HANDWERKZEUGMASCHINE

申请号 EP11779457.8 申请日 2011-11-09 公开(公告)号 EP2651606B1 公开(公告)日 2018-10-24
申请人 HILTI Aktiengesellschaft; 发明人 STEINGRUBER, Adrian; LÜBKERT, Ernst-Rudolf;
摘要
权利要求 Handwerkzeugmaschine, mit einem Gehäuse, einem Linearantrieb zum Bewegen eines Werkzeuges längs einer Arbeitsachse (11) und einem Tilger (20), wobei der Tilger (20) in einer Aufbaurichtung (23) senkrecht zu der Arbeitsachse (11) aus einer aus Kunststoff gebildeten Grundplatte (2), einem ein Elastomer aufweisenden Federkörper (21), einer aus Kunststoff gebildeten Trägerplatte (1) und einem auf der Trägerplatte (1) befestigten Massekörper (22), geschichtet ist, wobei der Federkörper (21) mit der Grundplatte (2) und/oder mit der Trägerplatte (1) materialschlüssig verbunden ist.Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schwerpunkt des Massekörpers (22) um weniger als eine Höhe (28) des Federkörpers (21) von einem Schwerpunkt des Federkörpers (21) beabstandet ist.Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schwerpunkt des Massekörpers (22) innerhalb des Federkörpers (21) liegt.Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abmessung des Tilgers (20) längs der Aufbaurichtung geringer als eine Abmessung des Tilgers (20) längs der Arbeitsachse (11) ist.Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkörper (21) an einer Grundfläche mit der Grundplatte und an einer Dachfläche mit der Trägerplatte verbunden ist und die Grundfläche parallel zu der Dachfläche ist.Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Massekörper kraft- und/oder formschlüssig mit der Trägerplatte (1) verbunden ist.Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass von der Trägerplatte (1) mehrere Zapfen (35) in die Aufbaurichtung (23) vorstehen und der Massekörper (22) formschlüssig auf den Zapfen (35) aufgesetzt ist.Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Elastomer aus der Gruppe geschlossenporig geschäumter Polyurethane ist.Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem Kunststoff aus den Gruppen der Polyamide und Polycarbonate ausgewählt ist.Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Linearantrieb ein pneumatisches Schlagwerk beinhaltet.
说明书全文

GEBIET DER ERFINDUNG

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, in welcher ein Tilger zum Dämpfen von auftretenden Schwingungen angeordnet ist.

OFFENBARUNG DER ERFINDUNG

Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine hat ein Gehäuse, einen Linearantrieb zum Bewegen eines Werkzeuges längs einer Arbeitsachse und einen Tilger senkrecht zu der Arbeitsachse aus einer aus Kunststoff gebildeten Grundplatte, einem ein Elastomer aufweisenden Federkörper, einer aus steifen Kunststoff gebildeten Trägerplatte, einem ein Elastomer aufweisenden Federkörper und einem auf der Trägerplatte befestigten Massekörper, geschichtet. Die Trägerplatte ist aus einem steiferen Kunststoff als das Elastomer derart, dass bei einer Bewegung des Massekörpers nur der Federkörper und nicht die Trägerplatte verformt wird. Ein in seinem Aufbau ähnlicher Tilger ist aus der WO 99/27274 A2 bekannt. Die DE 835 584 C offenbart eine Handwerkzeugmaschine mit einem Tilger, der aus ringförmigen Teilen aufgebaut ist.

Der Federkörper ist mit der Grundplatte und/oder mit der Trägerplatte materialschlüssig verbunden. Erfindungsgemäß ist der Massekörper mittelbar durch die Trägerplatte an den Federkörper angebunden.

