HALBZEUG-BAUELEMENT, BAUWERKSVERKLEIDUNG UND VERFAHREN ZUM VERKLEIDEN EINER AUßENWAND EINES GEBÄUDES |
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申请号 | EP15159904.0 | 申请日 | 2015-03-19 | 公开(公告)号 | EP2921608A1 | 公开(公告)日 | 2015-09-23 |
申请人 | Böe, Hans Peter; | 发明人 | Böe, Hans Peter; | ||||
摘要 | Es handelt sich um ein Halbzeug-Bauelement für die Verkleidung einer Oberfläche eines Bauwerkes, z. B. einer Außenwand eines Gebäudes, bestehend aus - einer Trägerplatte und - einer einseitig auf die Trägerplatte aufgebrachten, elastischen Verbundmörtelschicht, wobei die Verbundmörtelschicht derart ausgebildet ist, dass eine Verkleidungsplatte aus Glas, Gestein, Keramik oder Metall mit einem Kleber auf Zementbasis und/oder Silikatbasis auf die Trägerplatte aufklebbar ist. |
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权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Halbzeug-Bauelement für die Verkleidung einer Oberfläche eines Bauwerkes, insbesondere für die Verkleidung einer Außenwand eines Gebäudes. Die Verkleidung von Oberflächen von Bauwerken, insbesondere von Außenwänden von Gebäuden ist in unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. Dabei besteht ein besonderes Interesse, solche Oberflächen mit Glasscheiben oder ähnlichen Werkstoffen, z. B. Granit, Marmor, Kalksandstein, Feinsteinzeug oder auch mit Metall zu verkleiden. Im Zusammenhang mit der Verkleidung von Oberflächen mit Glasscheiben kennt man ein Halbzeug-Bauelement, welches für die Verkleidung von Oberflächen eingerichtet ist und als Glas-Halbzeug ausgebildet ist. Ein solches bekanntes Halbzeug-Bauelement besteht aus einer Glasscheibe sowie einer auf der Glasscheibe angeordneten Verbundmörtelschicht, welche Verbundmörtelschicht aus einem feinteiligen neutralen Zuschlagsstoff und Zement besteht und mit einer wässrigen Dispersion eines Polyacrylsäurederivates angemacht ist (vgl. z. B. Außerdem ist es grundsätzlich bekannt, auf Außenwänden von Gebäuden Putzträgerplatten zu montieren, um anschließend eine gewünschte Oberflächenbeschichtung, wie z. B. einen Putz, aufzubringen. Solche Putzträgerplatten können z. B. als Zementbauplatten ausgebildet sein und aus Portlandzement mit Zuschlagsstoffen bestehen, die beidseitig mit einem Glasgittergewebe armiert ist. Alternativ zu solchen Putzträgerplatten auf Zementbasis sind auch Putzträgerplatten auf Calciumsilikatbasis und Putzträgerplatten aus Blähglasgranulat bekannt. Die bekannten Glas-Halbzeug-Bauelemente lassen sich grundsätzlich auf den bekannten Putzträgerplatten befestigen. Die Befestigung herkömmlicher "einfacher" Glasscheiben bereitet jedoch in der Praxis Probleme. - Hier setzt die Erfindung ein. Im Übrigen kennt man aus der Schließlich wird in der Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bauelement als Trägerplatte für die Verkleidung von Oberflächen, insbesondere Außenwänden von Gebäuden, zur Verfügung zu stellen, welches in einfacher Weise die Befestigung von Verkleidungsplatten aus z. B. Glas ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung ein Halbzeug-Bauelement für die Verkleidung einer Oberfläche eines Bauwerkes, z. B. einer Außenwand eines Gebäudes, bestehend aus einer Trägerplatte und einer einseitig auf die Trägerplatte aufgebrachten, elastischen Verbundmörtelschicht. Dabei ist die Verbundmörtelschicht derart ausgebildet, dass eine Verkleidungsplatte aus Glas, Gestein, Keramik oder Metall mit einem Kleber auf Zementbasis und/oder Silikatbasis auf die Trägerplatte aufklebbar ist. Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass sich alternativ zu den bekannten Glas-Halbzeugen auch herkömmliche Glasscheiben (ohne Verbundmörtelschicht) auf einfache und zuverlässige Weise an herkömmlichen Putzträgerplatten befestigen lassen, wenn die Putzträgerplatte unter Bildung eines Halbzeug-Bauelementes mit einer elastischen Verbundmörtelschicht außenseitig vorbeschichtet ist. Bei der Verkleidungsplatte handelt es sich folglich um eine (einfache) Verkleidungsplatte (z.B. Glasplatte oder dergleichen), die - im Gegensatz zu den bekannten Glas-Halbzeugen mit eigener Verbundmörtelschicht - selbst nicht mit einer Verbundmörtelschicht versehen bzw. vorbeschichtet ist. An der Außenwand des Gebäudes werden dann folglich nicht mehr lediglich herkömmliche Putzträgerplatten befestigt, sondern die erfindungsgemäßen Halbzeug-Bauelemente, welche als vorbeschichtete Putzträgerplatten ausgebildet sind, die auf ihrer Außenseite mit einer elastischen Verbundmörtelschicht versehen sind. Bei dieser elastischen Verbundmörtelschicht kann es sich um eine solche Verbundmörtelschicht handeln, die im Zusammenhang mit vorbeschichteten Glas-Halbzeugen bekannt ist. Da diese Verbundmörtelschicht nun jedoch Bestandteil des Trägerplattensystems und folglich gleichsam Bestandteil der Putzträgerplatte ist, können mit einem herkömmlichen Kleber, z. B. einem Fliesenkleber, einfache Glasscheiben befestigt werden. Damit wird folglich eine Alternative zu den bekannten vorbeschichteten Glas-Halbzeugen geschaffen. Die äußere Beschichtung der Putzträgerplatte mit einer (elastischen) Verbundmörtelschicht hat den Vorteil, dass eine herkömmliche Glasscheibe, z. B. aus Floatglas oder aus Sicherheitsglas, mit einem Kleber an der vorbereiteten Fassade befestigt werden kann. Da die Verbundmörtelschicht ausreichend elastisch ist, werden Spannungen ausgeglichen, so dass Beschädigungen der Glasscheiben im Zuge von Ausdehnungen vermieden werden. Die Schichtdicke der Verbundmörtelschicht kann dabei in Abhängigkeit von dem Material der Verkleidungsplatte ausgewählt und folglich an dieses Material bzw. dessen Wärmeausdehnungskoeffizient angepasst werden. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass verschiedene Materialien der Verkleidungsplatte einen unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten haben können. Bei größerer Wärmeausdehnung wird man zum Zwecke der Rissüberbrückung eine größere Schichtdicke der Verbundmörtelschicht verwenden, denn die Rissüberbrückung ist proportional zur Schichtdicke. Die Schichtdicke der Verbundmörtelschicht beträgt bevorzugt 1 mm bis 5 mm, z. B. 2 mm bis 3 mm. Es lassen sich in ästhetischer Hinsicht und funktioneller Hinsicht hervorragende Oberflächen realisieren, und zwar in montagetechnisch sehr einfacher Weise. Aufgrund der elastischen Ausgleichsfunktion der auf der Putzträgerplatte bereits vorbereiteten Verbundmörtelschicht kann gegebenenfalls auch auf ein Verfugen der einzelnen Glasscheiben verzichtet werden. Bei der Ausgestaltung der elastischen Verbundmörtelschicht kann grundsätzlich auf die bekannten Erkenntnisse im Zusammenhang mit vorbeschichteten Glasplatten zurückgegriffen werden (vgl. z. B. Bei der Auswahl der Trägerplatten kann