HANDGEFÜHRTES, BENZINBETRIEBENES ARBEITSGERÄT

申请号 EP13771482.0 申请日 2013-10-02 公开(公告)号 EP2903792A1 公开(公告)日 2015-08-12
申请人 Hilti Aktiengesellschaft; 发明人 MEIXNER, Ralf; VEIK, Guenther; LJUBOJEVIC, Dragomir; SPECHT, Helmut;
摘要 The invention relates to a manually guided, petrol-powered implement (10) comprising a tool (12) in an anterior region of the implement (10), a first handle (14) in a central upper region of the implement (10) and a second handle (20) in a posterior region of the implement (10). The implement (10) further comprises a foot tread plate (28) arranged in the central lower region of the implement (10), which plate offers a defined foot resting place and therefore the user can unambiguously recognise how he can secure the implement (10) with only one foot.
权利要求 Schutzansprüche
1 . Handgeführtes, benzinbetriebenes Arbeitsgerät (10), mit
einem Werkzeug (12) in einem vorderen Bereich des Arbeitsgeräts (10), einem ersten Handgriff (14) in einem mittleren oberen Bereich des Arbeitsgeräts (10), und
einem zweiten Handgriff (20) in einem hinteren Bereich des Arbeitsgeräts (10), gekennzeichnet durch eine im mittleren unteren Bereich des Arbeitsgeräts (10) angeordnete Fußtrittplatte (28).
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fußtrittplatte (28) von oben frei zugänglich ist.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Fußtrittplatte (28) als auch der erste Handgriff (14) an einem Bauteil gebildet sind, das fest mit einem Gehäuse (18) des Arbeitsgeräts (10) verbunden ist.
4. Arbeitsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil im Wesentlichen aus Kunststoff besteht.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil ein Bügel (16) ist, der wenigstens in einem unteren Bereich des Gehäuses (18) mit diesem verbunden ist, vorzugsweise durch Schrauben.
6. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die Längsrichtung des Arbeitsgeräts (10) zwischen dem ersten Handgriff (14) und dem zweiten Handgriff (20) ein Startergriff (26) angeordnet ist, der Teil eines Reversierstarters ist.
7. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, dass der zweite Handgriff (20) oben auf ein Gehäuse (18) des Arbeitsgeräts (10) aufgesetzt ist.
8. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Handgriff (20) am hinteren Ende des Arbeitsgeräts (10) angeordnet ist.
9. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein im unteren Bereich des Arbeitsgeräts (10) angeordnetes Rollenpaar (30).
10. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5 und Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollenpaar (30) an dem Bauteil angebracht ist, an dem auch die Fußtrittplatte (28) und der erste Handgriff (14) gebildet sind.
说明书全文

Handgeführtes, benzinbetriebenes Arbeitsgerät

Die Erfindung betrifft ein handgeführtes, benzinbetriebenes Arbeitsgerät, wie etwa einen Trennschleifer mit Verbrennungsmotor.

Bezüglich der Griffe und der Handhabung können solche Arbeitsgeräte unterteilt werden in sogenannte Rear-Handle-Geräte und sogenannte Top-Handle-Geräte. Bei Rear-Handle-Geräten ist abgesehen vom vorderen oberen Bügelgriff, der quer zur Längsachse des Geräts verläuft, der zweite Handgriff (Gasgriff) am hinteren Ende des Geräts angeordnet. Bei Top-Handle-Geräten ist dagegen der zweite Handgriff oben auf den Motorblock aufgesetzt. Die für spezielle Anwen- düngen konzipierten Top-Handle-Geräte haben im Vergleich zu Rear-Handle- Geräten eine kompaktere Bauform und können gegebenenfalls auch einhändig geführt werden.

