Verfahren zum Binden von aus Druckbogen bestehenden Büchern, Zeitschriften oder dgl. und Vorrichtung zu dessen Durchführung

申请号 EP92810625.1 申请日 1992-08-14 公开(公告)号 EP0537106B1 公开(公告)日 1996-04-24
申请人 GRAPHA-HOLDING AG; 发明人 Hollenstein, Hans;
摘要
权利要求 Verfahren zum Binden von aus Druckbogen bestehenden Büchern, Zeitschriften oder dgl., bei welchem ein aus aneinandergereiht zugeführten Druckbogen gebildeter Stapel entgegengesetzt zur Stapelbildungsrichtung fortbewegt wird und die Druckbogen an dem geschlossenen Falz mit wenigstens zwei beabstandeten, aus einem den Falz durchsetzenden Bindefaden oder dgl. gebildeten, etwa parallel zur Fortbewegungsrichtung des Stapels verlaufenden Nähten versehen sind, wobei der Bindefaden unterhalb des Falzes innerhalb eines Druckbogens von einer jeweils einer Naht zugeordneten Nadel zur gegenüberliegenden Nadel der anderen Naht transportiert und nach einer bestimmten Stapellänge über dem geschlossenen Falz eines Druckbogens entzweigeschnitten wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Bindefaden für den letzten Druckbogen eines Stapelabschnittes frühestens nach wenigstens zwei weiteren, mittels Bindefaden verbundenen Druckbogen eines folgenden Stapelabschnittes entzweigeschnitten wird.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Schneiden der aus dem geschlossenen Falz des letzten Druckbogens eines Stapelabschnittes (1) durch die wenigstens annähernd in ihre Ausgangslage über dem Stapel zurückversetzten Nadeln einerseits einsträngig herausgezogene Bindefaden etwa parallel zur Fortbewegungsrichtung des Stapels geführt und der andererseits schlaufenartig aus dem Falz herausgezogene Bindefaden eingespannt werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der aus dem letzten Druckbogen eines Stapelabschnittes einsträngig austretende Bindefaden vor dem Durchsetzen des nächsten Druckbogens um eine zu der Stapelbewegung etwa parallel verlaufenden Führung umgelegt wird.Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch 1, mit Antriebseinrichtungen für die zugeführten Druckbogen und den Vorschub des Stapels sowie für wenigstens zwei betätigbare Nadeln, von denen die einer geschlauften Naht zugeordnete Nadel in der Endstellung, in der sie durch den geschlossenen Falz in einen Druckbogen eingetaucht ist, der Bindefaden durch einen innerhalb des Druckbogens etwa oszillierend angetriebenen Fadenträger von der anderen, den geschlossenen Falz durchsetzenden, den Bindefaden zuführenden Nadel zu- und zurückgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass über der einen Naht (5) eines Stapels und parallel zu dessen Fortbewegungsrichtung eine sich vom Anfang bis zum Ende eines Stapelabschnittes (1) erstreckende Führungsschiene (12) angeordnet ist, und dass über der anderen Naht (6) des Stapels eine Einspannvorrichtung (14) vorgesehen ist.Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einspannvorrichtung (14) einen in Fortbewegungsrichtung des Stapels beweglichen Schliessteil (13) aufweist.Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einspannvorrichtung (14) komplementäre Einspannflächen aufweist, die etwa parallel zu der Erstreckung der über dem Druckbogen (2) gebildeten Schlaufe (7) des Bindefadens (4) verlaufen.Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (12) an dem vorderen Ende eine Schneidvorrichtung (18) aufweist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der Einspannflächen als Schnittkante einer Schneidvorrichtung (17) ausgebildet sind.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der entgegen der Fortbewegung des Stapels die Einspannvorrichtung (14) öffnende Schliessteil (13) an der vorderen Stirnseite wenigstens eine die Schlaufe (7) des Bindefadens (4) seitlich hinter den beweglichen Schliessteil (13) ablenkende Schrägfläche (15) aufweist.Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Zurückziehen der der Schlaufe (7) des Bindefadens (4) zugeordneten Nadel (10) der bewegliche Schliessteil (13) aus der geschlossenen Einspannvorrichtung (14) ausgestossen wird, derart, dass die Schlaufe (7) hinter den beweglichen Schliessteil (13) versetzt und anschliessend durch Schliessen der Einspannvorrichtung (14) zum Schneiden verankert wird.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Schliessteil (13) der Einspannvorrichtung (14) teleskopartig angetrieben ist.Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidvorrichtung (18) als Schere ausgebildet ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidvorrichtung (17) als Messer ausgebildet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Binden von aus Druckbogen bestehenden Büchern, Zeitschriften oder dgl. nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Zum Zweck des Bindens von Büchern, Zeitschriften oder dgl. ist durch die EP-A-0295220 ein Verfahren und eine Einrichtung bekanntgeworden, nach denen der Faden an der flachen Naht unter Einwirkung einer durch den fortbewegten Stapel erzeugten Spannkraft entzweigeschnitten und an der benachbarten Schlaufennaht aus dem geschlossenen Falz vorerst herausgezogen und dann geschnitten wird, so dass anschliessend an dem Stapelbund eine Atmung resp. Entspannung eintritt, die einen gelösteren Zustand als zuvor bewirkt.

