Handliche transportable Vorrichtung zur Verhinderung einer unbefugten Handhabung eines Gegenstands

申请号 EP97810565.8 申请日 1997-08-13 公开(公告)号 EP0825408A2 公开(公告)日 1998-02-25
申请人 Hirschi, Daniel; Jann, Norbert; 发明人 Hirschi, Daniel; Battiston, Daniel; Jann, Norbert; Küttel, Albin; Zbinden, Peter;
摘要 Die handliche, transportable Vorrichtung (1) ist an einem Gegenstand anbringbar, um dessen unbefugte Handhabung zu verhindern. Sie weist eine Klemmeinrichtung (19, 20) auf, mit der ein Gegenstand oder ein Teil von ihn wenigstens teilweise formschlüssige umklammerbar ist. Ferner weist die Vorrichtung eine Eingabeeinrichtung (10) zur Eingabe eines Sicherheitscodes, eine Auswerteelektronik (70) zur Überprüfung des eingebbaren Sicherheitscode unter Verwendung mit in einem Speicher (72) abgespeicherten Daten und einem elektromechanischen Antrieb (41) , der die Klemmeinrichtung (19, 20) aufgrund eines Freigabebefehls der Auswerteelektronik (70) mechanisch entriegelt, auf.
权利要求 Handliche, transportable Vorrichtung (1), welche an einem Gegenstand anbringbar ist, um dessen unbefugte Handhabung zu verhindern, mit einer den Gegenstand oder einen dessen Teilelemente zur wenigstens teilweise formschlüssigen Umklammerung ausgebildeten Klemmeinrichtung (19, 20), einer Eingabeeinrichtung (10) zur Eingabe eines Sicherheitscodes, einer Auswerteelektronik (70) zur Überprüfung des eingegebenen Sicherheitscodes unter Verwendung von in einem Speicher (72) abgespeicherten Daten und einem elektromechanischen Antrieb (41), der die Klemmeinrichtung (19, 20) aufgrund eines Freigabebefehls der Auswerteelektronik (70) mechanisch entriegelt.Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Verriegelungseinrichtung (4, 43), mit der die Klemmeinrichtung (19, 20) verriegelbar und der Antrieb (41) aktivierbar ist, wobei der Verriegelungszustand an der Stellung der Verriegelungseinrichtung (5) erkennbar ist.Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine interne Stromquelle (71) zur Energieversorgung des Antriebs (41) und der Auswerteelektronik (70), wobei die Vorrichtung (1) bevorzugt an ihrer Außenhülle (3) elektrische Anschlüsse (11a, 11b) aufweist, über die elektrische Energie einspeisbar ist, sobald die interne Stromquelle (71) erschöpft ist.Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (19, 20) eine am Vorrichtungsgrundkörper (3) fest angeordnete erste Umklammerungsplatte (19) und eine gegen die erste bewegbare und mit der Verriegelungseinrichtung (4, 43) verriegelbare zweite Umklammerungsplatte (20) hat, wobei die einander zugewandten Oberflächen der Umklammerungsplatten (19, 20) eine, insbesondere elastisch verformbare Auflage (21a, 21b) aufweisen, mit der der Gegenstand wenigstens teilweise formschlüssig umschließbar ist.Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Bewegungssensor (67), der auf Bewegungen der Vorrichtung (1) anspricht.Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch einen Alarmgeber (15), der insbesondere einen akustischen Alarm auslöst, sofern eine falsche Sicherheitscodeeingabe auf der Eingabeeinrichtung erfolgt ist und/oder der Bewegungssensor (67) angesprochen hat.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1.

Die Erfindung löst die Aufgabe, einen Gegenstand gegen unbefugte Handhabung zu sichern.

Die Aufgabe der Erfindung, einen Gegenstand gegen unbefugte Handhabung zu sichern, wird dadurch gelöst, daß an diesen Gegenstand eine handliche, transportable Vorrichtung angeklemmt wird, wobei deren Entriegelung nicht durch Freigabe mittels eines mechanischen Schlosses, sondern nur durch Aktivierung eines elektrischen Antriebs erreicht wird. Der elektrische Antrieb ist selbsttätig aktivierbar, sofern ein entsprechender Sicherheitscode an einer Eingabeeinrichtung eingegeben worden ist.