Der Massekörper kann aufgrund seiner hohen Trägheit zu einer relativen Bewegung zu dem Gehäuse der Handwerkmaschine angeregt werden. Der zwischen das Gehäuse und den Massekörper geschaltete Federkörper übt eine Rückstellkraft auf den Massekörper in eine Ruhestellung aus. Der Federkörper hat in die drei Raumrichtungen vorzugsweise eine unterschiedliche Steifigkeit, insbesondere ist eine Steifigkeit des Federkörpers längs der Aufbaurichtung am größten und eine Anregung des Massekörpers senkrecht zu dem Federkörper am schwersten. Die geringste Steifigkeit hat der Federkörper vorzugsweise längs der Arbeitsachse, um den Tilger möglichst an die periodische Anregung des Linearantriebs anzukoppeln.

Eine Ausgestaltung sieht vor, dass ein Schwerpunkt des Massekörpers um weniger als eine Höhe des Federkörpers von einem Schwerpunkt des Federkörpers beabstandet ist. Eine flache Bauweise des Massekörpers begünstigt eine parallel Bewegung des Massekörpers zu dem Federkörper. Kipp- und Drehbewegungen des Massekörpers werden unterdrückt. Eine Abmessung des Tilgers, d.h. seine Länge, sein. Ein Schwerpunkt des Massekörpers kann innerhalb des Federkörpers liegen. Der Massekörper kann hierzu beispielsweise topfförmig über den Federkörper gestülpt sein. Eine unerwünscht drehende Kippbewegung, bei welcher die Dachfläche aus parallelen Orientierung gegenüber der Grundfläche ausgelenkt wird, wird vermieden. Eine Abmessung parallel zu der Richtung kann größer als jegliche Abmessung senkrecht zu der Richtung sein.

Der Massekörper ist durch den Federkörper längs der Arbeitsachse geführt. Aufgrund der Bewegung des Massekörpers erfährt der Federkörper eine Scherung, welche die Dachfläche parallel zu der Grundfläche verschiebt. Die Besonderheit des Tilgers ist sein sehr kompakter Aufbau und geringer Raumbedarf für den schwingenden Massekörper. Kippbewegung des Federkörpers sind vorzugsweise unterdrückt. Der Federkörper kann mit zwei gegenüberliegenden ebenen, parallelen Flächen ausgebildet sein, an welchen die Grundplatte bzw. die Trägerplatte befestigt sind.

Eine Ausgestaltung sieht vor, dass der Massekörper kraft- und/oder formschlüssig mit der Trägerplatte verbunden ist. Von der Trägerplatte können mehrere Zapfen in die Aufbaurichtung vorstehen und der Massekörper formschlüssig auf den Zapfen aufgesetzt sein.

Eine Ausgestaltung sieht vor, dass das Elastomer aus der Gruppe geschlossenporig geschäumter Polyurethane ist und der Träger aus einem Kunststoff aus den Gruppen der Polyamide und Polycarbonat ausgewählt ist.

Bei einem Herstellungsverfahren für einen Tilger werden eine Grundplatte aus Kunststoff und eine Trägerplatte aus Kunststoff in einem Abstand parallel zu einander angeordnet. Zwischen die Trägerplatte und die Grundplatte wird ein Elastomer eingespritzt. Ein metallischer Massekörper kann mechanisch mit der Trägerplatte verbunden werden. Der Tilger kann in einer Handwerkzeugmaschine befestigt werden.

Eine Ausgestaltung sieht vor, dass mehrere Grundplatten auf einer ersten Halterung angeordnet werden, mehrere Trägerplatten auf einer zweiten Halterung angeordnet werden und das Elastomer zwischen die Grundplatten und Trägerplatten eingespritzt wird und das eingespritzte Elastomer zerschnitten wird, um die Tilger zu vereinzeln.

Eine Ausgestaltung sieht vor, dass das Elastomer mit einem Schaumbildner eingespritzt wird.

