Verfahren zur Herstellung einer dekorativen Verpackung und Verpackung hergestellt nach dem Verfahren

申请号 EP85109075.3 申请日 1985-07-19 公开(公告)号 EP0208804B1 公开(公告)日 1988-11-30
申请人 Bandfabrik Breitenbach AG; 发明人 Hagenbuch, Ernst;
摘要
权利要求 1. Verfahren zur Herstellung einer dekorativen Verpackung aus Textilband zur Aufnahme mehrerer einzelner Gegenstände, wobei die Verpackung ein mindestens einseitig offenes Säckchen aus Textilband enthält, dadurch gekennzeichnet, daß von mindestens zwei miteinander verbundenen Textilbändern (2, 6 ; 3, 7, 4 ; 8, 5, 9), von denen mindestens das eine (2, 3, 4, 5) hohl gewoben wird und mindestens das andere (6, 7, 8, 9) von Fasermaterial und Webstruktur für eine Beschriftung oder Bedruckung geeignet ist oder eingearbeitete Zeichen oder Schriftzüge enthält, mindestens das hohl gewobene Band (2, 3, 4, 5) in Längsabständen (11) quer verklebt, verschweißt, abgebunden oder vernäht und hinter diesen Querunterteilungen das gesamte Band quer getrennt wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Textilbänder (3, 4) hohl gewoben und in Längsrichtung mit einem dazwischen liegenden weiteren Textilband (7) verbunden werden.3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Textilband (7) im Mittenbereich (10) in Längsrichtung geteilt wird.4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem hohl gewobenen Textilband (5) zwei sich diametral gegenüberliegende Bänder (8, 9) verbunden werden.5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der Textilbahnen (2, 6 ; 3, 7, 4 ; 8, 5, 9) untereinander durch Verschweißen, Verkleben, Vernähen oder Verweben hergestellt wird.6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einem der Textilbänder (2', 1') in Längsrichtung ein Zugorgan (3' ; 4') eingearbeitet wird, auf dem das Band wenigstens teilweise verschiebbar ist.7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zugorgane (3', 4') an solchen Stellen eingewebt werden, daß sie bei flachgelegtem Band alle in einer Ebene liegen.8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der hohl gewobene Bandteil (2') entlang einem Zugorgan (3') abwechselnd geöffnet und geschlossen gewebt wird.9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugorgan (3') durch den geöffneten Kantenbereich (16) des hohl gewobenen Bandteils (2') geführt wird.10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen entlang der Verbindungslinie (17) zwischen hohl gewobenem und nicht hohl gewobenem Bandteil (1') eingearbeitet werden.11. Textilband zur Herstellung dekorativer Verpackungen, je für mehrere einzelne Gegenstände, gekennzeichnet durch mindestens zwei miteinander verbundene Textilbänder (2, 6 ; 3, 7, 4 ; 8, 5, 9), wobei mindestens ein Textilband (2, 3, 4, 5) hohl gewoben ist und wobei mit jedem hohl gewobenen Textilband (2, 3, 4, 5) ein weiteres Textilband (6, 7, 8, 9) verbunden ist, das von Fasermaterial und Webstruktur für eine Beschriftung oder Bedruckung geeignet ist oder eingearbeitete Zeichen oder Schriftzüge enthält.12. Erzeugnis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Textilbänder (3, 4) hohl gewoben sind und ein weiteres Textilband (7) in der Mitte liegt.13. Erzeugnis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an das hohl gewobene Textilband (5) mindestens zwei Textilbänder (8, 9) angewoben sind.14. Erzeugnis nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei der angewobenen Textilbänder (8, 9) sich diametral gegenüberliegen.15. Erzeugnis nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Textilband (7) mindestens im mittleren Bereich (10) in Längsrichtung trennbar gestaltet ist.16. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die hohlen Textilbänder (2, 3, 4, 5) in Längsabständen (11) quer verklebt oder verschweißt sind. 17. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die hohlen Textilbänder in Längsabständen (11) quer abgebunden oder vernäht sind.18. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Textilbänder (2, 3, 4, 5 ; 6, 7, 8, 9) der Länge nach verschweißt, verklebt, vernäht oder verwebt sind.19. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einem der Textilbänder (2', 1') in Längsrichtung ein Zugorgan (3' ; 4') vorgesehen ist, auf dem das Band wenigstens teilweise verschiebbar ist.20. Erzeugnis nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zugorgane (3', 4') bei flachgelegtem Band alle in einer Ebene angeordnet sind.21. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, daß das hohl gewobene Bandteil (2') entlang einem Zugorgan (3') in Abständen Öffnungen (18) aufweist.22. Erzeugnis nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (18) entlang der Verbindung zwischen hohl gewobenem (2') und nicht hohl gewobenem Teil (1') vorgesehen sind.23. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 21 und 22 dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (18) abwechselnd in sich gegenüberliegender Anordnung (Figur 7) vorgesehen sind.24. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens das Zugorgan (3' ; 4') als elastischer Faden ausgebildet ist oder elastische Fäden enthält.25. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 24, gekennzeichnet durch die Abänderung, daß die Textilbänder (2-9) geraschelt oder gestrickt sind.26. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeichen oder Schriftzüge (12) auf dem Webstuhl, der Raschelmaschine oder auf der Strickmaschine direkt eingearbeitet sind.27. Dekorative Verpackung mit einem Aufnahmebehälter für mehrere einzelne Gegenstände, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (14) aus durch Querteilung des Textilbandes (2, 6 ; 3, 7, 4 ; 8, 5, 9) nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 26 gewonnenen Einzelstücken erzeugt ist, wobei ein Ende (13) jedes hohl gewobenen Textilbandes (2, 3, 4, 5) dauerhaft verschlossen sein kann zur Erzeugung eines Aufnahmebehälters oder wobei das gewonnene Einzelstück über mindestens ein Zugorgan zu einem rosettenähnlichen Körper zur Erzeugung eines Aufnahmebehälters geformt ist.28. Verpackung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung mit Aufdruck versehen ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer dekorativen Verpackung aus Textilband zur Aufnahme mehrerer einzelner Gegenstände, wobei die Verpackung ein mindestens ein- seitig offenes Säckchen aus Textilband enthält.

