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Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidinderivaten

阅读:669发布:2020-10-06

专利汇可以提供Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidinderivaten专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidinderivaten der Formel I,
dadurch gekennzeichnet, daß man

a) Calciumcyanamid mit einem Alkohol der Formel R 10 -OH zu einem Isoharnstoffderivat der Formel II,
umsetzt, und
b) den substituierten Isoharnstoff mit einem primären oder sekundären Amin der Formel III,
umsetzt, wobei die Substituenten R 1 und R 2 und R 10 die in der Beschreibung erläuterte Bedeutung haben.,下面是Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidinderivaten专利的具体信息内容。

Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidinderivaten der Formel I, bei der die Substituenten unabhängig voneinander folgende Bedeutung haben:R1   H,
C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl;
R2   C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, ―(C1-C20-Alkylen)―COOR3, ―(C1-C20-Alkylen)―CONR4R5, ―(C1-C20-Alkylen)―CN, ―(C1-C20-Alkylen)―SO2R6, ―[(CH2)m―X―]p―[(CH2)n―Y―]q―[(CH2)o]r―Z;m, n, o   0 bis 10;p, q, r   0 bis 50000;X   O, NH;Y   N―[(CH2)m―X―]p―[(CH2)n―Y―]q―[(CH2)o]r―Z;Z   OH, NH2;R3   H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl
Na, K, Li, Ca, Mg, N(R7)4;
R4 und R5   unabhängig voneinander
H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl;
R6   OR8, N(R9)2;R7   H, C1-C20-Alkyl,R8   H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl,
Na, K, Li, Ca, Mg, N(R7)4;
R9   H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl; dadurch gekennzeichnet, daß mana) Calciumcyanamid mit einem Alkohol der Formel R10-OH zu einem Isoharnstoffderivat der Formel II, umsetzt, wobei R10 C1-C20-Alkyl bedeuten kann,b) den substituierten Isoharnstoff II mit einem primären oder sekundären Amin der Formel III, bei der die Substituenten R1 und R2 die oben genannte Bedeutung haben, zu Guanidinverbindungen der Formel I umsetzt.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man Calciumcyanamid im Verfahrensschritt a) mit einem Alkohol der Formel R10-OH bei einer Temperatur von -20 bis 60°C in Gegenwart von Mineralsäuren umsetzt.Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß man im Verfahrensschritt a) Calciumcyanamid in Form von technischem Kalkstickstoff mit einem Gehalt an Calciumcyanamid von 30 bis 95 Gew.-% verwendet.Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt b) bei einer Temperatur von -20 bis 100°C und einem pH-Wert von 6 bis 14 durchgeführt wird.Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man im Verfahrensschritt b) die substituierten Isoharnstoffderivate ohne Isolierung direkt aus der Stufe a) einsetzt.Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man im Verfahrensschritt b) als primäres oder sekundäres Amin der Formel III ein wasserlösliches oder ein in einem wassermischbaren Lösungsmittel lösliches Amin verwendet.Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man ein primäres oder sekundäres Amin, ausgewählt aus der Gruppe Aminocarbonsäuren, deren Ester, Amide und Nitrile sowie Aminosulfonsäuren und deren Ester und Amide verwendet.Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man ein primäres oder sekundäres Amin, ausgewählt aus der Gruppe Alkylendiamine, Dialkylentriamine, Trialkylentetramine und Polyalkylenpolyamine verwendet.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidiniumverbindungen durch Reaktion von Calciumcyanamid mit Alkoholen zu Isoharnstoffderivaten und deren Umsetzung mit primären oder sekundären Aminen zu substituierten Guanidiniumverbindungen.

Substituierte Guanidiniumverbindungen sind in der Natur weit verbreitet. Wichtige Vertreter dieser Substanzklasse sind beispielsweise Aminosäuren, wie Arginin und Kreatin. Darüberhinaus sind substituierte Guanidinverbindungen als sterisch gehinderte Basen, als Biozide sowie als Komplexliganden bekannt. Die Mehrzahl der Verbindungen dieses Typs sind aufgrund der hohen Herstellkosten in ihrer technischen Anwendbarkeit jedoch stark eingeschränkt.

Ein Beispiel für ein biologisch aktives Guanidinderivat ist Kreatin, das als "Energieträger der Zelle" zur Nahrungsergänzung im Food und Pharmabereich eingesetzt wird.

Die Herstellung von Kreatin wird z.B. in EP-A-0 754 679 und der dort zitierten weiterführenden Literatur beschrieben, wobei maximale Ausbeuten von lediglich 70% erzielt werden.

