Vorrichtung zum Halten einer Säge

申请号 EP13181686.0 申请日 2013-08-26 公开(公告)号 EP2700484A1 公开(公告)日 2014-02-26
申请人 Vierveijzer, Peter; 发明人 Vierveijzer, Peter;
摘要 Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten einer Säge, insbesondere einer Kettensäge. Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung gekennzeichnet durch zumindest eine Aufnahmeeinrichtung (2c,3c), an der sich die Säge in einer stabilen Position anordnen lässt und ein Mittel (4c,5c) zum Aufhängen der Vorrichtung (6c). In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Aufnahmeeinrichtung (2c,3c) zum Halten der Säge an ihrem Blatt, insbesondere an einer eine Sägekette führenden Schiene der Kettensäge, und/oder an ihrem Gehäuse (8) eingerichtet. Die Aufnahmeeinrichtung (2c,2c) umfasst zweckmäßigerweise eine Scheide (2c) für das Blatt und/oder zur Abstützung des Gehäuses einen Stützkörper (3c), der eine konkave Auflagefläche aufweist, wobei der Stützkörper (3c) vorzugsweise an einer Stelle, an der ein Griff eines Seilzugstarters an der Kettensäge angeordnet ist, wenn diese mit ihrem Gehäuse auf den Stützkörper (3c) gesetzt ist, offen ist, sodass sich der Seilzugstarter betätigen lässt. Zweckmäßigerweise ist die Aufnahmeeinrichtung (3d) als Adaptereinheit (36d,38d) ausgebildet, die zur Aufnahme von verschiedenen Halteeinrichtungen (40,42,44) für unterschiedliche Werkzeuge (1,41,43) vorgesehen ist.
权利要求 Vorrichtung zum Halten einer Säge (1), insbesondere einer Kettensäge, gekennzeichnet durch zumindest eine Aufnahmeeinrichtung (2,3), an der sich die Säge (1) in einer stabilen Position anordnen lässt, und ein Mittel (4,5;39) zum Aufhängen der Vorrichtung.Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufnahmeeinrichtung (2,3) zur Abstützung der Säge (1) in zumindest zwei, vorzugsweise drei, zueinander senkrechten Raumrichtungen vorgesehen ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufnahmeeinrichtung (2,3) zum Halten der Säge (1) an ihrem Blatt (7), insbesondere an einer eine Sägekette führenden Schiene einer Kettensäge, und/oder an ihrem Gehäuse (8) eingerichtet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufnahmeeinrichtung eine Scheide (2) für das Blatt (7) und/oder zur Abstützung des Gehäuses (8) einen Stützkörper (3) umfasst, der eine konkave Auflagefläche aufweist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stützkörper (3) ein Sicherungselement (30) aufweist, das zum Hintergreifen eines Haltegriffs (31) der Säge (1) vorgesehen ist.
Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stützkörper (3) an einer Stelle, an der ein Griff (9) eines Seilzugstarters an der Säge (1) angeordnet ist, wenn diese mit ihrem Gehäuse (8) auf den Stützkörper (3) gesetzt ist, offen ist, sodass sich der Seilzugstarter (9) betätigen lässt.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Position der Aufnahmeeinrichtung (2,3) zu der Aufhängeeinrichtung (4,5;39) verstellbar, vorzugsweise kippbar, drehbar und/oder im Abstand zueinander verstellbar, ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Positionen der Scheide (2) und des Stützkörpers (3) unabhängig voneinander verstellbar sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufhängeeinrichtung zumindest ein Befestigungsmittel, vorzugsweise ein Hakenelement (4,5;39) und/oder ein Magnetelement (39), aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Befestigungsmittel (4,5;39) zur Anordnung an einem Geländer (10), insbesondere an einem Geländer einer Hubarbeitsbühne, eingerichtet ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufhängeeinrichtung (4,5;39) zur stabilen Anordnung der Vorrichtung zumindest zwei der Befestigungsmittel (4,5;39) aufweist und die Befestigungsmittel (4,5;39) in Abstand voneinander angeordnet sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufnahmeeinrichtung (3d) als Adaptereinheit (36d,38d) ausgebildet ist, die zur Aufnahme von verschiedenen Halteeinrichtungen (40,42,44) für unterschiedliche Werkzeuge (1,41,43) vorgesehen ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten einer Säge, insbesondere einer Kettensäge.