Zur Sicherung des Gegenstands wird die Vorrichtung an diesem bzw. einem seiner Teile formschlüssig angeklemmt.

Eine Entfernung der Vorrichtung ist somit nur durch mechanische Zerstörung des Gegenstands, dessen gesicherten Teils bzw. der Vorrichtung möglich.

Das An- bzw. Einklemmen des Gegenstands wird bevorzugt zwischen zwei Umklammerungselementen erfolgen. Das formschlüssige Umschließen kann nun mit einer der Kontur des zu umschließenden Gegenstandsteils angepaßten Formgebung der Klammerteile erfolgen oder durch eine elastisch verformbare Auflage auf den Klammerteilen, welche sich den Konturen des Gegenstands bzw. des zu sichernden Teils elastisch verformend anpassen kann.

Mechanische Schlüssel lassen sich in der Regel kopieren. Auch lassen sich mechanische Schlösser, sofern nicht ein großer Aufwand getrieben wird, zerstörend öffnen. Anders hingegen bei der elektrischen Verriegelungssicherung, welche nur über eine Codeeingabe entriegelbar ist. Codes lassen sich zwar "knacken", man benötigt hierzu jedoch Zeit. Ein Code kann jedoch auf einfache Art und Weise immer wieder umprogrammiert werden. Auch kann bei einer falschen oder wiederholt falschen Codeeingabe eine Todzeit in der Auswerteelektronik vorgesehen werden, in der keine wiederholte Codeeingabe mehr möglich ist oder ein Alarm ausgelöst wird.

In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zusätzlich einen Bewegungssensor auf. Ist die Vorrichtung mit dem Gegenstand verriegelt und "scharfgemacht", wird nach einer vorgegebenen Zeit, nach der die Vorrichtung ohne Sicherheitscodeeingabe bewegt wurde, ein bevorzugt akustischer Alarm eingeschaltet.

Es kann jedoch auch eine alarmmäßige Funkübertragung gewählt werden, wobei dann der Alarm nicht direkt an der Vorrichtung, sondern an einem den "Funkspruch" empfangenden Ort ausgelöst wird.

Die Vorrichtung wird man bevorzugt zur Sicherung von für einen "Augenblick" unbeaufsichtigt abzustellenden Gegenständen verwenden. Auch kann man mit der Vorrichtung der Abzug einer Waffe sichern, indem den Abzug zwischen den beiden Umklammerungselementen eingeklemmt wird.

Im folgenden werden Beispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem nachfolgenden Beschreibungstext. Es zeigen in perspektivischer Darstellung:

Fig. 1
eine Vorderansicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung und

Fig. 2
eine Rückansicht, wobei hier im Gegensatz zur Darstellung in Figur 1 die Vorrichtung in ihrer Längsachse um 180° gedreht dargestellt ist und damit auf der Eingabeeinrichtung steht,

Fig. 3
eine abnehmbare Umklammerungsplatte der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Vorrichtung,

Fig. 4
eine Verriegelungseinheit der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Vorrichtung,

Fig. 5
einen Verriegelungsschieber der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Vorrichtung, der jedoch zur besseren Darstellungen konstruktiver Einzelheiten gegenüber seiner Lage in Figur 6 um seine Längsausdehnung um 180° geschwenkt dargestellt ist,

Fig. 6
das Grundgehäuse der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Vorrichtung mit Blick auf den elektromechanischen Antrieb zur Entriegelung,

Fig. 7
ein Zahnrad der Vorrichtung mit einem auf einen Verriegelungsschieber wirkenden Exzenter,

Fig. 8
einen beispielsweisen Bewegungsmelder,

Fig. 9
ein Funktionsblockschaltbild und

Fig. 10
eine Verwendung der Vorrichtung zur Sicherung einer Faustfeuerwaffe gegen unbefugte Handhabung.

