VERFAHREN UND ANLAGE ZUM FALTEN EINES TEXTILEN BANDABSCHNITTES, INSBESONDERE EINES ETIKETTENBANDABSCHNITTES

申请号 EP01900353.2 申请日 2001-01-19 公开(公告)号 EP1263571B1 公开(公告)日 2004-11-03
申请人 TEXTILMA AG; 发明人 ENGESSER, Bernhard;
摘要 A method for folding a textile strip length, including the steps of first holding the strip length firmly close to an auxiliary folding edge whose direction is parallel to a definitive folding edge, folding a part of the strip around the auxiliary folding edge substantially perpendicular to the plane of the strip length to form a definitive fold, gripping an end of the part of the strip folded around the auxiliary folding edge, compressing the part of the strip against a clamping surface arranged substantially co-planar with the plane of the strip length and belonging to a clamping element forming the definitive fold, and smoothing and fixing the folded part of the strip lying substantially in the plane of the strip length between the clamping surfaces arranged substantially in the plane of the strip length.
权利要求 Verfahren zum Falten eines textilen Bandabschnittes, insbesondere eines Etikettenbandabschnittes, wobei man den Bandabschnitt (8) zunächst nahe einer Hilfsfaltkante (62,62a), deren Richtung der definitiven Faltkante (96,96a,96b) parallel ist, festhält und dann einen Bandteil (64) um die Hilfsfaltkante (62,62a) im wesentlichen senkrecht zur Ebene des Bandabschnittes (8) faltet und die definitive Falte (94) bildet und letztere durch Klemmen zwischen zwei Klemmflächen (92,98) glättet und fixiert, dadurch gekennzeichnet, dass man zur Bildung der definitiven Falte (94) das Ende des um die Hilfsfaltkante (62,62a) gefalteten Bandteiles (64) erfasst und den Bandteil (64) gegen eine im wesentlichen coplanar zur Ebene des Bandabschnittes (8) angeordnete Klemmfläche (92) eines Klemmgliedes (74,74a) unter Bildung der definitiven Falte (94) staucht und dann den im wesentlichen in der Ebene des Bandabschnittes (8,8a,8b,8c) liegenden gefalteten Bandteil (64) zwischen den im wesentlichen in der Ebene des Bandabschnittes angeordneten Klemmflächen (92,98) glättet und fixiert.Anlage zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 1, enthaltend:- ein Auflageglied (46,46a) für einen zu faltenden Bandabschnitt (8) mit einer parallel zum Bandabschnitt (8) ausgerichteten Auflagefläche (56) und mit einer Hilfsfaltkante (62,62a), die parallel zu einer zu erstellenden Faltkante (96,96a,96b) ausgerichtet ist;- ein mit der Auflagefläche (56) des Auflagegliedes (46,46a) zusammenwirkendes Halteglied (60,60a) für den Bandabschnitt (8);- ein Faltglied (72,72a) zur Bildung einer Falte (94) des Bandabschnittes (8a,8b,8c) zwischen Klemmflächen (92,98) zweier Klemmglieder (73,73a,74,74a) zum Glätten und Fixieren der Falte, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmflächen (92,98) der Klemmglieder (73,73a,74,74a) im wesentlichen coplanar zur Ebene des zu behandelnden Bandabschnittes (8) ausgerichtet sind, ferner dass der Hilfsfaltkante (62,62a) des Auflagegliedes (46,46a) eine im wesentlichen senkrecht zur Auflagefläche (56) ausgerichtete Stützfläche (66) zugeordnet ist, und dass das Faltglied (72,72a) eine mit der Stützfläche (66) zusammenwirkende Stauchkante (90) aufweist, um das Ende eines gegen die Stützfläche (66) umzulegenden Bandteiles (64) zu erfassen und den Bandteil (64) unter Bildung der herzustellenden definitiven Falte (94) gegen die Klemmfläche (92) eines Klemmgliedes (74,74a) zu stauchen.Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageglied (46,46a) zusammen mit dem gegen die Auflagefläche (56) vorspannbaren Halteglied (60,60a) aus einer Aufnahmestellung für einen Bandabschnitt (8) in eine Faltstellung aus- und einfahrbar ist.Anlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Faltglied (72,72a) eine schräge Auflauffläche (70) aufweist, derart, dass bei einer Relativbewegung zwischen Auflageglied (46,46a) und Faltglied (72,72a) letzteres einen über die Auflagefläche (56) vorstehenden Bandteil (64) um die Hilfsfaltkante (62,62a) gegen die Stützfläche (66) umlegt.