SÄGEVORRICHTUNG

申请号 EP08706807.8 申请日 2008-01-25 公开(公告)号 EP2114642A1 公开(公告)日 2009-11-11
申请人 Kipple, Wolfgang; 发明人 Kipple, Wolfgang;
摘要 The invention relates to a sawing device (01) for sawing material to be sawed, having a rack (02) and a receiving region (03) for the material to be sawed, the region being provided on the rack (02), wherein at least one power saw (04, 05), having a saw blade for sawing the material to be sawed, is provided on the rack (02), wherein a pivot bearing (09) is provided on the power saw (04, 05), the bearing enabling a defined displacement of the saw blade at least in regions through the receiving region (03), wherein a plurality of saw blades are provided on the sawing device (01) and can be mutually pivoted in the pivot axis of the pivot bearing (09).
权利要求
Patentansprüche
1. Sägevorrichtung (01) zum Sägen von Sägegut, mit einem Gestell (02) und einem am Gestell (02) vorgesehenen Aufnahmebereich (03) für das Sägegut, wobei am Gestell (02) zumindest eine Motorsäge (04, 05) mit einem Sägeschwert zum Zersägen des Sägeguts vorgesehen ist, wobei an der Motorsäge (04, 05) ein Schwenklager (09) vorgesehen ist, welches eine definierte Bewegung des Sägeschwerts zumindest bereichsweise durch den Aufnahmebereich (03) ermöglicht, dadurch g ekennz ei chnet, dass an der Sägevorrichtung (01) mehrere Sägeschwerter vorgesehen und in der Drehachse des Schwenklagers (09) gemeinsam schwenkbar sind.
2. Sägevorrichtung nach Anspruch 1, dadur ch g ekennzeichnet, dass das Antriebsmittel (06) ein der Motorsäge (04, 05) Elektromotor ist.
3. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadur ch g ek ennz ei chnet, dass die Motorsäge (04, 05) über einen Keil- oder Zahnriemenantrieb mit dem Antriebsmittel (06) verbunden ist.
4. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennz eichnet, dass zumindest ein Stellmittel, insbesondere eine Druckfeder oder dergleichen, vorgesehen ist, wobei das Stellmittel mit Wirkungsrich- tung auf den Aufnahmebereich (03) zu am Sägewerkzeug (04, 05) oder am Antriebsmittel (06) angreift, zumindest bis das Eigengewicht des Antriebsmittels (06) und/oder des Sägewerkzeugs (04, 05) die weitere Führungs- bzw. Vorschubkraft übernimmt.
5. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch g ek ennz ei chnet, dass der Aufnahmebereich (03) wannenartig und im Wesentlichen geschlossen ausgebildet ist, wobei zumindest eine Durchtrittsöffnung (10, 12), zum Durchtritt für das Sägeschwert und/oder zum Durchtritt für Sägespäne, vorgesehen ist.
6. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g ek ennz ei chnet, dass der Aufnahmebereich (03) zumindest einseitig, das heißt auf einer seiner Stirnflächen, durch ein Begrenzungselement (15), welches beispielsweise in der Art einer Strebe und/oder Wand oder dergleichen ausgebildet ist, verschlossen bzw. begrenzt ist.
7. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Seitenwand des Aufnahmebereichs (3) als Auswurfklappe (13) ausgebildet ist, wobei die Auswurfklappe (13) schwenkbar gelagert am Gestell (02) befestigt ist, dergestalt, dass nach erfolgtem Sägevorgang die Auswurfklappe (13) öffnet und das Sägegut aus dem Aufnahmebereich (03) entfällt.
8. Sägevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennz ei chnet, dass die Auswurfklappe (13) mit einem Federelement, insbesondere einem Federzug (25) zusammenwirkt, dergestalt, dass der Federzug (25) unterstützend auf den Öffnungsvorgang der Auswurfklappe 13 wirkt.
9. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch g ek ennz ei chn et, dass der Aufnahmebereich (03) zumindest bereichsweise mit einer schwenkbar am Gestell (02) und/oder Aufnahmebereich (03) angeordneten Abdeckung (08) verschlossen werden kann.
10. Sägevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch g ek ennz ei chnet, dass die Abdeckung (08) in der Art eines Gitterrostes oder einer Mate- rialplatte ausgebildet ist.
11. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, d adurch gekennz ei chnet, dass an der Abdeckung (08) zumindest ein Handgriff (16) oder dergleichen vorgesehen ist, mit dem die Abdeckung (08) zumindest be- reichsweise angehoben bzw. verschwenkt werden kann.
12. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, d adurch g ekennz eichnet, dass an der Abdeckung zumindest ein zusätzliches Gewicht (24), beispielsweise ein Metallbügel oder dergleichen, vorgesehen ist, wobei das Gewicht (24) unterstützend bei der Betätigung der Abdeckung (08) oder der Auswurfklappe (13) wirkt.
13. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorgesehen sind, mit denen die Sägebereitschaft des Sägewerkzeugs (04, 05) in Abhängigkeit von der Betriebsposition der Ab- deckung (08) erfolgt, dergestalt, dass das Sägewerkzeug (04, 05) bei geschlossener Abdeckung (08) mit dem Säge- bzw. Vorschubvorgang beginnt bzw., sobald die Abdeckung (08) geöffnet wird, der Sägevorgang unterbrochen wird und das Sägewerkzeug (04, 05) zum Stillstand kommt.
14. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel in der Art eines Kontaktsteckers, einer Sperre, eines Schalters und/oder einer Lichtschranke ausgebildet sind.
15. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Sägevorrichtung (01) ein Notausschalter (20) vorgesehen ist, mit dem die Stromversorgung des Antriebsmittels (06) und/oder des Sägewerkzeugs (04, 05) unterbrochen werden kann.
16. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Sägeschwert in Ruhestellung in einer Art Schutzkasten (21, 22) zur Anlage kommt, wobei der Schutzkasten (21, 22) am Aufnahmebereich (03) angeordnet bzw. als Teil des Aufnahmebereichs (03) ausgebildet ist.
17. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Klemmmittel (11) vorgesehen ist, mit dem das zu sägende Sägegut während des Sägevorgangs gesichert werden kann, wobei das Klemmmittel (11) zumindest bereichsweise in den Aufnahmebereich (03) ragt.
18. Sägevorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (11) in Abhängigkeit von der Abdeckung (08) bzw. von der Auswurfklappe (13) betätigbar ist, dergestalt, dass bei geschlossener Abdeckung (08) und/oder Auswurfklappe (13) eine Klemmstellung eingenommen und bei geöffneter Abdeckung (08) und/oder Auswurfklappe (13) die Klemmstellung gelöst wird.
19. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (11) zum Sägegut hin eine gezackte und/oder geriffelte Kontur aufweist.
说明书全文

