Schneidevorrichtung für Holzfaserplatten |
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申请号 | EP13003554.6 | 申请日 | 2013-07-15 | 公开(公告)号 | EP2826607A1 | 公开(公告)日 | 2015-01-21 |
申请人 | Pavatex SA; | 发明人 | Mosch, Martin; Brombacher, Volker; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft eine mobile Zerspanvorrichtung (1) für eine Holzfaserplatte (99). Die Zerspanvorrichtung (1) weist neben einer Antriebsvorrichtung (11) ein Sägeschwert (13) als Teil einer Führungsvorrichtung (12) zur Führung eines endlos umlaufenden Sägedrahts (10) auf. Da das Sägeschwert (13) dünner ausgebildet ist als ein Durchmesser des Sägedrahts (10), kann das Sägeschwert (13) in einen Schnittbereich eingeführt werden. Da der Sägedraht (10) als allseitig zerspanender Sägedraht (10) ausgebildet ist, wird die Schnittqualität verbessert. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Zerspanvorrichtung, insbesondere eine Schneide- oder Trennvorrichtung, für einen Werkstoff wie zum Beispiel eine Holzfaserplatte, eine Verwendung einer solchen Zerspanvorrichtung zum Zerspanen eines solchen Werkstoffs sowie ein Verfahren zum Zerspanen, insbesondere zum Trennen oder Schneiden, eines solchen Werkstoffs mittels einer solchen Zerspanvorrichtung. Im Bauwesen ist die Verwendung von Holzfaserplatten bzw. porösen Faserplatten zu Wärmedämmzwecken bekannt. Im Moment werden solche Werkstoffe von Verarbeitern, zum Beispiel Zimmerleuten auf einer Gebäude-Baustelle, mit herkömmlichen Zerspanvorrichtungen wie zum Beispiel Handkreissägen oder Kettensägen lokal zerspant, zum Beispiel um diese auf die richtige Grösse zuzuschneiden. Solche herkömmlichen Zerspanvorrichtungen sind jedoch für die Bearbeitung von diesen Werkstoffen nur bedingt geeignet:
Daher ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Zerspanvorrichtung, eine Verwendung einer solchen sowie ein Verfahren zum verbesserten Zerspanen mittels einer solchen Zerspanvorrichtung bereitzustellen. Diese Aufgaben werden von der Zerspanvorrichtung, von dem Verfahren zum Zerspanen sowie von der Verwendung einer Zerspanvorrichtung mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Eine erfindungsgemässe Zerspanvorrichtung für einen Werkstoff, insbesondere für eine Holzfaserplatte (oder auch einen Formstein umfassend eine Holzfaserplatte), umfasst demnach einen zumindest abschnittsweise in einer Längsrichtung z ausgebildeten Sägedraht (oder "Schneidedraht") zum lokalen Zerspanen (also z.B. "Zerschneiden" oder "Trennen") des Werkstoffs. Mit anderen Worten ist eine Ausdehnung des Sägedrahts in der Längsrichtung z deutlich (d.h. mindestens 100x) grösser als in Querrichtungen x,y senkrecht zur Längsrichtung (der Sägedraht ist "lang entlang z und dünn in x und y"). Vorzugsweise ist der Sägedraht zumindest abschnittsweise, zum Beispiel in einem Sägebereich (siehe unten) vorgespannt (vorzugsweise in der Längsrichtung z), so dass eine sauberere Zerspanung und somit ein saubererer Schnitt einfacher gewährleistet werden können. Weiterhin umfasst die Zerspanvorrichtung eine Antriebsvorrichtung zum Bewegen des Sägedrahts in der Längsrichtung z. Diese Bewegung kann in eine Richtung, zum Beispiel +z, oder abwechselnd vor- und zurück (also zum Beispiel entlang ±z) erfolgen. Durch die Bewegung in der Längsrichtung z kann der Werkstoff senkrecht zur Längsrichtung (also in den Querrichtungen x und y) abgetragen oder "zerspant" werden, so dass der Werkstoff in diesen Querrichtungen geschnitten werden kann. Um ein definierbareres Zerspanen zu ermöglichen, umfasst die Zerspanvorrichtung weiterhin eine Führungsvorrichtung für den Sägedraht, welche dazu ausgestaltet ist, den Sägedraht zumindest abschnittsweise in einer ersten Querrichtung x und in einer zweiten Querrichtung y zu führen, z.B. gegen den Auflagedruck bei Werkstoffkontakt zu stabilisieren. Dabei erstrecken sich - wie oben gesagt - die erste Querrichtung x und die zweite Querrichtung y senkrecht zur Längsrichtung z. Weiterhin stehen die beiden Querrichtungen x, y senkrecht aufeinander. Dabei ist vorzugsweise nicht an jeder Position eine Führung bzw. Stützung