VORRICHTUNG ZUM PERFORIEREN UND/ODER RILLEN UND/ODER STANZEN FÜR ROTATIONSMASCHINEN, INSBESONDERE FÜR ROTATIONSDRUCKMASCHINEN |
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申请号 | EP11773393.1 | 申请日 | 2011-10-07 | 公开(公告)号 | EP2763852B1 | 公开(公告)日 | 2017-02-08 |
申请人 | Cito-System GmbH; | 发明人 | KELLERMANN, Oliver; CROCI, Roberto; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Perforieren und/oder Rillen und/oder Stanzen für Rotationsmaschinen und/oder Rotationsdruckmaschinen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Perforieren, Rillen oder Stanzen für Rotationsdruckmaschinen ist aus der Zur Befestigung bzw. Festlegung der Standfolie weist die Basisplatte an den in Umfangsrichtung eines zugeordneten Gummituchzylinders gegenüberliegenden Endbereichen Halteschienen auf, die den Halteschienen eines Gummituchs entsprechen, so dass die Basisplatte mittels den Spannwellen analog zum Gummituch am Gummituchzylinder gehaltert werden kann. Beabstandet zu diesen endseitigen, den Spannwellen zugeordneten Halteschienen sind an der Basisplatte ferner ebenfalls in Umfangsrichtung des zugeordneten Gummituchzylinders beabstandete Befestigungsleisten angebracht, an denen die Standfolie mit gegenüberliegenden Randbereichen im gespannten Zustand lösbar befestigbar ist. Durch diese lösbare Befestigung der Standfolie auf der lagefest auf dem Gummituchzylinder angebrachten Basisplatte können relative Lagekorrekturen zwischen der Basisplatte und der Standfolie und damit auch Lagekorrekturen gegenüber einem zu bearbeitenden Bogen durchgeführt werden, ohne die auf die Standfolie aufgebrachten Formen zu verändern. Da die Befestigungsleisten gegenüber der Basisplatte innerhalb von Einstellbereichen verschiebbar und auch wieder fixierbar sind, können Lagekorrekturen der Standfolie mit den bereits formgenau aufgeklebten Bearbeitungsprofilen gegenüber der Basisplatte schnell und einfach durchgeführt werden. Die Befestigungsleisten für die Standfolie sind auf der so aufgerüsteten Außenumfangsfläche des Gummituchzylinders somit erhaben angeordnet und frei zugänglich. Mit einem derartigen System können Perforier- und/oder Rill- und/oder Stanzformen einfach und bequem außerhalb der Maschine auf der Standfolie angebracht werden, wobei die Standfolie selbst einfach mittels der Befestigungsleisten an der Basisplatte festgelegt werden kann. Die Standfolie mit aufgebrachten Perforier-, Rill- oder Stanzformen kann somit schnell und einfach ausgetauscht werden, wobei einmal aufgebaute Standfolien archiviert werden können und somit für zum Beispiel Periodika ohne erneuten Einrichteaufwand wiederverwendbar sind. Weiter zeigt die Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Perforieren und/oder Rillen und/oder Stanzen für Rotationsmaschinen bzw. Rotationsdruckmaschinen dergestalt weiter zu entwickeln, dass die Funktionalität und Bedienbarkeit derselben nochmals verbessert bzw. vereinfacht wird. Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu sind Gegenstand der darauf rückbezogenen Unteransprüche. Gemäß Anspruch 1 wird eine Vorrichtung zum Perforieren und/oder Rillen und/oder Stanzen für Rotationsmaschinen und/oder Rotationsdruckmaschinen, vorgeschlagen, die einen Rotationszylinder, insbesondere einen Gummituchzylinder oder einen Lacktuchzylinder oder dergleichen, mit einer Halteeinrichtung aufweist, mittels der auf dem Rotationszylinder (zum Beispiel beim Gummituchzylinder anstelle eines Gummituchs) eine Basisplatte aus einem flexiblen und dimensionsstabilen Material, vorzugsweise eine rechteckige und/oder oberflächenstabile Kunststoffplatte, befestigt ist, wobei zudem in Umfangsrichtung des Rotationszylinders beabstandete Befestigungsleisten vorgesehen sind, mittels denen eine wenigstens ein Bearbeitungswerkzeug tragende flexible Werkzeugplatte (zum Beispiel eine Standfolie oder ein Stanzblech) dergestalt am Rotationszylinder gehalten werden kann, dass diese mittelbar oder unmittelbar auf der Basisplatte aufliegt, insbesondere flächig und gespannt aufliegt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Befestigungsleisten