Ein Nachteil der o.g. Synthesen für Guanidiniumverbindungen ist die Verwendung wäßriger Lösungen von reinem Cyanamid. Diese Lösungen sind sehr teuer und aufgrund der Instabilität des Cyanamids im allgemeinen nicht breit verfügbar.

Die Synthese von Guanidiniumsalzen aus reinen O-Alkylisoharnstoffderivaten ist beschrieben von R. B. Fearing and S. W. Fox in J. Am. Chem. Soc. 76 (1954) 4382-4385.

Die Umsetzung von Sarkosin mit O-Methylisoharnstoff-Hydrochlorid, beschrieben von E. Schütte in Hoppe-Seylers Z. Physiol. Chemie 279 (1943) 52-59, liefert Kreatin in nur 21% Ausbeute.

JP 077364 beschreibt die Umsetzung von einer Lösung von Na-Sarkosinat mit O-Methylisoharnstoff-Methylsulfat bei pH 11 zu Kreatin.

Gemeinsames Merkmal der o.g. Guanidiniumsynthesen ist die Verwendung von reinen Einsatzstoffen.

Die Herstellung von O-Alkylisoharnstoffen ist durch säurekatalysierte Umsetzung von wasserfreiem Cyanamid mit Alkoholen bereits beschrieben (H. Krommer, Chem. Ztg. 98 (1974) 617-618; J. Stieglitz, R. H. McKee, Chem. Ber. 33 (1900) 1517-1519).

Ein Nachteil dieser Reaktion besteht in dem Einsatz von teurem und schlecht verfügbarem, wasserfreiem Cyanamid.

Eine weitere Möglichkeit zur Herstellung von O-Alkylisoharnstoffen besteht in der Umsetzung von Harnstoff mit Dialkylsulfaten. So wird in JP 78-77365 die Synthese von O-Methylisoharnstoff durch Alkylierung von Harnstoff mit Dimethylsulfat beschrieben.

Ein Nachteil bei der Alkylierung von Harnstoff ist die geringe Selektivität der Reaktion, d.h. die Bildung von Nebenprodukten wie z.B. N-Alkylderivaten sowie von mehrfach alkylierten Harnstoffverbindungen.

Es bestand daher die Aufgabe, ein kostengünstiges und einfach durchführbares Verfahren zur Herstellung substituierter Guanidine auf Basis breit verfügbarer Einsatztstoffe bereitzustellen, das die oben genannten Nachteile nicht aufweist.

Diese Aufgabe wurde gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung von substituierten Guanidinderivaten der Formel I,

bei der die Substituenten R1 und R2 unabhängig voneinander folgende Bedeutung haben:

R1
H,

C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl;

R2
C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, ―(C1-C20-Alkylen)―COOR3, ―(C1-C20-Alkylen)―CONR4R5, ―(C1-C20-Alkylen)―CN, ―(C1-C20-Alkylen)―SO2R6, ―[(CH2)m―X―]p―[(CH2)n―Y―]q―[(CH2)o]r―Z;

m, n, o
0 bis 10;

p, q, r
0 bis 50000;

X
O, NH;

Y
N―[(CH2)m―X―]p―[(CH2)n―Y―]q―[(CH2)o]r―Z;

Z
OH, NH2;

R3
H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl, Na, K, Li, Ca, Mg, N(R7)4;

R4 und R5
unabhängig voneinander

H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl;

R6
OR8, N(R9)2;

R7
H, C1-C20-Alkyl;

R8
H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl, Na, K, Li, Ca, Mg, N(R7)4;

R9
H, C1-C20-Alkyl, C2-C10-Alkenyl, C3-C8-Cycloalkyl, C6-C18-Aryl.

dadurch gekennzeichnet, daß man

  • a) Calciumcyanamid mit einem Alkohol der Formel R10-OH zu einem Isoharnstoffderivat der Formel II,

    umsetzt, wobei R10 C1-C20-Alkyl bedeuten kann,

  • b) den substituierten Isoharnstoff II mit einem primären oder sekundären Amin der Formel III,

    bei der die Substituenten R1 und R2 die oben genannte Bedeutung haben, zu den substituierten Guanidinverbindungen der Formel I umsetzt.

Das erfindungsgemäße Verfahren erfüllt insbesondere wirtschaftliche Randbedingungen, wie niedrige Einsatzstoffkosten, technisch einfache Durchführbarkeit sowie verbesserte Ausbeuten und hinreichende Reinheit des Produktes.

Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich besonders dadurch aus, daß in der ersten Stufe, d.h. für die Herstellung von O-Alkylisoharnstoffen, anstelle des teueren reinen Cyanamids, welches üblicherweise als kristallines Reinprodukt oder als eine, bei pH 3 bis 6 stabilisierte Lösung im Handel ist, sehr billiger und breit verfügbarer Kalkstickstoff eingesetzt werden kann.

Unter Kalkstickstoff versteht man Produkte, die z.B. durch Umsetzung von CaC mit N2 bei sehr hohen Temperaturen von 800 - 1100 °C entstehen. Sie enthalten in der Regel 5 bis 98 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 95 Gew.-%, besonders bevorzugt 30 bis 90 Gew.-% Calciumcyanamid. Der technisch erhältliche graue bis schwarze Kalkstickstoff enthält neben Calciumcyanamid zusätzlich noch Verunreinigungen, wie z.B. Kohlenstoff, Ca-Carbid, CaO sowie Spuren von Metallen üblicherweise in Anteilen <1%. Es kann selbstverständlich auch reines Ca-Cyanamid eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft, weil wirtschaftlicher, ist jedoch der Einsatz von technischem, nicht hochreinem Kalkstickstoff. Dieser wird vorzugsweise pulverförmig, in einer Korngrößenverteilung von 1 bis 100 µm, eingesetzt. Es kann aber auch gekörntes, gestrangtes, oder anderweitig verdichtetes Material, als auch eine entsprechende Aufschlämmung in Wasser, Alkoholen oder anderen wassermischbaren Lösungsmitteln eingesetzt werden.

Die substituierten Isoharnstoffderivate der ersten Synthesestufe lassen sich durch Zugabe von Kalkstickstoff zu einem Gemisch aus 1 bis 10 Äquivalenten, bevorzugt 2 bis 8 Äquivalenten, besonders bevorzugt 3 bis 5 Äquivalenten Mineralsäure, vorzugsweise HCl, H2SO4 und H3PO4 und 1 bis 10 Äquivalenten, bevorzugt 1.5 bis 5 Äquivalenten eines Alkohols der Formel R10-OH herstellen.

Im Falle der Mineralsäuren können insbesondere auch Gemische, wie z.B. Salzsäure/Schwefelsäure oder Salzsäure/Phosphorsäure in einem Verhältnis von 20/1 bis 5/1, insbesondere 15/1 bis 8/1 verwendet werden. Diese Gemische haben den Vorteil, daß in der Reaktionsmischung vorliegende Schwermetalle gleichzeitig ausgefällt werden.

Als Alkohole der Formel R10-OH kommen solche in Frage, bei denen R10 verzweigte oder unverzweigte C1-C20-Alkylketten, bevorzugt Methyl, Ethyl, n-Propyl, 1-Methylethyl, n-Butyl, 1-Methylpropyl-, 2-Methylpropyl, 1,1-Dimethylethyl, n-Pentyl, 1-Methylbutyl, 2-Methylbutyl, 3-Methylbutyl, 2,2-Dimethylpropyl, 1-Ethylpropyl, n-Hexyl, 1,1-Dimethylpropyl, 1,2-Dimethylpropyl, 1-Methylpentyl, 2 -Methylpentyl, 3-Methylpentyl, 4-Methylpentyl, 1,1-Dimethylbutyl, 1,2-Dimethylbutyl, 1,3-Dimethylbutyl, 2,2-Dimethylbutyl, 2,3-Dimethylbutyl, 3,3-Dimethylbutyl, 1-Ethylbutyl, 2-Ethylbutyl, 1,1,2-Trimethylpropyl, 1,2,2-Trimethylpropyl, 1-Ethyl-1-methylpropyl, 1-Ethyl-2-methylpropyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Undecyl, n-Dodecyl, n-Tridecyl, n-Tetradecyl, n-Pentadecyl, n-Hexadecyl, n-Heptadecyl, n-Octadecyl, n-Nonadecyl oder n-Eicosyl bedeuten kann.

Besonders bevorzugte Alkohole sind aliphatische Alkohole mit 1 bis 4 Kohlenstoffatome, wie z.B. Methanol, Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol, 1-Butanol, 2-Butanol, 3-Butanol.

Zur Entfernung gelöster Schwermetallionen kann es vorteilhaft sein, Komplexbildner wie Phosphate, Sulfate, Aminopolycarboxylate, beispielsweise EDTA oder Aminopolyphosphonate in Mengen von 0.1 bis 5 Mol.-%, bezogen auf eingesetztes Calciumcyanamid einzusetzen.

