Elektrisches Schaltgerät |
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申请号 | EP94109879.0 | 申请日 | 1994-06-27 | 公开(公告)号 | EP0633586B1 | 公开(公告)日 | 1997-03-26 |
申请人 | ABB PATENT GmbH; | 发明人 | Schmitz, Heinz-Dieter; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere einen monostabilen Schalter, wie z. B. Druck- oder Wipptaster, mit einem Gehäuse, mit einem daran angeordneten Handbetätigungselement zur Beaufschlagung von wenigstens einer im Gehäuse befindlichen Kontaktanordnung, die jeweils aus wenigstens einem beweglichen und einem festen Kontaktstück besteht. Elektrische Einrichtungen, die insbesondere zur Bewegung oder Verstellung mechanischer Einrichtungen dienen, wie z. B. Stellantriebe, sind zu Ihrer Betätigung heutzutage bevorzugt mit solchen Schaltgeräten versehen, welche die gewünschte Verstellbewegung oder Verstellrichtung nachbilden, um hierdurch zu erreichen, daß Fehlbetätigungen möglichst vermieden werden. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn aufgrund der Vielzahl von Verstellmöglichkeiten eine Vielzahl von elektrischen Schaltgeräten vorzusehen ist, deren Zuordnung anderenfalls nur mittels entsprechender Beschriftung erkennbar ist. Insbesondere hat dieser Trend, die Betätigungselemente von elektrischen Schaltgeräten an die Stellcharakteristik bzw. an die Formgebung des betreffenden Geräts anzupassen in der Kraftfahrzeugtechnik Einzug gehalten, da aufgrund der erhöhten Aufmerksamkeitsanforderungen im Straßenverkehr eine einfache und funktionssichere Betätigung sichergestellt sein muß. Dieser Entwicklung folgend sind Tastschalter zur Betätigung von elektrischen Falt-, Hub- und/oder Schiebedächern derart ausgebildet, daß eine Griffmulde vorgesehen ist, welche mittels Druck, Hub oder Schub den gewünschten Verstellvorgang einleitet. Hierbei ist sichergestellt, daß das Betätigungselement in Ruhestellung eine neutrale Position einnimmt, in welche es nach jeder Betätigung selbsttätig zurückkehrt. Insbesondere bei Schaltgeräten für die Betätigung von Fahrzeugdächern besteht die Gefahr, daß bei geöffnetem Fahrzeugdach Regen oder Spritzwasser auf das betreffende Schaltgerät einwirkt, so daß infolge von eindringendem Wasser die Schaltfunktion gestört wird. Aus der US-A-4 937 407 ist ein Schalter bekannt, dessen Handbetätigungselement in einer einen flachen Boden und recheckige Kante aufweisenden Ausnehmung eingerichtet ist. Die Ausnehmung ist mit zwei diagonal gegenüberliegenden Wasser abfluß öffnungen versehen. Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Schaltgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das einfach aufgebaut, kostengünstig herstellbar und sicher gegen eindringende Flüssigkeit geschützt ist. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Dementsprechend ist das wenigstens eine bewegliche Kontaktstück als Kontaktwippe ausgebildet und besitzt auf einer, nämlich der gleichen Schwenkseite zwei Kontaktarme, die mit festen Kontaktstücken zusammenarbeiten, welche jeweils einander genüberliegend angeordnet sind. Ferner besitzt das Gehäuse eine Griffmulde, welche mit einer Ablauföffnung versehen ist, durch welche auftreffendes Wasser ablaufen kann. Zum Schutz der im Gehäuse befindlichen Kontaktanordnung besitzt das Gehäuse entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung einen umlaufenden Rand, der die Kontaktanordnung umgibt. Hierbei ist das Handbetätigungselement so gestaltet und angeordnet, daß es den Rand übergreift und so eine überlappende Barriere bildet. