STEMPELVORRICHTUNG MIT EINEM TINTENDRUCKKOPF

申请号 EP00945574.2 申请日 2000-05-27 公开(公告)号 EP1200267B1 公开(公告)日 2003-04-02
申请人 Wincor Nixdorf International GmbH; 发明人 BAITZ, Guenter; BURCHART, Joachim;
摘要 A stamping device (10") which is used to print predefinable information on an object (G). The inventive stamping device is placed on top of the object (G) which is to be printed upon and comprises an ink print head (106) and a cover (142) for the nozzle plate of the print head (106), whereby said cover is arranged in the housing (90) of the stamping device (10") and the nozzle plate of the print head (106) is placed or can be placed thereon when the printing device (104) is in a rest position.
权利要求 Stempelvorrichtung (10") zum Drucken von vorgebbaren Informationen auf einen Gegenstand (G), welche dazu bestimmt ist, auf den zu bedruckenden Gegenstand (G) aufgesetzt zu werden, mit einem vorgegebenen Druckbereich, umfassend ein Gehäuse (90) mit einander gegenüberliegenden Seitenwänden (96, 98), wenigstens einer zwischen den Seitenwänden (96, 98) sich erstreckenden dritten Wand (92, 94) und einer offenen Unterseite (102), die zum Stempeln über einer zu bedruckenden Fläche des Gegenstandes (G) zu plazieren ist, eine Druckeinrichtung (104) und eine Steuereinrichtung (52), wobei die Druckeinrichtung (104) einen durch einen Stellantrieb (30, 40) wenigstens über die zu bedruckende Fläche verstellbaren Tintendruckkopf (106) enthält und die Steuereinrichtung (52) wenigstens eine Treiberelektronik (62, 64; 66) für die Steuerung des Stellantriebes (30, 40) und der Tintenabgabeelemente des Tintendruckkopfes (106) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der dritten Wand (94) im Inneren des Gehäuses (90) eine Abdeckung (142) für die Düsenplatte des Tintendruckkopfes (106) angebracht ist, auf die die Düsenplatte des Tintendruckkopfes (106) in einer Ruheposition der Druckeinrichtung (104) aufgesetzt oder aufsetzbar ist und daß der Tintendruckkopf (106) an einem Ende einer Führungsanordnung (108) angebracht ist, welche zwischen der Ruheposition und einer Arbeitsposition, in der der Tintendruckkopf (106) durch die Unterseite (102) des Gehäuses (90) hindurch den Gegenstand (G) zu bedrucken vermag, um eine sich zwischen den Seitenwänden (96, 98) erstreckende Führungswelle (134) oder um Führungszapfen schwenkbar und auf der Führungswelle (134) bzw. auf den Führungszapfen radial verschieblich im Gehäuse (90) gelagert ist.
Stempelvorrichtung (10") nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seitenwand (96, 98) des Gehäuses (90) und parallel zu dieser eine mit einer Steuerkurve (110) versehene Steuerplatte (112, 114) höhenverschieblich bezüglich der Unterseite (102) des Gehäuses (90) gelagert ist, wobei die Steuerplatten (112, 114) miteinander verbunden sind,
daß in jede Seitenwand (96, 98) des Gehäuses (90) eine Steuerausnehmung (126) eingeformt ist,
daß die Führungszapfen oder die Führungswelle (134) bezüglich des Gehäuses (90) ortsfest sind und in ein Langloch (136) der Führungsanordnung (108) eingreifen bzw. eingreift,
und daß die Führungsanordnung (108) mit einem Rundstab (140) versehen ist, der beidseits die Steuerausnehmungen (126) in den Seitenwänden (96, 98) des Gehäuses (90) durchgreift und in den Steuerkurven (110) der Steuerplatten (112, 114) verschieblich geführt ist.
Stempelvorrichtung (10") nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Tintendruckkopf (106) in seiner Ruheposition befindet, wenn die Steuerplatten (112, 114) einen größtmöglichen Abstand zu dem Gegenstand (G) haben,
daß der Tintendruckkopf (106) während eines ersten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten (112, 114) in Richtung des Gegenstandes (G) von der Abdeckung (142) abgehoben wird,
daß der Tintendruckkopf (106) während eines zweiten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten (112, 114) in Richtung des Gegenstandes (G) geschwenkt und auf diesen zu bewegt wird,
daß während eines dritten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten (112, 114) in Richtung des Gegenstandes (G) der Tintendruckkopf (106) zumindest in einen für den Druck günstigen Abstand zu diesem gebracht wird und daß mit der Verschiebung der Steuerplatten (112, 114) in entgegengesetzter Richtung der Tintendruckkopf (106) in seine Ruheposition zurückkehrt.
stempelvorrichtung (10") nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerplatten motorisch verstellbar sind.Stempelvorrichtung (10") nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerplatten (112, 114) durch eine Handhabe (116) miteinander verbunden und durch Niederdrücken der Handhabe (116) gegen die Kraft einer Druckfeder (118) in Richtung des Gegenstandes (G) verstellbar sind.Stempelvorrichtung (10") nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckeinrichtung (104) einen durch einen Stellantrieb (30) auf einer Parallelführung in Druckzeilenrichtung wenigstens über eine zu bedruckende Fläche verschiebbaren Tintendruckkopf (106) enthält, wobei die Parallelführung durch die Führungswelle (134) und den Rundstab (140) gebildet ist.Stempelvorrichtung (10") nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tintendruckkopf (106) matrixförmig angeordnete Tintendüsen aufweist.Stempelvorrichtung (10") nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckeinrichtung (104) einen durch einen zweiten Stellantrieb (40) wenigstens über eine zu bedruckende Fläche schwenkbaren Tintendruckkopf (106) enthält, wobei die Schwenkachse mit der Führungswelle (134) zusammenfällt.Stempelvorrichtung (10") nach Anspruch 8 mit einem Tintendruckkopf (106), dessen Tintendüsen in einer Zeile angeordnet sind, wobei insbesondere die Länge der Zeile der Länge einer Druckzeile entspricht.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Stempelvorrichtung mit einem Tintendruckkopf zum Drucken vorgebbarer Informationen auf einen Gegenstand. Die Anmeldung geht von der GB 2 236 985 A aus.