jeweils durch wenigstens eine mehrschenklige Scharnierleiste gebildet sind, die einen ersten Scharnierschenkel aufweist, mittels dem die Scharnierleiste an der Halteeinrichtung und/oder an der Basisplatte gehalten ist. Weiter ist ein zweiter Scharnierschenkel vorgesehen, der über eine Scharnierachse dergestalt gelenkig mit dem ersten Scharnierschenkel verbunden ist, dass im aufeinander- und/oder zusammengeklappten Zustand der Scharnierschenkel die Werkzeugplatte, vorzugsweise mit einem Randbereich derselben, zwischen diesen verklemmt und/oder aufgenommen ist. Mit einer derartigen Scharnierleiste, die die Werkzeugplatte randbereichseitig zwischen sich aufnimmt bzw. verklemmt, wird auf einfache Weise eine wenig bauteilintensive und damit kompakte sowie einfach handhabbare Befestigungsleiste zur Verfügung gestellt, mittels der die Werkzeugplatte zudem funktionssicher in der gewünschten Position angeordnet und lagefixiert werden kann. Das Einspannen der Werkzeugplatte in den Scharnierleisten wird somit wesentlich vereinfacht, wodurch eine erhebliche Zeitersparnis beim Rüsten einer Druckmaschine erzielt werden kann. Weiter wird über die Scharniergelenkverbindung zwischen den beiden Scharnierschenkeln sichergestellt, dass sich die Scharnierschenkel in jeder Schwenkposition in der gewünschten Relativlage zueinander befinden. Je nach konkreter Ausführungsform der Scharnierleiste kann dabei zum Beispiel der erste Scharnierschenkel grundsätzlich auch integraler Bestandteil der Basisplatte bzw. der Halteeinrichtung sein, das heißt durch diese selbst gebildet sein und dementsprechend dann der zweite Scharnierschenkel basisplattenseitig bzw. halteeinrichtungsseitig angelenkt sein, wenngleich die durch eine an der Basisplatte bzw. der Halteeinrichtung festlegbare mehrschenklige Ausgestaltung der Scharnierleiste bevorzugt ist, da ein derartiges Scharnierbauteil einfacher zu handhaben und flexibler einzusetzen ist, insbesondere in Verbindung mit einer bevorzugt vorgesehenen Verlagerungsmöglichkeit der Scharnierleiste relativ zur Basisplatte oder relativ zur Halteeinrichtung, was nachfolgend noch näher beschrieben wird. Unter einer flexiblen und formstabilen Basisplatte wird dabei eine Basisplatte aus einem solchen Material verstanden, die eine harte, im Wesentlichen unveränderbare Oberfläche ausbildet, um eine entsprechende Auflage für die druckbeanspruchten Werkzeuge auszubilden. Diese Platte, zum Beispiel eine Kunststoffplatte aus einem entsprechenden Hartkunststoff, soll jedoch zumindest in Zylinderumfangsrichtung so flexibel ausgebildet sein, dass diese zum Beispiel anstelle eines Gummituchs oder eines Lacktuchs oder dergleichen auf einen Rotationszylinder aufgespannt werden kann. Es versteht sich weiter, dass die Einspannung der Basisplatte am Rotationszylinder bzw. die Aufspannung der Werkzeugplatte an der Basisplatte bzw. am Rotationszylinder so zu erfolgen hat, dass diese jeweils in Umfangsrichtung gespannt sind und insbesondere die Werkzeugplatte wenigstens im Druckflächenbereich des Rotationszylinders in einer flächigen Anlageverbindung auf der Basisplatte aufliegt. Des Weiteren ermöglicht eine derartige Scharnierleiste eine besonders einfache Fixierung der beiden Scharnierschenkel im aufeinander- bzw. zusammengeklappten Zustand, indem diese zum Beispiel gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung nach Anspruch 2 mittels einer Rastverbindung, die auch als Klipsverbindung bezeichnet werden kann, lösbar miteinander verrastbar bzw. verklipsbar sind. Eine derartige Rastverbindung lässt sich einfach und mit hoher Funktionssicherheit, zum Beispiel durch einfaches Zusammenklappen bzw. Zusammendrücken der Scharnierschenkel, herstellen und zudem auch wiederum einfach lösen. In diesem Zusammenhang ist eine Ausgestaltung gemäß Anspruch 3 besonders vorteilhaft, bei der vorgesehen ist, dass wenigstens ein Kraftspeicher, insbesondere wenigstens ein Federelement, vorgesehen ist, der die Scharnierschenkel im zusammengeklappten Zustand in Richtung des Rasteingriffs vorspannt, wobei der zweite Scharnierschenkel