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DEVICE AND METHOD FOR THE AUTOMATIC, CASHLESS PAYMENT OF A FEE FOR INSTALLING AN ADVERTISING MEDIUM ON A VEHICLE AND CORRESPONDING ADVERTISING MEDIUM

阅读:453发布:2023-05-26

专利汇可以提供DEVICE AND METHOD FOR THE AUTOMATIC, CASHLESS PAYMENT OF A FEE FOR INSTALLING AN ADVERTISING MEDIUM ON A VEHICLE AND CORRESPONDING ADVERTISING MEDIUM专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且The invention relates to a device (10) for automatically paying the fee for installing at least one advertising medium (16) on a vehicle (12), without using cash. The device comprises a first communications device (20) which is located at a control point (14) and a second communications device (26) which is located on the advertising medium (16). The second communications device (26) provides the first communications device (20) with the information required for testing whether the advertising medium (16) is present on the vehicle (12). The invention (10) also comprises a device (32) for giving credit in payment for the installation of the advertising medium (16) on the vehicle (12) in dependence on the result of the test for establishing its presence.,下面是DEVICE AND METHOD FOR THE AUTOMATIC, CASHLESS PAYMENT OF A FEE FOR INSTALLING AN ADVERTISING MEDIUM ON A VEHICLE AND CORRESPONDING ADVERTISING MEDIUM专利的具体信息内容。

