Mehrzweck-Handgerät nach Art eines Taschenmessers

申请号 EP01112662.0 申请日 1996-07-29 公开(公告)号 EP1170094A2 公开(公告)日 2002-01-09
申请人 Ctech AG; 发明人 Ackeret, Peter;
摘要 Ein Mehrzweck-Handgerät, umfassend mindestens zwei Bauteile, die in einer Schließposition verriegelbar sind und dann einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit vorzugsweise kongruenten Konturen einander zugewandt sind. In der Schließposition bildet der Korpus den Griff zur Betätigung von in den Bauteilen versenkt und herausschiebbar untergebrachten Utensilien, wie Messer, Heftklammer-Entferner oder Cutter. Beide Bauteile sind vorzugsweise gelenkig miteinander verbunden, und nach Lösen der Verriegelung können sie relativ zueinander bewegt werden, um etwa einen Hefter, einen Locher oder eine Schere zu betätigen. Weitere Utensilien können in den Bauteilen untergebracht sein, etwa eine Lupe, ein Zeigestab oder ein Laser-Pointer.
权利要求 Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten,mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), von denen jedes einen schalenartigen Hohlkörper mit einer durch eine Deckfläche (4, 5), ein Paar von Seitenflächen (6, 8, 7, 9), ein Paar von Stirnflächen (10, 12, 11, 13) und eine entsprechende Grundfläche (2, 3) definierten Außenkontur bildet, wobei sich die Hohlkörper in ihrer Form im wesentlichen einander entsprechen,wobei die Bauteile (20, 22) um eine Achse (80, 436), die sich parallel zu den Grundflächen (2, 3) und senkrecht zu einer Längsachse der Bauteile (20, 22) erstreckt, zwischen einer ersten und einer zweiten Position beweglich gelenkig miteinander verbunden sind, wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position einen langgestreckten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, bei dem die Grundflächen (2, 3) einander gegenüberliegen und die Hohlkörper im wesentlichen miteinander ausgerichtet im wesentlichen spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sind, undMittel (24, 26, 326, 474, 465, 476) zum lösbaren Festhalten der Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind,mit einem Hefter und/oder Locher, wobei der Hefter ein Klammermagazin (36, 370, 408), einen Klammertreiber (376), einen Amboß (32, 388) und ein Betätigungselement für den Hefter als Funktionselemente und der Locher einen Lochstempel (60, 412), eine Lochmatrize (70, 448) und ein Betätigungselement (36, 54, 320, 420) für den Locher als Funktionselemente umfaßt,wobei jedes Bauteil (20, 22) wenigstens ein Funktionselement des Hefters und/oder Lochers umfaßt, so daß der Hefter und/oder Locher durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) zwischen der ersten und zweiten Position betätigbar sind,wobei mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist, undwobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die beiden Bauteile (20, 22) einen Lochstempel (60, 412) und eine Lochmatrize (70, 448) eines Lochers sowie einen Druckhebel (36, 54, 320, 420) zum Betätigen des Lochstempels (60, 412) umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden,- Mittel (24, 26, 326, 474, 465, 476) zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind, undMehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- Mittel (24, 26, 326, 474, 465, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind,- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die beiden Bauteile (20, 22) einen Lochstempel (60, 412) und eine Lochmatrize (70, 448) eines Lochers sowie einen Druckhebel (36, 54, 320, 420) zum Betätigen des Lochstempels (60, 412) umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden, und- Mittel (40, 430, 366, 368, 486, 488, 492) zum Deaktivieren des Hefters sowie- eine erste manuell betätigbare Aktivierungseinrichtung (24, 26, 326, 474, 465) zum Freigeben der Mittel (24, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der Bauteile (20, 22), wobei der Locher durch die Freigabe aktiviert wird, während der Hefter inaktiv bleibt, und- eine zweite manuell betätigbare Aktivierungseinrichtung (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492) zum Aktivieren des Hefters vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- Mittel (24, 26, 326, 474, 465, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind,- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die beiden Bauteile (20, 22) einen Lochstempel (60, 412) und eine Lochmatrize (70, 448) eines Lochers sowie einen Druckhebel (36, 54, 320, 420) zum Betätigen des Lochstempels (60, 412) umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden und- mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist,- wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden und- Mittel (24, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden und- mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist,- wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden,- Mittel (24, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind,- mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20; 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist,- wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden,- Mittel (24, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position,- Mittel (40, 430, 366, 368, 486, 488, 492) zum automatischen Deaktivieren des Hefters nach jedem Heftvorgang, so daß dann, wenn sich die Bauteile (20, 22) in der ersten Position nach dem Heftvorgang befinden, der Hefter inaktiv ist, und- Mittel (38, 328, 484) zum manuellen Aktivieren des Hefters nach Deaktivierung durch die Deaktivierungsmittel vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) ein Klammermagazin (36, 370, 408) und einen Klammertreiber (376) eines inaktivierbaren Hefters sowie einen Amboß (32, 388) zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden und- Mittel (24, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind,- wobei eines (20) der Bauteile eine erste Aktivierungseinrichtung (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492) zum Aktivieren des Hefters und eine zweite Aktivierungseinrichtung (26, 326, 474) zur Freigabe der Mittel (24, 465, 476) zum lösbaren Halten der Bauteile (20, 22) umfaßt,- wobei die erste und zweite Aktivierungseinrichtung (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492, 26, 326, 474) manuell von außen betätigbar sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) einen Lochstempel (60, 412) und eine Lochmatrize (70, 448) eines Lochers sowie einen Druckhebel (36, 54, 320, 420) zum Betätigen des Lochstempels (60, 412) umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden,- Mittel (24, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) einen Lochstempel (60, 412) und eine Lochmatrize (70, 448) eines Lochers sowie einen Druckhebel (36, 54, 320, 420) zum Betätigen des Lochstempels (60, 412) umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden,- mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist, und- die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen Korpus bilden, und einer zweiten Position beweglich sind, wobei- die beiden Bauteile (20, 22) einen Lochstempel (60, 412) und eine Lochmatrize (70, 448) eines Lochers sowie einen Druckhebel (36, 54, 320, 420) zum Betätigen des Lochstempels (60, 412) umfassen,- die Bauteile (20, 22) in der zweiten Position einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) bilden und- Mittel (24, 26, 326, 465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind,- wobei mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist, und- die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die einen Lochstempel (60, 412), eine Lochmatrize (70, 448) und eine Auflagebühne benachbart zur Lochmatrize (70, 448) umfassen, wobei das zweite Bauteil (22) gegenüber dem ersten Bauteil (20) zum Betätigen des Lochers (60, 412) beweglich ist,- wobei mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist, und- die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die einen Lochstempel (60, 412), eine Lochmatrize (70, 448), eine Auflagebühne benachbart zur Lochmatrize (70, 448) sowie einen Anschlag (458) zum Begrenzen der Einschubtiefe von zu lochendem Material umfassen, wobei das zweite Bauteil (22) gegenüber dem ersten Bauteil (20) zum Betätigen des Lochers (60, 412) beweglich ist,- wobei eines der Bauteile (20, 22) ein Fenster (450, 456) umfaßt, durch das das zu lochende Material zum Erleichtern der Positionierung hiervon von außen her sichtbar ist, und- das Fenster (450, 456) derart angeordnet ist, daß ein Bereich der Auflagebühne zwischen der Lochmatrize (70, 448) und dem Anschlag (458) sichtbar ist.Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die einen Lochstempel (60, 412), eine Lochmatrize (70, 448), eine Auflagebühne benachbart zur Lochmatrize (70, 448) sowie eine Anschlaglinie zum Begrenzen der Einschubtiefe von zu lochendem Material umfassen, wobei das zweite Bauteil (22) gegenüber dem ersten Bauteil (20) zum Betätigen des Lochers (60, 412) beweglich ist,- wobei eines der Bauteile (20, 22) ein Fenster (450, 456) zum seitlichen Positionieren von zu lochendem Material umfaßt, das sich in bezug auf eine Linie durch eine Achse des Lochstempels (60, 412) und senkrecht in bezug auf die Anschlaglinie erstreckt, so daß das Material über eine Markierung oder Lochschablone ausrichtbar ist.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), von denen jedes einen schalenartigen Hohlkörper mit einer Deckfläche (4, 5), einem Paar von Seitenflächen (6, 8, 7, 9), einem Paar von Stirnflächen (10, 12, 11, 13) und einer eine entsprechende Grundfläche (2, 3) definierende Außenkontur bildet, wobei sich die Hohlkörper in ihrer Form im wesentlichen einander entsprechen,- wobei die Bauteile (20, 22) um eine Achse (80, 436), die sich parallel zu den Grundflächen (2, 3) und senkrecht zu einer Längsachse der Bauteile (20, 22) erstreckt, zwischen einer ersten und einer zweiten Position beweglich gelenkig miteinander verbunden sind, wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position einen langgestreckten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, bei dem die Grundflächen (2, 3) einander gegenüberliegen und die Hohlkörper im wesentlichen miteinander ausgerichtet im wesentlichen spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sind,- Mittel (24, 26, 326, 474, 465, 476) zum lösbaren Festhalten der Bauteile (20, 22) in der ersten Position vorgesehen sind und- mindestens ein weiteres Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) in wenigstens einem der Bauteile (20, 22) in Aufbewahrungsposition untergebracht ist, aus der es in eine Gebrauchsposition verlagerbar ist,- wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position gemeinsam einen Griff zur Handhabung des mindestens einen weiteren Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 706, 708) bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil (20) und einem zweiten Bauteil (22), die durch eine Achse (80, 436) zwischen einer ersten Position, in der die Bauteile (20, 22) einen langgestreckten Körper bilden, und einer zweiten Position beweglich gelenkig miteinander verbunden sind, wobei die Achse (80, 436) an einem Ende des Handgeräts angeordnet ist, wobei- eine Feder (64, 81, 362) die beiden Bauteile (20, 22) in die zweite Position vorspannt,- wenigstens eines der Bauteile (20, 22) einen Hohlraum zur Aufnahme wenigstens eines Teils wenigstens eines Werkzeugs aufweist,- ein erstes Scherenblatt (100, 520) von dem ersten Bauteil (20) aufgenommen ist,- ein zweites Scherenblatt (104, 522) um eine Scherenachse (102, 521), die sich parallel zur Bauteilachse (80, 436) erstreckt, schwenkbar mit dem ersten Scherenblatt verbunden ist,- die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) zwischen einer Aufbewahrungsposition, in der die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) in dem Hohlraum aufgenommen sind, und einer Arbeitsposition, in der die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) über die Bauteilachse (80, 436) hervorragen, beweglich sind, und- das zweite Scherenblatt (104, 522) mit dem zweiten Bauteil (22) in der Arbeitsposition derart in Eingriff bringbar ist, daß die beiden Bauteile (20, 22) einen Handgriff zum Betätigen der beiden Scherenblätter (100, 104, 520, 522) zumindest zum Schließen hiervon bilden.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bauteil (20, 22) ein schalenartiger Hohlkörper mit einer eine entsprechende Grundfläche (2, 3) definierenden Außenkontur und insbesondere mit im wesentlichen spiegelsymmetrischen Außenkonturen ist.Gerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß Grundflächen (2, 3) der Bauteile (20, 22) in der ersten Position einander zugekehrt und insbesondere im wesentlichen miteinander ausgerichtet sind.Gerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die schalenartigen Hohlkörper im wesentlichen spiegelsymmetrische Außenkonturen und im wesentlichen miteinander ausgerichtet sind.Gerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bauteil (20, 22) im wesentlichen ebene, sich im wesentlichen senkrecht zu den Grundflächen (2, 3) der Bauteile (20, 22) erstreckende Seitenflächen (6, 8, 7, 9) sowie abgerundete Konturen aufweisende Deckflächen (4, 5) und Stirnflächen (10, 12, 11, 13) aufweist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bauteil (22) eine Abflachung an seiner Außenkontur besitzt.Gerät nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Position einander zugekehrte Grundflächen (2, 3) der Bauteile (20, 22) mindestens teilweise zueinander, insbesondere durch einen Umfangsspalt, beabstandet sind.Gerät nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkörper in der ersten Position mindestens teilweise zueinander beabstandet einen Zwischenraum begrenzen, der an beiden Enden des Geräts offen ist und Einführschlitze für zu heftendes oder lochendes Material bildet.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile (20, 22) mindestens teilweise ineinandergreifen.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) mindestens eine Ausnehmung aufweist, in die hinein mindestens ein Teil des anderen Bauteils (22, 20) verlagerbar ist.Gerät nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Position entsprechende Außenkonturen der Bauteile (20, 22) im wesentlichen bündig sind.Gerät nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einführschlitz für zu heftendes Material in dem Bauteil (20, 22) vorgesehen ist, das den Amboß (32) des Hefters umfaßt.Gerät nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einführschlitz für zu lochendes Material in dem Bauteil (20, 22) vorgesehen ist, das den Lochstempel (60, 412) sowie die Lochmatrize (70) des Lochers umfaßt.Gerät nach einem der Ansprüche 21 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Bauteil (20, 22) gegenüber Deck- und Stirnflächen (4, 5, 10 - 13) eingesenkte Seitenflächen (6 - 9) aufweist.Gerät nach einem der Ansprüche 18 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Bauteile (20, 22) einen metallischen Einsatz (320, 446) umfaßt, an dem eine Kunststoff-Abdeckkappe (324, 332) befestigt ist.Gerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Einsatz (320, 446) U-förmig ausgebildet ist, wobei die U-Basis die Grundfläche (2, 3) und die U-Schenkel (425, 429, 453, 455) Seitenflächen (6-9) des betreffenden Bauteils (20, 30) definieren.Gerät nach einem der Ansprüche 21 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seitenfläche (6-9) wenigstens ein Bedienelement (90, 190, 318) angeordnet ist.Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Bedienelement (90, 190, 318) im wesentlichen bündig mit den Konturen der Deck- und Stirnflächen (4, 5, 10-13) ist.Gerät nach einem der Ansprüche 18 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile (20, 22) nahe einer Stirnfläche (12, 13) über ein Gelenk verbunden sind, dessen Achse (80, 436) sich parallel zu Grundflächen (2, 3) der Bauteile (20, 22) und senkrecht zur Längsachse der Bauteile (20, 22) erstreckt.Gerät nach Anspruch 16 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) einen Lagerbock (58, 418) aufweist, in dem das Gelenk angeordnet ist und der sich in einen Hohlraum des anderen Bauteils (22, 20) erstreckt.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) einen hebelartigen Betätiger für den Hefter bildet.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) einen hebelartigen Betätiger für den Locher bildet.