Produktkatalog, Verfahren zum automatischen Bestellen von in einem Produktkatalog dargestellten Produkten und Computerprogrammprodukt dafür |
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申请号 | EP13150452.4 | 申请日 | 2013-01-08 | 公开(公告)号 | EP2706499A1 | 公开(公告)日 | 2014-03-12 |
申请人 | Cadenas GmbH; | 发明人 | Heimbach, Jürgen; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft einen Produktkatalog (1) mit einer Sammlung von Informationen zu Produkten, wobei die Darstellung (2) der Informationen zumindest für einzelne, in dem Produktkatalog enthaltene Produkte einen maschinenlesbaren Produktcode (3) umfasst, welcher Informationen zu dem Produkt enthält. Um es einem Benutzer zu ermöglichen auf möglichst einfache, wenig fehleranfällige und zeitsparende Weise die in dem Produktkatalog dargestellten Produkte in einem automatisierten Verfahren zu bestellen, sieht die Erfindung vor, dass in oder an dem Produktkatalog (1) wenigstens ein Identifikationsmittel (4) mit individuellen Daten eines Benutzers des Produktkatalogs (1) zur Identifizierung des Benutzers so angeordnet ist, dass es zusammen mit wenigstens einem Produktcode (3) von einem Lesegerät (10) auslesbar ist. Die Erfindung betrifft ferner Verfahren zum automatischen Bestellen von in einem Produktkatalog (1) dargestellten Produkten oder von zeichnerischen bzw. virtuellen Darstellungen solcher Produkte durch einen Benutzer sowie ein Computerprogrammprodukt zur automatisierten Durchführung des Verfahrens. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Produktkatalog mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum automatischen Bestellen von in einem Produktkatalog dargestellten Produkten durch einen Benutzer und ein Verfahren zum automatischen Bestellen und Übermitteln von zeichnerischen oder virtuellen Darstellungen von in einem Produktkatalog dargestellten Bauteilen. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Computerprogrammprodukt zum automatisierten Ausführen dieser Verfahren. Aus dem Stand der Technik sind Verfahren zum automatisierten Bestellen von Produkten bekannt, welche in Produktkatalogen dargestellt sind. So zeigt beispielsweise die Aus der Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Produktkatalog sowie Verfahren zum automatischen Bestellen von in einem Produktkatalog dargestellten Produkten aufzuzeigen, mit denen ein Benutzer auf möglichst einfache, wenig fehleranfällige und zeitsparende Weise die in dem Produktkatalog dargestellten Produkte bestellen kann. Eine Aufgabe der Erfindung besteht ferner darin, ein Computerprogrammprodukt bereitzustellen, mit dem ein automatisiertes Verfahren zum Bestellen von in einem Produktkatalog dargestellten Produkten ermöglicht wird. Diese Aufgaben werden mit einem Produktkatalog mit den Merkmalen des Anspruchs 1, mit den Verfahren mit den Merkmalen der Ansprüche 8 und 9 sowie mit einem Computerprogrammprodukt mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Bevorzugte Ausfiihrungsformen des Produktkatalogs sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 7 angegeben und die abhängigen Ansprüche 11 bis 15 enthalten bevorzugte Ausführungsformen der Verfahren und des Computerprogrammprodukts. Der erfindungsgemäße Produktkatalog, bei dem es sich um einen gedruckten oder einen elektronischen Produktkatalog handeln kann, enthält eine Sammlung von Informationen zu Produkten (Waren und/oder Dienstleistungen), wobei die Darstellung der Informationen zumindest für einzelne in dem Produktkatalog enthaltene Produkte einen maschinenlesbaren Produktcode umfasst, der Informationen (Produktinformationen) zu dem Produkt enthält. Zweckmäßig enthalten die Darstellungen aller in dem Produktkatalog aufgefiihrten Produkte einen solchen maschinenlesbaren Produktcode. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, d.h. es können in dem Produktkatalog auch einzelne Produkte enthalten sein, denen kein maschinenlesbarer Produktcode zugeordnet ist. Bei den in dem Produktcode enthaltenen Produktinformationen zu dem zugeordneten Produkt kann es sich beispielsweise um eine Produktbezeichnung, eine Bestell- oder Artikelnummer, den Preis, die Lieferzeit oder andere produktspezifische Informationen handeln. Zweckmäßig enthält der Produktcode solche Informationen zu dem ihm zugeordneten Produkt, welche eine eindeutige Identifizierung des Produkts ermöglichen, ggf. durch Rückgriff auf eine Produktinformationen-Datenbank, die bei