Kehrvorrichtung mit Drehgelenkstielhalter, Drehgelenkstielhalter, sowie Verfahren und Spritzgiesswerkzeug zur Herstellung des Drehgelenkstielhalters |
|||||||
申请号 | EP06002633.3 | 申请日 | 2006-02-09 | 公开(公告)号 | EP1817978B1 | 公开(公告)日 | 2015-07-29 |
申请人 | Trisa Holding AG; | 发明人 | Gabriele, Ezio; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kehrvorrichtung gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, einen Drehgelenkstielhalter gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 3, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Drehgelenkstielhalters gemäss dem Patentanspruch 13 sowie ein Spritzgiesswerkzeug gemäss dem Patentanspruch 15. Die Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung die gattungsgemässe Kehrvorrichtung und den bekannten Drehgelenkstielhalter zu vereinfachen und deren, bzw. dessen Herstellbarkeit zu verbessern. Zudem ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur einfachen und schnellen Herstellung eines Drehgelenkstielhalters bereit zu stellen. Diese Aufgaben werden jeweils mit einer erfindungsgemässen Kehrvorrichtung gemäss Anspruch 1, einem erfindungsgemässen Drehgelenkstielhalter gemäss Anspruch 3, einem erfindungsgemässen Verfahren gemäss Anspruch 13, sowie einem Spritzgiesswerkzeug gemäss Anspruch 15 gelöst. Die Aufgaben werden dadurch gelöst, dass ein Sockelteil des Drehgelenkstielhalters aus einem ersten Kunststoff gefertigt ist und ein Gehäuseteil des Drehgelenkstielhalter aus einem zweiten Kunststoff gefertigt ist, wobei sich die Kunststoffe beim Spritzgiessen nicht miteinander verbinden, sowie dadurch, dass der Gehäuseteil formschlüssig und untrennbar am Sockelteil gehalten ist. Dadurch ist es möglich, den Gehäuseteil und den Sockelteil jeweils einteilig auszubilden, was die Teileanzahl auf ein Minimum verringert. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Sockelteil und der Gehäuseteil nach deren Herstellung nicht in einem nachfolgenden Montagegang zusammengefügt werden müssen, da der Sockelteil nach der Herstellung des Gehäuseteiles durch Spritzgiessen formschlüssig und untrennbar mit dem Gehäuseteil verbunden ist. Somit kann der Spritzgiessmaschine nach dem Einspritzen des zweiten Kunststoffs ein bereits fertiger Drehgelenkstielhalter entnommen werden. Nach dem Befestigen des Drehgelenkstielhalters am Kehrkopf, insbesondere eines Stossbesenkopfes oder eines Schrubberkopfes, ist die Endmontage der Kehrvorrichtung bereits abgeschlossen. Dadurch, dass der Gehäuseteil und der Sockelteil des Drehgelenkstielhalters unverlierbar sind, dürfte die sogenannte Narrensicherheit des Drehgelenkstielhalters, bzw. der Kehrvorrichtung um ein bedeutendes Mass gesteigert werden. Durch eine Aufnahmeöffnung, welche bevorzugt mit einem Innengewinde versehen ist, kann ein Stiel demontierbar am Gehäuseteil befestigt werden, ohne dass ein zusätzliches Einstellen einer Schräglage zur Drehachse anfällt. Dadurch wird der Kehrkopf auswechselbar. Einen zusätzlichen Vorteil bildet die vordefinierte Schräglage zur Drehachse am Gehäuseteil, womit der Winkel des Stiels zum Kehrkopf definiert ist, was für den Hersteller vorteilhaft ist, da er auf die komplizierte Schräglageneinstellvorrichtung, bzw. Stielneigungsvorrichtung verzichten kann, was sich positiv auf eine erwünschte, minimale Teilekomplexität und -anzahl auswirkt. Der Anspruch 4 beschreibt