Die GB 2 236 985 A zeigt eine Stempelvorrichtung zum Drukken vorgebbarer Informationen auf einen Gegenstand, welche dazu bestimmt ist, auf den zu bedruckenden Gegenstand aufgesetzt zu werden, mit einem vorgegebenen Druckbereich, einer Druckeinrichtung und einer Steuereinrichtung, wobei die Druckeinrichtung einen durch einen Stellantrieb wenigstens über eine zu bedruckende Fläche verstellbaren Tintendruckkopf enthält und die Steuereinrichtung wenigstens eine Eingabeeinrichtung und einen Speicher für die Daten einer zu druckenden grafischen Darstellung sowie eine Treiberelektronik für die Steuerung des Stellantriebes und der Druckelemente des Mosaikdruckkopfes umfaßt. Der GB 2 236 985 A sind keine Informationen über eine Abdeckung der Düsenplatte des Tintendruckkopfes zu entnehmen.

Eine Abdeckung für die Düsenplatte eines Tintendruckkopfes in einem Tintendrucker ist in der DE 35 28 926 A1 beschrieben. Diese ist in einer Parkposition seitlich neben dem Druckbereich des Tintendruckers angeordnet. Der Tintendruckkopf ist entlang der Druckzeile verschieblich, senkrecht zu dieser aber fest. Die Abdeckung ist deshalb an einem Ende einer Schwinge angeordnet, das mittels eines Kurbelgetriebes in Richtung des Tintendruckkopfes bewegt und auf diesen aufgesetzt bzw. von diesem abgehoben werden kann. Für die Abdeckung eines Tintendruckkopfes in einem Druckwerk ist die beschriebene Anordnung gut geeignet. Für eine Stempeleinrichtung, die möglichst klein sein soll, ist es aber von Nachteil, daß für die Abdeckeinrichtung ein zusätzlicher Platz neben dem eigentlichen Druckbereich benötigt wird. Des Weiteren besteht der Wunsch, den Tintendruckkopf bei Nichtgebrauch möglichst weit von der offenen Unterseite zu entfernen, damit er nicht durch in diese eindringende Fremdkörper beschädigt wird.

Aus den PATENT ABSTRACTS OF JAPAN, vol.009, no.055 (M-362) vom 9. März 1985 & JP 59 190 858 A ist ein Tintendrucker bekannt, dessen Tintendruckkopf so auf einer drehbaren Scheibe angeordnet ist, daß er in seiner Arbeitsposition senkrecht zu einer Schreibwalze ausgerichtet ist. Die Scheibe ist auf einer Parallelführung entlang der Schreibwalze verschieblich. Außerhalb des Druckbereichs des Tintendruckers ist eine Servicestation für den Tintendruckkopf vorgesehen. Soll der Tintendruckkopf mit dieser in Kontakt gebracht werden, wird die Scheibe so um 90° gedreht, daß der Tintendruckkopf parallel zur Schreibwalze ausgerichtet ist. Nun kann der Tintendruckkopf in Richtung der Servicestation verschoben werden. Nachteilig an dieser Anordnung ist, daß auch hier für die Servicestation ein zusätzlicher Platz neben dem eigentlichen Druckbereich benötigt wird. Außerdem wird für die Drehung der Scheibe ein zusätzlicher Motor benötigt.

