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Herbizide und insektizide Triazinone

阅读:918发布:2022-11-02

专利汇可以提供Herbizide und insektizide Triazinone专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one der Formel


R 1 für C 3 -C 8 -Cycloalkyl, durch C 1 -C 4 -Alkyl substituiertes C 3 -C 8 -Cycloalkyl, Halogen-C 3 -C 8 -cycloalkyl, C 3 -C 8 -Alkyl, Halogen-C 3 -C 8 -alkyl, 2-Furyl, 2-Thienyl, Phenyl, Benzyl oder durch Substituenten aus der Gruppe Halogen, C 1 -C 4 -Alkyl, Halogen-C 1 -C 4 -alkyl, C 1 -C 4 -Alkoxy oder Halogen-C 1 -C 4 -alkoxy substituiertes Phenyl oder Benzyl,
R 2 für Wasserstoff oder Methyl und
R 3 für Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl, C 1 -C 4 -Alkyl, C 3 -C 4 -Alkenyl oder C 3 C 4 -Alkinyl
stehen, haben selektivherbizide Eigenschaften und eignen sich daher in hervorragender Weise zur Bekämpfung von Unkräutern in Kulturpflanzenbeständen, beispielsweise in Getreide, Mais, Soja und Zuckerrohr. Sie eignen sich ferner zur Bekämpfung schädlicher Insekten.,下面是Herbizide und insektizide Triazinone专利的具体信息内容。

1. 4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one der Formel IworinR1 für C3-C8-Cycloalkyl, durch C1-C4-Alkyl substituiertes C3-C8-Cycloalkyl, Halogen-C3-C8-cycloalkyl, G3-C8-Alkyl, Halogen-C3-C8-alkyl, 2-Furyl, 2-Thienyl, Phenyl, Benzyl oder durch Substituenten aus der Gruppe Halogen, C1-C4-Alkyl, Halogen-C1-C4-alkyl, G1-C4-Alkoxy oder Halogen-C1-G4-alkoxy substituiertes Phenyl oder Benzyl,R2 für Wasserstoff oder Methyl undR3 für Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl, C1-C4-Alkyl, C3-C4-Alkenyl oder C3-C4-Alkinyl stehen, wobei nicht gleichzeitig R1 für tert.Butyl, R2 für Wasserstoff und R3 für Methyl stehen dürfen.2. Verbindungen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R1 eine verzweigte C3-C6-Alkyl- oder eine verzweigte Halogen-C3-C6- alkylgruppe bedeutet.3. Verbindungen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R Phenyl oder durch Substituenten aus der Gruppe Halogen, C1-C4-Alkyl, Halogen-C1-C4-alkyl, C1-C4-Alkoxy oder Halogen-C1-C4-alkoxy substituiertes Phenyl bedeutet.4. Verbindungen gemäss Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass R verzweigtes C3-C6-Alkyl bedeutet.5. Verbindungen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R2 Wasserstoff bedeutet.6. Verbindungen gemäss Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass R3 für C1-C4-Alkyl steht.7. Verbindungen gemäss Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass R3 für Methyl steht.8. Verbindungen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R für verzweigtes C3-C6-Alkyl oder verzweigtes Halogen-C3-C6-alkyl, R2 für Wasserstoff oder Methyl und R3 für C1-C4-Alkyl stehen.9. Verbindungen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R1 für verzweigtes C3-C6-Alkyl, R2 für Wasserstoff und R3 für Methyl stehen.10. Eine Verbindung gemäss Anspruch 1, ausgewählt aus 3,4-Bis-(methylamino)-6-isopropyl-4H-1,2,4-triazin-5-on, 3-Dimethylamino-4-methylamino-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on, 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1-methylpropyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on, 3,4-Bis-(methylamino)-6-phenyl-4H-1,2,4-triazin-5-on und 3,4-Bis-(methylamino)-6-(2-fluorphenyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on.11. Verbindungen der Formel IIIworin R1 die unter Formel I im Anspruch 1 gegebene Bedeutung hat und R4 für Methyl oder Aethyl steht, wobei nicht gleichzeitig R für tert.Butyl und R4 für Methyl stehen dürfen.12. Verbindungen der Formel VIIworin R2 und R3 die unter Formel I im Anspruch 1 gegebenen Bedeutungen haben, oder ein Säureadditionssalz dieser Verbindungen.13. Verfahren zur Herstellung der Verbindungen der Formel I, dadurch gekennzeichnet, dass man entwedera) ein 4-Amino-4H-1,2,4-triazin-5-on der Formel II worin R1 die unter Formel I im Anspruch 1 gegebene Bedeutung hat und R4 für Methyl oder Aethyl steht, mit einem Methylierungsmittel in ein 4-Methylamino-4H-1,2,4-triazin-5-on der Formel IIIüberführt und dieses bei erhöhter Temperatur mit einem Amin der Formel IVworin R2 und R3 die unter Formel I im Anspruch 1 gegebenen Bedeutungen haben, umsetzt; oderb) ein 3,4-Diamino-4H-1,2,4-triazin-5-on der Formel Vworin R1, R2 und R3 die unter Formel I im Anspruch 1 gegebenen Bedeutungen haben, mit einem Methylierungsmittel umsetzt, mit der Massgabe, dass nicht gleichzeitig R2 Wasserstoff und R3 Methyl bedeuten, wenn R1 für tert.Butyl steht. 14. Verfahren zur Herstellung der Verbindungen der Formel I und der Verbindung 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on, dadurch gekennzeichnet, dass man ein a-Ketocarbonsäurederivat der Formel VIworinR1 für G3-C8-Cycloalkyl, durch C1-C4-Alkyl substituiertes C3-C8-Cycloalkyl, Halogen-C3-C8-cycloalkyl, C3-C8-Alkyl, Halogen-C3-C8-alkyl, 2-Furyl, 2-Thienyl, Phenyl, Benzyl oder durch Substituenten aus der Gruppe Halogen, C1-C4-Alkyl, Halogen-C1-C4-alkyl, C1-C4-Alkoxy oder Halogen-C1-C4-alkoxy substituiertes Phenyl oder Benzyl, und A für -COOH, -COO-C1-C4-Alkyl, -COS-C1-C4-Alkyl, -CONH2, -CONH-C1-C4-Alkyl oder -CONH-CO-C1-C4-Alkyl stehen, mit einem Guanidinderivat der Formel VIIworinR2 für Wasserstoff oder Methyl undR3 für Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl, C1-C4-Alkyl, C3-C4-Alkenyl oder C3-C4-Alkinyl stehen, kondensiert. 15. Mittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Pflanzenwuchs und von schädlichen Insekten, dadurch gekennzeichnet, dass es neben Träger-und/oder anderen Zusatzstoffen als aktive Komponente eine Verbindung der Formel I oder III enthält.16. Mittel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,1 bis 99 Gewichtsprozent Wirkstoff der Formel 1 oder 111, 99,9 bis 1 Gewichtsprozent an einem oder mehreren Zusatzstoffen und 0 bis 25 Gewichtsprozent eines Tensides enthält.17. Verwendung eines Wirkstoffes der Formel I oder III zur Bekämpfung von unerwünschtem Pflanzenwuchs und zur Bekämpfung schädlicher Insekten.18. Verwendung nach Anspruch 17 zur Bekämpfung von Unkräutern in Kulturpflanzenbeständen, vorzugsweise in Kulturen von Getreide, Mais, Soja und Zuckerrohr.19. Verwendung nach Anspruch 18 zur Bekämpfung von Unkräutern in Kulturen von Zuckerrohr.20. Verfahren zur Bekämpfung von Unkräutern in Kulturpflanzenbeständen, dadurch gekennzeichnet, dass man eine wirksame Menge eines Wirkstoffes der Formel I oder III oder eines Mittels, welches eine dieser Verbindungen enthält, auf die Kulturen appliziert.21. Verwendung nach Anspruch 17, zur Bekämpfung schädlicher Insekten.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft neue 4-Methylamino-l,2,4-triazin-5-one mit herbizider und insektizider Wirkung, Verfahren zu ihrer Herstellung, Mittel, die die neuen Wirkstoffe enthalten, und die Verwendung dieser 4-Methylamino-l,2,4-triazin-5-one oder sie enthaltender Mittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Pflanzenwuchs und von schädlichen Insekten. Ferner betrifft die Erfindung zur Herstellung der 4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one entwickelte Zwischenprodukte sowie die Verfahren zu deren Herstellung.