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageglied (46,46a) und das Faltglied (72,72a) gegeneinander vorgespannt sind.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Faltglied (72,72a) auch als Klemmglied (73,73a) ausgebildet ist, gegen das das andere Klemmglied (74,74a) vorzugsweise mittels einer Feder (76) vorgespannt und mittels des Auflagegliedes (46,46a) abhebbar ist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteglied (60,60a) mittels einer Vorspannfeder (58) gegen das Auflageglied (46,46a) vorgespannt ist und mittels des Auflagegliedes (46,46a) beim Ausfahren in eine Ausgangsstellung verfahrbar ist, in der es mittels einer lösbaren Raste (80) verrastbar ist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteglied (60,60a) gegenüber der Hilfsfaltkante (62,62a) der Auflagefläche (56) des Auflagegliedes (46,46a) zurückversetzt ist und die Auflagefläche (56) mittels der Hilfsfaltkante (62,62a) mit dem über das Faltglied (72,72a) vorstehend angeordneten Klemmglied (74,74a) zusammenwirkt, um dieses beim Ausfahren des Auflagegliedes (46,46a) vom Faltglied (72,72a) abzuheben.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Klemmglieder (73,73a,74,74a) mit einem Heizelement (100) versehen ist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageglied (46,46a) und das Halteglied (60,60a) stationär an einer Faltstation (12) und das Faltglied (72,72a) mit dem Klemmglied (74,74a) an einer von der Faltstation (12) zur Entladestation (18) verfahrbaren Fördereinrichtung (16), vorzugsweise einem rotierenden Träger angeordnet sind.Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (16) mehrere über ihre Länge verteilt angeordnete Faltglieder (72,72a) und Klemmglieder (74,74a) aufweist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Herstellung von Bandabschnitten (8a,8b,8c) mit zwei Falten einen weiteren Werkzeugsatz (102) aufweist, der vorzugsweise zum ersten Werkzeugsatz (104) spiegelbildlich und im Abstand einstellbar angeordnet ist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass dem Auflageglied (46,46a) eine Liefervorrichtung (2) für die Bandabschnitte (8) zugeordnet ist.Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Liefervorrichtung (2) eine Zuführvorrichtung (31) zum intermittierenden Zuführen eines kontinuierlichen Bandes (4) zu einer Trennvorrichtung (6), um Bandabschnitte (8) vorbestimmbarer Länge abzutrennen, und eine Überführvorrichtung (10) aufweist, um die Bandabschnitte (8) dem Auflageglied (46,46a) an einer Faltstation (12) zuzuführen.Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführvorrichtung (31) einen nur in Förderrichtung wirksamen, entsprechend der vorbestimmten Länge des abzutrennenden Bandabschnittes (8) einstellbares Förderelement (34) aufweist.Anlage nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennvorrichtung (6) eine mechanische Schneidvorrichtung (6b) und eine thermische Schneidvorrichtung (6a) aufweist, die wahlweise einsetzbar sind.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie an einer Entladestation (18) eine Stapelvorrichtung (24) zum Stapeln der gefalteten Bandabschnitte (8a) aufweist.Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelvorrichtung (24) ein Magazin (22) aufweist, in dem die gefalteten Bandabschnitte (8a,8b,8c) gegen einen Verschiebewiderstand (30) einbringbar und haltbar sind.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Herstellung von Bandabschnitten (8a) mit Endfaltung ausgebildet ist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Herstellung von Bandabschnitten (8b) mit Mittenfaltung ausgebildet ist.Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Herstellung von Bandabschnitten (8c) mit Diagonalfaltung ausgebildet ist.
说明书全文

Technisches Gebiet

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Falten eines textilen Bandabschnittes, insbesondere eines Etikettenbandabschnittes gemäss Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Anlage zur Ausführung des Verfahrens gemäss Oberbegriff des Anspruches 2.