eine besonders bevorzugte Ausführungsform des Drehgelenkstielhalters zum Erreichen eines einfach aufgebauten Formschlusses zwischen Gehäuseteil und Sockelteil. Für den Anwender entsteht der Vorteil, dass formschlussbedingt alle Teile des Drehgelenkstielhalter unverlierbar zusammengehalten sind. Eine weitere, bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Drehgelenkstielhalter ist im Anspruch 5 beschrieben. Dadurch, das die Rastelemente der Rastvorrichtung direkt am Gehäuseteil und am Sockelteil angeformt sind, entfallen diesbezügliche Einzelteile. Da die Arretierung des Gehäuseteils bezüglich des Sockelteils kraftschlüssig ist, ist ein Einrasten der Rastelemente vom Anwender spürbar erkennbar, ohne dass er die Funktionsweise des Rastmechanismus kennen muss, um eine Veränderung der Drehposition einwandfrei ausführen zu können. Anspruch 6 beschreibt eine besonders bevorzugte Ausführungsform des Drehgelenkstielhalter mit einer besonders einfach aufgebauten Geometrie. Dadurch, dass die Rastnocken auf einer der Unterseite abgewandten Oberseite des Sockels angeordnet sind, und die entsprechenden Rastvertiefungen auf einer Innenfläche des Gehäuseteils angeordnet sind, entsteht der Vorteil, dass durch die Anordnung der Rastelemente im Inneren des Drehgelenkstielhalters, diese vor einer Beschädigung von Aussen weitestgehend geschützt sind, was sich positiv auf die Lebensdauer des Drehgelenkstielhalters auswirken dürfte. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass der äusseren Gestaltung des Drehgelenkstielhalters, bzw. dessen Gehäuseteils kaum Grenzen gesetzt sind, da sich die Rastvorrichtung die Äussere Erscheinung des Gehäuseteils nicht beeinträchtigt. Die Eigenelastizität des Kunststoffes des Gehäuseteils wird dazu genutzt, die Federeigenschaften der Rastelemente zu verstärken, ohne dass dazu zusätzliche Federelemente erforderlich sind. Bei der im Anspruch 7 beschriebenen Ausführungsform wird die Federeigenschaft, bzw. die Eigenelastizität des Kunststoffes, der zur Herstellung des Gehäuseteils verwendet worden ist, bewusst dazu genutzt, die Federeigenschaften der Rastelemente zu verstärken, ohne dass dazu ein zusätzliches Federelement erforderlich wird. Durch des Anordnen der umfangsseitig verlaufenden Schlitze beidseits der Rastnocken wird die Federeigenschaft zusätzlich verbessert, indem ein blattfederartiger Gehäuseabschnitt im Gehäuseteil erzeugt wird. In der Folge lassen sich die Rastnocken sehr gut und deutlich spürbar aus den entsprechenden Vertiefungen bewegen und rasten auch besser wieder in diese ein. Als zusätzlicher Vorteil kann aufgrund des verbesserten Arretierverhaltens ein unbeabsichtigtes Verändern der vom Anwender gewählten Drehposition, beispielsweise durch Aufbringen eines Drehmomentes auf den Kehrkopf infolge Anstossen des Kehrkopfes an einer Fussleiste, weitgehend verhindert werden. Eine weitere, bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Gelenkstielhalters ist in Anspruch 8 beschrieben. Dadurch, dass die innenliegenden Federelemente, bzw. Federabschnitte weitgehend flächig in die an der Mantelfläche des Sockelteils angeordneten Rastvertiefungen eingreifen, kann der Rasteffekt der Rastvorrichtung weiter verbessert werden, womit das Einrasten der Rastfedern in die entsprechenden Rastvertiefungen des Sockelteils für den Anwender noch besser spürbar sein