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile (20, 22) von einer Federanordnung (64, 81, 362) in die durch eine Anschlaganordnung (378, 380) definierte zweite Position vorgespannt sind.Gerät nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlaganordnung (378, 380) inaktivierbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Festhalten der Bauteile (20, 22) in der ersten Position einen Riegelverschluß mit einem verlagerbaren Riegel (24, 465, 474) in einem der Bauteile (20) und einer Riegelfalle (476) in dem anderen Bauteil (22) umfassen.Gerät nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß der verlagerbare Riegel (24, 465, 474) über ein manuell betätigbares Ver- und Entriegelungsorgan (26, 326) betätigbar ist.Gerät nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver- und Entriegelsorgan (26, 326) ein Schiebeschalter ist.Gerät nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver- und Entriegelungsorgan (26, 326) in einer Deckfläche (4) des Bauteils (20) vorzugsweise im wesentlichen bündig mit diesem angeordnet ist, das den verlagerbaren Riegel (24, 465, 474) enthält.Gerät nach einem der Ansprüche 42 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver- und Entriegelungsorgan (26, 326) nahe dem Ende der Bauteile (20, 22) vorgesehen ist, das dem Ende, an dem die Bauteile (20, 22) über ein Gelenk miteinander verbunden sind, abgekehrt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (465, 474, 476) zum lösbaren Halten der beiden Bauteile (20, 22) in der ersten Position nur in der ersten Position der Bauteile (20, 22) in Verriegelungsstellung bringbar sind.Gerät nach einem der Ansprüche 41 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (465, 474) parallel zu einer Deckfläche (4) des betreffenden Bauteils (20) verschieblich ist.Gerät nach einem der Ansprüche 41 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (24, 465, 474) Blockiermittel (479, 480) aufweist, die durch Entsperrmittel (482) am anderen Bauteil (22) deblockierbar sind.Gerät nach einem der Ansprüche 41 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß vorbestimmte Funktionen des Geräts inaktiviert sind, wenn der Riegel (24, 465, 474) in Verriegelungsposition gebracht worden ist.Gerät nach einem der Ansprüche 41 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (24, 465, 474) in Entriegelungsposition blockiert ist, wenn vorbestimmte Funktionen, insbesondere die Hefter- oder Locherfunktion, aktiviert sind.Gerät nach einem der Ansprüche 41 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelfalle von Auskragungen (476) eines Lagerbocks (418) für ein die Bauteile (20, 22) miteinander verbindendes Gelenk gebildet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß Aktivierungs- und Deaktivierungsmittel (38, 40, 328, 366, 368, 430, 484, 486, 488, 492) für den Hefter vorgesehen sind.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß Deaktivierungsmittel (40, 430, 366, 368, 486, 488, 492) den Hefter nach jedem Heftvorgang automatisch deaktivieren, so daß dann, wenn die beiden Bauteile (20, 22) nach dem Heftvorgang in der ersten Position sind, der Hefter deaktiviert und durch die Aktivierungsmittel (38, 328, 484) manuell aktivierbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 53, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) Aktivierungsmittel (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492) für den Hefter und eine Entriegelungsvorrichtung (26, 326, 474) für die Mittel (24, 465, 476) zum Festhalten der Bauteile (20, 22, ) aufweist, wobei die Aktivierungsmittel (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492) und die Entriegelungsvorrichtung (26, 326, 474) manuell von außen betätigbar sind.Gerät nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß das Aktivierungsmittel (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492) für den Hefter und die Entriegelungsvorrichtung (26, 326, 474) jeweils über einen Betätiger (26, 38, 326, 328) manuell aktivierbar sind.Gerät nach einem der Ansprüche 52 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß ein insbesondere in Form eines Drucktasters ausgebildete Betätiger (38, 328) zum Aktivieren des Hefters in einem Bereich benachbart zum Klammertreiber (376) und insbesondere stirnseitig am zugehörigen Bauteil (20) angeordnet ist.Gerät nach Anspruch 55 und 56, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätiger (38, 328) zum Aktivieren des Hefters stirnseitig am zugehörigen Bauteil (20) benachbart zum Klammertreiber (376) und der Betätiger (26, 326) der Entriegelungsvorrichtung (24, 326, 474, 465) deckseitig am selben Bauteil (20) angeordnet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 52 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß ein Betätiger (38, 328) zum Aktivieren des Hefters eine verschiebbare Taste umfaßt.Gerät nach einem der Ansprüche 52 bis 58, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätiger (38, 328) im wesentlichen bündig mit dem zugehörigen Bauteil (20, 22) angeordnet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammertreiber (376) und der Amboß (388) nahe dem Ende angeordnet sind, das demjenigen abgekehrt ist, benachbart zu dem die beiden Bauteile (20, 22) durch eine Gelenk miteinander verbunden sind.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 60, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermagazin (36, 370, 408) im ersten Bauteil (20) verlagerbar angeordnet ist.Gerät nach Anspruch 60 oder 61, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermagazin (36, 370, 408) um die Achse (80, 436) des Gelenks schwenkbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 52 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermagazin (36, 370, 408) von einer Federanordnung (41, 372) in Richtung auf den Amboß (388) vorgespannt ist, das Klammermagazin (36, 370, 408) gegen die Vorspannung der Federanordnung (41, 372) manuell lösbar im ersten Bauteil (20) verriegelbar und der Hefter in dieser Position des Klammermagazins (36, 370, 408) deaktiviert ist.Gerät nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermagazin (36, 370, 408) nach jedem Heftvorgang automatisch in seine inaktive Position verriegelt wird.Gerät nach einem der Ansprüche 61 bis 64, dadurch gekennzeichnet, daß die Endlage des Klammermagazins (36, 370, 408) durch Anschläge (374, 376) definiert ist.Gerät nach einem der Ansprüche 63 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermagazin (36, 370, 408) Fortsätze (430) aufweist, die von Verriegelungshaken (492) im ersten Bauteil (20) erfaßbar sind.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 66, dadurch gekennzeichnet, daß der Hefter in der ersten Position der Bauteile (20, 22) nicht aktivierbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 67, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermagazin (36, 370, 408) einen Außenkanal (370), einen in ihm geführten Klammerträger (408, 434) und einen federbelasteten Klammerschieber (402, 404, 406) umfaßt und der Klammerträger (408, 434) gegen die Federkraft des Klammerschiebers (402, 404, 406) im Außenkanal (370) verriegelbar ist.Gerät nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammerträger (408, 434) gegen eine Bewegung aus dem Außenkanal (370) in der inaktiven Position des Magazins (36, 370, 408) blockiert ist.Gerät nach Anspruch 68, oder 69, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammerträger (408, 434), insbesondere über eine Entriegelungstaste (330, 333, 335), manuell entriegelbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 68 bis 70, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammerträger (408, 434) über eine Entriegelungstaste (330, 333, 335) entriegelbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 68 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammerträger (408, 434) bei Einschub in den Außenkanal (370) selbsttätig verriegelbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 68 bis 72, dadurch gekennzeichnet, daß der Hefter deaktivierbar ist und der manuell entriegelbare Klammerträger (408, 434) nur in der aktivierten Lage des Hefters ausfahrbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 73, dadurch gekennzeichnet, daß der Hefter ein "flat-clinch"-Hefter ist, wobei eines der Bauteile (22), das den Amboß (32, 388) trägt, eine Bühne (390) zur Abstützung von zu heftendem Material und einen Sperrwinkel (396, 400) umfaßt, wobei die Bühne (390) und der Sperrwinkel (396, 400) durch einen Übertragungshebel (384), der an dem Bauteil (20), das den Klammertreiber (376) trägt, steuerbar sind.Gerät nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, daß Sperrwinkel (396, 400) von dem Übertragungshebel (384) aktivierbar bleibt, wenn der Hefter deaktiviert ist.Gerät nach einer der Ansprüche 1 bis 75, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Bauteil (22) einen Anschlag (380) aufweist, an den sich das Klammermagazin (36, 370, 408) in der zweiten Position anlegt, und daß bei Aktivierung des Hefters das erste Bauteil (20) relativ zum Klammermagazin (36, 370, 408) verlagert wird.Gerät nach einem der Ansprüche 63 bis 76, dadurch gekennzeichnet, daß in der aktivierten Lage des Klammermagazins (36, 370, 408) der Klammertreiber (376) aus ihm ausgefahren ist.Gerät nach einem der Ansprüche 63 bis 77, dadurch gekennzeichnet, daß in der deaktivierten Lage des Klammermagazins (36, 370, 408) der Klammertreiber (376) im Klammermagazin (36, 370, 408) eingefahren ist.Gerät nach einem der Ansprüche 52, 55 bis 64, 66 bis 78, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungs- und Deaktivierungsmittel (38, 40, 328, 366, 368, 430, 484, 486, 488, 492) des Hefters manuell betätigbar sind.Gerät nach einem der Ansprüche 52 bis 79, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (40, 430, 366, 368, 486, 488, 492) zum Deaktivieren des Hefters die Wirkverbindung zwischen Klammertreiber (376) und dem im Klammermagazin (36, 370, 408) befindlichen Klammerstab (44) unterbrechen.Gerät nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammertreiber (376) zwischen einer aktiven und einer inaktiven Position verlagerbar ist.Gerät nach Anspruch 81, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammertreiber (376) in seine aktive oder inaktive Position federvorgespannt ist.Gerät nach Anspruch 81 oder 82, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammertreiber (376) durch ein Betätigungselement (38, 328) in seine aktive Position beweglich ist.Gerät nach einem der Ansprüche 80 bis 83, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungs- und Deaktivierungsmittel (38, 40, 328, 368, 366, 430, 484, 486, 488, 492) einen verlagerbaren Klammeranschlag umfassen, durch den der Klammerstab (44) aus dem Wirkbereich des Klammertreibers (376) wegbeweglich ist.Gerät nach einem der Ansprüche 63 bis 84, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung des Klammermagazins (36, 370, 408) über Aktivierungsmittel (38, 40, 328, 368, 484) lösbar ist.Gerät nach Anspruch 85, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungsmittel (40, 368, 484) einen Betätiger (38, 328), insbesondere in Form einer Drucktaste, umfassen.Gerät nach Anspruch 86, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätiger (38, 328) an einer Stirnseite (10) eines Bauteils (20) angeordnet ist.Gerät nach Anspruch 87, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätiger (38, 328) in einer Ausnehmung bündig zur Außenkontur des Bauteils (20) angeordnet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 63 bis 88, dadurch gekennzeichnet, daß im ersten Bauteil (20) ein Hebel (368, 486) mit Verriegelungshaken (40, 492) zum Festhalten des Klammermagazins (36, 370, 408) gelagert ist, der mittels Federn (366, 488) in die Verriegelungsposition federvorgespannt ist.Gerät nach Anspruch 89, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (368, 486) mit den Verriegelungshaken (40, 492) das Klammermagazin (36, 370, 408) gabelartig umgreift und, insbesondere mit Zapfen (430) des Klammermagazins (36, 370, 408), in Verriegelungsverbindung bringbar ist.Gerät nach Anspruch 89 oder 90, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (368, 486) durch einen Betätiger (38, 328) in seine Entriegelungsposition verschwenkbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 52 bis 91, dadurch gekennzeichnet, daß der Hefter über einen an einer Stirnseite (10) eines Bauteils (20) angeordneten Betätiger (38, 328) und die Entriegelung eines in einem Außenkanal (370) geführten Klammerträgers (408) über eine an der gegenüberliegenden Stirnseite (12) des Bauteils (20) angeordnete Taste (330) aktivierbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 92, dadurch gekennzeichnet, daß der Lochstempel (60, 412) in einer Stempelführung (56, 414, 416) im wesentlichen senkrecht zu einer Grundfläche (3) des zweiten Bauteils (22) beweglich ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 93, dadurch gekennzeichnet, daß beide Bauteile (20, 22) über ein Gelenk verbunden sind und der Lochstempel (60, 412) etwa mittig bezüglich Längsachsen der Bauteile (20, 22) und nahe dem Gelenk angeordnet ist.Gerät nach Anspruch 93 oder 94, dadurch gekennzeichnet, daß die Stempelführung (56, 414, 416) beabstandet zu einer Grundfläche (3) des zweiten Bauteils (22) in Richtung auf das erste Bauteil (20) am zweiten Bauteil (22) angeordnet und im ersten Bauteil (20) ein Freiraum für die Stempelführung (56, 414, 416) vorgesehen ist.Gerät nach Anspruch 95, dadurch gekennzeichnet, daß die Stempelführung (56, 414, 416) mit einem Lagerbock (58, 418) eines Gelenks, über das die beiden Bauteile (20, 22) verbunden sind, eine Baueinheit bilden.Gerät nach Anspruch 95 oder 96, dadurch gekennzeichnet, daß der Freiraum in einem Klammermagazin (36, 370, 408) vorgesehen ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 97, dadurch gekennzeichnet, daß der Lochstempel (60, 412) in Wirkverbindung mit dem ersten Bauteil (20) steht.Gerät nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß der Lochstempel (60, 412) in Wirkverbindung mit dem Klammermagazin (36, 370, 408) steht.Gerät nach Anspruch 99, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkverbindung über einen Mitnehmer (54, 420, 422, 428) hergestellt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 100, dadurch gekennzeichnet, daß der Lochstempel (60, 412) durch eine Stempelfeder (64) in Richtung auf das erste Bauteil (20) vorgespannt ist.Gerät nach Anspruch 101, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bauteile (20, 22) von der Stempelfeder (64) in die zweite Position vorgespannt sind.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 102, dadurch gekennzeichnet, daß eine Auflagebühne für zu lochendes Material vorgesehen ist, wobei zwischen der Auflagebühne und einer Stempelführung (56, 414, 416) für den Lochstempel (60, 412) ein Einführschlitz (68, 180, 410) für zu lochendes Material vorgesehen ist.Gerät nach Anspruch 103, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagebühne im wesentlichen mit einer Grundfläche (3) des zweiten Bauteils (22) fluchtet.Gerät nach Anspruch 103 oder 104, dadurch gekennzeichnet, daß der Einführschlitz (180, 410) beidseits und stirnseitig offen ist.Gerät nach Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, daß der Einführschlitz (180, 410) zur nahe einem die Bauteile (20, 22) miteinander verbindenden Gelenk gelegenen Stirnseite (12) offen ist.Gerät nach einem der Ansprüche 103 bis 106, dadurch gekennzeichnet, daß der Einführschlitz (180, 410) mit einer Stufe in einer der Grundflächen (2, 3) gebildet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 103 bis 107, dadurch gekennzeichnet, daß der Einführschlitz (180, 410) in der ersten Position der Bauteile (20, 22) zugänglich ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 108, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsteile des Lochers inaktivierbar sind.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 109, dadurch gekennzeichnet, daß Anschläge (458) zur Begrenzung der Einschubtiefe von zu lochendem Material vorgesehen sind.Gerät nach Anspruch 110, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (458) an einem Lagerbock (418) eines die Bauteile (20, 22) miteinander verbindenden Gelenks vorgesehen sind.Gerät nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, daß hochstehende Wandungen des Lagerbocks (418) die Anschläge (458) bilden.