Ein aus der EP 0 598 251 A bekannter Stempel hat einen gehäuseartigen Rahmen. Er kann an einem Handgriff erfaßt und mit seiner Standfläche auf eine zu bedruckende Fläche aufgesetzt werden. Im Gehäuse des Stempels ist auf einem Kreuzschlitten ein Nadel- oder Tintenstrahl-Druckkopf parallel zur Standfläche in zwei sich kreuzenden Richtungen beweglich geführt. Der Druckkopf wird analog wie bei einem an einen Computer angeschlossenen Drucker gesteuert, wobei die Steuerung des Zeilenvorschubes als Bewegung des den Druckkopf tragenden Kreuzschlittens ausgeführt wird.

In der JP 09 300 639 A ist ein Handdrucker mit einem in Druckrichtung ausgerichteten Tintendruckkopf und einer Abdeckkappe für letzteren beschrieben. Die Abdeckkappe ist an einem mechanischen Schaltglied angebracht. Wenn dieses in eine aus einem Gehäuse herausragende Position gebracht wird, schwingt die Abdeckkappe federgetrieben in ihre Abdeckpositon. Mit dem Zurückstellen des Schaltgliedes in das Gehäuse wird die Abdeckkappe von dem Druckkopf entfernt und in eine innerhalb des Druckergehäuses liegende Position zwischen dem Tintendruckkopf und einer Gehäusewand gebracht.

Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für eine mit einem Tintendruckkopf ausgestattete Stempelvorrichtung eine Anordnung vorzuschlagen, durch die die Düsenplatte des Tintendruckkopfes gegen Austrocknung und mechanische Beschädigung geschützt wird.

Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.

Erfindungsgemäß ist eine Abdeckung für die Düsenplatte eines Tintendruckkopfes an der Innenseite der dritten Wand des Gehäuses angeordnet und der Tintendruckkopf an einem Ende wenigstens eines Führungselements angebracht, welches zwischen einer Ruheposition, in der der Tintendruckkopf an der Abdeckung anliegt, und einer Arbeitsposition, in der der Tintendruckkopf durch die Unterseite des Gehäuses hindurch den Gegenstand zu bedrucken vermag, schwenkbar und verschieblich im Gehäuse gelagert. Die Abdeckung ist weit oberhalb der offenen Unterseite angebracht, so daß durch diese in das Stempelinnere eindringende Fremdkörper in der Ruheposition der Stempelvorrichtung den Tintendruckkopf nicht erreichen können. Ferner sind die Öffnungen der Tintendüsen nur in der Arbeitsposition nach unten gerichtet. In der Ruheposition verlaufen die Tintenkanäle des Tintendruckkopfes hingegen waagerecht, so daß die Gefahr des Auslaufens von Drucktinte minimiert wird.

In Fortbildung der Erfindung ist an jeder Seitenwand des Gehäuses und parallel zu dieser eine mit einer Steuerkurve versehene Steuerplatte höhenverschieblich bezüglich der Unterseite des Gehäuses gelagert ist, wobei die Steuerplatten miteinander verbunden sind, und in jede Seitenwand des Gehäuses ist eine Steuerausnehmung eingeformt. Des Weiteren steht von jeder Seitenwand des Gehäuses ein Führungszapfen zum Gehäuseinneren hin ab oder eine bezüglich des Gehäuses ortsfeste Führungswelle erstreckt sich zwischen den Seitenwänden des Gehäuses, wobei die Führungszapfen oder die Führungswelle in ein Langloch des wenigstens einen Führungselements eingreifen bzw. eingreift. Schließlich ist das wenigstens eine Führungselement noch mit einem Rundstab versehen, der beidseits die Steuerausnehmungen in den Seitenwänden des Gehäuses durchgreift und in den Steuerkurven der Steuerplatten verschieblich geführt ist.