Anspr├╝che
1 . Vorrichtung (10) zum automatisierten bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung wenigstens eines Werbeträgers (1 6) an einem Fahrzeug ( 1 2), umfassend: eine an einer Kontrollstelle ( 14) angeordnete erste Kommunikationseinrichtung (20) und eine an dem Werbeträger ( 1 6) angeordnete zweite Kommunikationseinrichtung (26), wobei die zweite Kommunikationseinrichtung (26) für die erste
Kommunikationseinrichtung (20) Informationen bereitstellt, anhand derer das Vorhandensein des Werbeträgers ( 1 6) an dem Fahrzeug ( 1 2) überprüfbar ist, sowie eine Einrichtung (32) zum Erstellen einer Gutschrift als Entgelt für die Anbringung des Werbeträgers ( 1 6) an dem Fahrzeug
( 1 2) in Abhängigkeit des Ergebnisses der Vorhandenseins- Überprüfung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrollstelle eine Tankstelle ( 14) oder Mautstelle oder Induktionsschleifen-Einrichtung in der Fahrbahn oder eine Relaisstation beispielsweise eines Mobiltelefon-Netzes ist oder ein die Erde umkreisender Satellit.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kommunikationseinrichtung wenigstens einen an dem Werbeträger ( 1 8a) angeordneten Strichcode (34a - 34d) umfasst, und dass die erste Kommunikationseinrichtung ein Strichcode-Lesegerät (36) zum Erfassen des wenigstens einen Strichcodes aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kommunikationseinrichtung eine Mehrzahl von Strichcodes (34a - 34d) umfasst, welche auf der Oberfläche des Werbeträgers verteilt angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationseinrichtung eine Kamera (40) und eine Bildverarbeitungseinheit oder/und Mustererkennungseinheit (42) umfasst zur Erkennung wenigstens eines Oberflächenmerkmals (38a - 38d) des Werbeträgers ( 1 8b), welches die zweite Kommunikationseinrichtung bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dassdiezweite Kommunikationseinrichtung eine Mehrzahl von Oberflächenmerkmalen (38a - 38d) umfasst, welche auf der Oberfläche des Werbeträgers ( 1 8b) verteilt angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationseinrichtung einen Interrogator (20) umfasst, welcher mit einem Transponder (26) der zweiten Kommunikationseinrichtung in Datenaustauschverbindung tritt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (26) ein passiver Transponder ist.
9. Vorrichtung nach einem der Anspr├╝che 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dassdie zweite Kommunikationseinrichtung
(26) wenigstens eine Sensoreinheit (44/46) zur Erfassung der Unversehrtheit des Werbeträgers ( 1 8c) umfasst.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit eine Leiterschleife (46) und einen Widerstandssensor (44) umfasst.
1 1 . Vorrichtung nach einem der Anspr├╝che 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dassdiezweite Kommunikationseinrichtung (26) zum Empfangen und Speichern von Daten ausgebildet ist, welche ihr von der ersten Kommunikationseinrichtung (20) ├╝bermittelt werden.
1 2. Vorrichtung nach einem der Anspr├╝che 1 bis 1 1 , dadurchgekennzeichnet, dassdiezweite Kommunikationseinrichtung (26) Daten ├╝ber den Zeitpunkt der vorhergehenden Gutschrift- Erstellung bereitstellt.
1 3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 1 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kommunikationseinrichtung (26) Daten über den Zeitpunkt der Anbringung des Werbeträgers ( 1 6) an dem Fahrzeug ( 1 2) bereitstellt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 1 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kommunikationseinrichtung (26) Daten über die Dauer der vereinbarten Anbringung des Werbeträgers ( 1 6) an dem Fahrzeug ( 1 2) bereitstellt.
1 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dassdiezweite Kommunikationseinrichtung (26) Daten über das Fahrzeug (1 2), auf dem der Werbeträger ( 1 6) angebracht ist, bereitstellt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine Annäherungs- Erfassungseinrichtung (24) umfasst, welche bei Erfassung einer Annäherung des Fahrzeugs (12) an die Kontrollstelle (14) die erste Kommunikationseinrichtung (20) oder/und die zweite Kommunikationseinrichtung (26) aktiviert.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Annäherungs-Erfassungseinrich- tung eine, beispielsweise in einer Fahrfläche (22) verlegte,
Induktionsschleife (24) umfasst.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Werbeträger eine Folie (18) umfasst.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Werbeträger einen dreidimensionalen Körper (16) umfasst.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Werbeträger (18) derart ausgebildet oder/und an dem Fahrzeug anordenbar ist, dass er einerseits ohne Beschädigung des Fahrzeugs (12), andererseits aber unter Zerstörung des Werbeträgers ( 1 8) selbst wieder vom Fahrzeug ( 1 8) abnehmbar ist.
21 . Verfahren zum bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung wenigstens eines Werbeträgers ( 1 6, 1 8) an einem Fahrzeug ( 1 2), gewünschtenfalls unter Einsatz einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, das Verfahren umfassend die Schritte: a. Überprüfen des Vorhandenseins des Werbeträgers ( 1 6, 1 8) an dem Fahrzeug ( 1 2) an einer Kontrollstelle ( 14) und b. Erstellen einer Gutschrift als Entgelt für die Anbringung des Werbeträgers ( 1 6, 1 8) in Abhängigkeit des Ergebnisses der
Überprüfung im Schritt a.
22. Verfahren nach Anspruch 21 , dadurch gekennzeichnet, dass man an der Kontrollstelle ( 1 4) eine erste Kommunikationseinrichtung (20) und an dem Werbeträger ( 1 6,
1 8) eine zweite Kommunikationseinrichtung (26, 28) vorsieht.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Gutschrift nur dann erstellt wird, wenn die Unversehrtheit des Werbeträgers ( 1 6, 1 8) erfasst worden ist.
24. Verfahren nach einem der Anspr├╝che 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Gutschrift nur dann erstellt wird, wenn seit dem Zeitpunkt der letzten Erstellung eine vorbestimmte
Zeitdauer vergangen ist.
25. Verfahren nach einem der Anspr├╝che 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Gutschrift durch sofortiges Verrechnen mit einem an der Kontrollstelle ( 14) zu entrichtenden
Geldbetrag erstellt wird.
26. Verfahren nach einem der Anspr├╝che 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Gutschrift in Form eines Gutschrift- Beleges erstellt wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Gutschrift durch einen entsprechenden Eintrag auf einem schreib-/lesefähigen Speichermedium (50) erstellt wird.
28. Mit einem Transponder (26, 28) ausgestatteter und zur Anbringung an einem Fahrzeug ( 1 2) ausgebildeter Werbeträger (1 6, 1 8), gewünschtenfalls als Teil einer Vorrichtung ( 10) nach einem der Ansprüche 1 bis 20 oder/und zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 21 bis 27.
29. Verfahren zur Pr├╝fung und Honorierung des Vorhandenseins von Werbung einer Firma an Kraftfahrzeugen in bestimmten Zeitintervallen, gekennzeichnet durch, firmenbezogene und von den Fahrern der Kraftfahrzeuge verwertbare Kraftstoffgutschriften, die an
Tankstellen nach Pr├╝fung des Vorhandenseins der Werbung einl├╢sbar sind.
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlösung dieser Gutschrift davon abhängig gemacht ist, daß seitder letzten Gutschriftteileinlösung eine bestimmte Zeit vergangen ist.
31 . Verfahren nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfung automatisch mittels eines
Lesegerätes (zB Scanner) erfolgt.
32. Verfahren nach einem der Ansprüche 29 bis 31 , dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftstoffgutschrift die Form einer abbuchungsfähigen Chipkarte hat.
33. Verfahren nach Anspruch 31 , dadurch gekennzeichnet, daß ein die Kraftstoffgutschrift enthaltendes, abbuchungsfähiges Medium angebracht ist und daß die Zapfpistole mit einer Einrichtung zum Abbuchen des gezapften Kraftstoffs auf dem Medium und auf dem Konto der Firma in der
Tankstelle versehen ist.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Medium die Abbuchung nur dann zuläßt, wenn eine positive Meldung einerfahrzeugeigenen Einrichtung vorliegt, die mit dem Medium in Verbindung steht und die Unversehrtheit der Werbeflächen ermittelt.
说明书全文

Vorrichtung und Verfahren zum automatisierten bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung eines Werbeträgers an einem Fahrzeug;

Werbeträger

Beschreibung

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum automatisierten bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung eines Werbeträgers an einem Fahrzeug.

Die gewerbliche Anbringung von Werbeträgern an Fahrzeugen ist seit langem bekannt. So sind beispielsweise auf großen Oberflächen von öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bussen, Straßenbahnen sowie S- oder U- Bahnen, oder von Taxis häufig Werbefolien angebracht. Die Unternehmen, für die auf diesen Folien geworben wird, entrichten hierfür an den den Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxiunternehmer einen bestimmten Geldbetrag. Dieses Entgelt kann beispielsweise in bestimmten Zeitabständen zu entrichten sein.

