KINDERGESICHERTE, HOCHINERTE EINZELVERPACKUNG |
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申请号 | EP10702621.3 | 申请日 | 2010-02-03 | 公开(公告)号 | EP2396241B1 | 公开(公告)日 | 2017-06-07 |
申请人 | LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG; | 发明人 | KRUMME, Markus; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft hochinerte Einzeldosisverpackungen für filmförmige beziehungsweise folienförmige Darreichungsformen und transdermale therapeutische Systeme (TTS), die leicht zu öffnen, aber dennoch kindersicher sind, und die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 haben. Die vorliegende Erfindung umfaßt auch ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Einzeldosisverpackungen, das sich durch einen sparsamen Materialeinsatz auszeichnet. Arzneimittelverpackungen haben mehrere Aufgaben zu erfüllen. Zum einen soll durch eine Verpackung als Einzeldosis beispielsweise sichergestellt werden, daß immer nur eine bestimmte Dosis zu einem Zeitpunkt eingenommen und eine Mehrfachdosierung vermieden wird. Zum anderen soll das Arzneimittel auch durch die Verpackung vor Umwelteinflüssen wie Licht und Feuchtigkeit, die häufig zum Wirkstoffzerfall und somit zur Unbrauchbarkeit des Medikaments führen, geschützt werden. Gerade bei Behältern, die mehrere Dosiseinheiten enthalten, stellt sich hier das Problem, daß durch die wiederholte Öffnung des Behältnisses zur Entnahme einer Einzeldosis die Qualität der Arzneimittelzubereitung negativ beeinträchtigt wird, wobei diese Beeinträchtigung umso stärker ist, je empfindlicher die Darreichungsform gegenüber mechanischer und physikalischchemischer Belastung ist. Insbesondere filmförmige Arzneiformen stellen besondere Ansprüche an die Verpackung, da die Filme gegenüber physikalisch-chemischen Einflüssen (z.B. Licht, Feuchte, Sauerstoff) aufgrund der großen Oberfläche und mechanischen Belastungen aufgrund ihrer Struktur empfindlich sind. Darüber hinaus sollen die Verpackungen verhindern, daß die Arzneimittel Kindern zur unbeabsichtigten Einnahme oder Selbstmedikation zugänglich sind. Ein besonderes Problem bei dem Design von solchen sicheren Arzneimittelverpackungen ist, daß einerseits die Verpackung maximale Sicherheit gegenüber einer unbeabsichtigten Selbstmedikation, insbesondere von Kindern geben soll, die getrieben von Neugier die Verpackungen öffnen und die häufig gefärbten und zur Überdeckung des schlechten Geschmacks und/oder Geruchs der Wirkstoffe aromatisierten Medikamente mit Bonbons oder anderen Süßigkeiten verwechseln und einnehmen oder die enthaltenen TTS im Spiel applizieren. Andererseits soll das Öffnen der Verpackung aber so einfach sein, daß Erwachsene und unter diesen insbesondere ältere Personen und Personen mit motorischer Beeinträchtigung diese Verpackungen ohne Probleme öffnen können und eine gute Compliance bei der Einnahme der Arzneimittel gewährleistet ist. Wie sich aus der Natur der Sache des oben beschriebenen Problems ergibt, scheint sich eine Lösung dieser Aufgabenstellungen auszuschließen, da Kinder die Aufgabe des Öffnens der Verpackung oft mit großer Ausdauer, Einfallsreichtum und Intuition angehen, während erwachsene Anwender das erforderliche Studium der Bedienungsanleitung oder erläuternder Piktogramme oft unterlassen und unnötigerweise zu Messer und Schere zum Öffnen der Verpackung greifen, oder aber schlimmstenfalls die Medikation wegen der Schwierigkeiten beim Öffnen der Verpackung aussetzen, wenn diese Hilfswerkzeuge einmal nicht greifbar sind, so daß die Compliance der