Eine Ausgestaltung sieht vor, dass das Elastomer auf chemisch unveränderte Oberflächen aus Polyamid oder Polycarbonat der Trägerplatte und der Grundplatte aufgespritzt wird. Die Oberflächen können beispielsweise mit Wasser oder Lösungsmitteln zum Entfernen von Schmutz oder Fetten gereinigt werden. Ein chemisches Aktivieren, z.B. zum Ausbilden von Hydroxyl oder Sulfidbrücken, wird nicht ausgeführt. Insbesondere sind chemischen Verbindungen schwefelfrei.

KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN

Die nachfolgende Beschreibung erläutert die Erfindung anhand von exemplarischen Ausführungsformen und Figuren. In den Figuren zeigen:

Fig. 1
eine Handwerkzeugmaschine

Fig. 2
einen Tilger in Seitenansicht,

Fig. 3
den Tilger von Fig. 2 in ausgelenkter Stellung

Fig. 4
den Tilger von Fig. 2 in Explosionsansicht.

Fig. 5
ein weiterer Tilger;

Fig. 6 und 7
Halterungen

Gleiche oder funktionsgleiche Elemente werden durch gleiche Bezugszeichen in den Figuren indiziert, soweit nicht anders angegeben.

AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG

Fig. 1 zeigt schematisch einen Bohrhammer 3. Der Bohrhammer 3 hat eine Werkzeugaufnahme 4, in welche als Werkzeug ein Bohrmeißel 5 eingesetzt werden kann. Einen primären Antrieb des Bohrhammers 3 bildet ein Motor 6, welcher ein Schlagwerk 7 und eine Abtriebswelle 8 antreibt. Ein Anwender kann den Bohrhammer 3 mittels eines Handgriffs 9 führen und mittels eines Systemschalters 10 den Bohrhammer 3 in Betrieb nehmen. Im Betrieb dreht der Bohrhammer 3 den Bohrmeißel 5 kontinuierlich um eine Arbeitsachse 11 und kann dabei den Bohrmeißel 5 längs der Arbeitsachse 11 in einen Untergrund schlagen.

Das Schlagwerk 7 ist beispielsweise ein pneumatisches Schlagwerk 7. Ein Erreger 12 und ein Schläger 13 sind in dem Schlagwerk 7 längs der Arbeitsachse 11 beweglich geführt. Der Erreger 12 ist über einen Exzenter 14 oder einen Taumelfinger an den Motor 6 angekoppelt und zu einer periodischen, linearen Bewegung gezwungen. Eine Luftfeder gebildet durch eine pneumatische Kammer 15 zwischen Erreger 12 und Schläger 13 koppelt eine Bewegung des Schlägers 13 an die Bewegung des Erregers 12 an. Der Schläger 13 kann direkt auf ein hinteres Ende des Bohrmeißels 5 aufschlagen oder mittelbar über einen im Wesentlichen ruhenden Zwischenschläger 16 einen Teil seines Impuls auf den Bohrmeißel 5 übertragen. Das Schlagwerk 7 und vorzugsweise die weiteren Antriebskomponenten sind innerhalb eines Maschinengehäuses 17 angeordnet.

Der längs der Arbeitsachse 11 bewegte Bohrmeißel 5 und das Schlagwerk 7 führen zu Rückschlägen, die der Anwender mit dem Handgriff 9 auffängt. Eine Dämpfung der Spitzenbelastung erfolgt durch einen Tilger 20. Der Tilger 20 hat einen Federkörper 21 und einen Massekörper 22, der auf dem Federkörper 21 befestigt ist. Der Massekörper 22 ist entlang der Arbeitsachse 11 aus einer Ruhestellung heraus beweglich angeordnet. In der Ruhestellung übt der Federkörper 21 auf den Massekörper 22 keine Kräfte längs der Arbeitsachse 11 aus. Aufgrund seiner Trägheit wird der Massekörper 22 durch die Vibrationen des Maschinengehäuses 17 längs der Arbeitsachse 11 ausgelenkt. Der Federkörper 21 wird bei der Auslenkung geschert und übt daraufhin eine Rückstellkraft längs der Arbeitsachse 11 in Richtung zu der Ruhestellung aus. Eine Federkonstante des Federkörpers 21 entlang der Arbeitsachse 11 und eine Masse des Massekörpers 22 sind an die Periodizität der Rückschläge des Schlagwerks 7 derart angepasst, dass die Rückschläge den Tilger 20 vorzugsweise resonant anregen.