Um zu gewährleisten, dass der Werbeträger ordnungsgemäß an dem Fahrzeug angebracht ist, führt ein Mitarbeiter des werbenden Unternehmens oder eines hiermit beauftragten Unternehmens von Zeit zu Zeit Sichtprüfungen an dem Fahrzeug durch. Aufgrund des hohen Personalaufwands verursacht dieses Überwachungsverfahren erhebliche Kosten. Um eine vertretbare Relation zwischen den durch die Anbringung des Werbeträgers und die Sichtprüfung entstehenden Kosten und dem durch die Werbung bewirkten wirtschaftlichen Effekt zu wahren, wurden die Sichtprüfungen bislang nur in relativ großen Zeitabständen durchgeführt. Überdies war die Kontroll- und Überwachungsfunktion nur lokal und nicht überregional durchführbar. Zum allgemeinen technologischen Umfeld wird auf folgende Schriften verwiesen:

Aus der WO-A-94/28526 ist es bekannt, in Fahrzeuge beispielsweise an Tankstellen Informationen einzuspeisen, die den Insassen des Fahrzeugs dann bei der Weiterfahrt mitgeteilt werden.

Aus der DE-A-44 33 569 ist es bekannt, dass sich Kunden in einem Supermarkt oder dergleichen an einer Anzeige/Eingabe-Einrichtung zunächst an- zeigen lassen, für welche Waren Rabatte gewährt werden, und anschließend durch entsprechende Betätigung einer Tastatur der Anzeige/Eingabe- Einrichtung die sie interessierenden Waren auswählen. Der Rabatt wird allerdings nur dann gewährt, wenn später an der Kasse festgestellt wird, dass die betreffende Ware auch tatsächlich gekauft worden ist.

Aus der DE-U-93 20 892 ist schließlich ein Benutzungskontrollsystem für Skilifte und Seilbahnen bekannt, welches die Zugangsberechtigung einer Person zu dem Skilift bzw. der Seilbahn berührungslos überprüft.

Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, welche in der Lage ist, die Anbringung eines Werbeträgers an einem Fahrzeug automatisch zu überprüfen und den Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer bei ordnungsgemäßem Vorhandensein des Werbeträgers an dem Fahrzeug automatisch bargeldlos zu entlohnen.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zum automatisierten bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung wenigstens eines Werbeträgers an einem Fahrzeug, welche eine an einer Kontrollstelle angeordnete erste Kommunikationseinrichtung und eine an dem Werbeträger angeordnete zweite Kommunikationseinrichtung umfaßt, wobei die zweite Kommunikationseinrichtung für die erste Kommunikationseinrichtung Informationen bereitstellt, anhand derer das Vorhandensein des Werbeträgers an dem Fahrzeug überprüfbar ist, sowie eine Einrichtung umfaßt zum Erstellen einer Gutschrift als Entgelt für die Anbringung des Werbeträgers an dem Fahrzeug in Abhängigkeit des Ergebnisses der Vorhandenseins-Überprüfung. Die automatische Überprüfung des ordnungs- gemäßen Vorhandenseins des Werbeträgers an dem Fahrzeug erfolgt durch Kommunikation der beiden Kommunikationseinrichtungen. Ist die Überprüfung positiv verlaufen, so wird als Entgelt für die Anbringung des Werbeträgers an dem Fahrzeug automatisch eine Gutschrift erstellt.

Einer der Vorteile der erfindungsgemäß automatisch erfolgenden Überprüfung des ordnungsgemäßen Vorhandenseins des Werbeträgers an dem Fahrzeug sowie der automatischen Entlohnung des Fahrzeughalters ist selbstverständlich in der Kosteneinsparung zu sehen, die mit dem vollständigen Ausschluß menschlicher Arbeitsleistung einhergeht. Dies ermöglicht es, die Zeitintervalle zwischen zwei aufeinander folgenden Überprüfungen so zu verkürzen, dass nunmehr eine große Menge von Fahrzeugen, ua auch Privatfahrzeuge, für die Anbringung von Werbeträgern in Frage kommt, sowie ein überregionales Werbeprogramm effizient gestaltet werden kann. Als weitere Vorteile können eine erhöhte Effizienz des Überprüfungs- und Abrechnungsverfahrens, die Vermeidung menschlicher Fehler bzw. vorsätzlicher falscher Eingriffe bei Kontrolle und Abrechnung genannt werden. Schließlich ist auch auf die Möglichkeit einer einfachen Einbindung der Erfindung in bestehende IT-Systeme hinzuweisen.

Um auch dann, wenn die Länge des Zeitintervalls zwischen zwei aufeinan ¬ derfolgenden Überprüfungen nicht vorgeschrieben ist, möglichst kurze Prüfintervalle sicherstellen zu können, kommen als Kontrollstellen Orte in Frage, die von den Fahrzeugen ohnehin häufig angefahren werden. Dies ist beispielsweise bei Tankstellen oder/und Mautstellen der Fall.

Wird die Gutschrift unmittelbar mit dem an der Tankstelle oder/und Mautstelle zu entrichtenden Geldbetrag verrechnet, so kann für den Fahrzeug- führer ein weiterer Anreiz geschaffen werden, die Kontrollstelle häufig anzufahren. Grundsätzlich ist es jedoch ebenso möglich, die Gutschrift in Form eines Gutschrift-Beleges zu erstellen, der dann bei einem der nächsten Halte an der Kontrollstelle oder an anderen Stellen, beispielsweise Kaufhäusern und dergleichen, eingelöst werden kann. Eine weitere Möglichkeit besteht schließlich darin, die Gutschrift durch einen entsprechenden Eintrag auf einem schreib-/lesefähigen Speichermedium, beispielsweise einer Chip- oder Magnetstreifen-Karte, zu erstellen. Die Gutschrift kann in diesem Fall an jeder beliebigen Stelle, an der diese Karte als Zahlungsmittel akzeptiert wird, eingelöst werden. Das schreib-/lesefähige Speichermedium kann aber auch an dem Fahrzeug oder dem Werbeträger fest angeordnet sein und beispielsweise lediglich die Verrechnung mit an dieser oder vergleichbaren Kontrollstellen zu entrichtenden Geldbeträgen erlauben. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die erste Kommunikationseinrichtung und die Einrichtung zum Erstellen der Gutschrift nicht nur in diesem Fall als Funktionseinheit ausgebildet sein können.