dürfte. Dadurch, dass die Rastfedern im Gehäuseinneren angeordnet sind, entsteht der Vorteil, dass ein Zusammenwirken der Rastelemente ausserhalb des Gehäuseteils nicht wahrnehmbar ist und somit die Gestaltungsfreiheit des Gehäuseteils nicht eingeschränkt wird. Die in Anspruch 9 beschriebene Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Komplexität der Verdrehsicherung des Sockelteils gegenüber dem Kehrkopf auf ein Minimum reduziert werden kann. Diese Reduktion der Komplexität dürfte sich insbesondere bei der Herstellung der Kehrvorrichtung positiv auswirken, da damit die Anzahl an Montagemanipulationen weiter gesenkt werden kann. Bei der im Anspruch 10 beschriebenen Ausführungsform des erfindungsgemässen Drehgelenkstielhalters entstehen durch das kleinere Schwindmass des Kunststoffs des Gehäuseteils gegenüber dem Kunststoff des Sockelteils gute Laufeigenschaften, indem ein Spiel zwischen den beiden Teilen geschaffen wird. Der Anwender muss dadurch eine geringere Kraft aufwenden, um den Gehäuseteil gegenüber dem Sockelteil von einer Drehposition in eine weitere Drehposition zu drehen. Die in Anspruch 11 beschriebene Ausführungsform hat den Vorteil, dass eine kostengünstige Herstellung des Drehgelenkstielhalters erleichtert wird, ohne die Gleiteigenschaften des Gehäuseteils relativ zum Sockelteil zu beeinträchtigen. Dadurch, dass Polyamid als Grundmaterial für den Gehäuseteil gewählt wird, kann die Zähigkeit dieses Materials zum Schutz des Drehgelenks und damit zur Verbesserung der Lebensdauer der Kehrvorrichtung beitragen. Zudem erlaubt dieses Material eine sichere Befestigung eines Stiels am Gehäuseteil, was sich positiv auf die Arbeitssicherheit auswirken dürfte. Das in Anspruch 13 beschriebene Verfahren zur Herstellung eines Drehgelenkstielhalters, weist den Vorteil auf, dass kein weiterer Montageschritt zum Zusammensetzen des Gehäuseteils am Sockelteil anfällt, sondern der Spritzgiessmaschine ein fertiggestellter Drehgelenkstielhalter entnehmbar ist. Das erfindungsgemässe Verfahren gemäss Anspruch 14 hat den Vorteil, dass beide Kunststoffe kostengünstig verarbeitbar sind und zusammen befriedigende Ergebnisse bezüglich des Drehverhaltens des Gehäuseteils am Sockelteil gewährleisten. Sowohl bei der Kehrvorrichtung gemäss den Ansprüchen 1 und 2, als auch beim Drehgelenkstielhalter gemäss den Ansprüchen 1 bis 12 entsteht für den Anwender der Zusatzvorteil, dass eine Veränderung der Drehposition des Gehäuseteils gegenüber dem Kehrkopf einzig durch eine Drehung des Gehäuseteils um die gemeinsame Drehachse bewerkstelligt werden kann, ohne dass dazu eine mehrdimensionale Manipulation notwendig ist. Eine Veränderung der Drehposition kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Kehrkopf an einer zu reinigenden Fläche seitlich oder stirnseitig abgestützt wird, während der beispielsweise durch eine Hand querkraftbeaufschlagte Stiel derart auf den Gehäuseteil des Drehgelenkstielhalters einwirkt, dass die Rastelemente eine erste Drehposition verlassen und in einer weiteren Drehposition einrasten, sobald der Anwender die Querkraft am Stiel erheblich reduziert. Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen rein schematisch:
Die In Um den aus einem ersten Kunststoff gefertigten Sockel 22 möglichst optimal drehfest am Kehrkopf 14 zu befestigen, sind die drei Vorsprünge 30 und ein Punkt, an dem die Schraube 32 vom Sockelteil 22 in die Oberseite 12 des Kehrkopfs 14 eintritt, jeweils um 90° versetzt auf einem um die Drehachse 26 verlaufenden Kreis mit einem Kreisradius 36 angeordnet. Der Borstenträger des Kehrkopfs 14 weist auf seiner Oberseite 12 zur Aufnahme der Vorsprünge 30 entsprechende Vertiefungen 40 auf, welche im wesentlichen komplementär zum Vorsprung 30 des Sockelteils 22 geformt sind. Der Gehäuseteil 24 hat eine äussere Erscheinung, bzw. Kontur, welche an einen abgeknickten Kegelstumpf erinnert, wobei die Basis des Kegelstumpfs rechtwinklig zur Drehachse 26,26' verläuft und daher gegen die Oberseite 12 des Borstenträgers des Kehrkopfes 14 gerichtet ist. Der Gehäuseteil 24 definiert eine Schrägachse 44', die in der Fortsetzung einer Schrägachse 44 des Sockelteils 22 liegt. Die Drehachsen 26, 26' und die Schrägachsen 44,44' queren sich unter einem Winkel 45. In einem, dem Sockelteil 22 abgewandten Endabschnitt des Gehäuseteils 24 ist koaxial zur Schrägachse 44' verlaufend eine Aufnahmeöffnung 42 mit einem konischen Innengewinde 70 zur Aufnahme eines Stielendes mit einem entsprechen geformten Aussengewinde eines stilisiert dargestellten Stiels 46 angeordnet. Die konische Aufnahmeöffnung 42 weitet sich dabei von der Drehachse 26' her konisch auf. Die Auf einer, der Unterseite 28 abgewandten, parallel zur Unterseite 28 verlaufenden Oberseite 50 des Sockelteils 22 sind vier kugelabschnittförmige noppenartige Rastnocken 52 jeweils 90° zueinander versetzt auf einem Rastelementteilkreis 54 angeordnet. Die Rastnocken 52 sind dabei symmetrisch auf dem Rastelementteilkreis 54 um die Drehachse 26 angeordnet. Der Sockelteil 22 weist eine kreiszylinderförmige Mantelfläche 56 auf, welche zirka mittig von einer umlaufende Nut 58 derart unterbrochen ist, dass ein an die Oberseite 50 des Sockels 22 anschliessender umlaufender Kragen 60 mit einer Schulter 61 gebildet wird. Koaxial zur Schrägachse 44 führt ein Durchgangsloch 62 von der Oberseite 50 durch zur Unterseite 28 des Sockelteils 22. Zirka längsmittig ist durch Absetzen des Durchgangsloches 62 eine Befestigungsschulter 64 zur Abstützung des kegelförmigen Schraubenkopfes angeordnet. Das Durchgangsloch 62 ist als Folge davon in einem der Unterseite 28 näherliegenden Abschnitt verjüngt ausgebildet. Die Zum formschlüssigen und untrennbaren Halten des Sockelteils 22 am Gehäuseteil 24 weist der Gehäuseteil 24 in einem, der Aufnahmeöffnung 42 abgewandten, dem Kehrkopf 14 zugewandten Sockelabschnitt 72 eine Innenkontur 74 auf, die gegenförmig zu einem Kontaktbereich der Aussenkontur des Sockelteils 22 ist. Der Kontaktbereich umfasst dabei die Mantelfläche 56, die Nut 58 und die Oberseite 50 mit den angeordneten Rastnocken 52, jedoch nicht das Durchgangsloch 62. Die Innenkontur 74 bildet einen umlaufenden Wandbereich 75 mit einem Steg 76, welcher gegengleich zur umlaufenden Nut 58 des Sockelteils 22 ausgebildet ist. Dieser Steg 76 hintergreift den Sockelteil 22 an dessen Kragen 60 und hält ihn dadurch untrennbar und formschlüssig am Gehäuseteil 24 fest. Eine zur Oberseite 50 des Sockelteils 22 komplementäre Innenfläche 78 weist entsprechend den Rastnocken 52 des Sockelteils 22 geformte Rastvertiefungen 80 auf. Der Steg 76 weist eine radial gegen die Drehachse 26' gerichtete Stegmantelfläche 82 und eine Stegschulter 84 auf, die gegen den Kragen 60, bzw. die