Entnahmevorrichtung für Lebensmittelprodukte

申请号 EP10160932.9 申请日 2010-04-23 公开(公告)号 EP2248448B1 公开(公告)日 2011-10-05
申请人 Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG; 发明人 Ernst, Peter; Ochsenschläger, Robert;
摘要
权利要求 Entnahmevorrichtung für Lebensmittelprodukte, insbesondere Brot- und/oder Backwaren, mit einer Vorratskammer (4), und mit einem Entnahmeraum (5), die durch eine Trennwand (6) voneinander separiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Trennwand (6) zur Vereinzelung der Lebensmittelprodukte im Wesentlichen aus schwenkbaren Sperrbügeln (7, 8) unterschiedlicher Längen zusammensetzt.Entnahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrbügel (7, 8) abwechselnd als Langsperrbügel (8) und Kurzsperrbügel (7) ausgebildet sind.Entnahmevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Sperrbügel (7, 8) eine trapezförmige Gestaltung aufweist und mit seinen beiden Trapezschenkeln (7b, 8b) an eine Verbindungseinrichtung (12) drehgelenkig angeschlossen ist.Entnahmevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (12) als Verbindungsstange (12) ausgebildet ist, welche zwei gegenüberliegende Seitenwände eines Gehäuses (1) miteinander koppelt.Entnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrbügel (7, 8) mit ihren jeweiligen Horizontalschenkeln (7a, 8a) auf einer Auflagefläche (9) aufliegen, und zwar aufgrund ihrer unterschiedlichen Längen in Aufsicht versetzt zueinander.Entnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrbügel (7, 8) als vorzugsweise einteilige Drahtbügel (7, 8) ausgeführt sind.Entnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrbügel (7, 8) eine Halteschlaufe (11) endseitig ihrer jeweiligen Trapezschenkel (7b, 8b) zum drehgelenkigen Anschluss an die Verbindungseinrichtung (12) aufweisen.Entnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (9) als Drahtgitterfläche ausgebildet ist.Entnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (9) in Richtung auf die Trennwand (6) geneigt im Gehäuse (1) angeordnet ist.Entnahmevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) mit einer frontseitigen Transparentklappe (2) ausgerüstet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Entnahmevorrichtung für Lebensmittelprodukte, insbesondere Brot- und/oder Backwaren, mit einer Vorratskammer, und mit einem Entnahmeraum, die durch eine Trennwand voneinander separiert sind.

Entnahmevorrichtungen für Lebensmittelprodukte sind im Stand der Technik bekannt, wozu nur beispielhaft auf die EP 1 728 456 A1 hingewiesen sei. Hier geht es um eine Verkaufstheke, bei welcher ein Aufbewahrungsbehälter mit Backwaren befüllt wird. Die Verkaufstheke verfügt über eine vordere Öffnung zum Entnehmen der Backwaren und eine Auflagefläche für die Backwaren.

Daneben kennt man eine gattungsgemäße Entnahmevorrichtung durch die Gebrauchsmusterschrift DE 92 04 232 U1. Diese verfügt im Bereich ihrer Abgabemündung über eine Vorrichtung zur vereinzelten Warenabgabe. Die Vorrichtung besteht aus einem Hebel, dessen einer Arm über die Mündung der Warentransportrutsche vorragt und dessen anderer Arm mindestens einen einen Rutschenboden durchgreifbaren Ansatz aufweist. Der besagte Ansatz greift bei um die quer und waagerecht zur Abgabemündung gerichtete Achse des Hebels verschwenktem Hebel in den Innenraum der Rutsche ein. Dagegen ist der Ansatz bei unverschwenktem Hebel in der Flucht des Rutschenbodens ausgerichtet.

Der Stand der Technik kann nicht in allen Aspekten überzeugen. So ergibt sich beispielsweise bei großvolumigen Lebensmittelprodukten das Problem, das diese durch den in die Rutschfläche eingreifenden Ansatz überhaupt nicht bewegt und folglich vereinzelt werden können. Außerdem ist die Handhabung aufwendig, da ein Bediener den Hebel betätigen muss. Hieraus resultieren auch etwaige Funktionsstörungen, nämlich dann, wenn der Hebel durch beispielsweise querliegende Lebensmittelprodukte verklemmt wird oder nicht mehr beaufschlagt werden kann. Hier setzt die Erfindung ein.

Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Entnahmevorrichtung für Lebensmittelprodukte so weiterzuentwickeln, dass eine einfache Bedienung gewährleistet ist, und zwar bei gleichzeitiger Möglichkeit der Behandlung auch von großvolumigen Lebensmittelprodukten.

Zur Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Entnahmevorrichtung für Lebensmittelprodukte vor, dass sich die Trennwand zur Vereinzelung der Lebensmittelprodukte im Wesentlichen aus schwenkbaren Sperrbügeln unterschiedlicher Längen zusammensetzt.

Dabei ist die Auslegung im Allgemeinen so getroffen, dass die die Trennwand bildenden Sperrbügel endseitig einer Auflagefläche angeordnet sind, entlang derer sich die Lebensmittelprodukte bewegen, und zwar meistens durch Gravitation. Am Ende dieser Bewegung sowie nach Passieren der Trennwand und Vereinzeln erreichen die Lebensmittelprodukte eine Ausgabeöffnung, die regelmäßig durch eine Transparentklappe verschlossen ist. Hier können Kunden dann die fraglichen Artikel entnehmen.

Die Auflagefläche bildet regelmäßig den Boden der Vorratskammer und teilweise den Boden des Entnahmeraumes mit der endseitigen Ausgabeöffnung. Die Sperrbügel erstrecken sich im Vergleich zu der Auflagefläche nahezu senkrecht und sind meistens an einer Verbindungseinrichtung aufgehängt.

In diesem Zusammenhang hat es sich bewährt, wenn die Sperrbügel abwechselnd als Langsperrbügel und Kurzsperrbügel ausgeführt sind. Dabei verfügt der jeweilige Langsperrbügel über eine größere Länge im Vergleich zum Kurzsperrbügel. Üblicherweise ist die Auslegung so getroffen, dass die Länge des Langsperrbügels ca. 10 % bis 30 % größer als diejenige des Kurzsperrbügels bemessen ist. Im Allgemeinen wird hier mit einer Längendifferenz gearbeitet, die dazu korrespondiert, dass der Langsperrbügel ca. 20 % länger als der Kurzsperrbügel ausgelegt ist. Das ist selbstverständlich nicht zwingend und nur beispielhaft zu verstehen.

Darüber hinaus hat es sich bewährt, wenn der jeweilige Sperrbügel in Aufsicht eine rechteckige bis trapezförmige Gestaltung aufweist. Dabei ist besonders eine trapezförmige Auslegung günstig, denn sie sorgt dafür, dass der jeweilige Sperrbügel mit seinen beiden Trapezschenkeln an die bereits angesprochene Verbindungseinrichtung angeschlossen werden kann, und zwar vorzugsweise drehgelenkig.

Weil sich die Trapezschenkel des jeweiligen Sperrbügels - ausgehend von einem Horizontalschenkel - in Richtung auf die Verbindungseinrichtung öffnen, liegen die einzelnen Gelenkanschlüsse der Sperrbügel vorzugsweise unmittelbar aneinander an. Dadurch behalten die jeweiligen Sperrbügel im Vergleich zu der sie tragenden Verbindungseinrichtung und auch im Vergleich zur Auflagefläche ihre jeweilige relative axiale Position bei.

Tatsächlich handelt es sich bei der Verbindungseinrichtung vorteilhaft um eine Verbindungsstange, welche zwei gegenüberliegende Seitenwände eines Gehäuses miteinander koppelt. Das Gehäuse nimmt insgesamt die Entnahmevorrichtung auf und umschließt sie. Außerdem weist das Gehäuse die bereits angesprochene Ausgabeöffnung mit der Transparentklappe auf. Dabei ist die Verbindungseinrichtung bzw. Verbindungsstange so an die gegenüberliegenden Seitenwände des Gehäuses angeschlossen, dass sie in einer vorgegebenen Höhe oberhalb der Auflagefläche ihre Anordnung findet.