Die erste Kommunikationseinrichtung und die zweite Kommunikationseinrichtung können sowohl für eine unidirektionale Kommunikation als auch für eine bidirektionale Kommunikation ausgelegt sein.

Im Falle der unidirektionalen Kommunikation stellt die zweite Kommunikationseinrichtung lediglich Informationen bereit, die dann von der ersten Kommunikationseinrichtung erfasst werden können. Hierzu kann die zweite Kommunikationseinrichtung beispielsweise wenigstens einen an dem Werbeträger angeordneten Strichcode umfassen, während die erste Kommunikationseinrichtung ein Strichcode-Lesegerät zum Erfassen des wenigstens einen Strichcodes aufweist. Der Strichcode kann alle für die Erstellung der Gutschrift erforderlichen Angaben umfassen.

Ist auf der Oberfläche des Werbeträgers eine Mehrzahl von Strichcodes verteilt angeordnet, so kann neben dem bloßen Vorhandensein des Werbe- trägers an dem Fahrzeug von der ersten Kommunikationseinrichtung zusätzlich auch die Unversehrtheit des Werbeträgers überprüft werden. Der Werbeträger kann in diesem Falle beispielsweise dann als unversehrt angesehen werden, wenn die erste Kommunikationseinrichtung das Vorhan- densein aller ursprünglich vorgesehenen Strichcodes erfasst und bestätigt.

Zur Erhöhung der Sicherheit des Verfahrens kann es vorteilhaft sein, wenn der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer nicht weiß bzw. nicht erkennen kann, wo die von der zweiten Kommunikationseinrichtung bereitgestellte Information auf der Oberfläche des Werbeträgers angeordnet ist. Für diesen Fall kann vorgesehen sein, dass die erste Kommunikationseinrichtung eine Kamera und eine Bildverarbeitungseinheit oder/und Mustererkennungseinheit umfasst zur Erkennung wenigstens eines Oberflächenmerkmals des Werbeträgers, welches Oberflächenmerkmal die zweite Kommunikationseinrich- tung bildet.

Durch Anordnung einer Mehrzahl derartiger Oberflächenmerkmale auf der Oberfläche des Werbeträgers kann wiederum die Überprüfung auch der Unversehrtheit des Werbeträgers ermöglicht werden.

Wie vorstehend bereits erwähnt, kann die Kommunikation zwischen den beiden Kommunikationseinrichtungen auch als bidirektionale Kommunikation ausgelegt sein. Hierzu kann die erste Kommunikationseinrichtung die zweite Kommunikationseinrichtung um die erforderlichen Informationen "bitten", woraufhin die zweite Kommunikationseinrichtung diese Informationen aktiv an die erste Kommunikationseinrichtung übermittelt. Beispielsweise kann die erste Kommunikationseinrichtung einen Interrogator umfassen, welcher mit einem Transponder der zweiten Kommunikationseinrichtung in Datenaustauschverbindung tritt. Der Transponder der zweiten Kommunikations- einrichtung kann beispielsweise ein passiver Transponder sein, dh ein Transponder ohne eigene Energieversorgung. Derartige passive Transponder sind im Stand der Technik an sich bekannt und sollen daher hier nicht näher erläutert werden.

Wie vorstehend bereits angesprochen wurde, ist eine Überprüfung des Werbeträgers auf Unversehrtheit von Vorteil. Hierzu kann vorgesehen sein, dass die zweite Kommunikationseinrichtung wenigstens eine Sensoreinheit zur Erfassung der Unversehrtheit des Werbeträgers umfasst. Diese kann beispielsweise eine Leiterschleife und einen Widerstandssensor umfassen, wobei sich die Leiterschleife vorteilhafterweise zumindest in Oberflächen- bereichen hoher Bedeutung für die Erzielung des gewünschten Werbeeffekts erstreckt. Mit Hilfe des Widerstandssensors kann erfasst werden, ob die Leiterschleife unterbrochen ist oder nicht. Falls die Leiterschleife nicht unterbrochen ist, kann hieraus geschlossen werden, dass der Werbeträger unversehrt ist.

Insbesondere für den Fall bidirektionaler Kommunikation zwischen den beiden Kommunikationseinrichtungen wird vorgeschlagen, dass die zweite Kommunikationseinrichtung zum Empfangen und Speichern von Daten ausgebildet ist, welche ihr von der ersten Kommunikationseinrichtung übermittelt werden. Beispielsweise können die beiden Kommunikationseinrichtungen dann, wenn das Vorhandensein und ggf. die Unversehrtheit des Werbeträgers erfasst worden ist und auch kein anderer Hinderungsgrund für das Erstellen einer Gutschrift vorliegt, ein Zeitsignal austauschen und kann wenigstens eine der beiden Kommunikationseinrichtungen die dem aktuellen Zeitpunkt entsprechende Zeit speichern.