Es sind bereits zahlreiche herbizid wirksame 4-Amino-1,2,4-Derivate bekannt, welche in 3-Position durch Mercapto, Alkylthio, Alkylamino oder Dialkylamino substituiert sind. Dagegen finden sich in der Literatur nur sehr vereinzelt Angaben über derartige Triazinone, bei denen die 4-Aminogruppe durch Methyl mono- oder disubstituiert ist. So werden beispielsweise in der US-PS 3,671,523 3-Methylthio-4-di- methylamino-6-tert.butyl-1,2,4-triazin-5-on und 3-Mercapto-4-methylamino-6-phenyl-1,2,4-triazin-5-on beschrieben, und aus der US-ES 3,905,801 ist 3-Isobutylthio-4-methylamino-6-(2-naphthyl)-1,2,4-triazin-5-on bekannt. Ferner beschreibt die japanische Patentpublikation 58/180 492 cyclische Analoge der vorgenannten Verbindungen, d.h., solche Verbindungen, bei denen die 3-Mercaptogruppe und die 4-Aminogruppe miteinander zur Ringstruktur verbunden sind, wie beispielsweise 3-(1,1-dimethylethyl)-4H-[1,3,4]thiadiazolo[2,3-c]-[1,2,4]triazin-4-on. Diese aus der Literatur bekannten und in 4-Position durch eine Methylamino- oder Dimethylaminogruppe substituierten 1,2,4-Triazinon-Derivate besitzen nur schwache herbizide Aktivität, welche sich als unzureichend für den Einsatz unter Praxisbedingungen erweist, zumal zum Teil bei gebräuchlichen Aufwandmengen keine herbizide Wirkung zu beobachten ist. Es muss daher als ausserordentlich überraschend angesehen werden, dass die neuen 3-Alkylamino- oder 3-Dialkylamino-4-methylamino-1,2,4-triazinon-Derivate, welche zwei einander unmittelbar benachbarte exocyclische Aminogruppen aufweisen, von denen diejenige in 4-Position durch eine Methylgruppe und diejenige in 3-Position durch Alkyl mono- oder disubstituiert ist, ausserordentlich starke Herbizide sind, die sich ausserdem teilweise durch selektive Eigenschaften in wichtigen Kulturen auszeichnen.

Die neuen 4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one sind zudem ausgezeichnet zur Bekämpfung schädlicher Insekten geeignet.

Insbesondere eignen sich die Verbindungen der Formel I und III zur Bekämpfung von Insekten der Ordnungen Lepidoptera, Coleoptera (insbesondere Blatt- und Rüsselkäfer), Homoptera (vor allem Zikaden und Blattläuse), Heteroptera, Diptera, Thysanoptera, Orthoptera, Anoplura, Siphonaptera, Mallophaga, Thysanura, Isoptera, Psocoptera und Hymenoptera.

Die gute insektizide Wirkung der erfindungsgemäss vorgeschlagenen Verbindungen der Formel I und III entspricht einer Abtötungsrate (Mortalität) von mindestens 50-60% der erwähnten Schadinsekten.

Obwohl auf dem Gebiet der Triazinone eine intensive Forschung betrieben worden ist, welche zu zahlreichen Publikationen geführt hat, sind 3-Alkylamino- oder 3-Dialkylamino-4-methylamino-1,2,4-triazinon-Derivate mit Ausnahme des in der europäischen Patentpublikation 114,783 beschriebenen 3,4-Bis-(methylamino)-6-(l,l-dimethyl- äthyl)-4H-l,2,4-triazin-5-on bisher nicht bekannt geworden. Dies gilt auch für diejenigen erfindungsgemässen Verbindungen, bei denen die 3-Aminogruppe durch andere Kohlenwasserstoffreste substituiert ist.

Es wurde nun gefunden, dass die neuen 4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one ausgezeichnet zur Bekämpfung von unerwünschtem Pflanzenwuchs, insbesondere zur Bekämpfung von Unkräutern in Kulturpflanzenbeständen, geeignet sind.

Die erfindungsgemässen neuen 4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one entsprechen der Formel I

worin

  • R1 für C3-C8-Cycloalkyl, durch C1-C4-Alkyl substituiertes C3-C8-Cycloalkyl, Halogen-C3-C8-cycloalkyl, C3-C8-Alkyl, Halogen-C3-C8- alkyl, 2-Furyl, 2-Thienyl, Phenyl, Benzyl oder durch Substituenten aus der Gruppe Halogen, C1-C4-Alkyl, Halogen-C1-C4-alkyl, C1-C4-Alkoxy oder Halogen-C1-C4-alkoxy substituiertes Phenyl oder Benzyl,
  • R2 für Wasserstoff oder Methyl und
  • R3 für Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl, C1-C4-Alkyl, C3-C4-Alkenyl oder C3-C4-Alkinyl


stehen, wobei nicht gleichzeitig R tert.Butyl, R2 Wasserstoff und R3 Methyl bedeuten dürfen.

Alkyl bedeutet in der angegebenen Definition je nach der Anzahl der Kohlenstoffatome beispielsweise Methyl, Aethyl, n-Propyl, i-Propyl, die vier isomeren Butyl sowie die isomeren Strukturen von Pentyl, Hexyl, Heptyl oder Oktyl. Alkyl steht dabei sowohl für den Substituenten Alkyl selbst als auch für einen Teil eines anderen Substituenten wie Alkoxy, Halogenalkyl oder Halogenalkoxy. Alkenyl und Alkinyl stehen im allgemeinen für Allyl, Methylallyl, 2-Butenyl, 3-Butenyl, Propargyl, 2-Butinyl oder 3-Butinyl. Bevorzugt sind Allyl und Propargyl. Cycloalkyl steht im Rahmen vorliegender Erfindung für Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl oder Cyclooctyl. Halogen als möglicher Substituent eines grösseren Restes steht für Fluor, Chlor, Brom oder Jod, wobei Fluor und Chlor bevorzugt sind. Durch Halogen substituierte Reste aus der Definition für R können einfach bis vollständig halogeniert sein. So fallen beispielsweise unter den Begriff Halogencycloalkyl: 2-Chlorcyclopropyl, 3-Fluorcyclopentyl, 2-Chlorcyclopentyl, 2,3-Dichlorcyclopentyl, 2,3,4-Trichlorcyclopentyl, 3,4-Dichlorcyclopentyl, 3-Fluorcyclopentyl, 3-Bromcyclopentyl, 3-Fluorcyclohexyl, 4-Fluorcyclohexyl, 2-Chlorcyclohexyl, 3-Chlorcyclohexyl, 4-Chlorcyclohexyl, 2,6-Dichlorcyclohexyl, 2,4-Dichlorcyclohexyl, 2,3,4,5,6-Pentachlorcyclohexyl oder 3,4,5-Trichlorcyclohexyl; unter den Begriff substituiertes Phenyl oder Benzyl: 2-Fluorphenyl, 2-Chlorphenyl, 2-Chlor-4-methoxyphenyl, 2-Chlor-4-trifluormethylphenyl, 2-Chlor-4-trifluor- methoxyphenyl, 2,4-Dichlorphenyl, 2,6-Dichlorphenyl, 2,5-Dichlorphenyl, 3,4-Dichlorphenyl, 4-Chlorphenyl, 4-Trichlormethylphenyl, 4-Trifluormethylphenyl, 2-Trifluormethylphenyl, 4-Trifluormethoxyphenyl, 4-Difluormethoxyphenyl, 2-Methoxyphenyl, 2-Methylphenyl, 4-Methylphenyl, 4-Methoxyphenyl, 2,4-Di-methoxyphenyl, 2-Fluorbenzyl, 2-Chlorbenzyl, 2,6-Dichlorbenzyl oder 3,4-Dichlorbenzyl; und unter den Begriff Halogenalkyl: 3,3,3-Trifluorpropyl, 1-Chlormethyl- äthyl, 1,1-Dimethyl-2-chloräthyl, 1,1-Dimethyl-2-fluoräthyl, 1,1-Dimethyl-3-chlorpropyl, 1-Methyl-3-chlorpropyl, 1-Methyl-3- fluorpropyl oder 2,3-Dichlor-2-methylpropyl.