Zum Beschnitt von Bäumen wird üblicherweise von einer Hubarbeitsbühne aus mit einer Kettensäge gearbeitet. Wird die Kettensäge nicht benötigt, wird sie auf dem Boden der Hubarbeitsbühne abgelegt. Sie ist dann nicht gesichert, liegt störend im Weg und erhöht dadurch die Gefahr von Verletzungen beim Arbeiten.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dieses Problem zu beheben.

Die diese Aufgabe lösende Vorrichtung nach der Erfindung ist gekennzeichnet durch zumindest eine Aufnahmeeinrichtung, an der sich die Säge in einer stabilen Position anordnen lässt, und ein Mittel zum Aufhängen der Vorrichtung.

Die Vorrichtung bildet einen flexibel in verschiedenen Arbeitsumgebungen verwendbaren Ständer für die Säge, der eine sichere Unterbringung der Säge ermöglicht. Sie kann beispielsweise an einer Hubarbeitsbühne, einem Gerüst, einem Fahrzeug, einem Anhänger für ein Fahrzeug oder dergleichen angebracht werden.

Insbesondere wenn sich die Vorrichtung derart anordnen lässt, dass die Säge im Abstand von einem Untergrund, z.B. dem oben erwähnten Boden der Hubarbeitsbühne, gehalten ist, wird die Möglichkeit für ergonomisches Arbeiten geschaffen. Da die Säge nicht mehr auf dem Untergrund abgelegt und vom Untergrund aufgehoben werden muss, sind den Rücken belastende Trag- oder Hebebewegungen, zu denen sich gebückt werden muss, nicht mehr notwendig. Rückenverletzungen werden vermieden.

Zweckmäßigerweise ist für die Anordnung in der stabilen Position die Aufnahmeeinrichtung zur Stützung der Säge in zumindest zwei, vorzugsweise drei, zueinander senkrechten Raumrichtungen vorgesehen.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Aufnahmeeinrichtung zum Halten der Säge an ihrem Blatt, insbesondere an einer eine Sägekette führenden Schiene der Kettensäge, vorgesehen, wobei die Aufnahmeeinrichtung vorzugsweise vorgesehen ist derart, dass sich das Blatt bzw. die Schiene in sie einstecken lässt.

Während es vorstellbar wäre, dass die Aufnahmeeinrichtung das Blatt bzw. die Schiene nur abschnittsweise umschließt, bildet die Aufnahmeeinrichtung in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine das Blatt vollständig umschließende Scheide, die vor Verletzungen oder Beschädigungen durch das Blatt bzw. die Sägekette schützt.

Zweckmäßigerweise nimmt die Scheide das Blatt bzw. die Schiene formschlüssig, ggf. mit geringem Spiel, auf, sodass die Säge in der Scheide einen stabilen Sitz findet.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Aufnahmeeinrichtung zur Abstützung des Gehäuses der Säge einen Stützkörper, der eine konkave Auflagefläche aufweist. Während es vorstellbar wäre, die konkave Auflagefläche durch ein gebogenes oder ein flaches Blech zu bilden, ist sie zweckmäßigerweise topfartig ausgebildet. Der Stützkörper dient insbesondere zum Ablegen der Säge, wenn sie kurzzeitig nicht benötigt wird oder um die Säge zu starten.

Zweckmäßigerweise weist der Stützkörper ein Sicherungselement auf, das zum Hintergreifen eines Haltegriffs der Säge vorgesehen ist. Mittels des Sicherungselements, das vorzugsweise hakenartig geformt ist, lässt sich verhindern, dass die Säge unbeabsichtigt von dem Stützkörper abrutscht.