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 112, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Lochstempel (60, 412) abgekehrten Seite der Lochmatrize (70, 448) eine mit einer Abdeckung (74, 346) verschließbare Kammer (72, 348) zur Aufnahme von Stanzabfällen im zweiten Bauteil (22) vorgesehen ist.Gerät nach Anspruch 113, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (72, 348) eine Abdeckung (74, 346) aufweist, die durch Druckeinwirkung gesammelter Stanzabfälle verlagerbar ist.Gerät nach Anspruch 113 oder 114, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (74, 346) ein das Entleeren der Kammer (72, 348) ermöglichender Klappdeckel ist und Mittel (622, 624) vorgesehen sind, die den Klappdeckel (74, 346) lösbar in der Schließlage halten.Gerät nach einem der Ansprüche 114 bis 115, dadurch gekennzeichnet, daß der Klappdeckel (74, 346) mittels einer ersten Rastung (622, 624) in der Schließlage gehalten ist und sich durch Druckeinwirkung aus der ersten Rastung (622, 624) löst und in eine zweite manuell lösbare Rastung (626, 624) verlagert.Gerät nach einem der Ansprüche 113 bis 116, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (72, 348) von einem im Querschnitt U-förmigen Klappdeckel (74, 346) verschlossen ist, der um eine quer zur Längserstreckung des zweiten Bauteils (22) verlaufende Achse um einen durch Anschläge definierten Winkel ausklappbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 117, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochmatrize (70, 448) in einer Auflagebühne ausgebildet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 118, dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden Bauteile (20, 22) ein Visierfenster (450, 456) zur seitlichen Positionierung von zu lochendem Material umfaßt, das zu einer senkrecht bezüglich einer die Einschubtiefe begrenzenden Anschlaglinie für das zu lochende Material und durch die Achse des Lochstempels (60, 412) verlaufenden Fluchtlinie ausgerichtet ist und über das eine Markierung oder Lochschablone, die dem zu lochenden Material zugeordnet ist, ausrichtbar ist.Gerät nach Anspruch 100, dadurch gekennzeichnet, daß über das Fenster (450, 456) der Bereich einer Auflagebühne für zu lochendes Material zwischen Lochmatrize (70, 448) und Anschlägen (458) einsehbar ist.Gerät nach Anspruch 100 oder 101, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster (450, 456) einen Lichtleiter (344) aufnimmt, wobei die Auflagebühne einen den Lichtleiter (344) aufnehmenden Durchbruch (450) aufweist.Gerät nach Anspruch 121, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (344) auf einer äußeren Deckfläche (5) des ihn enthaltenden Bauteils (22) mündet.Gerät nach einem der Ansprüche 120 bis 122, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster (450, 456) eine mit einer Lochstempelachse ausgerichtete Visiermarkierung aufweist.Gerät nach Anspruch 123, dadurch gekennzeichnet, daß der das Fenster (450, 456) einen Lichtleiter (344) mit Visiermarkierung aufweist.Gerät nach einem der Ansprüche 120 bis 124, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Lichtleiter (344) ausgehend von der Auflagebühne nach außen erweitert.Gerät nach einem der Ansprüche 121 bis 125, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (344) rechteckigen Querschnitt aufweist.Gerät nach einem der Ansprüche 121 bis 126, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (344) an seinem äußeren Ende linsenartig ausgebildet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 127, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsfläche des Heftambosses (32, 388) und die Lochmatrize (70, 448) in einer gemeinsamen Ebene liegen.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 127, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsflächen von Hefter und Locher in zueinander versetzten Ebenen liegen.Gerät nach Anspruch 129, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsflächen parallel zueinander sind.Gerät nach einem der Ansprüche 128 bis 130, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene(n) eine Grundfläche (3) des zweiten Bauteils (22) definiert(definieren).Gerät nach Anspruch 1 oder 131, dadurch gekennzeichnet, daß Einschuböffnungen für Locher und Hefter von Ebenen begrenzt vorgesehen sind, die in der ersten Position zueinander parallel sind.Gerät nach Anspruch 132, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebenen von einander zugekehrten Grundflächen (2, 3) beider Bauteile (20, 22) definiert sind.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 133, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) einen hebelartigen Betätiger (36, 320, 420) für den Hefter und/oder Locher umfaßt.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 134, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (24, 474, 465, 476) zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile (20, 22) eine Entriegelungsvorrichtung (24, 26, 326, 474, 465) umfassen, wobei durch das Entriegeln der Locher aktiviert wird, während der Hefter inaktiv ist und über Aktivierungsmittel (38, 40, 328, 368, 430, 484, 486, 492) manuell aktivierbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 135, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Bauteil (20, 22) einen Aufnahmeraum (82, 84, 86, 88, 124, 352, 354) für das wenigstens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) aufweist.Gerät nach Anspruch 136, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) zwischen einer Aufbewahrungs- und einer Arbeitsposition beweglich ist, wobei die Bauteile (20, 22) in der ersten Position einen Griff zur Handhabung des wenigstens einen Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) in seiner Arbeitsposition bilden.Gerät nach Anspruch 136 oder 137, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Bauteile (20, 22) einen Aufnahmeraum (2, 84, 86, 88, 124, 352, 354) zur Aufnahme des wenigstens einen Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) in seiner Aufbewahrungsposition aufweist.Gerät nach Anspruch 137 oder 138, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der weiteren Werkzeuge (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) verschieblich an einem der Bauteile (20, 22) gelagert ist.Gerät nach Anspruch 139, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der weiteren Werkzeuge (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) über einen von außen betätigbaren Schubriegel (90, 190, 318) verschiebbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 140, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere der weiteren Werkzeuge (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) parallel zur Längsachse der Bauteile (20, 22) angeordnet sind.Gerät nach einem der Ansprüche 138 bis 141, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Bauteil (20, 22) stirnseitig Öffnungen aufweist, durch die das mindestens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) in seine Gebrauchslage verschiebbar ist.Gerät nach Anspruch 139 bis 142, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere mindestens eine Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) an seinem in Ausschubrichtung hinteren Ende mit einem Führungsschaft (493 - 497, 524) versehen ist.Gerät nach Anspruch 143, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile (20, 22) Längsführungen aufweisen, in denen die Führungsschäfte (493 - 496) geführt sind.Gerät nach Anspruch 144, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschäfte (493 - 496) über Nutensteine (497, 524), die in Führungsschlitzen (498) laufen, geführt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 139 bis 145, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) entlang einer Deck- oder Seitenfläche (4, 5, 6- 9) des zugehörigen Bauteils (20, 22) verschiebbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 137 oder 138 oder 141, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) drehbar an wenigstens einem der Bauteile (20, 22) gelagert und ausklappbar angeordnet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 147, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein weiteres Werkzeug (160) aus wenigstens einem der Bauteile (20, 22) entnehmbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 137 bis 148, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) in seine Gebrauchs- und/oder Aufbewahrungsposition federvorgespannt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 137 bis 149, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) in seiner Gebrauchs- und/oder Aufbewahrungsposition arretierbar ist.Gerät nach Anspruch 150, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine weitere Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) in seiner Gebrauchs- und/oder Aufbewahrungsposition über eine Riegelfalle (504, 506, 507, 512, 513) arretierbar ist.Gerät nach Anspruch 150 oder 151, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung über eine Taste (340, 318) lösbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 140 bis 146 und 148 bis 152, dadurch gekennzeichnet, daß Schlitze (505) für die Schubriegel (90, 190, 318, 500, 502) vorgesehen sind.Gerät nach einem der Ansprüche 150 bis 153, dadurch gekennzeichnet, daß Schlitze (505) für Schubriegel (90, 190, 318, 500, 502) zum lösbaren Arretieren des Werkzeugs (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) vorgesehen sind.Gerät nach einem der Ansprüche 152 bis 154, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätiger (90, 190, 318, 340, 500, 502) in einem Längsschlitz (505) in der Deck- oder Seitenfläche (4, 5, 6 bis 9) des das zusätzliche Werkzeug (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) aufnehmenden Bauteils (20, 22) läuft.Gerät nach einem der Ansprüche 152 bis 155, dadurch gekennzeichnet, daß über den Betätiger (340) eine Vielzahl von zusätzlichen Werkzeugen entriegelbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 156, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine weitere Werkzeug eine Schere (85, 314, 706), eine Messerklinge (83, 304), ein Cutter (87, 306), ein Entklammerer (89, 312, 708), ein Schraubendreher (89), ein ausziehbarer Zeigestab (308, 580) eine Lupe (120, 310, 602) oder ein Maßstab (130, 316, 364) ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 157, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Bauteil (20, 22) benachbarte, sich in Längsrichtung der Bauteile (20, 22) erstreckende Kanäle aufweist, die Funktionselemente von Hefter und/oder Locher aufnehmen, wobei wenigstens ein Kanal andere Werkzeuge (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 316, 360, 700, 708) durch Schieber (90, 190, 318, 340, 500, 502) an den Außenflächen der Bauteile (20, 22) herausschiebbar aufnimmt.Gerät nach einem der Ansprüche 137 bis 158, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine zusätzliche Werkzeug eine Schere ist, wobei eines der Scherenblätter (100, 520) mit einem der Bauteile (20, 22) verbunden ist, während das andere Scherenblatt (104, 522) mit dem einen Scherenblatt (100, 520) beweglich verbunden ist.Gerät nach Anspruch 159, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bauteile (20, 22) über ein Gelenk miteinander gekoppelt sind und die Scherenachse (102, 521) parallel zu der Gelenkachse (80, 436) verläuft.Gerät nach Anspruch 159 oder 160, dadurch gekennzeichnet, daß beide Scherenblätter (100, 104, 520, 522) zusammengeklappt im selbem Bauteil (20, 22) untergebracht sind.Gerät nach einem der Ansprüche 159 bis 161, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gebrauchsposition das andere Scherenblatt (104, 522) sich vollständig außerhalb des Geräts befindet.Gerät nach einem der Ansprüche 159 bis 162, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherenblätter (520, 522) in eine Aufspreizposition durch eine Federanordnung (81, 106, 362, 523, 530, 534) vorgespannt sind.Gerät nach einem der Ansprüche 159 bis 163, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Scherenblatt (522) über eine ausklappbare Daumenraste (532) betätigbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 160, 161 und 163, dadurch gekennzeichnet, daß die Schere (85, 314, 706) in Richtung des die Bauteile (20, 22) koppelnden Gelenks in eine Gebrauchslage verlagerbar ist, daß die Scherenachse (102, 521) und die Gelenkachse (80, 436) in der Gebrauchslage der Schere (85, 314, 706) im wesentlichen übereinander liegen und die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) stirnseitig über die Bauteile (20, 22) hinausragen.Gerät nach Anspruch 165, dadurch gekennzeichnet, daß die Schere (85, 314, 706) durch Relativbewegung beider Bauteile (20, 22) betätigbar ist, wobei das bewegliche Scherenblatt (104, 522) mit dem anderen der Bauteile (20, 22) in Wirkverbindung bringbar ist.Gerät nach Anspruch 166, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Scherenblatt (104, 522) durch die Kraft einer Feder (523, 530) an das andere der Bauteile (20, 22) anlegbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 165 bis 167, dadurch gekennzeichnet, daß das die Schere (85, 314, 706) enthaltende Bauteil (20, 22) mit einem Durchbruch (527) zum Durchtritt des beweglichen Scherenblatts (104, 522), das mit dem anderen Bauteil (22, 20) in der Gebrauchslage der Schere (85, 314, 706) gekoppelt ist, versehen ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16 und 18 bis 168, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bauteile (20, 22) über eine an einem Ende des Geräts befindliche Achse (80, 436) miteinander verbunden sind, wobei eine Feder (64, 81, 362) die Bauteile (20, 22) in die zweite Position vorspannt und wenigstens ein Bauteil (20, 22) einen Hohlraum zur Aufnahme wenigstens eines Teils wenigstens eines Werkzeugs aufweist, wobei ein erstes Scherenblatt (100, 520) von dem ersten Bauteil (20), ein zweites, mit dem ersten Scherenblatt (100, 520) über eine parallel zur Bauteilachse (80, 436) verlaufende Scherenachse (102, 521) gelenkig verbundenes Scherenblatt (104, 522) getragen wird, wobei die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) zwischen einer Aufbewahrungsposition, in der die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) von dem Hohlraum aufgenommen sind, und einer Arbeitsposition, in der die Scherenblätter (100, 104, 520, 522) über die Bauteilachse (80, 436) herausragen, verlagerbar sind, wobei das zweite Scherenblatt (104, 522) mit dem zweiten Bauteil (22) in der Arbeitsposition in Eingriff bringbar ist, wobei die beiden Bauteile (20, 22) Handgriffe zum Betätigen der beiden Scherenblätter (100, 104, 520, 522) wenigstens zu deren Schließen bilden.Gerät nach einem der Ansprüche 137 bis 169, dadurch gekennzeichnet, daß eines der weiteren Werkzeuge eine Lupe (120) ist, die an einer Halterung (122) angeordnet ist, die beweglich an einem der Bauteile (20, 22) gelagert ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 143, dadurch gekennzeichnet, daß eines der weiteren Werkzeuge ein Cutter (87, 306) mit einem Klingenhalter (552) und einer an ihm lösbar befestigten Cutterklinge (556) ist.Gerät nach einem der Ansprüche 157 bis 171, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide der Messerklinge (83) bzw. Cutterklinge (556) in ihren Gebrauchslagen gegen die Deckfläche (4, 5) des Bauteils (20, 22) gerichtet ist, in dem sie untergebracht sind.Gerät nach einem der Ansprüche 157 bis 172, dadurch gekennzeichnet, daß eines der weiteren Werkzeuge in Form eines Heftklammerentferner (89, 312, 708) mit einem sich nach außen verjüngenden U-förmigen Querschnitt versehen ist.Gerät nach Anspruch 173, dadurch gekennzeichnet, daß der U-förmige Querschnitt des Heftklammerentferners (89, 312, 708) zur benachbarten Deck- oder Seitenfläche (4,5, 6 - 9) geschlossen ist.Gerät nach Anspruch 173 oder 174, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (570) des Heftklammerentferners (89, 312, 708) leicht abgewinkelt ist und die Abwinkelung auf die U-Schenkel (572) des U-förmigen Querschnitts zu gerichtet ist.Gerät nach einem der Ansprüche 173 bis 176, dadurch gekennzeichnet, daß der Heftklammerentferner (89, 312, 708) mit einem oberhalb der U-Schenkel (572) und im Abstand von diesen angeordneten Niederhalter (574) für Klammerrücken versehen ist, wobei ein Einschubspalt zwischen den U-Schenkeln (572) und dem Niederhalter (574) an seinem inneren Ende durch einen Klammeranschlag begrenzt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 152, dadurch gekennzeichnet, daß eines der weiteren Werkzeuge ein teleskopisch ausziehbarer Zeigestab (308, 580) ist, der im eingeschobenen Zustand in einem der Bauteile (20, 22) parallel zu dessen Längsachse untergebracht ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 153, dadurch gekennzeichnet, daß als eines der weiteren Werkzeuge ein Maßstab (160), der in einem sich über die Länge eines der Bauteile (20, 22) erstreckenden Kanal (162) aufgenommen ist.Gerät nach einem der Ansprüche 157 bis 178, dadurch gekennzeichnet, daß als eines der weiteren ein Rollmaßband (130, 316, 364) vorgesehen ist.Gerät nach Anspruch 179, dadurch gekennzeichnet, daß das Rollmaßband (130, 316, 364) um eine Achse aufgespult ist, die sich senkrecht zu einer Grundfläche (2, 3) des Bauteils (20, 22) erstreckt, in dem es untergebracht ist und das einen Austrittsschlitz für das Rollmaßband (130, 316, 364) aufweist.Gerät nach Anspruch 1 bis 180, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Bauteile (20, 22) einen mit einem Deckel (30, 74, 152, 208, 346) verschließbaren Aufnahmeraum (28, 72, 348) aufweist.Gerät nach Anspruch 181, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (30, 74, 152, 208, 346) im wesentlichen bündig mit der Außenkontur des diesen aufnehmenden Bauteils (20, 22) ist.Gerät nach Anspruch 181 oder 182, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (30, 74, 152, 208, 346) an dem Bauteil (20, 22) angelenkt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 181 bis 183, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (30, 74, 152, 208, 346) quer zur Längsachse der Bauteile (20, 22) angelenkt ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 184, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lampe (140, 358) und/oder ein Laserpointer (150, 360) in einem der Bauteile (20, 22) vorgesehen sind.Gerät nach Anspruch 185, dadurch gekennzeichnet, daß ein stirnseitiges Fenster (148, 608) für die Lampe (140, 358) und/oder des Laserpointers (150, 360) vorgesehen ist.Gerät nach Anspruch 185 oder 186, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Bauteil (20, 22), in dem die Lampe (140, 358) und/oder der Laserpointer (150, 360) untergebracht sind, Batterien (142, 144, 356) zur Speisung und ein von außen zugänglicher Schalter (146, 336, 338) für die Lampe (140, 358) und/oder den Laserpointer (150, 360) untergebracht sind.Gerät nach einem der Ansprüche 185 bis 187, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lampe (140, 358) und eine Lupe (120, 602) vorgesehen sind und die Lampe (140, 358) das Sichtfeld der Lupe (120) ausleuchtet.