Die Steuerausnehmungen und Steuerkurven sind dabei derart gestaltet, daß der Tintendruckkopf sich in seiner Ruheposition befindet, wenn die Steuerplatten einen größtmöglichen Abstand zu dem Gegenstand haben, der Tintendruckkopf während eines ersten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten in Richtung des zu bedruckenden Gegenstandes von der Abdekkung abgehoben wird, der Tintendruckkopf während eines zweiten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten in Richtung des Gegenstandes geschwenkt und auf diesen zu bewegt wird und während eines dritten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten in Richtung des Gegenstandes der Tintendruckkopf in einen für den Druck günstigen Winkel zu dem Gegenstand ausgerichtet und in einen für den Druck optimalen Abstand zu diesem gebracht wird. Mit der Verschiebung der Steuerplatten in entgegengesetzter Richtung kehrt der Tintendruckkopf in seine Ruheposition zurück.

Die Steuerplatten sind durch eine Handhabe miteinander verbunden und durch Niederdrücken der Handhabe gegen die Kraft einer Rückstellfeder in Richtung des Gegenstandes verstellbar.

Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung enthält die Druckeinrichtung einen durch einen Stellantrieb auf einer Parallelführung in Druckzeilenrichtung wenigstens über eine zu bedruckende Fläche verschiebbaren Tintendruckkopf, wobei in einer vorteilhaften Mehrfachnutzung der Führungswelle und des Rundstabes die Parallelführung durch diese Bauelemente gebildet ist. Dabei weist der Tintendruckkopf vorzugsweise matrixförmig angeordnete Tintendüsen auf.

Zusätzlich kann die Druckeinrichtung einen zweiten Stellantrieb enthalten, durch den der Tintendruckkopf wenigstens über eine zu bedruckende Fläche schwenkbar ist, wobei die Schwenkachse mit der Führungswelle zusammenfällt. Durch die Verschiebbarkeit des Tintendruckkopfes entlang einer Druckzeile können mit einem Matrixdruckkopf mehrere Zeichen nacheinander gedruckt und durch dessen Schwenkbarkeit mehrere Zeilen gedruckt werden, ohne die Stempelvorrichtung versetzen zu müssen.

Die Stempelvorrichtung kann aber auch mit einem Tintendruckkopf bestückt sein, dessen Tintendüsen in einer Zeile angeordnet sind, wobei insbesondere die Länge der Zeile der Länge einer Druckzeile entspricht. Bei Verwendung eines einzeiligen Tintendruckkopfes ist es von besonderem Vorteil, wenn die Länge der Düsenzeile wenigstens der Länge einer Druckzeile oder der Höhe des Druckbereichs entspricht. In dem Fall genügt es, den Tintendruckkopf schwenkbar anzuordnen, um den gesamten Druckbereich zu überstreichen.

Nachfolgend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigt

Fig. 1
ein nicht von der Erfindung umfaßtes erstes Ausführungsbeispiel einer Stempelvorrichtung in schematischer Vorderansicht,

Fig. 2
die Stempelvorrichtung aus Fig. 1 in schematischer Seitenansicht,

Fig. 3
ein nicht von der Erfindung umfaßtes zweites Ausführungsbeispiel einer Stempelvorrichtung in schematischer Vorderansicht,

Fig. 4
die Stempelvorrichtung aus Fig. 3 in schematischer Seitenansicht,

Fig. 5
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Stempelvorrichtung in Seitenansicht,

Fig. 6
einen Schnitt durch die in Fig. 5 dargestellte Stempelvorrichtung

Fig. 7
Die Stempelvorrichtung aus Fig. 5 während verschiedener Betätigungszustände in Seitenansichten,

Fig. 8
die Stempelvorrichtung aus Fig. 5 während verschiedener Betätigungszustände in geschnittenen Seitenansichten,

Fig. 9
eine Blockschaltbild einer Steuereinrichtung insbesondere für die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Stempelvorrichtung.

In den Figuren 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Stempelvorrichtung 10 schematisch dargestellt. Die Stempelvorrichtung 10 ist von der Erfindung nicht umfaßt. Ihre Beschreibung dient lediglich der Veranschaulichung des prinzipiellen Aufbaus solcher Vorrichtungen. Die Stempelvorrichtung 10 hat einen im wesentlichen aus einer Vorderwand 12, einer Rückwand 14 und Seitenwänden 16, 18 gebildeten Rahmen 20. Die Stempelvorrichtung 10 ist auf einen zu bedruckenden Gegenstand G, der nicht zur Stempelvorrichtung 10 gehört, aufgesetzt. Die Unterseite 22 des Rahmens 20 ist offen. Die Fläche der Öffnung bestimmt den Druckbereich der Stempelvorrichtung 10 auf dem Gegenstand G.

