ZENTRIERVORRICHTUNG |
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申请号 | EP18163247.2 | 申请日 | 2018-03-22 | 公开(公告)号 | EP3421381A1 | 公开(公告)日 | 2019-01-02 |
申请人 | Seidenader Maschinenbau GmbH; | 发明人 | Grindinger, Herbert; | ||||
摘要 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zentriervorrichtung zum geordneten Einfügen von Objekten in einen Aufbewahrungsbehälter, umfassend: einen plattenartigen Grundkörper, mehrere zueinander benachbarte erste Einbuchtungen in einer Außenkante des Grundkörpers, eine Ausnehmung in dem Grundkörper, und mehrere zueinander benachbarte zweite Einbuchtungen in einer Kante der Ausnehmung, wobei die ersten Einbuchtungen und die zweiten Einbuchtungen in ihrer Orientierung gleich sind. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zentriervorrichtung zum geordneten Einfügen von Objekten in einen Aufbewahrungsbehälter, auch Nest genannt. Insbesondere sind die in das Nest oder den Aufbewahrungsbehälter einzufügenden Objekte pharmazeutische Container, bspw. Spritzen, Ampullen, Zylinderampullen oder Vials. Beim Einführen von Objekten in einen Aufbewahrungsbehälter kann es dazu kommen, dass der Vorgang aufgrund leicht deformierter Objekte (z.B. Nadelschutz) oder durch die relativ großen Toleranzen des Aufbewahrungsbehälters behindert wird. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die in dem Aufbewahrungsbehälter anzuordnenden Objekte überstehende Bestandteile (z.B. einen Fingergriff) aufweisen, wonach der zu zentrierende Durchmesser (z.B. Spritzenkörper) kleiner als der größte Durchmesser am Objekt (z.B. Fingergriff) ist. Als weiter problematisch stellt sich die typische Anordnung der in dem Aufbewahrungsbehälter anzuordnenden Objekte dar, da diese in der Regel in versetzt zueinander angeordneten Reihen erfolgt, was eine exakte Seitwärtsbewegung einer Zentriervorrichtung erfordert, wenn mit Hilfe dieser die Reihe der anzuordnenden Objekte eingefügt wird. Die vorliegend aufgeführten Nachteile aus dem Stand der Technik werden mit Hilfe einer Zentriervorrichtung überwunden, die sämtliche Merkmale nach dem Anspruch 1 aufweist. Demnach umfasst die erfindungsgemäße Zentriervorrichtung zum geordneten Einfügen von Objekten in einen Aufbewahrungsbehälter einen plattenartigen Grundkörper, mehrere zueinander benachbarte erste Einbuchtungen in einer Außenkante des Grundkörpers, eine Ausnehmung in den Grundkörper, und mehrere zueinander benachbarte zweite Einbuchtungen in einer Kante der Ausnehmung, wobei die ersten Einbuchtungen und die zweiten Einbuchtungen in ihrer Orientierung gleich sind. Als Ausnehmung wird vorliegend eine von der Oberseite zur Unterseite des Grundkörpers verlaufende Öffnung angesehen, die einen im Grundkörper umlaufenden Randbereich aufweist. Die Öffnung ist also in ihrem Umfangsbereich vollständig von dem Grundkörper umgeben bzw. durch diesen definiert. Mit Hilfe einer so ausgestalteten Zentriervorrichtung lassen sich die in den Aufbewahrungsbehälter einzufügenden Objekte besonders effektiv und schnell einbringen. Aufgrund der Buchtform der Einbuchtungen in ihren zugehörigen Kanten ist es möglich, Objekte mit einem zu zentrierenden Durchmesser einzufügen, der kleiner ist als der größte Durchmesser am Objekt. Dies kann dadurch geschehen, indem das zu zentrierende Objekt mit Hilfe der Einbuchtung zentriert wird und von dem zu zentrierenden Objekt seitlich weggeführt wird, so dass das im