专利汇可以提供Verfahren und Einrichtung zur rechnergesteuerten Erstellung von Dokumenten专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur rechnergesteuerten Erstellung von Belegen, Dokumenten oder dergleichen unter Verwendung einer Dateneingabestation, einer Datenverarbeitungseinrichtung sowie einer Durckvorrichtung als Datenausgabestation. Dabei wird ein Formular, auf dem die einzelnen Daten in maschinenlesbarer Klarschrift bereitgestellt sind, einer Lese-/Druckeinheit zugeführt, in der die Klarschriftdaten zunächst maschinell gelesen werden. Aus den gelesenen Daten werden schließlich nach deren Prüfung, Aufbereitung und gegebenenfalls Ergänzung neue Daten gewonnen, die an geeigneter Stelle des Formularblattes in einer Datenausgabestation ausgedruckt werden (Fig. 1).,下面是Verfahren und Einrichtung zur rechnergesteuerten Erstellung von Dokumenten专利的具体信息内容。
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur rechnergesteuerten Erstellung von Belegen, Dokumenten oder dergleichen gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Hauptanspruches sowie auf eine Einrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Die rechnergesteuerte Erstellung von Dokumenten, beispielsweise von Ausweispapieren, geschieht gemäß einer bekannten Verfahrensweise so, daß alpha-numerische Daten, die auf einem Antragsformular in Hand- oder Maschinenschrift vorliegen, von einer Bedienungsperson mit Hilfe einer Tastatur in den Rechner eingegeben, dort auf Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit geprüft und schließlich, durch weitere Angaben ergänzt, als neue Daten auf dem Dokument, Ausweis oder dergleichen ausgedruckt werden. Eine derartige Verfahrensweise ist sehr zeitraubend und erfordert deshalb einen hohen Personalaufwand. Sie ist auch aufgrund der Tatsache, daß die im Antragsformular festgelegten Daten manuell eingetastet werden müssen, zwangsläufig mit einer hohen Fehlerrate, bedingt durch Tippfehler, Verwechslungen, Vertauschungen usw.,, belastet. Bei der Erstellung von z.B. Ausweispapieren kann es darüber hinaus zu einer Verwechslung bzw. Vertauschung der den Antragsformularen beigefügten Lichtbilder und Unterschriftsproben und damit zu einer fehlerhaften Zuordnung der Lichtbilder und Unterschriften zu den Ausweisdokumenten kommen.
Ähnliche Probleme ergeben sich auch bei der Erstellung von Rechnungen auf der Grundlage von Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder dergleichen, da auch hier eine manuelle Eintastung der Ursprungsdaten erforderlich ist. Fehlerhafte Angaben auf dem Rechnungsbeleg, z.B. bei der Anschrift, bei der Mengenangabe oder beim Preis, die im Regelfall nie ganz auszuschließen sind, führen dann zu zeitraubenden Reklamationen oder-Mahnungen, die die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen unnötig belasten.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie die rechnergesteuerte Erstellung von Dokumenten und Belegen unter Vermeidung der aufgezeigten Schwierigkeiten möglichst schnell und sicher sowie mit möglichst, geringem Personalaufwand durchgeführt werden kann. Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich erfindungsgemäß aus den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruches. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Verwendung eines gemeinsamen Formularblattes für Antrag bzw. Auftrag einerseits und Dokument bzw. Beleg andererseits, so daß Verwechslungen zwischen Ursprungs- und Enddaten praktisch ausgeschlossen werden können.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgedankens sind in den Unteransprüchen angegeben..
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Sie zeigt in
Die Fig. 1 zeigt im einzelnen mehrere Lese-/Druckvorrichtungen LD1...LDn, denen eine gemeinsame Datenverarbeitungseinrichtung DVE zugeordnet ist. Die Dateneingabe erfolgt über in der Zeichnung nicht dargestellte Formularblätter, die den Lese-/Druckvorrichtungen LD1...LDn zugeführt werden. Die Lese-/Druckvorrichtungen enthalten deshalb eine optische Leseeinrichtung, mittels der die in einem bestimmten Bereich des Formularblattes in maschinenlesbarer Klarschrift bereitgestellten alpha-numerischen Daten gelesen werden. Diese gelesenen Daten werden zunächst in der Datenverarbeitungseinrichtung DVE auf Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls durch zusätzliche Angaben ergänzt. Die daraus gewonnenen neuen Daten werden schließlich in einem weiteren Bereich des inzwischen weitertransportierten Formularblattes mit Hilfe einer Druckvorrichtung ausgedruckt.
