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Abgasturbinen-Generatoranlage

阅读:802发布:2022-09-10

专利汇可以提供Abgasturbinen-Generatoranlage专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Abgasturbinen-Generatoranlage für Dieselmotoren, insbesondere für Schiffsdieselmotoren mit oder ohne Wellengenerator sowie für kombi­nierten Wellengenerator-Motor und Generatorbetrieb mit oder ohne frequenzentkoppelte Umrichter. Ein überschüssiger Teil der Dieselmo­torabgase wird einer Nutzturbine zugeführt. Zur Optimierung der Ener­gieeinsparung wird ein fremderregter, von der Nutzturbine über ein Untersetzungsgetriebe angetriebener Synchrongenerator (Turbogenerator) verwendet, der über einen Netzschalter die Energie in ein Netz oder auf einen Synchronwellengenerator des Dieselmotors einspeist. Ein über einen Antiduktor ansteuerbarer Widerstand zur Belastung des Turboge­nerators bei Lastausfall des Netzes ist so dimensioniert, daß er kleiner als die Nennreaktanz des Turbogenerators ist. Vor dem Anfahren der Turbine und Öffnen der Abgasklappe wird der Generator erregt, der Antiduktor gezündet und der Netzschalter geöffnet. Nach dem Öffnen der Abgasklappe wird mit einer Frequenzregelung und Stellung des Belastungsstroms im Belastungswiderstand durch den Antiduktor die Frequenz des Turbogenerators an die des Inselnetzes oder eines Wel­lengenerators herangefahren und über den Netzschalter (S1) zusynchro­nisiert.,下面是Abgasturbinen-Generatoranlage专利的具体信息内容。

1. Abgasturbinen-Generatoranlage für Dieselmotoren, insbesondere für Schiffsdieselmotoren mit oder ohne Wellengenerator sowie für kombi­nierten Wellengenerator-Motor- und Generatorbetrieb mit oder ohne frequenzentkoppelte Umrichter, wobei ein überschüssiger,vorzugsweise ein Hochleistungs-Turbolader nicht zugeführter Teil der Dieselmotor­abgase einer Nutzturbine zugeführt wird, die über ein Untersetzungs­getriebe einen Synchrongenerator (Turbogenerator) antreibt, der über einen Netzschalter die Energie in ein Netz oder auf einen Synchron­wellengenerator des Dieselmotors einspeist, und wobei ein über einen Antiduktor ansteuerbarer Widerstand zur Belastung des Turbogenerators bei Lastausfall des Netzes vorgesehen ist bevor die Abgasklappe zu­gefahren wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein fremderregter Syn­chrongenerator (1) vorgesehen ist, daß der Belastungswiderstand (2) so dimensioniert ist, daß er kleiner als die Nennreaktanz des Turbo­generators (1) ist, daß vor dem Anfahren der Turbine (4) und Öffnen der Abgasklappe (3) der Generator erregt, der Antiduktor (5) gezün­det und der Netzschalter (S1) geöffnet ist, daß nach dem Öffnen der Abgasklappe (3) mit einer Frequenzregelung und Stellung des Belastungsstroms im Belastungswiderstand (2) durch den Antiduktor (5) die Frequenz des Turbogenerators (1) an die des Inselnetzes oder eines Wellengenerators herangefahren und über den Netzschalter (S1) zusynchronisiert wird sowie eine langsame Wirklastübergabe an das Netz (6) durch verzögertes Zufahren des Antiduktors (5) erfolgt, daß bei vorrübergehendem Schalterausfall infolge Netzstörungen durch die Einschaltung des Antiduktors (5) und der Frequenzregelung die Fre­quenz gehalten wird, und daß nach Beseitigung der Netzstörungen eine Wiederzusynchronisierung erfolgt.2. Abgasturbinen-Generatoranlage nach Anspruch 1, dadurch gekenn­zeichnet, daß bei einem Inselnetz (6) mit Dieselgeneratoren (22, 23) eine minimale Auslastung der zugehörenden Dieselmotoren (24, 25) da­durch gewährleistet wird, daß bei Unterschreitung einer Minimallast­grenze der Dieselgeneratoren (22, 23) die überschüssige Energie des Turbogenerators (1) durch Ansteuerung des Antiduktors (5) in den Be­lastungswiderstand (2) verheizt wird.3. Abgasturbinen-Generatoranlage nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Bordnetzlast sich ständig unterhalb der erzeugten Turbogeneratorlast befindet, dadurch gekennzeichnet, daß das parallellaufende Diesel­aggregat (22, 24 und 23, 25) vom Netz (6) getrennt und abgeschaltet wird, daß der Turbogenerator (1) allein das Bordnetz (6) betreibt, indem die Frequenzregelung durch die Stellung der Last des Widerstands (2) über den Antiduktor (5) erfolgt, daß die Spannungsregelung vom Turbogenerator (1) allein durchgeführt wird, und daß in dieser Be­triebsart bei Kurzschlüssen in Netz (6) der Netzschalter (S1) zeit­verzögert erst nach länger anstehenden Kurzschlüssen öffnet.4. Abgasturbinen-Generatoranlge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­net, daß bei Vorhandensein eines Getriebesynchronwellengenerators (20) ohne Zwischenkreisumrichter (18) der Turbogenerator (1) und der Wel­lengenerator (7) elektrisch über Kabel (8) verbunden sind sowie ge­meinsam über einen Netzschalter (S3) auf die Sammelschiene (6) spei­sen, und daß bei Netzstörungen der Netzschalter (S3) unverzögert öffnet und der dem Turbogenerator (1) direkt nachgeordnete Netzschalter (S1) geschlossen bleibt, während bei Störungen des Turbo-Wellengeneratorverbundes der Netzschalter (S1) unverzögert und Netzschalter (S3) zeitverzögert öffnet.5. Abgasturbinen-Generatoranlage nach Anspruch 1, dadurch gekenn­zeichnet, daß der Turbogenerator (1) von einen Wellengenerator (7) frequenzmäßig geführt und beide gemeinsam durch einen Frequenzenformer (18) von der Frequenz des Netzes (6) unabhängig sind, daß bei einer vorrübergehenden Netzstörung durch Thyristorabschaltung des Netz­gleichrichters oder des Wechselrichters des Umformers (18) eine Tren­nung des Turbo-Wellengeneratorverbundes erfolgt, ohne daß der Netz­schalter (S1) geöffnet wird, und daß der Netzschalter (S1) nur bei Störungen im Turbo-Wellengeneratorverbundsystem geöffnet wird.6. Abgasturbinen-Generatoranlage nach Anspruch 1, 2, 3, 4, oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Turbogenerator (1) als permanent er­regter Generator ausgeführt ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Abgasturbinen-Generatoranlage gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.