Nest angeordnete Objekt die Zentriervorrichtung aus der offenen Seite der Einbuchtung verlässt. Es kann vorgesehen sein, dass das zu zentrierende Objekt die Einbuchtung der Zentriervorrichtung nicht vollständig sondern nur zu einem Teil durchschreitet und, nachdem es angeordnet ist, aus einer zugehörigen Einbuchtung herausgeführt wird, indem eine Relativbewegung zwischen dem Objekt und der Zentriervorrichtung in eine Richtung vorgenommen wird, sodass das Objekt die Zentriervorrichtung über die offene Seite der Einbuchtung verlässt. Nach einer optionalen Modifikation der Erfindung sind die ersten Einbuchtungen entlang einer ersten Geraden und die zweiten Einbuchtungen entlang einer zweiten Geraden angeordnet, wobei die erste Gerade und die zweite Gerade parallel zueinander sind. Dadurch ergibt sich eine vorteilhafte Anordnung der mehreren Einbuchtungen, die ein besonders schnelles Befüllen eines Nests erlaubt. Zudem kann vorgesehen sein, dass die ersten Einbuchtungen versetzt zu den zweiten Einbuchtungen angeordnet sind, vorzugsweise um eine halbe Breite der Einbuchtungen. Dadurch ist es möglich, dass hintereinander angeordnete Reihen, die versetzt zueinander angeordnet sind, mit der Zentriervorrichtung geschaffen werden. Der Versatz der ersten Einbuchtung gegenüber einer zweiten Einbuchtung beträgt dabei die Hälfte der Breite der Einbuchtungen. Ist die Außenkante zur der Kante der Ausnehmung parallel, sind die an diesen beiden Kanten angeordneten Einbuchtungen in der Kantenrichtung zueinander versetzt. Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Anzahl der ersten Einbuchtungen der Anzahl der zweiten Einbuchtungen entspricht. Nach einer weiteren Modifikation der Erfindung dient jede der ersten Einbuchtungen und jede der zweiten Einbuchtungen zum Einfügen eines Objektes in den Aufbewahrungsbehälter. Dabei sind die Abstände der ersten Einbuchtung untereinander bzw. der zweiten Einbuchtung untereinander gleich und auf den Aufbewahrungsbehälter abgestimmt, in dem die einzufügenden Objekte angeordnet werden. Vorzugsweise führen mehrere benachbarte Einbuchtungen zu einer kammartigen Anordnung, bei der die benachbarten Einbuchtungen durch einen Steg voneinander getrennt sind. Nach einer weiteren Modifikation der Erfindung verlaufen die Außenkante des Grundkörpers und die Kante der Ausnehmung in ihrer Dickenrichtung teilweise oder vollständig schräg. Mit anderen Worten sind die jeweiligen Kanten so angeschrägt, dass die offenen Seiten der Einbuchtungen bzw. der zwischen den Einbuchtungen angeordneten Stegen spitz von den Einbuchtungen weg auslaufen. Nach einer weiteren Fortbildung der Erfindung bildet jede der Einbuchtungen in ihrer Draufsicht eine U-Form und/oder ist die Form der ersten Einbuchtungen gleich der Form der zweiten Einbuchtungen. Nach einer weiteren optionalen Modifikation der Erfindung weist jede Einbuchtung einen von einer Oberseite zu einer Unterseite des Grundkörpers trichterförmigen Abschnitt auf, der von der Oberseite hin zur Unterseite hin verjüngend verläuft. Dadurch wird die Zentrierung eines abzulegenden Objekts hervorgerufen, da die Trichterform Abweichungen bezüglich des Sollortes des Ablegens ausgleicht. Nach einer weiteren Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein von der Außenkante zur Kante der Ausnehmung verlaufender flächiger Bereich, der die ersten Einbuchtungen überdeckt, in seiner maximalen Dicke