In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Stützkörper an einer Stelle, an der ein Griff eines Seilzugstarters an der Kettensäge angeordnet ist, wenn diese mit ihrem Gehäuse auf den Stützkörper gesetzt ist, nach außen offen, sodass sich der Seilzugstarter bei auf den Stützkörper aufgelegter Kettensäge betätigen lässt.

Bisher war es zum Starten von Kettensägen notwendig, die Kettensäge mit einer Hand zu halten und ggf. am Boden abzustellen oder zwischen den Knien einzuklemmen und mit der anderen Hand den Seilzugstarter zu betätigen. Demgegenüber ergeben sich durch die Erfindungslösung erhebliche ergonomische Vorteile. Da sich die Kettensäge mit ihrem Gehäuse zum Starten des Motors auf dem Stützkörper abstellen lässt, müssen zur Betätigung des Seilzugstarters nicht gleichzeitig Kräfte zum Tragen der Kettensäge aufgebracht bzw. in dem Fall, dass die Kettensäge zum Starten auf dem Boden abgestellt wird, der Seilzugstarter nicht in gebückter Haltung betätigt werden. Mittels der Stützvorrichtung lässt sich die Kettensäge in einer derartigen Höhe anordnen, dass sich der Seilzugstarter in aufrechter Körperhaltung betätigen lässt. Zweckmäßigerweise ist der Stützkörper dazu in seiner Höhe verstellbar, damit er sich je nach Körpergröße an der Vorrichtung in einem Abstand von 70 bis 150 cm von dem Untergrund anordnen lässt. Ist die Kettensäge auf dem Stützkörper angeordnet, muss zum Starten der Kettensäge lediglich die Kraft zur Betätigung des Seilzugstarters aufgebracht werden und unergonomische Körper-haltungen, die insbesondere in der beschriebenen gebückten Haltung eingenommen werden, lassen sich vermeiden. Die Gefahr von Rücken- oder muskulären Verletzungen beim Starten der Kettensäge ist bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich geringer.

Zweckmäßigerweise ist die Position der Aufnahmeeinrichtung zu dem Aufhängemittel verstellbar, vorzugsweise kippbar, drehbar und/oder, insbesondere zur Verstellung des Abstands der Aufnahmeeinrichtung zu dem Untergrund, im Abstand zueinander verstellbar. Die Vorrichtung lässt sich somit individuell an körperliche Voraussetzungen anpassen.

Während es vorstellbar wäre, die Vorrichtung nur mit der Scheide oder nur mit dem Stützkörper zu versehen, weist sie in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sowohl die Scheide als auch den Stützkörper auf, wobei die Position der Scheide und des Stützkörpers an der Vorrichtung vorzugsweise unabhängig voneinander verstellbar sind.

Das Aufhängemittel umfasst zweckmäßigerweise ein Befestigungsmittel, das vorzugsweise zum Übergreifen eines Geländers, insbesondere eines Geländers einer Hubarbeitsbühne, eingerichtet ist. Es versteht sich, dass das Befestigungsmittel derart vorgesehen sein kann, dass es sich stabil auf unterschiedlich breiten Gegenhaltern anordnen lässt, z.B. an Stangen des eingangs genannten Gerüsts oder an oberen Rändern von Seitenwänden einer Ladefläche eines Lastkraftwagens.

Zweckmäßigerweise weist die Aufhängeeinrichtung dazu zumindest zwei der Befestigungsmittel auf und die Befestigungsmittel sind im Abstand voneinander angeordnet.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Befestigungsmittel durch ein Hakenelement gebildet, das vorzugsweise eine gewinkelte Form aufweist und/oder in seiner Übergussweite verstellbar ist. Ferner kann ein Riegelelement vorgesehen sein, mit dem sich das Befestigungsmittel an dem Gegenhalter verklemmen lässt.