Stand der Technik

Verfahren und Anlagen der eingangs genannten Art sind bekannt, so z.B. aus der IT-1 268 836 B. Bei dem dort beschriebenen Verfahren und der Anlage zu dessen Durchführung wird ein Bandabschnitt zunächst nahe einer zu bildenden Bilfsfaltkante, deren Richtung der definitiven Faltkante parallel ist, festgehalten. Der überstehende Bandteil übergreift einen aus zwei Klemmgliedern gebildeten Spalt, wobei deren Klemmflächen senkrecht zur Ebene der Bandabschnitte ausgerichtet sind. Ein flacher Stecher stösst diesen Bandteil unter Bildung einer Falte in den Spalt ein und muss dann wieder zurückgezogen werden, bevor die gebildete Falte durch ein Aneinanderpressen der Klemmflächen geglättet und fixiert wird. Dabei ergibt sich das Problem, dass beim Herausziehen des Stechers die gebildete Falte leicht verändert oder gar zerstört wird. Selbst wenn die Falte ordnungsgemäss geglättet und fixiert ist, ergibt sich der weitere Nachteil, dass diese Faltung um die Hilfsfaltkante senkrecht zur Bandebene ausgerichtet ist. Durch den Glättungsund Fixiervorgang wird auch diese Hilfsfalte zunächst fixiert, so dass beim fertig gefalteten Bandabschnitt die gefalteten Bandteile senkrecht zur Ebene der Bandabschnitte abstehen, was unerwünscht ist und in der Regel eine Nachbearbeitung der gefalteten Bandabschnitte erforderlich macht.

Aus der US 3 148 874 A ist ein anderes Verfahren und eine andere Anlage zum Falten eines textilen Bandabschnittes bekannt, wobei der Bandabschnitt zunächst neben einer zu bildenden Faltkante mittels eines L-förmigen Haltegliedes festgehalten wird. Der überstehende Bandteil wird mittels eines Faltgliedes zunächst senkrecht zur Ebene des Bandabschnittes gefaltet und dann über einen Haltefuss des L-förmigen Haltegliedes parallel zur Ebene des Bandabschnittes umgelegt. Der Haltefuss des L-förmigen Haltegliedes muss dann wieder zurückgezogen werden, bevor die gebildete Falte durch ein Aneinanderpressen von Klemmflächen, die parallel zum Bandabschnitt ausgerichtet sind, geglättet und fixiert wird. Die gebildete Falte liegt zwar bereits in der Ebene des Bandabschittes aber es ergibt sich auch hier das Problem, dass beim Herausziehen des Haltefusses die gebildete Falte leicht verändert oder gar zerstört werden kann.

Darstellung der Erfindung

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Anlage zum Falten eines textilen Bandabschnittes, insbesondere eines Etikettenbandabschnittes zu verbessern, so dass die erwähnten Nachteile nicht mehr auftreten.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss gelöst durch

  • a) ein Verfahren gemäss Anspruch 1; und
  • b) eine Anlage zu dessen Ausführung gemäss Anspruch 2.