gegen die Kraft des wenigstens einen Kraftspeichers verlagerbar ist, um diesen in bzw. außer Rasteingriff mit dem ersten Scharnierschenkel zu bringen. Mittels eines derartigen Kraftspeichers, der bevorzugt durch wenigstens ein Federelement gebildet ist, lässt sich somit auf besonders einfache und preiswerte Weise eine sehr funktionssichere Rastverbindung herstellen, da durch den wenigstens einen Kraftspeicher sichergestellt ist, dass die Scharnierschenkel im zusammengeklappten Zustand in Richtung Rasteingriff vorgespannt werden. Die Lösung dieses Rasteingriffs ist somit nur möglich, wenn gegen die Kraft dieses Kraftspeichers eine Gegenkraft aufgebracht wird, um zum Beispiel die Scharnierschenkel zum Austausch der Werkzeugplatte aufzuklappen. Es wird hier somit insgesamt ein sehr einfach handhabbares, preiswertes und gleichzeitig funktionssicheres Mittel zur Verfügung gestellt, um die Scharnierschenkel im zusammengeklappten Zustand zu halten. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Kraftspeicher- bzw. Federbeaufschlagung ist, dass dadurch auch im Betrieb ein im Wesentlichen klapperfreier Aufbau erhalten wird, der wesentlich dazu beiträgt, eine hohe Qualität der Perforier-, Rill- und/oder Stanzarbeit zu gewährleisten. Für eine besonders kompakte und bauteilintegrierte Lösung mit hoher Funktionssicherheit wird in diesem Zusammenhang gemäß Anspruch 4 vorgeschlagen, dass der wenigstens eine Kraftspeicher in die die Scharnierachse ausbildende Scharniergelenkverbindung zwischen den Scharnierschenkeln integriert ist, zum Beispiel in entsprechende scharnierachsenseitige und einen Verschiebeweg freigebende Scharnierachsen-Freibereiche. Für einen besonders kompakten und einfach herstellbaren Aufbau wird gemäß Anspruch 5 vorgeschlagen, dass an den Scharnierschenkeln jeweils voneinander beabstandete Gelenkteile ausgebildet sind, die eine die Scharnierachse ausbildende Scharnierstange wenigstens bereichsweise umgreifen. Die Gelenkteile der miteinander schwenkbar verbundenen Scharnierschenkel sind hier bevorzugt so zueinander versetzt, dass diese jeweils unterschiedliche Scharnierstangenteilbereiche umgreifen und/oder jeweils ein Gelenkteil des ersten Scharnierschenkels auf ein Gelenkteil des zweiten Scharnierschenkels folgt. Die Gelenkteile sind, bezogen auf den verrasteten und zusammengeklappten Zustand der Scharnierschenkel, in Scharnierachsenlängsrichtung gesehen so angeordnet, dass zwischen den Gelenkteilen des zweiten Scharnierschenkels und einem, in Verschieberichtung des zweiten Scharnierschenkels, davorliegenden Gelenkteil des ersten Scharnierschenkels jeweils ein einen Verschiebeweg definierender bzw. freigebender scharnierstangenseitiger Freibereich ausgebildet ist, der von keinem der Gelenkteile umgriffen ist. Wenigstens in einem dieser Freibereiche kann dann ein Kraftspeicher, insbesondere ein Federelement, angeordnet sein, der das jeweils zugeordnete Gelenkteil des zweiten Scharnierschenkels in Richtung von dem in Verschieberichtung davor liegenden Gelenkteil des ersten Scharnierschenkels weg und damit entgegen die Verschieberichtung vorspannt, insbesondere in Richtung auf das dahinterliegende Gelenkteil des ersten Scharnierschenkels vorspannt. Ein derartiger Aufbau ist, wie bereits zuvor ausgeführt, baulich einfach herstellbar und ermöglicht eine einfach handhabbare kraftspeicherabhängige Verlagerung des zweiten Scharnierschenkels relativ zum ersten Scharnierschenkel. Besonders bevorzugt ist in diesem konkreten Fall eine Ausgestaltung, bei der die Freibereiche eine im Wesentlichen gleiche Länge in Scharnierachsenlängsrichtung aufweisen. Dadurch wird ein stets überall gleicher Verschiebeweg zwischen den einzelnen zugeordneten Gelenkteilen sichergestellt, wodurch ein Blockieren der Verschiebung zuverlässig vermeiden wird. Gleichzeitig wird hierdurch eine hohe Bediensicherheit für den Benutzer zur Verfügung gestellt. Für einen besonders funktionssicheren und einfach handhabbaren Aufbau der Rastverbindung wird gemäß Anspruch 6 vorgeschlagen, dass diese wenigstens einen Rasthaken aufweist, der von