AUSKLAPPSCHERE

申请号 EP01949460.8 申请日 2001-07-03 公开(公告)号 EP1305146A1 公开(公告)日 2003-05-02
申请人 Ctech AG; 发明人 ACKERET, Peter; WIRA, Yves; NUSSBAUMER, Rolf; KOTTELAT, Claude; JEANDUPEUX, Pierre-Alain;
摘要 The invention relates to folding scissors comprising two scissor blades (1, 2) and an actuating lever (4), which are arranged adjacent to one another and can be folded into and out of a housing (6), between a storage position and a functional position. In the functional position, one scissor blade (1) is fixed in relation to the housing (6) and the other scissor blade (2) can be closed against a spring force using a catch (17), by means of an actuating lever (4). An additional catch (19) permits the actuating lever (4) and the displaceable scissor blade (2) to be brought into interactive contact in the functional position, in such a way that the displaceable scissor blade (2) can be displaced from the closed position into the open position by the actuating lever (4), the interactive contact being interrupted during the folding-in and folding-out of the scissors.
权利要求
Patentansprüche
1. Ausklappschere mit zwei Scherenblättern (1, 2) und einem Betätigungshebel (4), die nebeneinander angeordnet zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Gebrauchsposition bezüglich eines Gehäuses (6) ein- bzw. ausklappbar sind, wobei in der Gebrauchsposition ein Scherenblatt (1) bezüglich des Gehäuses (6) feststehend und das andere, bewegliche Scherenblatt (2) über einen Mitnehmer (17) durch den Betätigungshebel (4) gegen eine Federkraft schließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Mitnehmer (19) vorgesehen ist, mittels dem der Betätigungshebel (4) und das bewegliche Scherenblatt (2) in der Gebrauchsposition in Wirkverbindung bringbar sind, so daß das bewegliche Scherenblatt (2) über den Betätigungshebel (4) aus der geschlossenen in die geöffnete Position bewegbar ist, wobei die Wirkverbindung beim Ein- und Ausklappen der Schere unterbrochen ist.
2. Ausklappschere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Mitnehmer (19) federnd beweglich ist.
3. Ausklappschere nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkverbindung formschlüssig ist.
4. Ausklappschere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkverbindung durch das Ein- und Ausklappen der Schere unterbrechbar ist.
5. Ausklappschere nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Scherenblatt (2) durch eine Feder (8) in der Gebrauchsposition in die geöffnete Stellung vorgespannt ist und der weitere Mitnehmer (19) über die Feder (8) auf das bewegliche Scherenblatt (2) einwirkt.
6. Ausklappschere nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (8, 18) als Blattfeder ausgebildet ist, auf die der weitere Mitnehmer (19) drückbar ist.
7. Ausklappschere nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Mitnehmer (19) über ein Bewegungsumlenkstück (5) für das bewegliche Scherenblatt (2) mit letzterem in Wirkverbindung bringbar ist.
8. Ausklappschere nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Blattfedern (8, 18) nebeneinander angeordnet sind, wobei der Kopf (19) der einen Blattfeder (18) mit einem Stift (20) am Kopf (8c) der anderen Blattfeder (8) in Eingriff bringbar ist.
9. Ausklappschere nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (19) zum Stift (20) in der Aufbewahrungsposition und/oder in der geöffneten Stellung der Scherenblätter (1, 2) in der Gebrauchsposition Spiel hat.
10. Ausklappschere nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Betätigungshebel (4) ein Fortsatz (16) angeordnet ist, über den der weitere Mitnehmer (19) bewegbar ist.
11. Ausklappschere nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortsatz (16) den Mitnehmer (17) für das bewegliche Scherenblatt (2) trägt.
12. Ausklappschere mit zwei Scherenblättern (1, 2) und einem Betätigungshebel (4), die nebeneinander angeordnet zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Gebrauchsposition bezüglich eines Gehäuses (6) ein- bzw. ausklappbar sind, wobei in der Gebrauchsposition ein Scherenblatt (1) bezüglich des Gehäuses (6) feststehend und das andere, bewegliche Scherenblatt (2) über einen Mitnehmer (17) durch den Betätigungshebel (4) gegen eine Federkraft schließbar ist, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Scherenblatt (2) durch zwei getrennte Federn (8, 18) beaufschlagbar ist, wobei eine Feder (18) nur in vorgegebenen Ausklapp bzw. Winkelstellungen der beiden Scheren blätter (1, 2) zueinander wirksam ist.
13. Ausklappschere nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Federn (8, 18) als Blattfedern ausgebildet und parallel nebeneinander angeordnet sind.
14. Ausklappschere nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (19) der einen Blattfeder (18) mit einem Stift (20) am Kopf (8c) der anderen Blattfeder (8) angreift.
15. Ausklappschere nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (19) zum Stift (20) in der Aufbewahrungsposition und/oder in der geöffneten Stellung der Scherenblätter (1 , 2) in der Gebrauchsposition Spiel hat.
说明书全文

