Öffnungshilfe zum Öffnen einer Nahrungshülle |
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申请号 | EP11003910.4 | 申请日 | 2011-05-12 | 公开(公告)号 | EP2447018B1 | 公开(公告)日 | 2015-01-21 |
申请人 | Auf der Heide, Christian; | 发明人 | Auf der Heide, Christian; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Öffnungshilfe zum Öffnen von Nahrungsmittelhüllen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Nahrungsmittelhülle nach dem Anspruch 12 und ein Nahrungsmittel nach dem Anspruch 13. Nahrungsmittelhüllen werden im Stand der Technik vielfältig eingesetzt, um Nahrungsmittel darin zu verpacken. Die Hüllen bestehen dabei sowohl aus Kunststoffen, wie auch Naturprodukten, insbesondere Naturdarm. Vor allem werden die bekannten Nahrungsmittelhüllen in der Wurstproduktion eingesetzt. Der Wurstinhalt, das Brät, wird dabei in Wursthüllen eingefüllt und endseitig verschlossen, meist mit jeweils einem Clip oder durch Abbinden oder dergleichen. Dieses gilt auch für formähnliche Verpackungen, deren Inhalt aus Käse, Milchprodukten oder auch fertigen Mahlzeiten besteht. Zum Öffnen solcher Produkte muss ein Hilfsmittel verwendet werden, mit dem die Verpackung geöffnet oder unmittelbar ein Stück abgetrennt wird. Da die eingesetzten Nahrungsmittelhüllen möglichst nicht unbeabsichtigt beschädigt werden sollen, sind sie sehr stabil ausgeführt. Insbesondere künstliche Nahrungsmittelhüllen werden in der Verarbeitung zur Herstellung von Wurstprodukten hohen mechanischen Anforderungen unterzogen und sollen den maximalen Schutz des Produktes gewährleisten. Um eine solche Hülle oder Wurstverpackung zu öffnen reicht oft ein herkömmliches Essbesteck nicht aus. Stattdessen werden oft sehr spitze und scharfe Küchenmesser oder auch Scheren eingesetzt, die sehr umständliche Öffnungsmethoden und eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Verbraucher darstellen. Ein gefahrloses Öffnen solcher Nahrungsmittelhüllen ist somit ohne solches Werkzeug fast unmöglich, wenn man beispielsweise bei einem Picknick, einer Wanderung oder unterwegs ein Wurstprodukt öffnen will. Als weiteres Öffnungswerkzeug sind auch Reiszwecken denkbar, die aber klein sind und deshalb auch nur umständlich in der Handhabung zum Öffnen sind. Aus dem Stand der Technik sind zwar unterschiedlichen Nahrungsmittelhüllen bekannt, die mit einer gesonderten Öffnungshilfe versehen sind. Hierfür wird aber auf der Nahrungsmittelhülle eine Klebeverbindung mit einem Band fixiert, die beim Entfernen des Bandes die Nahrungsmittelhülle im Bereich der Verbindung aufreißt, wobei das Aufreißen mit einer sehr großen Kraftanstrengung verbunden ist. Das Aufkleben eines Bandes auf eine solche Hülle ist nur mit großem technischem Aufwand möglich und bedarf zusätzlichen Maschinenaufwands. Zudem müssen Kleber eine lebensmittelrechtliche Zulassung haben und können im Bereich der Öffnung mit dem Nahrungsmittelprodukt in Berührung kommen. Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Öffnungshilfen der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln und deren Anwendbarkeit zu verbessern. Weiterhin ist es eine Aufgabe Nahrungsmittelhüllen und Nahrungsmittel bereitzustellen, die leicht zu öffnen sind. Eine Vorrichtung zur Lösung der erfinderischen Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Danach wird eine Öffnungshilfe zum Öffnen von insbesondere Nahrungsmittelhüllen vorgeschlagen, umfassend eine flache formstabile Scheibe mit einem Schädigungswerkzeug, das