Der Verbrennungsmotor eines solchen Arbeitsgeräts wird mechanisch mittels eines Starterseils gestartet. Während des Startvorgangs muss das Arbeitsgerät aufgrund der durch das Ziehen des Starterseils auftretenden Reaktionskräfte bzw. Reaktionsmomente festgehalten werden. Bei Rear-Handle-Geräten ist das Starten des Motors ergonomisch gesehen relativ einfach möglich, indem der Benutzer einen Fuß in den hinteren Handgriff stellt, während er den vorderen Handgriff mit einer Hand festhält. Hierfür muss jedoch konstruktiv eine ausreichend große Öffnung im Handgriffbereich vorgesehen werden, die das Abstellen eines Schuhs erlaubt. Dies steht aber einer kompakten Bauweise entgegen. Zudem muss zumindest der untere Bereich des Handgriffs entsprechend robust ausgeführt werden, was das Bauteil aufwändiger werden lässt. Ein Arbeitsgerät der eingangs genannten Art vom Typ Rear-Handle ist in der WO 201 1/049498 A1 gezeigt. Darin wird eine besondere Ausführung einer Fußabstellfläche am hinteren Handgriff beschrieben. Zusätzliche Rippen oder dergleichen sollen einen besseren Halt des Fußes gewährleisten. Bei Top-Handle-Geräten kann das Gerät während des Startens zwar am vorderen Handgriff festgehalten werden, das auftretende Moment durch Ziehen des Starterseils hebt jedoch das Gerät auch im hinteren Bereich an, sodass auch in diesem Bereich ein Festhalten erforderlich ist. Für ein Abstellen eines Knies oder eines Fußes des Benutzers auf der Geräteoberseite ist jedoch keine spezielle Absteilfläche vorhanden, was ergonomisch ungünstig ist und das Risiko sowohl des Abrutschens als auch des Beschädigens von Gehäusekomponenten birgt. Zudem kann beim Abstellen des Fußes auf der Geräteoberseite Schmutz in den Bereich des Tankeinfüllstutzens gelangen, insbesondere vom Schuh des Benutzers. Dies kann beim Öffnen der Tankkappe zum Schmutzeintrag in den Tank führen. Ein Abstellen des Fußes im Bereich des Handgriffs analog zu Rear-

Handle-Geräten ist aufgrund des typischerweise kompakter gebauten Handgriffs und des somit geringeren verfügbaren Platzangebotes nicht möglich.

Aufgabe der Erfindung ist es, dem Benutzer eines handgeführten, benzinbetriebenen Arbeitsgeräts, insbesondere eines Top-Handle-Geräts, ein sicheres und ergonomisch günstiges Festhalten des Arbeitsgeräts während des Startvorgangs zu ermöglichen.

Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Arbeitsgeräts sind in den Unteransprüchen angegeben. Gemäß der Erfindung umfasst das handgeführte, benzinbetriebene Arbeitsgerät ein Werkzeug in einem vorderen Bereich des Arbeitsgeräts, einen ersten Handgriff in einem mittleren oberen Bereich des Arbeitsgeräts und einen zweiten Handgriff in einem hinteren Bereich des Arbeitsgeräts. Das erfindungsgemäße Arbeitsgerät ist gekennzeichnet durch eine im mittleren unteren Bereich des Ar- beitsgeräts angeordnete Fußtrittplatte.

Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass eine Fußtrittplatte auf einfache und für den Benutzer angenehme Weise das Festhalten des Arbeitsgeräts mit dem Fuß während des Startvorgangs erlaubt. Die Fußtrittplatte bietet eine definierte Fußabstellfläche, sodass für den Benutzer eindeutig erkennbar ist, wo bzw. wie er das Arbeitsgerät nur mit dem Fuß halten kann. Dabei ist die Anordnung der Fußtrittplatte im mittleren Bereich des Arbeitsgeräts dahingehend vorteilhaft, dass beim Starten keine große Kippmomente auftreten können. Es ist insbesondere nicht notwendig, das Arbeitsgerät zusätzlich am ersten (vorderen) oder am zweiten (hinteren) Handgriff zu halten.

Demnach kann im Falle eines Rear-Handle-Geräts auf eine Schuhabstellfläche im hinteren Handgriff verzichtet werden, was eine kompaktere Bauweise des hinteren Handgriffs ermöglicht. Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Fußtrittplatte bei Top-Handle-Geräten, da kein für die Sicherheit kritisches Festhalten des Geräts auf dessen Oberseite erforderlich ist. Zur Abhilfe ist es auch nicht notwendig, eine spezielle Fußabstellfläche auf der Geräteoberseite vorzusehen. Zudem wird dank der erfindungsgemäßen Fußtrittplatte verhindert, dass über den Schuh des Benutzers Schmutz in die Nähe des Kraftstoffeinfüllstutzens gelangen kann.