Dieses Vorgehen führt daneben auch zu überflüssig langen Fadenenden an jedem abgetrennten Stapelabschnitt, die bei der Weiterverarbeitung Probleme verursachen können.

Durch das Herausziehen der Bindefäden aus den zusammengepressten Druckbogen in den Stapeln werden die Nadellöcher mitunter an den Rändern verletzt. Das Erfassen bzw. Erreichen des Bindefadens aufgrund der durch das Hochziehen entstandenen schmalen Schlaufe ist ungewiss; auch eine lose Schlaufe löst diese Verunsicherung nicht.

Aufgabe der voliegenden Erfindung ist es somit, ein Verfahren nach der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit dem die oben aufgeführten Mängel weitestgehend behoben werden können und mit dem eine schonende Behandlung der beanspruchten Teile möglich ist.

Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe gemäss dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 gelöst.

Damit können auf eine schonende Weise das bekannte lange Fadenende an der geschlauften Naht und die ausgerissenen Nadellöcher vermieden werden. Das Schneiden des Bindefadens kann ohne eine Spannkraft am Bindefaden erfolgen und die enggebundene Form der Druckbogen bleibt erhalten.

Selbstverständlich bleibt der Bindefaden solange ungeschnitten, als dies die Länge eines folgenden Stapelabschnittes ermöglicht bzw. zulässt.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird vor dem Schneiden der aus dem geschlossenen Falz (Vorderschnitt) des letzten Druckbogens eines Stapelabschnittes durch die wengistens annähernd in ihre Ausgangslage über dem Stapel zurückversetzten Nadeln einsträngig austretende Bindefaden einerseits etwa parallel zur Fortbewegungsrichtung des Stapels geführt und der andererseits schlaufenartig austretende Bindefaden eingespannt. Diese Massnahme ermöglicht eine sorgfältige Verarbeitung der Druckbogen zu einzelnen Stapelabschnitten.

Zweckmässigerweise wird der aus dem letzten Druckbogen eines Stapelabschnittes einsträngig austretende Bindefaden vor dem Durchsetzen des nächsten Druckbogens um eine zu der Stapelbewegung etwa parallel verlaufende Führung umgelegt.

Diese Massnahme erfolgt im Sinne einer sorgfältigen und präzisen Vorgehensweise hinsichtlich der beanspruchten Druckbogen und Geräte.

Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens besteht aus Antriebseinrichtungen für die zugeführten Druckbogen und den Vorschub des Stapels sowie für wengistens zwei betätigbare Nadeln, von denen die einer geschlauften Naht zugeordnete Nadel in der Endstellung, in der sie von aussen durch den geschlossenen Falz in einen Druckbogen eingetaucht ist, der Bindefaden durch einen innerhalb des Druckbogens etwa oszillierend angetriebenen Fadenträger von der anderen, den geschlossenen Falz durchsetzenden, den Bindefaden zuführenden Nadel zu- und zurückgeführt ist, und zeichnet sich dadurch aus, dass über der einen Naht eines Stapels und parallel zu dessen Fortbewegungsrichtung eine sich vom Anfang bis zum Ende eines Stapelabschnittes erstreckende Führungsschiene besteht und dass über der anderen Naht des Stapels eine Einspannvorrichtung vorgesehen ist.

Damit lassen sich die aufgeführten Mängel der bekannten Vorrichtungen auf einfache Art beheben.

Zweckmässig weist die Einspannvorrichtung einen in Fortbewegungsrichtung des Stapels beweglichen Schliessteil auf, wodurch der Bindefaden auf einfache Art erfasst werden kann.

Als günstig erweist es sich, wenn die Einspannvorrichtung komplementäre Einspannflächen aufweist, die etwa parallel bzw. wenigstens annähernd parallel zu der Erstreckung der über dem Druckbogen gebildeten Schlaufe des Bindefadens verlaufen.