Patienten sinkt. Ein weiteres Problem bei Einzeldosisverpackungen für filmförmige beziehungsweise folienförmige Darreichungsformen und transdermale therapeutische Systeme ist, daß die Fläche der Einzeldosis im Verhältnis zum Wirkstoffgehalt gegenüber anderen Darreichungsformen wie Tabletten oder Suppositorien recht groß ist und nicht durch Knicken und Falten verringert werden kann. Die Größe des Films bestimmt somit die Größe der Verpackung. Ferner ist aufgrund der bereits diskutierten Empfindlichkeit der Filme die Verwendung von teuren High-Barrier- Folien (Hochbarrierefolien), die mechanisch belastbar sind und allenfalls eine geringe Permeation von Gasen und Feuchtigkeit zulassen, indiziert, um den notwendigen Schutz der Darreichungsform zu gewährleisten. Somit ergibt sich der Nachteil, daß sowohl die Ober- als auch die Unterseite der großflächigen Darreichungsform mit einer Folie bedeckt sein müssen, was mit einem hohen Materialaufwand verbunden ist und durch die teuren Folien zu hohen Verpackungskosten führt, die die Kosten der Einzeldosis signifikant erhöhen und ein extrem ungünstiges Verhältnis von Verpackungskosten zu Produktkosten herbeiführen können. Hierbei ist zu erwähnen, daß insbesondere kindersichere Verpackungen oft eines zusätzlichen Materialaufwandes bei der Ausgestaltung der Sicherung bedürfen. Aus dem Stand der Technik sind folgende Vorschläge für leicht zu öffnende, aber kindersichere Verpackungen bekannt. In der Offenlegungsschrift In der Offenlegungsschrift In der Offenlegungsschrift Der Nachteil bei diesem Ansatz besteht darin, daß eine kindersichere Verpackung nur bei Verpacken gepaarter Filme (filmförmige Darreichungsformen) gegeben ist. Das Auftrennen der Kindersicherung zur Freilegung einer Darreichungsform läßt die andere Darreichungsform zwar noch chemisch dicht verpackt, allerdings ist die Kindersicherung nicht mehr gegeben. Insofern ist die Verwendung einer Verpackung gemäß Bei den aus Den vorangehend beschriebenen Lösungen ist gemein, daß sie auf peelfähigen Folien basieren, d.h. die produktberührende Laminatschicht des Folienaufbaus muß peelfähig sein und sich von den darüber liegenden Schichten verhältnismäßig leicht ablösen lassen. Diese Schichten sind praktisch immer Polyethylen-basierte Peelschichten oder ähnliche Kompositionen, die eine relativ schwache Siegelnahtfestigkeit haben (daher peelbar). Darüber hinaus haben diese Folien den Nachteil, daß sie oft nicht inert gegenüber Wirkstoffmigration sind, was zur Folge hat, daß die Wirkstoffe im Laufe der Lagerzeit in die Verpackung migrieren und somit der Arzneiform entzogen sind. Anwendungsgemäß ist auch die Siegelnahtfestigkeit meist dadurch geschwächt, daß die gesiegelten Polymere durch Einlagerung von anderen Hilfsstoffen geschwächt werden, die nicht verschweißbar sind. Diese Hilfsstoffe bedingen als Nebeneffekt auch reduzierte Siegelnahtdichtigkeiten für Gase wie Wasserdampf und Sauerstoff, was die Lagerstabilität der Verpackung beeinträchtigt und zu Problemen durch Wasseraufnahme von hygroskopischen Produkten führen kann, ebenso wie zu vermehrtem Abbau von sauerstoffempfindlichen Produkten. Ferner wird der Materialverbrauch zur Herstellung der Verpackung noch dadurch erhöht, daß zur Öffnung der Verpackung nicht gesiegelte Abschnitte vorhanden sein müssen, die als Anfaßhilfe zum "Peelen" dienen, wobei die minimale Größe der Anfaßhilfen durch anatomische Gegebenheiten begrenzt wird. Das Verpacken filmförmiger oder folienförmiger Arzneimittel/Darreichungsformen stellt somit