Sägevorrichtung

Die Erfindung betrifft eine Sägevorrichtung zum Sägen von Sägegut, mit einem Gestell und einem am Gestell vorgesehenen Aufnahmebereich für das Sägegut, wobei am Gestell zumindest eine Motorsäge mit einem Sägeschwert zum Zersägen des Sägeguts vorgesehen ist.

Aufgrund der Verknappung und der damit einhergehenden Verteuerung fossiler Brennstoffe werden althergebrachte Brennstoffe für Privathaushalte zunehmend interessanter. Zu den bekanntesten althergebrachten Brennstoffen zählt zweifelsohne Brennholz.

Zur Brennholzherstellung wird nach dem Fällen eines Baums in einem ersten Schritt der Stamm entastet. Anschließend werden der Stamm und dicke Äste in kurze Holzstücke mit einer Länge von typischerweise 1 m gesägt. In einem nächsten teilmaschinellen Bearbeitungsschritt werden die noch immer 1 m langen Holzstücke dann mittels einer Kreissäge oder dergleichen in kürzere Stücke von ungefähr 20 cm bis 35 cm gesägt. In der Regel sind für das Anreichen der zu sägenden Holzstücke sowie das Bedienen der Kreis- bzw. Motorsäge zumindest zwei Arbeitskräfte erforderlich. Die DE 298 10 464 Ul beschreibt eine Vorrichtung zum Sägen von Kaminholz, bei der mehrere übereinander gestapelte Stämme gleichzeitig auf Länge geschnitten werden können. Zur Anbringung der Schnitte wird eine Motorsäge beschrieben, die von Hand nacheinander entlang zweier Schnittebenen geführt wird. Nachteilig daran ist es, dass die manuelle Handhabung der Motorsäge eine potentielle Gefahrenquelle für schwere Unfälle darstellt. Außerdem ist das manuelle Führen kraftraubend und zeitaufwendig.