Eine derartige, aus der DE-OS 37 05 310 bekannte Generatoranlage weist einen selbsterregten Synchrongenerator auf, der in das Netz speist und bei Lastabfall durch einen Bremswiderstand belastet wird. Bei dieser Anlage besteht die Notwendigkeit eines teuren Anwurf­motors. Außerdem bedeutet jede Netzstörung ein Absetzen und Wieder­starten der Abgasturbinen, wobei die stoßartige Netzbelastung durch den Anwurfmotor und deren ständige Reibungs- und Lüfterverluste nach­teilig sind. Weiterhin ist ein Betrieb nicht mehr möglich, wenn ein Schiffsbetriebszustand vorliegt, bei dem die Turboeigenleistung grö­ßer ist als die Bordnetzbedarfsleistung.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Abgasturbinen-­Generatoranlage der eingangs genannten Art under Vereinfachung der Anlage und Minderung der Anlagenkosten die Energieeinsparung durch den Abgasturbinengenerator zu optimieren.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.

Ein Vorteil der Erfindung liegt in der unterbrechungslosen Stromver­sorgung bei kurzzeitigen Kurzschlüssen. Weiterhin ist vorteilhafter­weise eine Einspeisung in das Bordnetz dann möglich, wenn die um die Minimalleistung der Dieselgeneratoren verringerte Bordnetzleistung geringer ist als die Abgasturbinenleistung.

Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 6 be­schrieben.

Die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen ermöglichen für den Schiffsbe­trieb vorteilhafterweise, daß bei längeren Seetörns und Vollastfahrt der Hauptmaschinen das Bordnetz allein vom Turbinengenerator gespeist werden kann,die Wartungsintervalle für die Hilfsdiesel erheblich ver­größert werden können und nur geringe Energie der Abgasturbine in den Heizwiderständen vernichtet werden muß.

In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung dar­gestellt, und zwar zeigt:

  • Fig.1 ein Schaltbild einer Abgasturbinen-Generatoranlage mit einem fremderregten Synchrongenerator,
  • Fig.2 einen Ausschnitt der Anlage aus Fig.1, die zusätzlich eine Wel­lengeneratoranlage mit Frequenzumrichter aufweist, und
  • Fig.3 ein Diagramm zur Darstellung der Hochlaufregelung an zwei Punk­ten einer Turbinenkennlinie.

Gemäß Fig.1 wird ein Teil der Abgase eines zeichnerisch nicht darge­stellten Dieselmotors über eine Rohrleitung einer Nutzturbine (4) zugeführt, deren Schaufelwelle über ein Untersetzungsgetriebe mit der Welle eines fremderregten Synchrongenerators (1) mechanisch verbunden ist, beispielsweise ein Synchrongenerator mit Permanent-Magnet-Erre­gung. Die im Betreibsfall erzeugte elektrische Leistung gelangt über eine Sammelschiene und einen geschlossenen Netzschalter (S1) in ein Netz (6), Inselnetz, vorzugsweise Schiffsbordnetz, oder auf einen Syn­chronwellengenerator (vgl. Fig.2).