eine besondere Herausforderung dar, da Filme und Folien empfindlich auf physikalisch-chemische (z.B. Licht, Feuchte, Sauerstoff) und mechanische Beanspruchungen reagieren. Selbst wenn das Verpacken einzelner film- oder folienförmiger Darreichungsformen die Anforderungen an den Schutz des einzeln verpackten Produktes erfüllt, hat es aber den Nachteil, daß es in der praktischen Umsetzung sehr teuer ist, weil es eines hohen Materialeinsatzes bedarf und die entsprechenden Verpackungen nur vergleichsweise langsam produziert werden können. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine kindersichere Einzeldosisverpackung für film- beziehungsweise folienförmige Darreichungsformen sowie für transdermale therapeutische Systeme (TTS) auf Basis gesiegelter Folien bereitzustellen, die minimalen Folienverbrauch pro Einzeldosis gewährleistet, inert gegenüber dem Packgut ist, einfach zu öffnen ist und dennoch eine maximale Dichtigkeit der Siegelnaht aufweist. Ferner ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung von Einzeldosisverpackungen gemäß der vorliegenden Erfindung bereitzustellen. Die Aufgabe wird durch eine Einzeldosisverpackung gemäß Anspruch 1 der vorliegenden Erfindung sowie ein entsprechendes Verfahren zur Herstellung der gesiegelten Einzeldosen gemäß Anspruch 11 gelöst. Die Einzeldosisverpackung der vorliegenden Erfindung ist ein aufreißbarer Siegelrandbeutels mit vollständig umlaufender und durchgängiger, also nicht unterbrochener, nicht peelfähiger Siegelfläche, wobei die Ober- und Unterseite des Siegelrandbeutels von zwei Packstoffelementen gebildet werden, die übereinanderliegend angeordnet sind und eine Aufnahme für das Packgut bilden. Da das Erfordernis der Peelfähigkeit der Siegelnähte gemäß der vorliegenden Erfindung nicht mehr gegeben ist, können hochinerte Siegelmaterialien verwendet werden, was sich wiederum günstig auf die Haltbarkeit des Packgutes auswirkt. Die Siegelfläche bildet vorzugsweise die äußeren Begrenzungen der Verpackung, so daß auch gar keine Anfaßmöglichkeit für ein eventuelles Öffnen des Beutels durch "Peelen", d.h. das Öffnen des Beutels durch Lösen der Siegelnähte voneinander oder von den angrenzenden Laminatschichten, gegeben ist. Auf diese Weise wird auch das Öffnen des Beutels über eine geschwächte Siegelnaht, die eigentlich nicht peelfähig ist, verhindert. Mindestens eine Schicht der Packstoffelemente ist eine Metallschicht, um die geforderte hohe Dichtigkeit der Einzeldosisverpackungen zu gewährleisten. Erfindungsgemäß ist mindestens ein Packstoffelement ein Folienlaminat mit einem mindestens dreischichtigem Aufbau, dessen äußerste, d.h. dem Produkt abgewandte Schicht eine Mindestreißfestigkeit von 30 N aufweist, so daß ein Öffnen der Verpackung durch ein einfaches Einreißen ohne Hilfsmittel nicht möglich ist. Aufgrund der hohen Reißfestigkeit dieser ersten, mindestens dreilagigen Packstoffschicht kann als zweites Packstoffelement ein günstigeres Folienlaminat mit einer geringeren Reißfestigkeit verwendet werden, um Kosten zu sparen. In einer bevorzugten Ausführungsform besitzen jedoch das erste und zweite Packstoffelement einen identischen Aufbau. Um das Öffnen der Verpackung, die manuell aufgrund der reißfesten Außenschicht des Laminats und der nicht peelbaren Siegelnähte nicht geöffnet werden kann, ohne zusätzliche Hilfsmittel zu gewährleisten, weist die besagte äußerste Schicht des mindestens dreischichtigen Folienlaminats, die ursächlich für die Reißfestigkeit des mehrschichtigen Laminats ist, eine