dem ersten Scharnierschenkel abragt und im verrasteten Zustand von einem Randbereich einer Rastausnehmung des zweiten Scharnierschenkels vorzugsweise formschlüssig hintergriffen ist. Besonders bevorzugt ist hierbei eine konkrete Ausgestaltung gemäß Anspruch 7, gemäß der vorgesehen ist, dass der wenigstens eine Rasthaken oder wenigstens ein Rasthaken einen dem Randbereich der Rastausnehmung zugeordneten rampenförmigen Schrägflächenbereich aufweist, entlang dem der Randbereich der Rastausnehmung bei dessen Überführung in den Rasteingriff dergestalt geführt entlang gleitet, dass gleichzeitig der zweite Scharnierschenkel gegen die Kraft des wenigstens einen Kraftspeichers relativ zum ersten Scharnierschenkel in Scharnierachsenlängsrichtung verlagert wird, wobei der Randbereich der Rastausnehmung am Ende des rampenförmigen Schrägflächenbereichs kraftbeaufschlagt durch die Kraft des wenigstens einen Kraftspeichers unter den Rasthaken schnappt und diesen vorzugsweise formschlüssig hintergreift. Mittels einer derartigen konkreten Rastverbindung lässt sich somit ein sicherer und vor allem auch abgestimmter Halt der Scharnierschenkel im aufeinander- bzw. zusammengeklappten Zustand erzielen, was auch wesentlich für die Betriebssicherheit der Rotationsmaschine, zum Beispiel einer Druckmaschine in Verbindung mit einer derartigen Vorrichtung ist. Andererseits kann, wie bereits zuvor dargestellt, eine derartige Hintergriffs-Rastverbindung auch wieder einfach durch entgegengesetzt gerichtete Beaufschlagung des Kraftspeichers gelöst werden. Insgesamt wird dadurch eine erhöhte Betriebs- und Bediensicherheit erreicht. In Verbindung mit der zuvor geschilderten konkreten Ausführungsform ist insbesondere ein Aufbau von Vorteil, bei dem gemäß Anspruch 8 mehrere voneinander beabstandete Rasthaken in Scharnierachsenlängsrichtung gesehen am ersten Scharnierschenkel angeordnet sind und/oder dass der wenigstens eine Rasthaken in Scharnierachsenlängsrichtung gesehen so ausgerichtet ist, dass der rasthakenseitige Hintergriffsbereich, in den Randbereich der Rastausnehmung eingreift, in Scharnierachsenlängsrichtung liegt. Eine derartige konkrete Anordnung bzw. Ausrichtung der Rasthaken stellt sicher, dass der Bediener den Rasteingriff einfach lösen kann, wobei gleichzeitig auch sichergestellt ist, dass der Kraftspeicher den zweiten Scharnierschenkel in einem sicheren Hintergriff durch den Rasthaken des ersten Scharnierschenkels drängt und vor allem dort auch hält. Es versteht sich, dass selbstverständlich grundsätzlich auch Ausgestaltungen möglich sind, bei denen in äquivalenter Weise beispielsweise der Rasthaken am zweiten Scharnierschenkel und die Rastausnehmung am zweiten Scharnierschenkel ausgebildet ist. Dies soll ausdrücklich mit vom Schutzumfang umfasst sein, wenngleich, insbesondere im Hinblick auf ein sicheres Aufnehmen bzw. Verklemmen der Werkzeugplatte zwischen den Scharnierschenkeln die Anordnung der erhabenen Rasthaken-Elemente am ersten Scharnierschenkel von Vorteil ist, da deren, das Verklemmen gegebenenfalls beeinträchtigende Erhabenheit, durch einfache Ausnehmungen im Bereich des zweiten Scharnierschenkels begegnet werden kann. Dementsprechend wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung nach Anspruch 9 vorgeschlagen, dass die Scharnierschenkel im zusammengeklappten Zustand derselben auch ohne Werkzeugplatte im Wesentlichen in einer flächigen Anlageverbindung aneinander anliegen und/oder an der Werkzeugplatte unter Verklemmung derselben in einer flächigen Anlageverbindung anliegen, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass der zweite Scharnierschenkel im Bereich von, von dem ersten Scharnierschenkel abragenden Elementen und/oder Bauteilen eine Aussparung und/oder eine Ausnehmung aufweist. Gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung wird gemäß Anspruch 10 vorgeschlagen, dass die Werkzeugplatte lösbar und/oder innerhalb von vorgegebenen Einstellbereichen relativ zum Rotationszylinder, insbesondere relativ zur Halteeinrichtung und/oder relativ zur Basisplatte und/oder relativ zu