Wegen ihrer vorteilhaften biologischen Wirkung sind diejenigen Verbindungen der Formel I bevorzugt, in denen entweder

  • a) R1 eine verzweigte C3-C6-Alkyl- oder eine verzweigte Halogen-C3-C6-alkylgruppe bedeutet oder
  • b) R2 Wasserstoff bedeutet oder
  • c) R3 für C1-C4-Alkyl steht, mit der Massgabe, dass nicht gleichzeitig R für tert.Butyl, R2 für Wasserstoff und R3 für Methyl stehen.

Innerhalb der Untergruppe a) sind die Verbindungen weiter bevorzugt, in denen R eine verzweigte C3-C6-Alkylgruppe bedeutet und innerhalb der Untergruppe c) diejenigen, in denen R3 für Methyl steht.

Weitere bevorzugte Untergruppen sind dadurch charakterisiert, dass R1 für verzweigtes C3-C6-Alkyl oder verzweigtes Halogen-C3-C6-alkyl, R2 für Wasserstoff oder Methyl und R3 für C1-C4-Alkyl stehen, oder insbesondere dadurch, dass R für verzweigtes C3-C6-Alkyl, R2 für Wasserstoff und R3 für Methyl stehen, wobei die vorstehend angegebene Massgabe gilt.

Ferner sind Verbindungen bevorzugt, in denen R Phenyl oder durch Substituenten aus der Gruppe Halogen, C1-C4 Alkyl, Halogen-C1-C4 alkyl, C1-C4-Alkoxy oder Halogen-C1-C4-alkoxy substituiertes Phenyl bedeutet.

Als bevorzugte Einzelverbindungen der Formel I sind zu nennen:

  • 3,4-Bis-(methylamino)-6-isopropyl-4H-1,2,4-triazin-5-on, 3-Dimethylamino-4-methylamino-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on,
  • 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1-methylpropyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on, 3,4-Bis-(methylamino)-6-phenyl-4H-l,2,4-triazin-5-on und 3,4-Bis-(methylamino)-6-(2-fluorphenyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on.

Die Verbindungen der Formel I können nach den nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt werden.

So erhält man die Verbindungen der Formel I beispielsweise, indem man entweder

  • a) ein 4-Amino-4H-1,2,4-triazin-5-on der Formel II

    worin R1 die unter Formel I gegebene Bedeutung hat und R4 für Methyl oder Aethyl steht, mit einem Methylierungsmittel in ein 4-Methylamino-4H-1,2,4-triazin-5-on der Formel III

    überführt und dieses bei erhöhter Temperatur mit einem Amin der Formel IV

    worin und R3 die unter Formel I gegebenen Bedeutungen haben, umsetzt, mit der Massgabe, dass nicht gleichzeitig R2 Wasserstoff und R3 Methyl bedeuten, wenn R1 für tert.Butyl steht; oder

  • b) ein 3,4-Diamino-4H-l,2,4-triazin-5-on der Formel V

    worin Rl, R2 und R3 die unter Formel I gegebenen Bedeutungen haben, mit einem Methylierungsmittel umsetzt, mit der Massgabe, dass nicht gleichzeitig R2 Wasserstoff und R3 Methyl bedeuten, wenn R für tert.Butyl steht.

Bei diesem Verfahren werden die Methylierungsschritte (II → III und V → I) zweckmässigerweise unter Verwendung eines Methylhalogenids wie vorzugsweise Methylbromid oder Methyljodid oder von Dimethylsulfat in Gegenwart eines Phasentransferkatalysators in einem Zweiphasensystem durchgeführt. Es ist dabei vorteilhaft, die Umsetzung in Gegenwart eines organischen mit Wasser nicht mischbaren Lösungsmittels, einer wässrigen Lösung einer starken Base und eines Phasentransferkatalysators vorzunehmen, wobei es besonders günstig ist, in die Mischung aus dem organischen Lösungsmittel und der starken Base das Amin der Formeln II oder V einzutragen und dieses Gemisch mit Dimethylsulfat oder insbesondere einem Methylhalogenid und einem Phasentransferkatalysator, insbesondere einem quaternären Ammoniumsalz oder -hydroxid oder einem Phosphoniumsalz, zu versetzen. Als starke Basen kommen beispielsweise Alkalimetallhydroxide, wie Natrium- oder Kaliumhydroxid, oder Alkali- oder Erdalkalicarbonate in Betracht. Unter Methylhalogeniden sind z.B. Methylchlorid, Methylbromid und insbesondere Methyljodid zu verstehen. Als Ammoniumsalze oder -hydroxide kommen vorzugsweise solche aus der Gruppe Benzyltrialkylammonium- oder Tetraalkylammoniumhydroxid, -bisulfat oder -halogenid in Betracht , in denen die Alkylreste zweckmässigerweise 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthalten, wie beispielsweise Benzyltriäthylammoniumchlorid, Tetra-n-butylammoniumhydroxid, Benzyltrimethylammoniumchlorid. Besonders geeignet ist ein Tetraalkylammoniumhalogenid, insbesondere Tetra-n-butylammoniumbromid. Beispiele für Phosphoniumsalze sind Tributylhexadecylphosphonium-bromid, Aethyltriphenylphosphonium-bromid, Tetraphenylphosphonium-chlorid, Benzyltriphenylphosphonium-jodid, Triphenyl-n-propylphosphonium-bromid und Tetrabutylphosphoniumchlorid. Die Methylierungsreaktion lässt sich in einem breiteren Temperaturbereich durchführen, wobei jedoch ein Temperaturbereich zwischen 10° und 40° C als besonders vorteilhaft anzusehen ist, und insbesondere ein Bereich von 20° bis 25° C.

Die Umsetzung wird zweckmässsigerweise in Gegenwart eines Lösungs-oder Verdünnungsmittels durchgeführt. Beispiele dafür sind aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, wie beispielsweise Benzol, Toluol, Xylole, Petroläther, Cyclohexan, n-Hexan; halogenierte Kohlenwasserstoffe wie Chlorbenzol, Methylenchlorid, Aethylenchlorid, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachloräthylen; Aether und ätherartige Verbindungen wie beispielsweise Dialkyläther, wie Diäthyläther, Diisopropyläther; oder Gemische solcher Lösungsmittel untereinander.