kleiner ist als ein die zweiten Einbuchtungen umfassender Bereich des Grundkörpers. Dies ist von Vorteil, wenn durch die Zentriervorrichtung gleichzeitig zwei Reihen von Objekten in den Aufbewahrungsbehälter eingeführt worden sind, wobei die beiden Reihen hintereinander angeordnet sind, und eine Relativbewegung der eingeführten Objekte in den Aufbewahrungsbehälter gegenüber der Zentriervorrichtung stattfindet. Dann ist möglich, dass aufgrund der geringeren Dicke, bzw. der stufenartigen Reduzierung der Dicke an der Unterseite der Zentriervorrichtung, bereits eingeführte Objekte in den Aufbewahrungsbehälter ohne Kontakt überfahren werden können, auch wenn nur eine geringe oder gar keine Abstandsvergrößerung in Höhenrichtung zwischen dem Nest und der Zentriervorrichtung ausgeführt worden ist. Nach einer weiteren Fortbildung der Erfindung weist die Ausnehmung eine zweite Kante auf, die parallel zu der mit den zweiten Einbuchtungen versehenden Kante ist und in ihrer Dickenrichtung ebenfalls schräg verläuft, vorzugsweise mit gleicher Steigung und Orientierung wie die Außenkante und/oder die mit den zweiten Einbuchtungen versehene Kante der Ausnehmung. Die Einbuchtungen weisen jeweils einen halbkreisförmigen Abschnitt auf, der in seinem Durchmesser von der Oberseite hin zur Unterseite geringer wird. Dabei ist eine offene Seite des halbkreisförmigen Abschnitts parallel zur der Kante angeordnet, an dem die Einbuchtung vorgesehen ist. Ferner weist eine jede Einbuchtung zwei Stege auf, die an jeder der Seiten des offenen Halbkreises geradlinig nach außen weg stehen. Die Stege sind im Wesentlichen senkrecht zur der Kante angeordnet, an dem die Einbuchtung vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft ferner einen Renester, der eine Zentriervorrichtung nach einer der vorstehend aufgeführten Varianten und einen Aufbewahrungsbehälter zum Aufbewahren von Objekten, insbesondere pharmazeutischen Behältern wie Spritzen, Ampullen, Zylinderampullen oder Vials umfasst. Vorzugsweise ist die Zentriervorrichtung oberhalb des Aufbewahrungsbehälters angeordnet und ist dazu ausgelegt, beim Einfügen eines Objekts in den Aufbewahrungsbehälter das Objekt in Bezug auf einen Anordnungsplatz in dem Anordnungsbehälter zu zentrieren. Hierzu kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Teilung der Anordnungsplätze in dem Aufbewahrungsbehälter identisch ist zu der Teilung der mehreren Einbuchtungen einer Kante. Nach einer weiteren Fortbildung des Renesters umfasst dieser eine Antriebseinheit, die dazu ausgelegt ist, eine Relativbewegung des Aufbewahrungsbehälters gegenüber der Zentriervorrichtung vorzusehen. Entweder durch Bewegen des Aufbewahrungsbehälters und/oder der Zentriervorrichtung. Zudem kann vorgesehen sein, dass der Aufbewahrungsbehälter mehrere Reihen von zueinander versetzten Anordnungsplätzen für die einzufügenden Objekte aufweist, wobei vorzugsweise eine Antriebseinheit zum Ausführen einer Relativbewegung zwischen der Aufbewahrungseinheit und der Zentriervorrichtung vorgesehen ist, um unterschiedliche Reihen von Anordnungsplätzen so zu bewegen, dass diese mit den zugehörigen Einbuchtungen der Zentriervorrichtung fluchten. Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung ersichtlich. Dabei zeigen:
Die Ausnehmung 5 in dem Grundkörper 2, der ebenfalls eine erste Kante 7 aufweist, ist parallel zur Außenkante 4. Hierin sind zweite Einbuchtungen 6 angeordnet, die in ihrer Form im Wesentlichen den ersten Einbuchtungen 3 entsprechen. Zudem ist die Orientierung der ersten Einbuchtungen 3 und der zweiten Einbuchtungen 6 identisch. Jedoch ist festzustellen, dass die zweiten Einbuchtungen 6 gegenüber den ersten Einbuchtungen 3 in der Längsrichtungen der Kanten 4, 7 versetzt angeordnet sind. Das Maß dieses Versatzes beträgt dabei die Hälfte der Breite B einer Einbuchtung, die ebenfalls in Längsrichtung der Kante gemessen wird. Zudem erkennt man beim Blick auf die Oberseite 11 der Zentriervorrichtung 1 die Trichterform der Einbuchtungen 3, 6. Dadurch ist es möglich, ein Objekt mit etwas geringerer Genauigkeit in die Trichterform hereinzuführen und durch die gezielte Ablenkung der Trichterform der Einbuchtungen 3, 6 mit einer hohen Positionsgenauigkeit an einen vorbestimmten Ort anzuordnen. Wurden beispielsweise mehrere von einem Greifelement getragene Spritzen aufgenommen, so kommt es oftmals vor, dass ein Nadelschutz nicht vollkommen orthogonal zu der darin aufgenommenen Nadel angeordnet ist und das Ablegen in einem Nest bzw. in einem dafür vorgesehen Anordnungsplatz des Nests nicht zentriert vorgenommen werden kann. Demnach muss ohne die Vorrichtung 1 eine Arbeitsgeschwindigkeit des Greifelements beim Übergeben der mehreren Spritzen an einen Aufbewahrungsbehälter (z.B. ein Nest) abgesenkt werden, um die Spritzen zuverlässig an das Nest mit sehr hoher Genauigkeit zu übergeben. Ferner weist eine solche Spritze bzw. ein solches Objekt überstehende Bestandteile auf, sodass ein vollständiges Hindurchtreten des anzuordnenden Objekts durch die Einbuchtung nicht möglich ist. Jedoch ist es möglich, die Zentriervorrichtung gegenüber dem angeordneten Objekt zu bewegen, so dass das Objekt aus der offenen Seite der Einbuchtung bewegt wird. Diese kammartige Ausführung der mehreren aneinandergereihten Einbuchtungen vereinfacht ein Ablegeverfahren beträchtlich. Um zu verhindern, dass sich Objekte, die nach dem Herausbewegen aus der Zentrierhilfe nicht komplett in das Nest hineingleiten, verklemmen, sind die Einbuchtungen der Zentrierhilfe abgeschrägt und zwingen somit bei einer Bewegung die Objekte in ihre korrekte Position. Zudem verhindert die versetze Anordnung der beiden Reihen von Einbuchtungen die Notwendigkeit eines lateralen Verschiebens der Zentriervorrichtung beim Bestücken eines Nests aufgrund der versetzt angeordneten Anordnungsplätze. Dadurch wird eine weitere Fehlerquelle eliminiert, die zu einer deutlichen Steigerung der Bearbeitungsgeschwindigkeit führt. Die flächige Unterseite 12 des Grundkörpers 2 stufenartig besitzt einen abgesetzten Bereich 10, der die ersten Einbuchtungen 3 von der Außenkante 4 bis hin zur zweiten Kante 8 der Ausnehmung 5 umfasst. Dieser Bereich ist in gegenüber der übrigen Unterseite 12 stufenartig abgesetzt (vgl. Stufen 17), so dass vorzugsweise die Fläche des Bereichs 10 eine geringere Dicke aufweist. Dadurch wir das Überfahren von bereits in einem Aufnahmebehälter angeordneten Objekten erleichtert, die ansonsten eventuell an die Oberseite 11 anstoßen. Dadurch ist es möglich, das Anordnungsverfahren zum Einbringen der Objekte in die dafür vorgesehenen Anordnungsplätze 21 schneller ablaufen zu lassen. Dieser Gewinn der Maschinengeschwindigkeit bewirkt eine insgesamt bessere Maschineneffizienz und führt zu einem geringeren Energieverbrauch bei einem gleichen Durchsatz. |