Ausklappschere

Die Erfindung betrifft eine Ausklappschere nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 12.

Eine derartige Ausklappschere für ein Mehrzweck-Handgerät ist aus WO 99/20438 bekannt und umfaßt zwei Scherenblätter und einen Betätigungshebel, die nebeneinander angeordnet zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Gebrauchsposition bezüglich eines Gehäuses ein- bzw. ausklappbar sind, wobei in der Gebrauchsposition ein Scherenblatt bezüglich des Gehäuses feststehend und das andere Scherenblatt über einen Mitnehmer durch den Betätigungshebel gegen eine Federkraft schließbar ist.

Bei derartigen Ausklappscheren ist es allerdings problematisch, die Scherenblätter zu öffnen, wenn sie sich beim Schneiden verklemmt haben, da der Betätigungshebel nur in einer Richtung wirkt, das Öffnen aber durch Federkraft erfolgt, die jedoch bei einem Verklemmen beispielsweise durch Verschmutzung nicht ausreicht, um die Scherenblätter wieder zu öffnen. Die Scherenblätter sind dann manuell auseinanderzuziehen, was jedoch schwierig ist. Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Ausklappschere nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 12 zu schaffen, die es ermöglicht, in der geschlossenen Gebrauchsstellung verklemmte Scherenblätter in einfacher Weise wieder voneinander zu lösen.

Diese Aufgabe wird entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 bzw. 12 gelöst.

Hierdurch wird es ermöglicht, mittels des Betätigungshebels verklemmte Scherenblätter wieder zu lösen, indem der Betätigungshebel entgegen seiner normalen Betätigungsrichtung zum Schließen der Scherenblätter um einen entsprechenden Winkel verschwenkt wird.

Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.

Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.

Fig. 1 zeigt perspektivisch eine Ausklappschere im ausgeklappten Zustand mit geschlossenen Scherenblättern.

Fig. 2a zeigt eine gegenüber Fig. 1 geringfügig modifizierte Ausklappschere im eingeklappten Zustand in Seitenansicht.

Fig. 2b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 2a.

Fig. 3a zeigt das beginnende Ausklappen der Ausklappschere von Fig. 2a.

Fig. 3b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 3a.

Fig. 4a zeigt die Ausklappschere von Fig. 2a im geöffneten Gebrauchszustand.

Fig. 4b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 4a.

Fig. 5a zeigt die geschlossene Ausklappschere von Fig. 2a im Gebrauchszustand .

Fig. 5b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 5a.

Fig. 6a zeigt das Öffnen der Ausklappschere von Fig. 1 durch Lösen der verklemmten Scherenblätter.

Fig. 6b zeigt einen Ausschnitt aus Fig. 6a.