Die US 2,851 ,067 beschreibt eine Sägevorrichtung mit Motorsäge, die schwenkbar an einem Gestell gelagert ist. Um das Brennholz zu zersägen, wird das Sägeschwert durch den Aufnahmebereich des Brennholzes geschwenkt. Nachteilig an dieser Sägevorrichtung ist es, dass bei jeder Schwenkbewegung immer nur ein Schnitt am Brennholz anbringbar ist, so dass nur eine geringe Sägeleistung erreicht wird.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung von insbesondere Brennholz zu vereinfachen und die Anzahl der hierfür erforderlichen manuellen Arbeitsschritte erheblich zu reduzieren.

Diese Aufgabe wird durch die vorliegende Erfindung nach der Lehre des Hauptanspruchs 1 gelöst.

Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.

Die vorliegende Erfindung ist gattungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass ein Antriebsmittel vorgesehen ist, mit dem die Motorsäge antreibbar ist, und dass an der Sägevorrichtung eine Lagereinrichtung vorgesehen ist, die derart ausgebildet ist, dass die Motorsäge in einer definierten Bewegung zumindest bereichsweise durch den Aufnahmebereich geschwenkt werden kann. Demnach wird das Sägegut in den vorgesehenen Aufnahmebereich der Sägevorrichtung eingebracht, das zumindest eine Motorsäge mit Hilfe des Antriebsmittels angetrieben und über die an der Sägevorrichtung vorgesehene Lagereinrichtung derart durch den Aufnahmebereich geschwenkt, dass die Motorsäge das im Aufnahmebereich befindliche Sägegut zersägt. Erfindungsgemäß sind an der Sägevorrichtung mehrere Sägeschwerter vorgesehen, in der Drehachse des Schwenk- lagers gemeinsam schwenkbar gelagert sind. Dadurch ist es möglich mit einer Schwenkbewegung gleichzeitig mehrere Schnitte am Holz anzubringen.

Es ist natürlich denkbar, dass mehrere Motorsägen in der Sägevorrichtung vorgesehen sein können, wobei alle Motorsägen über ein gemeinsa- mes Antriebsmittel oder jede Motorsäge über ein separates Antriebsmittel angetrieben werden können bzw. kann. Ebenso ist denkbar, dass eine Vielzahl von Holzscheiten bzw. Holzstämmen in den Aufnahmebereich gelegt wird, wobei bevorzugt nur so viel Sägegut verwendet wird, dass ein zuverlässiger Sägeschnitt gewährleistet werden kann. Im Wesentli- chen kann sich dabei die Anzahl bzw. die Größe des Sägeguts nach der Größe des Aufnahmebereichs bzw. nach der Größe der Motorsäge bzw. Sägeschwerts richten.

Das Antriebsmittel selbst kann in der Art eines Elektromotors ausgebildet sein. Weiterhin sind natürlich auch andere Antriebsmittel, wie Benzinmotoren oder dergleichen, denkbar.

Über ein Antriebselement, insbesondere einen Keil- oder Zahnriemenantrieb, kann die Motorsäge mit dem Antriebsmittel verbunden werden. Wie viele Antriebsmittel bzw. wie viele Motorsägen vorgesehen sind, richtet sich in erster Linie nach der Größe der Sägevorrichtung bzw. der Ausgestaltung des Aufnahmebereichs. Erfindungsgemäß spielt die

Anzahl der Motorsägen bzw. die Anzahl der Antriebsmittel eine untergeordnete Rolle, solange gewährleistet wird, dass eine zuverlässige Zerteilung des Sägeguts erfolgt. Bevorzugt ist jedoch vorgesehen, zwei bzw. drei Motorsägen an der Sägevorrichtung vorzusehen, wobei das entspre- chende Sägegut in diesem Falle in im Wesentlichen drei bzw. vier gleich lange Teilabschnitte zersägt wird. Dabei entspricht das Längenmaß des in den Aufnahmebereich eingebrachten Sägeguts bevorzugt der Länge des Aufnahmebereichs.

