Elektrisches Handgerät mit einem angetriebenen Werkzeug, insbesondere Haushaltsgerät

申请号 EP84111281.6 申请日 1984-09-21 公开(公告)号 EP0139232A1 公开(公告)日 1985-05-02
申请人 ICOMAG Trust Reg.; 发明人 Samuel, Gimelli;
摘要 Bei einem elektrisch betriebenen Handgerät, insbesondere für den Haushalt, sind an einem Gehäuse (1) ein Handgriff (6), eine Antriebskammer (10) sowie eine Klingenführung (2) für gegeneinander bewegliche Messerklingen (4) ausgebildet, wobei das Gehäuse auf der Stromzuführseite zu einem annähernd zylindrischen Griffstab (6) ausgebildet ist, an dem sich messerseitig die Antriebskammer (10) anschließt und Griffstab und Antriebskammer etwa in geradiiniger Fortsetzung zu den Messerklingen angeordnet sind, wodurch sich eine vorteilhafte Messerführung ergibt und außerdem das Gehäuse sich besonders zur Aufnahme von Batterien bzw. Akkumulatoren für einen kabellosen Betrieb dieses Messers eignet, wenn die Antriebskammer sich über eine pultartige Schrägfläche (14) vom Griffstab aus erweitert, um darin unmittelbar oberhalb des Klingenhalters (3) den Antriebsmotor (22) sowie eine Sicherheitsschaltung (36, 45) günstig unterbringen zu können.
权利要求 1. Elektrisches Handgerät mit einem angetriebenen Werkzeug, insbesondere Haushaltsgerät, wie Küchenmesser, mit einem einen Handgriff zum Erfassen des Gerätes aufweisenden Gehäuse, in dem eine Antriebskammer für einen Antriebsmotor, eine Werkzeugführung für einen einsetzbaren Werkzeughalter für auswechselbar gelagerte Werkzeuge sowie eine Einrichtung zur Stromzuführung zum Antriebsmotor untergebracht sind, und ferner mit einem Handschalter zum Ein- und Ausschalten der Stromzuführung, dadurch gekennzeichnet, daß sich an einen annähernd zylindrischen Handgriffstab (6) werkzeugseitig die Antriebskammer (10) anschließt, die um einen über den Griffstab (6) ansteigenden Aufbau zur Aufnahme des Antriebsmotors (22) erweitert und im darunterliegenden Bereich zur Aufnahme des Werkzeughalters (3) ausgebildet ist und Antriebsmotor und Werkzeughalter über ein Getriebe kraftschlüssig miteinander verbunden sind.2. Elektrisches Handgerät mit einem angetriebenen Werkzeug, insbesondere Haushaltsgerät, wie Küchenmesser, mit einem einen Handgriff zum Erfassen des Gerätes aufweisenden Gehäuse, in dem eine Antriebskammer für einen Antriebsmotor, eine Werkzeugführung für einen einsetzbaren Werkzeughalter für auswechselbar gelagerte Werkzeuge sowie eine Einrichtung zur Stromzuführung zum Antriebsmotor untergebracht sind, und ferner mit einem Handschalter zum Ein- und Ausschalten der Stromzuführung, dadurch gekennzeichnet, daß dem Druckschalter (36 ) im Abstand und in einer geneigten Ebene dazu ein niederdrückbarer Auslöseknopf ( 45) zugeordnet ist, der einen zum Druckschalter gerichteten Sperriegel ( 43) aufweist und daß der Druckschalter (36 ) mit einer Anschlagfläche ( 42) für den Sperriegel versehen ist, wobei dieser Sperriegel in der Ausgangs- bzw. Ausschaltstellung an diese Anschlagfläche anschlägt, um die Niederdrückbewegung des Druckschalters zu blockieren, während er bei niedergedrücktem Auslöseknopf mit der Anschlagfläche außer Eingriff steht, um den Druckschalter bewegungsfrei zu machen.3. Handgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (22) über eine Zylinderschnecke (20) ein Schneckenrad (19) antreibt, dessen Exzenterzapfen (18) in den Werkzeughalter (3) eingreift.4. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffoberfläche (13) über eine pultartige Schrägfläche (14) in eine Deckenfläche (15) des Antriebskammer-Aufbaus übergeht.5. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) längsgeteilt und in jeder Gehäusehälfte ein Lagersockel (23) für das Antriebs-Schneckenrad (19) ausgebildet ist.6. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Griffstab (6) ein Akkumulatorensatz (28) untergebracht ist.7. Handgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Griffstabende (30) eine induktive Batterie-Ladeeinrichtung (31) untergebracht ist.8. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Griffstab (6) eine Kabeleinführung sowie ein Kabelanschluß ausgebildet sind.9. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckschalter (36 ) in einer an den Handgriff ( 6 ) anschließenden pultartigen Schrägfläche ( 14 ) und der Auslöse- knopf (45 ) in einer dazu abgewinkelten Deckenfläche ( 15 ) angeordnet ist.10. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckschalter (36 ) in der Niederdrückstellung den Sperriegel (43) des Auslöseknopfes (45 ) übergreift und ihn in der Niederdrückstellung festhält.11. Handgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslöseknopf (45 ) für seine selbsttätige Rückstellung in die Ausgangsstellung druckbelastet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein elektrisches Handgerät mit einem angetriebenen Werkzeug, insbesondere Haushaltsgerät, wie Küchenmesser, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Bei den in der Praxis bekannten Elektroküchenmessern ist in einem mit einem Handgriff versehenen Gehäuse ein Elektromotor eingebaut, der über ein Elektrokabel an das elektrische Stromnetz anschließbar ist. Ein vom Motor angetriebenes Getriebe wandelt die motorische Rotationsbewegung in eine translatorische Hin- und Herbewegung für die in einem Klingenhalter eingesetzten Messerklingen um. Der Motor befindet sich bei einem bekannten Gerät (DE-U-79 32 967) in Verlängerung der Messerklingen in einem als Handgriff ausgebildeten Gehäuse. Da zwischen Motor und Messerklingen noch ein Getriebe erforderlich ist, ergibt sich ein verhältnismäßig langes Gehäuse, das das Messer unhandlich macht. Dieses Elektromesser kann nur mittels Netzanschlusses betrieben werden und das dazu notwendige Elektrokabel schränkt seinen Einsatz und die Beweglichkeit erheblich ein. Außerdem entsprechen Netzstromgeräte nicht dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis. Dazu genügen auch die bekannten Handgeräte mit Druckknopf- oder Schieberschalter nicht. Um ein unbeabsichtigtes Betätigen des Schalters zu verhindern, ist es bekannt (DE-U-77 26 262), einen zweiarmigen Kippschalter mittels eines benachbarten Schiebers derart zu sichern, daß dieser Schieber den einen Arm übergreift und sich der Kippschalter erst dann wieder betätigen läßt, wenn der Schieber zurückgezogen ist. Da Schieber und Schalter dicht nebeneinander angeordnet sind und der Schieber in der Freigabestellung verbleibt, kann diese Schalteinrichtung von einer Hand ausgelöst werden, während die andere Hand sich an der Messerklinge befinden kann. Gerade bei Elektronessern ergeben sich dadurch viele Verletzungen. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein elektrisch angetriebenes Handgerät zu schaffen, dessen Gehäuse eine besonders günstige Werkzeugführung gewährleistet, eine gedrängte Unterbringung der Antriebsorgane ermöglicht und dadurch vor allem auch für eine kabellose Ausbildung und für eine Sicherheitsschaltung besonders geeignet ist.