wenigstens eine Spitze aufweist, wobei die Spitze in einer Ebene mit der Scheibe angeordnet ist und von einem das Schädigungswerkzeug benachbarten Bereich umgeben ist, und wobei das Schädigungswerkzeug derart ausgebildet ist, durch Druck zumindest zum Teil aus der Ebene der Scheibe herausbewegt zu werden, und wieder in die Ebene der Scheibe zurückzukehren, sobald kein Druck auf das Schädigungswerkzeug ausgeübt wird. Mit dem Schädigungswerkzeug, insbesondere der dafür vorgesehenen Spitze, lässt sich leicht eine Nahrungsmittelhülle öffnen, um Zugang zu einem Nahrungsmittelprodukt zu bekommen, das mit der Nahrungsmittelhülle eingepackt ist. Die Öffnungshilfe ist als eine separate Öffnungshilfe zu verstehen, die nicht in eine Nahrungsmittelhülle integriert ist. Somit kann mit der Öffnungshilfe die Nahrungsmittelhülle an jeder beliebigen Stelle geöffnet werden. Zudem ist die Öffnungshilfe wieder verwendbar. Da die Öffnungshilfe als eine Scheibe ausgebildet ist, in deren Ebene das Schädigungswerkzeug angeordnet ist, kann sie leicht mit dem Nahrungsmittelprodukt verpackt werden. Um die Spitze des Schädigungswerkzeugs mit der Nahrungsmittelhülle in schädigenden Kontakt zu bringen, wird die Scheibe auf die Nahrungsmittelhülle aufgelegt und die Spitze in Richtung der Hülle gedrückt. Durch die Scharfkantigkeit des Schädigungswerkzeugs ist es damit sehr leicht, die Nahrungsmittelhülle zu durchbrechen. Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist die Scheibe wenigstens zwei linear ausgerichtete Ausnehmungen auf, wobei ein zwischen den linear ausgerichteten Ausnehmungen angeordneter Bereich das Schädigungswerkzeug bildet. Das Schädigungswerkzeug ist innerhalb einer äußeren Umfangsfläche der Scheibe angeordnet, wobei die Ausnehmungen wenigstens teilweise äußere Kanten des Schädigungswerkzeuges bilden. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Schädigungswerkzeug scharfkantig ausgebildet. Um die Schädigungsfunktion der Öffnungshilfe zu verbessern, sind die Kanten des Schädigungswerkzeuges gerade im Bereich der Ausnehmungen möglichst rechtwinkelig ausgeformt. Runde Kanten würde die Schädigungsfunktion herabsetzen. Die Öffnungshilfe ist zudem auf einer Ober- und einer Unterseite mit scharfen Kanten versehen, da die Öffnungshilfe zum Öffnen einer Nahrungsmittelhülle von beiden Seiten der Scheibe eingesetzt werden kann, Weiterhin ist das Schädigungswerkzeug geeignet die Nahrungsmittelhülle zu durchschneiden, zu durchstoßen oder dergleichen mehr zu durchbrechen. Vorteilhafterweise weist das Schädigungswerkzeug mehrere Spitzen auf, wobei die Spitzen dabei V-förmig ausgebildet sind. Mit der Spitze lässt sich die Nahrungsmittelhülle leicht durchbrechen und das Nahrungsmittel öffnen. Die Spitze weist einen Winkel auf, der das Öffnen erleichtert, was bedeutet, dass der Winkel vorzugsweise spitz ist. Weiterhin ist vorteilhaft vorgesehen, dass die wenigstens eine Spitze von einem das Schädigungswerkzeug benachbarten Bereich umgeben ist. Die Öffnungshilfe ist als flache Scheibe ausgebildet, beispielsweise in Form einer Münze. Der zum Schädigungswerkzeug benachbarte Bereich umgibt das Werkzeug derart, dass wenigstens die Spitze in einem Nichtgebrauchszustand der Öffnungshilfe nicht nach außen hervortritt. Hierdurch wird eine Gefährdung durch das Schädigungswerkzeug verhindert und ein Verletzungsrisiko verringert. Insofern kann beispielsweise die Öffnungshilfe unbedenklich in einer Hosentasche oder einer Geldbörse aufbewahrt werden ohne die Gefahr, dass man sich beim Ergreifen verletzen könnte. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Ausnehmungen in linearer Ausrichtung eine gerade, wenigstens teilweise gekrümmte, gezackte oder dergleichen mehr geformte Form auf. Eine gekrümmte Form der Ausnehmungen kann somit besser an eine Fingerform angepasst werden. Zudem kann man derart sehr leicht eine noch enger zulaufende Spitze formen. Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind die linear ausgerichteten Ausnehmungen schräg zueinander angeordnet und bilden Schenkel eines spitzwinkeligen Dreiecks, wobei das Schädigungswerkzeug im Bereich einer Basis des Dreiecks mit der Scheibe verbunden ist. Die Scheibe weist demnach lediglich nur die zwei Ausnehmungen auf zur Bildung des Schädigungswerkzeugs, die V-förmig angeordnet sind. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform der Erfindung verbindet eine zick-zack-förmige Ausnehmung die beiden linear ausgerichteten Ausnehmungen. Hierdurch kann das Schädigungswerkzeug wenigstens zwei Spitzen aufweisen, wobei ein der zick-zack-förmige Ausnehmung gegenüberliegender Bereich die Basis bildet, in der das Schädigungswerkzeug mit der Scheibe verbunden ist. Die beiden linear ausgerichteten Ausnehmungen sind nach dieser Ausführungsform parallel oder schräg zueinander angeordnet, so dass eine Außenkontur des Schädigungswerkzeugs eine W-Form aufweisen kann. Die zick-zack-förmige Ausnehmung schließt dabei vorzugsweise an zwei Enden der linear ausgerichteten Ausnehmungen an, wobei alternativ auch ein andere Anordnung vorstellbar ist, beispielsweise dass die linear ausgerichteten Ausnehmung ungefähr mittig durch die zick-zack-förmige Ausnehmung geschnitten werden. So ergibt sich gleich eine zweiseitige Einsatzmöglichkeit der Öffnungshilfe. Dabei ist vorgesehen, dass der Basisbereich oder ein vom Basisbereich in axialer Richtung über die linear ausgerichteten Ausnehmungen hinausragender linearer Bereich ein Gelenk aufweist. Ein solches Gelenk kann sich allein schon durch die Flexibilität des Materials der Scheibe ergeben oder aber auch eine Materialschwächung sein. die In dem Bereich eingebracht ist. Bevorzugt besteht die Scheibe aus einem die Nahrungsmittelhygiene betreffenden unbedenklichen Material, insbesondere aus Plastik, Metal oder dergleichen. Ein für den Einsatzzweck in Frage kommendes Material ist besonders bevorzugt lebensmittelverträgliches Polystyrol oder Polyamid. Zusätzlich ist das Material wenigstens teilweise flexibel, insbesondere biegesteif. Hierdurch kann die Spitze leicht aus der Ebene der Scheibe herausgebogen werden und kehrt nach Gebrauch wieder in die Ursprungsform zurück, wo die Spitze von dem benachbarten Bereich geschützt umgeben ist. Vorzugsweise ist die Scheibe rund, oval oder eckig. Die Form der Scheibe kann beliebig gewählt werden, wobei auch Figuren möglich sind, die an andere Produkte erinnern lassen, wie beispielweise Fußbälle oder andere Sportgeräte. Die Scheibe ist vorzugsweise plan ausgebildet, weist also keine Krümmung auf. Damit lässt sich die Öffnungshilfe leicht transportieren und auch in Umverpackung eines Nahrungsproduktes gut unterbringen. Die Scheibe weist zudem eine wenigstens teilweise gleichmäßige Dicke auf. Zusätzlich kann sie aber noch Muster oder Reliefs aufweisen, mit denen Buchstaben oder Figuren auf einer Oberfläche der Scheibe aufgebracht werden können. Hierdurch können Firmen Ihren Firmennamen