Die dargestellte Ausklappschere umfaßt zwei Scherenblätter 1, 2, die über einen Niet 3 gelenkig miteinander verbunden sind. Die Ausklappschere umfaßt ferner einen Betätigungshebel 4, der über ein Bewegungsumlenkstück 5 mit dem in der Gebrauchsposition beweglichen Scherenblatt 2 in Eingriff steht. Das in der Gebrauchsposition blockierte und damit feststehende Scherenblatt 1, das Bewegungsumlenkstück 5 und der Betätigungshebel 4 sind nebeneinander geschichtet drehbar auf einer in einem (nur teilweise in Form einer Platine dargestellten) Gehäuse 6 gelagerten Achse 7 angeordnet. Das Bewegungsumlenkstück 5 wird dabei durch eine Blattfeder 8 beaufschlagt, die auf einem im Gehäuse abgestützten Stift 9 angeordnet ist und sich mit einem dem Bewegungsumlenkstück 5 abgewandten Schenkel 8a an einem Stift 10 im Gehäuse 6 abstützt und mit einem Kopf 8c am Endes des anderen Schenkels 8b mit dem Bewegungsumlenkstück 5 in Wirkverbindung steht, um über letzteres das bewegliche Scherenblatt 2 in der Gebrauchsposition der Ausklappschere in die geöffnete Stellung vorzuspannen.

Das feststehende Scherenblatt 1 wird von einer weiteren Blattfeder 11, die ebenfalls auf den Stift 9 wie die Blattfeder 8 angeordnet und entsprechend ausgebildet ist, in der Ausklappstellung durch Einrasten blockiert und ist damit in der Gebrauchsposition feststehend.

Das Bewegungsumlenkstück 5 besitzt einen kreisausschnittförmigen Fortsatz 12, der mit einer entsprechenden Ausnehmung 13 am Schaftende des beweglichen Scherenblatts 2 in Eingriff steht. Hierdurch wird bei Drehung des Bewegungsumlenkstücks 5 durch den Betätigungshebel 4 im Gegenuhrzeigersinn (der Darstellungen) das bewegliche Scherenblatt 2 aus seiner geöffneten in die geschlossene Position bezüglich des feststehenden Scherenblattes 1 bewegt.

Der Fortsatz 12 trägt einen Stift 14, der von einem kreisförmig gekrümmten Langloch 15 am feststehenden Scherenblatt 1 aufgenommen ist, das den Öffnungswinkel der Ausklappschere bestimmt.

Der Betätigungshebel 4 besitzt einen über die Achse 7 hinausragenden Fortsatz 16, der einen um 90° in Richtung auf das beweglichen Scherenblatt 2 umgebogenen Mitnehmer 17 aufweist, der mit dem Bewegungsumlenkstück 5 in Eingriff bringbar ist, um dieses beim Verschwenken des Betätigungshebels 4 zum Schließen der Scherenblätter 1, 2 mitzudrehen und dadurch das bewegliche Scherenblatt 2 zu verschwenken. Da das Bewegungsumlenkstück 5 mit dem Kopf 8c der Blattfeder 8 in Eingriff steht, erfolgt dieses Betätigen der Ausklappschere unter Auslenkung der Blattfeder 8, die diese bei Loslassen des Betätigungshebels 4 wieder in die geöffnete Stellung zurückführt.

Außerdem ist neben der Blattfeder 8 eine Zusatzblattfeder 18 vorgesehen, die mit einem Ende ebenfalls durch den Stift 10 am Gehäuse 6 abgestützt wird, um den Stift 9 beweglich ist und mit dem Kopf 19 ihres anderen Endes benachbart zu einem vom Kopf 8c der Blattfeder 8 vorstehenden Stift 20 liegt, mit dem die Zusatzblattfeder 18 in Wirkverbindung gelangen kann.

Wie aus Fig. 2a, 2b ersichtlich, befindet sich der Stift 20 in der eingeklappten Aufbewahrungsposition der Klappschere außer Eingriff zum Kopf 19 der Zusatzblattfeder 18.