Das Befestigungsmittel kann alternativ oder ergänzend dazu als Magnet ausgebildet sein, sodass die Vorrichtung durch einen Magnet oder einen ferromagnetischen Stoff des Gegenhalters durch Magnetismus verursachte Kräfte gehalten wird. Magnete eignen sich als das Befestigungsmittel, weil die genannten Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Fahrzeuge oder Anhänger, an denen die erfindungsgemäße Vorrichtung anzuordnen ist, meist aus ferromagnetischen Materialien gebildet sind.

Zweckmäßigerweise umfasst die Aufhängeeinrichtung ein Mittel zur Befestigung der Vorrichtung in einer Aufhängeposition, das vorzugsweise zum Verklemmen des Gegenhalters, an dem die Aufhängeeinrichtung aufgehängt ist, gegen das Hakenelement, eingerichtet ist.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Aufnahmeeinrichtung über einen Steckverbindung mit dem Aufhängemittel verbindbar. Auf diese Weise lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung besonders einfach transportieren und installieren.

In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Aufnahmeeinrichtung als Adaptereinheit, die zur Aufnahme von verschiedenen Halteeinrichtungen für unterschiedliche Werkzeuge vorgesehen ist, ausgebildet. Vorteilhaft lässt sich die Vorrichtung dadurch vielseitiger verwenden. Es wird die Möglichkeit geschaffen, verschiedene Werkzeuge griffbereit an der Vorrichtung anzuordnen, sofern dies benötigt wird.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf die Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1
eine erfindungsgemäße in Vorderansicht,

Fig. 2
die Vorrichtung nach Fig. 1 in Rückansicht,

Fig. 3
die Vorrichtung nach Fig. 1 in Seitenansicht,

Fig. 4
Details der Vorrichtung nach Fig. 1,

Fig. 5
eine andere erfindungsgemäße Vorrichtung,

Fig. 6
Details der Vorrichtung nach Fig. 5,

Fig. 7
eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung,

Fig. 8
eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung,

Fig. 9
ein Detail der Vorrichtung nach Fig. 8,

Fig. 10
einen Teil einer weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung in verschiedenen Ansichten, und

Fig. 11
eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung.

Eine in den Fig. 1 bis 3 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine durch eine Scheide 2 gebildete Aufnahmeeinrichtung für eine Kettensäge 1, Hakenelemente 4,5 sowie einen Rahmen 12, mit dem die Scheide 2 und die Hakenelemente 4,5 verbunden sind. Die Hakenelemente 4,5 sind durch längliche Winkelprofile gebildet, die derart an der Vorrichtung angebracht sind, dass sie Stangen 10,11 eines Geländers einer Hubarbeitsbühne übergreifen können, wenn die Vorrichtung an dem Geländer aufgehängt wird. Alternativ könnten die Hakenelemente 4,5 aber auch durch einen oder mehrere einzelne Haken gebildet sein.

Zur Verbindung des Hakenelements 4 mit dem Rahmen 12 sind mit dem Hakenelement 4 verbundene Stangen 13 vorgesehen, die in an dem Rahmen 12 befestigten Hohlprofilen 14 verschiebbar angeordnet sind. Durch Verschiebung der Stangen 13 in den Hohlprofilen 14 lässt sich der Abstand des Hakenelements 4 vom Hakenelement 5, das an dem Rahmen 12 befestigt ist, verstellen.

Wie insbesondere Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist, sind zum Feststellen des Abstands des Hakenelements 4 vom Hakenelement 5 am Rahmen 12 Klemmschrauben 18 vorgesehen, die in einem durch den Rahmen 12 und eine Wand des Hohlprofils 14 führenden Gewinde angeordnet sind.