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Ablauföffnung in der Griffmulde an deren Scheitelpunkt, d. h. an derem tiefsten Punkt, angeordnet, so daß auftreffendes Wasser rückstandsfrei ablaufen kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Ablauföffnung mit einem schachtförmigen Kanal verbunden, der zumindest zu einer seitlich angeordneten Austrittsöffnung führt. Der schachtförmige Kanal ist außerhalb des von dem genannten Rand umgebenen Bereichs, in welchem die Kontaktanordnung sich befindet, entlang geführt. Hierdurch ist sichergestellt, daß auf das elektrische Schaltgerät auftreffendes Wasser nicht bis zur Kontaktanordnung vordringen kann, da es bereits vorher durch die außerhalb des vom Rand umgebenen Bereichs angeordnete Ablauföffnung, über den hiermit verbundenen schachtförmigen Kanal zur Austrittsöffnung abgeleitet wird. In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß die Kontaktwippe in einer Kontaktbrücke schwimmend gelagert ist, wobei die Kontaktwippe von einem mittels einer Druckfeder federnd gelagerten Druckstück beaufschlagt ist, welches im Handbetätigungselement längsverschieblich geführt ist. Das Druckstück ist hierbei rechtwinklig zur Schwenkachse des Handbetätigungselements angeordnet, die ihrerseits achsparallel zur Kippachse der Kontaktwippe verläuft. Demgemäß führt das Handbetätigungselement bei seiner Betätigung eine Schwenkbewegung aus, deren Drehsinn dem der Schwenkbewegung der Kontaktwippe entgegengesetzt ist. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Handbetätigungselement mit einer Beleuchtungseinrichtung versehen ist, die zur Hinterleuchtung zumindest eines Teils der Betätigungsfläche des Handbetätigungselements dient. Dabei kann die Beleuchtungseinrichtung eine Mikrolampe oder aber eine LD-Leuchtdiode sein. Unabhängig davon, ob die Beleuchtungseinrichtung als Mikrolampe oder als LD vorgesehen ist, ist zur elektrischen Versorgung der leuchtungseinrichtung vorgesehen, daß diese einerseits mit Masse und andererseits mit dem beweglichen Kontaktstück verbunden ist. Zu diesem Zweck befindet sich ein Anschluß der Beleuchtungseinrichtung an der Druckfeder, welche das Druckstück im Handbetätigungselement beaufschlagt, wobei sowohl das Druckstück als auch die Druckfeder elektrisch leitend ausgebildet sind. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung dient die Beleuchtungseinrichtung zur Hinterleuchtung einer in der Betätigungsfläche des Betätigungselements angeordneten Markierung, die vorzugsweise als auswechselbarer Symbolträger ausgebildet ist. Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung sollen die Erfindung, vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sowie besondere Vorteile näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigen:
In Figur 1 ist im Längsschnitt von der Seite ein erfindungsgemäßes elektrisches Schaltgerät 10 dargestellt, welches ein Gehäuse 12 mit einem daran angeordneten tigungselement 14 aufweist. Das Gehäuse 12 besteht aus Isolierwerkstoff, z. B. Polystyrol oder ABS, und ist vorzugsweise als Spritzgußteil gefertigt. Das Gehäuse 12 besitzt an seiner Oberseite eine als Griffmulde bezeichnete wannenförmige Einformung, welche an ihrem tiefsten Punkt, je nach Betrachtungsweise auch als Scheitelpunkt anzusehen, eine Ablauföffnung 18 aufweist. Unterhalb der wannenförmigen Einformung 16 setzt sich das Gehäuse 12 quaderförmig fort und dient zur Aufnahme einer Kontaktanordnung 20, welche mit dem Handbetätigungselement 14 zusammenarbeitet. Dabei dient die Ablauföffnung 18 dazu, auf das elektrische Schaltgerät 10 