wenigstens einer Scharnierleiste, verschiebbar sowie nach einer Verschiebung wieder lagefixiert am Rotationszylinder, insbesondere an der Halteeinrichtung und/oder an der Basisplatte und/oder an wenigstens einer Scharnierleiste, gehalten ist. Mit einer derartigen Ausführungsform wird eine einfache Lagekorrekturmöglichkeit bezüglich des wenigstens einen werkzeugplattenseitigen Werkzeugs direkt am Rotationszylinder, das heißt Inline zur Verfügung gestellt, ohne dass hierfür die Werkzeugplatte von der Rotations- bzw. Druckmaschine entfernt werden muss. Gemäß Anspruch 11 kann diese relative Verlagerungsmöglichkeit der Werkzeugplatte bzw. der Werkzeugplattenseitigen Werkzeuge innerhalb vorgegebener bzw. definierter Einstellbereiche gemäß einer ersten bevorzugten Alternative zum Beispiel durch eine Relativverlagerung wenigstens einer Scharnierleiste relativ zum Rotationszylinder, insbesondere relativ zur Halteeinrichtung und/oder relativ zur Basisplatte, erreicht werden, wobei in diesem Fall dann die Werkzeugplatte zum Beispiel fest und unverschiebbar, das heißt lagefixiert, zum Beispiel über Registerausnehmungen, mit der bzw. den Scharnierleiste(n) verbunden sein kann. Alternativ dazu kann die relative Verlagerungsmöglichkeit der Werkzeugplatte bzw. der Werkzeugplattenseitigen Werkzeuge innerhalb vorgegebener bzw. definierter Einstellbereiche in äquivalenter Weise aber auch durch eine Relativverlagerung der Werkzeugplatte relativ zu wenigstens einer der Scharnierleisten erreicht werden, wobei in diesem Fall dann zum Beispiel die Scharnierleisten fest und unverschiebbar mit dem Rotationszylinder, insbesondere mit der Halteeinrichtung und/oder mit der Basisplatte, verbunden sein können. Auch eine Kombination beider Möglichkeiten ist selbstverständlich grundsätzlich möglich, das heißt, dass die relative Verlagerungsmöglichkeit der Werkzeugplatte bzw. der Werkzeugplattenseitigen Werkzeuge innerhalb vorgegebener bzw. definierter Einstellbereiche sowohl durch eine Relativverlagerung wenigstens einer Scharnierleiste relativ zum Rotationszylinder, insbesondere relativ zur Halteeinrichtung und/oder relativ zur Basisplatte, als auch durch eine Relativverlagerung der Werkzeugplatte relativ zu wenigstens einer der Scharnierleisten zur Verfügung gestellt wird, so dass der Bediener auswählen kann, ob er die eine oder die andere oder beide Verlagerungsmöglichkeiten zur Lagekorrektur nutzt. Konkrete Ausgestaltungen hierzu werden nachfolgend näher erläutert:
Bei festgezogenem Klemmbolzen klemmt dagegen ein Klemmbolzen-Kopfteil, zum Beispiel ein Schraubenkopf einer Klemmschraube oder ein Spannkopf eines Spannbolzens, der ein Übermaß gegenüber der Scharnierschenkel-Ausnehmung aufweist, den ersten Scharnierschenkel fest, so dass dieser damit lagefixiert ist. Eine derartige Klemm- und Übermaßverbindung ist einfach und funktionssicher handhabbar und ermöglicht somit die Freigabe der Verschiebung in sämtliche Raumrichtungen auf der Basisplattenebene bzw. der Halteeinrichtungsebene, so dass dadurch die Scharnierleisten alleine bzw. auch die Scharnierleisten mitsamt eingespannter Werkzeugplatte in funktionssicherer Weise in die gewünschte Lage verschoben und entsprechend lagefixiert werden können, und zwar an bzw. innerhalb der Maschine, so dass ein Ausspannen und Abnehmen der Vorrichtung von der Druckmaschine bzw. vom Rotationszylinder nicht erforderlich ist. Gemäß einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung hierzu ist nach Anspruch 13 vorgesehen, dass am ersten Scharnierschenkel mehrere voneinander in Scharnierachsenlängsrichtung gesehen beabstandete Passstifte angeordnet sind, an denen die Werkzeugplatte mit zugeordneten Registerausnehmungen lösbar und/oder formschlüssig einhängbar ist. Damit ist eine besonders funktionssichere Positionierung und vor allem auch eine exakte Positionierung der Werkzeugplatte an den Scharnierleisten möglich. In diesem Zusammenhang ist eine Passstift-Ausgestaltung vorteilhaft, die einen sich kugelkopfartig erweiternden Endbereich aufweist, auf den dann die Werkzeugplatte so aufgeknöpft werden