in allen Querrichtungen x,y erforderlich. Beispielsweise genügt bei definierter Zerspanungsrichtung (zum Beispiel in -y Richtung) bei einem vorgespannten Sägedraht eine Führung in der ±x-Richtung und in +y-Richtung. Vorzugsweise kann bei einem vorgespanntem Sägedraht abschnittsweise sogar ganz auf die +y-Führung verzichtet werden. Erfindungsgemäss umfasst die Führungsvorrichtung weiterhin ein Sägeschwert, welches in einen vom Sägedraht zerspanten Bereich des Werkstoffs einführbar ist. Somit kann das gesamte Sägeschwert in einen "Schnitt" der Zerspanvorrichtung eingeführt werden, so dass maximale Werkstoffabmessungen, welche geschnitten werden sollen, nicht durch einen freien Abstand zwischen Schwert und Sägedraht begrenzt sind, wie es zum Beispiel bei stationären Bandsägen der Fall ist. Erfindungsgemäss ist der Sägedraht weiterhin so ausgestaltet, dass er eine erste Zerspanwirkung in die erste Querrichtung x und eine zweite Zerspanwirkung in die zweite Querrichtung y aufweist. Mit anderen Worten weist der Sägedraht eine Schnittwirkung in verschiedene Querrichtungen auf und nicht - wie zum Beispiel bei einer Kettensäge - nur in eine Vorzugsrichtung. Damit werden ein leichterer und saubererer Schnitt sowie individuellere Schnittformen ermöglicht. Die erfindungsgemässe Zerspanvorrichtung hat gegenüber konventionellen Zerspanvorrichtungen den Vorteil einer geringeren Schnittbreite (aufgrund der Verwendung eines Sägedrahts). Somit wird ein Materialverlust verringert. Ein weiterer Vorteil ist eine verminderte Staubentwicklung, insbesondere bei Holzfaserplatten mit einer Rohdichte im Bereich von 50 - 400 kg/m3. Bevorzugt ist der Sägedraht zumindest abschnittsweise im Wesentlichen (d.h. mit Abweichungen von bis zu ±35% in Abmessungen und/oder Lagen einzelner Sägedrahtelemente) rotationssymmetrisch um die Längsrichtung z ausgebildet. Somit ist eine einfachere Realisierung eines Sägedrahts möglich, welcher eine Schnittwirkung in verschiedene Querrichtungen aufweist. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist eine erste Ausdehnung des Sägeschwerts parallel zur ersten Querrichtung x (also eine "Dicke" des Sägeschwerts) zumindest in einem Sägebereich des Sägeschwerts kleiner als eine erste Ausdehnung des Sägedrahts parallel zur ersten Querrichtung x in diesem Sägebereich. Mit anderen Worten ist der Sägedraht "dicker" als das Sägeschwert. Bevorzugte Dicken des Sägedrahts liegen zum Beispiel im Bereich zwischen 1.0 mm und 5 mm, insbesondere zwischen 1.5 mm und 3 mm. Das Sägeschwert ist zumindest in einem Sägebereich dünner als dieser Wert. Somit ist das Sägeschwert leichter in einen vom Sägedraht zerspanten Bereich des Werkstoffs ("Schnitt") einführbar. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die erste Ausdehnung des gesamten Sägeschwerts ("Dicke" des Sägeschwerts) kleiner als die erste Ausdehnung des Sägedrahts ("Dicke" des Sägedrahts). Bevorzugt ist eine kleinste zweite Ausdehnung des Sägeschwerts parallel zur zweiten Querrichtung y grösser als die erste Ausdehnung des Sägeschwerts, insbesondere mehr als 10 x grösser. Bevorzugt ist eine kleinste dritte Ausdehnung des Sägeschwerts parallel zur Längsrichtung z grösser als die erste Ausdehnung des Sägeschwerts, insbesondere mehr als 50 x grösser. Besonders bevorzugt ist die kleinste dritte Ausdehnung des Sägeschwerts grösser ist als die kleinste zweite Ausdehnung des Sägeschwerts, wobei die kleinste zweite Ausdehnung grösser ist als die erste Ausdehnung (insbesondere mehr als 10 x grösser) und wobei die kleinste dritte Ausdehnung somit auch grösser ist als die erste Ausdehnung (insbesondere mehr als 50 x grösser). In einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist das Sägeschwert eine erste Ausnehmung auf, insbesondere im Bereich eines Sägebereichs des Sägeschwerts. Somit kann - wie beispielhaft bereits oben erläutert - in bestimmten Abschnitten auf eine Führung bzw. Stützung des Sägedrahts in mindestens einer Querrichtung x und/oder y verzichtet werden bzw. der Sägedraht kann - mit anderen Worten - abschnittsweise sogar "freischwebend" (d.h. führungslos) ausgebildet sein. Somit werden Reibungsverluste minimiert und die Anforderungen an eine Schmierung des Sägedrahts sinken. Weiterhin erleichtert sich eine Zerspanungswirkung "zur Seite", was individuellere Schnittformen ermöglicht. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der Sägedraht als endlos umlaufender Sägedraht (vergleichbar mit einer Sägekette bei einer Kettensäge) ausgestaltet. Dann weist die Führungsvorrichtung eine Umlenkvorrichtung für den Sägedraht auf, welche den Sägedraht umlenkt, vorzugsweise um 180 Grad. In der Antriebsvorrichtung kann - in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform - mindestens eine weitere Umlenkvorrichtung vorgesehen sein, welche mit einem Antriebsritzel kombiniert wird, welcher zum Beispiel mittels einer Fliehkraftkupplung an einen Antriebsmotor der Antriebsvorrichtung gekoppelt ist. Durch einen endlos umlaufenden Sägedraht ist ein besserer Spanabtransport und eine leichtere Kühlung des Sägedrahts erreichbar, was die Zerspanungswirkung und die Lebensdauer verbessert. Gemäss eines anderen Aspekts der Erfindung umfasst ein Verfahren zum Zerspanen eines Werkstoffs, insbesondere einer Holzfaserplatte (oder auch eines Formsteins umfassend eine Holzfaserplatte) die folgenden Schritte:
Somit kann der Werkstoff leichter und/oder mit verbesserter Schnittqualität bearbeitet/zugeschnitten werden. Gemäss eines weiteren Aspekts der Erfindung wird eine Zerspanvorrichtung (wie beschrieben) zum Zerspanen ("Sägen") eines Werkstoffs, insbesondere einer Holzfaserplatte (oder auch eines Formsteins umfassend eine Holzfaserplatte) verwendet. Somit kann der Werkstoff leichter und/oder mit verbesserter Schnittqualität bearbeitet/zugeschnitten werden. Der Begriff "Zerspanvorrichtung" umfasst insbesondere eine Trennvorrichtung zum Schneiden des Werkstoffs wie zum Beispiel eine Sägevorrichtung. Der Begriff "Zerspanen" bezeichnet ein mechanisches Bearbeitungsverfahren für den Werkstoff, bei dem Material des Werkstoffs in Form von Spänen abgetragen wird. Wenn somit von einer "Zerspanwirkung in eine Richtung" gesprochen wird, so bezeichnet dies eine bestimmte "Abtragungswirkung oder -leistung in diese Richtung", z.B. definierbar als "abgetragenes Werkstoffvolumen in diese Richtung pro Zeiteinheit". Der Begriff "umfassen" kann im Rahmen dieser Beschreibung sowohl "beinhalten" als auch "bestehen aus" bedeuten. Eine "Holzfaserplatte" (auch "Holzfaserdämmplatte" oder "Holzweichfaserplatte" genannt) bezeichnet eine Platte aus einem an sich bekannten Werkstoff, welcher typischerweise zu 80 - 90 Massen-% aus Holzfasern besteht, welche aus Sägeresten (Schwarte, Spreissel) und Hackschnitzeln gewonnen werden. Holzfaserplatten können nach dem sogenannten Nassverfahren oder nach dem sogenannten Trockenverfahren hergestellt sein. Bevorzugt sind Holzfaserplatten, deren Holzfasern überwiegend oder ausschließlich von Nadelhölzern gewonnen werden. Holzfaserplatten weisen zwei paar Schnittkanten auf ("Kantenflächen") sowie eine Ober- und Unterseite, welche typischerweise nicht unterscheidbar sind ("Seitenflächen" bzw. "Flächen"). Vorteilhaft werden solche Holzfaserplatten verwendet, welche der EN 13171 entsprechen. Die Dimensionen für geeignete Holzfaserplatten können in weiten Bereichen variieren und hängen unter anderem von produktionstechnischen Überlegungen ab. Geeignet sind bspw. Holzfaserplatten mit einer Dicke von 8 - 300 mm. Die Dichten für geeignete Holzfaserplatten können in weiten Bereichen variieren und hängen unter anderem vom angestrebten Verwendungszweck ab. Geeignet sind Holzfaserplatten mit einer Rohdichte von 50 - 400 kg/m3. Solche Holzfaserplatten können nach bekannten Methoden hergestellt werden. Auch können Holzfaserplatten nach an sich bekannten Methoden zu Formsteinen weiterverarbeitet werden (siehe unten). Eine "Holzwerkstoffplatte" (auch "Wood based panel" genannt) bezeichnet eine an sich bekannte Platte und umfasst Leimholz ("Solid Wood Panels", SWP), Furnierschichtholz (laminated veneer lumber, LVL), Sperrholz, Grobspanplatten (Oriented Standard Board, OSB), Spanplatten ("Particle board", resin bonded or cement bonded), Faserplatten ("Fibre board", bspw. MDF) welche vorzugsweise gemäss EN 13986 für tragende Bauteile freigegeben sind. Holzwerkstoffplatten weisen ebenfalls zwei paar Schnittkanten auf ("Kantenflächen") sowie eine Ober- und Unterseite, welche typischerweise nicht unterscheidbar sind ("Seitenflächen" bzw. "Flächen"). Der Begriff Holzwerkstoffplatte umfasst im Rahmen dieser Beschreibung Holzfaserplatten nicht. Ein "Formstein" bezeichnet einen dreidimensionalen Körper, welcher zumindest zwei planparallele Flächen (z.B. "Sichtflächen" oder "Lagerflächen") aufweist und so zum Erstellen von Bauelementen, insbesondere eines Mauerverbundes, geeignet ist. Typischerweise ist der Formstein im Wesentlichen quaderförmig. Die neben den Sichtflächen vorliegenden weiteren Seitenflächen werden als "Schmalseiten" bezeichnet; senkrechte Schmalseiten werden als "Stossflächen" und waagerechte Schmalseiten werden als "Lagerflächen" bezeichnet. Ferner kann der Formstein Elemente zur Verbindung mit weiteren Formsteinen ("Verzahnungen") aufweisen. Formsteine werden auch als "Formkörper", "Bausteine" oder allgemeiner als "genormtes Bauelement" bezeichnet. Ein "Formstein" umfasst im Rahmen dieser Beschreibung eine Mehrzahl an Schichten (z.B. drei Schichten) welche mittels Leim miteinander verbunden sind (d.h. verleimt sind). Eine Schicht umfasst dabei eine oder mehrere Holzfaserplatten und/oder Holwerkstoffplatten. Bevorzugt umfasst ein Formstein drei Schichten, wobei die erste Schicht eine oder mehrere Holzfaserplatte(n) umfasst, die zweite Schicht zwei Holzwerkstoffplatten und eine oder mehrere dazwischen liegende Holzfaserplatte(n) und die dritte Schicht eine oder mehrere Holzfaserplatte(n). Die zweite Schicht ist dabei mittig (d.h. zwischen der ersten und der dritten Schicht) angeordnet. Der Formstein ist vorzugsweise im Wesentlichen quaderförmig und hat zum Beispiel ein Kantenverhältnis x:y:z = 4-6:1-5:2-5. Ein Gesamtvolumen kann zum Beispiel 0.005 - 0.2 m3 betragen. Ein derartiger Formstein ist beispielsweise gut geeignet für die Erstellung von Wänden, Mauern und Stützen. "Leim" bezeichnet an sich bekannte Materialien, welche die oben genannten Platten durch Flächenhaftung und innere Festigkeit, d.h. Adhäsions- und Kohäsionskräfte, verbinden können. Der Begriff umfasst z.B. organische Materialien auf wässriger oder nicht-wässriger Basis; speziell solche Materialien, die bei Temperaturen über 40°C und bei erhöhtem Druck abbinden. Leime im Sinne dieser Beschreibung werden während der industriellen Produktion der genannten Formsteine eingesetzt. Die Begriffe "Sägedraht" und "Schneidedraht" werden in dieser Beschreibung synonym verwendet. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und den anhand der Zeichnungen nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen:
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder gleich wirkende Komponenten. Die Durch die Antriebsvorrichtung 11 kann der Sägedraht 10, welcher als endlos umlaufender Sägedraht 10 ausgeführt ist, in seiner Längsrichtung z bewegt werden, so dass die Zerspanwirkung des Sägedrahts in die erste und die zweite Querrichtung x, y auftritt. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Längsrichtung z des Sägedrahts an einer Ober- bzw. Unterseite eines länglich entlang der Längsrichtung z geformten Sägeschwerts 13 definiert wird (d.h. an den langen Seiten eines Sägebereichs 50 des Sägeschwerts 13, siehe das durch die gestrichelte Linien begrenzte Rechteck in Die In der zweiten Ausführungsform erstreckt sich das "dünne" (d.h. d_S<d_D) Sägeschwert 13 in Längsrichtung z nicht über die ganze vorstehende Länge, sondern nur ein Bereich mit der Länge l_S wird durch das Sägeschwert 13 gebildet (siehe durchgezogene vertikale Linien in der Die Die Die Die Während in der vorliegenden Anmeldung bevorzugte Ausführungen der Erfindung beschrieben sind, ist klar darauf hinzuweisen, dass die Erfindung nicht auf diese beschränkt ist und in auch anderer Weise innerhalb des Umfangs der folgenden Ansprüche ausgeführt werden kann. |