Der Aminierungsschritt (III ­­> I) wird zweckmässigerweise bei erhöhter Temperatur, bevorzugt im Bereich von 100° bis 200°C, insbesondere bei 140° bis 160°C durchgeführt. Mit Vorteil führt man diese Reaktion in einem der bei der Methylierungsreaktion genannten inerten Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemische aus.

Das bei dieser Umsetzung entstehende Methyl- oder Aethylmercaptan lässt sich aus dem Reaktionsgemisch leicht auf an sich bekannte Weise entfernen, beispielsweise durch Einleitung in Natriumhypochlorit.

Die Zwischenprodukte der Formel III sind - mit Ausnahme von 3-Methylthio-4-methylamino-6-tert.butyl-4,5-dihydro-1,2,4-triazin- 5-on, welches aus Z. Naturforsch. 31b, 1122-1126 (1976), bekannt ist - neu und wurden speziell für die Synthese der Endprodukte der Formel 1 hergestellt. Sie bilden daher einen Bestandteil der vorliegenden Erfindung.

Die Zwischenprodukte der Formel III haben ebenfalls herbizide Eigenschaften. Die Verwendung dieser Verbindungen als Herbizide ist daher ebenfalls Gegenstand der Erfindung.

Die Ausgangsmaterialien der Formeln II, IV und V sind bekannt und teilweise im Handel erhältlich.

Ferner können die Verbindungen der Formel I hergestellt werden, indem man ein a-Ketocarbonsäurederivat der Formel VI

worin R die unter Formel I gegebene Bedeutung hat und A für -COOH, -COO-C1-C4-Alkyl, -COS-C1-C4-Alkyl, -CONH2, -CONH-C1-C4-Alkyl oder CONH-CO-C1-C4-Alkyl steht, mit einem Guanidinderivat der Formel VII

worin R2 und R3 die unter Formel I gegebenen Bedeutungen haben, kondensiert.

Nach diesem neuen Verfahren kann auch die unter Formel I ausgenommene Verbindung 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on hergestellt werden.

Die Kondensationsreaktion (VI + VII → I) wird mit Vorteil in Gegenwart einer katalytischen Menge einer organischen oder anorganischen Säure, wie Salzsäure, Schwefelsäure, Methansulfonsäure, Toluolsulfonsäure, Benzoesäure, Essigsäure, Trifluoressigsäure oder Bromwasserstoffsäure ausgeführt. Anstelle eines zusätzlichen Säurezusatzes kann auch direkt ein Säureadditionssalz des Guanidinderivates der Formel VII, beispielsweise ein Hydrohalogenid wie das Hydrochlorid oder Hydrojodid, vorteilhaft eingesetzt werden. Die Reaktionstemperaturen liegen in der Regel zwischen 20°C und 150°C. Wird ein aktiviertes Carbonsäurederivat der Formel VI, beispielsweise ein acyliertes Carbonsäureamid als Reaktionspartner eingesetzt, so kann die Reaktionstemperatur niedrig, z.B. bei 20°C, gehalten werden. Höhere Temperaturen sind im allgemeinen für die Umsetzung von freien a-Ketocarbonsäuregruppen erforderlich. Vorzugsweise wird eine Temperatur im Bereich zwischen 50°C und 90°C gewählt. Ebenfalls von Vorteil ist bei der Kondensationsreaktion die Verwendung eines inerten Lösungsmittels wie Wasser, eines Alkohols wie Methanol, Aethanol, Aethylenglykol, Propanol, Isopropanol oder Butanol oder eines wasserlöslichen Aethers wie Tetrahydrofuran, Dioxan, Aethylenglykoldimethyläther oder Diäthylenglykoldimethyl- äther oder eines Gemisches solcher Lösungsmittel.

Die a-Ketocarbonsäurederivate der Formel VI sind bekannt und zum Teil im Handel erhältlich oder sie lassen sich analog zu bekannten Methoden herstellen.

Die Guanidinderivate der Formel VII sind neu und wurden speziell für die Synthese der Wirkstoffe der Formel 1 entwickelt und bereitgestellt. Sie bilden daher zusammen mit ihren Säureadditionssalzen einen Bestandteil der vorliegenden Erfindung.

Die Herstellung der neuen Guanidinderivate der Formel VII kann nach folgendem Schema 1 erfolgen:

Im Schema 1 haben R2 und R3 die unter Formel I gegebenen Bedeutungen, X steht für einen anorganischen oder starken organischen Säurerest und R5 bedeutet C1-C4-Alkyl, vorzugsweise Methyl.

Nach dem obigen Schema 1 setzt man zur Herstellung der neuen Guanidinderivate der Formel VII zunächst ein Thiosemicarbazid der Formel VIII mit einem Alkylierungsmittel der Formel IX um und überführt das salzartige Zwischenprodukt der Formel X mit Hydrazin in das Guanidinderivat der Formel VII, das zunächst in Form der tautomeren Säureadditionssalze der Formel VIIa und VIIb anfällt. Gewünschtenfalls können daraus die freien Verbindungen der Formel VII durch Behandlung mit einer Base erhalten werden. Für die Umsetzung der Guanidinderivate der Formel VII zu den Verbindungen der Formel I ist jedoch diese Freisetzung nicht notwendig, vielmehr ist es aus verfahrenstechnischen Gründen von Vorteil, das Säureadditionssalz selbst in die Kondensationsreaktion (VII + VI → I) einzusetzen.

Starke Säuren, die die in den Alkylierungsmitteln R5X enthaltenen Molekülteile X liefern können, sind beispielsweise Chlorwasserstoff, Bromwasserstoff, Jodwasserstoff, Schwefelsäure, Methansulfonsäure oder Trifluormethansulfonsäure.

Die Ausgangsmaterialien der Formeln VIII und IX sind bekannt; die Alkylierungsmittel der Formel IX sind zum grossen Teil im Handel erhältlich.

Schliesslich kann man die Verbindungen der Unterformel la

worin R1 und R3 die unter Formel I gegebenen Bedeutungen haben, auch durch gezielte Monomethylierung der 4-Aminogruppe aus den geeigneten 4-Amino-4H-1,2,4-triazin-5-onen der Formel XI nach dem folgenden Schema 2 herstellen:

Im Schema 2 haben R2 und R3 die unter Formel I gegebenen Bedeutungen. R bedeutet C1-C4-Alkyl oder die Formel R-CO-R steht für ein carbocyclisches Keton wie Cyclopentanon oder Cyclohexanon. Das bevorzugt eingesetzte Keton ist jedoch Aceton oder 2-Butanon. Als Methylierungsmittel kommen vorzugsweise handelsübliche Verbindungen wie Dimethylsulfat, Methylchlorid, Methylbromid oder Methyljodid in Frage. Je nach Art des verwendeten Methylierungsreagenzes kann es zweckmässig sein, die Reaktion (XII → XIII) unter erhöhtem Druck (0 bis 20 bar) auszuführen.

Gemäss Schema 2 werden bei der angegebenen Reaktionsfolge zunächst die literaturbekannten 4-Amino-4H-l,2,4-triazin-5-one der Formel XI mit einem Keton in die bicyclische Struktur der Formel XII überführt und dann monomethyliert (Formel XIII). Durch eine saure Hydrolyse wird abschliessend das als Schutzgruppe eingeführte Keton wieder abgespalten, wodurch man den Wirkstoff der Formel Ia erhält, der durch zwei sekundäre Aminofunktionen gekennzeichnet ist.