Für eine einfache Handhabung sollte die erfindungsgemäße Fußtrittplatte von oben frei zugänglich sein. Der Benutzer kann bei entsprechender Ausführung des Arbeitsgeräts zum Festhalten ohne weitere Umstände einfach von oben auf die Fußtrittplatte steigen. Dies ist bei einem Halten mit dem Fuß am hinteren Griff, der in der Regel geschlossen ausgeführt ist, nicht möglich, unabhängig davon, ob es sich um ein Rear-Handle-Gerät oder ein Top-Handle-Gerät handelt.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind sowohl die Fußtrittplatte als auch der erste Handgriff an einem Bauteil gebildet, das fest mit ei- nem Gehäuse des Arbeitsgeräts verbunden ist. Mit einer solchen Konstruktion ist beim Starten des Arbeitsgeräts für die erforderliche Kraftübertragung vom Gehäuse auf die Fußtrittplatte gesorgt, und der Zusammenbau des Arbeitsgeräts ist erleichtert.

Vorzugsweise besteht das besagte Bauteil im Wesentlichen aus Kunststoff. Der Handgriff und die Fußtrittplatte können in diesem Fall ohne zusätzlichen Arbeitsschritt kostengünstig in einem Spritzgussverfahren hergestellt werden. Als Bauteil für den ersten Handgriff und die Fußtrittplatte eignet sich insbesondere ein Bügel, der wenigstens in einem unteren Bereich des Gehäuses mit diesem verbunden ist, vorzugsweise durch Schrauben.

Die Vorteile der erfindungsgemäßen Anordnung der Fußtrittplatte im mittleren unteren Bereich des Arbeitsgeräts kommen besonders gut zum Ausdruck bei einem Arbeitsgerät mit einem Reversierstarter, dessen Startergriff bezogen auf die Längsrichtung des Arbeitsgeräts zwischen dem ersten Handgriff und dem zweiten Handgriff angeordnet ist. Wenn der mit einem Zugseil verbundene Startergriff nach oben gezogen wird, entsteht dank des mittigen Haltepunkts nur ein kleines Kippmoment, das durch den Fußanpressdruck des Benutzers problemlos kompensiert wird.

Wie bereits erwähnt kann die Erfindung sowohl bei Top-Handle-Geräten, bei denen der zweite Handgriff oben auf ein Gehäuse des Arbeitsgeräts aufgesetzt ist, als auch bei Rear-Handle-Geräten eingesetzt werden, bei denen der zweite Handgriff am hinteren Ende des Arbeitsgeräts angeordnet ist.

Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist im unteren Bereich des Arbeitsgeräts ein Rollenpaar angeordnet. Das Rollenpaar ermöglicht dem Benutzer ein bequemes Führen des Arbeitsgeräts auf dem Boden oder auf einer zu bearbeitenden Oberfläche. Bevorzugt ist das Rollenpaar an dem Bauteil angebracht ist, an dem auch die Fußtrittplatte und der erste Handgriff gebildet sind. Somit kann das Bauteil, insbesondere ein Bügel, samt Fußtrittplatte und erstem Handgriff zusammen mit dem Rollenpaar als vormontierte Einheit am Gehäuse des Arbeitsgeräts montiert werden. Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den beigefügten Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:

Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Arbeitsgeräts; Figur 2 eine Unteransicht des Arbeitsgeräts aus Figur 1 ; und Figur 3 eine perspektivische Ansicht eines Bügels eines erfindungsgemäßen Arbeitsgeräts in einer anderen Ausführungsvariante.

In den Figuren 1 und 2 ist ein Trennschleifer als Beispiel für ein handgeführtes, benzinbetriebenes Arbeitsgerät 10 mit einem Verbrennungsmotor dargestellt. Gemäß dem in Figur 1 angegebenen Koordinatensystem ist die übliche Orientierung eines solchen Arbeitsgeräts 10 wie folgt festgelegt: Die z-Richtung weist nach "oben", die x-Richtung nach "vorne" und die y-Richtung zu einer Seite. Die x-Richtung korrespondiert auch mit der Längsachse A des Arbeitsgeräts 10 (siehe Figur 2). Das Arbeitsgerät 10 weist in einem vorderen Bereich ein Werkzeug 12 (hier eine Trennscheibe) auf. Hinter dem Werkzeug 10 befindet sich in einem mittleren Bereich ein von oben zugänglicher erster Handgriff 14, der quer zur Längsachse A verläuft. Der erste Handgriff 14 ist Teil eines Bügels 16, der fest mit einem Gehäuse 18 verbunden ist. In dem Gehäuse 18, das mehrteilig ausgeführt sein kann, ist ua der Verbrennungsmotor des Arbeitsgeräts 10 untergebracht.