In der Stempelvorrichtung 10 ist eine Druckeinrichtung 24 angeordnet, in deren unterem Bereich ein Tintendruckkopf 26 mit einer matrixförmigen Düsenanordnung auf einer Parallelführung 28 zwischen den Seitenwänden 16, 18 entlang einer Druckzeile verschieblich gelagert ist. Dazu ist ein erster Schrittmotor 30 für den Vorschub des Tintendruckkopfes 26 vorgesehen. Dieser treibt einen endlosen Riemen 32 an, der parallel zu der Parallelführung 28 zwischen einer Motor-Riemenscheibe 34 und einer Umlenkrolle 36 ausgespannt ist. An dem Riemen 32 ist der Tintendruckkopf 26 befestigt. Die Druckeinrichtung 24 ist um eine Schwenkachse 38 senkrecht zur Druckzeile schwenkbar gelagert. Die Schwenkbewegung wird durch eine zweiten Schrittmotor 40 bewirkt.

An der Rückwand 14 ist im unteren Bereich eine Abtasteinrichtung 42 so angeordnet, daß sie auf den Gegenstand G ausgerichtet ist und wenigstens eine Zeile des von dem Tintendruckkopf 26 in seiner in Fig. 2 mit durchgezogenen Linien dargestellten Position Gedruckten zu erfassen vermag. Die Abtasteinrichtung 42 ist in diesem Fall als Fotodiodenzeile aufgebaut. Es ist aber auch möglich, als Abtasteinrichtung 42 eine Fotodiodenmatrix zu verwenden, diese an dem Tintendruckkopf 26 anzubringen und zusammen mit letzterem zu verschieben und zu schwenken. Damit ist der gesamte Druckbereich von der Abtasteinrichtung 42 erfaßbar.

Oberhalb der Abtasteinrichtung 42 ist eine Leiterplatte 44, die die Bauelemente einer weiter unten beschriebenen Steuereinrichtung 52 trägt, an der Rückwand 14 befestigt. Etwa in der Mitte zwischen der Vorderwand 12 und der Rückwand 14 des Rahmens 20 ist ein Chipkartenleser 46 in die Stempelvorrichtung 10 so eingebaut, daß dessen Mundstück 48 die linke Seitenwand 16 des Rahmens 20 durchsetzt.

In den Figuren 3 und 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer Stempelvorrichtung 10' schematisch dargestellt. Die Stempelvorrichtung 10' ist von der Erfindung nicht umfaßt. Ihre Beschreibung dient lediglich der Veranschaulichung des prinzipiellen Aufbaus solcher Vorrichtungen. Lediglich deren Druckeinrichtung 24' und deren Abtasteinrichtung 42' unterscheiden sich von der Druckeinrichtung 24 und der ersten Abtasteinrichtung 42 der ersten Stempelvorrichtung 10, weshalb gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Die zweite Druckeinrichtung 24' ist mit einem Tintendruckkopf 50 ausgestattet, dessen Düsen in einer einzigen Reihe angeordnet sind. Der Tintendruckkopf 50 erstreckt sich über die gesamte Breite des Druckbereichs, hat also die Länge einer Druckzeile. Aus diesem Grunde ist auch eine verschiebliche Lagerung des Tintendruckkopfes auf einer Parallelführung entlang der Druckzeile und ein Motor für den Vorschub entlang der Druckzeile wie bei der ersten Stempelvorrichtung 10 nicht erforderlich. Die Druckeinrichtung 24' ist um eine Schwenkachse 38' senkrecht zur Druckzeile schwenkbar gelagert. Die Schwenkbewegung wird durch einen dritten Schrittmotor 40' bewirkt.

Eine zweite Abtasteinrichtung 42' ist am Tintendruckkopf 50 oder der zweiten Druckeinrichtung 24' angebracht. Die zweite Abtasteinrichtung 42' ist als Fotodiodenzeile aufgebaut und hat eine wirksame Breite, die der Länge der Druckzeile entspricht. Die zweite Abtasteinrichtung 42' wird zusammen mit dem Tintendruckkopf 50 verschwenkt. Damit ist der gesamte Druckbereich von der Abtasteinrichtung 42' erfaßbar. Im übrigen unterscheiden sich die Stempeleinrichtungen 10 und 10' nicht voneinander.

In den Figuren 5 und 6 ist ein drittes Ausführungsbeispiel einer Stempelvorrichtung 10" in Seitenansicht und einer geschnittenen Seitenansicht dargestellt. Die Stempelvorrichtung 10" hat ein im wesentlichen aus einer vorderwand 92, einer Rückwand 94 und Seitenwände 96, 98 gebildetes Gehäuse 90. Die Oberseite 100 der Stempelvorrichtung 10" ist verschlossen. Die Unterseite 102 des Gehäuses 90 ist offen. Ihre offene Fläche bestimmt den Druckbereich der Stempelvorrichtung 10".