Nach einer Variante dieses Verfahrens (XI → Ia) erhält man die Bis-methylamino-triazinone der Unterformel Ib

worin R1 die unter Formel I gegebene Bedeutung hat, nach dem Schema 3 aus den entsprechenden 3,4-Diamino-4H,-1,2,4-triazin-5-onen der Formel XIV:

Die Reaktionsfolge im Schema 3 (XVI → Ib) wird analog zum Schema 2 geführt.

Die Ausgangsverbindungen XI und XIV sind aus der Literatur bekannt oder können analog zu bekannten Verfahren hergestellt werden.

Zur Applikation als Herbizid oder Insektizid werden die Wirkstoffe der Formeln I und III in unveränderter Form oder vorzugsweise zusammen mit den in der Formulierungstechnik üblichen Hilfsmitteln eingesetzt und werden daher z.B. zu Emulsionskonzentraten, streichfähigen Pasten, direkt versprühbaren oder verdünnbaren Lösungen, verdünnten Emulsionen, Spritzpulvern, löslichen Pulvern, Stäubemitteln, Granulaten, auch Verkapselungen in z.B. polymeren Stoffen in bekannter Weise verarbeitet. Die Anwendungsverfahren wie Versprühen, Vernebeln, Verstäuben, Verstreuen, Bestreichen oder Giessen werden gleich wie die Art der Mittel den angestrebten Zielen und den gegebenen Verhältnissen entsprechend gewählt.

Die Formulierungen, d.h., die die Wirkstoffe der Formeln 1 und III und gegebenenfalls einen festen oder flüssigen Zusatzstoff enthal- tenden Mittelt Zubereitungen oder Zusammensetzungen werden in bekannter Weise hergestellt, z.B. durch inniges Vermischen und/oder Vermahlen des Wirkstoffs mit Streckmitteln, wie z.B. mit Lösungsmitteln, festen Trägerstoffen, und gegebenenfalls oberflächenaktiven Verbindungen (Tensiden).

Als Lösungsmittel können in Frage kommen: Aromatische Kohlenwasserstoffe, bevorzugt die Fraktionen Cs bis C12' wie z.B. Xylolgemische oder substituierte Naphthaline, Phthalsäureester wie Dibutyl- oder Dioctylphthalat, aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Cyclohexan oder Paraffine, Alkohole und Glykole sowie deren Aether und Ester, wie Aethanol, Aethylenglykol, Aethylenglykolmonomethyl- oder -äthyläther, Ketone wie Cyclohexanon, stark polare Lösungsmittel wie N-Methyl-2-pyrrolidon, Dimethylsulfoxid oder Dimethylformamid, sowie gegebenenfalls epoxidierte Pflanzenöle wie epoxidiertes Kokosnussöl oder Sojaöl; oder Wasser.

Als feste Trägerstoffe, z.B. für Stäubemittel und dispergierbare Pulver, werden in der Regel natürliche Gesteinsmehle verwendet, wie Calcit, Talkum, Kaolin, Montmorillonit oder Attapulgit. Zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften können auch hochdisperse Kieselsäure oder hochdisperse saugfähige Polymerisate zugesetzt werden. Als gekörnte, adsorptive Granulatträger kommen poröse Typen wie z.B. Bimsstein, Ziegelbruch, Sepiolit oder Bentonit, als nicht sorptive Trägermaterialien z.B. Calcit oder Sand in Frage. Darüberhinaus können eine Vielzahl von vorgranulierten Materialien anorganischer oder organischer Natur wie insbesondere Dolomit oder zerkleinerte Pflanzenrückstände verwendet werden.

Als oberflächenaktive Verbindungen kommen nichtionogene, kation-und/oder anionaktive Tenside mit guten Emulgier-, Dispergier- und Netzeigenschaften in Betracht. Unter Tensiden sind auch Tensidgemische zu verstehen.

Geeignete anionische Tenside können sowohl sog. wasserlösliche Seifen wie wasserlösliche synthetische oberflächenaktive Verbindungen sein.

Als Seifen seien die Alkali-, Erdalkali- oder gegebenenfalls substituierten Ammoniumsalze von höheren Fettsäuren (C10-C22), wie z.B. die Na- oder K-Salze der Oel- oder Stearinsäure, oder von natürlichen Fettsäuregemischen genannt, die z.B. aus Kokosnuss- oder Talgöl gewonnen werden können. Ferner sind auch die Fettsäuremethyltaurinsalze zu erwähnen.

Häufiger werden jedoch sog. synthetische Tenside verwendet, insbesondere Fettsulfonate, Fettsulfate, sulfonierte Benzimidazolderivate oder Alkylarylsulfonate.

Die Fettsulfonate oder -sulfate liegen in der Regel als Alkali-, Erdalkali- oder gegebenenfalls substituierte Ammoniumsalze vor und weisen einen Alkylrest mit 8 bis 22 C-Atomen auf, wobei Alkyl auch den Alkylteil von Acylresten einschliesst, z.B. das Na- oder Ca-Salz der Ligninsulfonsäure, des Dodecylschwefelsäureesters oder eines aus natürlichen Fettsäuren hergestellten Fettalkoholsulfatgemisches. Hierher gehören auch die Salze der Schwefelsäureester und Sulfonsäuren von Fettalkohol-Aethylenoxid-Addukten. Die sulfonierten Benzimidazolderivate enthalten vorzugsweise 2-Sulfonsäuregruppen und einen Fettsäurerest mit 8 bis 22 C-Atomen. Alkylarylsulfonate sind z.B. die Na-, Ca- oder Triäthanolaminsalze der Dodecylbenzolsulfonsäure, der Dibutylnaphthalinsulfonsäure, oder eines Naphthalinsulfonsäure-Formaldehydkondensationsproduktes.

Ferner kommen auch entsprechende Phosphate wie z.B. Salze des Phosphorsäureesters eines p-Nonylphenol-(4-14)-Aethylenoxid-Adduktes oder Phospholipide in Frage.

Als nichtionische Tenside kommen in erster Linie Polyglykolätherderivate von aliphatischen oder cycloaliphatischen Alkoholen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren und Alkylphenolen in Frage, die 3 bis 30 Glykoläthergruppen und 8 bis 20 Kohlenstoffatome im (aliphatischen) Kohlenwasserstoffrest und 6 bis 18 Kohlenstoffatome im Alkylrest der Alkylphenole enthalten können.

Weitere geeignete nichtionische Tenside sind die wasserlöslichen, 20 bis 250 Aethylenglykoläthergruppen und 10 bis 100 Propylenglykoläthergruppen enthaltenden Polyäthylenoxidaddukte an Polypropylenglykol, Aethylendiaminopolypropylenglykol und Alkylpolypropylenglykol mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette. Die genannten Verbindungen enthalten üblicherweise pro Propylenglykol-Einheit 1 bis 5 Aethylenglykoleinheiten.

Als Beispiele nichtionischer Tenside seien Nonylphenolpolyäthoxy- äthanole, Ricinusölpolyglykoläther, Polypropylen-Polyäthylenoxydaddukte, Tributylphenoxypolyäthoxyäthanol, Polyäthylenglykol und Octylphenoxypolyäthoxyäthanol erwähnt.

Ferner kommen auch Fettsäureester von Polyoxyäthylensorbitan wie das Polyoxyäthylensorbitan-trioleat in Betracht.