Zur Beseitigung geruchsbildender Nebenprodukte können darüber hinaus Oxidationsmittel, wie z.B. H2O2 zugesetzt werden.

Auf diese Weise kann die Reinheit der gebildeten Isoharnstoff-derivates verbessert werden, ohne daß es zu Ausbeuteverlusten kommt.

Die Zugabe von Kalkstickstoff erfolgt in gleichmäßigen Portionen über einen Zeitraum von 0.5 bis 10 Std., bevorzugt von 1 bis 6 Std., besonders bevorzugt über einen Zeitraum von 2 bis 5 Std.

Dabei kann die Zudosierung in fester Form oder in Form einer alkoholischen Suspension erfolgen.

Die Reaktionstemperatur liegt dabei im Bereich von -20 bis 60°C, bevorzugt im Bereich von -10 bis 40°C, insbesondere im Bereich von 0 bis 25°C.

Nach der Dosierung wird in der Regel 0,5 bis 10 Std., bevorzugt 1 bis 5 Std. nachgerührt.

Eventuell in dieser Stufe ausgefallene, anorganische Nebenprodukte lassen sich bei Temperaturen von 20 bis 100°C, bevorzugt 50 bis 90°C, nach an sich bekannten Verfahren, wie z.B. Filtration oder Zentrifugation abtrennen.

Das gebildete Isoharnstoffderivat läßt sich ohne weitere Aufreinigung in einer zweiten Verfahrensstufe mit primären oder sekundären Aminen zu substituierten Guanidinverbindungen umsetzen.

Geeignet für die Umsetzung mit den Isoharnstoffderivaten der Formel II sind prinzipiell alle beanspruchten Amine der Formel III. Dabei kann es sich sowohl um aliphatische oder cycloaliphatische primäre bzw. sekundäre Amine handeln, als auch um Aminocarbonsäuren und Aminosulfonsäuren und deren Derivate. Weiterhin lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren auch primäre und sekundäre Amine umsetzen, die zusätzliche Amino- oder Iminogruppen enthalten, sowie aminogruppenhaltige Oligomere bzw. Polymere.

Als Alkylreste für R1 bis R5 sowie für R7 bis R9 seien verzweigte oder unverzweigte C1-C20-Alkylketten, bevorzugt Methyl, Ethyl, n-Propyl, 1-Methylethyl, n-Butyl, 1-Methylpropyl-, 2-Methylpropyl, 1,1-Dimethylethyl, n-Pentyl, 1-Methylbutyl, 2-Methylbutyl, 3-Methylbutyl, 2,2-Dimethylpropyl, 1-Ethylpropyl, n-Hexyl, 1,1-Dimethylpropyl, 1,2-Dimethylpropyl, 1-Methylpentyl, 2-Methylpentyl, 3-Methylpentyl, 4-Methylpentyl, 1,1-Dimethylbutyl, 1,2-Dimethylbutyl, 1,3-Dimethylbutyl, 2,2-Dimethylbutyl, 2,3-Dimethylbutyl, 3,3-Dimethylbutyl, 1-Ethylbutyl, 2-Ethylbutyl, 1,1,2-Trimethylpropyl, 1,2,2-Trimethylpropyl, 1-Ethyl-1-methylpropyl, 1-Ethyl-2-methylpropyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Undecyl, n-Dodecyl, n-Tridecyl, n-Tetradecyl, n-Pentadecyl, n-Hexadecyl, n-Heptadecyl, n-Octadecyl, n-Nonadecyl oder n-Eicosyl genannt.

Als Alkenylreste für R1 bis R5 sowie für R8 und R9 seien verzweigte oder unverzweigte C2-C10-Alkenylketten, bevorzugt Vinyl, Propenyl, Isopropenyl, 1-Butenyl, 2-Butenyl, 1-Pentenyl, 2-Pentenyl, 2-Methyl-1-butenyl, 2-Methyl-2-butenyl, 3-Methyl-1-butenyl, 1-Hexenyl, 2-Hexenyl, 1-Heptenyl, 2-Heptenyl, 1-Octenyl oder 2-Octenyl genannt.