Die Höhe der Verbindungseinrichtung bzw. Verbindungsstange oberhalb der Auflagefläche ist dabei so bemessen, dass die Sperrbügel mit trapezförmiger Gestaltung mit ihrem jeweiligen Horizontalschenkel auf der betreffenden Auflagefläche aufliegen. Weil die Sperrbügel jeweils unterschiedliche Längen aufweisen bzw. sich jeweils Langsperrbügel und Kurzsperrbügel abwechseln, weisen die Horizontalschenkel in ihrer An- oder Auflageposition auf der Auflagefläche einen Versatz zueinander in Aufsicht auf.

Dieser Versatz der Sperrbügel bzw. ihrer jeweiligen an der Auflagefläche anliegenden Horizontalschenkel zueinander sorgt dafür, dass die Trennwand gleichsam aufgespreizt ist und einen praktisch dachförmigen Trennraum im Inneren beschreibt, welcher von den Sperrbügeln aufgespannt bzw. begrenzt wird. Das gilt jedenfalls so lange, wie kein Lebensmittelprodukt gegen die Trennwand bzw. die Sperrbügel zur Anlage kommt.

Mit Hilfe dieses Trennraumes lassen sich die in der Entnahmevorrichtung bevorrateten Lebensmittelprodukte bereits einwandfrei vereinzeln, und zwar auch dann, wenn es sich um großvolumige Lebensmittelprodukte wie Brote, Stangenkuchen etc. handelt. Diese Vereinzelung wird noch dadurch unterstützt, dass die Horizontalschenkel der Sperrbügel kürzer sind als der Abstand der zugehörigen Gelenkanschlüsse. Das lässt sich auf den trapezartigen Charakter der Sperrbügel mit sich von den Horizontalschenkeln in Richtung auf die Verbindungseinrichtung öffnenden Trapezschenkeln zurückführen. Außerdem stehen durch diese Bemaßungsregel relativ große Freiräume zwischen den Trapezschenkeln benachbarter Sperrbügel zur Verfügung, über die die bevorrateten Lebensmittelprodukte in den Trennraum gelangen und von dort entnommen werden können.

Es hat sich bewährt, wenn die Sperrbügel als vorzugsweise einteilige Drahtbügel ausgeführt sind. Dadurch lassen Sie sich besonders einfach und kostengünstig herstellen. Meistens verfügen die Sperrbügel über eine Halteschlaufe endseitig ihres jeweiligen Trapezschenkels. Die Halteschlaufe dient zum drehgelenkigen Anschluss an die Verbindungseinrichtung bzw. die Verbindungsstange, bildet also jeweils den Gelenkanschluss.

Bei der Auflagefläche handelt es sich im Allgemeinen um eine Drahtgitterfläche. Außerdem hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Auflagefläche in Richtung auf die Trennwand geneigt im Gehäuse angeordnet ist. Hierdurch werden die Lebensmittelprodukte mit einer Hangabtriebskraft in Richtung auf die Trennwand beaufschlagt und wird sichergestellt, dass diese die Trennwand erreichen und von dort aus den Entnahmeraum. Frontseitig ist dieser Entnahmeraum vorzugsweise mit der Transparentklappe abgeschlossen. Das gilt insgesamt auch für das Gehäuse, welches in seinem Inneren die beschriebene Entnahmeaufrichtung aufnimmt.

Sowohl bei der Trennwand als auch der Auflagefläche handelt es sich jeweils um Baueinheiten, die unschwer zur Reinigung entnommen und wieder in das Gehäuse eingesetzt werden können. Infolge des Drahtcharakters sowohl der Auflagefläche als auch der Trennwand bzw. der sie bildenden Sperrbügel kann ein Kunde oder Bediener durch die frontseitige Transparentklappe hindurch die in der Vorratskammer befindlichen Lebensmittelprodukte unschwer in Augenschein nehmen. Das beeinflusst das Kaufverhalten positiv. Zugleich bietet diese filigrane Ausführung wenig Angriffspunkte zur Schmutzanhaftung und lässt sich zudem einfach und problemlos reinigen. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1
die erfindungsgemäße Entnahmevorrichtung in einer schematischen Seitenansicht und

Fig. 2
eine perspektivische Frontansicht des Gegenstandes nach Fig. 1.