Zur gesicherten Befestigung der Vorrichtung an dem Geländer ist ein verschiebbares Riegelelement vorgesehen, das ein Blech 6 umfasst, mit dem die Stange 10 gegen das Hakenelement 4 verklemmt werden kann. Das Blech 6 ist mit einer Stange 15 verbunden, die in einem an dem Rahmen 12 befestigten Hohlprofil 16 geführt ist. Ferner sind an den beiden Enden des Blechs 6 Hohlprofile 17 vorgesehen, die auf den Stangen 13 verschiebbar sind. Zum Feststellen des Blechs 6 des Riegelelements ist eine Klemmschraube 25 vorgesehen, die in einem in dem Hohlprofil 16 vorgesehenen Gewinde geführt ist. Das Blech 6 kann mit Aussparungen versehen sein, um einen oder mehrere Verstrebungen des Geländers oder eines Gerüsts Raum zu bieten. Es versteht sich, dass das Riegelelement nicht, wie in Fig. 2 gezeigt, durch ein längliches Blech 6 gebildet sein muss, sondern dass es ausreichend wäre, es lediglich zur punkt- oder abschnittsweisen Anordnung an den jeweiligen Gegenhalter vorzusehen.

Die Scheide 2 ist durch einen einseitig oder auf gegenüberliegenden Seiten offenen Kasten gebildet, der eine hohlquaderartige Form aufweist und in den eine Sägekette tragende Schiene 7 der Kettensäge 1 vollständig eingesteckt werden kann. Die Fig. 4 zeigt die Kettensäge 1 in einer in die Scheide 2 eingesteckten Position in Seitenansicht teilweise im Schnitt. Fig. 4b zeigt die Scheide 2 mit eingesteckter Schiene 7 in einer Draufsicht im Schnitt.

Wie insbesondere Fig. 1b zu entnehmen ist, ist die Scheide 2 in der Vorrichtung verkippbar angeordnet. Dazu ist sie um ein Drehlager 27 drehbar angeordnet. Das Drehlager 27 ist an einer Stange 22, die am einen Ende direkt mit dem Rahmen 12 und mit ihrem anderen Ende an einer ebenfalls mit dem Rahmen 12 verbundenen Stützstange 19 befestigt. Zur Führung der Scheide 2 bei einer Drehbewegung ist eine runde Führungsschiene 20 vorgesehen, mit einer länglichen Ausnehmung, die in Fig. 2 durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist, versehen ist. Durch die Ausnehmung ist eine an der Stange 22 angeordnete Stellschraube 21 geführt, mit der sich die Scheide 2 in verschiedenen Positionen fixieren lässt.

Zur Verwendung wird die Vorrichtung zunächst mit dem Hakenelement 5 auf die untere Stange 11 des Geländers aufgesetzt und anschließend die Position des Hakenelements 4 so eingestellt, dass das Hakenelement 4 auf der Stange 10 aufsitzt. Danach wird das obere Hakenelement 4 mit den Klemmschrauben 18 festgestellt.

Anschließend wird die Vorrichtung an dem Geländer verriegelt, indem das Blech 6 unter Verschiebung der Stange 15 in dem Hohlprofil 16 und unter Verschiebung der Hohlprofile 17 an den Stangen 13 an die Unterseite der Stange 10 herangeschoben und mit der Klemmschraube 25 festgestellt wird.

Die Vorrichtung bildet dann einen Ständer für die Kettensäge 1. Dazu wird die Kettensäge 1, wie Fig. 4 zeigt, mit ihrer Schiene 7 in die Scheide 2 eingesteckt und nimmt dort die in Fig. 4b im Querschnitt gezeigte Position ein. Sie befindet sich an der Vorrichtung dann in einer stabilen Position, in der die Umgebung vor der Kette der Kettensäge geschützt ist.

Die Scheide 2 kann in die in Fig. 1b gezeigte Position gebracht werden, indem die Scheide 2 an der Vorrichtung verkippt wird und lässt sich mit der Feststellschraube 21 in dieser Position fixieren. Vorteilhaft lässt sich die Schiene 7 der Kettensäge 1 in dieser Position einfacher in die Scheide 2 hineinstecken und wieder herausziehen als in der in Fig. 1a gezeigten Position.