Als Alkylenreste für R2 seien verzweigte oder unverzweigte C1-C20-Alkylenketten, bevorzugt Methylen, Ethylen, n-Propylen, 1-Methylethylen, n-Butylen, 1-Methylpropylen-, 2-Methylpropylen, 1,1-Dimethylethylen, n-Pentylen, 1-Methylbutylen, 2-Methylbutylen, 3-Methylbutylen, 2,2-Dimethylpropylen, 1-Ethylpropylen, n-Hexylen, 1,1-Dimethylpropylen, 1,2-Dimethylpropylen, 1-Methylpentylen, 2-Methylpentylen, 3-Methylpentylen, 4-Methylpentylen, 1,1-Dimethylbutylen, 1,2-Dimethylbutylen, 1,3-Dimethylbutylen, 2,2-Dimethylbutylen, 2,3-Dimethylbutylen, 3,3-Dimethylbutylen, 1-Ethylbutylen, 2-Ethylbutylen, 1,1,2-Trimethylpropylen, 1,2,2-Trimethylpropylen, 1-Ethyl-1-methylpropylen, 1-Ethyl-2-methylpropylen, n-Heptylen, n-Octylen, n-Nonylen, n-Decylen, n-Undecylen, n-Dodecylen, n-Tridecylen, n-Tetradecylen, n-Pentadecylen, n-Hexadecylen, n-Heptadecylen, n-Octadecylen, n-Nonadecylen oder n-Eicosylen genannt.

Die 1- bis 20-gliedrigen Alkylenketten können optional mit folgenden Resten substituiert sein:

  • C1-C6-Alkyl, beispielsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, 1-Methylethyl, n-Butyl, 1-Methylpropyl-, 2-Methylpropyl, 1,1-Dimethylethyl, n-Pentyl, 1-Methylbutyl, 2-Methylbutyl, 3-Methylbutyl, 2,2-Dimethylpropyl, 1-Ethylpropyl, n-Hexyl, 1,1-Dimethylpropyl, 1,2-Dimethylpropyl, 1-Methylpentyl, 2-Methylpentyl, 3-Methylpentyl, 4-Methylpentyl, 1,1-Dimethylbutyl, 1,2-Dimethylbutyl, 1,3-Dimethylbutyl, 2,2-Dimethylbutyl, 2,3-Dimethylbutyl, 3,3-Dimethylbutyl, 1-Ethylbutyl, 2-Ethylbutyl, 1,1,2-Trimethylpropyl, 1,2,2-Trimethylpropyl, 1-Ethyl-1-methylpropyl, 1-Ethyl-2-methylpropyl;
  • Sulfhydrylmethyl, 1-Aminobutyl, 1-Carboxyethyl;
  • Arylalkyl, beispielsweise Benzyl, p-Hydroxybenzyl, Indolylmethyl.

Als Cycloalkylreste seien für R1 bis R5 sowie für R8 und R9 verzweigte oder unverzweigte C3-C8-Cycloalkylketten, bevorzugt Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, 1-Methylcyclopropyl, 1-Ethylcyclopropyl, 1-Propylcyclopropyl, 1-Butylcyclopropyl, 1-Pentylcyclopropyl, 1-Methyl-1-Butylcyclopropyl, 1,2-Dimethylcyclypropyl, 1-Methyl-2-Ethylcyclopropyl oder Cyclooctyl genannt.

Die Cycloalkylreste können ggf. mit einem oder mehreren, z.B. 1 bis 3 Resten wie Halogen z.B. Fluor, Chlor oder Brom, Cyano, Nitro, Amino, C1-C4-Alkylamino, C1-C4-Dialkylamino, Hydroxy, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy oder anderen Resten substituiert sein oder 1 bis 3 Heteroatome wie Schwefel, Stickstoff, dessen freie Valenzen durch Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl abgesättigt sein können oder Sauerstoff im Ring enthalten.

Als Alkoxyreste für R6 kommen solche mit 1 bis 20 C-Atomen, vorzugsweise mit 1 bis 12 C-Atomen, besonders bevorzugt 1 bis 8 C-Atomen in Betracht.

Beispielsweise sind zu nennen:

Methoxy

Ethoxy-

Isopropoxy-

n-Propoxy-

1-Methylpropoxy-

n-Butoxy-

n-Pentoxy-

2-Methylpropoxy-

3-Methylbutoxy-

1,1-Dimethylpropoxy-

2,2-Dimethylpropoxy-

Hexoxy-

1-Methyl-1-ethylpropoxy-

Heptoxy-

Octoxy-

2-Ethylhexoxy-

Als mono- oder disubstituierte Aminoreste für R6 kommen bevorzugt solche in Betracht, die Alkylreste mit 1 bis 20, bevorzugt 1 bis 12 C-Atomen enthalten, wie z.B. Methyl-, n-Propyl-, n-Butyl-, 2-Methylpropyl-, 1,1-Dimethylpropyl-, Hexyl-, Heptyl-, 2-Ethylhexyl-, Isopropyl-, 1-Methylpropyl-, n-Pentyl-, 3-Methylbutyl-, 2,2-Dimethylpropyl-, 1-Methyl-1-ethylpropyl- und Octyl.