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 188, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klebebandspender mit einer Halterung (200) für eine Klebbandrolle (202) vorgesehen ist.Gerät nach Anspruch 189, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (200) eine senkrecht zu einer Grundfläche (2, 3) eines der Bauteile (20, 22) angeordnete Nabe umfaßt, auf der die Klebbandrolle (202) lose drehbar ist, wobei das die Halterung (200) aufweisende Bauteil (20, 22) einen Bandaustrittsschlitz (204) mit einer Abreißkante (206) aufweist.Gerät nach Anspruch 189 oder 190, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebebandspender aus einem der Bauteile (20, 22) ausklappbar ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 191, dadurch gekennzeichnet, daß der langgestreckte Korpus in der ersten Position im wesentlichen geschlossen ist.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9 und 16 bis 192, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) das Klammermagazin (36, 370, 408) und den Klammertreiber (376) des Hefters und das andere der Bauteile (20, 22) den Amboß (32, 388) aufweisen.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 10 bis 16 und 18 bis 193, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile (20, 22) den Lochstempel (60, 412) und die Lochmatrize (70, 448) und das andere der Bauteile (20, 22) den Druckhebel (36, 54, 320, 420) des Lochers aufweisen.Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, 16 und 18 bis 194, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Klammertreiber (376) in der ersten Position im Klammermagazin (36, 370, 408) befindet.Gerät nach einem der Ansprüche 74 bis 195, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Position die Bühne (390) im wesentlichen mit dem Amboß (32, 388) fluchtet.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten,mit einem Hefter und einem Locher undmit einem langgestreckten, im wesentlichen quaderförmigen Körper,wobei der Körper eine Vielzahl weiterer Werkzeuge (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 360, 706, 708) in einer Aufbewahrungsposition aufnimmt, aus der sie in eine Gebrauchsposition beweglich sind, in der der Körper einen Griff für die weiteren Werkzeuge (83, 85, 87, 89, 120, 130, 304, 306, 308, 310, 312, 314, 360, 706, 708) bildet,wobei der Körper ein erstes und ein zweites Bauteil (20, 22) umfaßt, die um eine Achse senkrecht zur Längsrichtung des Körpers zwischen einer ersten und einer zweiten Position beweglich miteinander verbunden sind,wobei Funktionselemente des Hefters ein Klammermagazin (36, 370, 408), einen Klammertreiber (376), einen Amboß (32, 388) und ein Betätigungselement für den Hefter und Funktionselemente des Lochers einen Lochstempel (60, 412), eine Lochmatrize (70, 448) und ein Betätigungselement (36, 54, 320, 420) für den Locher umfassen, wobei der Hefter und der Locher jeweils eine Auflagebühne für zu bearbeitendes Material aufweisen,wobei die Bauteile (20, 22) um die Achse in die zweite Position beweglich sind, um einen Freiraum zur Aufnahme von durch den Hefter und/oder Locher zu bearbeitendem Material zu öffnen, wobei die Achse senkrecht zu den Auflagebühnen verläuft,wobei jedes Bauteil (20, 22) wenigstens ein Funktionselement des Hefters und Lochers umfaßt, so daß Hefter und Locher durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) zwischen der ersten und zweiten Position betätigbar sind,wobei ein Aufnahmefach (72, 348) für Locherabfälle unter der Lochmatrize (70, 448) vorgesehen ist, undwobei das Aufnahmefach (72, 348) und die weiteren Werkzeuge hintereinander in einem der Bauteile (20, 22), das die weiteren Werkzeuge aufnimmt, angeordnet sind,vorzugsweise mit einem oder mehreren Merkmalen der Ansprüche 1 bis 196.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten,mit einem Hefter und/oder Locher undmit einem langgestreckten, im wesentlichen quaderförmigen Korpus,wobei der Korpus ein erstes und ein zweites Bauteil (20, 22) umfaßt, die um eine Achse (80, 436) senkrecht zur Längsrichtung des Korpus zwischen einer ersten und einer zweiten Position schwenkbar beweglich sind,wobei Funktionselemente des Hefters ein Klammermagazin (36, 370, 408), einen Klammertreiber (376), einen Amboß (32, 388) und ein Betätigungselement (700) für den Hefter und Funktionselemente des Lochers einen Lochstempel (60, 412), eine Lochmatrize (70, 448) und ein Betätigungselement (36, 54, 320, 420, 700) für den Locher umfassen, wobei der Hefter und der Locher jeweils eine Auflagebühne für zu bearbeitendes Material aufweisen,wobei die Bauteile (20, 22) um die senkrecht zu der bzw. den Auflagebühnen verlaufende Achse (80, 436) in die zweite Position zum Öffnen eines Freiraums zur Aufnahme von zu bearbeitendem Material beweglich sind, undwobei jedes Bauteil (20, 22) wenigstens ein Funktionselement des Hefters und/oder Lochers umfaßt, so daß der Hefter und/oder Locher durch Relativbewegung der Bauteile (20, 22) zwischen der ersten und zweiten Position betätigbar ist/sind,insbesondere mit wenigstens einem Merkmal eines der vorangehenden Ansprüche.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, welche beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position., in welcher sie gemeinsam einen länglichen, im wesentlichen quaderförmigen Korpus bilden, und einer zweiten Position bewegt werden können, in welcher ein Freiraum zwischen den beiden Bauteilen zugänglich ist, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der ersten Position vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät nach Art eines Taschenmessers, umfassend ein erste Bauteil, das mindestens ein Werkzeug oder Werkzeugteil enthält, und ein zweites Bauteil, das mindestens ein Werkzeug oder Werkzeugteil enthält, welche beiden Bauteile zur Betätigung mindestens eines Werkzeugs relativ zueinander geführt beweglich und in eine Schließposition bringbar sind, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind.Kombinationsgerät mit einem Locher und einem Hefter, umfassend:ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Lochers und des Hefters,ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Lochers und des Hefters enthält und relativ zu dem ersten aus einer Öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu heftender oder lochender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, und wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind.Kombinationsgerät mit einem Locher und einer Schere, umfassend:ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Lochers,ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Lochers enthält und relativ zu dem ersten aus einer Öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu lochender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, und wobei die Schere in einem der Bauteile untergebracht und aus dieser Position in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in der sie mittels Relativbewegung der beiden Bauteile betätigbar ist.Kombinationsgerät mit einem Hefter und einer Schere, umfassend:ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Hefters,ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Hefters enthält und relativ zu dem ersten aus einer Öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu heftender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, und wobei die Schere in einem der Bauteile untergebracht und aus dieser Position in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in der sie mittels Relativbewegung der beiden Bauteile betätigbar ist.Kombinationsgerät mit einem Hefter und einem Werkzeug, umfassend:ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Hefters,ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Hefters enthält und relativ zu dem ersten aus einer Öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu heftender Papier hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, und wobei das Werkzeug in einem der Bauteile untergebracht und aus diesem heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in welcher der Korpus in seiner Schließposition den Griff zur Handhabung des Werkzeugs bildet.Kombinationsgerät mit einem Locher und einem Werkzeug, umfassend:ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Lochers,ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Lochers enthält und relativ zu dem ersten aus einer Öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu lochender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mitteil zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, und wobei das Werkzeug in einem der Bauteile untergebracht und aus ihm heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in welcher der Korpus in seiner Schließposition den Griff zur Handhabung des Werkzeugs bildet.Kombinationsgerät mit einer Schere und einem Werkzeug, umfassend:ein erstes Bauteil,ein zweites Bauteil, das relativ zu dem ersten aus einer Öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen Betätigungsabstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, wobei die Schere in einem der Bauteile untergebracht und aus diesem heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in der sie mittels Relativbewegung der beiden Bauteile betätigbar ist, und wobei das Werkzeug in einem der Bauteile untergebracht und aus diesem heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in welcher der Korpus in seiner Schließposition den Griff zur Handhabung des Werkzeugs bildet.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmigen Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit einander zugekehrten Grundflächen übereinander liegen, und einer zweiten Position beweglich sind, derart ausgebildet, daßeines der Bauteile ein Klammermagazin und einen Klammertreiber eines Hefters und das andere Bauteil einen Amboß zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern aufweist, und/odereines der Bauteile einen Lochstempel und eine Lochmatrize eines Lochers und das andere Bauteil einen Druckhebel zum Betätigen des Lochstempels aufweist,die Bauteile in der zweiten Position zwischen den Grundflächen einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters und/oder Lochers durch Relativbewegung der Bauteile bilden,mindestens eines der Bauteile als Hohlkörper ausgebildet ist, in dem weitere Werkzeuge aus einer Aufbewahrungsposition in eine Gebrauchsposition verlagerbar untergebracht sind, undMittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der ersten Position vorgesehen sind, in der sie gemeinsam einen Griff zur Handhabung der weiteren Werkzeuge bilden.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmigen Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit einander zugekehrten Grundflächen übereinander liegen, und einer zweiten Position beweglich sind, derart ausgebildet, daßeines der Bauteile ein Klammermagazin und einen Klammertreiber eines Hefters und das andere Bauteil einen Amboß zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern aufweist, undeines der Bauteile einen Lochstempel und eine Lochmatrize eines Lochers und das andere Bauteil einen Druckhebel zum Betätigen des Lochstempels aufweist,die Bauteile in der zweiten Position zwischen den Grundflächen einen Freiraum für die Bearbeitung mittels des Hefters bzw. Lochers durch Relativbewegung der Bauteile bilden, undMittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der ersten Position vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmigen Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit einander zugekehrten Grundflächen übereinander liegen, und einer zweiten Position beweglich sind, derart ausgebildet, daßeines der Bauteile ein Klammermagazin und einen Klammertreiber eines Hefters und das andere Bauteil einen Amboß zum Umlegen der Enden ausgestoßener Klammern aufweist,die Bauteile in der zweiten Position zwischen den Grundflächen einen Freiraum für das Heften durch Relativbewegung der Bauteile bilden,der Hefter nach jedem Heftvorgang automatisch inaktiviert und manuell aktivierbar ist, undMittel zum manuell lösbaren Festhalten des inaktivierten Hefters in der ersten Position der Bauteile vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmigen Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit einander zugekehrten Grundflächen übereinander liegen, und einer zweiten Position beweglich sind, derart ausgebildet, daßdie beiden Bauteile als schalenartige Hohlkörper mit im wesentlichen spiegelsymmetrischen Außenkonturen ausgebildet sind, die von einer Grundfläche, einer Deckfläche, zwei Seitenflächen und zwei Stirnflächen begrenzt sind, deren Grundflächen in der ersten Position voneinander beabstandet sind und einen von beiden Stirnflächen her zugänglichen Zwischenraum begrenzen,die beiden Bauteile um eine Achse schwenkbeweglich verbunden sind, die parallel zu den Grundflächen und senkrecht zur Bauteillängserstreckung verläuft.Mittel zum manuell lösbaren Verriegeln der Bauteile in der ersten Position vorgesehen sind.Einloch-Bürolochgerät mit einem ersten Bauteil, in dem eine Auflagebühne mit einer Lochmatrize, eine Lochstempelführung mit einem Lochstempel sowie ein die Einschiebetiefe begrenzender Anschlag für zu lochendes Matertial untergebracht ist, und mit einem zweiten Bauteil, das für die Lochstempelbetätigung relativ zum ersten Bauteil beweglich ist, bei dem eines der Bauteile ein Fenster aufweist, durch das hindurch ein Bereich der Auflagebühne zwischen Lochmatrize und Anschlag zur seitlichen Positionierung des zu lochenden Materials von außen einsehbar ist.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmigen Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit einander zugekehrten Grundflächen übereinander liegen, und einer zweiten Position beweglich sind, derart ausgebildet, daßdas erste Bauteil Funktionselemente eines ersten Werkzeugs und eines zweiten Werkzeugs und das zweite Bauteil weitere Funktionselemente beider Werkzeuge enthält,beide Bauteile zur Betätigung der Werkzeuge relativ zueinander geführt beweglich und gegen Federvorspannung aus der zweiten in die erste Position verlagerbar sind,Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der ersten Position und ein erstes Betätigungsorgan zum Lösen der Mittel vorgesehen sind, wobei nach dem Lösen eines der Werkzeuge aktiviert und das andere Werkzeug inaktiviert sind und das letztere durch Betätigen eines zweiten Betätigungsorgans aktiviertbar ist.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmien Korpus bilden, bei dem die beiden Bauteile mit einander zugekehrten Grundflächen übereinander liegen, und einer zweiten Position beweglich sind, derart ausgebildet, daßdie Bauteile als langgestreckte Hohlkörper zur Aufnahme von Werkzeugen oder Werkzeugteilen ausgebildet sind, die nahe einem stirnseitigen Ende durch eine Bauteilachse gelenkig miteinander verbunden und in die zweite Position federvorgespannt sind,ein erstes Scherenblatt an einem der Bauteile angebracht ist und an ihm ein zweites Scherenblatt um eine zur Bauteilachse parallele Scherenachse angelenkt ist,die Scherenblätter aus einer Aufbewahrungsposition, in der sie in dem einen Bauteil untergebracht sind, in eine Gebrauchsposition über die Bauteilachse hinaus verlagerbar sind, in der das zweite Scherenblatt mit dem anderen Bauteil kuppelbar ist, so daß die Bauteile Griffe zur Betätigung der Scherenblätter bilden,Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der ersten Position vorgesehen sind.Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, mit einem länglichen, im wesentlichen geschlossenen quaderförmigen Korpus, der Funktionselemente eines Hefters und/oder Lochers aufweist, derart ausgebildet ist, daßder Korpus mindestens einen von einer Stirnseite her zugänglichen Einführschlitz für zu heftendes oder zu lochendes Material aufweist,ein Betätigungsorgan für Hefter und/oder Locher aus einer ersten Position, in der es im wesentlichen bündig mit der Korpuskontur ist, unter Federvorspannung in eine zweite Position verlagerbar ist, undMittel zum manuell lösbaren Festhalten des Betätigungsorgans in der ersten Position vorgesehen sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Mehrzweck-Handgerät nach Art eines Taschenmessers. "Nach Art eines Taschenmessers" bedeutet hier, daß das Gerät klein, kompakt und taschengerecht sein soll und im nichtbenutzten Zustand keine Spitzen oder Schneiden freiliegen, die zu Verletzungen führen können.