In der Stempelvorrichtung 10" ist eine Druckeinrichtung 104 mit einem Tintendruckkopf 106 angeordnet. Letzterer ist unmittelbar oder unter Verwendung einer entsprechend der Parallelführung 28 in Fig. 1 gestalteten Parallelführung an einem Ende eines Führungselements 108 angebracht. Dieses kann sowohl aus einem einzigen, sich zwischen den Seitenwänden 96, 98 erstreckenden Element bestehen, an dem der Tintendruckkopf 106 befestigt ist, als auch aus zwei parallelen Elementen, die zu beiden Seiten des Tintendruckkopfes 106 angebracht sind.

An der Außenseite der Seitenwände 96, 98 des Gehäuses 90 und parallel zu diesen ist jeweils eine mit einer Steuerkurve 110 versehene Steuerplatte 112, 114 höhenverschieblich bezüglich der Unterseite 102 des Gehäuses 90 gelagert. Die Steuerplatten 112, 114 sind miteinander durch eine Handhabe 116 verbunden, die sich parallel zu der Oberseite 100 des Gehäuses 90 erstreckt. Die Handhabe 116 stützt sich über eine Druckfeder 118 auf der Oberseite 100 des Gehäuses 90 ab. Die Steuerkurve 110 hat einen in der Vorderwand 92 des Gehäuses 90 beginnenden, parallel zur Unterkante 120 der Steuerplatten 112, 114 verlaufenden ersten Abschnitt 122, an den sich ein unter einem Winkel von 40° in Richtung zur Unterkante 120 und zur Rückwand 94 des Gehäuses 90 geneigter zweiter Abschnitt 124 anschließt.

Die Seitenwände 96, 98 des Gehäuses 90 werden von einer Steuerausnehmung 126 durchsetzt, die drei Abschnitte aufweist: Ein erster Abschnitt 128 beginnt in der Nähe der Rückwand 94 des Gehäuses 90 und verläuft parallel zur Unterseite 102 des Gehäuses 90 auf dessen Vorderwand 92 zu. An diesen schließt sich ein viertelkreisförmig nach unten und zur Vorderwand 92 verlaufender zweiter Abschnitt 130 an, der in einen parallel zur Vorderwand 92 verlaufenden nach unten gerichteten dritten Abschnitt übergeht.

Zwischen den Seitenwänden 96, 98 des Gehäuses 90 erstreckt sich eine bezüglich des Gehäuses 90 ortsfeste Führungswelle 134, die ein Langloch 136 in der Führungsanordnung 108 durchgreift. Statt der Führungswelle 134 können auch Führungszapfen zum Einsatz kommen, die von den Seitenwänden 96, 98 des Gehäuses 90 zum Gehäuseinneren hin abstehen. Mit der Führungsanordnung 108 ist ein Rundstab 140 verbunden, der die Steuerausnehmungen 126 in den Seitenwänden 96, 98 des Gehäuses 90 durchgreift und in den Steuerkurven 110 der Steuerplatten 112, 114 verschieblich geführt ist.

Nachfolgend wird ein Stempelvorgang an Hand der Figuren 7 und 8 beschrieben. Der Tintendruckkopf 106 der Stempelvorrichtung 10" befindet sich in seiner Ruheposition (Figuren 7a, 8a), wenn die Steuerplatten 112, 114 einen größtmöglichen Abstand zu der Unterseite 102 und damit zum zu bedrukkenden Gegenstand G (Figuren 1 und 3) haben. In dieser Position befindet sich der Rundstab 140 am der Rückwand 94 nahen Ende der Steuerkurve 110 und der Steuerausnehmung 126, und die Düsenplatte des Tintendruckkopfs 106 liegt an einer Abdeckung 142 an, die an der Rückwand 94 des Gehäuses 90 nahe bei dessen Oberseite 100 angebracht ist.

Während eines ersten Verstellweg-Abschnitts (Figuren 7b, 8b) der Steuerplatten 112, 114 in Richtung des Gegenstandes G durchläuft der Rundstab 140 den zweiten Abschnitt 124 der Steuerkurve 110 und den ersten Abschnitt 128 der Steuerausnehmung 126. Der Rundstab 140 wird dabei in Richtung der Vorderwand 92 des Gehäuses 90 verschoben, ohne seinen Abstand zu dem Gegenstand G zu ändern. Die Führungsanordnung 108 gleitet dabei mit ihrem Langloch 136 auf der Führungswelle 134 entlang und der Tintendruckkopf 106 wird von der Abdeckung 142 abgehoben.