In den Figuren ist eine Entnahmevorrichtung für Lebensmittelprodukte dargestellt, die insgesamt in einem quaderförmigen und nach dem Ausführungsbeispiel nach oben hin offenen Gehäuse 1 Platz findet, was selbstverständlich nicht zwingend ist. Das Gehäuse 1 ist mit einer frontseitigen Transparentklappe 2 ausgerüstet, damit von einem Kunden im Gehäuse 1 bevorratete Lebensmittelprodukte, insbesondere Brot- und/oder Backwaren vor dem Kauf begutachtet werden können. Tatsächlich dient das Gehäuse 1 nicht einschränkend zur Aufnahme von Broten 3. Die Transparentklappe 1 verschließt eine Ausgabeöffnung, über die die Kunden die Brote 3 im Beispielfall aus dem Gehäuse 1 entnehmen können.

In ihrem grundsätzlichen Aufbau setzt sich die Entnahmevorrichtung aus einer Vorratskammer 4, einem Entnahmeraum 5 und einer Trennwand 6 zusammen, welche die Vorratskammer 4 von dem Entnahmeraum 5 separiert. Dadurch ist sichergestellt, dass ein Kunde oder Nutzer bei geöffneter frontseitiger Transparentklappe 2 nicht ins Innere des Gehäuses 1 hineingreifen kann bzw. die in der Vorratskammer 4 befindlichen Brote 3 nicht erreicht.

Erfindungsgemäß verfügt die Trennwand 6 über eine spezielle Gestaltung. Denn zur Vereinzelung der Lebensmittelprodukte bzw. der Brote 3 im Beispielfall setzt sich die Trennwand 6 im Wesentlichen aus schwenkbaren und besonders in der Fig. 2 zu erkennenden Sperrbügeln 7, 8 unterschiedlicher Längen zusammen. Anhand einer vergleichenden Betrachtung der Fig. 1 und 2 erkennt man, dass die Sperrbügel 7, 8 endseitig einer Auflagefläche 9 angeordnet sind, welche die Vorratskammer 4 und auch größtenteils den Entnahmeraum 5 durchmisst und den jeweiligen Boden darstellt.

Bei Betrachtung der Fig. 1 wird deutlich, dass die Auflagefläche 9 eine Neigung mit dem Neigungswinkel α gegenüber eine Horizontalen aufweist und in Richtung auf die Trennwand 6 geneigt in dem Gehäuse 1 angeordnet ist. Tatsächlich beträgt die Größe des Neigungswinkels (α ca. 5° bis 20°. Hierdurch ist sichergestellt, dass die darauf aufliegenden Brote 3 im Beispielfall in Richtung auf den Entnahmeraum 5 rutschen und hierbei die Trennwand 6 zu ihrer Vereinzelung passieren müssen.

Aufgrund der Neigung der Auflagefläche 9 liegen die Sperrbügel 7, 8 mit ihren jeweiligen Horizontalschenkeln 7a, 8a auf der Auflagefläche 9 auf, und zwar in Aufsicht gesehen versetzt zueinander (vgl. Fig. 2). Dadurch formen die Sperrbügel 7, 8 einen Trennraum 10, den man besonders in der Fig. 1 erkennt.

Die Sperrbügel 7, 8 sind abwechselnd als Langsperrbügel 8 und Kurzsperrbügel 7 ausgeführt. Dabei verfügt der jeweilige Sperrbügel 7, 8 in Aufsicht über eine trapezförmige Gestalt. Die beiden Trapezschenkel 7b bzw. 8b schließen sich jeweils endseitig an den zugehörigen Horizontalschenkel 7a bzw. 8a an. Außerdem gehen die beiden Trapezschenkel 7b, 8b jeweils endseitig in eine Halteschlaufe 11 über. Mit Hilfe dieser beiden Halteschlaufen 11 endseitig der beiden jeweiligen Trapezschenkel 7b respektive 8b ist der zugehörige Sperrbügel 7 bzw. 8 an eine Verbindungseinrichtung 12 angeschlossen.