Die in Figur 1 in einer Vorderansicht und in Figur 2 in einer Rückansicht dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung 1 dient zum Sichern von Gegenständen gegen Wegnahme bzw. unbefugte Handhabung. Die Außenabmessungen der Vorrichtung 1 sind derart gewählt, daß sie noch gut mit einer Hand haltbar bzw. greifbar und in Taschen insbesondere Hosen- und Manteltaschen gut verstaubar ist. Das Gewicht ist klein; es liegt im Bereich einiger einhundert Gramm.

Die Vorrichtung 1 hat eine unten beschriebene elektronische Auswerteschaltung 70 sowie ein ebenfalls unten beschriebenes, mechanische Elemente aufnehmendes Grundgehäuse 3. In das Grundgehäuse 3 ist eine Verriegelungseinheit 4 mit einem kreuzförmigen, als Einzelteil in Figur 4 dargestellten Bedienknopf 5 eingesetzt; selbstverständlich können auch andere Bedienknopfformen gewählt werden. Im nicht verriegelten Zustand steht der Bedienknopf 5 einige Millimeter über die Vorderseite 7 des Grundgehäuses 3 hervor. Auf der Oberseite 9 des Grundgehäuses 3 ist eine Eingabeeinrichtung 10 sowie ein Anschlußsteckerpaar 11a und 11b für einen externen Stromanschluß angeordnet. Die Eingabeeinrichtung 10 hat vier Eingabetasten 14a bis 14d zur Eingabe eines Sicherheitscodes. In der in Figur 1 rechten Seite des Grundgehäuses 3 ist ein akustischer Alarmgeber 15 eingesetzt. An der Rückseite des Grundgehäuses 3 ist, wie insbesondere in Figur 2 zu sehen ist, eine erste Umklammerungsplatte 19 fest angeordnet, auf die eine zweite, in Figur 3 dargestellte abnehmbare Umklammerungsplatte 20 aufgesteckt ist. Beide Platten 19 und 20 dienen als Klemmeinrichtung um Teile des zu sichernden Gegenstands.

Beide Umklammerungsplatten 19 und 20 weisen auf ihren einander zugewandten Oberflächen eine elastisch verformbare Auflage 21a bzw. 21b aus Gummi auf. Auf den Auflagen 21a und 21b sind nebeneinander liegende Pyramidenkegel 23 aus dem Auflagenmaterial angeordnet. Befindet sich kein Gegenstand oder Gegenstandsteil zwischen den beiden zusammengeschobenen Umklammerungsplatten 19 und 20, greifen die Pyramidenkegel 23 einer Platte 19 jeweils in die Pyramidenkegellücke der anderen Platte 20. Bei einem zwischen den Platten 19 und 20 liegenden Gegenstand werden die auf dem Gegenstand liegenden Kegel 23 verdrückt bzw. zur Seite gebogen. Die Kegel 23 im gegenstandsfreien Bereich bleiben "ineinander verkeilt" und halten somit den eingelegten Gegenstand formschlüssig.

Die Umklammerungsplatte 20 hat annähernd in der Mitte der Auflage 21b eine senkrecht zur Auflagefläche stehende Zahnstange 25 mit einer Sägezahnung 27, wobei die zur Auflage 21b parallel liegenden Sägezahnflächen jeweils zu dieser hin gerichtet sind. Ferner hat die Umklammerungsplatte 20 unterhalb der Auflage 21b eine schüsselartige Ausnehmung 29, welche im zusammengesteckten Zustand mit lediglich einer Spielpassung über eine zapfenartige (nicht dargestellte) Erhöhung auf dem Grundgehäuse 3 greift. Zahnstange 25 und Ausnehmung 29 sichern im zusammengesteckten Zustand die Umklammerungsplatte 20 gegen Verdrehen.