Als Tetraalkylammoniumreste für R3 und R8 kommen solche in Betracht, die Alkylreste mit 1 bis 20, bevorzugt 1 bis 12, besonders bevorzugt 1 bis 6 C-Atomen enthalten, wie z.B. Methyl-, n-Propyl-, Isopropyl-, 2-Methylpropyl-, 1,1-Dimethylpropyl-, 1-Methylpropyl-, 2,2-Dimethylpropyl-, 1-Methyl-1-ethylpropyl-, n-Butyl-, 3-Methylbutyl-, n-Pentyl- und Hexyl-.

Unter Aryl sind aromatische Ringe oder Ringsysteme mit 6 bis 18 Kohlenstoffatomen im Ringsystem zu verstehen, beispielsweise Phenyl oder Naphthyl, die ggf. mit einem oder mehreren Resten wie Halogen z.B. Fluor, Chlor oder Brom, Cyano, Nitro, Amino, C1-C4-Alkylamino, C1-C4-Dialkylamino, Hydroxy, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy oder anderen Resten substituiert sein können. Bevorzugt sind ggf. substituiertes Phenyl, Methoxyphenyl und Naphthyl.

Als bevorzugt verwendete Amine sind alle die in Wasser oder in, mit Wasser mischbaren Lösungsmitteln löslichen, primären und sekundären Amine genannt. Bevorzugte Vertreter unter den einfachen Aminen sind u.a. Methylamin, Ethylamin, n-Propylamin, 2-Propylamin, Butylamin, Isobutylamin, Anilin, Benzylamin und Anthranilsäure. Weitere bevorzugt eingesetzte Aminogruppenhaltige Verbindungen sind u.a. Taurin und Aminocarbonsäuren wie Glycin, Alanin, Valin, Prolin, Leucin, Phenylalanin, Lysin, Methionin, Cystein, Asparaginsäure, Iminodiessigsäure, Sarkosin sowie deren Ester, Amide und Nitrile und deren Salze.

Ganz besonders bevorzugte Verbindung der Formel III ist Sarkosin, das sowohl als freie Säure als auch insbesondere als Na- oder K-Salz in Form einer 5 bis 60 gew.-%igen, bevorzugt 35 bis 45 gew.-%igen wäßrigen Lösung verwendet werden kann.

In dem erfindungsgemäßen Verfahren können auch wasserlösliche, Aminogruppen enthaltende Oligomere und Polymere eingesetzt werden, wie Alkylendiamine, Dialkylentriamine bis hin zu Polyalkylenpolyamine oder Polyetherdiamine. Bevorzugte Vertreter dieser Gruppe sind Ethylendiamin, Propylendiamin, Butylendiamin, Hexamethylendiamin, Diethylentriamin, Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin, Pentaethylenhexamin, Hexaethylenheptamin sowie verzweigte oder lineare Polyalkylenpolyamine.

Von den Polyalkylenpolyaminen kommen vorzugsweise Polyethylenimine in Betracht, die beispielsweise Molmassen von 200 bis 10 Millionen, vorzugsweise 1000 bis 3 Millionen haben. Besonders bevorzugt werden Polyethylenimine mit Molmassen von 2000 bis 1300000 eingesetzt.

Die Polyetherdiamine werden beispielsweise durch Umsetzung von Polyalkylenglykolen mit Ammoniak hergestellt. Die Polyalkylenglykole können 2 bis 50, vorzugsweise 2 bis 40 Alkylenoxideinheiten enthalten. Hierbei kann es sich beispielsweise um Polyethylenglykole, Polpropylenglykole, Polybutylenglykole oder auch um Blockcopolymerisate aus Ethylenglykol und Propylenglykol, Blockcopolymerisate aus Ethylenglykol und Butylenglykol oder um Blockcopolymerisate aus Ethylenglykol, Propylenglykol und Butylenglykol handeln. Außer den Blockcopolymerisaten eignen sich zur Herstellung der Polyetherdiamine statistisch aufgebaute Copolymerisate aus Ethylenoxid und Propylenoxid und gegebenenfalls Butylenoxid. Polyetherdiamine leiten sich außerdem von Polytetrahydrofuranen ab, die 2 bis 75 Tetrahydrofuraneinheiten aufweisen. Die Polytetrahydrofurane werden ebenfalls durch Umsetzung mit Ammoniak in die entsprechenden α,ω-Polyetherdiamine überführt. Vorzugsweise verwendet man zur Herstellung der Polyetherdiamine Polyethylenglykole oder Blockcopolymerisate aus Ethylenglykol und Propylenglykol.