Bei den kationischen Tensiden handelt es sich vor allem um quartäre Ammoniumsalze, welche als N-Substituenten mindestens einen Alkylrest mit 8 bis 22 C-Atomen enthalten und als weitere Substituenten niedrige, gegebenenfalls halogenierte Alkyl-, Benzyl- oder niedrige Hydroxyalkylreste aufweisen. Die Salze liegen vorzugsweise als Halogenide, Methylsulfate oder Aethylsulfate vor, z.B. das Stearyltrimethylammoniumchlorid oder das Benzyldi(2-chloräthyl)äthylammoniumbromid.

Die in der Formulierungstechnik gebräuchlichen Tenside sind u.a. in folgenden Publikationen beschrieben:

  • "Mc Cutcheon's Detergents and Emulsifiers Annual" MC Publishing Corp., Ridgewood New Jersey, 1981;
  • H. Stache, "Tensid-Taschenbuch", 2. Aufl., C. Hanser Verlag, München, Wien, 1981;
  • M. and J. Ash. "Encyclopedia of Surfactants", Vol. I-III, Chemical Publishing Co., New York, 1980-1981.

Die agrochemischen Zubereitungen enthalten in der Regel 0,1 bis 99 %, insbesondere 0,1 bis 95 %, Wirkstoff, 99,9 bis 1 %, insbesondere 99,8 bis 5 % eines festen oder flüssigen Zusatzstoffes und 0 bis 25 %, insbesondere 0,1 bis 25 % eines Tensides.

Während als Handelsware eher konzentrierte Mittel bevorzugt werden, verwendet der Endverbraucher in der Regel verdünnte Mittel.

Die Mittel können auch weitere Zusätze wie Stabilisatoren, Entschäumer, Viskositätsregulatoren, Bindemittel, Haftmitel sowie Dünger oder andere Wirkstoffe zur Erzielung spezieller Effekte enthalten.

Die Wirkstoffe der Formeln I und III zeigen eine ausgeprägte herbizide Aktivität. Sie sind zur Bekämpfung sowohl monokotyler wie dikotyler Unkräuter geeignet, und zwar sowohl bei der Anwendung im Vorauflaufverfahren (pre-emergent) wie im Nachauflaufverfahren (post-emergent).

Besonders vorteilhaft lassen sich die Wirkstoffe der Formeln I und III oder sie enthaltende Mittel zur selektiven Bekämpfung von Unkräutern in Nutzpflanzenkulturen einsetzen, wie beispielsweise in Kulturen von Getreide,Mais, Soja und insbesondere Zuckerrohr. Beim Einsatz in Zuckerrohr kann es zu einer beachtlichen Steigerung des Zuckergehalts kommen.

Die Aufwandmengen, in denen die neuen 4-Methylamino-1,2,4-triazin-5-one anzuwenden sind, hängen von den jeweiligen Gegebenheiten wie insbesondere vom Pflanzenbewuchs, der Bodenbeschaffenheit, den Witterungsbedingungen und dem Zeitpunkt der Applikation ab. Als zweckmässig erweisen sich im allgemeinen Aufwandmengen von 30 bis 2000 g/Hektar.

Herstellungsbeispiele:

Beispiel Hl: 3,4-Bis-(methylamino)-6-phenyl-4H-1,2,4-triazin-5-on (Verb. Nr. 1.11).

a) 4-Methylamino-3-methylthio-6-phenyl-4H-1,2,4-triazin-5-on (Verb. Nr. 2.5).

Das zweiphasige Gemisch aus 35,1 g (0,15 Mol) 4-Amino-3-methylthio-6-phenyl-4H-l,2,4-triazin-5-on, 24,4 ml (0.375 Mol) Methyljodid, 5 g Tetrabutylammoniumbromid, 200 ml Toluol und 60 ml 50%iger Natronlauge wird für 2 Stunden kräftig gerührt. Dabei steigt die Temperatur von 20°C auf 40°C an. Die organische Phase wird abgetrennt und über Kieselgel filtriert. Durch Eindampfen des Filtrates erhält man 25,1 g (67,5 % d.Th.) 4-Methylamino-3-methylthio-6-phenyl-4H-1,2,4-triazin-5-on, Smp. 119-120°C.

b) 10,0 g (0,04 Mol) 4-Methylamino-3-methylthio-6-phenyl-4H-1,2,4-triazin-5-on, 1,6 g (0,05 Mol) Methylamin und 50 ml Isopropanol werden im Bombenrohr für 4 Stunden auf 155°C erhitzt. Die erhaltene klare, orange Lösung wird eingedampft und mit einem Methylenchlorid/Aether-Gemisch (95:5) an Kieselgel chromatographiert. Das Eluat wird eingedampft und der Rückstand mit Petroläther gewaschen. Man erhält so 8,1 g (88 % d.Th.) 3,4-Bis-(methylamino)-6-phenyl-4H-1,2,4-triazin-5-on, Smp. 150-151°C.

Beispiel H2: 3,4-Bis-(methylamino)-6-(3-fluorphenyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on (Verb. Nr. 1.5).

a) 1,2-Dimethyl-3-methylamino-isothioharnstoff-hydrojodid.

85,8 g (0,712 Mol) 1,4-Dimethylthiosemicarbazid (H3C-NH-CS-NH-NH-CH3), 103 g Methyljodid und 360 ml absolutes Aethanol werden für 7 Stunden im Autoklaven auf eine Temperatur zwischen 90°C und 95°C erhitzt. Der Druck beträgt dabei maximal 1 bar. Die nach dem Abkühlen erhaltene Suspension wird eingedampft und mit wenig kaltem Aethanol sowie Diäthyläther gewaschen. Man erhält so 161,7 g (86 % d.Th.) 1,2-Dimethyl-3-methylamino-isothioharnstoff-hydrojodid als farbloses Kristallisat, Smp. 121-122°C.

b) 1-Amino-2-methyl-3-methylamino-guanidin-hydrojodid.

161,7 g (0,6195 Mol) l,2-Dimethyl-3-methylamino-isothioharnstoff- hydrojodid werden in 850 ml Aethanol gelöst. Nachdem die Lösung auf 60°C erwärmt worden ist, lässt man 21,5 g Hydrazin in 30 ml Aethanol langsam zutropfen. Aus der Lösung wird dabei Methylmercaptan freigesetzt. Zur Vervollständigung der Reaktion wird das Gemisch für 1,5 Stunden zum Rückfluss erhitzt. Nach der Beendigung der Gasentwicklung wird die Mischung abgekühlt und eingedampft. Der kristalline Rückstand wird mit Diethyläther gewaschen. Man erhält so 144,9 g (95,5 % d.Th.) l-Amino-2-methyl-3-methylamino-guanidin- hydrojodid, Smp. 175-177°C.

c) Einer Lösung von 5,4 g (0,022 Mol) 1-Amino-2-methyl-3-methylamino-guanidin-hydrojodid in 55 ml 2N Salzsäure setzt man tropfenweise 3,8 g (0,02 Mol) 3-Fluorphenylglyoxylsäure in 10 ml Aethanol zu. Dabei steigt die Temperatur von 20°C auf 30°C an und es fällt ein blassgelber Niederschlag aus. Diese Mischung wird für zwei Stunden auf eine Temperatur zwischen 60°C und 70°C erhitzt, wobei eine klare gelborange Lösung entsteht. Nach dem Abkühlen wird die Lösung mit wässriger Natriumhydroxidlösung neutralisiert. Der ausfallende Niederschlag wird abgetrennt, mit Wasser gewaschen und bei einer Temperatur von 70°C getrocknet. Man erhält so 4,3 g (76 % d.Th.) 3,4-Bis-(methylamino)-6-(3-fluorphenyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on, Smp. 173-174°C.