Fig. 2, Fig. 3 und Fig. 4 zeigen detaillierter einen beispielhaften Aufbau des Tilgers 20. Fig. 2 zeigt den Massekörper 22 in seiner Ruhestellung, Fig. 3 in einer ausgelenkten Stellung, Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Tilgers 20.

Der Tilger 20 ist im Wesentlichen als eine Abfolge mehrerer Schichten aufgebaut, welche entlang einer Aufbaurichtung 23 aufeinander gestapelt sind. Eine Grundplatte 2 dient der Befestigung des Tilgers 20 in dem Bohrhammer 3. Auf der Grundplatte 2 ist der Federkörper 21, auf dem Federkörper 21 eine Trägerplatte 1 und auf der Trägerplatte 1 der Massekörper 22 befestigt.

Der Aufbau des Tilgers 20 ist ausgelegt, den Massekörper 22 im Wesentlichen parallel zu der Grundplatte 2 entlang einer Tilgungsachse 24 und senkrecht zu der Aufbaurichtung 23 zu führen. Bei einer Auslenkung des Massekörpers 22 entlang der Tilgungsachse 24 wird der Federkörper 21 um einen Scherwinkel 25 geschert. Eine Kippbewegung des Massekörpers 22 gegenüber der Aufbaurichtung 23 ist durch eine Formgebung des Tilger 20 weitgehend unterbunden.

Der Federkörper 21 ist ein, vorzugsweise zusammenhängender, Block aus einem Elastomer. Der elastisch verformbare Kunststoff ist ein Thermoplast, besonders geeignet sind geschlossenporige Schäume aus Polyurethan. Eine Alternative ist Silikonkautschuk.

Der beispielhaft als Quader dargestellte Federkörper 21 hat eine ebene Grundfläche 26, welche längs der Aufbaurichtung 23 von einer gegenüberliegenden parallelen, ebenen Dachfläche 27 beabstandet ist. Eine Höhe 28 des Federkörpers 21, d.h. seine Abmessung längs der Aufbaurichtung 23, ist geringer als eine Länge 29, d.h. Abmessung längs der Arbeitsachse 11. Ein Verhältnis der Höhe 28 zu der Länge 29 liegt beispielsweise im Bereich zwischen 0,1 bis 0,4. Eine Breite 30 des Federkörpers 21, d.h. eine Abmessung senkrecht zur Arbeitsachse 11 und senkrecht zur Aufbaurichtung 23, ist größer als die Höhe 28 und vorzugsweise ebenfalls größer als die Länge 29, z.B. um wenigstens 50 % größer als die Länge 29. Parallel oder teilweise parallel zur Aufbaurichtung 23 orientierte Seitenflächen 31 des Federkörpers 21 haben einen deutlich geringeren Flächeninhalt als die senkrecht orientierten Grundfläche 26 und Dachfläche 27. Der flache Aufbau begünstigt eine Scherbewegung und übt große Gegenkräfte gegen ein Taumeln des Massekörpers 22 aus.

Statt der beispielhaft quadrischen Gestalt des Federkörpers 21 können die gegenüberliegende Grundfläche 26 und Dachfläche 27 eine andere Form aufweisen, z.B. sechseckig, kreisförmig, also der Block eine andere prismatische Form aufweisen. Weiters können die Seitenflächen 31 senkrecht zur Tilgungsachse 24 und insbesondere die parallel Seitenflächen 32 parallel zur Tilgungsachse 24 gegenüber der Aufbaurichtung 23 geneigt sein. Die senkrecht zur Aufbaurichtung 23 angeordneten Grundfläche 26 und Dachfläche 27 sind vorzugsweise eben.