einem Lieferanten des Produkts, bei dem dieses bestellt werden kann, hinterlegt ist. Der erfindungsgemäße Produktkatalog zeichnet sich dadurch aus, dass in oder an dem Produktkatalog wenigstens ein Identifikationsmittel mit individuellen Daten eines Benutzers des Produktkatalogs (1) zur Identifizierung des Benutzers angeordnet ist. Das Identifikationsmittel enthält individuelle Daten eines Benutzers des Produktkatalogs (Benutzerinformationen), die zweckmäßig eine eindeutige Identifizierung des Benutzers ermöglichen. Bei dem Identifikationsmittel kann es sich bspw. um einen maschinenlesbaren Benutzercode oder um eine Visitenkarte des Benutzers handeln. Das Identifikationsmittel, also bspw. der maschinenlesbare Benutzercode oder die Visitenkarte, ist dabei in Bezug auf die in dem Produktkatalog enthaltenen Produktcodes so angeordnet, dass das Identifikationsmittel zusammen mit wenigstens einem Produktcode von einem geeigneten Lesegerät ausgelesen werden kann. Bei den Benutzerinformationen, die in dem Identifikationsmittel enthalten sind, kann es sich beispielsweise um den Namen und die Adresse des Benutzers handeln. Besonders zweckmäßig ist es, wenn im Identifikationsmittel eine e-mail-Adresse des Benutzers enthalten ist. Im Identifikationsmittel können auch (nur) eine e-mail-Adresse des Benutzers oder eine Kundennummer oder andere Angaben enthalten sein, die eine eindeutige Identifizierung des Benutzers ermöglichen, ggf. durch Rückgriff auf eine bei einem Lieferanten hinterlegte Datenbank, bei dem das zu bestellende Produkt bestellt werden kann. Weitere benutzerspezifische Daten, die in dem Identifikationsmittel enthalten sind, können beispielsweise eine Rechnungsadresse, eine Bankverbindung zur Einziehung des Kaufpreises für das bestellte Produkt oder entsprechende Kreditkartendaten hierfür, spezifische Bestellkonditionen wie z.B. Rabatte, Bonusdaten oder dergleichen sein. Das Identifikationsmittel kann darüber hinaus auch Konfigurationsdaten zu der IT-Umgebung des Benutzers umfassen, wie z.B. Konfigurationsdaten zu Datenverarbeitungsprogrammen, mit denen der Benutzer arbeitet. Die in dem Identifikationsmittel enthaltenen Benutzerinformationen können dort in Textform oder in Form eines maschinenlesbaren Codes, bspw. eines ein- oder zweidimensionalen Barcodes, insbesondere in Form eines QR-Codes, enthalten sein. Durch die Anordnung des Identifikationsmittel in oder an dem Produktkatalog in der Weise, dass dieses zusammen mit wenigstens einem der in dem Produktkatalog dargestellten Produktcodes von einem Lesegerät ausgelesen werden kann, ermöglicht der erfindungsgemäße Produktkatalog eine effiziente und gleichzeitige Erfassung der Daten zu dem zu bestellenden Produkt (Produktinformationen) und dem Benutzer (Benutzerinformationen), der die Bestellung aufgibt. Zur Aufgabe einer Bestellung muss der Benutzer zunächst nur ein gewünschtes Produkt in dem Produktkatalog auswählen und die Katalogseite öffnen, in der das ausgewählte Produkt zusammen mit dem ihm zugeordneten Produktcode dargestellt ist. Der Benutzer kann dann bevorzugt gleichzeitig den Produktcode des ausgewählten Produkts zusammen mit dem Identifikationsmittel mit einem geeigneten Lesegerät auslesen. Unter gleichzeitig wird hierbei verstanden, dass das Auslesen des Identifikationsmittels und des Produktcodes in einem einzigen Scanvorgang erfolgt, in dem die Daten des Identifikationsmittels und des Produktcodes ausgelesen und anschließend decodiert werden. Das Lesegerät ist zweckmäßig so eingerichtet, dass es den maschinenlesbaren Produktcode und das Identifikationsmittel gleichzeitig auslesen und anschließend decodieren und/oder in ein elektronisches Datenformat umwandeln kann. Wenn es sich bei dem Identifikationsmittel bspw. um eine Visitenkarte handelt, welche die Benutzerdaten in Textform enthält, ist das Lesegerät zum Einlesen des in bzw. auf dem Identifikationsmittel enthaltenen Texts und zur Texterkennung ("Optical Character Recognition", OCR) sowie Umwandlung des erfassten Texts in ein elektronisches Textformat eingerichtet. Das Lesegerät ist zweckmäßig mit einer Datenverarbeitungseinrichtung gekoppelt, welche die ausgelesenen Daten des Produktcodes und des Identifikationsmittels verarbeitet und insbesondere decodiert und/oder in ein elektronisches Datenformat umwandelt, um daraus eine Bestellung zu erzeugen, welche die Daten des Produktcodes (Produktinformationen) und des