linenförmige Schwächung (Schwächungslinie) mit einer verminderten Reißfestigkeit auf, wobei bei der Verwendung identischer, reißfester Packstoffelemente direkt übereinanderliegende Schwächungslinien auf beiden Seiten der Einzeldosisverpackung angebracht werden. Die Schwächungslinie wird bevorzugt dadurch erzeugt, daß die äußere, dem Packgut abgewandte Schicht des Folienlaminats entfernt oder in der Dicke deutlich reduziert ist, so daß die Reißfestigkeit herabgesetzt wird. In einer Ausführungsform erfolgt diese Reduktion oder Entfernung der äußersten, reißfesten Schicht der Folienlaminate durch Laserablation oder Laserscoring (Anritzen durch Lasern), wobei dieser Schritt leicht in den Produktionsprozeß eingeschlossen werden kann. Es sind aber auch andere Verfahren wie gezielter mechanischer Abtrag oder chemisches Anätzen oder Lösen der äußeren Schicht zur Darstellung der Schwächungslinie denkbar. Eine alternative Ausführungsform sieht vor, daß die Schwächungslinie eine unterbrochene Linie ist, d.h., daß die reißfeste Schicht nicht durchgängig entfernt worden ist, sondern kleine Stege reißfesten Materials stehenbleiben, die das Anreißen und Weiterreißen nicht behindern. Der Vorteil dieser Art der Anbringung der Schwächungslinie lediglich in der äußersten Schicht des Laminats besteht darin, daß die hoch gasdichte Metallschicht nicht verletzt wird und so ein maximaler Schutz des Packgutes vor Feuchtigkeit und Sauerstoff ermöglicht wird. Da weiter erfindungsgemäß der Anfang der Schwächungslinie den Umfang der Verpackung nicht berührt, muß die Verpackung zunächst geknickt werden, um den Anfang der Schwächungslinie, entlang derer die Verpackung aufgerissen werden kann und die den Rißverlauf vorgibt, freizulegen. Während dieser zweistufige Arbeitsschritt für einen Erwachsenen ohne weiteres zu bewerkstelligen ist, ist dieser für Kinder nicht offensichtlich, zumal lediglich die oberste Schicht des Folienlaminats geschwächt ist, nicht aber, wie aus dem Stand der Technik bekannt, die gesamte Folie durch einen gut zu erkennenden Einschnitt, der auch das Interesse eines Kindes wecken würde. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht daher vor, die äußerste, reißfeste Schicht lediglich in Höhe des gekennzeichneten Knickbereichs, der orthogonal zur Schwächungslinie verläuft, zu entfernen und im übrigen Verlauf der Schwächungslinie die Schichtdicke lediglich so weit zu reduzieren, daß ein Weiterreißen, aber kein initiales Anreißen mehr möglich ist. In einer weiteren Ausführungsform ist die Reißfestigkeit des Packstoffelements so hoch, daß auch ein Weiterreißen nur im Bereich der Schwächungslinie möglich ist. Auf diese Weise wird eine Rißausbreitung in Bereiche der Verpackung, in denen das mechanisch empfindliche Produkt liegt, verhindert. In einer bevorzugten Ausführungsform verläuft die Schwächungslinie sowohl durch die Siegelfläche als auch durch den nicht gesiegelten Produktaufnahmebereich, wobei die Schwächungslinie bevorzugt parallel zum Rand der Verpackung verläuft und die Schwächungslinie durch den nichtgesiegelten Produktaufnahmebereich in einem Abstand von weniger als 5 mm, bevorzugt weniger als 3 mm, besonders bevorzugt weniger als 2 mm, und am stärksten bevorzugt weniger als 1 mm, zur Siegelfläche verläuft. Weiterhin ist bevorzugt, daß die Schwächungslinie sich über mindestens 50 % der Länge der Seite der Verpackung, auf der sie angeordnet ist, erstreckt, weiter bevorzugt über mindestens 65 %, stärker bevorzugt über mindestens 80 %, und besonders bevorzugt über mindestens 90 %, wobei eine maximale Erstreckung auf 95 % beschränkt ist, da die Schwächungslinie den Rand der Verpackung erfindungsgemäß nicht berührt. Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß die Verpackung zwei linienförmige Schwächungen aufweist, die bevorzugt in einem rechten Winkel zueinander verlaufen und sich in einem Punkt in einem Eckbereich der Verpackung überschneiden. Ferner besitzt der Produktaufnahmebereich in einer bevorzugten Form eine in die Siegelfläche reichende Auswölbung, wobei die Schwächungslinie im Bereich der Auswölbung durch den Produktaufnahmebereich läuft und die Auswölbung nicht über die gesamte Länge einer Seite des Aufnahmebereichs verläuft, sondern vorzugsweise über 95 % - 50 % der Länge einer Seite des Aufnahmebereichs, weiter bevorzugt über 85 % bis 55 %, stärker bevorzugt über 75 % bis 60%, und besonders bevorzugt über 66% der Länge. In einer Ausführungsform erstreckt sich die Auswölbung über zwei Seiten der Einzeldosisverpackung, so daß mit zwei Schwächungslinien eine Öffnung der Verpackung über Eck erfolgen kann und die Entnahme des Packguts erleichtert wird. Darüber hinaus stellen diese Auswölbungen den notwendigen Raum zur Verfügung, die Verpackung durch Trennen an den durch die Schwächung vorgegebenen Rißlinien zu öffnen, ohne das Produkt zu zerstören. Der zusätzliche Raum ist als Sicherheitszone gedacht, die ein ungewolltes Erfassen und Beschädigen des Produktes im Rißverlauf verhindert, während das Produkt durch die engere Begrenzung des Siegelrandes im übrigen Aufnahmebereich in seiner Lage zusätzlich gegen ein Verrutschen innerhalb der Verpackung gesichert wird. Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Einzeldosisverpackung Positionsrestriktoren für das Produkt im Produktaufnahmebereich auf, die vorzugsweise durch Heißsiegelung hergestellt werden. Die Positionsrestriktoren können dabei als schmale Verbindungsstege zwischen oberer und unterer Folienschicht ausgebildet sein. Um die Schwächungslinie zu kennzeichnen und das Öffnen der Verpackung zu erleichtern, kann die Schwächungslinie und/oder die Knicklinie gekennzeichnet sein, beispielsweise durch eine Farbmarkierung oder andere zur Kennzeichnung übliche Mittel. Der Siegelrandbeutel der vorliegenden Erfindung besteht aus zwei übereinanderliegend angeordneten Packstoffelementen, einem ersten Packstoffelement und einem zweiten Packstoffelement. Bei dem Packstoff für die Herstellung der Siegelrandbeutel handelt es sich vorzugsweise um einen Packstoff, der geringe Permeationsraten für Gase und Feuchtigkeit aufweist. Für die Übernahme der unterschiedlichen Funktionen, die der Packstoff zu erfüllen hat, eignen sich Packstoffe mit einem mindestens dreischichtigen Aufbau besonders gut. Bei diesen Packstoffen, bei denen die einzelnen Lagen oder Schichten des Packstoffes zu einem Verbund zusammengefügt sind, vorzugsweise in Form eines Laminats, übernehmen die einzelnen Schichten des Packstoffs eine oder mehrere Funktionen. Gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich die äußerste Schicht des Packstoffelements durch eine hohe Reißfestigkeit aus, die nicht manuell ohne zusätzliche Werkzeuge zerstört werden kann. Allerdings kann ein bestehender Riß, der an einer vorbestimmten, geschwächten Stelle erzeugt worden ist, erweitert und eine Rißfortpflanzung erreicht werden, so daß ein manuelles Weiterreißen ohne Hilfsmittel möglich ist. Bevorzugt ist eine solche Schicht eine Polyethylenterephthalat-Schicht mit einer Schichtdicke von 12 - 