Selbstschalterblock |
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申请号 | EP87108008.1 | 申请日 | 1987-06-03 | 公开(公告)号 | EP0253120A1 | 公开(公告)日 | 1988-01-20 |
申请人 | Asea Brown Boveri Aktiengesellschaft; | 发明人 | Goehle, Rolf; Schmitt, Volker; | ||||
摘要 | Ein Selbstschalterblock, der aus einem Fehlerstromschutzschalter (10) und einem Leitungsschutzschalter (12) gebildet ist, weist Steckflächen auf, die formschlüssig ineinander greifen und aufgrund festgelegter, von der jeweiligen Nennstromstärke der Selbstschalter (10, 12) abhängiger axialer Erstreckung unzulässige Schalterpaarungen anzeigen. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Selbstschalterblock für Uberstrom-, Kurzschlußstrom- und Fehlerstromauslösung mit einem als Leitungsschutzschalter ausgebildeten Selbstschalter für Uberstrom- und Kurzschlußstromauslösung und mit einem als Fehlerstrom (FI)-Schutzschalter ausgebildeten Selbstschalter für Fehlerstromauslösung. Es ist bekannt, Selbstschalterblöcke für Uberstrom- und Kurzschlußstromauslösung, sogenannte Leitungsschutzschalter, zur Absicherung von elektrischen Leitungen vorzusehen. Ebenso ist bekannt, Selbstschalter für Fehlerstromauslösung, sogenannte Fehlerstrom-Schutzschalter, als weitere Schutzmaßnahme vorzusehen. Zum Zweck einer vereinfachten Installation werden solche Selbstschalter auch zu Selbstschalterblöcken zusammengefaßt. Hierbei werden ein oder mehrere Leitungsschutzschalter, abhängig von der Zahl der abzusichernden Phasen, und ein Fehlerstrom-Schutzschalter werkseitig zu einem gemeinsamen Schalterblock zusammengesetzt und können nur komplett installiert werden. Es ist nicht auszuschließen, daß sich erst während der Installation der Schutzmaßnahmen herausstellt, daß neben den vorgesehenen Leitungsschutzschaltern auch ein Fehlerstrom-Schutzschalter zu installieren ist. Für solche Fälle muß ein separater Fehlerstrom-Schutzschalter zur Verfügung stehen, der auch nachträglich an vorhandene Leitungsschutzschalter anbaubar ist. Ublicherweise stehen die Fehlerstrom-Schutzschalter in zwei Leistungsgruppen zur Verfügung. Eine Leistungsgruppe betrifft Fehlerstrom-Schutzschalter für Nennströme bis maximal 40 Ampere, die andere Gruppe umfaßt Fehlerstrom-Schutzschalter für Nennströme über 40 Ampere. Bei der Zuordnung des Fehlerstrom-Schutzschalters zum Leitungsschutzschalter muß ausgeschlossen werden, daß ein Fehlerstrom-Schutzschalter der ersten Gruppe, d. h. für niedrige Stromstärke, an einen Leitungsschutzschalter hoher Stromstärke angekoppelt wird. Ein hierfür vorgesehener Fehlerstrom-Schutzschalter muß so beschaffen sein, daß durch seinen nachträglichen Einbau keine Probleme resultieren. Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, einen Selbstschalterblock der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar und unter Ausschluß der unzulässigen Zuordnung von Selbstschaltern verschiedener Leistungsgruppen zueinander jederzeit einfach montierbar ist. Zur Lösung der Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Fehlerstrom-Schutzschalter auf einer Seitenfläche wenigstens einen zapfenförmigen Ansatz aufweist, welcher in eine korrespondierende Ausnehmung in der zugewandten Seitenfläche des benachbarten Leitungsschutzschalters einsteckbar ist, und deren axiale Erstreckung jeweils einem festgelegten Grenzwert für die Nennstromstärke des Selbstschalters entspricht. Im Hinblick auf platzsparende Installation werden Selbstschalter in Zählerplätzen ohne seitlichen Abstand dicht nebeneinander angeordnet. Dieses macht sich die Erfindung derart zunutze, daß bei einer zulässigen Kombination von Leitungschutzschaltern mit Fehlerstrom-Schutzschaltern beide ohne Zwischenraum aneinander fügbar sind, nicht jedoch aber bei einer unzulässigen Kombination von Selbstschaltern. Dies beruht erfindungsgemäß darauf, daß, wegen der bereits erwähnten unterschiedlichen, von der Nennstromstärke des Selbstschalters abhängigen Länge der Steckzapfen bzw. der Steckbohrungen der Selbstschalter, diese nur dann ohne