zu Werbezwecken auf die Scheibe auf- oder einbringen. Auch sind Gebrauchshinweise oder Figuren vorstellbar, mit denen die Öffnungshilfe als Werbemittel einsetzbar ist. Nach einer weiteren Ausführungsform weist die Scheibe wenigstens eine weitere Ausnehmung, insbesondere ein Loch auf. Mit diesem Loch kann die Öffnungshilfe über eine Schnur oder dergleichen an eine Nahrungsmittelhülle oder ein Nahrungsmittelprodukt angelenkt werden, so dass solche Produkte zusammen mit einer Öffnungshilfe verkauft werden können, die nicht verloren geht. Weiterhin wird die Aufgabe durch eine Nahrungsmittelhülle gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 12 aufweist. Ein solche Nahrungsmittelhülle, insbesondere aber ein Verpackungsschlauch für Lebensmittel, weist wenigstens einen endseitig angeordneten Verschluss auf, an den eine Öffnungshilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11 angelenkt ist. Die Öffnungshilfe ist demgemäß derart ausgelegt, dass sie die Nahrungsmittelhülle durchbrechen kann. Es kann vorgesehen sein, die Öffnungshilfe mittels eines flexiblen Bandes oder einer Schnur an den Verschluss anzulenken, so dass erstens die Öffnungshilfe nicht verloren gehen kann, zweitens so positioniert werden kann, dass die Nahrungsmittelhülle auch geöffnet werden kann und drittens die Öffnungshilfe auch wiederverwendet werden kann, indem die Öffnungshilfe von dem Verschluss durch Durchtrennen des Bandes oder der Schnur gelöst werden kann. Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Nahrungsmittel gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 13 aufweist. Danach ist das Nahrungsmittel insbesondere ein Wurstprodukt, mit einem in einem endseitig verschlossenen Verpackungsschlauch aufgenommen Nahrungsinhalt, wobei das Nahrungsmittel eine Öffnungshilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11 aufweist. Weiter Ausführungsbeispiele ergeben sich aus den Unteransprüchen. Ein Ausführungsbeispiel wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt:
In Der durch das Dreieck gebildete Bereich zwischen den linear ausgerichteten Ausnehmungen 3, 4 und der Basis 6 bildet ein Schädigungswerkzeug 7, mit dem eine später zu erklärende Nahrungsmittelhülle 10 geöffnet wird. Die linearen Ausnehmungen 3, 4 begrenzen demnach einen flexiblen Bereich der Scheibe 2 wenigstens teilweise zu einem äußeren Umfang der Scheibe 2. Im Bereich der Schnittstelle 5 weist das Schädigungswerkzeug 7 eine Spitze 8 auf. Die Spitze 8 ist derart ausgebildet, dass es das Öffnen der Nahrungsmittelhülle 10 erleichtert. Dafür sind die linearen Ausnehmungen 3, 4 in einem spitzen Winkel zueinander angeordnet, also einem Winkel unter 90 Grad. Winkel über 90 Grad sind zwar auch denkbar, würde aber den Öffnungsvorgang nicht erleichtern. Die linearen Ausnehmungen 3, 4 sind in der Zeichnung als dicke schwarze Linien dargestellt, wobei die Ausnehmungen 3, 4 einen Spalt in der Scheibe 2 darstellen, der zwischen ca. 0,5 und 2 mm breit ist, insbesondere 1 mm breit ist. Zudem sind die Kanten scharfkantig, was ebenfalls den Öffnungsvorgang erleichtert. Die linearen Ausnehmungen 3, 4 werden vorzugsweise durch Austanzen hergestellt, ohne dass die Kanten der Ausnehmungen 3, 4 abgerundet würden. Es ist aber auch möglich, die Öffnungshilfe mittels eines Extrudierverfahrens herzustellen, in dem die linearen Ausnehmungen bereits vorgesehen sind. Alternativ zu den in der Zeichnung dargestellten geradlinig verlaufenden linearen Ausnehmungen 