Es kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Stellmittel, insbesondere eine Druckfeder oder dergleichen, vorgesehen ist, wobei das Stellmittel mit Wirkungsrichtung auf den Aufnahmebereich zu an der Motorsäge bzw. Antriebsmittel angreift, zumindest bis das Eigengewicht des Antriebsmittels und/oder der Motorsäge die weitere Führungs- bzw. Vorschubkraft übernimmt. Dies hat den Vorteil, dass die Motorsäge nicht über den kompletten Sägeschnitt hinweg angetrieben werden muss, sondern ein Großteil des Vorschubweges über das Eigengewicht des Antriebmittels bzw. der Motorsäge bewerkstelligt wird.

Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass der Aufnahmebereich wannenartig und im Wesentlichen geschlossen ausgebildet sein kann, wobei zumindest eine Durchtrittsöffnung, zum Durchtritt für das Säge- schwert und/oder zum Durchtritt für Sägespäne, vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, dass zugleich mehrere Holzstücke in den Aufnahmebereich gelegt werden können und die beim Sägeschnitt entstehenden Sägespäne nicht mit einem Kehrbesen oder dergleichen aus dem Aufnahmebereich entfernt werden müssen. Die Durchtrittsöffnung für die Motorsäge bzw. das Sägeschwert hingegen ermöglicht eine vollständige Schwenkung des Sägeschwerts durch den Aufnahmebereich.

Um ein definiertes Einschieben bzw. Einliegen des Sägeguts zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass der Aufnahmebereich zumindest einseitig, das heißt auf einer seiner Stirnflächen, durch ein Begrenzungs- element, welches beispielsweise in der Art einer Strebe und/oder Wand oder dergleichen ausgebildet sein kann, verschlossen bzw. begrenzt wird. Dies hat den Vorteil, dass, vorausgesetzt es wird im Wesentlichen gleich langes Sägegut verwendet, gleich große Teilabschnitte entstehen. Das Begrenzungselement dient also als eine Art Anschlag. Eine andere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass zumindest eine Seitenwand, wobei Seitenwand hierbei eine Fläche des Aufnahmebereichs definiert, des Aufnahmebereichs als Auswurfklappe ausgebildet sein kann, wobei die Auswurfklappe bevorzugt schwenkbar gelagert am Gestell befestigt ist, dergestalt, dass nach erfolgtem Sägevorgang die Auswurfklappe öffnet und das Sägegut aus dem Aufnahmebereich entfällt. Dies hat den Vorteil, dass das zersägte Sägegut bzw. die einzelnen Teilabschnitte des Sägeguts nicht einzeln von Hand aus dem Aufnahmebereich der Sägevorrichtung entnommen werden müssen, sondern die Entnahme des Sägeguts aus dem Aufnahmebereich im Wesentlichen automatisch erfolgt. Das zerkleinerte Sägegut kann somit direkt in eine bereitgestellte Gitterbox, Schubkarre oder dergleichen fallen, wodurch ein weiterer Arbeitsgang eingespart und eine signifikante Arbeitserleichterung für die die Sägevorrichtung bedienende Person erreicht werden kann.

Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Aufnahmebereich zumindest bereichsweise mit einer schwenkbar am Gestell und/oder Aufnahmebereich angeordneten Abdeckung verschlossen werden kann. Dies hat den Vorteil, dass ein im Wesentlichen ge- schlossener Aufnahmebereich entsteht, der das zu sägende Sägegut im Wesentlichen vollständig umgibt, so dass die Gefahr einer Verletzung bzw. eines Unfalls, beispielsweise durch umherfliegende Holzstücke oder Splitter, signifikant verringert werden kann.

Die Abdeckung selbst kann dabei in der Art eines Gitterrosts oder einer Materialplatte ausgebildet sein. Unter einer Materialplatte kann dabei bevorzugt eine vollständig geschlossene Metall-, Holz- oder Kunststoffplatte verstanden werden, die bevorzugt mit zumindest einem Sichtfenster oder dergleichen versehen werden kann, damit eine Beobachtung des Sägewerks bzw. des Sägeguts erfolgen kann.

Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass an der Abdeckung zumindest ein Halte- oder Handgriff vorgesehen ist, mit dem die Abdeckung zumindest bereichsweise angehoben bzw. verschwenkt werden kann. Es ist natürlich auch denkbar, die Abdeckung über einen Pedal-, Seil-, oder Kettenzug oder dergleichen anzuheben.