Innenfläche 78 des Gehäuseteils 24 gerichtet ist, sowie eine parallel dazu verlaufende, ebenfalls zur Drehachse 26' ausgerichtete, umlaufende, von der Innenfläche 78 abgewandte, weitere Stegschulter 86 auf. Die weitere Stegschulter 86 ist von der Unterseite 28 des Sockelteils 22 in Richtung der Oberseite 50 des Sockelteils 22 leicht zurückversetzt, um nicht in Kontakt mit der Oberseite 12 des Kehrkopfs 14 zu gelangen und somit keine unnötige Reibung zu verursachen, welche beim Drehen des Drehgelenkstielhalters 10 um die Drehachse 26, 26' behindernd wirken könnte. Zum Arretieren des Gehäuseteils 24 am Sockelteil 22 in den vordefinierten Drehpositionen wird durch die Rastnocken 52 auf der Oberseite 50 des Sockelteils 22 und die entsprechend geformten Rastvertiefungen 80 auf der Innenfläche 78 des Gehäuseteils 24 eine Rastvorrichtung 88 gebildet. Das Durchgangsloch 62 des Sockelteils 22 und die Durchgangsöffnung 68 des Gehäuseteils fluchten nur in der in Die Entgegen der ersten Ausführungsform befindet sich die Rastvorrichtung 88 bei der zweiten Ausführungsform im Gehäuseseitigen, innenliegenden Sockelabschnitt 72 sowie auf der umlaufenden Mantelfläche 56 des Sockelteils 22. Die gesamte Mantelfläche 56 befindet sich dabei stirnseitig am Kragen 60. Angrenzend an die Mantelfläche 56 und die Unterseite 28 des Sockelteils 22 ist ein umlaufender stufenförmiger Absatz 90 eingearbeitet, welcher eine Schulter 61 bildet, die im wesentlichen parallel zur Unterseite 28 des Sockelteils 22 verläuft. Der Gehäuseteil 24 hintergreift mit seinem Steg 76 den Kragen 60 derart, dass der Sockelteil 22 formschlüssig und unverlierbar am Gehäuseteil 24 gehalten ist. Die vom Steg 76 gebildete, weitere Stegschulter 86 ist von der Unterseite 28 des Sockelteils 22 in Richtung der Oberseite 50 des Sockelteils 22 leicht zurückversetzt, damit sie nicht in Kontakt mit der Oberseite 12 des Kehrkopfs 14 gelangen kann und somit keine unnötige Reibung verursacht, um beim Drehen des Gehäuseteils 24 um die Drehachse 26,26' nicht behindernd zu wirken. Zur Verdeutlichung der Unterschiede der Rastvorrichtung 88 der zweiten Ausführungsform gegenüber der ersten Ausführungsform wird auf die Die Durch die Anordnung der Schlitze 98 im Sockelabschnitt 72 der Wand 75 entstehen vier lamellenartige Federabschnitte 104 mit jeweils einem mittig darauf angeformten Rastnocken 52. Geometriebedingt wird so ein Federstreifen gebildet, welcher es zusammen mit einer Elastizität des Materials eines zweiten Kunststoffes erlaubt, jeden der noppenförmigen Rastnocken 52 kraftschlüssig in den entsprechenden Rastvertiefungen 80 des Sockelteils 22 zu halten und wieder aus diesen herauszubewegen. Im vorliegenden Fall definiert jede Rastnocke 52 eine Drehposition, wodurch der Drehgelenkstielhalter 10 über vier definierte Drehpositionen verfügt. Durch die Bildung des Federabschnitts 104 wird das Feder-, bzw. Rastverhalten des Rastnockens 52 in der entsprechenden Rastvertiefung 80 des Sockelteils gegenüber einer hier nicht gezeigten Ausführungsform ohne Schlitze 98 verbessert, da die eine grössere Formsteifigkeit als die Federelement 104 aufweisende Gehäusewand 75 in Richtung der Drehachse 26' durch die Schlitze 98 aufgebrochen wird, was zu einer gegenüber ungeschlitzten Abschnitten der Wand 75 höheren Federfreudigkeit des Federabschnitts 104 führt. Diese Federfreudigkeit