Weitere geeignete Aminogruppen enthaltende wasserlösliche Polymere sind Polyvinylamine, die erhältlich sind durch Homo- und/oder Copolymerisation von N-Vinylformamid und anschließende Hydrolyse der Polymerisate sowie Vinylamineinheiten enthaltenden Polymeren. Stoffe dieser Art sind bekannt, vgl. EP-B-0 071 050 und EP-B-0 216 387. Bevorzugt in Betracht kommende Polymerisate sind hydrolysierte Homopolymerisate des N-Vinylformamid mit einem Hydrolysegrad von 1 bis 100, vorzugsweise 80 bis 100 % und partiell oder vollständig hydrolysierte Copolymerisate aus N-Vinylformamid und Vinylformiat oder Vinylacetat. Das in die Copolymerisate einpolymerisierte N-Vinylformamid ist vorzugsweise zu 80 bis 100 % hydrolysiert. Je nach Hydrolysebedingungen können die einpolymerisierten Monomeren wie Vinylformiat oder Vinylacetat ganz oder vollständig zu Vinylalkohol-Einheiten hydrolysiert sein. Weitere Comonomere, die für die Herstellung von hydrolysierten Copolymerisaten des N-Vinylformamids in Betracht kommen, sind monoethylenisch ungesättigte Carbonsäuren wie Acrylsäure, Methacrylsäure oder Maleinsäure, N-Vinylpyrrolidon und Acrylnitril.

Weitere Aminogruppen enthaltende wasserlösliche Polymere sind Polyallylamine. Diese Polymeren enthalten mindestens 3 Allylamin-Einheiten einpolymerisiert und haben Molmassen bis zu 10 Millionen.

Der Einsatz von technischen Produkten empfiehlt sich insbesondere dort, wo keine weiteren unerwünschten reaktiven Amine beigemischt sind und es aus wirtschaftlichen Gründen besonders vorteilhaft ist, wie beispielsweise die Aufreinigung des Amins teuer und aufwendig ist.

Die Umsetzung der substituierten Isoharnstoffderivate mit den o.g. Aminen kann in Wasser oder einem mit Wasser mischbaren Lösungsmittel, oder einem Gemisch davon erfolgen. Üblicherweise wird dabei ein pH-Wert im Bereich des pK-Wertes des Amins verwendet, d.h. in einem pH-Bereich zwischen 6 und 14, bevorzugt zwischen 8 und 12, besonders bevorzugt im pH-Bereich von 9 bis 11.

Das Molverhältnis von substituierten Isoharnstoffderivaten zu primären oder sekundären Amin liegt im Bereich von 0,9 bis 5,0, vorzugsweise im Bereich von 1,0 bis 2,0.

Die Reaktionstemperaturen in der zweiten Stufe liegen im Bereich von -20 bis 100°C, bevorzugt im Bereich von 0 bis 60°C, besonders bevorzugt zwischen 10 und 40°C.

Für die Reaktionsführung in der zweiten Verfahrensstufe spielt die Reihenfolge der Zugabe der Reaktanten keine besondere Bedeutung. In der Regel gibt man den substituierten Isoharnstoff zu dem primären oder sekundären Amin, der bevorzugt in wäßriger oder alkoholischer Lösung vorliegen kann.

Die Zugabe kann sich über einen Zeitraum von 0.5 bis 10 Std., bevorzugt von 1 bis 3 Std. erstrecken.

Zur Einhaltung des pH-Wertes können je nach Ausgangs-pH-Wert der Base entweder Säuren, wie CO2, SO2, HCl, HNO3, H2SO4, H2SO3, H3PO3, H3PO2 und H3PO4, und/oder Basen wie NaOH, KOH, LiOH, Ca(OH)2, Ba(OH)2, Mg(OH)2 eingesetzt werden. Sollten die Amine in basischer und nicht in neutralisierter oder teilneutralisierter Form vorliegen, so werden nur Säuren benötigt.

Als Säuren sind solche bevorzugt, die technisch leicht verfügbar sind und zusammen mit Schwermetallspuren zu schwerlöslichen Komplexen führen, wie z.B. CO2; H2SO4, H3PO4. Es können aber auch bevorzugt Gemische dieser und anderer Säuren eingesetzt werden.