Zwischenraum nebeneinander angeordnet werden können, wenn die Nennstromstärke des Fehlerstrom-Schutzschalters der des zugeordneten Leitungsschutzschalters entspricht. Beispielsweise kann ein Fehlerstrom-Schutzschalter der eingangs erwähnten ersten Gruppe, für eine Nennstromstärke bis zu maximal 40 Ampere, längere Steckzapfen aufweisen als solche Fehlerstrom-Schutzschalter der zweiten Nennstromgruppe für eine zulässige Nennstromstärke über 40 Ampere. Mit Hilfe der Erfindung ist also ein sicherer Anbau von nachträglich zu installierenden Fehlerstrom-Schutzschaltern an vorhandene Leitungsschutzschalter möglich. Ein weiterer Vorteil, der sich mit der Erfindung verbindet, beruht darin, daß die Steckzapfen gleichzeitig eine Zntrierung für die Zuordnung der Selbstschalter zueinander bewirken. Hierdurch wird die Ankoppelung des Steuerungsteils des Fehlerstrom-Schutzschalters an das Schaltwerk des Leitungsschutzschalters vereinfacht. Gemäß der Erfindung sind die Steckzapfen fest mit dem Gehäuse des Fehlerstrom-Schutzschalters verbunden. Vorzugsweise können die Steckzapfen einstückig an dem, aus einer Isolierstoffmasse bestehenden Gehäuse, angeformt sein. Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Steckzapfen als sogenannte Hülsenschrauben im Fehlerstrom-Schutzschalter fest integriert sind. Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß für Fehlerstrom-Schutzschalter beider Leistungsgruppen die gleichen Gehäuse zum Einsatz gelangen können, wobei lediglich die Länge der Hülsenschrauben auf die jeweilige Nennstromstärke abgestimmt ist. Erfindungsgemäß erhält danach ein solcher Fehlerstrom-Schutzschalter der ersten Gruppe, d. h. für niedrige Nennströme, eine um ein bestimmtes Maß gegenüber der Länge der Hülsenschraube für Fehlerstrom-Schutzschalter für höhere Nennströme verlängerte Hülsenschraube. Gemäß der Erfindung ist ferner vorgesehen, die Aufnahmebohrungen in den Leitungsschutzschaltern, vorgesehen für die Steckzapfen, ebenfalls abhängig von der Nennstromstärke unterschiedlich tief auszuführen. Hierdurch wird erreicht, daß ein Fehlerstromschutzschalter niedriger Stromstärke, d. h. mit verlängertem Steckzapfen, in einen Leitungsschutzschalter hoher Stromstärke, d. h. mit kurzer Aufnahmebohrung, nur mit Zwischenraum miteinander kombinierbar ist. Wegen der geringen Einstecktiefe im Leitungsschutzschalter resultiert ein augenfälliger Abstand der beiden Selbstschalter zueinander, was auf die Unzulässigkeit dieser Kombination von Selbstschaltern hinweist. Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. Die Erfindung wird anhand der schematischen Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert: Es zeigen:
In Fig. 1 ist eine Schalterkombination mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter 10 für hohe Stromstärke und einem Leitungsschutzschalter 12 gezeigt, bei welcher Steckzapfen 14 des Fehlerstrom-Schutzschalter 10 teilweise in Aufnahmebohrungen 15, des Leitungsschutzschalters 12 eingeführt sind. Die Aufnahmebohrungen erstrecken sich über die Dicke einer Gehäuseschale 17, welche mit einer weiteren Gehäuseschale 18 das Gehäuse für einen Leitungsschutzschalter 12 bildet. In der Gehäuseschale 18 sind koaxial mit den Aufnahmebohrungen 15 in der Gehäuseschale 17 Bohrungen 16 vorgesehen, welche aufgrund ihres kleineren Querschnittes das Eindringen der Steckzapfen 14 verhindern. Die Länge der Steckzapfen 14 entspricht der Tiefe der Aufnahmebohrungen 15, so daß nach vollständiger Einführung der Steckzapfen 14 in die Aufnahmebohrungen 15 der in der Fig. 1 erkennbare Zwischenraum 13 zwischen dem Fehlerstrom-Schutzschalter 10 und dem Leitungsschutzschalter 12 verschwindet und beide Schalter sich ohne Abstand nebeneinander befinden. In Fig. 2 ist eine ähnliche Anordnung wie in Fig. 1 gezeigt, jedoch mit dem Unterschied, daß es sich hierbei um Selbstschalter für niedrige Nennstromstärke handelt. An dem Fehlerstrom-Schutzschalter 20 ist eine Seitenfläche 21 mit zwei Steckzapfen 24 vorgesehen, die zum Teil in Aufnahmebohrungen 