Weiterhin betrifft die Erfindung ein Textilband als Zwischenerzeugnis des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie eine nach dem eingangs beschriebenen Verfahren hergestellte dekorative Verpackung.

Ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art ist aus der Praxis bekannt. Es werden danach flache Textilbahnen zu Rohrstücken zusammengelegt und in Längsrichtung zu einem Röhrchen vernäht. Dieses Röhrchen wird darüber hinaus an dem einen offenen Ende vernäht, so daß hierdurch ein Säckchen aus Textilband entstanden ist. Dieses Säckchen aus Textilband dient nun als Behälter für die einzelnen Gegenstände und kann mit weiteren Dekorationsbändern versehen werden. Eine dekorative Schleife verschließt dieses Säckchen. Es wird also ein als Zwischenprodukt dienendes flaches Gewebe oder auch eine Gewe" bebahn in Stücke geschnitten und diese Stücke zu einem Rohr zusammengelegt und längs vernäht. Hierdurch ist ein weiteres Zwischenprodukt entstanden, nämlich das Röhrchen, das nun in einem nächsten Schritt an einem offenen Ende vernäht werden muß, damit es geschlossen ist. Es kann dann gefüllt und mit einer dekorativen Schleife verschlossen werden, wodurch die gewünschte Verpackung entstanden ist.

In der nicht vorveröffentlichten schweizerischen Patentanmeldung Nr. 085/85-8 vom 9. Januar 1985 wird eine dekorative Verpackung für verschiedene kleinere Gegenstände, wie beispielsweise Dragees, Pralinees oder ähnliche Produkte beschrieben, bei welcher die Gegenstände zwischen zwei Teilbänder geschoben werden, wobei die Teilbänder mittels zwei Zugorganen zusammengebunden werden, so daß halbkreisförmige Beutel entstehen. Solche Erzeugnisse werden vielfach mit einer Anhängeetikette mit einem Aufdruck versehen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer preisgünstigen und dekorativen Verpackung sowie eine hiernach hergestellte Verpackung ebenso wie ein für die Herstellung solcher Verpackungen geeignetes Textilband vorzuschlagen. Hierbei soll gleichzeitig die Verfüllung der Verpackung und das Verschließen der Verpackung einfach sein und es sollen die Anhängeetiketten entbehrlich werden.