Eine nächste besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass Mittel, welche bevorzugt in der Art eines Kontaktsteckers, einer Sperre, eines Schalters und/oder einer Lichtschranke oder dergleichen ausgebildet sein können, vorgesehen sind, mit denen die Sägebereitschaft der Motorsäge in Abhängigkeit zur Betriebsposition der Abdeckung erfolgt, dergestalt, dass die Motorsäge bei geschlossener Abdeckung mit dem Säge- bzw. Vorschubvorgang beginnt bzw., sobald die Abdeckung geöffnet wird, der Sägevorgang unterbrochen wird und die Motorsäge bzw. das Antriebsmittel zum Stillstand kommt. Mit anderen Worten wird eine im Wesentlichen vollständig automatische Sägevorrichtung vorgeschlagen, die bequem und sicher von einer einzigen Person bedient werden kann.

Ferner ist vorgesehen, dass an der Sägevorrichtung ein Notausschalter oder Ähnliches vorgesehen sein kann, mit dem die Stromversorgung des Antriebsmittels und/oder der Motorsäge unterbrochen werden kann, sobald sich Probleme während des Betriebs der Sägevorrichtung ergeben.

Außerdem kann vorgesehen sein, dass das Sägeschwert bzw. die Motorsäge in Ruhestellung in einer Art Schutzkasten zur Anlage kommt, wobei der Schutzkasten am Aufnahmebereich angeordnet bzw. als Teil des Aufnahmebereichs ausgebildet ist. Dies hat den Vorteil, dass das Sägeschwert in Ruhestellung so im Schutzkasten angeordnet werden kann bzw. ist, dass eine problemlose Beladung des Aufnahmebereichs durch das Sägegut ermöglicht werden kann. Durch das sichere Verstauen des Sägeschwerts während des Beladungsvorgangs kann auch hier eine weitere Verletzungsgefahr ausgeschlossen werden. Anzumerken ist, dass das Sägeschwert nach erfolgtem Sägevorgang bzw. nach Anheben der Abdeckung automatisch in dem Schutzkasten zur Anlage kommt. Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass zumindest ein Klemmmittel vorgesehen sein kann, mit dem das zu sägende Sägegut während des Sägevorgangs gesichert wird, wobei das Klemmmittel zumindest bereichsweise in den Aufnahmebereich hinein- ragt. Das in den Aufnahmebereich eingelegte Sägegut kann mit dem Klemmmittel so gesichert werden, dass das Sägegut während und nach dem Sägevorgang sicher im Aufnahmebereich gehalten werden kann und somit ein sicherer Sägeschnitt mit Hilfe der Motorsäge gewährleistet wird. Das Klemmmittel kann ebenfalls in Abhängigkeit von der Abde- ckung betätigbar sein, dergestalt, dass bei geschlossener Abdeckung eine Klemmstellung eingenommen und bei geöffneter Abdeckung die Klemmstellung gelöst wird.

Bevorzugt weist das Klemmmittel eine zum Sägegut hin gezackte und/oder geriffelte Kontur auf und gewährleistet somit, dass das Klemmmittel sicher am Sägegut zum Eingriff kommt.

Eine Aus führungs form der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nachfolgend beispielhaft erläutert.

Es zeigen:

Fig. 1 eine Sägevorrichtung in perspektivischer Ansicht mit geöffneter Abdeckung in Betriebsstellung;

Fig. 2 die Sägevorrichtung gemäß Fig. 1 in einer weiteren

Ansicht mit Schutzhaube;

Fig. 3 die Sägevorrichtung in einer nächsten Ansicht;

Fig. 4 die Sägevorrichtung mit geöffneter Auswurfklappe.

Fig. 1 zeigt eine Sägevorrichtung 01 zum Sägen von Sägegut, mit einem Gestell 02 und einem am Gestell vorgesehenen Aufnahmebereich 03 für das Sägegut. Ferner sind am Gestell 02 zwei Motorsägen 04 und 05 vorgesehen, wobei die Motorsägen jeweils eines Sägeschwerts aufwei- sen. Die Motorsägen 04 und 05 werden über ein Antriebsmittel 06, hierbei als Elektromotor ausgebildet, angetrieben und sind über ein Antriebselement 07, hierbei als Keilriemenantrieb ausgebildet, mit dem Antriebsmittel 06 verbunden. Das Antriebsmittel 06 und die Motorsägen 04 und 05 sind um eine gemeinsame Drehachse herum schwenkbar am Gestell 02 der Sägevorrichtung 01 angeordnet.