Aufgrund dieser Zeitinformation kann beim nächsten Aufenthalt oder bei der nächsten Vorbeifahrt des Fahrzeugs an einer Kontrollstelle ermittelt werden, ob seit der vorhergehenden Erstellung einer Gutschrift ein vorbestimmtes Zeitintervall abgelaufen ist oder nicht. Sollte seit der letzten Erstellung einer Gutschrift zu wenig Zeit vergangen sein, so könnte dies auch bei Vorhandensein und Unversehrtheit des Werbeträgers einen Grund darstellen, das erneute Erstellen einer Gutschrift zu verweigern. Durch diese Maßnahme kann nämlich in einfacher Weise verhindert werden, dass der Fahrzeughalter eines mit einem Werbeträger ausgerüsteten Fahrzeugs nach einem durch eine Gutschrift kostenbegünstigten Betanken des Fahrzeugs den Tank in betrügerischer Absicht entleert und sich hierauf wieder zur Tankstelle begibt, um das Fahrzeug unter Inanspruchnahme einer Kostenvergünstigung erneut zu betanken.

Die Länge dieses vorbestimmten Zeitintervalls kann zwischen dem Fahrzeug- halter und dem werbenden Unternehmen in Abhängigkeit des Fahreinsatzes vereinbart werden, beispielsweise in Abhängigkeit von der Strecke, die das Fahrzeug in einem verbestimmten Zeitraum zurückzulegen hat. Hierdurch kann das werbende Unternehmen Fahrzeughaltern, deren Fahrzeug sehr viel gefahren wird und somit eine hohe Werbewirksamkeit entfaltet, eine bevorzugte Behandlung zukommen lassen. Die Einhaltung der vereinbarten Fahrleistung kann beispielsweise bei gelegentlichen Sichtüberprüfungen des Fahrzeugs überwacht werden.

Als Weiterbildung der Erfindung kommt ferner in Frage, dass eine der Kommunikationseinrichtungen Daten überden Zeitpunktder Anbringung des Werbeträgers an dem Fahrzeug bereitstellt. Sollte nämlich das werbende Unternehmen oder eine für dieses tätig werdende Agentur die Verträge mit den Fahrzeughaltern stets über eine vorbestimmte Zeitdauer abschließen, so genügt diese Information, um festzustellen, ob die Vertragsdauer bereits abgelaufen ist, und um ggf. die Ausstellung einer Gutschrift nach Ablauf der Vertragsdauer zu verhindern.

Sollten hingegen flexible Vertragszeiträume erwünscht sein, so kann ferner vorgesehen sein, dass die zweite Kommunikationseinrichtung Daten über die Dauer der vereinbarten Anbringung des Werbeträgers an dem Fahrzeug bereitstellt. Insbesondere dann, wenn an dem Fahrzeug ferner eine aktive Fahrzeug- Identifizierungseinrichtung vorgesehen ist, welche für die erste Kommunikationseinrichtung das Fahrzeug identifizierende Daten bereitstellt, ist es von Vorteil, wenn auch die zweite Kommunikationseinrichtung Daten über das Fahrzeug bereitstellt, an dem der Werbeträger angebracht sein sollte. Durch einen Vergleich der Daten von der Fahrzeug-Identifizierungseinrichtung einerseits und der zweiten Kommunikationseinrichtung andererseits kann überprüft werden, ob der Werbeträger auch tatsächlich an dem vertragsgemäß vereinbarten Fahrzeug angebracht ist. Dies erhöht die Sicherheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegenüber betrügerischem Missbrauch.

In Weiterbildung der Erfindung kann ferner eine Annäherungs-Erfassungs- einrichtung vorgesehen sein, welche bei Erfassung einer Annäherung des Fahrzeugs an die Kontrollstelle die erste Kommunikationseinrichtung oder/und die zweite Kommunikationseinrichtung aktiviert. Dabei kann die Annäherungs-Erfassungeinrichtung eine, beispielsweise in einer Fahrfläche der Kontrollstelle verlegte, Induktionsschleife umfassen.

Der Werbeträger kann in an sich bekannter Weise eine mit der Werbung bedruckte Folie umfassen, also einen im wesentlichen zweidimensionalen Körper. Es ist jedoch ebenso möglich, dass der Werbeträger einen dreidimensionalen Körper umfasst, beispielsweise eine stilisierte Flasche oder dergleichen, die auf dem Dach des Fahrzeugs angeordnet sein kann. Schließlich ist es auch denkbar, daß die Werbung - zumal bei längerer Vertragsdauer - auch durch Lackieren aufgebracht sein kann. Der Werbeträger ist in diesem Fall die Lackierung des Fahrzeugs.

In beiden Fällen ist es aber vorteilhaft, wenn der Werbeträger derart ausgebildet oder/und an dem Fahrzeug anordenbar ist, dass er einerseits ohne Beschädigung des Fahrzeugs, andererseits aber nur unter Zerstörung des Werbeträgers selbst wieder vom Fahrzeug abnehmbar ist. Für den Fall von Werbefolien kann dies beispielsweise durch Verwendung eines vom Fahrzeuglack leicht wieder ablösbaren Klebstoffs auf der Folienrückseite und durch Vorsehen von Einschnitten an definierten Stellen des Umfangsrands der Folie oder der Folienfläche bewerkstelligt werden, wie dies beispiels- weise von Autobahn-Vignetten in der Schweiz oder Österreich oder TÜV- Plaketten in Deutschland her bekannt ist. Beim Ablösen der Folie von dem Fahrzeug reißt die Folie an den dafür vorgesehenen Stellen ein, wodurch sie unbrauchbar wird. Eine Tendenz zu leichtem Einreißen durch den Versuch eines nicht vertragsgemäßen Ablösens der Folie kann überdies durch geeig- nete Wahl des Kunststoffmaterials für die Folie begünstigt werden. Im Falle des Vorsehens der vorstehend angesprochenen, zur Unversehrtheits-Prüfung dienenden Leiterschleife sollte diese zumindest im Bereich der vorstehend beschriebenen Soll-Einreißstellen im Bereich des Folienrands verlaufen.

Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung wenigstens eines Werbeträgers an einem Fahrzeug. Hinsichtlich der möglichen Verfahrensvarianten und der damit erzielbaren Vorteile sei auf die vorstehende Diskussion der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwiesen.

Schließlich betrifft die Erfindung auch einen mit einem Transponder, vorzugsweise einem passiven Transponder, ausgestatteten und zur Anbringung an einem Fahrzeug ausgebildeten Werbeträger. Auch hinsichtlich der mit diesem Werbeträger erzielbaren Vorteile sei auf die vorstehende Diskussion verwiesen.

Die Erfindung wird im Folgenden an einem Ausführungsbeispiel anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden. Es stellt dar:

Fig. 1 ein an einer Tankstelle haltendes Fahrzeug mit Werbeträger; und Fig. 2a-2c schematische Darstellungen verschiedener Ausführungsformen erfindungsgemäßer Werbefolien.

In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum automatisierten, bargeldlosen Entrichten des Entgelts für die Anbringung eines Werbeträgers an einem Fahrzeug ganz allgemein mit 10 bezeichnet.

Ein Fahrzeug 1 2 befindet sich im Bereich einer Kontrollstelle 14. Als Kontrollstelle 1 4 dient im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Tankstelle, was in Fig. 1 schematisch durch eine Zapfsäule 1 4a angedeutet ist. Auf dem Dach des Fahrzeugs 1 2 ist als Werbeträger 1 6 die Skulptur einer Tube angeordnet. Zusätzlich oder alternativ kann an dem Fahrzeug aber auch im Bereich dessen Seitenflächen eine Werbefolie 1 8 angeordnet sein.

Im Bereich der Zapfsäule 14a der Tankstelle 14 ist eine erste Kommunikationseinrichtung 20 angeordnet, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel von einem Interrogator gebildet ist. Der Interrogator 20 tritt dann, wenn das Fahrzeug 1 2 in den Bereich einer in der Fahrfläche 22 verlegten Induktionsschleife 24 gelangt, mit einem Transponder 26 der Werbeskulptur 1 6 bzw. einem Transponder 28 der Werbefolie 1 8 in Datenaustauschverbindung. Die Transponder 26 bzw. 28 bilden gemäß der vorliegenden Erfindung jeweils alleine oder gemeinsam die zweite Kommunikationseinrichtung.

Genauer gesagt gibt die Induktionsschleife 24 bei Annäherung des Fahr- zeugs 1 2 über eine Datenleitung X an eine zentrale Steuereinheit 30 ein Annäherungssignal aus. Daraufhin aktiviert die Steuereinheit 30 über eine Datenleitung Y den Interrogator 20, der infolge dieser Aktivierung ein Abfragesignal Q an den Transponder 26 oder/und den Transponder 28 emittiert. (Der Einfachheit halber wird im Folgenden lediglich auf den Transponder 26 Bezug genommen werden.) Das in Reaktion auf das Abfragesignal Q vom Transponder 26 an den Interrogator zurückgesendete Antwortsignal R kann eine ganze Reihe von Informationen enthalten, die von dem Interrogator 20 über die Datenleitung Y an die zentrale Steuereinheit 30 weitergeleitet werden. Diese Informationen können beispielsweise umfassen: die Information, dass der Werbeträger 1 6 an dem Fahrzeug 1 2 vorhanden ist; die Information, dass der Werbeträger 1 6 unversehrt ist; die Information, seit wann der Werbeträger 1 6 an dem Fahrzeug 1 2 angebracht ist; die Information, wie lange der Vertrag zwischen dem Halter des Fahrzeugs 1 2 und dem werbenden Unternehmen läuft; die Information, an welchem Fahrzeug der Werbeträger 1 6 angebracht sein soll; - die Information, wieviel Zeit seit der letzten Erstellung einer Gutschrift vergangen ist; die Information, ob und wenn ja in welcher Höhe ein etwaiges Guthaben nicht in Anspruch genommener Gutschriften besteht; und dergleichen mehr Informationen.