Die in Figur 4 als Einzelteil dargestellte Verriegelungseinheit 4 hat einen durch seitliche Streben am Bedienknopf 5 abgestützten Verriegelungsbolzen 32. Am freien Ende des Verriegelungsbolzens 32 ist eine hakenförmige Verriegelungsklaue 33 ausgebildet, in deren Querfurche 35 eine Querstrebe 37 eines über ein Getriebe 40 durch einen, in Figur 6 gezeigten, elektromotorischen Antrieb 41 bewegbaren, in Figur 5 als Einzelteil dargestellten Verriegelungsschiebers 43 im Verriegelungszustand eingreift.

Auf der Achse des elektromotorischen Antriebs 41 ist, wie in Figur 6 gezeigt, ein Schneckenrad 44 aufgesetzt, welches mit einem Doppelzahnrad 45 kämmt, dessen hinterer kleinerer Zahnkranz in Figur 6 nicht sichtbar ist. Dieser kleine Zahnkranz kämmt mit einem in Figur 7 dargestellten Zahnrad 47. Auf der in Figur 6 nicht sichtbaren Seite des Zahnrads 47 ist ein Exzenter 49 angeordnet. Zur Sichtbarmachung dieses Exzenters 49 ist in Figur 7 das Zahnrad 47 als Einzelteil in einer gegenüber seiner Lage in Figur 7 um 180 gedrehten Lage dargestellt.

Der in Figur 5 dargerstellte Verriegelungsschieber 43 weist einen Verriegelungsklotz 51 mit einer zur Sägezahnung 27 der Zahnstange 25 der aufsteckbaren Umklammerungsplatte 20 passenden Sägezahnung 53 auf. Ferner hat der Verriegelungsschieber 43 einen Nocken 55, über den jener durch den Exzenter 49 des Zahnrads 47 in Richtung des Doppelpfeils 56 verschiebbar ist. Der Verriegelungsschieber 43 ist, wie aus Figur 6 ersichtlich, im Grundgehäuse 3 seitlich gehalten.

Das Grundgehäuse 3 weist neben den Aufnahmen und Halterungen für das Getriebe 40, den Verriegelungsschieber 43, den motorischen Antrieb 41, die (nicht dargestellten) Auswerteelektronik und die nicht dargestellten Batterien bzw. Akkumulatoren für die Energieversorgung der Auswerteelektronik 70 und den Antrieb 41 sowie auch eine Führungsbuchse 59 für die Zahnstange 25 der Umklammerungsplatte 20 und eine weitere (nicht dargestellte) Führungsbuchse für den Verriegelungsbolzen 33 des Bedienknopfes 5 auf. Die Führungsbuchse 59 ist in Figur 6 rechts oben neben dem Antrieb 41 angeordnet. Sie weist im oberen Bereich eine Ausnehmung 63 auf, durch die der Verriegelungsklotz 51 eingesteckt ist. Der Verriegelungsschieber 43 ist in Verschieberichtung des Doppelpfeils 56 derart federbelastet gehalten, daß sein Nocken 55 immer gegen den Exzenter 49 drückt.

Ebenfalls (nicht dargestellt) ist ein mit der Auswerteelektronik 70 elektrisch verbundender Bewegungssensor 63 eingebaut.

Das in Figur 9 dargelegte Funktionsblockschaltbild zeigt die funktionellen sowie auch elektrischen Verbindungen der einzelnen Funktionsgruppen miteinander. Mit der Auswerteelektronik 70 ist die Eingabeeinrichtung 10, der Alarmgeber 15, die interne und die externe Stromversorgung 71 bzw. 11a/b, der Antrieb 41, ein Speicher 72 zur Ablage des entsprechenden Sicherheitscodes, die Verriegelungseinheit 4 über einen Zustandsmeldeschalter 73 und ein Bewegungssensor 67 verbunden. Der Zustandsmeldeschalter 73 aktiviert die Auswerteelektronik 70 bei eingedrücktem Bedienknopf 5. Der Beweungssensor 67 hat ein in einem federnd gehaltenden Zylinder 74 federnd eingelagertes Gewichtsstück 76. Bei Bewegung der Vorrichtung 1 stößt das Gewichtsstück 76 unter Herstellung eines elektrischen Stromübergangs zwischen 78a und 78b an die Innenwandung des Zylinders 74 an.