Als eigenständige Lösung erweist sich eine Ausführung, bei der über der einen Naht eines Stapels und parallel zu dessen Fortbewegungsrichtung eine sich vom Anfang bis zum Ende eines Stapelabschnittes erstreckende Führungsschiene angeordnet ist, an deren vorderem Ende eine Schneidvorrichtung vorgesehen ist, denn allein schon diese Ausgestaltung führt zu einer Verbesserung der gattungsgemässen Vorrichtung.

Auch eine Vorrichtung, bei der über der einen Naht des Stapels eine einen in Fortbewegungsrichtung letzterens beweglichen Teil aufweisende Einspannvorrichtung vorgesehen ist, deren komplementären Einspannflächen etwa parallel zu der Erstreckung der über dem Druckbogen gebildeten Schlaufe des Bindefadens verlaufen, erweist sich als selbständig im Rahmen der Erfindung.

Die freien Enden der Einspannflächen der Einspannvorrichtung eignen sich besonders zur Ausbildung als Schnittkante einer Schneidvorrichtung, sodass der Schnitt im rechten Winkel zum Bindefaden, unmittelbar vor dessen Einspannung erfolgen kann.

Vorteilhafterweise befindet sich der bewegliche Teil bei geschlossener Einspannvorrichtung in Fortbewegungsrichtung des Stapels betrachtet unter der Nadel, d.h. der zuletzt geschnittene Bindefaden bleibt vorerst eingespannt, in der Absicht, das Atmen der Druckbogen im Stapelabschnitt weitgehend zu verhindern bzw. aufzuhalten.

Um auf möglichst einfache Weise den Bindefaden vor dem Einspannen der Schlaufe hinter den beweglichen Teil der Einspannvorrichtung transportieren zu können, weist der die Einspannvorrichtung betätigende bewegliche Teil an der vorderen Stirnseite eine die Schlaufe des Bindefadens seitlich hinter sich verdrängende, senkrechte Schrägfläche auf.

Dieser Vorgang erfolgt vorzugsweise bei zurückgezogener, der Schlaufe zugeordneter Nadel, sodass der bewegliche Teil aus der geschlossenen Einspannvorrichtung ausgestossen werden kann, derart, dass die Schlaufe an einer seitlichen Schrägfläche des beweglichen Teils entlangrutschen kann, wo sie am Ende mit der Kraft ihrer Vorspannung hinter den beweglichen Teil in die geöffnete Einspannvorrichtung schnellt und beim nachfolgenden Schliessen letzterer zum Schneiden verankert wird.

Der Antrieb des beweglichen Teils der Einspannvorrichtung kann teleskopartig durch mechanische, elektrische, pneumatische oder hydraulische Krafteinwirkung erfolgen.

Die dem um die Führungsschiene umgelegten Bindefadenteil zugeordnete Schneidvorrichtung ist vorteilhaft als Schere ausgebildet, wodurch weitere Zugkräfte auf den Bindefaden und die Druckbogen vermieden werden.

Diese Vorsichtsmassnahme ist bei dem als Schlaufe eingespannten Bindefaden der anderen Nadel nicht erforderlich, weil das hier vorgesehene Messer keinen Einfluss auf den gebundenen Faden und die Druckbogen auszuüben vermag.

Anschliessend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erörtert. Es zeigen:

Fig. 1
eine Darstellung der erfindungsgemässen Vorrichtung in einer Ausgangslage, in welcher Druckbogen zu Stapelabschnitten verarbeitet werden,

Fig. 2
eine Darstellung der Vorrichtung gemäss Fig. 1 nach einem weiteren Arbeitsschritt,

Fig. 3
eine Darstellung der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 nach einem zusätzlichen Arbeitsschritt und

Fig. 4
eine Darstellung der Vorrichtung nach Beendigung der Arbeitstakte für einen Stapelabschnitt.

Fig. 1 wie auch die folgenden Figuren, zeigen einen Stapelabschnitt 1 gebundener Druckbogen 2, die in nicht dargestellter Weise von der Seite dem Bindeverfahren zugeführt werden. Pfeil A vermittelt die Fortbewegungs- oder Fertigungsrichtung des Stapels von Druckbogen 2 resp. der Stapelabschnitte.