Verfahrensmäßig wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe ausgehend von einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß von mindestens zwei miteinander verbundenen Textilbändern, von denen mindestens das eine hohl gewoben wird und mindestens das andere von Fasermaterial und Webstruktur für eine Beschriftung geeignet ist oder eingearbeitete Zeichen oder Schriftzüge enthält, wobei mindestens das hohl gewobene Band in Längsabständen quer verklebt, verschweißt, abgebunden oder vernäht und hinter diesen Querunterteilungen das gesamte Band quer getrennt wird. Dies ist ein besonders einfaches Verfahren zur Herstellung solcher Verpackungen, denn es wird die Grundform der Verpackung in Endlosfertigung gefertigt und es bedarf nur der Quertrennung, um die für eine Verfüllung bereite Verpackung zu erhalten. Es ist sogar möglich, diese Quertrennung in dem Betrieb, der die Verfüllung der Verpackungen vornimmt, ebenfalls vorzunehmen, so daß die Verpackungen als Endlosband angeliefert werden können. Die Verfüllung kann dann maschinell vom endlos zugeführten Band derart erfolgen, daß immer das vorderste Ende des Endlosbandes verfüllt, mit einer dekorativen Schleife oder ähnlichem verschlossen und vom Endlosband getrennt wird. Hierdurch gelingt es, die Verpackung selbst billiger herzustellen, günstig in großen Mengen zu transportieren, und es wird die Verfüllung vereinfacht.

Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist noch vorgeschlagen, daß mindestens zwei Textilbänder hohl gewoben und in Längsrichtung mit einem dazwischenliegenden weiteren Textilband verbunden werden. Hierdurch kann ohne nennenswerte Veränderung der Produktionskosten eine vielfach gewünschte Doppelverpackung mit allen bereits beschriebenen Vorteilen hergestellt werden.

Es ist weiterhin nach der Erfindung vorgesehen, daß das weitere Textilband im Mittenbereich in Längsrichtung geteilt wird. Hierdurch besteht die Möglichkeit, aus den bereits genannten Doppelverpackungen Einzelverpackungen herzustellen. Gleichzeitig gelingt es hierdurch den Herstellungsaufwand auf solche Maßnahmen zur Herstellung von Doppelverpackungen zu beschränken, weil ja die Doppelverpackungen auf einfache Weise wieder zu Einzelverpackungen gemacht werden können.

Es ist weiterhin nach der Erfindung vorgesehen, daß mit dem hohl gewobenen Textilband zwei sich diametral gegenüberliegende Bänder verbunden werden. Hierdurch wird ohne nennenswerte Veränderung des Herstellaufwandes eine Variationsmöglichkeit der dekorativen Verpackung geschaffen.

Es ist nach der Erfindung noch vorgeschlagen, daß die Verbindung der Textilbahnen untereinander durch Verschweißen, Verkleben, Vernähen oder Verweben hergestellt wird. Auf diese Art und Weise gelingt es - was mitunter vorteilhaft sein kann - die Einzelkomponenten der Verpackung einzeln herzustellen und diese Einzelkomponenten bei Bedarf anderen Zwecken zuzuführen oder aber in der Produktion zusammenzuführen und miteinander zu verbinden. Hierdurch kann eine weitere Kostensenkung erreicht werden.

Auch ist nach der Erfindung vorgeschlagen, daß in mindestens einem der Textilbänder in Längsrichtung ein Zugorgan eingearbeitet wird, auf dem das Band wenigstens teilweise verschiebbar ist. Hierdurch lassen sich auf einfache Art und Weise die jeweiligen Teilstücke nach ihrer Trennung über die Zugorgane zu Rosetten oder rosettenähnlichen Verpackungen zusammenformen.

Weiter ergänzend wird noch vorgeschlagen, daß mehrere Zugorgane an solchen Stellen eingewebt werden, daß sie bei flachgelegtem Band alle in einer Ebene liegen. Hierdurch wird sowohl die Fertigung als auch die Handhabung vereinfacht.