Die in Fig. 1 dargestellte Aus führungs form zeigt die Sägevorrichtung 01 in ihrer Betriebsstellung, wobei die am Gestell 02 angeordnete Abdeckung 08 zur besseren Darstellung der Motorsägen 04 und 05 bzw. des Aufnahmebereichs 03 in geöffneter Position und somit entgegen der eigentlichen Betriebsstellung dargestellt ist. Die Motorsägen 04 und 05 sind über eine nicht näher dargestellte Lagereinrichtung derart schwenkbar am Gestell 02 befestigt, dass die Motorsägen 04 und 05 in einer definierten Bewegung zumindest bereichsweise durch den Aufnahmebe- reich 03 geschwenkt werden können. Der Antrieb der Motorsägen 04 und

05 erfolgt über das Antriebsmittel 06, während die Führungs- bzw. Vorschubbewegung über ein nicht näher dargestelltes Stellmittel, insbesondere eine Druckfeder, erfolgt, wobei das Stellmittel mit Wirkungsrichtung auf den Aufnahmebereich 03 zu an den Motorsägen 04 und 05 bzw. am Antriebsmittel 06 angreift, zumindest bis das Eigengewicht des Antriebsmittels 06 und/oder der Motorsägen 04 und 05 die weitere Führungs- bzw. Vorschubkraft für den Sägeschnitt übernimmt.

Im Wesentlichen erfolgt der Ablauf der Sägeautomatik dabei folgendermaßen: Die Sägevorrichtung 01 wird über den Aufnahmebereich 03 beladen. Durch Schließen der Abdeckung 08 schaltet das Antriebsmittel

06 bzw. der Elektromotor ein. Ist die Abdeckung 08 vollständig verschlossen, verriegelt diese und gibt eine Verriegelung des Antriebsmittel- bzw. Motorvorschubs frei. Durch die Freigabe wird der Vorschub erst mit einer Druckfeder eingeleitet und dann durch das Eigengewicht des Antriebsmittels, wie oben beschrieben, übernommen. Ist das Sägegut durchschnitten, schaltet das Antrieb smittel 06 ab und die Motorsägen 04 und 05 lösen in Endstellung, bevorzugt ca. 10° später, eine Entriegelung der Auswurfklappe 13 aus. Die Auswurfklappe 13 springt unterstützt von einem Federzug 25 auf und unternimmt dabei eine im Wesentlichen 90 "-Schwenkung. In oberster Öffnungsposition der Auswurfklappe 13 entriegelt diese wiederum die Abdeckung 08. Beim Herabfallen der Auswurfklappe 13 ist diese nun mit der Abdeckung 08 verbunden bzw. verriegelt, dergestalt, dass das Eigengewicht der Auswurfklappe 13 und ein zusätzliches Gewicht 24 nun die Abdeckung 08 öffnen. Gleichzeitig wird die Auswurfklappe 13 wieder geschlossen und das Antriebsmittel 06 wird mit den Motorsägen 04 und 05 wieder in Ausgangsposition gebracht, (siehe Fig. 2)

Nun kann die Sägevorrichtung 01 neu beladen werden und beim erneuten Schließen der Abdeckung 08 beginnt der Automatikablauf bzw. Sägevor- gang von vorne.

Der Aufnahmebereich 03 ist wannenartig und im Wesentlichen geschlossen ausgebildet, wobei Durchtrittsöffnungen 10 zum Durchtritt für Sägespäne bzw. zum Durchtritt für die Klemmmittel 1 1 vorgesehen sind. Des Weiteren sind Durchtrittsöffnungen 12 vorgesehen, wobei jeder Motorsäge 04 und 05 eine Durchtrittsöffnung 12 zugewiesen ist. Die Durchtrittsöffnungen 12 ermöglichen den Motorsägen 04 und 05 eine vollständige Verschwenkung durch den Aufnahmebereich 03. Die Klemmmittel 1 1 , welche sich während des Sägevorgangs ebenfalls in Arbeitsstellung befinden, können in Belade- bzw. Grundstellung der Sägevorrichtung 01 ebenfalls durch die Durchtrittsöffnungen 10 derart verschwenkt werden, dass sie im Wesentlichen bündig mit der als Auswurfklappe 13 ausgebildeten Seitenwand des Aufnahmebereichs 03 abschließen.