Bei dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten Arbeitsgerät 10 handelt es sich um ein sogenanntes Top-Handle-Gerät. Das bedeutet, dass ein zweiter Handgriff 20, der nicht oder nicht wesentlich über das hintere Ende des Arbeitsgeräts 10 hinausragt, oben auf das Gehäuse 18 des Arbeitsgeräts 10 (über dem Motor) aufge- setzt ist. Wie bei solchen Arbeitsgeräten allgemein üblich weist der zweite Handgriff 20 einen Gashebel 22 auf und verläuft im Gegensatz zum ersten Handgriff 14 parallel zur Längsachse A. In der Nähe des zweiten Handgriffs 20 befindet sich eine mit einer Tankkappe verschlossene Tanköffnung 24 für die Kraftstoffeinfüllung. Bei einem sogenannten Rear-Handle-Gerät wäre der zweite Handgriff 20 nicht oben auf dem Gehäuse 16, sondern am hinteren Ende des Arbeitsgeräts 10 angeordnet. Da sich der zweite Handgriff 20 unabhängig von einer Top- oder Rear- Handle-Anordnung immer im hinteren Bereich des Arbeitsgeräts 10 und damit hinter dem ersten Handgriff 14 befindet, kann allgemein von einem vorderen Handgriff 14 und einem hinteren Handgriff 20 gesprochen werden.

Bezogen auf die Längsrichtung des Arbeitsgeräts 10 befindet sich zwischen den beiden Handgriffen 14 und 20 auf einer Seite ein Startergriff 26, der Teil eines Reversierstarters ist. Der Startergriff 26 ist in bekannter Weise mit einem Zugseil (nicht erkennbar) verbunden. Zum Anlassen des Verbrennungsmotors muss das Zugseil mithilfe des Startergriffs 26 nach oben aus dem Gehäuse 18 herausgezogen werden. Das Arbeitsgerät 10 weist darüber hinaus eine von oben frei zugängliche Fußtrittplatte 28 auf, die im mittleren unteren Bereich des Arbeitsgeräts 10 angeordnet ist. Genauer gesagt ist die Fußtrittplatte 28 bei dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel an einem unteren Ende des Bügels 16 angebracht, an dem auch der vordere Handgriff 14 gebildet ist. Sowohl der Bügel 16 als auch die Fußtrittplatte 28 bestehen im Wesentlichen aus Kunststoff und können einstückig in einem Spritzgussverfahren hergestellt werden.

Der Bügel 16 mit der Fußtrittplatte 28 ist wenigstens in einem unteren Bereich des Gehäuses 18 fest mit diesem verbunden, z. B. durch Schrauben. Im Falle einer separaten Fußtrittplatte 28 ist es aber auch möglich, diese in geeigneter Weise am Bügel 16 oder direkt am Gehäuse 18 zu befestigen.

Die Fußtrittplatte 28 ist in jedem Fall so angeordnet und ausgerichtet, dass der Benutzer während des Startvorgangs einen Fuß auf der Fußtrittplatte 28 abstellen und so das Arbeitsgerät 10 sicher am Boden halten kann, ohne dass dieses in irgendeine Richtung umkippen kann. Ferner sind das Material und die Dimensionen der Fußtrittplatte 28 so ausgelegt, dass die während des Startvorgangs auftretenden vertikalen Kräfte vom Gehäuse 18 aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist die Fußtrittplatte 28 auch ausreichend steif mit dem Bügel 16 verbunden, um beim Starten das im Haltepunkt auftretende Moment auszuglei- chen.

In Figur 3 ist eine besondere Variante des Bügels 16 gezeigt. Abgesehen von der integrierten Fußtrittplatte 28 ist ebenfalls im unteren Bereich des Bügels 16 eine Befestigungsmöglichkeit für ein Rollenpaar 30 vorgesehen. Das Rollenpaar 30 ermöglicht es dem Benutzer, das auf dem Boden oder direkt auf einer zu bear- beitenden Oberfläche liegende Arbeitsgerät 10 nach vorne zu kippen und es bei der Bearbeitung weitgehend ermüdungsfrei darauf zu bewegen. Das Rollenpaar 30 ist so angeordnet, dass es die Funktion der Fußtrittplatte 28 nicht beeinträchtigt.

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