Eine ergänzende Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der hohl gewobene Bandteil entlang einem Zugorgan abwechselnd geöffnet und geschlossen gewebt wird. Auch dies ist eine relativ einfache Webmethode, mit der es gelingt ein Endlosband zu weben, das nach Queraufteilung in Einzelstücke über die Zugbänder rosettenähnlich zusammgefaßt werden kann und quer über die geöffnet gewebten Stellen gefüllt werden kann. Es ist bei einer solchen Machart sogar möglich, auf die in Längsabständen vorgenommenen Querunterteilungen zu verzichten. Bei Formung einer über die geöffnet gewebten Stellen verfüllten Rosette sind geschlossene Enden, wie sie durch die Querunterteilungen erreicht wurden, nicht zwingend notwendig.

Weiterhin wird nach der Erfindung vorgeschlagen, daß das Zugorgan durch den geöffneten Kantenbereich des hohl gewobenen Bandteils geführt wird. Hierdurch wird der Kantenbereich einerseits verstärkt und es gelingt mit dem Zusammenziehen zur Bildung beispielsweise einer Rosette den Öffnungsbereich zu verengen.

Ergänzend ist noch vorgesehen, daß die Öffnungen entlang der Verbindungslinie zwischen hohl gewobenem und nicht hohl gewobenem Bandteil eingearbeitet werden. Hierdurch wird einerseits die Herstellung des Bandes und andererseits die spätere Verfüllung des Bandes vereinfacht.

Als ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Ausgangsprodukt zur Erzeugung der gewünschten dekorativen Verpackung wird nach der Erfindung ein Textilband vorgeschlagen, daß gekennzeichnet ist durch mindestens zwei miteinander verbundene Textilbänder, wobei mindestens ein Textilband hohl gewoben ist und wobei mit jedem hohl gewobenen Textilband ein weiteres Textilband verbunden ist, das von Fasermaterial und Webstruktur für eine Beschriftung oder Bedruckung geeignet ist oder eingearbeitete Zeichen oder Schriftzüge enthält.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Variationen dieses erfindungsgemäßen Textilbandes können den Ansprüchen 12 bis 26 entnommen werden.

Schließlich wird nach der Erfindung noch eine dekorative Verpackung, hergestellt nach dem erfindungsgemäßen Verfahren unter Verwendung des bei dem Verfahren hergestellten Textilbandes, vorgeschlagen, mit einem Aufnahmebehälter für mehrere einzelne Gegenstände, bei der die Verpackung aus durch Querteilung des Textilbandes nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 26 gewonnenen Einzelstücken erzeugt ist, wobei ein Ende jedes hohl gewobenen Textilbandes dauerhaft verschlossen sein kann zur Erzeugung eines Aufnahmebehälters oder wobei das gewonnene Einzelstück über mindestens ein Zugorgan zu einem rosettenähnlichen Körper zur Erzeugung eines Aufnahmebehälters geformt ist. Hierbei können dann die bei den Unterteilungsstellen quergeteilten Textilbahnen noch mit einem Aufdruck oder einer Beschriftung versehen sein.

Die Erfindung soll nun anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen :

  • Figur 1 : Ausführungsform mit einem Hohlband und einem flachen Teil zum Beschriften
  • Figur 2 : Band, bei weichem zwei hohle Textilbahnen mit einer mittleren Bahn verbunden sind.
  • Figur 3 : Hohlband mit zwei Textilbahnen in sich diametral gegenüberliegender Anordnung
  • Figur 4 : Gefüllte Verpackung in Ansicht
  • Figur 5 : Ausführungsform wie Figur 1, jedoch mit Taschen und Zugorgan
  • Figur 6 : Variante einer gefüllten Verpackung in Draufsicht
  • Figur 7 : Variante einer Ausführungsform nach Figur 5.

Die Zeichnungen 1 bis 3 zeigen im wesentlichen Stücke des nach dem erfinderischen Verfahren als Zwischenprodukt entstehenden Textilbandes, wobei diese Zwischenstücke in ihrer Länge der Unterteilungslänge dieses Textilbandes entsprechen.

Zeichnung 1 (Figur 1) zeigt eine erste Ausführungsform eines solchen Textilbandes. Es ist dort ein hohl gewobenes Textilband 2 mit einem Textilband 6 in flacher Ausführung geradlinig in Längsrichtung verwoben. Eine solche Ausführung kann in Endlosfertigung hergestellt werden.