25 µm; es können aber auch andere dem Fachmann geläufige Materialien und Schichtdicken eingesetzt werden. Die äußere Schicht ist ferner vorzugsweise bedruckbar, so daß z.B. Produktkennzeichnungen und Aufreißhilfen angebracht werden können. In einer besonderen Ausführungsform handelt es sich bei der äußeren Schicht des Packstoffelements um ein orientiertes Material, also ein monoaxial gestrecktes Material, dessen Reißfestigkeit in einer Richtung noch erhöht ist, so daß beispielsweise auch ein Weiterreißen ohne eine Schwächung der äußeren Schicht nicht möglich ist. Eine zweite bzw. bei dreischichtigem Aufbau die mittlere Schicht besteht aus einer Metallfolie, vorzugsweise Aluminium, mit einer Dicke von 9 - 25 µm. Diese Metallschicht sorgt für die Dichtigkeit der Verpackung gegenüber Feuchtigkeit und Luft. Die innere Schicht ist eine siegelfähige Kunststoffschicht, wobei die durch diese Schicht erzeugte Siegelnaht nicht wieder geöffnet werden kann. Die Verbindung der Laminate erfolgt vorzugsweise durch Heißsiegelung, kann aber auch mit jedem anderen geeigneten Siegelverfahren wie Kaltsiegeln, Ultraschallsiegeln, Lasersiegeln oder vergleichbaren, dem Fachmann bekannten Folienschweißverfahren erfolgen, solange eine nichtlösbare Siegelnaht erhalten wird. Die Siegelnähte oder Siegelflächen weisen vorzugsweise eine Breite von 0,1 mm bis 10 cm auf, besonders bevorzugt eine Breite von 1 mm bis 2 cm, und ganz besonders bevorzugt eine Breite von 2 mm bis 8 mm, und sie erstrecken sich vorzugsweise über die gesamte Länge und Breite der Packstoffelemente. An besonders exponierten Stellen kann die Siegelnahtbreite auch größer sein. Um das Öffnen der Verpackung zusätzlich zu erschweren, kann mindestens eine der Siegelnähte breiter als die übrigen Siegelnähte ausgebildet sein. Als Kunststoffe kommen für den Fachmann bekannte Materialien wie Polyvinylchlorid (PVC), Polyvinylidenchlorid (PVDC), Polyproylen (PP), Polyethylen (PE), Barex® (BP Chemicals; Copolymer aus Acrylnitril und Butadien) Surlyn®, Aclar™ (Honeywell; Hochbarriere-Folien aus Polychlorfluorethylen [PCTFE]) und Topas®-COC (Ticona; Cyclo-Olefin-Copolymer-Folien) in Betracht, wobei typischerweise die Schichtdicke 20 - 100 µm beträgt und Kunststoffe besonders geeignet sind, die hochdicht sind, sich gegenüber dem Wirkstoff der verpackten Darreichungsform inert verhalten und/oder diesen nur geringfügig adsorbieren. Surlyn® ist ein Kunststoffionomer mit hoher Dehnbarkeit, das Metallionen in der Molekülkette enthält und dadurch eine Vernetzung aufweist. Eine bevorzugte Aclar®-Folie ist Aclar® 33. Aclar® 33 ist ein Copolymer, das im wesentlichen aus Chlortrifluorethylen besteht. TOPAS®-COC sind amorphe, transparente Copolymere auf Basis cyclischer und linearer Olefine, die frei von ionischen Inhaltsstoffen sind. Eine bevorzugte TOPAS®-COC-Folie wird aus Ethylen und Norbonen hergestellt. Eine bevorzugte Barex-Folie ist eine Folie, die durch Pfropfcopolymerisation von 73-77 Gewichtsteilen Acrylnitril und 23-27 Gewichtsteilen Methylacrylat in Gegenwart von 8-10 Gewichtsteilen Butadien-Acrylnitril-Copolymer mit einem Gehalt von etwa 70 Gew.