Es wird nun auf die Fig. 5 bis 10 Bezug genommen, wo gleiche oder gleichwirkende Teile derselben Bezugszahl wie in den Fig. 1 bis 4 bezeichnet sind, und der betreffenden Bezugszahl jeweils ein Buchstabe beigefügt ist.

Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Scheide 2c in mehreren Ansichten. Abweichend zu dem Beispiel nach den Figuren 1 bis 4 ist die Scheide 2c mit einer Auflageplatte 32 versehen, an der ein Hakenelement 33 zur Sicherung einer Kettensäge in der Scheide 2c vorgesehen ist. Wie Fig. 10c zeigt, ist ein Haken 36 des Hakenelements 33 durch eine Bohrung in der Auflageplatte 33 geführt und entgegen der Kraft einer Feder 34, die sich einerseits an der Auflageplatte 33 und andererseits an einem Gegenhalter 35 des Hakenelements 33 abstützt, verschiebbar. Ferner ist das Hakenelement 33 in der Bohrung um die Achse der Bohrung verdrehbar angeordnet, sodass sich der Haken 36 auf der der Scheide 2c abgewandten Seite der Auflageplatte 32 anordnen lässt.

Die Kettensäge kann mit ihrer Schiene 7 in die Scheide 2c eingesteckt und mit ihrem Gehäuse 8 auf die Auflageplatte 32 aufgelegt werden. Dabei wird das Hakenelement 33 von der Auflageplatte 32 weggezogen, die Kettensäge mit ihrem Gehäuse 8 auf die Auflageplatte 32 aufgelegt und anschließend das Hakenelement wieder in Richtung der Auflageplatte zurückgeführt, sodass es einen Griff der Kettensäge 1 hintergreift und somit diese in ihrer Position in der Scheide 2c sichert.

Vorteilhaft kann die Scheide 2c die Säge auch in einer waagerechten Stellung in einer stabilen Position aufnehmen.

Die in der Fig. 5 gezeigte erfindungsgemäße Vorrichtung unterscheidet sich von derjenigen nach den Fig. 1 bis 4 dadurch, dass anstatt der Scheide 2 ein topfartig geformter Stützkörper 3 vorgesehen ist, der an der Vorrichtung verdrehbar angeordnet ist (vgl. Positionen in Fig. 5a) und 5b)). Die Kettensäge 1 lässt sich mit ihrem Gehäuse 8 in den nach oben offenen Stützkörper 3 einlegen wie es Fig. 6a in einer Seitenansicht und Fig. 6b in einer Draufsicht anhand eines weiteren Ausführungsbeispiels gezeigt ist. Das Gewicht der Kettensäge 1 wird dann von dem Stützkörper 3 gehalten. Der Stützkörper 3 weist eine Bodenplatte 28 und eine Rückplatte 29 auf, auf denen die Kettensäge 1 aufliegt. Zur Seite hin ist die Kettensäge 1 durch Seitenwände 45,46 des Stützkörpers 3 gehalten. Die Seitenwände 45,46 weisen durch eine Abschrägung eine derartige Form auf, dass ein Griff 9 eines Seilzugstarters der Kettensäge 1 von außen zugänglich ist.

Ein weiterer Stützkörper 3b ist in Fig. 6 dargestellt. Abweichend von dem Stützkörper 3 nach Fig. 5 umfasst der Stützkörper 3b eine verlängerte Auflageplatte 28, auf der ein vorstehendes Hakenelement 30 angebracht ist, das einen Griff 31, der am Gehäuse 8 der Kettensäge 1 befestigt ist, hintergreift. Vorteilhaft sichert das Hakenelement 30 die Kettensäge 1 an der Stützvorrichtung 3b und verhindert, dass die Kettensäge abrutschen kann.

Um die Kettensäge 1 zu starten, wird sie wie in Fig. 6 gezeigt in den Stützkörper 3,3b eingelegt. Der Griff 9 des Seilzugstarter lässt sich in aufrechter Körperhaltung mit einer Hand betätigen und wird dabei durch den Haken 30 an dem Stützkörper 3b gesichert. Dabei ist es nicht notwendig, die Kettensäge 1 zu tragen oder am Boden abzustellen. Ist der Motor der Kettensäge 1 gestartet worden, lässt sie sich einfach wieder aus dem Stützkörper 3 herausnehmen.