Wenn die Überprüfung der gelesenen Information negativ ausfällt, z.B. wenn einzelne Zeichen unleserlich sind oder wenn ein Formular mit nicht maschinenlesbarer Schrift vorliegt, ist eine manuelle Korrektur erforderlich, bevor die auszugebenden Daten gedruckt werden können. In diesem Fall wird der fehlerhaft gelesene Datensatz an einen freien Korrekturplatz KP1 bzw. KP2 übertragen und dort unter Angabe der Nummer der Lese-/Druckvorrichtung LD1,..LDn, in der das Formular giesen wurde, in einer dem Aufbau des Formulares entsprechenden Form auf dem Datensichtgerät DS1 bzw. DS2 dargestellt. Die zu korrigierenden Stellen sind dabei besonders gekennzeichnet. Die am Korrekturplatz anwesende Bedienungsperson überprüft nun die gelesenen Daten anhand der Ursprungsdaten auf dem Formularblatt. Zu diesem Zweck ist jeder Lese-/Druckvorrichtung je eine Fernsehkamera FK1...FKn zugeordnet, die so auf das eingelegte Formularblatt ausgerichtet ist, daß der maschinell zu lesende Teil des Formularblattes erfaßt wird. Über eine Umschalteinrichtung U1 bzw. U2 wird das Fernsehbild in üblicher Weise an einen Fernsehmonitor FM1 bzw. 'FM2 übertragen, der im Bereich des Datensichtgerätes DS1 bzw. DS2 des mit der auszuführenden Korrektur be- - legten Korrekturplatzes KP1 bzw. KP2 angeordnet ist. Anhand des Monitorbildes erfolgt dann eine manuelle Korrektur der relevanten Stellen über die Tastatur T1 bzw. T2 des Korrekturplatzes und anschließend die Rückübertragung des somit korrigierten Datensatzes an die Datenverarbeitungseinrichtung, die nunmehr ihrerseits den Druck der auszugebenden Daten veranlaßt.
Ein zur Verwendung in einer Einrichtung gemäß Fig. 1 geeignetes Formularblatt ist in Fig. 2 dargestellt. Es besteht aus zwei Feldern F1 und F2, die jeweils etwa die Hälfte des gesamten Formularblattes belegen. Im dargestellten Beispiel dient das obere Feld F1 als Antragsformular für einen Personalausweis, während im unteren Feld F2 die Ausweisvorlage.aufgedruckt ist. Die Antragsstellung erfolgt nun in der Weise, daß zunächst im Feld F1 des Formularblattes die jeweils erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Klarschrift, z.B. in Schreibmaschinenschrift, eingetragen werden und in Feld F2 im Bereich LB ein Lichtbild des Antragstellers befestigt wird. Der jeweilige Antragsteller bestätigt daraufhin die Richtigkeit der eingetragenen Daten und des Lichtbildes mit Unterschriften im Bereich UF1 des Feldes F1 und UF2 des der Ausweisvorlage zugeordneten Feldes F2. Mit Hilfe eines derart vorbereiteten Antragsformulares und einer Einrichtung gemäß Fig. 1 wird eine automatische Erstellung des Ausweises ermöglicht, wobei aufgrund der Tatsache, daß für Antragsformular und Ausweisvorlage ein gemeinsames Formularblatt verwendet wird und bereits bei der Antragstellung das Lichtbild als auch die Unterschriften aufgebracht werden, eine Verwechslung der personenbezogenen Daten auf dem Ausweis des Antragstellers mit Unterschrift und Lichtbild eines anderen Antragstellers völlig ausgeschlossen wird.
Ein Formularblatt gemäß Fig. 2 läßt sich mit entsprechend geändertem Aufdruck beispielsweise auch im Rechnungswesen verwenden. Hier empfiehlt es sich darüber hinaus, im Bereich des oberen Feldes F1 zusätzlich ein bezüglich des Formularaufdruckes identisches Deckblatt vorzusehen. In dieses Feld F1 werden die den Auftrag betreffenden Daten eingetragen und vom Auftraggeber unterschrieben. Die Erstellung der Rechnung erfolgt dann analog zum ersten Beispiel (das die Erstellung eines Personalausweises betrifft), in der Weise, daß die Antragsdaten zunächst vom Formularblatt maschinell abgelesen und dann die Rechnungsdaten auf demselben Formularblatt im unteren Feld ausgedruckt werden. Der Auftraggeber kann sich somit anhand (der Kopie) seiner Unterschrift sowie durch Vergleich der Auftragsdaten mit den Rechnungsdaten von der Richtigkeit der Rechnungsstellung überzeugen. Die Unterschrift auf dem Deckblatt gibt andererseits auch dem Auftragnehmer eine gewisse Sicherheit für den Fall, daß der Auftraggeber die Existenz eines von ihm erteilten Auftrages bestreiten sollte.
In Fig. 3 ist der schematische Aufbau für eine Lese-/ Druckvorrichtung LD1...LDn gemäß Fig. 1 dargestellt. Sie zeigt im einzelnen ein Eingabefach 1, in dem die einzelnen Formulare 2 stapelweise bereitgestellt werden. Mit Hilfe einer nicht dargestellten Vereinzelungseinrichtung werden die Formulare einzeln nacheinander aus dem Stapel abgezogen. Über Transport- bzw. Andruckrollen 3 gelangt ein Formular zunächst in eine Leseposition 4, in der es zeilenweise mit Hilfe eines Lesekopfes 5 abgetastet wird. Die vom Lesekopf 5 und einer Leseelektronik LE gelesenen Daten werden in der Datenverarbeitungseinrichtung DVE entsprechend aufbereitet und gelangen als neue Daten über eine Druckelektronik DE an den Druckkopf 6, der sie auf dem Formular, das inzwischen in die Druckposition 4' weitertransportiert worden ist, in dessen unterem Feld ausdruckt. Lesekopf 5 und Druckkopf 6 sind zweckmäßig mechanisch fest gekoppelt, so daß sie nur einen gemeinsamen mechanischen Antrieb zur Positionierung relativ zum Formularblatt und nur eine gemeinsame Positioniersteuerung PS benötigen. Nach Druck der Ausgabedaten folgt die Ablage des Formulars im Ablagefach 7 und die Freigabe für die Bearbeitung des nächsten Formulars.
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