wird dazu benutzt, dass sich die Rastnocken 52 mit moderatem Kraftaufwand aus den entsprechenden Rastvertiefungen 80 drücken lassen, wodurch der Anwender weniger Querkraft auf den Stiel 46 aufbringen muss, welcher auf den Gehäuseteil 24 einwirkt und ihn dazu veranlasst, seine aktuelle Drehposition zu verlassen. Bei Erreichen einer weiteren Drehposition kann der Anwender ein Einrasten der Rastnocken 52 in die entsprechenden Rastvertiefungen 80 relativ deutlich spüren. Die Schlitze 98 führen somit zu einer erleichterten Drehbarkeit des Gehäuseteils 24 um die Drehachse 26', ohne dass Abstriche des Rastverhaltens gemacht werden müssen. Die Die Die Die räumliche Ansicht des Sockelteils 22 in Der Gehäuseteil 24 ist mit Bezug auf die Die Wand 75 des Gehäuseteils 24 weist in Umfangsrichtung verteilt, vier in Umfangsrichtung verlaufende Ausnehmungen 114 auf, welche die Wand 75 jeweils in ein kreisringsegmentartiges, radial äusseres Wandteil 108 und ein radial inneres Wandteil 110, welches als Federelement 112 wirkt, unterteilen. Entsprechend der Mantelkontur 122 des Sockelteils 22 weist der Gehäuseteil 24 im an die Unterseite 116 angrenzenden Sockelabschnitt 106 eine um die Drehachse 26' verlaufende Innenmantelkontur 128 auf, welche radial innenliegende, gegenförmig den Vertiefungen 80 des Sockelteils 22 angeordnete Rastflächen 130 aufweist. Jeder radial innere, als Federelement 112 ausgebildete Wandteil 110, welcher je eine Rastfläche 130 aufweist, erstreckt sich in Richtung der Drehachse 26' von der Unterseite 116 bis zu einer rotationssymmetrischen, umlaufenden Innennut 132 welche zur Aufnahme des weiteren Kragens 120 des Sockelteils 22 dient. In der Eine Unterseite 116 des Gehäuseteils 24 liegt in einer Ebene, welche in Richtung der Drehachse 26, 26' von der Oberseite 50 des Sockelteils 21 um ein geringes Mass versetzt ist, um keine unnötige Kontaktreibung zwischen der Unterseite 116 des Gehäuseteils 24 an der Oberseite 12 eines Kehrkopfs 14 hervorzurufen, welche den Drehpositionswechsel nur unnötig behindern würde. Bei allen drei Ausführungsformen sind als erster, den Sockelteil 22 bildenden Kunststoff Polypropylen, während als zweiter, den Gehäuseteil 24 bildenden Kunststoff Polyamid als Grundmaterialien ausgewählt und eingesetzt, da diese beiden Materialien einfach und wirtschaftlich zu bearbeiten sind, in Kombination miteinander geeignete Gleiteigenschaften aufweisen und während dem Spritzgiessen miteinander keine Verbindung eingehen, um die Drehbarkeit zu gewährleisten. Die Weist nun der zweite, in die zweite Kavität 148 eingespritzte Kunststoff ein kleineres Schwindmass als der erste Kunststoff auf, so kann diese Eigenschaft dazu benutzt werden, unter Beibehaltung des Formschlusses einen Spalt zwischen der Aussenkontur des Sockelteils 22 und dem Gehäuseteil 24 zu schaffen, was sich positiv auf die Drehfreudigkeit des Gehäuseteils 24 am Sockelteil 22 niederschlägt. Zur Herstellung eines Drehgelenkstielhalters der dritten Ausführungsform werden den Volumen der Ausnehmungen 114 entsprechende Formschieber von der Basisplatte her in die zweite Kavität 148 eingeschoben, bzw. sind an diese angeformt. Es ist denkbar, dass durch das Einspritzgiessen weitere Bauteile in den Gehäuseteil 24 mitintegriert werden, beispielsweise eine Metallbuchse mit einer Aufnahmeöffnung 42 und einem Innengewinde 70, wodurch