Die Trägerplatte 1 ist aus einem steifen Kunststoff, beispielsweise aus Polyamid oder Polycarbonat. Besonders bevorzugt ist eine Kombination aus Polyamid für die Trägerplatte 1 und ein geschlossenporiger Schaum aus Polyurethan für den Federkörper 21. Der Federkörper 21 und die Trägerplatte 1 können in einem Spritzgussverfahren materialschlüssig miteinander verbunden werden, wodurch der Kunststoff des Federkörpers 21 sich chemisch mit dem Kunststoff der Trägerplatte 1 verbindet. Die Trägerplatte 1 kann gereinigt werden, bevor der Federkörper 21 aufgespritzt wird. Weitere vorbereitende Behandlungsschritte sind nicht notwendig, z.B. ein Aufbringen eines Primers auf die Trägerplatte wie beim Vulkanisieren. Alternativ kann die Trägerplatte 1 auf dem Federkörper 21 aufgeklebt werden.

Die Grundplatte 2 kann aus dem gleichen Kunststoff wie die Trägerplatte 1 ausgewählt werden. In einer Ausgestaltung hat die Grundplatte 2 einen Eisenkern, der mit dem Kunststoff beschichtet ist. Die Grundfläche 26 des Federkörpers 21 ist vorzugsweise mit der Grundplatte 2 materialschlüssig verbunden, z.B. durch einen Klebstoff oder Aufspritzen des Federkörpers 21 auf die Grundplatte 2.

Die gegenüberliegenden Grundfläche 26 und Dachfläche 27 des Federkörpers 21 berühren die Grundplatte 2 bzw. die Trägerplatte 1. Die kleineren Seitenflächen 31, 32 sind, vorzugsweise vollständig, freiliegend, insbesondere die senkrecht zur Arbeitsachse 11 orientierten Seitenflächen 31.

Die Trägerplatte 1 dient der Anbindung des Massekörpers 22 an den Federkörper 21. Ein Umfang der Trägerplatte 1 ist vorzugsweise deckungsgleich mit der Dachfläche 27 des Federkörpers 21. Eine Einleitung der Kräfte von dem elastischen Federkörper 21 in die steifen Trägerplatte 1 erfolgt gleichmäßig über die gesamte Dachfläche 27. Querschnitte des Massekörpers 22 parallel zur Dachfläche sind der Dachfläche 27 gleich oder liegen innerhalb der Dachfläche 27.

Der Massekörper 22 ist aus Eisen oder einem anderen Material vergleichbarer oder größerer Dichte. Eine Masse des Massekörpers 22 beträgt wenigstens das Doppelte einer Masse des Federkörpers 21. Der Massekörper 22 kann ein einzelner Block oder vorzugsweise aus mehreren gestanzten Blechen 33 zusammengesetzt sein.

Eine Befestigung des Massekörpers 22 auf der Trägerplatte 1 erfolgt vorzugsweise über einen Formschluss oder Kraftschluss. Beispielsweise sind auf der von dem Federkörper 21 abgewandten Seite 34 der Trägerplatte 1 Noppen oder Zapfen 35 vorgesehen. Der Massekörper 22 kann mit den Zapfen 35 verrastet sein. Insbesondere kann der Massekörper 22 aus mehreren gestanzten Blechen 33 zusammengesetzt werden, welche nacheinander auf die Zapfen 35 aufgeschoben sind. Eine Spitze des Zapfens 35 kann zu einem Knopf zerdrückt sein.

Der Massekörper 22 ist berührungsfrei zu dem Federkörper 21, d.h. er hat keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Federkörper 21. Die Abmessungen des Massekörpers 22 senkrecht zur Aufbaurichtung 23, insbesondere die Länge 29 parallel zur Tilgungsachse 23, sind gleich den entsprechenden Abmessungen des Federkörpers 21.