Das An- bzw. Hochfahren des Synchrongenerators (1) bzw. der Nutztur­bine (4) erfolgt bei einer geöffneten Abgasklappe (3), die in der Rohrleitung angeordnet ist und von einem Ablaufsteuergerät (9) Stell­signale erhält. Das Ablaufsteuergerät (9) erhält von der Sammelschie­ne Istwerte des Stromes, der Spannung, der Frequenz und des cos ℓ und gibt auch Stellsignale an den Netzschalter (S1) in Abhängigkeit von deren Iststellungen weiter. Auch kann es ein Steuersignal zur Schal­tung eines Belastungswiderstandes (2) an eine Antiduktorschaltung (5) mit Thyristoren abgeben. Der Antiduktorschaltung (5) kann alternativ auch ein externes Steuersignal zugeführt werden.

Ein zusätzliches Sicherheitsgerät (11) erfaßt meßtechnisch eine Über­drehzahl an der Nutzturbine (4) oder am Untersetzungsgetriebe. Ist eine Überdrehzahl vorhanden, so löst das Sicherheitsgerät (11) unver­züglich einen Schnellschluß einer Schnellschlußklappe aus, die ebenso wie die Abgasklappe (3) in der Rohrleitung 1 angeordnet ist. Beide Klappen weisen lediglich zwei Betriebsstellungen auf, nämlich die Betriebsstellungen "geöffnet" oder "geschlossen".

Ein zu der Nutzturbine (4) und der Abgas- bzw. Schnellschlußklappe parallel liegender Bypaß 12 wird mittels eines Eckventils (13) bei allen Klappenzusteuerungen geöffnet. Hierdurch wird die Nutzturbine (4) durch Herabsetzung der auf sie einwirkenden Kräfte mechanisch ge­schont.

Die in Fig.2 dargestellte Anlage weist neben dem fremderregten Syn­chrongenerator (1) einen Synchronwellengenerator (7) auf, wobei bei­de Generatoren zusammengeschaltet sind und gemeinsam zur Netzversor­gung in einen Frequenzumrichter (18) einspeisen. Auch kann eine Ein­speisung in das Netz (6) über einen weiteren Netzschalter (S3) erfol­gen. Der Frequenzumrichter (18) ist über einen Netzschalter (28) an das Netz (6) angeschlossen. Der Synchronwellengenerator (7) wird von einem Dieselmotor (19) angetrieben, der auch die Abgase für die Nutz­turbine (4) bereitstellt. Alternativ zu der üblichen, vollausgezeich­neten Wellengeneratoranlage kann ein Generator (20) vorgesehen sein, der mit dem Dieselmotor (19) über ein Getriebe (21) mechanisch ver-. bunden ist. Diese Alternativlösung ist gestrichelt dargestellt.

In das Netz (7) speisen über Netzschalter (26 und 27) zwei weitere Generatoren (22 und 23), die von Dieselmotoren (24 und 25) angetrie­ben werden, elektrische Leistung ein. Die Nennleistung dieser Genera­toren kann z.B. doppelt so groß sein wie diejenigen des Synchronge­nerators (1) und des Synchronwellengenerators (7). Die Wellengenera­toranlage ist mindestens in der Leistungsgröße des Synchrongenerators (1) dimensioniert. Der Frequenzumrichter (18) ist in der Leistungs­größe dimensioniert, die leistungsmäßig für einen Bordnetz-Seebetrieb ausreicht. Weiterhin weisen der Synchrongenerator (4) und der Wellen­generator (17) eine U/f = Konstant-Regelung und eine niedrigere Nenn­frequenz als das Bordnetz auf. Die Frequenzregelung und unterlagerte Leistungsregelung des Frequenzumrichters (18) kann durch einen ge­stellten Gleichrichter erfolgen, der zwischen den Generatoren (1 bzw. 7) und dem Wechselrichter des Frequenzumrichters (18) angeordnet ist. Bei einer Systemstörung der obenbeschriebenen Art oder einem sonstigen Lastabfall wird der gestellte Gleichrichter dicht gefahren.

Unter Hinweis auf das in Fig.3 dargestellte Diagramm wird die Funk­tionsweise der erfindungsgemäßen Anlagen nachstehend erläutert. Nach Erregung des Synchrongenerators (1) mit Nennerregung und nach vollen Durchzünden des Antiduktors wird die Abgasklappe (3) des Abgaskanales aufgefahren. Der Netzschalter (S1) ist geöffnet. Der Belastungswider­stand (2) ist z.B. für eine Widerstandswert von 0.75 Xn ausgelegt, wobei Xn die Nennreaktenz des Synchrongenerators (1) ist. Die Turbine (4) wird beschleunigt und läuft gegen das Belastungsdrehmoment hoch. Hierbei ist:

MdLast = MdGen = 0 x I

I = U/R

U ∼ n , da 0 = konst.