Beispiel H3: 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-S-on

a) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-7,7,8-trimethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on

19,7 g (0,082 Mol) 4-Amino-3-methylamino-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on werden zusammen mit 50 ml Aceton und 50 ml Eisessig für eine Stunde zum Rückfluss erhitzt. Anschliessend wird das Reaktionsgemisch eingedampft und der Rückstand aus einem Aether/Petroläther-Gemisch kristallisiert. Man erhält so 21,6 g (91 % d.Th.) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-7,7,8-trimethyl-5,6,7,8-tetra- hydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on, Smp. 165-168°C.

b) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-6,7,7,8-tetramethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on.

Das zweiphasige Gemisch aus 11,0 g (0,046 Mol) 3-(1,1-Dimethyl- äthyl)-7,7,8-trimethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c]-[1,2,4]triazin-4-on, 3,0 g Tetrabutylammoniumbromid, 12,5 ml (0,2 Mol) Methyljodid, 25 ml Toluol und 20 ml 50%iger Natronlauge wird für eine Stunde kräftig gerührt. Dabei steigt die Temperatur von 20°C auf 40°C an. Zur Vervollständigung der Reaktion erwärmt man das Gemisch auf 50 °C und rührt für eine weitere Stunde. Die organische Phase wird abgetrennt und eingedampft. Durch Kristallisation des Rückstandes aus Aethylacetat erhält man 7,4 g (63,8 % d.Th.) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-6,7,7,8-tetramethyl-5,6,7,8-tetra- hydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on, Smp. 120-121°C.

c) 2,5 g (0,01 Mol) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-6,7,7,8-tetramethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on werden in 10 ml Isopropanol gelöst und mit 0,15 g p-Toluolsulfonsäure versetzt. Bei einer Temperatur von 60°C werden 0,72 ml Wasser und 10 ml Aethylenglykolmonomethyläther zugegeben. Dann wird das Reaktionsgemisch auf einem Oelbad bis zu einer Temperatur von 155°C erhitzt. Nach 10 Minuten ist im Dünnschichtchromatogramm kein Ausgangsmaterial mehr nachweisbar. Das Reaktionsgemisch wird bis zur Trockne eingedampft. Der ölige Rückstand wird in Methylenchlorid gelöst und über Kieselgel filtriert. Durch Eindampfen des Filtrats und Kristallisation aus Aether/Petroläther erhält man 2,0 g (95,2 % d.Th.) 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1,1-Dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on, Smp. 170-171°C.

Beispiel H4: 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on

a) 3,4-Diamino-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on.

3,8 g (0,03 Mol) Diaminoguanidinhydrochlorid werden in 35 ml Wasser gelöst. Dieser Lösung setzt man 5,1 g (0,03 Mol) N-Acetyl-3,3,3-tri- methylbrenztraubensäureamid zu und heizt das Reaktionsgemisch für 15 Minuten auf 90°C auf. Das Reaktionsgemisch wird filtriert und durch Zusatz von kristallinem Natriumhydrogencarbonat neutralisiert. Bei pH 7 fallen 3,6 g (66,7 % d.Th.) 3,4-Diamino-6-(1,1-dimethyl- äthyl)-4H-l,2,4-triazin-5-on als gelbstichiges Kristallisat an, Smp. 223-224°C.

b) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-7,7-dimethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]-triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on.

7,0 g (0,0382 Mol) 3,4-Diamino-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on werden in 150 ml Aceton am Rückfluss gekocht. Nach einer Stunde entsteht eine klare Lösung. Diese Lösung wird mit 4 g festem Natriumhydroxid versetzt und bei einer Temperatur von 50°C für ca. 30 Minuten gerührt. Danach ist dünnschichtchromatographisch kein Ausgangsmaterial mehr nachweisbar. Nach dem Abkühlen filtriert man 10,5 g eines gelben Niederschlages ab. Bei der Filtration achtet man darauf, dass das feste Natriumhydroxid im Reaktionsgefäss zurückbleibt. Das abgetrennte gelbe Produkt wird in 50 ml Wasser gelöst und mit 36%iger Salzsäure neutralisiert. Dabei entfärbt sich die klare gelbe Lösung. Bei pH 7 fällt ein farbloser Niederschlag aus. Durch Isolierung dieses Kristallisats erhält man 5,0 g (59,5 % d.Th.) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-7,7-dimethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on, Smp. 170-172°C.

c) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-6,7,7,8-tetramethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1c][1,2,4]triazin-4-on.

Das zweiphasige Gemisch aus 4,9 g (0,022 Mol) 3-(1,1-Dimethyl- äthyl)-7,7-dimethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c]-[1,2,4]triazin-4-on, 1,5 g Tetrabutylammoniumbromid, 6,2 ml (0,1 Mol) Methyljodid, 12 ml Toluol und 10 ml 50giger Natronlauge wird für eine Stunde kräftig gerührt. Das Reaktionsgemisch erwärmt sich dabei von 20°C auf 30°C. Anschliessend erhitzt man die Mischung für weitere 15 Minuten auf 40°C und extrahiert das Reaktionsgemisch mit Aethylacetat. Durch Eindampfen der organischen Phase erhält man 5,9 g eines orangeroten Oels, das noch 12,7 % eines Isomeren enthält. Dieses Isomere wird durch Säulenchromatographie entfernt. Die Hauptfraktion wird eingedampft und aus Aether/Petroläther kristallisiert. Man erhält so das reine 3-(1,1-Dimethyläthyl)-6,7,7,8-tetramethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c]-[1,2,4]triazin-4-on, Smp. 120-1210C.

d) 1,25 g (0,005 Mol) 3-(1,1-Dimethyläthyl)-6,7,7,8-tetramethyl-5,6,7,8-tetrahydro-5H-[1,2,4]triazolo[5,1-c][1,2,4]triazin-4-on werden in 10 ml 1N Salzsäure suspendiert und unter Rühren auf 90°C erhitzt. Nach 15 Minuten ist in der Mischung im Dünnschichtchromatogramm kein Ausgangsmaterial mehr nachweisbar. Nach dem Abkühlen wird die Mischung mit IN Natronlauge neutralisiert. Dabei fallen 0,5 g (50 % d.Th.) 3,4-Bis-(methylamino)-6-(1,1-dimethyläthyl)-4H-1,2,4-triazin-5-on an, Smp. 170-172°C.

In analoger Weise erhält man die in den anschliessenden Tabellen zusammen mit den Verbindungen der Formeln I und III der vorstehenden Beispiele aufgeführten Zwischen- und Endprodukte.

Formulierungsbeispiele:

(% = Gewichtsprozent)

Der Wirkstoff wird mit den Zusatzstoffen gut vermischt und in einer geeigneten Mühle gut vermahlen. Man erhält Spritzpulver, die sich mit Wasser zu Suspensionen jeder gewünschten Konzentration verdünnen lassen.

Beispiel F2: Emulsions-Konzentrat

Aus diesem Konzentrat können durch Verdünnen mit Wasser Emulsionen jeder gewünschten Konzentration hergestellt werden.

Man erhält anwendungsfertige Stäubemittel, indem der Wirkstoff mit den Trägerstoffen vermischt und auf einer geeigneten Mühle vermahlen wird.