Ein Abstand 36 eines Schwerpunkts 37 des Massekörpers 22 von einem Schwerpunkt 38 des Federkörpers 21 ist vorzugsweise geringer als die Höhe 28 des Federkörpers 21. Eine Höhe 39 des Massekörpers 22 kann geringer als die Höhe 28 des Federkörpers 21 sein.

Die Grundplatte 2 dient der Befestigung des Tilgers 20 in oder an der Handwerkzeugmaschine 3. Seitlich über die anderen Komponenten des Tilgers 20 hinausstehende Flügel 40 der Grundplatte 2 können beispielsweise mit Bohrungen 41 oder Gewinden versehen sein.

Eine durchgehende Öffnung 42 kann längs der Aufbaurichtung 23 sich von der Grundplatte 2 bis durch den Massekörper 22 erstrecken. Die Öffnung 42 weist in der Grundplatte 23 einen geringeren Durchmesser als in dem Federkörper 21 auf. Ein Schraubenkopf einer Schraube kann innerhalb des Federkörpers 21 angeordnet sein, um die Grundplatte 23 und damit den gesamten Tilger 20 an einem Untergrund zu befestigen.

Der Tilger 20 ist vorzugsweise in dem Maschinengehäuse 17 angeordnet. Eine Befestigung des Tilgers 20 kann beispielsweise an dem Maschinengehäuse 17 oder an dem Schlagwerk 7 erfolgen. Die Aufbaurichtung 23 ist vorzugsweise unter einem Winkel 43 größer 80 Grad zu der Arbeitsachse 11 geneigt, vorzugsweise senkrecht zur Arbeitsachse 11. Der Tilger 20 kann auch in anderen Handwerkzeugmaschinen, z.B. einer Stichsäge oder einer Säbelsäge eingebaut sein.

Eine weitere Dämpfung der Rückschläge kann durch eine federnde Aufhängung des Handgriffs 9 an dem Maschinengehäuse 17 erfolgen. Die federnde Aufhängung dämpft eine Übertragung der Vibrationen von dem Maschinengehäuse 17 auf den Handgriff 9.

Fig. 5 zeigt eine weitere Ausgestaltung eines Tilger 50 mit einem Federkörper 21 und einem Massekörper 51. Der Tilger 50 ist analog dem Tilger 20 aus mehreren in entlang der Aufbaurichtung 23 aufeinander gestapelten Elementen aufgebaut. Auf der Grundplatte 2 ist der Federkörper 21, auf dem Federkörper 21 eine Trägerplatte 1 und auf der Trägerplatte 1 der Massekörper 51 befestigt. Der Federkörper 21, die Grundplatte 2 und die Trägerplatte 1 können gemäß der vorherig beschriebenen Ausführungsformen ausgebildet sein.

Der Massekörper 51 hat einen mittleren Abschnitt 52, welcher auf der Trägerplatte 1 aufliegt. Ein Rand 53 des Massekörpers 51 überragt seitlich, d.h. in wenigstens eine Richtung senkrecht zur Aufbaurichtung 23, den Federkörper 21. Bei dem beispielhaft dargestellten Tilger 50 ist eine Breite 54 des Massekörpers 51 größer als eine Breite 55 des Federkörpers 21. Die Breite bezeichne eine Abmessung senkrecht zur Tilgungsachse 23 und senkrecht zur Aufbaurichtung 23. Der Rand 53 ist vorzugsweise gegenüber dem mittleren Abschnitt 52 und in Richtung zu dem Federkörper 21 geneigt. Der Massekörper 51 ist schalenförmig mit einer dem Federkörper 21 zugewandten konkaven Fläche 56 ausgebildet. Aufgrund des angewinkelten Randes 53 kann der Schwerpunkt 57 des Massekörpers 51 innerhalb des Federkörpers 21 liegen. In einer Variante fallen der Schwerpunkt 38 des Federkörpers 21 und der Schwerpunkt 57 des Massekörpers 51 zusammen.