Taschenmesser werden oft mit einer Vielzahl von Werkzeugen bestückt: Nicht nur mit großen oder kleinen Messerklingen, sondern auch mit Feilen, Schraubendrehern, Sägen und so weiter. Meist sind die Werkzeuge an einem Korpus angelenkt und werden unter Überwindung einer Federvorspannung in ihre Gebrauchsposition herausgeklappt. Gelegentlich sind auch Kleinwerkzeuge vollständig aus dem Korpus herausnehmbar.

Einige Arten von Werkzeugen sind an oder in einem Taschenmesser nur unterbringbar, wenn hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit Kompromisse eingegangen werden. Beispielsweise findet man Taschenmesser mit herausklappbarer Schere, die aber dann nur eine für die meisten Zwecke zu schwache Konstruktion hat und für viele Anwendungen auch zu klein ist.

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Mehrzweck-Handgerät nach Art eines Taschenmessers zu schaffen, das die Unterbringung von Werkzeugen erlaubt, welche bisher nur schlecht oder gar nicht in Taschenmesserform realisierbar waren. Der Begriff "Werkzeug" ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen und soll alle denkbaren Geräte oder Utensilien umfassen, die als Hilfsmittel bei der Arbeit und in der Freizeit verwendet werden.

So werden beispielsweise zur Durchführung von Büro- und Präsentationsarbeiten eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte, Vorrichtungen und Handwerkzeuge, wie Heftgeräte, Locher, Scheren, Lupen, Brieföffner, Klebstreifenspender und vieles mehr verwendet. In der Regel wird jedes Werkzeug bzw. Utensil nur für eine einzige Funktion bereitgestellt. Dies ist in einem Büro, wo der erforderliche Platz zur Verfügung steht, kein besonderer Nachteil.

Oftmals werden diese Utensilien aber außerhalb eines festen Arbeitsplatzes benötigt, etwa in Produktions- oder Lagerhallen, auf Reisen im Flugzeug oder Reisezug, im Hotel, aber etwa auch bei Besprechungen, Vorträgen oder in Schulen, Hochschulen und Bibliotheken. Der Benutzer ist dann gezwungen, ein Arsenal von Utensilien mit sich zu führen, die sperrig und schwer sind, Verletzungsgefahren mit sich bringen können und viel Platz beispielsweise im Reisegepäck beanspruchen.

Es wäre deshalb wünschenswert, eine solche Büroausstattung in kompakter Form transportierbar zu machen.

Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Mehrzweck-Handgerät, insbesondere für Büroarbeiten, vorgesehen, mit einem ersten Bauteil und einem zweiten Bauteil, die beweglich miteinander verbunden sind und zwischen einer ersten Position, in der sie gemeinsam einen länglichen, im wesentlichen quaderförmigen Korpus bilden, und einer zweiten Position bewegbar sind, in der ein Freiraum zwischen den beiden Bauteilen zugänglich ist, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der ersten Stellung vorgesehen sind. Im Gegensatz zu herkömmlichen Taschenwerkzeugen mit nur einem Trägerkorpus, aus dem ein oder mehrere Funktionsteile herausklappbar oder herausziehbar sind, sind hier zwei solcher Bauteile vorgesehen, was es ermöglicht, auch solche Funktionsteile unterzubringen, bei denen zwei Teilwerkzeuge relativ zueinander zu bewegen sind, also etwa ein Locher oder ein Hefter.

Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Handgerät nach Art eines Taschenmessers vorgesehen, umfassend ein erstes Bauteil, das mindestens ein Werkzeug oder Werkzeugteil enthält, und ein zweites Bauteil, das mindestens ein Werkzeug oder Werkzeugteil enthält, welche beiden Bauteile zur Betätigung mindestens eines Werkzeugs relativ zueinander geführt beweglich und in eine Schließposition bringbar sind, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind. Im verriegelten Zustand ergibt sich ein kompakter Korpus, im entriegelten Zustand kann man ein (oder mehrere) Werkzeuge betätigen, die an einem herkömmlichen Taschenmesser nicht oder nur schlecht vorzusehen sind.

Charakteristische Funktionen, bei denen in einem der Bauteile oder Schalen ein Werkzeugteil und im andern das zugehörige andere Werkzeugteil unterzubringen sind, umfassen das Lochen, Heften und Schneiden mit einer Schere. Die für diese Funktion benötigten Teile sind maßgeblich für weitere Aspekte der Erfindung:

Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung ist ein Kombinationsgerät mit einem Locher und einem Hefter vorgesehen, umfassend ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Lochers und des Hefters und ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Lochers und des Hefters enthält und relativ zu dem ersten aus einer öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu heftender oder zu lochender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, und wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind.

Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Kombinationsgerät mit einem Locher und einer Schere, welches umfaßt: Ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Lochers und ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Lochers enthält und relativ zu dem ersten aus einer öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu lochender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mitteil zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, und wobei die Schere in einem der Bauteile untergebracht und aus dieser Position in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in der sie mittels Relativbewegung der beiden Bauteile betätigbar ist.

In vergleichbarer Weise betrifft die Erfindung auch ein Kombinationsgerät mit einem Hefter und einer Schere, umfassend ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Hefters und einem zweiten Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Hefters enthält und relativ zu dem ersten aus einer öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu heftender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind und wobei die Schre in einem der Bauteile untergebracht und aus dieser Position in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in der sie mittels Relativbewegung der beiden Teile betätigbar ist.

Noch ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Kombinationsgerät mit einem Hefter und einem Werkzeug, umfassend ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Hefters und ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Hefters enthält und relativ zu dem ersten aus einer öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu heftender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind und wobei das Werkzeug in einem der Bauteile untergebracht und aus diesem heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in welcher der Korpus in seiner Schließposition den Griff zur Handhabung des Werkzeugs bildet.

Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Kombinationsgerät mit einem Locher und einem Werkzeug, umfassend ein erstes Bauteil mit Funktionselementen des Lochers und ein zweites Bauteil, das die anderen Funktionselemente des Lochers enthält und relativ zu dem ersten aus einer öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen zum Einlegen zu lochender Papiere hinreichenden Abstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, und wobei das Werkzeug in einem der Bauteile untergebracht und aus ihm heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in welcher der Korpus in seiner Schließposition den Griff zur Handhabung des Werkzeugs bildet.

Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Kombinationsgerät mit einer Schere und einem Werkzeug, umfassend ein erstes Bauteil und ein zweites Bauteil, das relativ zu dem ersten aus einer öffnungsposition, in der die beiden Bauteile einen Betätigungsabstand haben, gegen die Vorspannung einer Feder in eine Schließposition beweglich ist, in der beide Bauteile mit im wesentlichen kongruenten Konturen einen kompakten, im wesentlichen geschlossenen Korpus bilden, wobei Mittel zum manuell lösbaren Festhalten der Bauteile in der Schließposition vorgesehen sind, wobei die Schere in einem der Bauteile untergebracht und aus diesem heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in der sie mittels Relativbewegung der beiden Bauteile betätigbar ist, und wobei das Werkzeug in einem der Bauteile untergebracht und aus diesem heraus in eine Funktionsstellung verlagerbar ist, in welcher der Korpus in seiner Schließposition den Griff zur Handhabung des Werkzeugs bildet.

Ein Kombinationsgerät, umfassend einen Hefter, einen Locher und einen Heftklammer-Entfernerer, ist z.B. aus der Druckschrift DE-A-26 25 749 bekannt. Dieses Gerät ist jedoch offensichtlich zur Benutzung auf dem Schreibtisch konzipiert und nicht nach Art eines Taschenmessers in einen kompakten Korpus bringbar.

Beide Bauteile bzw. Schalen sind vorzugsweise als längliche, quaderförmige Hohlkörper ausgebildet, welche von einer Grundfläche, einer Deckfläche sowie je zwei Seiten- und Stirnflächen begrenzt werden.

Die beiden Bauteile sind vorzugsweise etwa gleich groß, weisen vorzugsweise in etwa symmetrische Formen auf und liegen in der ersten Stellung bzw. Schließposition mit ihren Grundflächen gegeneinander gerichtet in etwa kongruent übereinander, so daß sie gemeinsam einen im wesentlichen geschlossenen, kompakten Korpus bilden.

Die Außenkonturen der Bauteile sind vorzugsweise allseitig abgerundet, so daß das Gerät in allen Gebrauchslagen gleich gut in der Hand liegt. Dabei können die beiden Seitenflächen abgeflacht und zur Unterbringung von Bedienelementen, beispielsweise Schiebeschaltern, gegenüber den Außenkonturen des Geräts eingesenkt sein, so daß die Bedienelemente nicht über die Gehäusekonturen hinaus vorstehen. Zwischen den Bauteilen kann eine Trennfuge vorgesehen werden, damit die Hand beim Schließen des Geräts nicht eingeklemmt werden kann. Eine besonders gefällige Form ergibt sich, wenn zwischen den vorzugsweise symmetrischen Bauteilen eine rundum laufende Fuge bzw. ein Spalt angeordnet ist.

Natürlich können die Bauteile auch verschieden groß, insbesondere unterschiedlich hoch sein; auch können die Konturen voneinander abweichen.

Alternativ können sich die Bauteile natürlich auch gesamthaft oder partiell ineinander hinein- bzw. übereinanderbewegen und sich in der ersten Stellung ganz oder teilweise überlappen, wobei dazu die Konturen der Bauteile entsprechend aufeinander abgestimmt werden müssen.

Um die Zugänglichkeit zum Freiraum zwischen den Bauteilen bei gewissen Benützungsarten des Handgeräts, beispielsweise zum Heften oder Lochen, zu gewährleisten, könnten bei einer derartigen Ausführungsform entsprechende Gehäuseöffnungen bzw. Zugangsschlitze an den Bauteilen vorgesehen werden.

Auch wäre es möglich, mehr als zwei Bauteile vorzusehen und so verschiedene Teilfunktionen des Handgeräts, beispielsweise Locher und Hefter oder eine Schere, über getrennte Bauteile zu bedienen.

Die Bauteile können über eine Parallelführung oder über ein vorzugsweise nahe ihrer einen Stirnfläche angeordnetes Gelenk miteinander verbunden sein, dessen Drehachse quer zur Längsachse der Bauteile und parallel zur Grund- bzw. Deckfläche verläuft.

Das Gelenk kann dabei im Hohlraum des einen Bauteils angeordnet und über einen Lagerbock mit dem anderen Bauteil verbunden sein.

In der ersten Stellung werden die Bauteile mit einem vorzugsweise vom Gelenk distanziert angeordneten Verschluß verriegelt, welcher über eine manuell betätigbare und vorzugsweise an einer der Deckflächen nahe der dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnwand plazierten Verschlußtaste aktiviert bzw. inaktiviert werden kann.

Die Ausbildung des Verschlusses ist dabei so zu wählen, daß er in der entriegelten Stellung nicht über die Grundflächen hinaus vorsteht, wo er gewisse Gerätefunktionen behindern könnte, sondern hinter den Grundflächen liegt bzw. sich federnd hinter diese bewegen kann.

In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Verriegelung außerhalb des Freiraums, der für die Gerätefunktionen, beispielsweise Heften und Lochen, vorgesehen ist, beispielsweise am Lagerbock.

Um Fehlfunktionen, insbesondere ein versehentliches öffnen oder Verschließen des Geräts zu vermeiden, sollte der Verschluß in der Verriegelungs- bzw. in der Entriegelungsstellung einrasten. Der Verschlußschalter kann dabei beispielsweise als Schiebeschalter mit zwei Raststellungen ausgebildet sein.

Um die Bauteile von der ersten in die zweite Stellung zu bewegen, kann eine Feder vorgesehen sein, welche vorzugsweise als Schenkel- oder Druckfeder ausgebildet und am bzw. nahe beim Gelenk angeordnet ist.

Die zweite Stellung wird durch einen Anschlag definiert, welcher den Öffnungsweg der Bauteile begrenzt.

An den Bauteilen sind entsprechende Ausnehmungen vorzusehen, in welche sich die beim öffnen des Geräts gegeneinanderlaufenden Gehäuseabschnitte hineinbewegen können, wobei dafür zu sorgen ist, daß dabei die Zugänge zu den Freiräumen, beispielsweise der Einschubschlitz zum Locher, offen bleiben.

Nebst den Werkzeugen bzw. Utensilien, deren Funktionselemente in beiden Bauteilen untergebracht sind, wie beispielsweise Hefter und Locher, können in den einzelnen Bauteilen auch zusätzliche, verschiedenartige Werkzeuge und Utensilien untergebracht sein, welche von einer Aufbewahrungslage, in welcher sie im wesentlichen in den Bauteilen untergebracht sind, in eine Gebrauchslage aus den Bauteilen herausbewegt werden können.

Die Utensilien sind mit ihren Breitseiten vorzugsweise parallel zu den Grund-, Deck- oder Seitenflächen in den Bauteilen angeordnet und dreh-, klapp oder schiebbar in diesen gelagert.

Zum Ausklappen bzw. Verschieben der Utensilien in ihre Gebrauchslage sind an den Außenflächen der Bauteile entsprechende Öffnungsschlitze vorzusehen.

In den Bauteilen können einzelne oder mehrere, vorzugsweise parallel zueinander angeordnete, Utensilien untergebracht sein, welche in gleichgerichteten oder entgegengesetzten Bewegungsrichtungen in ihre Gebrauchslage ausgeklappt bzw. verschoben werden können.

Bei einer bevorzugten Bauweise sind die verschiebbaren Utensilien mit ihren Breitseiten parallel zu den Seitenflächen und direkt an diesen anliegend längsverschieblich in den Bauteilen gelagert und durch entsprechend angeordnete öffnungsschlitze an den Stirnflächen in ihre Gebrauchslagen verschiebbar.

Zwischen den an den Seitenflächen anliegend gelagerten Utensilien ist vorzugsweise ein Freiraum vorgesehen, in dem Baugruppen weiterer Utensilien untergebracht werden können.

Zur Führung in den Bauteilen können die Utensilien an ihren in Ausschubrichtung hinteren Enden mit Führungsfortsätzen versehen sein, welche in Längsführungen, beispielsweise über Nutensteine in Längsschlitzen, in den Bauteilen gelagert sind.

Die Gebrauchslagen der Utensilien sind durch Anschläge, welche den Ausklapp- bzw. Ausschubweg begrenzen, definiert.

In den Aufbewahrungs- und Gebrauchslagen werden die Utensilien mittels manuell lösbarer Arretierungen fixiert.

Die Arretierungen können für jedes Utensil einzeln oder für mehrere Utensilien gemeinsam vorgesehen werden.

Die Ein- bzw. Ausklapp- oder Schiebebewegungen der Utensilien können durch Federkraft unterstützt werden.

Die Utensilien sind über Bedienelemente verstellbar, welche vorzugsweise an den Seiten- oder Deckflächen der Bauteile angeordnet sind.

Bei verschiebbaren Utensilien sind dabei entsprechende Längsschlitze in den Seiten- bzw. Deckflächen vorzusehen, mehreren Bedienelementen könnte auch ein gemeinsamer Längsschlitz zugeordnet sein.

Für die Bedienelemente könnten an den Seiten- bzw. Deckflächen muldenförmige Einsenkungen vorgesehen sein, in denen die Bedienelemente soweit eingelassen sind, daß ihre Außenflächen mit den Außenseiten der Deck- bzw. Seitenflächen fluchten.

Für mehrere Bedienelemente könnte dabei eine gemeinsame Einsenkung vorgesehen werden.

Bei Utensilien, welche in entgegengesetzten Richtungen verschieblich in den Bauteilen gelagert sind, könnten die Bedienelemente so angeordnet werden, daß sie aufeinander auflaufen. Dadurch könnte sichergestellt werden, daß jeweils nur eines der beiden Utensilien ausgefahren ist.

Alternativ könnten die Bedienelemente versetzt zueinander angeordnet werden, so daß sie aneinander vorbei verschoben und so die Ausfahrwege der Utensilien vergrößert werden könnten. Die Bedienelemente sind vorzugsweise im Bereich der Führungsfortsätze mit den Utensilien verbunden und gleichzeitig zum Aktivieren bzw. Inaktivieren der Arretierungen vorgesehen. Dazu könnten die Bedienelemente beispielsweise als Drucktasten oder Schiebeschalter ausgebildet oder mit solchen versehen sein, mittels denen die Arretierungen aktivierbar bzw. inaktivierbar sind.