Identifikationsmittels (Benutzerinformationen) enthält. Diese Bestellung, welche zweckmäßig mittels einer Datenverbindung an einen Anbieter des ausgewählten Produkts übermittelt wird, enthält dadurch alle für die Bestellung erforderlichen Daten, insbesondere die Identifikation des bestellten Produkts und des Benutzers, der das Produkt bestellt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich sowohl bei dem Produktcode als auch bei dem Identifikationsmittel um einen maschinenlesbaren Code, insbesondere um einen QR-Code. Das Identifikationsmittel umfasst dabei also einen maschinenlesbaren Benutzercode, der die Daten zur Identifizierung des Benutzers in verschlüsselter Form enthält. Ein Aspekt der Erfindung, der unabhängig von den übrigen Aspekten der Erfindung verwendet werden kann und insofern als eigenständige Erfindung angesehen wird, betrifft daher auch ein Verfahren zum gleichzeitigen Auslesen und Verarbeiten von maschinenlesbaren Codes, insbesondere Barcodes oder QR-Codes, und/oder eines Codes und eines Texts, wobei in einem ersten Schritt wenigstens zwei benachbart zueinander angeordnete maschinenlesbare Codes oder ein maschinenlesbarer Code und ein Text gleichzeitig, d.h. in einem Leseschritt bzw. in einem Scanvorgang, mittels eines Lesegeräts ausgelesen werden und die ausgelesenen Daten der Codes bzw. des Codes und des Texts in einem zweiten Schritt mittels einer Datenverarbeitungseinrichtung decodiert und weiter verarbeitet werden. Für eine Anwendung eines solchen Verfahrens zum gleichzeitigen Auslesen und Verarbeiten von maschinenlesbaren Codes und ggf. eines Texts in den erfindungsgemäßen Verfahren zur automatischen Erzeugung einer Bestellung ist dabei vorgesehen, dass die ausgelesenen Daten der Codes bzw. des Texts beim Verarbeiten zur Erzeugung eines kombinierten Datensatzes miteinander verknüpft bzw. kombiniert werden. Dieses Verfahren zum Einlesen und Verarbeiten von maschinenlesbaren Codes bzw. eines Codes und eines Texts kann in den erfindungsgemäßen Verfahren zur automatischen Erzeugung einer Bestellung verwendet werden, indem dort der Produktcode und der Benutzercode bzw. der Produktcode und das in Textform vorliegende Identifikationsmittel gleichzeitig ausgelesen und die ausgelesenen und decodierten Daten der beiden Codes anschließend zur Erzeugung eines Bestell-Datensatzes, der die Daten des Produktcodes und des Benutzercodes bzw. des Identifikationsmittels enthält, miteinander verknüpft werden. Bei dem Produktcode und ggf. bei dem maschinenlesbaren Benutzercode kann es sich um einen (eindimensionalen) Barcode oder um einen zweidimensionalen Code und insbesondere um QR-Codes, einschließlich Design-QR-Codes, Micro-QR-Codes, Secure-QR-Codes (SQRC) oder iQR-Codes handeln. Es können jedoch auch andere Arten von maschinenlesbaren Codes zur Anwendung kommen, wie z.B. Data-Matrix-Codes, farbige Codes wie z.B. "High Capacity Color Barcodes (HCCB)" oder "Touch-Codes" wie sie beispielsweise aus der In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Produktkatalog um ein Druckerzeugnis in Form eines gedruckten Katalogs, einer Produktbroschüre, einem Produktflyer oder dergleichen. Das Identifikationsmittel ist dabei zweckmäßig auf einer ausklappbaren Lasche aufgebracht und insbesondere aufgedruckt, welche so in oder an dem Druckerzeugnis (gedruckter Produktkatalog) angeordnet ist, dass der Benutzercode bei ausgeklappter Lasche zusammen mit wenigstens einem Produktcode, der in dem Produktkatalog einem darin enthaltenen Produkt zugeordnet und dort abgedruckt ist, mittels eines Lesegeräts auslesbar ist. In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform weist das Druckerzeugnis einen Einband mit einem Einbanddeckel auf und die ausklappbare Lasche mit dem aufgebrachten Identifikationsmittel ist an dem Einbanddeckel befestigt, beispielsweise verklebt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die ausklappbare Lasche verschiebbar an dem Einbanddeckel befestigt ist. Es ist dann möglich, durch Verschieben der Lasche das darauf aufgebrachte bzw. aufgedruckte Identifikationsmittel so anzuordnen, dass es bei einer aufgeschlagenen Seite des Druckerzeugnisses (Produktkatalog) direkt neben dem Produktcode eines ausgewählten Produkts zu liegen kommt. Dies ermöglicht eine gleichzeitige Auslesung sowohl des Produktcodes als auch des daneben angeordneten Identifikationsmittels in einem einzigen Leseschritt (Scanvorgang) durch ein geeignetes