Zeichnung 3 (Figur 3) zeigt eine der Ausführuhgsform nach Zeichnung 1 ganz ähnliche Ausführung. Bei der Ausführungsform nach Zeichnung 3 ist jedoch einem hohl gewobenen Textilband 5 in sich diametral gegenüberliegender Anordnung jeweils ein flach gewobenes Textilband 8 bzw. 9 zugeordnet, wobei diese Textilbänder 8 und 9 mit dem hohl gewobenen Textilband 5 wiederum verwebt sind. Auch diese Ausführungsform ist selbstverständlich in Längsrichtung endlos herstellbar.

Eine weitere Ausführungsform ist in Zeichnung 2 (Figur 2) gezeigt. Nach dieser Ausführungsform sind zwei hohl gewobene Textilbänder 3 und 4 mit einem dazwischenliegenden Textilband 7 in flacher Ausführung in Längsrichtung verwoben. Auch diese Ausführungsform kann selbstverständlich in Längsrichtung endlos hergestellt sein. Die Ausführungsform nach Zeichnung 2 ist entweder in der dargestellten Anordnung im Längsabstand 11 unterteilbar und weiter verarbeitbar oder aber bei Bedarf im mittleren' Bereich 10 längs teilbar, so daß durch diese Teilung wieder eine Ausführungsform nach Zeichnung 1 entsteht.

Es ist weiterhin möglich, das hohl gewobene Textilband 2, 3. 4, 5 unabhängig von dem flach gewobenen Textilband 6, 7, 8, 9 herzustellen, wobei hierbei auch unterschiedliche Materialien verwand werden können. Nachträglich können dann hohl gewobene Textilbänder und flach gewobene Textilbänder zusammengeführt und in geeigneter Weise, z. B. durch verschweißen, verkleben oder vernähen, miteinander verbunden werden.

Die flach gewobenen Textilbänder 6, 7, 8, 9 können hierbei für dekorative Aufdrucke oder Beschriftungen verwendet werden und machen die bisher verwendeten Anhängeetiketten mit entsprechenden Aufdrucken überflüssig.

Die Webstruktur ist vorzugsweise durchsichtig, so daß der verpackte Inhalt erkennbar ist. Hierbei können die hohl gewebten Textilbänder und die anderen Textilbänder von unterschiedlicher Beschaffenheit sein. Dies betrifft sowohl die Webstruktur als solche, als auch die Art der verwendeten Materialien. So können z. B. durchaus Tüllbänder mit Taftbändern oder Satinbändern zusammen verarbeitet sein.

Es ist auch möglich die genannten Textilbänder auf hierfür geeigneten Raschel- oder Strickmaschinen herzustellen.

Sind nun diese Textilbänder, bestehend aus den hohl gewobenen Textilbändern und den flach gewobenen Textilbändern endlos angefertigt, so werden sie - während der Anfertigung oder nachträglich - im Längsabstand 11 quer mindestens im Bereich des hohl gewobenen Textilbandes abgebunden, vernäht, verklebt oder in sonstiger geeigneter Weise dauerhaft verschlossen. Jeweils hinter dieser Verschlußstelle wird dann das Textilband quer getrennt, beispielsweise durch Abschneiden, so daß kleine Säcke entstehen, bestehend auch dem hohl gewobenen Textilband, daß so an einem Ende 13 dauerhaft verschlossen ist und das am anderen Ende - weil ja dort die Schnittstelle hinter der Verschlußstelle lag - offen ist. Hieraus läßt sich dann eine Verpackung 14 herstellen, bei der das Textilband 6 nachträglich in beliebiger Weise beschriftet oder bedruckt wird, oder wobei in dieses Textilband 6 bereits bei der Fertigung gewünschte Zeichen eingewebt, eingewirkt oder in sonstiger Weise eingebracht oder aufgebracht sind. Die fertige Verpackung 14 kann dann als solche, wenn auch noch ohne Dekorationsschleife 15, in der Fertigungsstätte des Textilbandes bereits hergestellt, also auch erst an der Stelle, an der die Verpackung 14 verfüllt werden soll, hergestellt werden. In letzterem Fall kann das Endlostextilband geliefert werden und in Verfüllmaschinen verarbeitet werden, hierzu wird das jeweils vordere Ende des Endlosbandes von einer Fülleinrichtung beispielsweise geöffnet und mit den Gegenständen 1, beispielsweise fünf Dragees, verfüllt, mit der Dekorationsschleife 15 versehen und am Ende 13 unmittelbar hinter der dauerhaften Verschlußstelle quer getrennt. Es liegt dann eine fertige Verpackung 14 gefüllt und verschlossen vor und das Endlosband ist gleichzeitig wieder für einen neuen Verfüllvorgang bereit. Eine Umsäumung oder Umnähung des geschnittenen Textilbandendes ist nicht erforderlich.