auftreffendes Regen- oder Spritzwasser vor dem Eindringen in das Gehäuse 12 und damit eine Beeinträchtigung der darin angeordneten Kontaktanordnung 20 zu verhindern. Zu diesem Zweck ist die Ablauföffnung 18 mit einem darunterliegenden, quer laufenden Kanal 19 verbunden, der auf beiden Längsseiten des elektrischen Schaltgeräts 10 hier nicht näher dargestellte trittsöffnungen aufweist, durch welche in die Griffmulde 16 eingetretene Flüssigkeit ablaufen kann, ohne daß sie mit stromführenden Teilen in Berührung kommt. Zusätzlich ist in der wannenförmigen Einformung 16 unmittelbar neben der Ablauföffnung 18 ein etwa quadratischer, von einem Rand 22 umfaßter Durchbruch 24 angeordnet, durch welchen das Handbetätigungselement 14 mit einem Schaltteil 15, welches im Gehäuse 12 schwenkbar angeordnet ist, die Gehäuseoberseite durchgreift, um die Kontaktanordnung 20 im Inneren des Gehäuses 12 zu beaufschlagen. Das Handbetätigungselement 14, welches den genannten Rand 22 allseitig überdeckt, so daß das Eindringen von Regen- oder Spritzwasser in das Innere des Gehäuses 12 durch die Durchgriffsöffnung 24 verhindert ist, ist mit einer leuchtungsvorrichtung 26 versehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel von einer LED-Leuchtdiode gebildet ist, die im rechtwinklig zur Gehäuseoberseite nach unten gerichteten Schaltteil 15 des Handbetätigungselements 14 angeordnet ist. Diese Beleuchtungsvorrichtung 26 dient zur Hinterleuchtung der Bedienfläche des Handbetätigungselements 14, die vorzugsweise mit einer Markierung versehen ist und als optische Auffindhilfe bei Dunkelheit dient. Das Schaltteil 15 besitzt an seinem der Bedienfläche des Handbetätigungselements 14 abgewandten Ende unterhalb seiner Schwenkachse eine längliche koaxial zu seiner Längsachse verlaufende Ausnehmung, in welcher eine Druckfeder 28 sowie ein Druckstück 29 angeordnet sind, welches von der Druckfeder 28 beaufschlagt ist. Das Druckstück ist an seinem nach außen weisenden Ende kalottenförmig geformt und beaufschlagt eine in einer taktbrücke 30 schwimmend gelagerte schwenkbewegliche Kontaktwippe 32. Diese Kontaktwippe 32 besitzt zwei Kontaktarme 33, 34, die, abweichend von bekannten Ausgestaltungen, nicht wie üblich beiderseits der Schwenkachse angeordnet sind, sondern im Winkel zueinander gespreizt an ein und demselben Schwenkarm der Kontaktwippe 32 anschließen. Je nach Beaufschlagung durch das im Schaltteil 15 des Handbetätigungselements 14 geführten Druckstücks 29 nimmt die Kontaktwippe eine entsprechende Schwenkstellung ein, in welcher einer der beiden Kontaktarme 33, 34 mit korrespondierenden festen Kontaktstücken 35, 36 Kontakt hat. Hierdurch ist eine relativ kompakte Bauweise möglich, wobei überdies eine Fehlkontaktierung mit den im Gehäuse als Kontaktbahnen zumindest teilweise eingelassenen festen Kontaktstücken 35, 36 praktisch ausgeschlossen ist. Für den elektrischen Anschluß des elektrischen Schaltgeräts 10 dienen räumlich neben der soeben beschriebenen Kontaktanordnung 20 hiervon getrennt angeordnete Kontaktstifte 38, die ebenfalls gegen von oben eintretende Flüssigkeit ausreichend geschützt sind. Zur Fixierung des elektrischen Schaltgeräts 10 an seinem vorgesehenen Einbauort dienen am Gehäuse angeklemmte Klammern 40, die eine kraft- und formschlüssige Befestigung des elektrischen Schaltgeräts 10 währleisten. In Figur 2 ist eine Draufsicht auf das in Figur 1 gezeigte elektrische Schaltgerät 10 wiedergegeben, wobei für gleiche Merkmale die gleichen, aus Figur 1 bereits bekannten Bezugsziffern gelten. |