Dadurch, dass der um eine Hilfsfaltkante abgewinkelte Bandteil erfasst und gegen eine Klemmfläche gestaucht und damit gefaltet wird, die im wesentlichen coplanar zur Ebene des Bandabschnittes ausgerichtet ist, ergeben sich zwei entscheidende Vorteile. Da beim Stauchen das Stauchwerkzeug nicht in die Falte oder einen Spalt zwischen den Klemmgliedern eingreift, kann es solange im Einsatz bleiben, bis die Klemmflächen die Falten erfasst und fixiert haben, so dass stets eine exakte Ausrichtung und Formung der Falten gegeben ist und ein Verrutschen eindeutig verhindert wird. Überdies liegen die Klemmflächen im wesentlichen in der Ebene des Bandabschnittes, so dass die gefalteten, geglätteten und fixierten Falten des Bandabschnittes ebenfalls in der Ebene des Bandabschnittes liegen und die Hilfsfaltkante eliminiert ist, so dass ein einwandfreier, ebener, gefalteter Bandabschnitt entsteht und eine Nachbehandlung nicht mehr erforderlich ist.

Zur Ausführung des Verfahrens sind verschiedene Anlagen denkbar. So ist es z.B. möglich Auflageglieder, auf denen Bandabschnitte zur Bearbeitung aufliegen, ruhend anzuordnen und Falt- und Klemmwerkzeuge gegen den ruhenden Auflagestempel zu verfahren. Besonders vorteilhaft ist jedoch eine Anlage gemäss Anspruch 2 zur Ausführung des Verfahrens.

Vorteilhafte Weiterbildungen der Anlage sind in den Ansprüchen 3 bis 21 beschrieben.

Für das Falten des über die Auflagefläche des Auflagegliedes vorstehenden Bandteiles ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. So kann das Auflageglied ruhend angeordnet sein und das vorspannbare Halteglied gegen die Auflagefläche vorgespannt sein. Ein entsprechendes Faltglied kann dann längs des Auflagegliedes bewegt werden, um den überstehenden Bandteil gegen die Stützfläche umzulegen. Eine besonders bevorzugte Lösung umschreibt hingegen der Anspruch 3.

Auch für die Ausgestaltungen des Faltgliedes ergeben sich diverse Möglichkeiten. So kann beispielsweise ein Spachtel über die Hilfsfaltkante des Auflagegliedes und längs der Stützfläche bewegt werden, um den überstehenden Bandteil gegen die Stützfläche umzulegen. Besonders vorteilhaft ist jedoch die Ausgestaltung nach Anspruch 4, wonach das Faltglied eine schräge Auflauffläche aufweist, die bei einer Relativbewegung zwischen Auflageglied und Faltglied einen über die Auflagefläche vorstehenden Bandteil um die Hilfsfaltkante gegen die Stützfläche umlegt. Um ein sicheres Umlegen zu ermöglichen, sind das Auflageglied und das Faltglied gemäss Anspruch 5 gegeneinander vorgespannt.

Besonders zweckmässig ist es, wenn das Faltglied nach Anspruch 6 auch als Klemmglied ausgebildet ist, gegen das das andere Klemmglied vorgespannt ist. Diese Vorspannung kann mit verschiedenen Mitteln erzeugt werden, so beispielsweise mit elektromagnetischen oder fluidbetätigten Mitteln. Besonders vorteilhaft ist jedoch die Vorspannung mittels einer Feder. Dies erleichtert auch das Abheben des Klemmgliedes mittels des relativ dazu bewegbaren Auflagegliedes.

Der Anspruch 7 beschreibt eine sehr einfache Lösung für das Vorspannen des Haltegliedes gegen das Auflageglied und die Steuerung des Haltegliedes. Für die Steuerung der Klemmglieder gibt es verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Betätigung und Steuerung. Der Anspruch 8 beschreibt eine sehr einfache mechanische Zwangsfolge für das Öffnen und Schliessen der Klemmglieder.

Gemäss Anspruch 9 ist mindestens eines der Klemmglieder mit einem Heizelement versehen.

Die Ausgestaltung der Anlage nach Anspruch 10 ermöglicht einen fortlaufenden Betrieb der Anlage. Hierzu ist eine Weiterbildung nach Anspruch 11 von Vorteil. Zum Antrieb der Fördereinrichtung können die verschiedensten Mittel eingesetzt werden, so beispielsweise ein Schrittmotor, ein normaler Motor mit Endschaltersteuerung, ein Malteserkreuzantrieb oder dergleichen.