Die Seitenflächen 31 des Federkörpers 21 sind von dem Rand 53 beabstandet, z.B. durch einen Hohlraum 58, weshalb der Massekörper 59 die aufgrund seiner Trägheit resultierenden Kräfte nur über die Dachfläche 27 des Federkörpers 21 einleiten kann.

Ein Herstellungsverfahren für den Tilger 20 sieht vor zunächst Grundplatten 2 und Trägerplatten 1 herzustellen. Diese Platten können beispielsweise aus Polyamid oder Polycarbonat in einem Spritzgussverfahren hergestellt werden. Die Trägerplatten 1 erhalten dabei die Zapfen 35 oder andere Verrastungselemente. Mehrere der Grundplatten 2 werden nebeneinander auf einer ersten Halterung 60 angeordnet (Fig. 6). Die erste Halterung 60 kann Noppen 61 aufweisen, welche die Grundplatten 2 in definierten Abständen halten. Auf einer zweiten Halterung 62 werden mehrere der Trägerplatten 1 angeordnet (Fig. 7). Die beiden Halterung 60, 62 werden einander parallel, gegenüberliegend in einem Abstand ausgerichtet, welcher der späteren Höhe 28 des Federkörpers 21 entspricht. Jeder Grundplatte 2 liegt dabei eine Trägerplatte 1 gegenüber.

Zwischen die beiden Halterung 60, 62 wird der Federkörper 21 als geschlossenporiger Schaum aus z.B. Polyurethan, eingebracht. Das Polyurethan wird zusammen mit einem Schaumbildner in den Zwischenraum eingespritzt. Der Schaum reagiert chemisch mit dem Polyamid oder Polycarbonat der Platten 2, 1. Ein Vorbehandeln, z.B. chemisches Aktivieren der Platten mittels eines Primers ist nicht vorgesehen. Bei einer Variante wird ein Kautschuk als Material für den Federkörper 21 eingespritzt.

Nachdem der Schaum ausgehärtet ist, wird der Block aus Grundplatten, Trägerplatten und dem festen Schaum aus den Halterungen 60, 62 entnommen. Eine Säge, z.B. eine Wasserstrahlsäge, schneidet den Schaum entlang der Kontur der Grundplatten 2 oder Trägerplatten 1, um den Block in mehrere Grundkörper für den Tilger 20 zu vereinzeln.

Anschließend werden die Massekörper 22 mechanisch mit der Trägerplatte 1 verbunden. Der Massekörper 22 hat z.B. Bohrungen, mit welchen er auf die Zapfen 35 aufgesetzt wird. Der Massekörper 22 kann durch einen Stapel aus mehreren Blechen 33 aufgebaut werden. Danach kann ein Stempelwerkzeug die Zapfen 35 quetschen, um einen Nietkopf auszubilden.

Bei einer Variante des Herstellungsverfahren wird zunächst eine erste Platte zusammenhängender Grundplatten 2 hergestellt. Die erste Platte ist wiederholt mit der Form der Grundplatten 2 strukturiert. Gleichermaßen kann eine zweite Platte zusammenhängender Trägerplatten 1 hergestellt werden, indem die Gestalt der Trägerplatten 1 sich auf der zweiten Platte mehrfach wiederholt. Die Trägerplatten 1 können beispielsweise durch dünne Stege miteinander verbunden sein. Die erste Platte und die zweite Platte werden einander gegenüber angeordnet. Der Schaum für den Federkörper 21 wird zwischen die Platten eingespritzt. Anschließend werden der Block aus den beiden Platten und dem Schaum in einzelne Grundkörper für Tilger 20 zersägt und der Massekörper 22 befestigt.

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