Während des Sägevorgangs sind die Auswurfklappe 13 und die Abde- ckung 08 zwangsverriegelt und können nicht geöffnet werden, bis der Sägevorgang beendet ist. Bei unsachgemäßer oder zwangsmäßiger Öffnung der Auswurfklappe 13 oder der Abdeckung 08 stoppt der Motor bzw. das Antriebsmittel 06 automatisch und sofort. Hieraus ergibt sich eine weitere Sicherheitsmaßnahme für die Sägevorrichtung 01.

Die Belade- bzw. Grundstellung wird in Fig. 2 dargestellt und zeigt die Sägevorrichtung 01 in einer weiteren perspektivischen Darstellung, wobei die eigentliche Antriebs- bzw. Sägeeinheit durch eine Schutzhaube 14 bedeckt wird. Deutlich zu erkennen ist, dass die Klemmmittel 11 während der Ruhestellung bei geöffneter Abdeckung 08 im Wesentlichen bündig mit der Auswurfklappe 13 des Aufnahmebereichs 03 abschließen. In diesem Zustand kann die Sägevorrichtung 01 mit dem Sägegut beladen werden, wobei die hintere Stirnfläche der Sägevorrichtung 01 durch ein Begrenzungselement 15 begrenzt ist. Das Begrenzungselement 15 dient hierbei also als Anschlag für das in den Aufnahmebereich 03 einzubringende Sägegut. Um gleichmäßige Teilabschnitte des Sägeguts zu gewähr- leisten, kann bevorzugt davon ausgegangen werden, dass die Länge des Sägeguts im Wesentlichen der Länge des Aufnahmebereichs 03 entspricht. Es ist jedoch auch denkbar, erheblich längeres Sägegut in den Aufnahmebereich 03 einzubringen. In diesem Falle könnte das längere Sägegut durch einen Stützbock oder dergleichen an seinem freien, aus dem Aufnahmebereich 03 ragenden Ende abgefangen werden.

Fig. 3 zeigt die Sägevorrichtung 01 in einer weiteren perspektivischen Darstellung, wobei sich die Auswurfklappe 13 in geöffneter Stellung und die Abdeckung 08 in geschlossener Stellung befinden. Die Abdeckung 08 ist im Wesentlichen als Gitterrost ausgebildet und weist in ihrem vorde- ren Bereich bzw. an der der bedienenden Person zugewandten Seite einen Handgriff 16 auf. Über den Handgriff 16 kann die Abdeckung 08 angehoben bzw. verschwenkt werden. Das Gestell 02 ist fahrbar ausgebildet, dergestalt, dass am Gestell 02 zumindest zwei Räder 17 und 18 angeordnet sind.

Ebenfalls gut zu erkennen ist das Steckerelement 19, mit dem die Stromversorgung des Antriebsmittels bzw. der Sägevorrichtung gewährleistet wird, bzw. der seitlich am Gestell 02 angebrachte Notausschalter 20, mit dem der Sägevorgang jederzeit unterbrochen werden kann.

Fig. 4 zeigt die Sägevorrichtung 01 mit geöffneter Auswurfklappe 13 und ohne Schutzhaube 14. Die Abdeckung 08 ist in Schließstellung und die Motorsägen 04 und 05 befinden sich in Ruhestellung und kommen in einer Art Schutzkasten 21, 22 zur Anlage. Die Motorsägen 04 und 05 bzw. das Antriebsmittel 06 sind über eine Lagereinrichtung 09 um eine gemeinsame Drehachse 23 herum schwenkbar am Gestell 02 der Sägevorrichtung 01 angeordnet. Bei Beginn des Sägevorgangs werden die Motor- sägen 04 und 05 bzw. das Antriebsmittel 06 über ein Stellmittel mit

Wirkungsrichtung auf den Aufnahmebereich 03 zu derart um die gemeinsame Drehachse 23 geschwenkt, dass nach geringer Vorschubbewegung durch das Stellmittel das Eigengewicht des Antriebsmittels 06 bzw. der Motorsägen 04 und 05 die weitere Führungs- bzw. Vorschubkraft durch den Aufnahmebereich 03 übernimmt. Gut zu erkennen ist ferner das zusätzliche Gewicht 24 sowie die Federzüge 25, wobei die Federzüge 25 mit den Klemmmitteln 11 verbunden sind und auch unterstützend auf die Öffnung der Auswurfklappe 13 wirken.

QQ群二维码
意见反馈