kann, dass deren Registerausnehmungen den so ausgebildeten Endbereich im aufgeknöpften Zustand hintergreifen. Insbesondere hierdurch wird eine einfache und funktionssichere Festlegung der Werkzeugplatte an den Scharnierleisten ermöglicht, da ein derartiger Aufbau sicherstellt, dass sich die Werkzeugplatte nicht selbsttätig von den Passstiften lösen kann. Dies erhöht wesentlich die Bediensicherheit und Bedienfreundlichkeit der Vorrichtung insgesamt. Alternativ dazu kann mit im wesentlichen den selben Vorteilen gemäß Anspruch 14 vorgesehen sein, dass die Werkzeugplatte an deren in Zylinderumfangsrichtung gegenüberliegenden Randbereichen Registerausnehmungen aufweist, die ein Übermaß gegenüber den den Registerausnehmungen zugeordneten Passstiften der Scharnierleiste, insbesondere den den Registerausnehmungen zugeordneten Passstiften des ersten Scharnierschenkels, aufweisen, so dass die Werkzeugplatte bei geöffneter Scharnierleiste innerhalb von vorgegebenen Einstellbereichen relativ zur Scharnierleiste und damit relativ zum Rotationszylinder bzw. relativ zur Basisplatte und/oder relativ zur Halteeinrichtung verschiebbar ist sowie nach einer Verschiebung wieder lagefixiert zwischen den Scharnierschenkeln verklemmt ist. In diesem Zusammenhang kann zum Beispiel vorgesehen werden, dass die Scharnierleiste fest und unverschiebbar am Rotationszylinder, insbesondere an der Halteeinrichtung und/oder an der Basisplatte, gehalten ist, wobei hier dann der erste Scharnierschenkel gegebenenfalls auch, wie eingangs beschrieben, grundsätzlich durch die Basisplatte oder die Halteeinrichtung selbst gebildet sein könnte. Für die kombinierte Lösung, die der Alternative c) des Anspruchs 11 entspricht, können dann zum Beispiel die Gegenstände der Ansprüche 12 und 14 entsprechend miteinander kombiniert werden. Gemäß Anspruch 15 kann die Werkzeugplatte durch eine Standfolie, vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, gebildet sein, auf der erhabene Bearbeitungsprofile aufbringbar, insbesondere aufklebbar, sind, wobei die Standfolie an in Umfangsrichtung des Rotationszylinders gegenüberliegenden Randbereichen Registerausnehmungen aufweist, die scharnierleistenseitigen Passstiften zugeordnet sind. Eine derartige Standfolie kann zum Beispiel durch eine dünne Kunststofffolie, zum Beispiel in der Größenordnung von ca. 0,15 bis 0,20mm, gebildet sein. Gemäß einer besonders bevorzugten alternativen Ausgestaltung hierzu, kann die Werkzeugplatte aber auch durch ein wenigstens ein Bearbeitungsprofil aufweisendes Stanzblech gebildet sein, das an in Umfangsrichtung des Rotationszylinders gegenüberliegenden Randbereichen Registerausnehmungen aufweist, die scharnierleistenseitigen Passstiften zugeordnet sind. Mit einer derartigen Lösung wird somit erstmalig ein Stanzblech zur Verfügung gestellt, das archiviert werden kann und zur Lagekorrektur relativ zur Basisplatte und/oder zur Halteeinrichtung und/oder zur Scharnierleiste verschiebbar dort gehaltert ist. Auch wenn vorstehend in Verbindung mit den Registerausnehmungen und den zugeordneten Passstiften stets die Mehrzahl verwendet wird, weil dies die bevorzugte Ausgestaltung darstellt, versteht es sich, dass grundsätzlich auch nur eine einzige Registerausnehmung mit einem einzigen zugeordneten Passstift vorgesehen sein könnte. Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 16 wird vorgeschlagen, dass die Scharnierleisten so an der Basisplatte angeordnet sind, dass diese im auf den Rotationszylinder aufgespannten Zustand in einer die Halteeinrichtung aufnehmenden Zylinderausnehmung des Rotationszylinders liegen. Dadurch wird zum einen die Arbeitssicherheit erhöht und gleichzeitig aber auch in Umfangsrichtung des Rotationszylinders gesehen mehr Platz zur Verfügung gestellt, auf dem Bearbeitungsprofile bzw. Werkzeuge aufgebracht bzw. vorhanden sein können. Dadurch wird auf einfache Weise sichergestellt, dass sich im Bereich außerhalb des Zylinderumfangs bzw. einer eventuell vorhandenen Zylinderkanalabdeckung - außer den Bearbeitungsprofilen - keine erhabenen Bauteile befinden und