Während eines zweiten Verstellweg-Abschnitts (Figuren 7c, 8c) der Steuerplatten 112, 114 in Richtung des Gegenstandes G läuft der Rundstab 140 in dem ersten Abschnitt 124 der Steuerkurve 110 und dem bogenförmigen zweiten Abschnitt 130 der Steuerausnehmung 126 entlang. Der Rundstab 140 wird dabei zugleich in Richtung der Vorderwand 92 des Gehäuses 90 und der Öffnung 102 verschoben. Dabei wird der Tintendruckkopf 106 in Richtung des Gegenstandes G geschwenkt und auf diesen zu bewegt.

Nachdem der Rundstab 140 den ersten Abschnitt 124 der Steuerkurve 110 und den bogenförmigen zweiten Abschnitt 130 der Steuerausnehmung 126 durchlaufen hat, ist der Tintendruckkopf 106 senkrecht zu dem Gegenstand ausgerichtet, hat aber noch einen zu großen Abstand zu dem Gegenstand G (Figuren 7d, 8d). Während eines dritten Verstellweg-Abschnitts der Steuerplatten 112, 114 in Richtung des Gegenstandes G durchläuft der Rundstab 140 den dritten Abschnitt 132 der Steuerausnehmung 126, die Führungsanordnung 108 gleitet dabei mit ihrem Langloch 136 auf der Führungswelle 134 entlang und der Tintendruckkopf 106 wird in einen für den Druck günstigen Winkel zu dem Gegenstand G ausgerichtet und in einen für den Druck optimalen Abstand zu diesem gebracht. In dieser Stellung betätigt der Rundstab 140 einen an der rechten Seitenwand 98 des Gehäuses 90 angebrachten Tastschalter 70, der den eigentlichen Druckvorgang auslöst

Mit der Verschiebung der Steuerplatten 112, 114 in entgegengesetzter Richtung kehrt der Tintendruckkopf 106, angetrieben durch die Rückstellkraft der Druckfeder 118 in seine in den Figuren 7a, 8a dargestellte Ruheposition zurück.

Gemäß einer alternativen Ausprägung der Erfindung können die Steuerplatten 112, 114 auch motorisch verstellt werden.

Fig. 9 zeigt ein Blockschaltbild einer insgesamt mit 52 bezeichneten Steuereinrichtung, die insbesondere für die in den Figuren 1 und 2 dargestellte erste Stempelvorrichtung 10, aber auch für die zweite Stempelvorrichtung 10' und die dritte Stempelvorrichtung 10" geeignet ist. Ein Mikroprozessor 54 ist in bekannter Weise mit einem wenigstens ein Steuerprogramm enthaltenden ROM-Speicher 56, einem RAM-Arbeitsspeicher 58 und einer I/O-Einrichtung 60 für die Datenein- und -Ausgabe verbunden. An Ausgangsschnittstellen der I/O-Einrichtung 60 ist über eine erste Treiberelektronik 62 der erste Schrittmotor 30, über eine zweite Treiberelektronik 64 der zweite Schrittmotor 40 und über eine dritte Treiberelektronik 66 der Tintendruckkopf 26 angeschlossen. An Eingangsschnittstellen der I/O-Einrichtung 60 sind die Abtasteinrichtung 42, der Chipkartenleser 46, eine Eingabetastatur 68 und eine Auslöseeinrichtung 70 angeschlossen. Die Auslöseeinrichtung 70 kann als separater Schalter oder auch als Taste auf der Eingabetastatur 68 ausgeführt sein. Sie kann auch durch den Tastschalter 144 (Fig. 6) dargestellt werden.

Eine vorzugsweise als Flüssigkristalldisplay (LCD) ausgebildete Anzeigeeinrichtung 72 ist mit einer weiteren Ausgangsschnittstelle der I/O-Einrichtung 60 verbunden. Ferner ist an eine kombinierte Eingangs-/Ausgangsschnittstelle der I/O-Einrichtung eine drahtlose, vorzugsweise nach einem RF-Übertragungsverfahren arbeitende Sende-/Empfangseinrichtung 74 angeschlossen. Die Anzeigeeinrichtung 72 und die Sende-/Empfangseinrichtung 74 sind Teile eines elektronischen Warenschildes 76, wie es beispielsweise aus der WO 95/21420 A1 bekannt ist. Die Steuereinrichtung 52 und die daran angeschlossenen Baugruppen werden aus einer Batterie 78 mit elektrischer Energie versorgt.