Grundsätzlich ist es möglich, die Anlage so auszubilden, dass ein Bandabschnitt nur an einem Ende mit einer Falte versehen wird. Bei Etiketten sind jedoch zwei Falten an beiden Enden erwünscht, so dass eine Weiterbildung der Anlage nach Anspruch 12 von Vorteil ist. Um die Anlage auf Bandabschnitte verschiedener Länge einstellen zu können, ist ein Satz der Werkzeuge relativ zum anderen Satz verschiebbar angeordnet, um den gegenseitigen Abstand auf die gewünschte Länge des Bandabschnittes einstellen zu können.

Die Anlage weist zweckmässigerweise nach Anspruch 13 eine Liefervorrichtung für die Bandabschnitte zu dem Auflageglied auf. Eine solche Liefervorrichtung ist vorteilhafterweise nach Anspruch 14 ausgestaltet, um ein kontinuierliches Band zuzuführen, von dem an einer entsprechenden Trennvorrichtung Bandabschnitte abgetrennt werden. Gemäss Anspruch 15 kann die Zuführvorrichtung mit einem Förderelement ausgestattet sein, bei dem die Länge des abzutrennenden Bandabschnittes einstellbar ist. Eine besonders anpassungsfähige Anlage ergibt sich, wenn gemäss Anspruch 16 die Trennvorrichtung sowohl eine mechanische Schneidvorrichtung wie auch eine thermische Schneidvorrichtung, beispielsweise eine Infrarot- oder Ultraschall-Schneidvorrichtung, aufweist, die wahlweise einsetzbar sind.

Zweckmässigerweise ist die Anlage nach Anspruch 17 mit einer Stapelvorrichtung für die gefalteten Bandabschnitte ausgestattet, wobei es sich als vorteilhaft erwiesen hat, die Stapelvorrichtung nach Anspruch 18 mit einem Magazin auszurüsten, in dem die gefalteten Bandabschnitte gegen einen Verschiebewiderstand einbringbar und haltbar sind.

Besonders vorteilhaft ist es auch, dass sowohl das Verfahren wie die Anlage für die verschiedensten Faltungen geeignet sind, so nicht nur gemäss Anspruch 19 zur Herstellung von Bandabschnitten mit einer oder zwei Endfaltungen sondern auch gemäss Anspruch 20 zur Herstellung von Bandabschnitten mit Mittenfaltung. Nach Anspruch 21 ist sogar die Herstellung von Bandabschnitten mit Diagonalfaltung denkbar. Dies ist möglich, da das Falten lediglich durch einen Stauchvorgang gegen eine ebene Klemmfläche erfolgt, die überdies im wesentlichen in oder parallel zur Ebene der Bandabschnitte ausgerichtet ist, so dass die Faltung an beliebiger Stelle des Bandabschnittes und bei beliebiger Ausrichtung der Hilfsfaltkante durchführbar ist. Dies ermöglicht es, nur einfache Werkzeuge zu verwenden, die an ein und derselben Anlage auch ohne weiteres austauschbar sein können.

Kurze Beschreibung der Zeichnungen

Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher beschrieben, dabei zeigen:

Figur 1
eine Anlage zum Falten eines textilen Bandabschnittes, insbesondere eines Etikettenbandabschnittes in Draufsicht;

Figur 2
die Anlage der Figur 1 in Seitenansicht;

Figuren 3a bis 3c
die Faltstation der Anlage nach Figur 1 im Ausschnitt, im Längsschnitt und in verschiedenen Betriebsstellungen;

Figuren 4a bis 4g
das Prinzip der Faltung an der Faltstation gemäss den Figuren 3a bis 3c in schematischer Darstellung und in verschiedenen Zwischenstufen vom Einlegen eines Bandabschnittes bis zum Ablegen des gefalteten Bandabschnittes;

Figur 5
die Faltstation zur Herstellung eines Bandabschnittes mit Mittenfaltung im Grundriss;

Figur 6
die Faltstation gemäss Figur 5 im Längsschnitt;

Figur 7
die Faltstation zur Herstellung eines Bandabschnittes mit Diagonalfaltung im Grundriss; und

Figur 8
die Faltstation der Figur 7 im Längsschnitt.