dadurch Beschädigungen anderer, benachbarter Zylinder, wie beispielsweise des Plattenzylinders, vorteilhaft ausgeschlossen werden können. Da das Stanzblech jedoch, auch wenn es relativ dünnwandig ausgebildet ist, in diesem Fall im Einspannbereich an den Scharnierleisten unter einer relativ hohen Spannung steht und das Bestreben hat, von den scharnierleistenseitigen Passstiften bzw. von der Basisplatte wegzufedern, muss das Stanzblech vom Werker beim Einspannen fest mit einer Hand nach unten gedrückt werden (gegebenenfalls ist sogar ein zweiter Werker nötig), um das ordnungsgemäße Verspannen in den basisplattenseitig angeordneten Scharnierleisten sicherzustellen. In diesem Fall wirkt eine unerwünscht hohe Kraft auf die scharnierleistenseitige Rastverbindung, die damit entsprechend zu dimensionieren ist, bzw. bildet sich gegebenenfalls sogar zwischen dem Stanzblech und der Basisplatte im Bereich der einen Druckbeginn und ein Druckende des Druckflächenbereiches definierenden Zylinderkanalkanten des Rotationszylinders ein unerwünschter Spalt aus, der das Arbeitsergebnis nachteilig beeinflussen kann. Insbesondere aus diesem Grund, aber nicht ausschließlich deshalb, wird gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung vorgeschlagen, dass das Stanzblech sowie gegebenenfalls auch die Basisplatte an den in Zylinderumfangsrichtung gegenüberliegenden Randbereichen jeweils eine sich wenigstens teilweise und/oder sich wenigstens abschnittsweise parallel zur Zylinderachse verlaufende Abkantung aufweist oder aufweisen, welche Abkantung jeweils genau einer einen Druckbeginn und ein Druckende des Druckflächenbereiches definierenden Zylinderkanalkante des Rotationszylinders zugeordnet ist. Dadurch wird auf einfache Weise sichergestellt, dass das Stanzblech im Druckflächenbereich in einer flächigen Anlageverbindung spaltfrei auf der Basisplatte aufliegt. Zudem kann das Stanzblech ohne Vorspannung an den zugeordneten scharnierleistenseitigen Passstiften eingehängt werden, so dass es dort flächig aufliegt und der Werker beide Hände freihat, um weitere Rüstarbeiten durchzuführen. Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
In der Ein derartiges Druck- und Lackierwerk 2 kann zum Perforieren, Rillen und/oder Stanzen eines Bogens mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Perforieren, Rillen und/oder Stanzen ausgebildet werden. Dazu wird auf den Gummituchzylinder 3 des Druck- und Lackierwerks 2, wie dies schematisch und beispielhaft in der Wie dies in der Wie dies insbesondere aus der An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass die beispielhafte Ausführungsform vorliegend zwar in Verbindung mit einem Gummituchzylinder beschrieben wird, dass jedoch selbstverständlich sämtliche Lösungen, bei denen die erfindungsgemäße Vorrichtung einsetzbar ist, und die keinen Gummituchzylinder als Zylinder aufweisen, als äquivalente Lösungen anzusehen sind. Die Begrifflichkeit Gummituchzylinder wird hier insofern ausdrücklich in einem sehr weiten Sinne verstanden und soll lediglich zur besseren Unterscheidbarkeit und Darstellung der Erfindung dienen. Wie dies weiter insbesondere aus der Zusammenschau der Die Gelenkteile 24, 25 der miteinander schwenkbar verbundenen Scharnierschenkel 20, 21 sind hier zudem so zueinander versetzt, dass jeweils ein erstes Gelenkteil 24 auf ein zweites Gelenkteil 25 folgt. Die Gelenkteile 24, 25 sind, bezogen auf den zum Beispiel in der Im hier beispielhaft mehreren dieser Freibereiche 28 ist auf der Scharnierstange 22 ein Federelement 29 als Kraftspeicher angeordnet, der das jeweils zugeordnete zweite Gelenkteil 25 in Richtung von dem in Verschieberichtung davorliegenden ersten Gelenkteil 24 weg und damit entgegen die Verschieberichtung 26 in Richtung auf das jeweils dahinterliegende erste Gelenkteil 24 vorspannt. Wie dies weiter insbesondere aus der Zusammenschau der Am ersten Scharnierschenkel 20 sind ferner Passstifte 33 beabstandet voneinander in Scharnierachsenlängsrichtung angeordnet, denen an in Umfangsrichtung des Gummituchzylinders 3 gesehenen gegenüberliegenden