Auch könnte eine Zentralverriegelung vorgesehen werden, welche die Utensilien insgesamt oder gruppenweise in den Aufbewahrungslagen zusätzlich blockiert. Diese Zusatzverriegelung könnte als separates Bedienelement ausgebildet oder beispielsweise auch mit der Verschlußtaste kombiniert werden. Es besteht auch die Möglichkeit für dafür geeignete Utensilien, wie beispielsweise Lupe, Mess- oder Zeigestab oder Schreibgeräte, stirnseitige Griffmulden vorzusehen, an denen sie erfaßt und in ihre Gebrauchslagen bzw. ganz aus den Bauteilen herausgezogen werden können.

Bestimmte Utensilien, beispielsweise Meßstab oder Schreibgeräte, sind vorzugsweise herausnehmbar in den Bauteilen untergebracht. Dafür können Kanäle vorgesehen werden, in denen die Utensilien eingeschoben und arretiert bzw. verriegelt werden können. Solche Kanäle können sich über die gesamte Länge der Bauteile erstrecken und über Einschubschlitze an den Stirnflächen zugänglich sein. Auch können aus den Bauteilen ausklappbare Aufnahmefächer vorgesehen werden.

Zum Ersatz abgenützter oder defekter Utensilien können diese auch so ausgebildet sein, daß sie mit den Führungsfortsätzen lösbar verbunden sind. Vorzugsweise sind dazu die Führungsfortsätze soweit aus den Bauteilen herausbewegbar, daß der Austausch der Utensilien außerhalb der Bauteile möglich ist. Die Utensilien können wahlweise in einem oder in beiden Bauteilen mit ihren Breitseiten parallel zu den Deck- bzw. Grundflächen und/oder zu den Seitenflächen in gleichen oder entgegengesetzten Richtungen klapp- und/oder verschiebbar in beliebigen, den jeweiligen Ausstattungswünschen des Handgeräts entsprechenden Kombinationen in den Bauteilen angeordnet werden.

Die Utensilien können feste oder auswechselbare Klingen oder auch sogenannte "Cutter-Klingen" mit abbrechbaren Klingenabschnitten umfassen, wobei letztere vorzugsweise längsverschieblich im Bauteil gelagert und auch in den Zwischenstellungen des Verfahrensweges arretierbar sind. Zur optimalen Handhabung sind die Schneiden der Klingen in der Gebrauchslage vorzugsweise gegen die Deckflächen des Bauteils gerichtet,. in dem sie gelagert sind.

Die Utensilien können auch einen Heftklammerentferner, auch als "Entklammerer" bezeichnet, umfassen, welcher vorzugsweise einen U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei sich die Grundfläche und die beiden seitlichen Schenkelflächen gegen das freie Ende hin verjüngen. Das äußere Ende des Klammerentferners könnte zudem auch als Schraubendreher ausgebildet sein.

Zur bestmöglichen Handhabung ist der Klammerentferner vorzugsweise unmittelbar auf der Innenseite einer Deck- oder Seitenfläche angeordnet, an seiner nach außen gerichteten Grundfläche angeschrägt und mit den Schenkelflächen gegen die Längsachse des Bauteils gerichtet, in welchem er gelagert ist.

Der Entklammerer ist vorzugsweise längsverschieblich im Bauteil geführt, wobei am öffnungsschlitz für den Entklammerer vorzugsweise ein Abstreifer angeordnet ist, welcher mit dem U-Profil des Entklammerers kämmt und beim Einschieben die Heftklammern abstreift.

Die Utensilien können ferner eine Schere umfassen, welche vorzugsweise mit zusammengeklappten Scherblättern längsverschieblich in einem der Bauteile gelagert ist.

Bei der bevorzugten Ausführungsfom mit einem nahe einer Stirnfläche angeordneten Gelenk, dessen Drehachse quer zur Längsachse des Bauteils und parallel zur Grund- bzw. Deckfläche verläuft, sind die Scherblätter vorzugsweise so im Bauteil angeordnet, daß ihre Breitseiten parallel zu den Seitenflächen des Bauteils und die Scherenachse parallel zur Drehachse des Gelenks verlaufen, wobei die Schere vorzugsweise in dem Bauteil untergebracht ist, in welchem das Gelenk angeordnet ist.

Zur Benützung der Schere werden die Scherblätter soweit durch einen in der dem Gelenk naheliegenden Stirnwand angeordneten öffnungsschlitz aus dem Bauteil herausbewegt, bis die Scherenachse und die Drehachse des Gelenkes im wesentlichen übereinander bzw. konzentrisch zueinander liegen. Die Scherblätter sind über das Scherengelenk hinaus durch Scherenschäfte verlängert. Einer der Scherenschäfte ist als Führungsfortsatz ausgebildet und längsverschieblich im Bauteil gelagert, während sich der zweite Scherenschaft beim Öffnen der Scherblätter in der Gebrauchslage durch eine in der Grundfläche vorgesehene Ausnehmung in Richtung auf das andere Bauteil bewegt.

In der Gebrauchslage der Schere wird der zweite Scherenschaft beispielsweise durch eine Scherenfeder, welche die Scherblätter bzw. -schäfte auseinanderdrückt, oder über ein Kopplungselement in Wirkverbindung mit dem anderen Bauteil gehalten, so daß die Scherblätter durch die Bewegungen der Bauteile zwischen der ersten und der zweiten Stellung auf- bzw. zugeklappt werden können. Dabei muß sichergestellt sein, daß der zweite Scherenschaft zum Ausgleich der Bewegungsgeometrie gegenüber dem Bauteil, auf dem er sich abstützt bzw. mit dem er gekoppelt ist, längsbeweglich bleibt. Beim Zurückschieben des ersten Scherenschaftes ins Bauteil läuft das mit dem zweiten Scherenschaft verbundene Scherblatt auf die gegen die Deckfläche gerichtete Abschlußkante des Öffnungsschlitzes der Stirnwand auf, wodurch die beiden Scherblätter bzw. -schäfte zusammengeklappt werden und so vollständig in ihre Aufbewahrungsposition ins Bauteil zurückgeschoben werden können.

Alternativ könnten natürlich auch zuerst die Bauteile in die erste Stellung bewegt und erst anschließend die dadurch bereits zusammengeklappten Scherblätter bzw. -schäfte ins Bauteil zurückgeschoben werden. über entsprechende Steuermittel ist vorzugsweise vorzusehen, daß die Scherblätter in jeder Relativstellung der Bauteile ge- bzw. entkoppelt sowie aus- bzw. eingefahren werden können.

Um sicherzustellen, daß das geschnittene Gut nicht mit den Bauteilen kollidiert, sind an den Scherblättern entsprechende Abweiskanten und an den Stirnflächen der Bauteile entsprechende Rundungen vorzusehen, welche das geschnittene Gut an den Bauteilen vorbeiführen.

Durch Verlagerung des Drehpunktes der Scherblätter über das Gelenk hinaus kann der Abstand zwischen den Stirnflächen und den Abweiskanten der Scherblätter vergrößert und die Abweisung verbessert werden. Es könnten auch zusätzliche feste oder bewegliche, vorzugsweise durch die Aus- bzw. Einschubbewegung der Schere aktivier- bzw. deaktivierbare Abweismittel an den Scherblättern und/oder an den Bauteilen vorgesehen werden. So könnte beispielsweise der Einführschlitz für einen Locher während der Benutzung der Schere verschlossen werden.

Der Schieber zum Bewegen der Schere zwischen der Aufbewahrungs- und der Gebrauchslage ist vorzugsweise am Führungsschaft angeordnet, wobei am anderen Scherenschaft eine entsprechende Ausnehmung bzw. Verkürzung vorzusehen ist, so daß die Scherblätter vollständig geschlossen werden können.

Alternativ könnte auch eine Schere vorgesehen werden, welche nicht durch die Relativbewegungen der Bauteile aktiviert, sondern aus einem der Bauteile ausschieb- oder klappbar ist und vorzugsweise bei geschlossenen Bauteilen mit der Hand betätigt wird. Die Scherblätter werden dabei über eine separate Scherenfeder geöffnet, die zum Ein- bzw. Ausfahren der Schere aus dem Bauteil inaktivierbar ist. Dies könnte über ein separates vorzugsweise an der Schere angeordnetes Verriegelungsorgan oder über die Führung im Bauteil oder über Steuermittel erfolgen, wobei dann vorzugsweise die Funktionen Ver- bzw. Entriegelung der Schere in der äußeren Gebrauchslage und öffnen bzw. Verschließen der Scherblätter miteinander gekoppelt sind.

Als weiteres Utensil könnte eine Lupe vorgesehen sein, die vorzugsweise in einer plattenförmigen Halterung angeordnet ist, welche mit ihren Breitseiten parallel zur Grund- bzw. Deckfläche verschieblich im Bauteil gelagert und durch einen stirnseitigen Öffnungsschlitz in ihre Gebrauchslage verschoben werden kann. Die Lupe wird vorzugsweise durch eine Feder ausgeschoben und durch eine stirnseitig auslösbare Verriegelungsanordnung im Bauteil festgehalten. Im Führungsbereich ist die Lupe vorzugsweise gegabelt bzw. so ausgenommen, daß Raum für zusätzliche Utensilien geschaffen wird. Die plattenförmige Halterung kann aus zwei Teilstücken bestehen, welche über eine quer zur Ausschubrichtung und parallel zur Ebene der Teilstücke angeordnete Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei das äußere Teilstück die Lupe enthält, die so gegenüber dem Bauteil abgewinkelt werden kann, was die Handhabung insbesondere in Kombination mit einer an der Stirnfläche angeordneten Lampe wesentlich verbessert.

Die Utensilien können im weiteren einen Maßstab mit Lineal- und Schablonenfunktion umfassen, der vorzugsweise lose in den Bauteilen untergebracht ist und zur bequemen Handhabung vollständig aus diesen entnommen werden kann. Zur Unterbringung kann ein Einschubkanal vorgesehen sein, der vorzugsweise unmittelbar auf der Innenseite einer der Deckflächen angeordnet ist und sich im wesentlichen über die Länge des Bauteils erstreckt, in den der Maßstab mit seiner Breitseite parallel zur Deckfläche eingeschoben ist.

Mittels Nocken oder einer lösbaren Verriegelung kann der Maßstab in der Aufbewahrungsposition im Bauteil festgehalten und an einem stirnseitigen Entnahmegriff bzw. mit Hilfe einer Ausschubfeder aus diesem entnommen werden.

Die Utensilien können ferner ein Maßband umfassen, welches vorzugsweise um eine senkrecht zur Deck- bzw. Grundfläche stehende Achse, aufgerollt in einem der Bauteile untergebracht, und durch einen an der Stirn- bzw. den Seitenflächen vorgesehenen Öffnungsschlitz aus dem Bauteil herausgezogen werden kann. Vorzugsweise ist das Maßband außerhalb des Verfahrweges der an den Seitenwänden angeordneten verschiebbaren Utensilien angeordnet, so daß die maximale Breite des Innenraums vom Bauteil für die Unterbringung des Maßbandes ausgenützt werden kann. Das Maßband kann mit einer Aufrollfeder sowie einer Feststellbrems versehen sein, welche über eine vorzugsweise an der Stirnfläche angeordnete Taste aktivier- bzw. inaktivierbar ist.

Natürlich bestünde auch die Möglichkeit, das Maßband um eine senkrecht zu den Seiten- bzw. Stirnflächen stehende Achse, aufgerollt in den Bauteilen, unterzubringen, insbesondere, wenn die Trennebene zwischen den Bauteilen nicht mittig verläuft oder die Bauteile sich ineinander hinein- bzw. übereinanderbewegen und dadurch die notwendige Einbauhöhe für das vertikal angeordnete Maßband in einem der Bauteile zur Verfügung steht.

Zusätzlich bzw. alternativ zum Maßband könnte auch ein Klebeband-Spender in den Bauteilen untergebracht werden.

Zur Aufnahme der auswechselbaren Klebeband-Rollen könnte eines der Bauteile eine Halterung umfassen mit einer Nabe, auf der die Klebeband-Rolle drehbar gelagert ist. Die Klebeband-Rolle könnte dabei analog den Einbauvarianten für das Maßband in den Bauteilen angeordnet werden.

Zum Abziehen des Klebebandes wäre an entsprechender Stelle in einer Seiten-, Stirn- oder Deckfläche des Bauteils ein vorzugsweise mit einer Abreißkante versehener Durchtrittsschlitz anzubringe. Bei einer bevorzugten Bauweise könnte die Abreißkante an einem beweglich mit dem Bauteil verbundenen Bandhalter angeordnet sein, welche beispielsweise aus dem Bauteil ausgeklappt werden könnte und dabei den Klebeband-Anfang soweit aus dem Bauteil herausbewegt, daß er bequem erfaßt werden kann. Die Innenfläche des Bandhalters könnte mit einem Antihaftbelag beschichtet sein, so daß sich das Klebeband beim Ausklappen des Bandhalters leicht von diesem ablöst. Der Bandhalter könnte in der inneren und/oder äußeren Stellung einrasten, oder auch durch Federkraft von einer Stellung in die andere bewegt werden.

Zum Auswechseln der Klebeband-Rollen könnte die Halterung über eine vorzugsweise mit einer Abdeckung verschließbare Öffnung zugänglich sein.

Alternativ könnte die Halterung beispielsweise an einem Träger soweit aus dem Bauteil herausbewegt werden, daß die Klebeband-Rolle in die Halterung eingesetzt bzw. aus dieser entnommen werden kann. Auch könnte der gesamte Klebeband-Spender zur Benutzung aus dem Bauteil ausgeklappt bzw. -geschoben werden.

Als weiteres Utensil könnte in den Bauteilen eine Lampe untergebracht werden, deren Lichtaustrittsöffnung sich vorzugsweise an einer Stirnfläche befindet.

Die zur Stromversorgung der Lampe notwendigen Batterien könnten in einem hinter der Lampe angeordneten Batteriefach im Bauteil untergebracht werden, welches über eine mit einer Abdeckung verschließbare Öffnung, beispielsweise an der Deckfläche, zugänglich ist. Die Lampe könnte über einen vorzugsweise an der Deckfläche nahe der Lichtaustrittsöffnung angeordneten Elektroschalter ein- und ausgeschaltet werden.

Bei einer Ausstattung des Handgerätes mit Lampe und Lupe könnten diese in einer bevorzugten Ausführungsform an einer gemeinsamen bzw. zwei benachbarten Stirnflächen so angeordnet sein, daß der Raum unterhalb der in die Gebrauchslage ausgefahrenen Lupe ausgeleuchtet werden kann.

Auch könnte bei einer solchen Ausführung die Lampe direkt in der Lupe angeordnet und/oder beim Ausfahren der Lupe automatisch eingeschaltet werden.

Zusätzlich oder alternativ zur Lampe könnte ferner ein sogenannter "Laser-Pointer" (Leuchtzeiger) in den Bauteilen untergebracht werden, dessen Lichtaustrittsöffnung vorzugsweise ebenfalls an einer Stirnfläche angeordnet ist.

Bei einem kombinierten Einbau von Lampe und "Laser-Pointer" sind diese vorzugsweise neben- bzw. übereinander im gleichen Bauteil angeordnet, mit einer gemeinsamen Lichtaustrittsöffnung versehen, über eine gemeinsame Stromversorgung gespeist und über einen Komibschalter, beispielsweise Stellung 1: Licht an, Stellung 2: Drucktaste für den Laser, bedienbar.

Ebenso könnte ein teleskopisch ausziehbarer Zeigestab vorgesehen werden, welcher vorzugsweise durch eine stirnseitige Öffnung aus einem der Bauteile herausgezogen werden kann, wobei eine Ausschubvorrichtung vorgesehen werden kann, mittels welcher der Zeigestab soweit aus dem Bauteil geschoben wird, bis er erfaßt werden kann.