Wenn das Ausklappen der Ausklappschere beginnt, vgl. Fig. 3a, 3b t wirkt das bewegliche Scherenblatt 2 auf das Bewegungsumlenkstück 5 ein und dreht dieses entsprechend dem Ausklappwinkel um die Achse 7. Das Bewegungsumlenkstück 5 wirkt auf den Kopf 8c der Blattfeder 8 ein und drückt diesen einwärts, wodurch der Stift 20 mit dem Kopf 19 der Zusatzblattfeder 18 in Eingriff gelangt. Der Eingriff erfolgt jedoch ab einem bestimmten Ausklappwinkel von beispielsweise 10°, damit das Ausklappen bis zu einer Stellung, in der die Schere bequem ergriffen werden kann, nicht behindert wird. - Gleichzeitig wirkt das Scherenblatt 1 auf die Blattfeder 11, die dieses in die eingeklappte Position vorspannt, ein, die dadurch ebenfalls ausgelenkt wird.

Das beginnende Ausklappen der Ausklappschere aus dem Gehäuse 6 bis zu einem Winkel, der ein leichtes Ergreifen der Scheren blätter 1, 2 zum vollständigen manuellen Ausklappen ermöglicht, kann über eine entsprechende Öffnungsmechanik erfolgen, wie beispielsweise in WO 99/20438 beschrieben ist. Beim vollständigen Ausklappen wird der Betätigungshebel 4 über den Mitnehmer 17 mitgenommen, so daß schließlich die in Fig. 4a, 4b dargestellte Gebrauchposition mit geöffneten Scherenblättern 1 , 2 erreicht ist.

In diesem vollständig ausgeklappten Zustand, in dem die Blattfeder 11 das Scherenblatt 1 in bezug auf das Gehäuse 6 blockiert, existiert Spiel zwischen dem Kopf 19 der Zusatzblattfeder 18 und dem Stift 20, während eine Nase 21 des Bewegungsumlenkstücks 5, die zum Mitnehmen des Betätigungshebels 4 aus der eingeklappten in die ausgeklappte Stellung über den Mitnehmer 17 dient, an diesem anliegt und außerdem der den Mitnehmer 17 tragende Fortsatz 16 an dem Kopf 19 der Zusatzblattfeder 18 anliegt. Der Kopf 8c der Blattfeder 8 wird in dieser Stellung in einer entsprechenden Ausnehmung 22 zwischen der Nase 21 und einem im wesentlichen kreisbogenförmigen Kurvenabschnitt 23 des Bewegungsumlenkstücks 5 aufgenommen, der in einen zum Fortsatz 12 geringfügig konkav verlaufenden Abschnitt 24 übergeht, der in der Aufbewahrungsposition zum Vorspannen des beweglichen Scherenblatts 2 in diese Position dient, vgl. Fig. 2a, 2b.

Die Ausklappschere kann dann durch Drücken des Betätigungshebels 4 gegen das Gehäuse 6 betätigt werden, wodurch die Scherenblätter 1, 2 zum Schneiden geschlossen werden, vgl. Fig. 5a, 5b. Hierbei wird auch das Bewegungsumlenkstück 5 um die Achse 7 gedreht und drückt den Kopf 8c der Blattfeder 8 in Richtung auf den Kopf 19 der Zusatzblattfeder, so daß schließlich der Stift 20 mit dem Kopf 19 in Eingriff gelangt und dadurch bei weiterer Schließbewegung die Zusatzblattfeder 18 spannt. Hierdurch nimmt die zum Schließen der Scherenblätter 1, 2 erforderliche Kraft gegen Ende des Schließvorgangs, wo die größtmögliche Federkraft zum Entklemmen der Scherenblätter 1 , 2 erforderlich ist, progressiv zu, was beim Schneiden als angenehm empfunden wird, während auf dem größten Teil des Schließhubes des Scherenblatts 2 keine Erhöhung der Schneidkraft durch die Zusatzblattfeder 18 bewirkt wird.

Normalerweise führen die durch das Schließen der Scherenblätter 1, 2 gespannten Blattfedern 8, 18 beim Loslassen des Betätigungshebels 4 zu einem Öffnen der Scherenblätter 1 , 2.