Wird die Kettensäge 1 bei der Arbeit nicht benötigt, kann sie in der Stützvorrichtung 3 abgelegt werden. Sie findet dort einen stabilen Sitz.

Die Vorrichtung nach Fig. 7 unterscheidet sich von den beiden oben beschriebenen Vorrichtungen dadurch, dass sie sowohl eine Scheide 2b als auch einen Stützkörper 3c aufweist. Die Scheide 2c lässt sich in derselben Weise verstellen wie die oben beschriebene Scheide 2. Um den Stützkörper 3c von dem Bereich oberhalb der Scheide 2c wegklappen zu können, damit die Scheide 2c benutzt werden kann, ist der Stützkörper 3c über ein Kugelgelenk 24 mit einem Rahmen 12c verbunden. Der Stützkörper 3c lässt sich dann sowohl in einer in Fig. 7b gezeigten Stützposition zum Starten der Kettensäge 1 als auch in eine Parkposition bringen, in der der Bereich oberhalb der Scheide 2b frei bleibt und die Scheide 2c zum Halten der Kettensäge 1 verwendet werden kann.

Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der in Fig. 6 gezeigte Stützkörper 3b an dem oberen Hakenelement 4 der in Fig. 4 gezeigten Vorrichtung angeordnet ist. Dazu ist an dem oberen Hakenelement 4 zur Verbindung des Hakenelements 4 mit dem Stützkörper 3b ein Schienenelement 36 angeordnet, das im Querschnitt in Fig. 9 gezeigt ist. In dem Schienenelement 36 ist ein mit dem Stützkörper 3b verbundenes, mit dem Schienenelement 36 zusammenwirkendes Profilelement 37 angeordnet, das in das Schienenelement 36 eingesteckt werden kann. Zur Fixierung des Profilelements 37 in dem Schienenelement 36 ist durch eine Gewindebohrung in dem Schienenelement 36 eine Blockierschraube 38 geführt. Vorteilhaft lässt sich die Vorrichtung nach Fig. 8 dank der Steckverbindung mit dem Schienenelement 36 und dem Profilelement 37 einfach zusammensetzen, sodass die einzelnen Teile der Vorrichtung einfach transportierbar und auseinander- und zusammensetzbar sind.

Es versteht sich, dass eine derartige Steckverbindung auch zur Verbindung der Scheide 2 bis 2c mit dem Rahmen 12 vorgesehen werden könnte.

Die Vorrichtung nach Fig. 8 unterscheidet sich von denjenigen nach den Fig. 1 bis 7 ferner dadurch, dass zur Befestigung der Vorrichtung an einer Stange 11 d eines Geländers anstatt des Hakens 5 (vgl. insbesondere Fig. 3 und 7) ein Magnet 39 vorgesehen ist. Durch die Wechselwirkung zwischen dem Magnet 39 und der aus Stahl gebildeten Stange 11 d wird die Vorrichtung an dem Geländer 1 1 d gehalten.

Wie aus Fig. 11 hervorgeht, kann das Schienenelement 36 nach Fig. 8 auch als Adapterelement 36d ausgebildet sein, das zur Aufnahme unterschiedlicher Halteeinrichtungen zur Befestigung verschiedener Werkzeuge vorgesehen ist. Fig. 11 zeigt eine Halteeinrichtung 3d, die eine Trägerplatte 40, ein Befestigungsglied 42 zur Befestigung einer Bohrmaschine 41 sowie ein Befestigungsglied 44 zur Befestigung eines Trägers 43 von Bohrköpfen für die Bohrmaschine 42 umfasst.

Eine solche Adaptereinheit könnte auch an der Stelle der Vorrichtung vorgesehen sein, an der eine Scheide 2d angeordnet ist.

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