Die Utensilien können auch einen Hefter umfassen, wobei dabei die Funktionselemente in beiden Bauteilen untergebracht sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Heftkopf im ersten und der Amboß im zweiten Bauteil angeordnet.

Die beiden Bauteile sind für diese Ausführungsvariante vorzugsweise nahe ihrer einen Stirnseite über ein Gelenk miteinander verbunden, dessen Drehachse quer zur Längsachse der Bauteile und parallel zur Grund- bzw. Deckfläche verläuft, wobei der Heftkopf sowie auch der Amboß nahe der dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnflächen angeordnet sind. Um sicherzustellen, daß auch bei der maximal vorgesehenen Anzahl Blätter der Heftkopf sauber auf dem Heftgut aufliegt und dieses nicht durch die Bauteile verletzt werden kann, sind die Bauteile im Bereich des Freiraums zum Einschieben des Heftgutes entsprechend auszunehmen und der Schwenkarm, an welchem der Heftkopf angeordnet ist mit einer gegen das Heftgut gerichteten Neigung, im ersten Bauteil anzuordnen. Die Heftermechanik umfaßt zur Aufnahme des Klammerstabes ein Klammermagazin, welches beweglich im ersten Bauteil geführt ist. Vorzugsweise ist das Klammermagazin am Gelenk gelagert und konzentrisch zu den Bauteilen schwenkbar. Dabei wird das Klammermagazin durch eine Magazinfeder in Richtung auf das zweite Bauteil vorgespannt und soweit aus dem ersten Bauteil hinausbewegt, daß der Klammertreiber über die Höhe des Klammerstabes hinaus aus dem Klammermagazin ausgefahren ist.

Die äußere Stellung des Klammermagazins wird durch einen Magazinanschlag begrenzt, der beispielsweise als Schiebeschalter am ersten Bauteil bzw. am Klammermagazin angeordnet ist und manuell inaktiviert werden kann, so daß das erste Bauteil und das Klammermagazin zum Einsetzen des Klammerstabes auseinandergeschwenkt werden können. Alternativ könnte der Weg der Magazinfeder auch durch einen im ersten Bauteil angeordneten Anschlag begrenzt werden. Dadurch könnte ein Magazinanschlag zur Begrenzung der äußeren Stellung des Klammermagazins entfallen und das Auseinanderschwenken von erstem Bauteil und Klammermagazin zum Einsetzen eines Klammerstabes könnte ohne Inaktivierung des Magazinanschlags erfolgen.

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit zum Klammermaganzin beim Einsetzen des Klammerstabes könnte der Anschlag, welcher den öffnungsweg der Bauteile begrenzt, inaktivierbar sein. Ferner könnte der öffnungsweg des Klammermagazins durch einen Anschlag am zweiten Bauteil begrenzt werden und das erste Bauteil über diesen Anschlag hinaus bewegbar sein. Vorzugsweise könnte bei dieser Ausführungsform die Federkraft zur Bewegung der Bauteile von der ersten in die zweite Stellung über das Klammermagazin vom zweiten Bauteil auf das erste Bauteil übertragen werden. Je nach Bauart des Klammermagazins könnte bei dieser Ausführungsform der öffnungsweg des ersten Bauteils über das Klammermagazin hinaus mit einem festen oder lösbaren Anschlag begrenzt sein.

In einer bevorzugten Ausführungsform soll der Hefter inaktiviert werden können. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn weitere Utensilien, wie beispielsweise eine Schere oder ein Locher im Handgerät integriert sind, welche ebenfalls durch die Relativbewegungen der Bauteile zwischen der ersten und der zweiten Stellung betätigt werden. Dabei soll sichergestellt sein, daß der Hefter bei der Benützung von Schere oder Locher sowie natürlich auch beim Verriegeln der Bauteile untereinander inaktiv bleibt. Zudem ist es von Vorteil, wenn die zusätzliche hohe Federkraft der Magazinfeder nur bei der Benützung des Hefters wirksam ist, weil sie sonst auch bei der Benützung von Locher oder Schere sowie beim Verriegeln der Bauteile untereinander mit überwunden werden muß. Je nach Art der Inaktivierungsmechanik kann auch die Bauhöhe des ersten Bauteils markant reduziert und dadurch das Gerät wesentlich kompakter gebaut werden. Die Inaktivierung des Hefters ist auf mehrere Arten möglich. Zur raschen und einfachen Handhabung des Geräts kann die Aktivierung bzw. Deaktivierung des Hefters über ein vorzugsweise auf der Außenseite der Bauteile angeordnetes Betätigungsorgan erfolgen. Eine vorteilhafte Lösung ergibt sich durch die Anordnung des Betätigungsorgans in dem dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnbereich des ersten Bauteils nahe dem Heftkopf. Das Betätigungsorgan ist dabei vorteilhafterweise als Druck-, Schiebe- oder Wippschalter ausgebildet, wobei darauf zu achten ist, daß der Kraftvektor bei seiner Betätigung so gerichtet ist, daß daraus keine Schließbewegung des geöffneten Geräts resultiert. Die Aktivierung des Hefters erfolgt vorzugsweise jeweils nur für eine Einzelheftung. Dadurch wird sichergestellt, daß die Inaktivierung des Hefters vor dem Verschließen des Geräts oder der Benutzung anderer Gerätefunktionen, beispielsweise des Lochers oder der Schere, nicht "vergessen" werden kann, wobei natürlich auch die Möglichkeit besteht, die Inaktivierungsmechanik so auszubilden, daß der Hefter nach der Aktivierung für mehrere Heftungen solange aktiv bleibt, bis er über das Betätigungsorgan inaktiviert wird. Auch wäre es denkbar, die Inaktivierungsmechanik so auszubilden, daß zwischen mehreren Funktionen, beispielsweise Hefter aus, Hefter ein, Einzelheftung, gewählt werden könnte. Die Heftermechanik sollte ferner so konzipiert sein, daß sie nur bei geöffnetem Gerät aktivierbar ist und eine Aktivierung bei geschlossenem Gerät nicht erfolgen kann, da sonst beim nächsten öffnen des Geräts der Hefter aktiviert wäre, obwohl diese Funktion vielleicht gar nicht gewünscht wird. Dies könnte beispielsweise durch eine Blockierung der Inaktivierungsmechanik bei geschlossenem Gerät erfolgen. Im weiteren sollte sichergestellt sein, daß eine versehentliche Verriegelung des Geräts - beispielsweise durch unbeabsichtigtes Verschieben des Verschlußschalters - bei aktiviertem Hefter nicht möglich ist. Dies erfolgt vorzugsweise, indem die Verschließ- und die Inaktivierungsmechanik soweit gegen einander abgesichert sind, daß bei aktiviertem Hefter die Verriegelungsmechanik nicht in die Schließstellung gebracht werden kann. Eine vorteilhafte Lösung ergibt sich, wenn die Verschließmechanik so ausgebildet ist, daß eine Verriegelung der Bauteile nur in ihrer Schließposition möglich ist.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform könnte zur Inaktivierung des Hefters ein Magazinverschluß vorgesehen werden, welcher das Klammermagazin bei eingefahrenem Klammertreiber gegen die Kraft der Magazinfeder im ersten Bauteil festhält und verriegelt. Die Verriegelung erfolgt vorteilhafterweise selbsttätig nach jeder Einzel-Benützung des Hefters, und zur Aktivierung des Hefters wird der Magazinverschluß manuell gelöst. Dadurch wird das Klammermagazin unter Krafteinwirkung der Magazinfeder aus dem ersten Bauteil bis zum Magazinanschlag hinausbewegt und dabei der Klammertreiber soweit aus dem Klammermagazin herausgezogen, daß der Klammerstab gegen den Klammeranschlag nachrücken kann. Die Ausfahrbewegung des Klammermagazins könnte dabei durch ein Dämpfungselement gebremst werden. Nach erfolgter Einzel-Heftung verriegelt sich das Klammermagazin erneut selbsttätig im ersten Bauteil. Die Inaktivierung der Magazinverriegelung erfolgt vorzugsweise über eine Heftertaste, welche an einer Außenfläche des Bauteils, beispielsweise an der dem Heftkopf nächstliegenden Stirnfläche, angeordnet ist. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist der Magazinverschluß durch eine Feder vorgespannt und verriegelt das Klammermagazin selbsttätig nach jeder Einzel-Heftung. Lediglich die Inaktivierung des Magazinverschlusses erfolgt manuell über die Heftertaste vor jeder Heftung.

Wie erwähnt, bestünde auch die Möglichkeit, daß die selbsttätige Verriegelung des Klammermagazins manuell ausgeschaltet und der Hefter so für "Einzel-Heftung" und "Dauer-Heftung" umgeschaltet werden könnte. Bei diesen Ausführungsvarianten mit verriegelbarem Klammermagazin sollte sichergestellt werden, daß ein neu im Klammermagazin eingesetzter Klammerstab vom Klammeranschlag distanziert bleibt, bis der Klammertreiber ins Klammermagazin eingefahren ist. Dies könnte beispielsweise über einen zusätzlichen oder beweglichen Klammeranschlag erfolgen, mittels dem der Klammerstab aus dem Wirkbereich des Klammertreibers zurückgehalten wird, bis dieser ins Magazin eingefahren ist, und welcher beispielsweise durch die Relativbewegung zwischen Klammermagazin und erstem Bauteil beim Einsetzen eines neuen Klammerstabes aktiviert bzw. inaktiviert wird.

Die Inaktivierung des Hefters könnte auch dadurch erfolgen, daß die Wirkverbindung zwischen Klammertreiber und Klammerstab direkt unterbrochen wird, indem beispielsweise das Einfahren des Klammertreibers ins Klammermagazin durch ein Sperrorgan verhindert wird oder der Klammertreiber beweglich im ersten Bauteil angeordnet ist und beispielsweise durch Verschieben oder Wegklappen von einer inaktiven in eine aktive Stellung verstellt werden kann, wodurch zusätzlich auch bei diesen Ausführungsformen zwischen "Einzel-Heftung" und "Dauer-Heftung" gewählt werden könnte. Auch könnte das Sperrorgan bzw. der Klammertreiber durch eine Feder in die aktive bzw. inaktive Stellung vorgespannt bzw. nach jeder Heftung über eine Zwangssteuerung in diese zurückgeführt werden und jeweils nur für eine "Einzel-Heftung", beispielsweise mittels einer Heftertaste, aktivierbar sein. Im Sinne einer kinematischen Umkehr könnte zur Inaktivierung des Hefters natürlich auch der Klammerstab aus dem Wirkbereich des Stempels in eine inaktive Stellung wegbewegt werden.

Zur Inaktivierung des Hefters könnte schließlich auch die gesamte Heftereinheit mit dem Klammermagazin und dem aus dem Klammermagazin ausgefahrenen Klammertreiber mittels eines Betätigungsorgans ins erste Bauteil hineinbewegt und zur Aktivierung des Hefters aus diesem ausgefahren werden. Auch könnten der Hefteramboß und, soweit erforderlich, die Grundfläche des zweiten Bauteils aus dem Wirkbereich des Heftkopfs webgewegbar sein, so daß sich die aus dem ersten Bauteil herausragenden Teile der Heftereinheit beim Schließen des Geräts ins zweite Bauteil hineinbewegen können, ohne daß dadurch der Hefter aktiviert wird. Es ist offensichtlich, daß diese Ausführungsformen jedoch zu einer Vergrößerung der Bauhöhe des Geräts führen.

Das Klammermagazin weist vorzugsweise einen U-förmigen Querschnitt auf und kann als einstückiges Stanz-Biegeteil aus Metallblech geformt werden. In einer bevorzugten Bauweise ist die offene Profilseite des U-förmigen Profils im vorderen Teilstück des Klammermagazins gegen die Deckfläche des ersten Bauteils und im hinteren, an das Gelenk anschließenden Teilstück, gegen das zweite Bauteil gerichtet. Das vordere Teilstück ist dabei als Aufnahmeraum für den Klammerstab bestimmt, während das hintere Teilstück mit einer Ausnehmung beispielsweise für eine im zweiten Bauteil angeordnete Stempelführung für einen Locher und mit einer Aktivierungsvorrichtung für den Locherstempel versehen ist. Wegen dieser Verkürzung des Aufnahmeraums für den Klammerstab wird der Ladeschieber vorzugsweise über eine Zugfeder gegen den Klammeranschlag gedrückt. Eine besonders kompakte Bauweise ergibt sich bei der Verwendung einer Uhrenfeder, welche im Ladeschieber gelagert und mit ihrem freien Ende im Bereich des Klammeranschlags am Klammermagazin befestigt ist.

Zum Einsetzen des Klammerstabes könnte der Klammeranschlag auch beweglich am Klammermagazin angeordnet und so wegschwenkbar sein, daß der Klammerstab stirnseitig ins Klammermagazin eingeführt werden könnte.

Alternativ könnte das Klammermagazin auch als sogenanntes "Springfach" ausgebildet sein. Bei dieser Bauweise ist das Klammermagazin in einem am Gelenk gelagerten Außenkanal längsverschieblich gelagert und wird beim Betätigen eines Auslöseorgans unter Krafteinwirkung einer Ausschubfeder soweit nach vorne aus dem Außenkanal gestoßen, daß der Klammerstab von oben ins ausgefahrene Magazin eingesetzt werden kann. Dadurch könnte auf eine Möglichkeit zum Aufklappen von Magazin bzw. erstem Bauteil zum Einfüllen von Heftklammern verzichtet werden, was die Stabilität und bequeme Handhabung des Geräts wesentlich verbessert. Je nach Art der Inaktivierungsmechanik des Hefters muß sichergestellt werden, daß das Springfach nur dann ausgelöst werden kann, wenn die Heftermechanik aktiviert und die Stirnwand des ersten Bauteils soweit über den Außenkanal angehoben ist, daß das Springfach unterhalb der Stirnwand ausfahren kann. Die Auslösung des Springfachs erfolgt vorzugsweise über ein im Bereich der dem Gelenk naheliegenden Stirnwand des ersten Bauteils angeordneten Betätigungsorgans, welches über seitlich an der Öffnungsfeder und - soweit vorhanden - an der Lochermechanik vorbeigeführte Stege in Wirkverbindung mit dem Springfach steht. Die Bodenwand des Außenkanals muß im Bereich des Heftkopfes soweit zurückversetzt sein, daß beim Heften in jedem Fall die Klammeraustrittsöffnung des Magazins das Heftgut vor dem Außenkanal berührt.

Der Hefter könnte auch mit einer sogenannten "flat-clinch"-Mechanik versehen sein, mit welcher über einen ersten Teilhub der Bauteile die Heftklammern in die zu heftenden Papiere eingetrieben und erst dann über einen zweiten Teilhub der Bauteile umgebogen werden. Um das Gerät trotz Einbaus einer solchen Mechanik möglichst schmal bauen zu können, kann das Magazin bzw. der Außenkanal mit möglichst nahe bei der Hauptfeder angeordneten Bodenöffnungen versehen sein, durch welche der im ersten Bauteil angeordnete übertragungshebel in Richtung gegen das zweite Bauteil nach unten ragt, Dadurch kann die Übertragungsmechanik zwischen den Wänden des Lagerbocks plaziert und so vor Beschädigungen geschützt und optisch abgeschirmt im Gerät untergebracht werden.

Die Matrize des Hefters ist vorzugsweise an der Grundfläche des zweiten Bauteils angeordnet. Mehrere Matrizen, beispielsweise zum offenen oder geschlossenen Heften, können auf einem separaten Schieber oder Drehteller beweglich im zweiten Bauteil gelagert werden.