-% Butadien hergestellt wird. Ein besonders bevorzugtes Hochbarriere-Folienlaminat zur Verwendung als Packstoffelement besteht aus einer Barex®-Schicht (20 - 40 µm), einer Aluminiumfolie (9 - 25 µm) und einer PET-Schicht (10 - 30 µm). Die Dicke des mehrlagigen Folienlaminats liegt vorzugsweise im Bereich von 35 bis 300 µm, besonders bevorzugt 50 bis 200 µm. Die Reißfestigkeit des Packstoffs beträgt mindestens 30 N, vorzugsweise mindestens 40 N, und besonders bevorzugt mindestens 50 N. Vorzugsweise liegt die Reißfestigkeit des Packstoffs unter 2000 N, besonders bevorzugt unter 200 N, und ganz besonders bevorzugt unter 100 N, gemessen an den zwei miteinander verbundenen Packstoffelementen, welche die Verpackung bilden. Sofern unterschiedliche Folienlaminate als erstes und zweites Packstoffelement verwendet werden, liegt die Mindestreißfähigkeit des zweiten Folienlaminats unter der des ersten Folienlaminats, wobei sie bevorzugt > 30 N ist, besonders bevorzugt > 50 N. Die Weiterreißfestigkeit des Packstoffs darf nicht zu gering sein, weil dann kein ausreichender Schutz des Packgutes mehr gewährleistet werden kann und die Gefahr besteht, daß die Verpackung unbeabsichtigt geöffnet und/oder das Packgut beschädigt wird. Dies läßt sich durch einfache Versuche ermitteln. Die Weiterreißfestigkeit des Packstoffs beträgt weniger als 20 N, vorzugsweise weniger als 5 N, besonders bevorzugt weniger als 1 N, gemessen an den zwei miteinander verbundenen Packstoffelementen, welche die Verpackung bilden. Die Reißfestigkeit und die Weiterreißfestigkeit des Packstoffs können mittels bekannter Zugprüfmaschinen unter Verwendung einer Probenaufnahme für Einreißversuche (Typ No. 00740) ermittelt werden (z. B. erhältlich von FRANK Prüfgeräte GmbH, D-69488 Birkenau). Um das Weiterreißen des Packstoffs zu ermöglichen oder zu erleichtern, beträgt die Reißfestigkeit ein Vielfaches der Weiterreißfestigkeit. Vorzugsweise liegt das Verhältnis von Reißfestigkeit zu Weiterreißfestigkeit im Bereich von 20 : 1 bis 500 : 1, besonders bevorzugt im Bereich von 50 : 1 bis 250 : 1, bezogen auf die Reißfestigkeit und Weiterreißfestigkeit der beiden miteinander verbundenen Packstoffelemente. Die Reißfestigkeit im Bereich der Schwächungslinie beträgt weniger als 20 N, vorzugsweise weniger als 5 N, besonders bevorzugt weniger als 1 N, gemessen an den zwei miteinander verbundenen Packstoffelementen, welche die Verpackung bilden. Die erfindungsgemäße Einzeldosisverpackung wird nachfolgend mit Bezug auf die Figuren weiter erläutert. Dabei dienen die Figuren lediglich der Veranschaulichung der Erfindung, ohne sie jedoch auf das Dargestellte zu beschränken. Bei der erfindungsgemäßen Verpackung (1) handelt es sich um einen Siegelrandbeutel aus zwei übereinanderliegend angeordneten Packstoffelementen, von denen ein Packstoffelement die Deckschicht und das andere Packstoffelement die Unterlage bildet, zwischen denen das Produkt (5), vorzugsweise ein transdermales therapeutisches System oder eine filmbeziehungsweise folienförmige Darreichungsform, angeordnet ist. Die beiden Packstoffelemente sind derart miteinander versiegelt, daß das Produkt (5) von einem umlaufenden, durchgehenden Siegelrand (3), der nicht peelbar ist, umgeben ist. Dadurch entsteht ein allseitig geschlossener Produktaufnahmebereich (4), in welchem das Produkt (5) enthalten ist. Der Siegelrandbeutel (1) weist eine Vorderkante (8), eine Hinterkante (9) und zwei vorzugsweise parallel verlaufende Seitenkanten (10, 10') auf. Ferner weist der Siegelrandbeutel Schwächungslinien (20, 21) mit verringerter Reißfestigkeit auf, entlang derer die Packstoffelemente aufgerissen werden können. Darüber hinaus weist der Siegelrandbeutel in Die Kindersicherung der Verpackung wird dadurch erreicht, daß die Schwächungslinien zum Aufreißen der Verpackung erst durch Überwinden einer Kindersicherung freigelegt werden können. Diese Sicherung besteht darin, daß