Haben sich jedoch die beiden Scherenblätter 1, 2 trotz gespannter Blattfedern 8, 18 verklemmt, genügt es, den Behätigungshebel 4, der dann frei zwischen seiner Stellung A entsprechend den geschlossenen Scherenblättern 1 , 2 und seiner Stellung B, in der sich der Fortsatz 16 am Kopf 19 anlegt, beweglich ist, über seine Stellung B in die Stellung C gemäß Fig. 6a, 6b vom Gehäuse 6 weg zu verschwenken, um die Scherenblätter 1, 2 wieder zu lösen, so daß sich diese in die geöffnete Stellung zurückbewegen können. Durch dieses Schwenken nimmt der Fortsatz 16 am Betätigungshebel 4 den Kopf 19 der Zusatzblattfeder 18 in Richtung auf den Stift 20 mit, wodurch dieser und damit der Kopf 8c der Blattfeder 8 entsprechend bewegt und dadurch das Bewegungsumlenkstück 5, das den Kopf 8c der Blattfeder 8 in der Ausnehmung 22 aufnimmt, in die in Fig. 6b dargestellte Stellung verdreht wird. Das bewegliche Scherenblatt 2 wird dadurch zwangsläufig über das Bewegungsumlenkstück 5 entklemmt und gelangt wieder in die geöffnete Position gegenüber dem feststehenden Scherenblatt 1.

Zum Einklappen der Ausklappschere wird das in der Gebrauchsposition feststehende Scherenblatt 1 mittels einer separaten (nicht dargestellten) Mechanik deblockiert und gegen die Kraft der Blattfeder 11 in Richtung auf das Gehäuse 6 verschwenkt, wodurch über den Niet 3 und der Stift 14 auch das bewegliche Scherenblatt 2 und das Bewegungsumlenkstück 5 mit eingeklappt werden. Die beiden Scherenblätter 1 , 2 stoßen dabei auf eine in ihre Bewegungsbahn hineinragende Daumenraste 25 des Betätigungshebels 4, wodurch letzterer mit eingeklappt und unter den beiden Scheren blättern 1 , 2 gehalten wird, Fig. 2a. Das feststehende Scherenblatt 1 wird hierbei durch die Blattfeder 11 in die Aufbewahrungsposition vorgespannt, während das Bewegungsumlenkstück 5 durch die Blattfeder 8 soweit bewegt wird, bis der Stift 14 am Ende des Langlochs 15 ansteht und in dieser Stellung das bewegliche Scherenblatt 2 in der Schließlage festhält.

Zwar läßt sich auch anstelle der beiden Blattfedern 8, 18 eine entsprechend dicke Blattfeder verwenden. Um jedoch große Federkräfte zu erreichen, ist es zweckmäßig zwei Blattfedern 8, 18 einzusetzen, da sich Blattfedern der hier benötigten Art nur bis zu einer bestimmten Stärke durch Stanzen herstellen lassen, die dann erreichte Federkraft aber entsprechend beschränkt wäre. Zudem bietet die Verwendung von zwei Blattfedern 8, 18 den Vorteil, daß die Kraft der Zusatzblattfeder 18 nicht in allen Stellungen der Schere wirksam ist.

Der Betätigungshebel 5 kann auch direkt mit dem beweglichen Scherenblatt 2 gekoppelt sein, wobei sein Mitnehmer 17 hierauf zum Schließen der Scherenblätter 1 , 2 einwirkt, wodurch kein Bewegungsumlenkstück 5 benötigt wird. Hierbei ist dann ein weiterer Mitnehmer vorzusehen, mittels dem der Betätigungshebel 4 und das bewegliche Scherenblatt 2 in der Gebrauchsposition in Wirkverbindung bringbar sind, so daß das bewegliche Scherenblatt 2 über den Betätigungshebel 4 aus der geschlossenen in die geöffnete Position bewegbar ist, wobei die Wirkverbindung beim Ein- und Ausklappen der Schere unterbrochen ist, dh daß der weitere Mitnehmer nur in einer Drehrichtung des Betätigungshebels 4, die der Drehrichtung zum Schließen der Scherenblätter 1 , 2 entgegengesetzt ist, aktiv ist.

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