Randbereichen des Stanzblechs 19 Registerausnehmungen 34 zugeordnet sind, mittels denen das Stanzblech 19 am ersten Scharnierschenkel 20 eingehängt werden kann. Bevorzugt sind hierbei die Passstifte 33, wie dies in der Ist nun das Stanzblech 19 mittels der Registerausnehmungen 34 an den Passstiften 33 des ersten Scharnierschenkels 20 eingehängt, so kann der zweite Scharnierschenkel 21 ausgehend von der in der Wie dies insbesondere aus der Zusammenschau der Wird dann der zweite Scharnierschenkel 21 entsprechend der schematischen Darstellung der Soll diese Rastverbindung wieder gelöst werden, wird der zweite Scharnierschenkel 21 entsprechend umgekehrt in Scharnierachsenlängsrichtung gesehen gegen die Kraft der Federelemente 29 wiederum in Verschieberichtung 26 verschoben ( Um den zweiten Scharnierschenkel 21 auf einfache und funktionssichere Weise relativ gegen die Kraft der Federelemente 29 zum ersten Scharnierschenkel 20 verschieben zu können, können zum Beispiel an dem zweiten Scharnierschenkel 21 Werkzeugansätze 40 vorgesehen sein, die zum Beispiel als Durchlochungen oder Durchstanzungen ausgebildet sind und in denen zum Beispiel ein schraubendreherartiges Werkzeug eingesetzt werden kann. Dies ist in der Um zum Beispiel eine sichere flächige Anlageverbindung der plattenförmigen Scharnierschenkel 20, 21 in deren zusammengeklappten Zustand zu ermöglichen, sind, was insbesondere aus der In den In den Die Köpfe der Rasthaken 30 sind, was insbesondere aus den eben geschilderten Figuren ersichtlich ist, jeweils in Scharnierachsenlängsrichtung in die gleiche Richtung ausgerichtet, wodurch zum einen die Herstellung eines einfachen Rasteingriffs sichergestellt ist und andererseits auch das Lösen des Rasteingriffs einfach und funktionssicher durchführbar ist. Es versteht sich, dass sämtliche Rastausnehmungen 31, Rasthaken 30 und Gelenkteile 24, 25 mitsamt Verschiebeweg 27 bzw. dem Freibereich 28 selbstverständlich so aufeinander abzustimmen und auszulegen sind, dass beim Rasteingriff sämtliche Rastausnehmungen 31 in im Wesentlichen gleicher Weise die Rasthaken 30 hintergreifen. Um eine Relativverstellmöglichkeit zwischen den Scharnierleisten 17, 18 und der Basisplatte 10 sicherzustellen, ist eine Schraub- und Übermaßverbindung vorgesehen, die, wie dies insbesondere aus der Zusammenschau der linken Bildhälfte der Wie dies weiter aus der Wie dies weiter aus der Zusammenschau von insbesondere der rechten Bildhälfte der Wird nunmehr zum Beispiel bei einem Testdurchlauf der Druckmaschine festgestellt, dass sich die Werkzeuglinien 52 des Stanzblechs 19, die zum Beispiel als erhabene Schneid- bzw. Stanzprofile ausgebildet sind, nicht in genau der gewünschten Position befinden, kann durch Lösen der Klemmbolzen 42 einer oder beider Scharnierleisten 17, 18 eine Relativverstellung der Scharnierleisten 17, 18 relativ zur Basisplatte am Druckzylinder und damit Inline vorgenommen werden, ohne dass hierfür das Stanzblech 19 bzw. die Basisplatte 10 von der Druckmaschine entfernt werden muss. Besonders bevorzugt weisen hierbei auch, wie in der Wie dies weiter aus der Wie dies weiter aus der Zusammenschau der Mit der erfindungsgemäßen Lösung ergibt sich somit zusammenfassend eine deutliche Verringerung des Zeitaufwands beim Einspannprozess einer Stanzblech bzw. einer Standfolie. Aufgrund der Anordnung einer Scharnierleiste anstelle der herkömmlichen, in der Beschreibungseinleitung beschriebenen Befestigungsleisten, ergibt sich eine erhöhte Anwendungssicherheit durch weniger einzelne Bauteile. Des Weiteren kann durch eine derartige Scharnierleiste auch die Bauhöhe der Befestigungsleiste nochmals um einige wenige Millimeter, zum Beispiel um ca. 2,5 bis 3mm reduziert werden, wodurch sich eine erhöhte Anwendungssicherheit durch einen größeren Bewegungsradius der Basisplatte am Druckstart ohne Schäden an der Maschine oder der Basisplatte ergibt. Durch die Einsatzmöglichkeit von Registerausnehmungen aufweisenden Stanzblechen ergibt sich somit erstmalig die Möglichkeit einer Registerverstellung bei Stanzblechen ohne den Einsatz von Standfolien. |