Die Verbindungseinrichtung 12 ist vorliegend als Verbindungsstange ausgebildet und koppelt zwei gegenüberliegende Seitenwände des Gehäuses 1 miteinander. Durch die endseitige Realisierung der Halteschlaufen 11 an den zugehörigen Trapezschenkeln 7b bzw. 8b gelingt eine drehgelenkige Verbindung einerseits der Langsperrbügel 8 und andererseits der Kurzsperrbügel 7 mit der Verbindungseinrichtung bzw. Verbindungsstange 12.

Dabei ist die Auslegung so getroffen, dass die Neigung der Auflagefläche 9, die Länge und Ausgestaltung der Sperrbügel 7, 8 und schließlich deren drehgelenkige Anbringung an der Verbindungsstange 12 so erfolgen, dass sich mit Blick auf die Fig. 1 die Kurzsperrbügel 7 aufwärts und abwärts mit Richtung in Bezug auf die Auflagefläche 9 verschwenken lassen, während die Langsperrbügel 8 überwiegend eine Verschwenkung in Abwärtsrichtung mit Bezug zu der Auflagefläche 9 zulassen. Das deutet die Fig. 1 durch entsprechende Schwenkpfeile an. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um keine zwingende Eigenschaft.

In Verbindung mit dem Versatz der jeweiligen Horizontalschenkel 7a bzw. 8a der Sperrbügel 7, 8 in Bezug auf die Auflagefläche 9 ist hierdurch eine einwandfreie Entnahme der Brote 3 im Beispielfall sichergestellt und zugleich deren Vereinzelung. Außerdem wird gewährleistet, dass ein Bediener, welcher die frontseitige Transparentklappe 2 geöffnet hat, nicht bis in die Vorratskammer 4 hineingreifen kann. Hierfür sorgen primär die Langsperrbügel 8, welche eine solche Manipulation größtenteils verhindern.

Anhand der Fig. 2 erkennt man, dass die jeweiligen Halteschlaufen 11 der Sperrbügel 7, 8 jeweils dicht an dicht aneinander anliegen, wobei die auf der Verbindungsstange 12 aufgereihten Sperrbügel 7, 8 bzw. Halteschlaufen 11 praktisch die gesamte Länge der Verbindungsstange 12 überspannen. Auf diese Weise behält ein jeweiliger Sperrbügel 7, 8 seine relative axiale Position im Vergleich zur Auflagefläche 9 und auch im Vergleich zur Verbindungsstange 12 bei. Die Sperrbügel 7, 8 sind also größtenteils axial gegeneinander fixiert.

Aufgrund des trapezartigen Charakters der Sperrbügel 7, 8 stellen sich zwischen den jeweils benachbarten Trapezschenkein 7b, 8b zweier Sperrbügel 7, 8 in Frontansicht beginnend an der Verbindungsstange 12 sich öffnende dreieckige Schlitze ein. Diese erleichtern die Vereinzelung und stellen sicher, dass die Brote 3 im Beispielfall problemlos in den Trennraum 10 überführt und aus diesem entnommen werden können.

Sowohl die Sperrbügel 7, 8 als auch die Auflagefläche 9 sind jeweils aus Draht hergestellt. Bei den Sperrbügeln 7, 8 handelt es sich um vorzugsweise einteilige Drahtbügel. Die Auflagefläche 9 ist als Drahtgitterfläche 9 ausgebildet. In Verbindung mit der frontseitigen Transparentklappe 2 wird somit einem Bediener der Blick auf die in der Vorratskammer 4 befindlichen Brote 3 ermöglicht, was das Kaufverhalten positiv beeinflusst. Gleichzeitig erleichtert diese Ausführungsform die Reinigung, weil die Fläche für etwaige Schmutzanhaftungen minimal ist. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.

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