Md = n/R = U/R

Ungeregelt erreicht die Turbine (4) Punkt 1 bei einer Drehzahl von ca. 80 % nn mit Ml = Mr = 0.8 : 0.75≈1.07. Anschließend setzt die Frequenzregelung ein, die durch Anschnittsteuerung des Antiduktors (5) den Strom und damit das Dichtmoment der Last verringert. Bei Pkt 2′ mit u = 0.77 er- gibt sich Ml = 0.77 : 0.75 = 1.027 und damit n≈95 % bei Pkt 2.

Mit Erreichen der Netzfrequenz wird durch ein Steuergerät (9) der Turbogenerator (1) zum Netz zusynchronisiert. Anschließend wird der Antiduktor (5) zeitverzögert zugesteuert, so daß eine allmählige Lastübergabe an das Netz (6) erfolgen kann.

Im allgemeinen läuft im Inselnetz (6) an Bord eines Schiffes nur ein Dieselmotor parallel zum Turbogenerator (1). Bei erhöhtem Leistungs­aufkommen am Turbogenerator (1) oder bei verminderter Bordnetzlast muß sichergestellt sein, daß der Dieselmotor wegen Verkokungsgefahr nicht unter 25 % Last gefahren wird. In diesem Fall wird über die Antiduktorsteuerung (5) die überschüssige Energie im Belastungswider­stand (2) verheizt.

Bei Kurzschluß oder "blackout" im Netz (6) wird der Netzschalter (S1) (Fig.1) sofort durch Unterspannung ausgelöst. Das Steuergerät (9) gi­bt darauf die letzte Istfrequenz, die vor der Störung vorhanden war, als Sollfrequenz an den Frequenzregler, der über den Antiduktor (5) eine derartige Belastung vorgibt, daß die Frequenz gehalten wird. So­bald die Spannung im Netz (6) wieder aufgebaut ist, wird durch das Steuergerät (9) der Turbogenerator (1) wieder auf das Netz (6) syn­chronisiert. Damit erhält man eine marinale Energieausbeute aus dem Turbogenerator (1). Steht bei die Störung länger an, wird bei einge­schaltetem Widerstand (2) durch Klappenschließung die Turbine (6) ab­gesetzt.

Ist nach Fig.2 ein Getriebewellengenerator (20) über ein Kabel (8) und einen Netzschalter (S1) mit dem Turbogenerator (1) verbunden, so erfolgt der normale Anfahr- und Absetzvorgang des Turbogenerators (1) wie für Fig. 1 beschrieben.

Bei Störfällen wird am Netzschalter (S3) entschieden, ob es Netz-. störungen oder interne Störungen, d. h. zwischen Turbo- und Wellen­generator sind. Bei Netzstörungen wird der Netzschalter (S3) mit ge­ringster Zeitverzögerung geöffnet, während der Netzschalter (S1) ge­schlossen bleibt, so daß der Turbogenerator (1) seine Leistung auf den Wellengenerator (7) abgibt, der als Motor zusätzlich den Schiffs­propeller antreibt. Nach Störungsbeseitigung wird über den Netzschal­ter (S3) wieder zum Netz (6) zusynchronisiert. Interne Störungen ver­anlassen die unverzögerte Öffnung des Netzschalters (S1) und zeitver­zögertes Öffnen vom Netzschalter (S3), wenn der Fehler vom Wellenge­nerator (7) kommt. Lag der Fehler beim Turbogenerator (1), arbeitet der Wellengenerator (7) nach dem Öffnen vom Netzschalter (S1) weiter­hin mit Leistungsabgabe in das Bordnetz (6). Somit ist der Schiffs­bereich optimal geschützt.

Eine andere Anlagenstruktur ergibt sich nach Fig.2, wenn ein Wellen­generator (7) mit dem Turbogenerator (1) über den Netzschalter (S1) verbunden ist und beide gemeinsam über einen Frequenzumrichter (18) und Schalter (28) auf ein Netz (6) speisen. Hierbei übernimmt bei Netzstörungen der Umrichter (18) die Trennung des Turbo-Wellengene­ratorverbundes vom Netz (6), ohne daß der Netzschalter (S1) den Tur­bogenerator (1) abschaltet. Der Umformer kann diese Trennung durch Sperren des Gleichrichters oder des Wechselrichters erreichen.

Steht die Störung weiterhin an, so wird anschließend der Netzschalter (S1) den Turbogenerator (1) vom System trennen. Mit dieser Anlagen­struktur kann die Abgasenergie wahlweise für das Bordnetz oder für die Propulsion genutzt werden.

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