Lesegerät. Die Verschiebbarkeit der Lasche mit dem aufgebrachten bzw. aufgedruckten Identifikationsmittel kann beispielsweise über einen verschiebbar am Einbanddeckel angeordneten Reiter oder eine am Einbanddeckel des Druckerzeugnisses angeordnete Tasche ermöglicht werden, in welche die Lasche mit dem aufgebrachten Identifikationsmittel verschiebbar eingelegt wird. Eine magnetische Befestigung der Lasche am Einbanddeckel oder eine Befestigung mittels eines Klettverschlusses ist ebenfalls möglich. Der erfindungsgemäße Produktkatalog eignet sich zum Bestellen aller Arten von Produkten, also insbesondere Waren oder Dienstleistungen, die in herkömmlichen Produktkatalogen dargestellt werden können, wie z.B. Bekleidungsstücke, Spiel- und Sportwaren, Fahrzeugteile- und -zubehör, Elektroartikel, Werkzeuge, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Pauschalreisen, etc.. Der erfindungsgemäße Produktkatalog eignet sich insbesondere auch zum Bestellen und Übermitteln von zeichnerischen oder virtuellen Darstellungen und insbesondere von CAD-Zeichnungen von in dem Produktkatalog dargestellten Produkten. Bei der Konstruktion mechanischer Bauteile oder der Entwicklung von elektronischen Schaltungen werden üblicherweise rechnerunterstützte Konstruktionsverfahren ("computer-aided design", CAD) eingesetzt, wobei zwei- oder dreidimensionale Zeichnungen der verwendeten Bauteile bzw. virtuelle (elektronische) Darstellungen der Bauteile verwendet werden. Zur Erstellung mechanischer Konstruktionen oder elektronischer Schaltungen kann ein Konstrukteur bspw. ein reell verfiigbares Bauteil aus einem Produktkatalog auswählen und zur Erstellung einer CAD-Konstruktion eine CAD-Zeichnung des ausgewählten Bauteils beim Bauteillieferanten bestellen, um diese CAD-Zeichnung bzw. virtuelle Darstellung des Bauteils in seine CAD-Konstruktion einzubinden. Der erfindungsgemäße Produktkatalog ermöglicht es nun, zeichnerische oder virtuelle Darstellungen von Bauteilen, insbesondere CAD-Zeichnungen, von in einem Produktkatalog dargestellten Bauteilen auf effiziente Weise und mittels eines automatisierten Verfahrens bei einem Bauteillieferanten zu bestellen und an den Benutzer zu übermitteln. Wie bei der Bestellung eines in dem Produktkatalog dargestellten Produkts wählt der Benutzer hierbei ein gewünschtes Bauteil aus, welches in dem Produktkatalog dargestellt ist und dem ein maschinenlesbarer Produktcode zugeordnet ist. Der Benutzer schlägt dann die entsprechende Seite des Produktkatalogs auf, in dem das ausgewählte Bauteil mit dem zugeordneten Produktcode dargestellt ist und liest mittels eines geeigneten Lesegeräts zweckmäßig gleichzeitig sowohl den Produktcode des ausgewählten Bauteils als auch sein bevorzugt daneben angeordnetes Identifikationsmittel aus, um eine Bestellung einer zeichnerischen oder virtuellen Darstellung des ausgewählten Bauteils zu generieren. Die Bestellung wird zweckmäßig in einem automatisierten Verfahren erzeugt und bevorzugt in elektronischer Form an den Lieferanten übermittelt. Dieser übersendet dann die zeichnerische oder virtuelle Darstellung des ausgewählten Bauteils zweckmäßig auf elektronischem Wege über eine Datenverbindung an den Benutzer. Bei diesem Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum automatischen Bestellen und Übermitteln von zeichnerischen oder virtuellen Darstellungen eines ausgewählten Produkts (Bauteils) ist es besonders zweckmäßig, wenn in dem Identifikationsmittel spezifische Daten zur IT-Umgebung des Benutzers enthalten sind, wie z.B. die Bezeichnung, die Version und die Konfiguration eines von ihm verwendeten CAD-Programms, mit dem der Benutzer die CAD-Zeichnungen verarbeitet. Diese benutzerspezifischen Daten zur IT-Umgebung des Benutzers können nämlich dann beim Lieferanten verwendet werden, um die vom Benutzer bestellte zeichnerische oder virtuelle Darstellung (CAD-Zeichnung) des ausgewählten Bauteils zu erzeugen. Die zeichnerische oder virtuelle Darstellung des ausgewählten Bauteils kann dadurch nämlich so erstellt werden, dass der Benutzer die übermittelte zeichnerische oder virtuelle Darstellung des Bauteils (CAD-Zeichnung) unmittelbar (ohne eine notwendige Konvertierung in ein anderes Datenformat) verwenden und mit dem von ihm eingesetzten CAD-Programm bearbeiten kann. Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung dar, denn die meisten verfügbaren CAD-Programme weisen ein eigenes spezifisches Dateiformat auf, was den Datenaustausch zwischen verschiedenen CAD-Programmen erschwert. Bei dem Lesegerät, mit dem der Produktcode eines ausgewählten Produkts und zweckmäßig gleichzeitig das Identifikationsmittel des Benutzers ausgelesen wird, handelt es sich zweckmäßig um ein Handlesegerät. Insbesondere kann es sich bei dem Lesegerät um ein smartphone handeln, welches zum Auslesen und Erkennen von maschinenlesbaren Codes, wie z.B. Barcodes oder QR-Codes, eingerichtet ist. Das Lesegerät ist zweckmäßig weiterhin so eingerichtet, dass es Texte mittels eines Texterkennungsverfahren, wie z.B. OCR, erkennen und in ein elektronisches Textformat umwandeln kann. Dadurch ist gewährleistet, dass das Lesegerät zweckmäßig gleichzeitig sowohl den maschinenlesbaren Produktcode als auch das ggf. in Textform oder ebenfalls als maschinenlesbarer Code gehaltene Identifikationsmittel auslesen und die ausgelesenen Daten (elektronisch und automatisiert) verarbeiten kann. Mobiltelefone der neuesten Generation (smartphones) und sogenannte PDAs ("Personal Digital Assistants") verfügen häufig über eine eingebaute Kamera und eine Software, die das Auslesen und Dekodieren von maschinenlesbaren Codes sowie die Erkennung von Texten ermöglicht. Bei dem Lesegerät kann es sich jedoch auch um einen herkömmlichen Barcode-Scanner handeln, der zweckmäßig mit einem Computer gekoppelt ist, um die ausgelesenen Daten des Produktcodes des ausgewählten Produkts und des Identifikationsmittels verarbeiten und daraus eine Bestellung generieren zu können. Zweckmäßig ist das Lesegerät in jedem Fall in einer Datenverarbeitungseinrichtung, wie z.B. einem smartphone oder einem Computer, enthalten oder mit einer solchen Datenverarbeitungseinrichtung gekoppelt, wobei in der Datenverarbeitungseinrichtung zweckmäßig ein Computerprogramm vorgesehen ist, welches die ausgelesenen Daten des Produktcodes und des Identifikationsmittels zusammenführt und unter Verwendung dieser Daten eine elektronische Bestellung generiert, welche dann über eine Datenverbindung, insbesondere eine Internet- oder Mobilfunkverbindung, an einen Anbieter des ausgewählten Produkts, welches dem eingelesenen Produktcode zugeordnet ist, übermittelt wird. Die bei dem Anbieter des ausgewählten Produkts eingehende Bestellung kann dort dann in bekannter Weise weiter verarbeitet werden, um eine Lieferung des bestellten Produkts an den Benutzer zu veranlassen oder um - wie bereits oben beschrieben - eine zeichnerische oder virtuelle Darstellung eines ausgewählten Bauteils an den Benutzer zu übersenden. Das auf einem Prozessor der Datenverarbeitungseinrichtung ablaufende Computerprogramm ist gemäß eines Aspekts der Erfindung so ausgestaltet, dass es automatisiert ein Bestellverfahren auslöst, wobei zunächst in einem ersten Verfahrensschritt wenigstens ein maschinenlesbarer Produktcode, der einem ausgewählten und in einem Produktkatalog dargestellten Produkt zugeordnet ist und Informationen (Produktinformationen) zu dem Produkt enthält, zusammen mit einem Identifikationsmittel, welches individuelle Daten eines Benutzers (Benutzerinformationen) enthält, mittels eines Lesegeräts ausgelesen wird, wobei das Lesegerät mit der Datenverarbeitungseinrichtung, auf der das Computerprogramm läuft, gekoppelt ist. In einem zweiten Schritt des automatisierten Bestellverfahrens wird schließlich durch das Computerprogramm eine elektronische Bestellung generiert, indem die ausgelesenen Daten des Produktcodes des ausgewählten Produkts und des Identifikationsmittels zusammengeführt werden. Die so von dem Computerprogramm erzeugte Bestellung wird dann zweckmäßig automatisiert auf elektronischem Wege über eine Datenverbindung an einen Lieferanten des ausgewählten Produkts versendet. In einer abgewandelten Ausführungsform ist es auch möglich, zur Erzeugung einer Bestellung die ausgelesenen Daten des Produktcodes und des Identifikationsmittels zunächst in ein Bestellformular einzugeben, wobei diese Eingabe zweckmäßig automatisiert durch das Computerprogramm erfolgt. Das Bestellformular kann dann entweder von dem Benutzer ausgedruckt und auf herkömmlichem Wege, beispielsweise per Post oder per Telefax, an einen Lieferanten des ausgewählten Produkts versendet werden. Es ist jedoch auch möglich, ein auf diese Weise erzeugtes Bestellformular in elektronischer Form automatisiert über eine Datenverbindung, bspw. per Compuerfax oder E-mail oder SMS bzw. MMS, direkt an den Lieferanten zu übermitteln und zweckmäßig gleichzeitig dazu einen Ausdruck des Bestellformulars zu erzeugen, um dem Benutzer einen Beleg über die abgesandte Bestellung zur Verfügung zu stellen. Diese und weitere Vorteile der Erfindung gehen aus den nachfolgend unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher beschriebenen Ausführungsbeispielen hervor. Die Zeichnungen zeigen:
In In oder an dem Produktkatalog 1 ist ferner ein Identifikationsmittel 4 in Form eines maschinenlesbaren Benutzercodes angeordnet. Bei dem maschinenlesbaren Benutzercode 4 kann es sich ebenfalls um einen eindimensionalen Barcode oder um einen zweidimensionalen Code handeln. Bevorzugt ist der maschinenlesbare Benutzercode 4 ebenfalls als QR-Code ausgebildet. Gemäß der Erfindung ist der maschinenlesbare Benutzercode 4 so in oder an dem Produktkatalog 1 angeordnet, dass er zusammen mit wenigstens einem Produktcode 3 mittels eines geeigneten Lesegeräts 10 auslesbar ist. Bei dem zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel der In Figur 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Produktkatalogs in einem aufgeklappten Zustand gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Identifikationsmittel 4 durch eine Visitenkarte 4' gebildet, welche benutzerspezifische Daten (Benutzerinformationen) zur Identifizierung des Benutzers in Textform enthält. Die auf der Visitenkarte 4' enthaltenen Daten (Benutzerinformationen) enthalten insbesondere den Namen des Benutzers und ggf. noch weitere Daten wie dessen Firma, seine Adresse, etc., die üblicherweise auf Visitenkarten zu finden sind. In beiden Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Produktkatalogs enthalten die Identifikationsmittel, also der maschinenlesbare Benutzercode 4 oder die Visitenkarte 4', entweder in codierter Form oder in Textform individuelle Daten (Benutzerinformationen) eines Benutzers des Produktkatalogs 1, welche eine Identifizierung des Benutzers ermöglichen, wie z.B. den Namen und Adressdaten des Benutzers, oder eine Kundennummer. Zusätzlich können weitere benutzerspezifische Daten in dem Identifikationsmittel enthalten sein, bspw. Daten für eine bargeldlose Zahlung, wie z.B. Konto- oder Kreditkarteninformationen. Die in dem Identifikationsmittel und insbesondere in dem maschinenlesbaren Benutzercode 4 enthaltenen individuellen Benutzerinformationen können auch Konfigurationsdaten zu Datenverarbeitungsprogrammen oder der IT-Umgebung umfassen, die der Benutzer verwendet. In dem Benutzercode 4 können auch noch weitere individuelle Benutzerinformationen enthalten sein, wie z.B. besondere Liefer- oder Rabattbedingungen oder Daten zu Bonusprogrammen, welche dem spezifischen Benutzer des Produktkatalogs 1 zugeordnet sind. Ein Benutzer des erfindungsgemäßen Produktkatalogs 1 kann sich seinen individuellen, auf seine Verwendung zugeschnittenen Produktkatalog 1 durch Erzeugen eines ihm zugeordneten Identifikationsmittels 4 und Anordnen des Identifikationsmittels 4 in dem Produktkatalog 1 wie oben beschrieben selbst gestalten. Der Benutzer erzeugt hierfür bspw. einen codierten und maschinenlesbaren Benutzercode 4, der seine individuellen Benutzerinformationen enthält. Geeignete Softwareprogramme zur Erzeugung solcher maschinenlesbarer Codes mit individuellen Daten sind aus dem Stand der Technik bekannt und im Markt erhältlich. Alternativ dazu kann der Benutzer auch eine Visitenkarte 4' als Identifikationsmittel 4 verwenden und in bzw. an dem Produktkatalog in der oben beschriebenen Weise anbringen. Sollten sich die individuellen Benutzerinformationen des Benutzers ändern, er also beispielsweise eine neue Adresse oder geänderte Liefer- oder Rabattbedingungen erhalten, kann der Benutzer seine ihm zugeordneten Identifikationsmittel 4 in entsprechender Weise auch ändern und bspw. seinen bisherigen Benutzercode 4 durch einen neuen, angepassten Benutzercode 4 ersetzen, indem er beispielsweise seinen neuen Benutzercode 4 auf eine ausklappbare Lasche 5 aufdruckt oder in einem Reiter anbringt und diese(n) in der oben beschriebenen Weise in dem Produktkatalog 1 anordnet. Bei einer Anordnung des Identifikationsmittels 4 in der beschriebenen und in den Bei dem Lesegerät 10 handelt es sich bevorzugt um ein Handlesegerät. Besonders bevorzugt kann ein smartphone als Lesegerät 10 verwendet werden, welches über eine Kamera zum Auslesen maschinenlesbarer Codes (Barcodes oder QR-Codes) und