Auf Grundlage der ihr übermittelten Informationen bestimmt die zentrale Steuereinheit 30, ob dem Halter des Fahrzeugs 1 2 bei diesem Tankstopp eine Gutschrift zusteht oder nicht. Ist beispielsweise seit dem letzten Tankstopp eine vorbestimmte Zeit, beispielsweise eine Woche, vergangen und der Vertrag zwischen dem Fahrzeughalter und dem werbenden Unternehmen noch nicht abgelaufen, und ist darüber hinaus der Werbeträger 1 6 an dem Fahrzeug 1 2 in unversehrtem Zustand angebracht, so bestimmt die Steuereinheit 30, dass dem Halter des Fahrzeugs 1 2 eine Gutschrift zusteht und übermittelt über eine Signalleitung Z an einen Kassenautomaten 32 ein entsprechendes Signal. Nimmt der Fahrzeugführer die Gutschrift beim Bezahlen der Tankrechnung in Anspruch, so kann der ihm gutgeschriebene Betrag sofort mit dem für den Kraftstoff zu entrichtenden Betrag verrechnet werden. Nimmt der Fahrzeugführer die Gutschrift jedoch nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so informiert der Kassenautomat 32 die zentrale Steuereinheit 30 hiervon, welche ein entsprechendes Signal an den Interrogator 20 weiterleitet. Der Interrogator 20 übermittelt dem Transponder 26 ein Gutschriftsignal über die Höhe des nicht in Anspruch genommenen Teils der Gutschrift, was sich der Transponder 26 in einem Speicher 50 "merkt" (siehe Fig. 2c) . Dieses in dem Speicher abgelegte Guthaben kann bei einem der folgenden Tankstopps jederzeit in Anspruch genommen werden.

In den Figuren 2a bis 2c sind schematisch drei Beispiele für Ausführungsformen von Werbefolien 1 8 dargestellt.

Gemäß Fig. 2a sind auf der Werbefolie 1 8a vier Strichcode-Felder 34a, 34b, 34c und 34d verteilt angeordnet, deren Existenz mittels eines der ersten Kommunikationseinrichtung 20 zugeordneten Lesegeräts 36 erfasst werden kann. Nur wenn alle vier Strichcode-Felder 34a bis 34d vorhanden sind, wird die Werbefolie 1 8a als unversehrt anerkannt, was eine Grundvoraussetzung für das Ausstellen einer Gutschrift ist.

Gemäß Fig. 2b sind auf der Oberfläche der Werbefolie 1 8b vier Oberflächenmerkmale 38a, 38b, 38c und 38d verteilt angeordnet, die im vorliegenden Fall stilisiert als Kreis, Stern, Dreieck und Quadrat dargestellt sind. Bei der Gestaltung dieser Oberflächenmerkmale hat man völlig freie Hand. Es ist lediglich erforderlich, dass sie zur eindeutigen Codierung bestimmter Informationsgehalte geeignet sind. Eine Kamera 40 nimmt ein Bild von der Werbefolie 1 8b auf, aus welchem eine Bildverarbeitungs- oder/und Muster- erkennungseinheit 42 die Oberflächenmerkmale 38a bis 38d extrahiert. Nur wenn sämtliche Oberflächenmerkmale 38a bis 38d vorhanden sind, wird die Werbefolie 1 8b als unversehrt anerkannt. Gemäß Fig. 2c umfasst die Werbefolie 18 einen passiven Transponder 26, dh einen Transponder, der über keine eigene Energieversorgung verfügt, sondern die zu seinem Betrieb erforderliche Energie aus dem Abfragesignal Q des Interrogators 20 bezieht. Dem Transponder 26 ist ein Widerstands- sensor 44 zugeordnet, der mit einer Leiterschleife 46 verbunden ist. Die Leiterschleife 46 verläuft in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zunächst im wesentlichen vollständig längs des Umfangsrands der Werbefolie 18 und überstreicht anschließend noch die gesamte Fläche der Werbefolie 18. Nur dann, wenn der Widerstand der Leiterschleife 46 einen Wert aufweist, der niedriger ist als ein vorbestimmter Wert, wird die Werbefolie 18 als unversehrt anerkannt. Ist die Werbefolie 18 jedoch in ihrem Randbereich eingerissen und infolgedessen die Leiterschleife 46 durchtrennt, so wird die Werbefolie als beschädigt angesehen. Selbstverständlich ist es möglich, eine Mehrzahl von Leiterschleifen in verschiedenen Abständen vom Rand der Folie 18 anzuordnen, um so verschiedene Beschädigungsgrade erfassen zu können.

Um sicherzustellen, dass die Werbefolie 18 beim Abziehen vom Lack des Fahrzeugs 12 irreparabel beschädigt wird, können am Rand der Folie 18 Einschnitte 48 vorgesehen sein, wie sie in Fig. 2c beispielhaft am rechten Rand der Folie 18 angedeutet sind. Diese Einschnitte 48 dienen als Soll- Einreißstellen, die ein zerstörungsfreies Abziehen der Folie vom Fahrzeug 12 verhindern. Obgleich dies in Fig. 2c nicht dargestellt ist, können auch im Flächenbereich der Folie 18 derartige Soll-Einreißstellen vorgesehen sein.

Obgleich die Erfindung vorstehend am Beispiel einer Tankstelle als Kontrollstelle 14 erläutert wurde, sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch an anderen Arten von Kontrollstellen verwirklicht werden kann, beispielsweise an Mautstellen oder Parkhäusern. In diesem Fall kann die erste Kommunikationseinrichtung 20 im Bereich einer Sperre oder Schranke der Mautstelle angeordnet sein. Derartige Mautstellen sind beispielsweise aus Frankreich, Italien und den USA bekannt. Als Kontrollstellen kommen ferner fahrbahnferne Relaisstationen von Mobiltelefon-Netzen, Induktionsschleifen-Einrichtungen in Fahrbahnen, die Erde umkreisende Satelliten und dergleichen in Betracht.