Wege zur Ausführung der Erfindung

Die Figuren 1 und 2 zeigen in schematischer Darstellung eine Anlage zum Falten eines textilen Bandabschnittes, insbesondere eines Etikettenbandabschnittes. Die Anlage enthält eine Liefervorrichtung 2, an der von einem endlosen Band 4 mittels einer Trennvorrichtung 6 Bandabschnitte 8 abgetrennt und mittels einer Überführvorrichtung 10 einer Faltstation 12 zugeführt werden. An der Faltstation 12 werden die Bandabschnitte 8 an den Enden gefaltet und die gefalteten Bandabschnitte 8a werden an Klemmwerkzeugen 14 einer karussellartigen Fördervorrichtung 16 festgehalten, die über eine Welle 15 drehbar gelagert ist. Die gefalteten Bandabschnitte 8a werden so von der Faltstation 12 an eine Entladestation 18 weiter gefördert, wo sie mittels Hebearmen 20 an ein Magazin 22 einer Stapelvorrichtung 24 überführt werden. Die um einen Drehpunkt 26 drehbar gelagerten Hebearme 20 werden mittels eines Aktuators 28 betätigt und geben die gefalteten Bandabschnitte 8a gegen einen Verschiebewiderstand 30 an das Magazin 22 ab.

Die Liefervorrichtung 2 enthält eine Zuführvorrichtung 31 mit einem Auflagetisch 32, auf dem ein endloses Band 4 von einer nicht näher dargestellten Vorratsrolle mittels eines Förderelementes 34 der Trennvorrichtung 6 in der gewünschten Länge des Bandabschnittes zugeführt wird. Das Förderelement 34 kann beispielsweise ein hin- und hergehender Förderarm oder eine angetriebene Förderwalze sein. Die zu fördernde Bandlänge wird durch einen Sensor 36 ermittelt, der auf Bandmarken des zugeführten Bandes 4 anspricht. Dem Auflagetisch 32 können auch noch nicht näher dargestellte Kontrollmittel zur Feststellung von Bandfehlern zugeordnet sein. Die Trennvorrichtung 6 enthält eine thermische, beispielsweise Infrarot- oder Ultraschall- Schneidvorrichtung 6a und eine mechanische Schneidvorrichtung 6b, die je nach Materialeigenschaften des zu behandelnden Bandes wahlweise zum Einsatz kommen können. Die Überführvorrichtung 10 zwischen der Trennvorrichtung 6 und der Faltstation 12 weist zunächst nach der Trennvorrichtung 6 einen mittels eines Antriebes 38, z.B. eines fluidbetätigten Kolben/Zylinder-Aggregates, oszillierend angetriebenen Förderarm 40 auf, der den Bandabschnitt 8 von der Trennvorrichtung 6 an eine Schiene 42 überführt. Letztere ist mittels eines oszillierenden Antriebes 44 hin- und hergehend angetrieben, um den Bandabschnitt der Faltstation zuzuführen, wie aus Figur 4a hervorgeht.