Die Fortbewegung folgt dem Takt des Bindevorganges von einem Druckbogen zum nächstfolgenden. Die mit ihrer Breitseite aneinandergereihten Druckbogen 2 werden in der dargestellten Form von oben, durch den Falz 3 von einem Bindefaden 4 zur Bildung von wenigstens zwei Nähten 5, 6 unterschiedlicher Art durchsetzt, wobei die eine Naht 5, bei der der Bindefaden 4 zugeführt wird, als einsträngig oder flach bezeichnet wird, während die parallel zu letzterer verlaufende andere Naht - nicht sichtbar - aus einer Mehrzahl von Schlaufen 7 des gleichen Bindefadens 4 gebildet wird. Der mittels einer Nadel 8 den Falz 3 jeweils doppelsträngig durchsetzende Bindefaden 4 wird von einem Fadenträger 9 an die in dem betroffenen Druckbogen 2 seitlich gegenüberliegende, in den Druckbogen falzseits eingetauchte Nadel 10 abgegeben, welche zu diesem Zweck einen Haken 11 aufweist, an dem der zweisträngige Bindefaden 4 festliegt. In dieser Situation erstreckt sich der Bindefaden 4 von der Spitze der Nadel 8 zur gegenüberliegenden Nadel 10 und von dieser wieder zurück durch die Einstichöffnung der Nadel 8 in Falz 3 zur flachen Naht 5. Nadel 10 befindet sich noch in ihrer Endlage und durchsetzt die zuletzt geformte Schlaufe 7, von der in Fig. 1 gerade noch das freie Ende erkennbar ist.

Bei dem nächsten Arbeitsschritt - Fig. 2 - werden anfangs beide Nadeln 8, 10 aus dem Druckbogen 2 herausgezogen. Der Bindefaden 4 liegt nun gespannt an der Falzinnerseite zweifach an. Die Nadel 8 übersteht in ihrer Ausgangslage eine etwa über der Naht 5 angeordnete Führungsschiene 12, deren Zweck aus den weiteren Fig. 3 und 4 hervorgeht. Bezüglich Fig. 2 ist in einem Zwischenarbeitsschritt, nachdem die Schlaufe 7 durch Nadel 10 gebildet ist, der Schliessteil 13 einer mit 14 bezeichneten Einspannvorrichtung vor die Schlaufe 7 gesetzt worden. Dabei wurde der Bindefaden 4 entlang einer senkrechten Schrägfläche 15 des Schliessteils 13 seitlich an die Endkante 16 des Schliessteils 13 seitlich verlagert, wo er anschliessend mit der Kraft seiner Vorspannung nach innen hinter den Schliessteil 13 schnellt (siehe Fig. 2). Selbstverständlich könnte die Schrägfläche auch auf der anderen Seite oder beidseits des Schliessteils 13 vorgesehen werden.

Der teleskopartig angetriebene Schliessteil 13 wird nun in die Schliessstellung der Einspannvorrichtung 14 gemäss Fig. 3 zurückversetzt, wodurch der Bindefaden 4 eingespannt wird. Das für diese Naht 6 verfügbare Messer 17 hat inzwischen den Bindefaden 4 entzweigeschnitten und ein nächster Druckbogen 2 wurde bereits an den zuletzt gebundenen angelegt. Die Nadel 8 oder die Führungsschiene 12 hat sich inzwischen seitlich verschoben, so dass der Bindefaden 4 vor dem nächsten Nadeleinstiches in Falz 3 um die Führungsschiene 12 umgelegt und durch die Fortbewegung der Druckbogen 2 bzw. des Stapelabschnittes auf dieser etwa taktweise versetzt wird.

Diese Situation ist in Fig. 4 festgehalten, wobei auch Nadel 10 sich wiederum innerhalb eines Druckbogens 2 in Wartestellung zur Bindefaden-Über-nahme befindet. Deutlich erkennbar ist der noch eingespannte Bindefaden 4 des fertigen Stapelabschnittes 1, während der Bindevorgang des nächsten Stapelabschnittes schon begonnen hat. Das Messer 17 nimmt wieder seine zurückversetzte Ausgangslage ein.

Frühestens nach einem weiteren Arbeitstakt, nach welchem wenigstens zwei Druckbogen 2 zu einem Stapelabschnitt 1 zusammengebunden sind, wird der Bindefaden 4 der flachen Naht 5 geschnitten und die Einspannvorrichtung 14 erneut geöffnet. Dieser Schritt steht gemäss Fig. 1 unmittelbar bevor und lässt erkennen, dass der Bindefaden 4 von Nadel 8 inzwischen die als Schere ausgebildete Schneidvorrichtung 18 erreicht hat. Fig. 2 veranschaulicht den getrennten Bindefaden 4.

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