Texte verfügt und die ausgelesenen Daten des Codes bzw. des ausgelesenen Texts mittels eines Datenverarbeitungsprogramms dekodieren, entziffern, umwandeln und ggf. weiter verarbeiten kann. Derartige smartphones sind im Markt erhältlich. Alternativ kann es sich bei dem Lesegerät 10 auch um einen Code-Scanner, beispielsweise einen Barcode-Scanner handeln, der mit einer Datenverarbeitungseinrichtung 11, beispielsweise einem Computer, verbunden ist. Die Datenverarbeitungseinrichtung 11 enthält dabei das Computerprogramm, mit dem die ausgelesenen Daten eines maschinenlesbaren Codes dekodiert und mit dem ausgelesener Text mit einer Texterkennungssoftware (OCR-Software) erkannt und ggf. weiterverarbeitet werden können. Das Computerprogramm zur Dekodierung eines maschinenlesbaren Codes, welches in der Datenverarbeitungseinrichtung 11 oder dem Smartphone auf einem Prozessor abläuft, dekodiert bzw. erkennt die ausgelesenen Daten des Produktcodes 3 des ausgewählten Produkts und der individuellen Identifikationsmittel 4 und führt diese Daten, welche Informationen zu dem ausgewählten Produkt (Produktinformationen) sowie individuelle Informationen zum Benutzer (Benutzerinformationen) des Produktkatalogs enthalten, zusammen und erzeugt daraus eine Bestellung. Zur Erzeugung der Bestellung kann in einer Ausführungsvariante vorgesehen sein, dass die ausgelesenen Daten des Produktcodes 3 und die Daten des individuellen Identifikationsmittels 4 in ein Bestellformular eingetragen werden. Der Benutzer kann das automatisiert von dem Computerprogramm erzeugte Bestellformular dann ausdrucken und beispielsweise per Post oder per Telefax an einen Lieferanten des ausgewählten Produkts versenden. Vorteilhafter ist allerdings, wenn das Bestellformular in elektronischer Form erzeugt und mittels einer Datenverbindung D, beispielsweise eine Internet- oder eine Mobilfunkverbindung, an einen Lieferanten des ausgewählten Produkts übermittelt wird, beispielsweise als E-mail, Computerfax oder als SMS/MMS. Der Lieferant kann die elektronische Bestellung B bspw. mittels eines Computers 15 empfangen und verarbeiten ( Die beim Lieferanten des ausgewählten Produkts eingehende Bestellung enthält in jedem Fall Informationen zu dem ausgewählten und bestellten Produkt (Produktinformationen) sowie zu dem Benutzer (Benutzerinformationen), weil die entsprechenden Produkt- und Benutzerinformationen einerseits in dem Produktcode 3 des ausgewählten Produkts und andererseits in dem individuellen Identifikationsmittel 4 des Benutzers (Bestellers) enthalten sind und in die Bestellung übernommen wurden. Anhand der Bestellung kann dann der Lieferant des ausgewählten Produkts dieses an den Benutzer (Besteller) übermitteln. Das beschriebene Verfahren zum automatischen Bestellen von Produkten, die in dem Produktkatalog 1 dargestellt sind, zeichnet sich im Wesentlichen dahingehend durch eine Vereinfachung aus, dass der Benutzer bei der Erzeugung der Bestellung seine individuellen Benutzerinformationen und die Produktinformationen des ausgewählten Produkts nicht mehr einzeln und mühsam in eine Bestellung oder ein Bestellformular eingeben muss, sondern diese Daten auf einfache Art durch Einlesen eines Produktcodes des ausgewählten Produkts und seines individuellen Identifikationsmittels automatisiert in eine Bestellung übernehmen kann. Dieses Verfahren zeichnet sich durch eine geringe Fehlerquote aus, denn die Fehlerquote beim Einlesen maschinenlesbarer Codes durch geeignete Lesegeräte ist sehr gering. Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Identifikationsmittel, bspw. der Benutzercode 4, Daten für eine bargeldlose Bezahlung des ausgewählten und bestellten Produkts umfasst. Dadurch kann gleichzeitig mit der Bestellung die Bezahlung des bestellten Produkts erfolgen, beispielsweise durch eine Einzugsermächtigung oder durch die Übermittlung von Kreditkartendaten, die in dem individuellen Benutzercode 4 enthalten sind. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Ausführungsform des Produktkatalogs 1 beschränkt. Bei dem Produktkatalog 1 kann es sich um alle möglichen Formen von gedruckten Produktkatalogen handeln. Darunter fallen insbesondere Produktkataloge in Buchform, jedoch auch Produktkataloge in Form von Broschüren, Flyern, Prospekten oder dergleichen. Die Erfindung beschränkt sich auch nicht auf die Verwendung eines gedruckten Produktkatalogs. Die Erfindung kann in entsprechender Weise auch bei einem elektronischen Produktkatalog angewandt werden, der beispielsweise auf einem Computerbildschirm zur Anzeige gebracht werden kann. Auch hier ist es möglich, einen benutzerspezifischen Benutzercode 4 oder eine elektronische Visitenkarte ebenfalls auf dem Bildschirm so zur Anzeige zu bringen, dass er/sie von einem geeigneten Lesegerät zusammen mit einem Produktcode 3 ausgelesen werden kann. In einem besonders zweckmäßigen Anwendungsfall der Erfindung können zeichnerische oder virtuelle Darstellungen von in einem Produktkatalog dargestellten Bauteilen in einem automatisierten Verfahren von einem Benutzer bestellt und an den Benutzer direkt übermittelt werden. In diesem Anwendungsfall handelt es sich bei den in dem Produktkatalog 1 dargestellten Produkten um technische Bauteile, wie z.B. mechanische oder elektronische Bauteile. Zeichnerische oder virtuelle Darstellungen solcher Bauteile werden beispielsweise in der Form von CAD-Zeichnungen in der rechnerunterstützten Konstruktion von Produkten verwendet. Das rechnerunterstützte Konstruieren von Produkten ist als "computer-aided design" (CAD) bekannt. Dabei werden zeichnerische bzw. virtuelle Darstellungen von Bauteilen in Form von CAD-Zeichnungen verwendet, um eine virtuelle Darstellung des zu konstruierenden Produkts zu erstellen. Die CAD-Zeichnungen enthalten dabei häufig neben den geometrischen Abmessungen und Daten der Bauteile auch noch weitere Informationen zu dem Bauteil, wie z.B. physikalische Eigenschaften und Materialparameter wie Masse, Dichte, Brechungsindex, elastische Eigenschaften, thermische und elektrische Eigenschaften und dergleichen. Solche CAD-Zeichnungen ermöglichen dadurch eine virtuelle Darstellung der Bauteile und eines aus den Bauteilen zusammengesetzten Endprodukts. Zur Erzeugung solcher CAD-Zeichnungen von Bauteilen und daraus zusammengesetzten Endprodukten existiert eine Vielzahl von spezifischen Softwareprogrammen (CAD-Programme), wobei diese Softwareprogramme auf verschiedenen Computer-Betriebssystemen lauffähig sind und jeweils unterschiedliche, systemspezifische Datenformate verwenden. Aufgrund der systembedingten Unterschiede der auf verschiedene Anwendungen zugeschnittenen SoftwareProgramme (CAD-Programme) sowie der verschiedenen Betriebssysteme und der systemspezifischen Datenformate ist häufig eine Datenkonvertierung notwendig, wenn z.B. eine CAD-Zeichnung eines Bauteils mit einem (anderen) CAD-Programm zur Konstruktion eines Endprodukts unter Verwendung dieses Bauteils Verwendung finden soll. Zur Konstruktion eines Endprodukts bestellt ein Konstrukteur CAD-Zeichnungen von Bauteilen, aus denen das Endprodukt zusammengesetzt wird, bei einem Lieferanten des Bauteils. Zur Vereinfachung des Bestell- und Übermittlungsvorgangs und auch zur Vermeidung einer Datenkonvertierung der CAD-Zeichnung der Bauteile in ein anderes Datenformat, welches konform mit dem CAD-Programm des Benutzers (Bestellers) ist, kann ein erfindungsgemäßer Produktkatalog 1 Verwendung finden. Hierfür enthält der Produktcode 3, der in dem Produktkatalog 1 enthaltenen Bauteile die für eine Erstellung einer CAD-Zeichnung zu diesem Bauteil erforderlichen Informationen. Die individuellen Identifikationsmittel 4 des Benutzers enthalten in diesem Anwendungsfall zweckmäßig und ggf. ergänzend zu Benutzerinformationen, die den Benutzer identifizieren, spezifische Informationen zur IT-Umgebung des Benutzers, wie z.B. das Betriebssystem seiner Datenverarbeitungseinrichtung, auf der sein CAD-Programm läuft, die Programmbezeichnung und ggf. die Version des von ihm verwendeten CAD-Programms und ggf. darüber hinaus auch noch spezifische Konfigurationsdaten zu seiner Datenverarbeitungseinrichtung und seines CAD-Programms. Diese benutzerspezifischen Informationen können auch in einer Datenbank gespeichert sein, welche zweckmäßig beim Lieferanten der CAD-Daten des ausgewählten Bauteils hinterlegt ist und sie können über die Benutzerinformationen, die in dem Identifikationsmittel 4 enthalten sind und den Benutzer eindeutig identifizieren, aus der Datenbank ausgelesen werden. Zur Erzeugung einer Bestellung B einer CAD-Zeichnung eines von ihm ausgewählten Bauteils kann der Benutzer (Konstrukteur) dann, wie in oben beschriebener Weise, mittels eines geeigneten Lesegeräts 10 (zweckmäßig gleichzeitig) den Produktcode 3 zu dem ausgewählten Bauteil und sein individuelles Identifikationsmittel 4 einlesen, wie in |