Die Ausführungsformen nach den Figuren 5 bis 7 zeigen ein erfindungsgemäßes Textilband, das nicht als Säckchen sondern beispielsweise als rosettenförmiger Behälter verwendet werden soll.

Figur 5 zeigt ein hohlgewobenes Textilband 2', das mit einem Textilband 1' in flacher Ausführung geradlinig in Längsrichtung verwoben ist. Eine solche Ausführung kann in Endlosfertigung hergestellt werden. Die Ausführungsform nach Figur 5 weist zwei Zugorgane 3' und 4' auf, von denen das Zugorgan 3' an der Verbindungslinie 17 zwischen hohl gewobenem Textilband 2' und Textilband 1' in Längsrichtung eingearbeitet ist, während das Zugorgan 4' dem Zugorgan 3' am hohl gewobenen Textilband 2' gegenüberliegend in Längsrichtung eingarbeitet ist. Das hohl gewobene Textilband 2' ist entlang dem Zugorgan 3' abwechselnd offengelassen und geschlossen gewebt. Auf diese Art und Weise entstehen quer gerichtete Öffnungen 18 im hohl gewobenen Textilband 2', in welche die zu verpackenden Gegenstände, bespielsweise die Dragees 5', eingefüllt werden können.

Die Ausführungsform nach Figur 7 ist ganz ähnlich der nach Figur 5, jedoch ist bei der Ausführungsform nach Figur 7 dafür gesorgt, daß die abwechselnd offen und geschlossen gewebt gelassenen Stellen, wie zu Figur 5 beschrieben, auch in gegenüberliegender Anordnung, jedoch jeweils mindestens um eine Öffnungsbreite der Öffnung 18 versetzt vorgesehen sind. Hierdurch kann das hohl gewobene Textilband 2' von beiden Seiten radial gefüllt werden.

Sowohl im Ausführungsbeispiel nach Figur 5 als auch im Ausführungsbeispiel nach Figur 7 ist entlang der Verbindungslinie 17 das Zugorgan 3' geführt, daß im Kantenbereich 16 der Öffnungen 18 verläuft und somit in diesem Bereich nur einen Wandteil des hohl gewobenen Textilbandes 2' erfaßt. Auf diesem Zugorgan 3' ist das Band mindestens bereichsweise verschiebbar.

In der Ausführungsform nach Figur 7 ist zusätzlich ein Zugorgan 4' in einer dem Zugorgan 3' gegenüberliegenden Anordnung vorgesehen.

Zu Bildung einer Rosette muß nun nur noch ein Teilstück des erfindungsgemäßen Textilbandes, das durch Quertrennung des Endlosbandes gewonnen wird, auf dem Zugorgan 4' zusammengeschoben werden, wie dies Figur 6 deutlich macht. Die hierdurch überstehenden Teile des Zugorgans 4' können dann in der Mitte verknotet werden. Mit dem weiteren Zugorgan 3' können die Öffnungen 18 etwas verschlossen werden und bei Bedarf eine zusätzliche dekorative Kräuselung erzeugt werden. Hierbei können die genannten Zugorgane selbst elastisch sein oder elastische Fäden enthalten. An den Stellen, an denen das Endlosband nach der Erfindung quer getrennt werden soll, zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung, ist im Falle der Rosettenausführung ein mindestens einseitiger Querverschluß nicht mehr zwingend notwendig. Er kann jedoch bei besonders locker geformter Rosette noch vorteilhaft sein.

Nach der Erfindung kann somit durch Herstellung eines entsprechend gewebten Endlostextilbandes und dessen Unterteilung in einem gewünschten Längsabstand mit nachfolgender Trennung auf einfache Weise eine sehr dekorative Verpackung für die genannten Gegenstände hergestellt werden, die mit einer Dekorationsschleife nach der Verfüllung verschlossen und gleichzeitig in der dekorativen Wirkung erhöht werden kann. Die Herstellung der Verpackung selbst als auch die Verfüllung wird vereinfacht und es wird eine Anhängeetikette überflüssig.

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