Diese Aufgabe wird an einem Elektromesser nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 gemäß der Erfindung durch die Kennzeichnungsmerkmale dieses Patentanspruches gelöst.

Ein an allen Handgeräten bewährter Sicherheitsschalter ist in den Ansprüchen 9 bis 11 beansprucht.

Weitere Erfindungsmerkmale sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet.

Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Gerätegehäuses mit einem handlichen. Griffteil in unmittelbarer Ver--längerung der Messerklingen wird eine gewohnte, im wesentlichen einem üblichen Pandmesser entsprechende und somit günstige Führung des Elektromessers und zudem eine zweckmäßige Unterbringung des Motors und des Getriebes gewährleistet. Vor allem der Griffteil dieses Gehäuses ist besonders für den Einbau eines Akkumulatorensatzes und gegebenenfalls einer Aufladeeinrichtung geeignet, um auf diese Weise ein kabelloses Handgerät zu schaffen, das sich unabhängig vom Stromnetz an jeder Stelle zum Einsatz bringen läßt.

Eine erfindungsgemäße Einschaltsicherung verhindert auf äußerst einfache Weise ein unbeabsichtigtes Ingangsetzen des Messers und eine daraus sich ergebende Verletzungsgefahr. Die Arbeitssicherheit wird vor allem dadurch erhöht, daß das Einschalten des Gerätes beide Hände erfordert und sich diese beim Ingangsetzen des Gerätes nicht im Wirkungsbereich der Messer befinden können.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles, das auch in der Zeichnung schematisiert dargestellt ist, näher beschrieben. Es zeigen:

  • Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Gehäuse eines Küchenmessers,
  • Fig. 2 eine Frontansicht hierzu,
  • Fig. 3 eine Seitenansicht zur Fig. 1 und
  • Fig. 4 eine vergrößerte Detailzeichnung einer Sicherheitsschalteinrichtung.

Das dargestellte Elektromesser umfaßt ein zweckmäßig längsteilbares Gehäuse 1 mit einer Klingenführung 2, in der ein Klingenhalter 3 für beispielsweise zwei gegeneinander bewegbare Messerklingen 4 gelagert ist. Das Gehäuse ist auf der hinteren, den Messerklingen abgekehrten Seite zu einem annähernd zylindrischen Griffstab 6 ausgebildet, der sich gut von einer Hand erfassen läßt und zweckmäßig mit einer Oberflächenrippung 7 ausgestattet ist. Seine Seitenflächen 8 können auch abgeflacht sein (Fig. 3). Zur Klingenseite hin vergrößert sich das Gehäuse zu einer Antriebskammer 10, deren Bodenfläche 11 sich aber in etwa gerader Verlängerung zur Bodenfläche 12 des Griffstabes fortsetzt, während die Griffoberfläche 13 über eine pultartige Schrägfläche 14 in die angehobene Deckenfläche 15 der Antriebskammer übergeht. Der in der Klingenführung 2 verschiebbare Klingenhalter 3 weist an seinem hinteren Ende eine Kulissenführung 17 auf, in die ein Exzenterzapfen 18 eines Schneckenrades 19 eingreift. Das Schneckenrad wird von einer obenliegenden Zylinderschnecke 20 eines Antriebsmotors 22 angetrieben. Der Motor ist unmittelbar oberhalb der Klingenführung 2 in der Antriebskammer untergebracht. Zur Lagerung des Schneckenrades ist in jeder Gehäusehälfte ein Lagersockel 23 ausgebildet, an denen auch zwei Schaltklemmen 25,26 befestigt sind. Erstere ist über ein Verbindungskabel 27 mit einem Akkumulatorensatz 28 leitend verbunden, während die andere Klemme mit dem Motor in Verbindung steht. Beim Ausführungsbeispiel ist in das Griffstabende 30 eine induktive Aufladeeinrichtung 31 eingebaut. Eine Haltefeder für die Messerklingen ist mit 48 bezeichnet. Wie insbesondere Fig. 4 zeigt, ist in eine Durchbrechung 35 der pultartigen Schrägfläche 14 des Gehäuses ein Druckschalter 36 entgegen einer Druckfeder 37 niederdrückbar eingesetzt. Diese Druckfeder ist einerseits im Innern dieses Druckschalters und andererseits in einem Bodeneinsatz 38 abgestützt. Auf der Griffseite steht vom Druckschalter eine Druckleiste 40 ab, die beim Niederdrücken (gestrichelt) die Schaltklemme 26 niederdrückt, diese mit der Schaltklemme 25 in Kontakt bringt und dadurch den Stromfluß zum Motor schließt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist an einem Bund 41 des Druckschalters 36 ein Schräganschlag 42 für einen Sperrriegel 43 ausgebildet, der von einem Auslöseknopf 45 absteht. Dieser Auslöseknopf ist in einer Führung 46 in der Deckenfläche 15 entgegen einer Druckfeder 47 niederdrückbar. Da in der Anhub- bzw. Ausgangsstellung der Sperrriegel 43 des Auslöseknopfes an den Schräganschlag 42 des Druckschalters anschlägt, kann dieser nicht niedergedrückt und damit der Motor nicht inganggesetzt werden. Erst wenn vorher der Auslöseknopf nach unten gedrückt worden ist. (gestrichelte Stellung), läßt sich auch der Druckschalter 36 zum Schließen des Stromkreises niederdrücken. Weil der Druckschalter in der Niederdrückstellung mit seinem Bund 41 den Sperriegel 43 übergreift (gestrichelt), bleibt auch der Auslöseknopf in seiner Tiefstellung, bis der Druckschalter freigelassen wird, worauf die Druckfeder 47 auch den Auslöseknopf wieder in die Ausgangsstellung zurückführt, in der er wiederum den Druckschalter 36 blockiert. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind Druckschalter 36 und Auslöseknopf 45 nicht dicht nebeneinander, sondern im Abstand voneinander und vor allem in verschiedenen Ebenen angeordnet. Daraus folgt, daß die beiden Druckknöpfe nur von zwei Händen betätigt werden können. Um das Elektromesser einzuschalten, müssen also vorher mit der freien Hand der Auslöseknopf 45 und dann mit dem Daumen der anderen, den Griffstab umklammernden Hand der Druckschalter 36 betätigt werden.

Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel. So läßt sich das handliche und verhältnismäßig kleine Gehäuse auch in Verbindung mit einem Kabelanschluß mit Vorteil verwenden, wobei im Griffstab dann die Kabeleinführung und -halerung vorgesehen werden. Am Griffstabende kann auch ein Steckeranschluß ausgebildet sein, wenn ein getrenntes Batterie-Aufladegerät zum Einsatz kommen soll.

Auch die Zuordnung von Druckschalter 36 und Auslöseknopf 45 ist nicht auf die gezeigte Darstellung beschränkt, sondern der Druckschalter kann auch andere Schrägstellungen bis zur Senkrechtstellung zum Auslöseknopf einnehmen. Bewegen sich die beiden Organe in der 90°-Winkelstellung zueinander, dann muß im Druckschalter ein Aufnahmeraum (nicht bezeichnet) vorhanden sein,in den der Sperriegel in der Niederdrückstellung eingreifen kann. Befindet sich der Druckschalter 36 in einer etwa zum Griff gleichlaufenden Fläche, dann wird der Auslöseknopf an einer hierzu abgewinkelten Fläche untergebracht, die sowohl in Ausrichtung auf die Griffachse, z.B. an der Gehäusestirnfläche, als auch an einer Gehäuseseite liegen kann, um so die vorbeschriebene Wechselwirkung der beiden Schaltelemente zu gewährleisten.

Die Anschlag-Abschrägung 42 wird in ihrer Neigung entsprechend der Winkelstellung der beiden Schaltelemente variieren. Auch der Sperriegel 43 kann an seinem Ende abgeschrägt sein. Sind die beiden Schaltelemente nicht drehsicher geführt, dann empfiehlt es sich, sowohl die Anschlagfläche als auch den Sperriegel auf einen größeren Umfangsbereich auszudehnen. Anstelle der gezeigten Druckleiste kann der Druckschalter auch mit einem anderen Kontaktorgan ausgerüstet sein.

Der erfindungsgemäß durch einen Auslöseknopf gesicherte Druckschalter kann auch an Elektrogeräten mit anderen Gehäuseformen, mit oder ohne Kabelanschluß, vorgesehen sein, wenn nur die entsprechende Zuordnung der beiden Druckknöpfe gewährleistet ist.

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