In den Figuren 3a bis 3c ist eine Hälfte der Faltstation schematisch dargestellt. Spiegelbildlich hierzu existiert eine zweite Hälfte, die identisch aufgebaut ist, wie aus den Figuren 4a bis 4h hervorgeht. Die Faltstation 12 enthält ein Auflageglied 46, das um eine Drehachse 48 verschwenkbar an einem Schlitten 50 angeordnet ist, der im Maschinengestell 52 auf- und abgehend verfahrbar gelagert ist. Eine Vorspannfeder 54 spannt das Auflageglied 46 in die senkrechte Grundstellung vor. Das Auflageglied 46 enthält an der Oberseite eine Auflagefläche 56, auf der der zu behandelnde Bandabschnitt 8 mittels der Schiene 42 überführt und abgelegt wird (Figur 4a). Ein gegen die Auflagefläche 46 mittels einer Feder 58 vorgespanntes Halteglied 60 hält den Bandabschnitt 8 am Auflageglied 46 fest (Figur 4b). Das Auflageglied 46 besitzt weiter eine Hilfsfaltkante 62, die parallel zur Faltkante (96 in Figur 4g) der herzustellenden Falte (94 in Figur 4g) ausgerichtet ist und um die ein über die Auflagefläche vorstehender Bandteil 64 gegen eine an die Hilfsfaltkante 62 angrenzende Stützfläche 66 faltbar ist (Figuren 4c und 4d). Die Stützfläche 66 ist im wesentlichen senkrecht zur Auflagefläche 56 ausgerichtet. Das Auflageglied 46 ist mittels eines in Figur 2 gezeigten Antriebes 68, z.B. eines fluidbetätigten Kolben/Zylinder-Aggregates, aus der in Figur 3a bzw. 4b gezeigten Grundstellung in die in Figur 3b bzw. 4d gezeigte Faltstellung verfahrbar. Dabei gerät das Auflageglied 46 mit der schrägen Auflauffläche 70 eines Faltgliedes 72 in Berührung, welches den Bandteil 64 gegen die Stützfläche 66 umlegt (Figuren 3b, 4c und 4d). Dabei wird gleichzeitig ein Klemmglied 74 angehoben, welches verschwenkbar über dem Faltglied 72 angeordnet und mittels einer Feder 76 gegen das Faltglied 72 vorgespannt ist, welches gleichzeitig auch als Klemmglied 73 ausgebildet ist. Um das Anheben des Klemmgliedes 74 zu ermöglichen, ist das Halteglied 60 gegenüber der Hilfsfaltkante 62 des Auflagegliedes 46 zurückversetzt, so dass das Auflageglied 46 mit dem über das Faltglied 72 bzw Klemmglied 73 vorstehenden Klemmglied 74 zusammenwirken kann.

In der in Figur 3b gezeigten Faltstellung verrastet das Halteglied 60 mittels einer Öffnung 78 an einem Rastdorn 80, der mittels einer Feder 82 in diese Raststellung vorgespannt ist. Mittels eines Aktuators 84 kann der Rastdorn 80 aus der Arretierstellung zurückgezogen werden. Das Halteglied 60 ist an einer Schiene 86 mit Rollen 88 verschiebbar geführt, wobei die Schiene 86 ortsfest mit dem Maschinengestell 52 verbunden ist.

Die definitive Faltenbildung erfolgt gemäss den Figuren 4d bis 4f wie folgt. Das Faltglied 72 weist eine Stauchkante 90 auf, die wie aus Figur 4d hervorgeht, mit dem Ende des gegen die Stützfläche 66 umgelegten Bandteiles 64 zusammenwirkt, wobei die mittels der Vorspannfeder 54 gegen das Faltglied 72 vorgespannte Stützfläche 66 den Eingriff der Stauchkante 90 am Bandteil 64 verstärkt. Das Auflageglied 46 wird nun in die Ausgangsstellung zurückgezogen, wobei die Stauchkante 90 des Faltgliedes 72 den überstehenden Bandteil 64 gegen die Klemmfläche 92 des Klemmgliedes 74 staucht und dabei die definitive Falte 94 mit der Faltkante 96 bildet, die in der Ebene das Bandabschnittes 8a liegt, wie aus den Figuren 4e und 4f hervorgeht. Dabei wird die Falte 94 zwischen die Klemmflächen 92 des Klemmgliedes 74 und die Klemmfläche 98 des gleichzeitig auch als Klemmglied 73 ausgebildeten Faltgliedes 72 eingeklemmt, die coplanar zur Ebene des Bandabschnittes ausgerichtet sind (Figuren 4e und 4f). Das Klemmglied 73 enthält ein Heizelement 100, um die zwischen den Klemmflächen 92,98 eingespannte Falte 94 zu glätten und in der gelegten Form zu fixieren (Figur 4g). Das Glätten und Fixieren erfolgt während der Förderbewegung der karussellartigen Fördervorrichtung 16 von der Faltstation 12 zur Entladestation 18 (Figuren 4f bis 4h). Dort wird der gefaltete Bandabschnitt 8a mittels der Hebearme 20 bei geöffneten Klemmgliedern 73,74 in das Magazin 22 der Stapelvorrichtung 24 überführt.