auf grundsätzlich bekannte Putzträgerplatten zurückgegriffen werden. Bevorzugt sind die Trägerplatten als mineralisch gebundene Platten ausgebildet, z. B. auf Zementbasis und/oder Calciumsilikatbasis. Alternativ können auch Trägerplatten aus Blähglasgranulat zum Einsatz kommen. Besonders bevorzugt werden grundsätzlich bekannte Trägerplatten verwendet, die eine Trägerschicht, z. B. aus Zement oder Calciumsilikat, und einseitig oder beidseitig eine Armierungsschicht, z. B. ein Armierungsgewebe, aufweisen. So kennt man z. B. eine handelsübliche Trägerplatte, die als Zementplatte ausgebildet ist und aus einem Kern aus Zement, z. B. Portlandzement, und Zuschlagsstoffen bestehen, die beidseitig mit einem Glasgittergewebe armiert ist. Diese kann in der erfindungsgemäßen Weise vorbeschichtet werden. Das erfindungsgemäße Halbzeug-Bauelement mit Trägerplatte bzw. Putzträgerplatte und Verbundmörtelschicht kann auf verschiedensten Untergründen montiert werden. Das Halbzeug-Bauelement eignet sich auch besonders gut für die Verkleidung von unebenen Untergründen, da mit Hilfe der Verkleidungsplatte ein entsprechender Ausgleich erfolgen kann. Bei der Verkleidungsplatte, die mittels eines Klebers auf dem Halbzeug-Bauelement befestigt wird, kann es sich besonders bevorzugt um eine Glasscheibe handeln, z. B. aus Floatglas oder Sicherheitsglas, z. B. Einscheibensicherheitsglas (ESG). Alternativ lassen sich auf dem erfindungsgemäßen Halbzeug-Bauelement aber auch Verkleidungsplatten aus Stein bzw. Gestein (z. B. Kalksandstein, Granit oder Marmor) befestigen. Ferner besteht die Möglichkeit, Verkleidungsplatten aus Keramik (Feinsteinzeug) oder auch aus Metall, z. B. Edelstahl, zu verwenden. Wichtig ist die Tatsache, dass diese Verkleidungsplatten (z.B. Glasplatten) als einfache Platten selbst nicht mit einer Verbundmörtelschicht versehen und folglich nicht als Glas-Halbzeuge ausgebildet sind. Für den Verbund der Verkleidungsplatte (z. B. Glasscheibe) mit dem Halbzeug-Bauelement wird bevorzugt ein zementöser oder silikatischer Kleber verwendet, z. B. ein Fliesenkleber. Hier kann auf herkömmliche handelsübliche zementöse Kleber, z. B. Fliesenkleber, zurückgegriffen werden. Gegenstand der Erfindung ist auch eine Bauwerksverkleidung mit einem Halbzeug-Bauelement der beschriebenen Art sowie ein Verfahren zum Verkleiden einer Oberfläche eines Bauwerkes, insbesondere einer Außenwand eines Gebäudes, mit einer Verkleidungsplatte aus z. B. Glas, Gestein, Keramik oder Metall. Das Verfahren zum Verkleiden einer Oberfläche mit einer solchen Verkleidungsplatte ist dadurch gekennzeichnet, dass (zunächst) ein Halbzeug-Bauelement der beschriebenen Art an der Außenwand befestigt wird und dass (anschließend) auf die mit der Verbundmörtelschicht versehene Außenseite des Halbzeug-Bauelementes zumindest eine Verkleidungsplatte der beschriebenen Art (z. B. Glasscheibe) mittels eines Klebers aufgeklebt wird. Dabei wird man üblicherweise das Halbzeug-Bauelement in ähnlicher Weise wie eine herkömmliche Putzträgerplatte an der Oberfläche, z. B. der Außenwand eines Gebäudes, befestigen, z. B. durch Verklebung und/oder Verschraubung. Anschließend lassen sich dann herkömmliche Glasscheiben oder andere Verkleidungsplatten der beschriebenen Art (ohne "eigene" Verbundmörtelschicht) mit Hilfe eines Klebers auf die vorbeschichteten Putzträgerplatten aufkleben. |