die Lebensdauer der Kehrvorrichtung zusätzlich erhöht werden könnte. Selbstverständlich ist es möglich, die Rastvertiefungen 80 des Sockelteils 22 bzw. Gehäuseteils 24 durch angeformte Rastnocken 52 zu ersetzen, und gegenförmig dazu die Rastnocken bzw. Rastvertiefungen entsprechend am Gehäuseteil 24 anzuordnen. Es ist auch denkbar, dass Rastelemente sowohl mantelseitige, wie auch stirnseitig (gegen das Gehäuseinnere) gerichtete Rastelemente in Kombination angeordnet sind. Ebenso ist es denkbar, dass die Mantelkontur 122 eine Polygonform aufweisen kann, sofern eine entsprechende Innenmantelkontur 128 im Gehäuseteil 24 realisiert wird. Zudem ist es vorstellbar, dass die Rastvertiefungen 80 am Sockelteil 22 der dritten Ausführungsform durch abgeflachte Abschnitte an der Mantelfläche 126 gebildet sind. Weiter ist es denkbar, dass die Rastvertiefungen bezüglich eines Durchmessers der Mantelfläche 126 zwar zurückversetzt, aber dennoch konvex geformt sind. Es ist selbstverständlich auch möglich, durch Optimierung der Dimension und Geometrie des Kragens 60 und der Nut 58 des Sockelteils 22 bewusst eine gewisse Reibung zwischen dem Gehäuseteil 24 und dem Sockelteil 22 zu erzielen, um bspw. ein unbeabsichtigtes Verändern der Drehposition zu reduzieren. Zudem ist es vorstellbar, dass der Sockelteil 22 bereits am Kehrkopf 14, bzw. Borstenträger angeformt ist. Als Materialien für den Gehäuseteil 24 bzw. den Sockelteil 22 empfiehlt sich eine Werkstoffpaarung, welche einen tiefen resultierenden Reibungskoeffizienten aufweist, damit ein Verändern der Drehposition nicht durch zusätzliche Reibung unnötig erschwert wird. Es ist denkbar, dass der Sockelteil 22 aus einem anderen Kunststoff als Polypropylen besteht und der Gehäuseteil 24 aus einem anderen Kunststoff als Polyamid besteht, solange sich die beiden Kunststoffe beim Spritzgiessen nicht miteinander verbinden. Es ist auch denkbar, zuerst den Gehäuseteil 24 herzustellen und anschliessend den Sockelteil 22 in diesen hineinzuspritzen. Es ist selbstverständlich auch denkbar, dass der Sockelteil 22 schalenartig mit einem nach innen ragenden Kragen ausgeformt ist, um einen entsprechend ausgeformten Gehäuseteil 24 durch den Innenkragen formschlüssig und unverlierbar zu halten. In diesem Fall, wo der Gehäuseteil 24 innerhalb des Sockelteils 22 drehbar um die Drehachse 26, 26' angeordnet gelagert sein soll, wird empfohlen, den Gehäuseteil 24 aus Polypropylen herzustellen, während der Sockelteil 22 mit Vorteil aus Polyamid gefertigt wird. Durch das unterschiedliche Schwindverhalten der beiden Kunststoffe entsteht bei der Formung des Sockelteils 22 bei noch nicht vollständig ausgehärtetem aber bereits formstabilen Gehäuseteil 24 der Vorteil, dass sich nach abgeschlossenem Schwindprozess ein Spiel zwischen Gehäuse- und Sockelteil einstellt, welches ein Verstellen der Drehposition des Gehäuseteils 24 von einer Drehposition in eine weitere Drehposition erleichtert. Da der Gehäuseteil 24 einteilig hergestellt ist, bleibt die Lage des Kehrkopfes 14 zum Stiel 46 konstant. Im Unterschied zum bekannten Drehgelenkstielhalter besteht beim erfindungsgemässen Drehgelenkstielhalter aufgrund des einteiligen, formstabilen Gehäuseteils 24 keine Gefahr, dass der Kehrkopfes 14 beim Einsatz der Kehrvorrichtung der Kehrkopf 14 relativ zur Schrägachse 44,44' und damit zum Stiel 46 wegknickt. |