Um die Anlage auf Bandabschnitte unterschiedlicher Länge einstellen zu können, ist die Anlage, wie bereits erwähnt, aus zwei Hälften 102,104 aufgebaut, die relativ zueinander verschiebbar sind, wie durch den Verschiebepfeil 106 in Figur 1 angedeutet ist.

Die Figuren 5 und 6 zeigen die Verwendung der Anlage zur Herstellung eines Etiketts mit Mittenfaltung. Hierzu wird der Bandabschnitt 8 so auf die Auflageglieder 46,46 aufgelegt, dass der Bandabschnitt 8 etwa mit der Hälfte seiner Länge an der Hilfsfaltkante 62 aufliegt. Dann kann der Faltvorgang wie bisher erfolgen, wobei die Faltkante 96a der Mittenfaltung auf halber Länge des Bandabschnittes liegt.

Die Figuren 7 und 8 zeigen die Abwandlung der Anlage zur Herstellung von Bandabschnitten mit Diagonalfaltung. Hierzu sind die Werkzeuge, d.h. die Auflageglieder 46a mit den Hilfsfaltkanten 62a, den Haltegliedern 60a, den Faltgliedern 72a und den Klemmgliedern 73a,74a parallel zu den zu erstellenden diagonalen Faltkanten 96b ausgerichtet. Der Faltvorgang erfolgt dann ebenfalls wiederum analog den Figuren 4a bis 4h.

BEZUGSZEICHENLISTE

2
Liefervorrichtung

4
Band

6
Trennvorrichtung

6a
thermische Schneidvorrichtung

6b
mechanische Schneidvorrichtung

8
Bandabschnitte

8a
gefalteter Bandabschnitt

8b
gefalteter Bandabschnitt

8c
gefalteter Bandabschnitt

10
Überführvorrichtung

12
Faltstation

14
Klemmwerkzeug

15
Welle

16
karussellartige Fördervorrichtung

18
Entladestation

20
Heberarm

22
Magazin

24
Stapelvorrichtung

26
Drehpunkt

28
Aktuator

30
Verschiebewiderstand

31
Zuführvorrichtung

32
Auflagetisch

34
Förderelement

36
Sensor

38
Antrieb

40
Förderarm

42
Schiene

44
Antrieb

46
Auflageglied

46a
Auflageglied

48
Drehachse

50
Schlitten

52
Maschinengestell

54
Vorspannfeder

56
Auflagefläche

58
Feder

60
Halteglied

60a
Halteglied

62
Hilfsfaltkante

62a
Hilfsfaltkante

64
Bandteil

66
Stützfläche

68
Antrieb

70
Auflauffläche

72
Faltglied

72a
Faltglied

73
Klemmglied

73a
Klemmglied

74
Klemmglied

74a
Klemmglied

76
Feder

78
Öffnung

80
Rastdorn

82
Feder

84
Aktuator

86
Schiene

88
Rolle

90
Stauchkante

92
Klemmfläche von 74

94
definitive Falte

96
Faltkante

96a
Faltkante

96b
Faltkante

98
Klemmfläche von 73

100
Heizelemnt

102
Hälfte

104
Hälfte

106
Verschiebepfeil

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