Ferner sei darauf hingewiesen, dass dann, wenn vorstehend von "Tanken" oder " Kraftstoff" die Rede war, die Zufuhr jeder Art von Energieträger zu dem Fahrzeug 1 2 gemeint war. Als Tanken in diesem Sinne ist also beispielsweise auch das Wiederaufladen von Batterien eines Elektrofahrzeugs zu verstehen. Als Kraftstoffe kommen dementsprechend neben Otto- Kraftstoff und Diesel-Kraftstoff auch Alkohole, Öle, Gas, Wasserstoff und dergleichen mehr in Betracht.

Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 29. Es ist allgemein bekannt, an Kraftfahrzeugen Werbung in verschiedener Weise anzubringen. Solche Werbung kann von einer Firma auch für Kraftfahrzeuge bereitgestellt werden. Der Besitzer des Kraftfahrzeugs erhält dann im allgemeinen eine Vergütung für das Führen der Werbung am Fahrzeug. Diese Vergütung kann zeitabhängig verabredet werden, so daß der Eigner des Kraftfahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Werbungszeit eine andere Werbung an seinem Fahrzeug anbringen kann.

Um nun zu gewährleisten, daß die Werbung während der vereinbarten Führungszeit auch tatsächlich angebracht ist, unternimmt die die Werbung bzw. den Auftrag vergehende Firma im allgemeinen Kontrollen, um von Zeit zu Zeit das bestimmungsgemäße Vorhandensein der Werbung dieser Firma am Kraftfahrzeug zu prüfen. Dieses Überwachungsverfahren erfordert daher eine Überwachungsarbeit, die erhebliche Kosten verursacht.

Durch die WO-A1 -94/28526 ist ein Verfahren zur Eingabe von Daten, insbe- sondere Werbedaten, in Fahrzeuge bekannt, wenn diese an einer Tankstelle zum Tanken angeschlossen sind. Die Daten Können dabei abhängig von

Informationen eingegeben werden, die vom Fahrzeug empfangen werden und insbesondere Kennzeichnungen des Fahrers, des Fahrzeugs und des Bestimmungsorts des Fahrzeugs enthalten. Die Dateneingabe kann dabei mittels einer an einer Zapfpistole angebrachten Sendeeinrichtung und einer über dem Tankeinfüllstutzen am Fahrzeug angebrachten Empfangseinrich- tung vorgenommen werden.

Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 29 genannten Art zu schaffen, das die Prüfung und Honorierung des Vorhandenseins von Werbung am Kraftfahrzeug mit minimalem Aufwand ermöglicht.

Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 29 gelöst. Die Vergütung oder Teilvergütung für das Führen von Werbung wird daher mit einer Kraftstoffgutschrift abgegolten. Diese Kraftstoffgutschrift wird an Tankstellen nur dann eingelöst, wenn eine Prüfung auf Vorhandensein der Werbung am Kraftfahrzeug positiv ausgefallen ist.

Vorzugsweise wird die Einlösung dieser Gutschrift gemäß einer weiteren Ausbildung des Verfahrens davon abhängig gemacht, daß seit der letzten Gutschriftteileinlösung eine bestimmte Zeit zB, eine Woche oder ein Monat, vergangen ist. Dadurch wird vermieden, daß der Tank des Kraftfahrzeugs vorzeitig entleert und wieder gefüllt wird, bevor ein nachfolgendes Kontrollintervall angebrochen ist. Eine intervallmäßige Kontrolle und Honorierung der Werbeanbringung ist möglich. Wie vorstehend bereits angesprochen worden ist, kann die Länge der vorbestimmte Zeit in Abhängigkeit einer zwischen dem Fahrzeughalter und dem werbenden Unternehmen vereinbarten Fahrleistung gewählt werden.

Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung erfolgt die Prüfung des bestimmungsgemäßen Vorhandenseins der Werbeanbringung mittels eines

Lesegeräts, beispielsweise mittels eines Scanners) . Wird bei dieser Prüfung festgestellt, daß die auf der Kraftstoffgutschrift angegebene Werbung auch tatsächlich am Fahrzeug angebracht ist, wird der Wert des gezapften Kraftstoffs mit dieser Gutschrift verrechnet. Im anderen Fall muß der getankte Kraftstoff ohne Verrechnung mit der Gutschrift bezahlt werden.

Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung hat die Kraftstoffgutschrift die Form einer abbuchungsfähigen Chipkarte oder Speichermedium. Diese Chipkarte oder Speichermedium wird nach dem Tanken vom Tankwart in Empfang genommen, der sie zum Abbuchen in sein Lese- und Abbuchungsgerät steckt. Das Medium kann Daten zum Fahrzeug und seinem Besitzer speichern. Der Abbuchungsbetrag belastet dabei das Konto der Firma, für die geworben wird.

Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist ein die Kraftstoffgutschrift enthaltendes, abbuchungsfähiges Medium am Fahrzeug, während die Zapfpistole mit einer Einrichtung zum Abbuchen des gezapften Kraftstoffs auf dem Medium und auf dem Konto der Firma in der Tankstelle versehen ist. Dazu braucht diese Einrichtung der Zapfpistole nur in die Nähe des Mediums gebracht werden.

Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann die Unversehrtheit der Werbung ermittelt werden. Dabei läßt das Medium die Abbuchung nur dann zu, wenn eine die Unversehrtheit der Werbeflächen bestätigende Meldung einer Einrichtung vorliegt. Dadurch kann das Vorhandensein der Werbeflächen automatisch geprüft werden. Diese Einrichtung kann beispielsweise mit mehreren Sensoren oder Strichcodes arbeiten, die über die Werbeflächen verteilt sind und bestimmte Eigenschaften der Werbeflächen feststellen.

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