25 eines aus zwei schalenförmigen Gehäuseteilen 27,28 eines Leitungsschutzschalters 22 eingeführt sind. Die Aufnahmebohrung 25 erstreckt sich hierbei über die gesamte Gehäusebreite, d. h. sowohl die Gehäuseschale 27 als auch die Gehäuseschale 28 sind von der Aufnahmebohrung 25 durchsetzt. Der Querschnitt der Aufnahmebohrung 25 ist so festgelegt, daß der Steckzapfen 24 ohne großes Spiel gleitend eingeführt werden kann. Mit Gehäusebreite ist hierbei der Abstand der beiden zueinander parallel angeordneten Seitenflächen 11 und 21 definiert. In Fig. 3 ist die Seitenansicht eines Leitungsschutzschalters 12 wiedergegeben, aus der die Lageanordnung der erfindungsgemäßen Aufnahmebohrungen 15 sowie einer Kupplungsstelle 19 für die gemeinsame Betätigung nebeneinander liegender Selbstschalter ersichtlich ist. Die Aufnahmebohrungen 15 sind im wesentlichen diagonal über die Seitenfläche angeordnet, d. h. jeweils an der Vorderseite im oberen Bereich und an der Rückseite im unteren Bereich. Mit Vorderseite ist hier die Seite gemeint, die das Betätigungsorgan, z.B. Schalthebel, aufweist, während als Rückseite die Seite bezeichnet ist, welche zur Befestigung des Leitungsschutzschalters vorbereitet ist. Hierdurch ist gewährleistet, daß ein an den Leitungsschutzschalter anzuschließender, hier nicht gezeigter Fehlerstrom-Schutzschalter, lagerichtig zugeordnet wird. Die ebenfalls gezeigte Kupplungsstelle 19 dient dazu, die Schaltschlösser von nebeneinander angeordneten Selbstschaltern formschlüssig miteinander zu verbinden. Hierzu ist im Gehäuse des Sebstschalters jeweils eine entsprechende Ausnehmung vorgesehen. Die erfindungsgemäße Anwendung der vorbeschriebenen Merkmale ist wie folgt vorgesehen. Ein Fehlerstrom-Schutzschalter 20 der ersten Leistungsgruppe mit Nennströmen bis maximal 40 Ampere ist an eine vorhandene Anordnung von Leitungsschutzschaltern 22 anzukoppeln. Hierzu wird der Fehlerstrom-Schutzschalter 20 mit seiner Seitenfläche 21, aus welcher die Steckzapfen 24 herausragen, seitlich an den zugeordneten Leitungschutzschalter 22 herangeführt und in seiner Lage so ausgerichtet, daß die Steckzapfen 24 den hierfür vorgesehenen Aufnahmevohrungen 25 stirnseitig gegenüberliegen. Nunmehr kann der Fehlerstom-Schutzschalter so durch Einschieben der Steckzapfen 24 in die Aufnahmebohrungen 25 dicht an den Leitungsschutzschalter 22 abstandslos herangeführt werden. Sollte versehentlich eine falsche Zuordnung von Selbstschaltern erfolgt sein, so wird dies spätestens bei der Montage der beiden zugeordneten Selbstschalter bemerkt werden. Ist z. B. ein Fehlerstom-Schutzschalter 10 der zweiten Leitungsgruppe mit Nennströmen über 40 Ampere erforderlich, weil die Nennstromstärke der zugeordneten Leitungsschutzschalter 12 ebenfalls über 40 Ampere liegt, und ist versehentlich stattdessen ein Leitungsschutzschalter 22 der ersten Leistungsgruppe mit Nennströmen bis maximal 40 Ampere geliefert worden, so ist bei der Montage der Selbstschalter offenkundig, daß hier eine unzulässige Kombination von Selbstschaltern vorliegt. Wie aus dem vorhergehenden erkennbar, wird sich der fälschlicherweise vorgesehene Fehlerstrom-Schutzschalter 20 aufgrund seiner langen Steckzapfen 24 nicht bündig an den zugeordneten Leitungsschutzschalter 12 heranführen lassen. Da dessen Aufnahmebohrungen 15 kürzer sind als die Einstecktiefe der Einsteckzapfen 14, bleibt ein gewisser Abstand zwischen beiden Schaltern, welcher die Unzulässigkeit dieser Schalterkombination anzeigt. Andererseits bestehen keine Bedenken, einen Fehlerstrom-Schutzschalter der zweiten Leistungsgruppe mit Nennströmen über 40 Ampere mit Leitungsschutzschaltern geringerer Stomstärke zu kombinieren. Dies findet seinen Niederschlag darin, daß die Fehlerstromschutzschalter für höhere Nennstromstärken mit kurzen Steckzapfen versehen sind, welche problemlos in die Aufnahmebohrungen von Leitungsschutzschaltern geringerer Nennstromstärke eingeführt werden können, da diese sich über die gesamte Gehäusedicke erstrecken. |