Beispiel F4: Extruder-Granulat

Der Wirkstoff wird mit den Zusatzstoffen vermischt, vermahlen und mit Wasser angefeuchtet. Dieses Gemisch wird extrudiert und anschliessend im Luftstrom getrocknet.

Beispiel F5: Umhüllungs-Granulat

Der fein gemahlene Wirkstoff wird in einem Mischer auf das mit Polyäthylenglykol angefeuchtete, gekörnte Kaolin gleichmässig aufgetragen. Auf diese Weise erhält man staubfreie UmhüllungsGranulate.

Beispiel F6: Suspensions-Konzentrat

Der fein gemahlene Wirkstoff wird mit den Zusatzstoffen innig vermischt. Man erhält so ein Suspensions-Konzentrat, aus welchem durch Verdünnen mit Wasser Suspensionen jeder gewünschten Konzentration hergestellt werden können.

Biologische Beispiele:

Beispiel Bl: Pre-emergente Herbizid-Wirkung

Im Gewächshaus wird unmittelbar nach der Einsaat der Versuchspflanzen in Töpfe von 11 cm Durchmesser die Erdoberfläche mit einer wässrigen Dispersion eines Wirkstoffs der Formel I oder III, erhalten aus einem 25%igen Spritzpulver oder einem 25Zigen Emulsionskonzentrat, behandelt. Es werden Konzentrationen von 4 kg/Hektar angewendet. Die angesäten Töpfe werden im Gewächshaus bei 20 bis 24° C und 50 bis 70 x relativer Luftfeuchtigkeit gehalten. Der Versuch wird nach 3 Wochen ausgewertet und die Resultate werden nach folgender Notenskala bonitiert:

  • 1 = Pflanzen nicht gekeimt oder total abgestorben
  • 2-3 = sehr starke Wirkung
  • 4-6 = mittlere Wirkung
  • 7-8 = geringe Wirkung
  • 9 = keine Wirkung (wie unbehandelte Kontrolle)

Die Resultate sind wie folgt:

Beispiel B2: Post-emergente Herbizid-Wirkung

Im Gewächshaus werden in Töpfen von 11 cm Durchmesser die Pflanzen Soja, Avena fatua, Setaria, Lolium, Solanum, Stellaria, Sinapis und Phaseolus gezogen, bis sie das 3-6-Blatt-Stadium erreicht haben, was nach ca. 2 Wochen der Fall ist. Dann werden sie mit einer wässrigen Wirkstoffemulsion oder einem Spritzpulver in einer Dosierung von 4 kg Wirksubstanz pro Hektar gespritzt und dann bei 20-24° C und 45-60 % relativer Luftfeuchtigkeit gehalten. 15 Tage nach der Behandlung wird der Versuch ausgewertet und das Ergebnis wie im Vorauflauf-Versuch nach derselben Notenskala ausgewertet. Die Resultate sind wie folgt:

Beispiel B3: Wirkung als Reisherbizide

Die Unkräuter Echinochloa crus galli und Monochoria vaginalis werden in mit Erde beschickte Plastikbecher (Oberfläche 60 cm2, Volumen 500 ml) ausgesät. Nach der Saat werden die Becher mit Wasser aufgefüllt, bis das Wasser die Erdoberfläche erreicht. 3 Tage nach der Saat wird das Wasser so weit nachgefüllt, dass sich der Wasserspiegel etwas oberhalb (3 bis 5 mm) der Erdoberfläche befindet. Die Testsubstanzen werden 3 Tage nach der Saat als wässrige Emulsion auf die Wasseroberfläche der Becher gespritzt. Die eingesetzte Dosis entspricht einer Wirkstoffmenge von 4 kg/ha und einer Menge an Spritzbrühe von 550 1/ha. Nach der Applikation werden die Becher im Gewächshaus bei Bedingungen, welche für dass Wachstum der Unkräuter optimal sind, d.h., bei 25-30° C und hoher Luftfeuchtigkeit, gehalten. Die Versuche werden je nach Wachstumsgeschwindigkeit und Pflanzenart 2-3 Wochen nach der Applikation ausgewertet. Die Bewertung erfolgt nach einer linearen Notenskale von 1 bis 9, wobei folgende Kriterien gelten:

  • 1 Pflanze nicht gekeimt
  • 2-4 Zwischenstufen
  • 5 mittlere Wirkung
  • 6-8 Zwischenstufen
  • 9 keine Wirkung

Beispiel B4: Wirkung gegen Nilaparvata lugens (Nymphen)

Der Test wird an wachsenden Pflanzen durchgeführt. Es werden jeweils 10 bis 15 Reispflanzen (ca. 20 Tage alt, Höhe ca. 15 cm) in Töpfe mit einem Durchmesser von 5.5 cm eingepflanzt. Die Pflanzen werden auf einem Drehteller mit jeweils 40 ml einer acetonischen Lösung, welche 400 ppm des zu prüfenden Wirkstoffs enthält, besprüht. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages erfolgt die Besiedlung jeder Pflanze mit je 20 Nymphen der Spezies Nilaparvata lugens (zweites bis drittes Stadium). Um ein Entweichen der Zikaden zu verhindern, wird über die besiedelten Pflanzen jeweils ein Plexiglaszylinder gestülpt und dieser mit einem Gazedeckel abgedeckt. Der Versuch wird bei einer Temperatur von 24-28°C, 55-65 % relativer Luftfeuchtigkeit und 16-stündiger Beleuchtung durchgeführt. Die Auswertung auf % Mortalität erfolgt nach 6 Tagen.

Verbindungen der Formeln 1 und III zeigen in diesem Test eine gute Wirkung. So wird beispielsweise mit den Verbindungen Nr. 1.51 und 2.6 eine Mortalität von 80-100 % erzielt.

Beispiel B5: Wirkung gegen Bodeninsekten (Diabrotica balteata)

Maiskeimlinge (Grösse 1-3 cm), welche sich in einem mit einer Filterrondelle ausgestatteten Plastikbecher (Volumen 200 ml) befinden, werden mit 1 ml einer 400 ppm Wirkstoff enthaltenden Testlösung beträufelt und anschliessend mit jeweils 10 Larven von Diabrotica balteata besetzt. Der Versuch wird bei einer Temperatur von 22-26°C und 40-60 Z relativer Luftfeuchtigkeit bei Tageslicht durchgeführt. Nach 6 Tagen erfolgt die Auswertung. Verbindungen der Formeln I und III zeigen in diesem Test eine gute Wirkung. Beispielsweise wird mit den Verbindungen Nr. 1.13 und 2.14 eine Mortalität von über 80 % erreicht.

Beispiel B6: Systemisch-insektizide Wirkung gegen Aphis craccivora

Erbsenkeimlinge werden 24 Stunden nach Infestierung mit Blattläusen der Spezies Aphis craccivora kurz in 20 ml einer wässrigen Brühe getaucht, welche 400 ppm des zu prüfenden Wirkstoffs enthält. Die wässrige Brühe wird aus einem Emulsionskonzentrat oder einer benetzbaren Pulverzubereitung des betreffenden Wirkstoffs hergestellt. Die Keimlinge werden anschliessend in ein kleines Glas (Volumen 20 ml) mit der Testlösung gestellt. Der Versuch wird bei einer Temperatur von 19-23°C und 45-65 % relativer Luftfeuchtigkeit unter Tageslicht durchgeführt. Die Auswertung erfolgt nach 3 und 5 Tagen. Die Verbindungen der Formeln I und III zeigen in diesem Test eine gute Wirkung. Beispielsweise wird mit den Verbindungen Nr. 1.10, 2.2 und 2.23 eine Mortalität von über 80 % erzielt.

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