die Schwächungslinien nicht bis zum Rand verlaufen und das sonst reißfeste Material der Packstoffelemente erst nach dem Freilegen des Anfangs der Schwächungslinie durch Umknicken der Verpackung entlang einer Knicklinie, die optional vorgegeben sein kann, aufgerissen und das Produkt entnommen werden kann. Aufgrund der Reißfestigkeit des Packstoffs ist ein manuelles Einreißen der Verpackung in anderen Bereichen nicht möglich. Da zur Schwächung lediglich die oberste Schicht der Laminate in nur einem sehr kleinem Bereich im Verhältnis zur Verpackungsfläche abgetragen oder reduziert wird, wird die Widerstandsfähigkeit und Dichtigkeit der Verpackung nur minimal beeinträchtigt. Die Schwächungslinie zum Einreißen des Packstoffs hat erfindungsgemäß keine Randberührung mit der Verpackung, so daß diese Struktur erst durch Faltung der Verpackung entlang einer durch diese Struktur verlaufenden Linie, beispielsweise entlang der Linie A-A' ( Durch die erfindungsgemäße Kombination von Packstoff und Ausgestaltung der Kindersicherung ist es möglich, die Verpackung so zu gestalten, daß das Öffnen nur durch eine geordnete Abfolge von mindestens zwei Schritten möglich ist:
Diese Handhabung ist für Kinder, insbesondere Kleinkinder, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, zumal die Schwächungslinie nicht ohne weiteres erkennbar ist, da lediglich ein geringfügiger Materialabtrag und kein Einschnitt vorliegt. Für Erwachsene ist sie jedoch problemlos und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen möglich. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Einzeldosisverpackung kindersicher gemäß DIN EN 14375 und/oder nach ASTM D3475-03a. Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen einer Einzeldosisverpackung für transdermale therapeutische Systeme oder filmförmige Darreichungsformen. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß es im Vergleich zu den bekannten Verfahren besonders materialsparend ist. Da keine peelfähigen Siegelungen vorliegen und die Verpackung direkt entlang der Schwächungslinie zerrissen wird, sind für eine kindersichere Verpackung keinerlei Zusatzflächen erforderlich, die Anfaßhilfen und dergleichen freilegen, wie sie aus Das Verfahren zur Herstellung einer Einzeldosisverpackung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche umfaßt die Schritte:
Die vorstehend angegebene Reihenfolge der Verfahrensschritte ist nicht zwingend; beispielsweise können die Schwächungslinien zum Einreißen des Packstoffs auch erst in einem späteren Schritt angebracht werden. Vorzugsweise wird die unlösbare Verbindung zwischen den Packstoffelementen durch Heißsiegeln bei Temperaturen im Bereich zwischen 50 °C und 200 °C, insbesondere 50 °C bis 90 °C, erzeugt. Die unlösbare Verbindung zwischen den beiden Packstoffbahnen kann aber auch durch andere Heißsiegel- oder Kaltsiegelverfahren wie Ultraschallsiegeln, Lasersiegeln oder dergleichen erzeugt werden. Die Verpackung kann beispielsweise aus Bandware durch Reihenfertigung auf rotativen Siegelmaschinen effizient gefertigt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Schwächungslinie bei der Herstellung durch Laserablation oder Laserscoring erzeugt, wobei bei der Verwendung von reißfesten Folienlaminaten für das erste und zweite Packstoffelement die Schwächungslinien direkt gegenüberliegend deckungsgleich angebracht werden. Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß im Produktaufnahmebereich Positionsrestriktoren, vorzugsweise durch Heißsiegelung, angeordnet werden. |