3, 4 können die linearen Ausnehmungen auch eine wenigstens teilweise gekrümmte und/oder kantige Form aufweisen, beispielsweise gewellt oder zick-zack-förmig sein. Ein Durchmesser der Scheibe 2 der Öffnungshilfe 1 kann im wesentlich variabel gestaltet werden, wobei es sich herausgestellt hat, dass ein Durchmesser von 30 bis 50 mm vorteilhaft ist um die Nahrungsmittelhüllen 10 zu öffnen. Hierbei ist ein Durchmesser von ca. 35 mm besonders zu bevorzugen, da mit einer solchen Größe der Scheibe 2 alle Nahrungsmittelhüllen geöffnet werden können. Die Scheibe 2 des ersten in der Die Nahrungsmittelhülle 10 umgibt, wie in der Die Das Prinzip der Öffnungshilfe 1 ist in den Zum Öffnen einer Nahrungsmittelhülle 10 bzw. eines Nahrungsmittelproduktes 12 wird die Öffnungshilfe 1, wie in der Der Druck wird normalerweise von einem Anwender mittels Daumen oder einem anderen Finger ausgeübt, wobei durch die Größe der Öffnungshilfe 1 das Schädigungswerkzeug 7 groß genug ist, dass der Daumen auf dem Schädigungswerkzeug 7 ruht und die Scheibe 2 nicht noch weiterhin auf dem Nahrungsmittelprodukt 12 fixiert werden muss. Zusätzlich zur einer ungefähren Vertikalbewegung der Spitze 8 bzw. eines Teils des Schädigungswerkzeugs 7 kann die Öffnungshilfe 1 während des Öffnungsvorgangs auch noch seitlich verschoben werden, damit die Spitze 8, die bereits schon aus der Ebene der Scheibe 2 herausgedrückt ist, auch noch in Richtung, in die die Spitze zeigt, in die Nahrungsmittelhülle 10 bewegt wird. Hierdurch wird eine weitere Schädigungsbewegung erzielt, die das Öffnen zusätzlich erleichtert. Neben den Ausnehmungen 3, 4, 9 ist es vorgesehen, dass die Scheibe 2 geprägt ist. Mit der einer solchen Prägung können sowohl Informationen als auch Hilfsmittel auf die Scheibe 2 auf- oder eingebracht werden. Mit einer solchen Prägung kann beispielsweise eine Oberfläche des Schädigungswerkzeugs 7 geriffelt ausgestaltet werden, damit die Oberfläche nicht rutschig ist. Zudem können auch Informationen auf die Scheibe 2 auf- oder eingeprägt werden, die einerseits dem Zweck der Öffnungshilfe 1 dienlich sind oder aber auch einen Werbezweck erfüllen. Die Öffnungshilfe 1 ist aus einem lebensmittelhygienisch unbedenklichen Material hersteilbar, vorzugsweise aus Polystyrol (PS) oder Polyamid (PA). Das Material der Scheibe 2 kann in unterschiedlichen Farben oder auch mehrfarbig eingefärbt sein in Abhängigkeit eines Wunsches eines Kunden, der die Öffnungshilfe 1 einsetzt oder verkauft. Die Öffnungshilfe 1 lässt sich leicht durch Stanzen oder Spritzgießen herstellen. Ein zweites Ausführungsbeispiel ist in der Ein weiteres nicht in der Zeichnung dargestelltes Ausführungsbeispiel einer Öffnungshilfe, weist zwei lineare neben einander angeordnete Ausnehmungen auf, die durch eine zick-zack-förmige Ausnehmung verbunden sind. Durch die zick-zack-förmige Ausnehmung weist das Schädigungswerkzeug gleich zwei Spitzen auf, mit deren Hilfe eine Nahrungsmittelhülle durchbrochen werden kann. Die zick-zack-förmige Ausnehmung ist dabei derart gewählt, dass die Spitzen groß genug sind eine Schädigung, also ein Öffnen der Hülle hervorzurufen. Die zick-zack-förmige Ausehmung kann derart zwischen den zwei linearen Ausnehmungen angeordnet sein, dass die Spitzen in etwas in einer Mitte der Öffnungshilfe 1 angeordnet sind, so dass es zwei Schädigungswerkzeuge aufweist, die jeweils von einer anderen Seite zu bedienen sind.
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