In einem ersten Funktionsbeispiel wird eine Wegnahmesicherung einer Handtasche beschrieben. Hierzu wird der Handgriff der Handtasche zwischen die beiden Umklammerungsplatten 19 und 20 gelegt und die beiden Umklammerungsplatten 19 und 20 unter Drücken des Bedienknopfes 5 zusammengeschoben. Nach dem Zusammenschieben ist der Handgriff eingebettet zwischen den sich außerhalb der Handgriffkontur verzahnenden Pyramidenkegeln 23 formschlüssig fixiert. Einschieben der Umklammerungsplatte 20 bei gleichzeitigem Eindrücken des Bedienknopfes 5 in das Grundgehäuse 3 ist einfach möglich, da beide Elemente auf gegenüberliegenden Seiten des Grundgehäuses 3 in einem eine Handspanne nicht überschreitenden Abstand angeordnet sind. Durch das Eindrücken des Bedienknopfes 5 wird die Verriegelungsklaue 33 weiter in das Grundgehäuse 3 hineingeschoben, wodurch die auf einer Erhebung 77 der Klaue 33 liegende Querstrebe 37 des Verriegelungsschiebers 43 in die Querfurche 35 durch die auf den Verriegelungsschieber 43 wirkende Federkraft hineingezogen wird. Die an die Erhebung 77 anschließende Stufe 79 dient für die Verriegelungseinheit 4 als Anschlag. Gleichzeitig wird die Sägezahnung 53 des Verriegelungsklotzes 51 des Verriegelungsschiebers 43 in die Sägezähnung 27 der an der Umklammerungsplatte 20 angeordneten Zahnstange 25 gezogen. Sollte in diesen Zustand die Umklammerungsplatte 20 nicht weit genug an die Umklammerungsplatte 19 gedrückt worden sein, ist auch jetzt noch ein Weiterdrücken aufgrund der Sägezahnanordnung möglich. Ein Herausziehen ist jedoch nicht mehr möglich. Der Handgriff und die Vorrichtung sind fest miteinander verbunden. Nach einer vorgegebenen, im Bereich von 10 Sekunden liegenden Zeitspanne aktiviert der Zustandsschalter 73 der Verriegelungseinheit 4 den Bewegungsmelder 67. Wird nun die abgelegte Handtasche aufgenommen, so spricht nach einer vorgegebenen Zeitddauer ta der Alarmgeber 15 über die Auswerteelektronik 70 an.

Der Alarm kann nur unterbunden werden, wenn innerhalb der Zeitddauer ta in die Eingabeeinrichtung 10 der entsprechende Sicherheitscode eingetippt wird.

Anstelle bei der Alarmunterdrücken den ganzen Sicherheitscode einzutippen, können bei einer Ausführungsvariante nur jeweils die ersten drei (oder auch weniger) Ziffern des Sicherheitscodes eingegeben werden.

Die Eingabe jeder Ziffer, ob richtig oder falsch, wird durch einen Piepston quittiert. Ist der Alarm durch Eingabe des eingestellten Codes ausgeschaltet, wird dies durch einen Piepston vorgegebener Frequenz zusammensetzung bestätig, der sich in seiner Frequenzzusammensetzung von den Piesptönen für die Tastenbetätigung unterscheidet. Der betreffende Code ist je nach Ausgestaltung der Vorrichtung in einem Bereich von einigen Sekunden - beispielsweise fünf Sekunden - ohne Alarmauslösung einzugeben. Der Gegenstand mit angeklammerter Vorrichtung 1 kann nun ohne Ansprechen des Bewegungssensors 67 bewegt bzw. weggetragen werden. Eine Entriegelung der Vorrichtung 1 ist wie unten beschrieben möglich, wobei hier bevorzugt dann ein gegenüber der Alarmausschaltung mehrziffriger Code eingetippt werden muß.