Nach Abtrennung der ggf. ausgefallenen, komplexierten Nebenprodukte, entweder durch Heißfiltration oder Zentrifugation, erfolgt die Isolierung der gewünschten Guanidiniumderivate in an sich bekannter Weise. So läßt sich beispielsweise durch Abkühlen der abfiltrierten Reaktionslösung auf -20 bis 60°C, insbesondere 0 bis 40°C, das Wertprodukt kristallin erhalten. Nach Filtration kann gegebenenfalls durch eine weitere Umkristallisation die Reinheit verbessert werden. Es ist aber auch möglich, daß Produkt mittels Extraktion aus dem Reaktionsgemisch zu entfernen, um es anschließend durch Destillation oder Kristallisation sauber zu isolieren.

Es ist in besonderer Weise überraschend, daß die Ausbeuten der erfindungsgemäßen Reaktion, bezogen auf den Gehalt an Cyanamid (1. Stufe) und O-Alkylisoharnstoff (2. Stufe) bei der Verwendung der technischen Ausgangsstoffe mit denen der Umsetzung von reinem Cyanamid und O-Alkylisoharnstoffen vergleichbar sind. Unter Beröcksichtigung des Reinigungsschrittes für die jeweilige Herstellung von reinem Cyanamid bzw. O-Alkylisoharnstoff liegt die Ausbeute aufgrund der geringeren Zahl der Verfahrensschritte weit höher.

Zudem können noch höhere Umsätze erzielt werden, wenn man im zweiten Verfahrensschritt die billige Isoharnstoffverbindung im Überschuß zum Amin einsetzt, was bei Einsatz von reinem Cyanamid oder reinem O-Alkylisoharnstoff häufig unwirtschaftlich ist. Die erreichte Reinheit des isolierten Guanidiniumsalzes ist mit der aus reinem Cyanamid hergestellten Ware vergleichbar. Dies ist insbesondere auf die hohe Reinheit der erfindungsgemäß erhaltenen Isoharnstoffderivate zurückzuführen.

In dem folgenden Beispiel wird das Verfahren zur Herstellung substituierter Guanidiniumderivate näher erläutert.

Beispiel: Herstellung von Kreatin

Stufe 1: Synthese von O-Methylisoharnstoff Hydrochlorid

400 ml trockenes Methanol und 1 ml 85%ige Phosphorsäure wurden in einem 500 ml Rundkolben mit Rührer, Gaseinleitungsrohr, Rückflußkühler und Trockenrohr bei 0 bis 5°C mit trockenem Chlorwasserstoff bis zur Sättigung begast. Anschließend wurden unter Eiskühlung 120 g Kalkstickstoff mit einem Gehalt an CaCN2 von 43 Gew.-% so eingetragen, daß eine Temperatur von 20°C nicht überschritten wurde. Nach der Zugabe wurde 2 Std. bei 20°C nachgerührt. Anschließend wurde das Reaktionsgemisch unter Rückfluß aufgekocht, die gebildete Suspension abfiltriert und der Filterkuchen dreimal mit je 50 ml Methanol gewaschen. Die vereinigten Mutterlaugen wurden im Vakuum bis auf 200 ml aufkonzentriert. Nach HPLC-Analyse enthielt das Konzentrat 61,2 g O-Methylisoharnstoff Hydrochlorid, entsprechend einer Ausbeute von 88%.

Stufe 2: Umsetzung von O-Methylisoharnstoff Hydrochlorid mit Sarkosin

Zu einem Gemisch von 138 g 40,1 Gew.-%iger wäßriger Na-Sarkosinat-Lösung, 16,2 g 50 Gew.-%iger Schwefelsäure und 53 g Wasser bei pH 11 wurde die in der ersten Stufe hergestellte methanolische O-Methylisoharnstoff-Hydrochlorid-Lösung innerhalb von 2 Std. bei einer Temperatur von 20°C zudosiert. Der pH-Wert wurde während der Dosierung durch gleichzeitige Zugabe von 20 gew.-%iger NaOH bei 11 gehalten. Nach Dosierende wurde das Reaktionsgemisch noch 6 Std. bei 20°C nachgerührt und anschließend das Lösungsmittel im Vakuum bei 60°C bis auf ca. 150 ml abdestilliert. Aus dem verbleibenden Rückstand erhielt man nach Kristallisation 62,5 g Kreatin mit einer Reinheit von 88% und einem Restwassergehalt von 12%. Nach Analyse der Mutterlauge lag die Gesamtreaktionsausbeute an Kreatin bei 87%.

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