Die Eingabetastatur 68, die Auslöseeinrichtung 70 und das Warenschild 76 sind in nicht dargestellter Weise an dem Rahmen 20 der Stempelvorrichtung 10 und die Batterie 78 in diesem eingebaut. Die Steuereinrichtung 52 ist auch zur Steuerung der zweiten Stempeleinrichtung 10' oder der Dritten Stempeleinrichtung 10" geeignet, lediglich die Ausgangsschnittstelle, an die der erste Treiber 62 für den ersten Schrittmotor 30 angeschlossen ist, bleibt unbenutzt. An den zweiten Treiber 64 ist der dritte Schrittmotor 40' anzuschließen.

Die Sende-/Empfangseinrichtung 74 vermag mit einer zweiten Sende-/Empfangseinrichtung 80 zu korrespondieren, welche an eine entfernt stehende Datenverarbeitungsanlage 82 oder auch einen PC einer zur Benutzung der Stempelvorrichtung berechtigten Person angeschlossen ist.

Die Stempelvorrichtungen 10, 10', 10" können in unterschiedlicher Weise verwendet werden:

a) Handsteuerung

Die zu druckenden Informationen werden mit der Tastatur in den RAM-Speicher 58 eingegeben. Das eingestellte Druckbild wird auf der Anzeigeeinrichtung 72 dargestellt. Wenn das Druckbild den Erwartungen des Benutzers entspricht, setzt dieser die Stempelvorrichtung 10, 10' bzw. 10" auf den zu bedruckenden Gegenstand G auf und betätigt die Auslöseeinrichtung 70, bzw. drückt im Falle der Stempelvorrichtung 10" die Handhabe 116 nach unten.

b) Programmgesteuerte Handsteuerung

In dem ROM-Speicher 56 können verschiedene Druckprogramme gespeichert sein, beispielsweise eine automatische Verwaltung und Fortschaltung einer laufenden Nummer. Diese kann entsprechend a) um frei eingebbare Informationen ergänzt und gedruckt werden.

c) Fernsteuerung

Zu druckende Informationen werden entweder selbsttätig oder auf ein Anforderungssignal, welches von der Stempelvorrichtung 10, 10', 10" über den Sender der ersten Sende-/Empfangseinrichtung 74 an die Datenverarbeitungsanlage 82 gesendet wird, von letzterer an die Stempelvorrichtung 10, 10', 10" übertragen und dort in dem RAM-Speicher 58 gespeichert. Der Druck erfolgt dann unter Steuerung dieser Informationen.

d) Autorisierte Stempelung

Die Eingabe von Informationen über die Eingabetastatur 68 entsprechend a) und/oder die Auslösung eines Druckvorganges wird nur freigegeben, wenn zuvor eine diese Arbeitsschritte autorisierende Ausweiskarte in den Chipkartenleser 46 eingesteckt wurde. In der Ausweiskarte können auch zu druckende Informationen wie z.B. ein Faksimile der Unterschrift des Benutzers gespeichert sein.

e) Lese-/Schreibbetrieb

Die Stempelvorrichtung 10, 10', 10" wird auf einen zu bedruckenden Gegenstand G so aufgesetzt, daß eine auf dem Gegenstand G abgebildete, beispielsweise strichcodierte Information von der Abtasteinrichtung 42, 42' erfaßt werden kann. Diese Information entspricht einer Adresse beispielsweise in einem Warendatenspeicher, der Teil des ROM-Speichers 56, eines Speichers in einer Chipkarte oder auch der Datenverarbeitungsanlage 82 sein kann. Mit dieser Adresse werden zu der erfaßten Information gehörende Daten wie z.B. eine Warenbezeichnung und ein Preis abgerufen und in dem RAM-Speicher 56 abgelegt. Der Aufdruck dieser Daten erfolgt wie unter c) beschrieben.

f) Kontrollierte Stempelung

Das beispielsweise entsprechend c) unmittelbar zuvor Gedruckte wird mit Hilfe der Abtasteinrichtung 42, 42' erfaßt und die gelesenen Daten zu der Datenverarbeitungsanlage 82 übertragen. Durch die Erfassung des Gedruckten unmittelbar nach dessen Abbildung und Vergleich mit den Daten des Druckauftrages kann zum einen die Funktionstüchtigkeit der Druckeinrichtung verifiziert werden. Zum anderen fallen dadurch Fälschungsversuche sofort auf, die durch Veränderung der Druckkopfansteuerung das Druckbild zu verändern suchen.

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