Jede Vorrichtung hat einen werksseitig bereits eingegebenen Sicherheitscode, der in die Speichereinrichtung 75 der Auswerteelektronik 70 bereits einprogrammiert ist. Der Sicherheitscode besteht aufgrund der vier Eingabetasten 14a bis 14d aus einer Eintippkombination, wobei jede einzelne Taste mehrmals auch in unterschiedlicher Reihenfolge drückbar ist. Der Code ist jeweils bei geöffneten Umklammerungsplatten 10 und 20 sowie entriegelter Verriegelungseinheit 4 neu programmierbar, wobei jedoch vorgängig immer eine Autorisierung durch Eintippen des vorgängigen Codes zu erfolgen hat.

Zum Entriegeln der Umklammerungsplatte 20 für die Freigabe des Gegenstands muß ebenfalls der Sicherheitscode eingetippt werden. Stellt die Auswerteelektronik 70 die Richtigkeit fest, wird der Antrieb 41 in Bewegung gesetzt, wodurch der Exzenter 49 den Nocken 55 des Verriegelungsschiebers 43 und damit den Verriegelungsklotz 51 nach oben schiebt. Die beiden Sägezahnungen 27 und 53 werden voneinander getrennt. Die Umklammerungsplatte 20 kann nun aus dem Grundgehäuse 3 herausgezogen werden. Durch das Nachobenschieben des Verrieglungsschiebers 43 verläßt auch die Querstrebe 37 die Querfurche 35, wodurch der Bedienknopf 5 nach außen über die Vorderseite 7 vorstehend hervorspringt.

Die Vorrichtung 1 dient insbesondere dazu, tragbare Gegenstände gegen unbefugte Handhabung zu schützen. Es kann nun beim Tragen geschehen, daß durch Unachtsamkeit mal die eine und mal die andere Eingabetaste angestoßen wird, wodurch eine Codeeingabe vorgetäuscht werden könnte. Damit durch diese ungewollten "Eingaben" keine Blockierung der Eingabe erfolgen kann, werden diese sporadischen Betätigungen in ihrer Kennzeichnung jeweils nach etwa fünf Sekunden gelöscht und somit als nicht vorgenommen angesehen. Hieraus resultiert allerdings, daß bei einer Alarmunterdrückung oder bei einer Entriegelung der Vorrichtung 1 die einzelnen Eingabetasten in einem zeitlichen Abstand von kleiner als fünf Sekunden betätigt werden müssen.

Bevorzugt wird die Vorrichtung 1 spritzwasserdicht nach der Norm IP 54 ausgeführt. Das Grundgehäuse 3 der Vorrichtung 1 ist zweiteilig ausgeführt. In der Unterteilung ist ein umlaufender Dichtring eingelegt. Auch ist der Fuß der Zahnstange 25 im Grundgehäuse 3 ebenso abgedichtet wie der Bedienknopf 5. Die Eingabetasten 14a bis 14d sind mit einer wasserdichten, elastischen Kunststofffolie überdeckt.

Auf den Dichtring kann verzichtet werden, wenn die Ränder der beiden Grundgehäusehälften formschlüssig, bevorzugt mit Nut und Feder ineinander greifen. Auch kann auf eine spezielle Abdichtung des Zahnstangenfusses verzichtet werden, wenn eine entsprechend enge Spieltoleranz verwendet wird.

Die Vorrichtung kann nun, wie oben beschrieben, an Gegenständen zu deren Sicherung angebracht werden; es kann aber auch ein Bedienelement des Gegenstands zwischen den beiden Umklammerungsplatten derart eingeklemmt werden, daß eine Bedienung bzw. Auslösung unmöglich ist. Ein derartige Anwendung, bei der ein Abzugshahn einer Faustfeuerwaffe 81 mit der Vorrichtung gesichert ist, zeigt Figur 10.

Statt den Alarmgeber nur auf Bewegungen ansprechen zu lassen, kann ein Alarm auch ausgelöst werden, wenn mehrere Male hintereinander eine falsche Sicherheitscodeeingabe erfolgt ist.

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