Zwischen dem Klammermagazin bzw. dem Außenkanal und den Seiten- bzw. Deckflächen des ersten Bauteils sind vorzugsweise Freiräume vorgesehen, in denen weitere, insbesondere längsverschiebliche oder ausklappbare flache Utensilien, wie beispielsweise Messer, Klinge, Schere, Klammerentferner/Schraubenzieher, Maßstab oder Lupe, untergebracht werden können. Diese können am ersten Bauteil und/oder am Klammermagazin bzw. Außenkanal geführt werden.

Die Verschlußmechanik zum Verriegeln der Bauteile wird vorzugsweise im Raum zwischen der Heftereinheit und der Deckfläche des ersten Bauteils angeordnet, wobei die Wirkverbindung zum zweiten Bauteil über vorzugsweise seitlich am Klammermagazin bzw. Außenkanal vorbeige -führte Kopplungselemente erfolgt.

Die Utensilien können schließlich auch einen Locher umfassen, wobei auch dabei die Funktionselemente auf beide Bauteile verteilt sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lochermechanik vorzugsweise im zweiten Bauteil angeordnet und vom ersten Bauteil bei der Bewegung von der zweiten in die erste Stellung aktiviviert wird.

Der Locher ist mit nur einem Lochstempel ausgestattet, was einen wesentlich vereinfachten, kleineren und kompakten Aufbau des Handgeräts ermöglicht. Zudem kann das Handgerät so ohne Anpassungen problemlos für die zahlreichen international unterschiedlich genormten Lochabstände verwendet werden, und schließlich wird zur Lochung auch weniger Stanzdruck benötigt, was insbesondere bei der Benützung des Handgeräts ohne Tischauflage von Vorteil ist.

Der Locher könnte bei den Bewegungen der Bauteile zwischen der ersten und der zweiten Stellung immer mitlaufen, da durch die Locherbetätigung keine anderen Anwendungen des Handgeräts gestört werden. Natürlich könnte die Locherfunktion aber auch zu- und abschaltbar erfolgen.

Die Lochermechanik umfaßt einen Lochstempel, welcher vorzugsweise senkrecht zur Grund- bzw. Deckfläche in einer am zweiten Bauteil angeordneten Stempelführung gelagert ist.

Auch für die Ausrüstung mit einem Locher sind die Bauteile vorzugsweise nahe ihrer einen Stirnseite über ein Gelenk miteinander verbunden, dessen Drehachse quer zur Längsachse der Bauteile und parallel zur Grund- bzw. Deckfläche verläuft, wobei der Lochstempel vorzugsweise zwischen dem Gelenk und den dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnflächen in etwa mittig bezüglich der Längsachse der Bauteile und nahe beim Gelenk angeordnet ist.

Die Stempelführung bildet vorteilhafterweise zusammen mit dem Lagerbock eine gemeinsame Baugruppe, welche im Bereich der Grundfläche am zweiten Bauteil befestigt ist und sich in Richtung auf das erste Bauteil erstreckt, wobei im ersten Bauteil bzw. im Außenkanla im Klammermagazin entsprechende Ausnehmungen vorzusehen sind.

Die Aktivierung des Lochstempels erfolgt durch das erste Bauteil bzw. durch das Klammermagazin oder den Außenkanal, mit denen der Lochstempel in Wirkverbindung bringbar ist.

Die Wirkverbindung kann über einen Mitnehmer, beispielsweise über einen im Lochstempel sowie im Klammermagazin bzw. im Außenkanal oder im ersten Bauteil geführten Querbolzen oder über je einen separaten Mitnehmer zum Drücken und Ziehen an einem oder mehreren diesr Teile hergestellt werden.

Diese Ausführungsvariante hat den Vorteil, daß der Lochstempel in beiden Bewegungsrichtungen zwangsgesteuert ist und sich so auch ein Verklemmen des Lochstempels beim Lochen durch Zug am ersten Bauteil leicht wieder lösen läßt. Auch könnte bei dieser Ausführungsform der Lochbolzen als Anschlag zur Begrenzung des öffnungsweges der Bauteile bzw. des Außenkanals oder des Klammermagazins dienen. Schließlich ist bei dieser Ausführungsvariante der Verschleiß reduziert, da der Lochstempel beim Benutzen von Hefter und Schere ohne Federbelastung mitläuft. Eine Reduktion der Bauhöhe kann erreicht werden, wenn der oder die Mitnehmer oberhalb der Stempelführung angeordnet sind. Zur Verminderung der Reibungskräfte, welche durch das bei der Kraftübertragung auf den Lochstempel auftretende Kippmoment verursacht werden, könnte die Übertragung der Kräfte beispielsweise über einen Pleuel oder über eine an der Stirnfläche des Lochstempels gelagerte Kugel erfolgen. Der Lochstempel könnte natürlich auch durch eine vorzugsweise in der Stempelführung angeordnete Druckfeder in die inaktive Stellung vorgespannt werden, so daß lediglich die Aktivierung des Stempels über einen Mitnehmer erfolgen würde.

Dadurch könnten das erste Bauteil bzw. Außenkanal und Klammermagazin über den äußeren Anschlag des Lochstempels hinaus geschwenkt werden, was insbesondere zum Einsetzen des Klammerstabes ins Klammermagazin vorteilhaft wäre. Die am Lochstempel angeordnete Druckfeder könnte auch gleichzeitig dazu dienen, die Bauteile von der ersten in die zweite Stellung zu bewegen.

Die Lochermechanik umfaßt im weiteren eine im zweiten Bauteil angeordnete Auflagebühne, welche vorzugsweise parallel zur Grundfläche bzw. in deren Ebene liegt. Zwischen der Auflagebühne und der Stempelführung ist ein Einführschlitz für die zu lochenden Papierblätter vorgesehen. Der Einführschlitz ist auf den beiden gegen die Seitenflächen sowie einer gegen die Stirnflächen der Bauteile gerichteten Seite offen.

Die stirnseitige Zugänglichkeit zum Locher wäre bei gleicher Anordnung des Lochstempels in den Bauteilen grundsätzlich von beiden Stirnflächen her denkbar, wobei der Aufbau des Gerätes für die beiden Varianten unterschiedlich ist. Auch unterscheiden sich die beiden Varianten bezüglich Bedienerfreundlichkeit des Lochers.

Wird das Papier von den dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnflächen her in den Locher eingeschoben, so ragen die beiden Bauteile größtenteils über die Papierfläche, was die Handhabung des Lochers ohne Tischauflage erschwert. Um eine Beschädigung der Papierblätter durch Eindrücken der Bauteile zu vermeiden, müßten vorzugsweise ein Anschlag zur Begrenzung der Schließbewegung der Bauteile beim Lochen bzw. entsprechende Ausnehmungen an den Seiten- und Stirn- bzw. Grundflächen der Bauteile vorgesehen werden. Vorzugsweise sollte durch entsprechenden Vorlauf des Lochstempels sichergestellt werden, daß die Lochung abgeschlossen ist, bevor die Grund- bzw. Seiten- und Stirnflächen des ersten Bauteils die Papieroberfläche berühren.Andererseits sollte sichergestellt sein, daß der Lochstempel in der zweiten Stellung der Bauteile vollständig aus dem Einführschlitz ausgefahren ist.

Soll das Einführen der Papierblätter von den nahe beim Gelenk liegenden Stirnflächen her erfolgen, was die Handhabung des Lochers wesentlich verbessert, so sollte der Lagerbock in Form eines Auslegers an der mit dem zweiten Bauteil verbundenen Stempelführung angeordnet werden. Auch bei dieser Ausführungsform sind die entsprechenden Ausnehmungen an den Bauteilen vorzunehmen, um sicherzustellen, daß die Papierblätter beim Schließen der Bauteile nicht von diesen beschädigt werden können. Diese Ausnehmungen können in Form eines stufenförmigen Absatzes ausgebildet sein.

Eine bevorzugte Ausbildung des Geräts ergibt sich, wenn die für den Locher und den Hefter vorgesehenen Einschöffnungen in einer gemeinsamen Ebene liegen und in der Schließstellung des Geräts gleiche Höhen aufweisen. Auch könnten die Bauteile so angeordnet werden, daß in der Schließstellung ihre Grundflächen mit einer im wesentlichen der Höhe des Einschubschlitzes für den Locher entsprechenden Distanz auseinanderliegen und der Hefter-Amboß und die Auflagebühne für den Locher in der Ebene der Grundfläche des zweiten Bauteils angeordnet sind. Der Papieranschlag für den Locher wird dabei vorteilhafterweise durch die beiden Seitenwände des Lagerbocks gebildet.

In der Auflagebühne ist eine Durchtrittsöffnung für den Lochstempel vorgesehen, die gleichzeitig als Lochermatrize dient. Unterhalb der Durchtrittsöffnung ist im zweiten Bauteil ein Auffangraum für die Stanzabfälle angeordnet, welcher über eine mit einer Abdeckung verschließbare Öffnung entleert werden kann. Um ein überfüllen des Auffangraums zu verhindern, ist die Öffnung vorzugsweise in der Deckfläche des zweiten Bauteils angeordnet und die Abdeckung so angelenkt und verriegelt, daß sie durch den bei einer überfüllung erzeugten Druck selbsttätig aufspringt. Vorzugsweise ist die Abdeckung mit zwei Rastpositionen gesichert, so daß sie bei überdruck sich nicht vollständig, sondern nur bis in die erste Raststellung öffnet und damit den überfüllungszustand signalisiert. Dadurch kann ein unbeabsichtigtes Verschütten der Stanzabfälle verhindert werden.

Die Dimensionierungen von Stempelführung und Lagerbock sind so gewählt, daß diese Baugruppe in der ersten Stellung der Bauteile im hinteren, an das Gelenk anschließenden Teilstück des Klammermagazins bzw. Außenkanals untergebracht werden kann.

Zum seitlichen Ausrichten der Papierblätter könnten beispielsweise an den über bzw. unter dem Einschubschlitz angeordneten Stirnflächen der Bauteile Markierungen angebracht werden, welche die Position des Lochstempels angeben.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist, im Bereich zwischen Papieranschlag und Durchtrittsöffnung für den Lochstempel, in der Auflagebühne ein Fenster angeordnet, durch welches der Bereich der hinteren Blattkante eines in den Lochschlitz eingeführten Blattes über einen im zweiten Bauteil angeordneten Lichtleiter von außen sichtbar ist.

Der Lichtleiter ist aus einem optisch leitenden Material, wie beispielsweise PMMA oder PC, gefertigt und hat vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt und die Form eines Pyramidenstumpfes, wobei die kleinere Stirnfläche am Fenster der Auflagebühne anliegt, während die größere Stirnfläche mit der Deckfläche des zweiten Bauteils fluchtet. Das Fenster in der Auflagebühne erstreckt sich vorzugsweise bis zum Papieranschlag, während zwischen diesem Fenster und der Durchtrittsöffnung für den Lochstempel aus Stabilitätsgründen eine Abstützfläche vorzusehen ist.

Die Stirnflächen des Lichtleiters können linsenförmig ausgebildet sein und sind zum Schutz gegen Verkratzen oder Verschmutzen gegenüber der Auflagebühne bzw. Deckfläche leicht eingesenkt. Auf der gegen die Auflagebühne gerichteten Stirnseite des Lichtleiters bzw. am Fenster der Auflagebühne ist eine Markierung angebracht, welche das Zentrum des Lochstempels markiert. Durch eine am Blattrand angebrachte Markierung kann so die Lochung auf einfache, bequeme und schnelle Art präzise plaziert werden. Es versteht sich, daß eine entsprechende Vorrichtung alternativ auch im ersten Bauteil untergebracht werden könnte. Auch könnte das Handgerät mit einem Blattanschlag versehen werden, welcher vorzugsweise beweglich am zweiten Bauteil geführt ist und variabel auf die gewünschten Lochabstände eingestellt werden kann. Der Blattanschlag könnte beispielsweise drehbar im zweiten Bauteil gelagert und von einer Aufbewahrungsstellung, in der er im wesentlichen parallel zur Längsachse im Bauteil liegt, und der Gebrauchslage quer zur Längsachse verschwenkt werden. Der Blattanschlag könnte ein- oder mehrarmig über Gelenke faltbar und/oder ausziehbar ausgebildet und beispielsweise konzentrisch zur Durchtrittsöffnung am zweiten Bauteil angelenkt sein.

Zum Festlegen des Lochabstandes könnte schließlich auch eine Lochschablone verwendet werden, die mit den Papierblättern zusammengehalten und gemeinsam mit diesen in den Locher eingeführt wird. Die Lochschablone hat vorzugsweise einen L-förmigen Querschnitt und wird in der Mitte der zu lochenden Blattkanten mit den Papierblättern im Anschlag gehalten. Endanschläge können den Verfahrweg der Lochschablone im Einführschlitz begrenzen. Die Lochung erfolgt in den beiden Anschlagpositionen, welche den gewünschten Lochabstand ergeben. Für eine 4-fach-Lochung kann die Lochschablone an den Blattkanten jeweils um einen Lochabstand nach außen verschoben werden. Die Lochschablone ist vorzugsweise in einer Führungsnut quer zur Längsachse verschiebbar im zweiten Bauteil gelagert.

Im Bereich des Lochstempels sind entsprechende Ausnehmungen an der Lochschablone vorgesehen; die Mitte der Lochschablone kann mit einer Markierung gekennzeichnet werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Maßstab als Lochschablone ausgebildet.

Zum Festhalten in einer Hemdentasche oder beispielsweise an der Trennwand eines Ablagefaches in einem Aktenkoffer kann das Handgerät mit einem gefederten Befestigungsclip versehen werden. Dieser ist vorzugsweise in einer komplementären Mulde an der Deckfläche des ersten Bauteils hinter dem Verschlußschalter angeordnet und gegen diesen aufklappbar.

In einer bevorzugten Ausführungsform sind die einzelnen Utensilien und Bedienungselemente wie folgt auf die beiden symmetrisch ausgebildeten und etwa gleich hohen Bauteile verteilt bzw. in diesen angeordnet:

Im mittleren Bereich des ersten Bauteils sind das Klammermagazin bzw. der Außenkanal angeordnet, welche sich in etwa über die Länge des Bauteils erstrecken und an einem Ende konzentrisch zu den Bauteilen am Gelenk drehbar gelagert und am anderen Ende über die im Bereich der Stirnfläche angeordnete Heftertaste aktivierbar sind. In dem gegen das Gelenk gerichteten Teilstück des Klammermagazins bzw. Außenkanals sind der Aufnahmeraum und die Aktivierungselemente für den Lochstempel bzw. die Lochstempelführung untergebracht. Zwischen dem Klammermagazin bzw. dem Außenkanal und den Seitenflächen des ersten Bauteils ist auf der einen - vorzugsweise in Ausschieberichtung rechten - Seite die längsverschiebliche Schere und auf der anderen Seite der längsverschiebliche Klammerentferner/Schraubenzieher angeordnet, welche beide mittels den an den Seitenflächen angeordneten Schiebeschaltern durch öffnungsschlitze in der beim Gelenk angeordneten Stirnfläche in ihre Gebrauchslagen verschoben werden können. Zwischen dem Klammermagazin bzw. Außenkanal und der Deckfläche des ersten Bauteils ist die Verschlußmechanik untergebracht. In dem dem Gelenk gegenüberliegenden Endbereich der Deckfläche ist der Verschlußschalter, in dem beim Gelenk liegenden hinteren Stirnbereich das Bedienelement für das Springfach angeordnet.

Der mittlere Bereich des zweiten Bauteils ist in mehrere, hintereinander angeordnete Abteile unterteilt. In einem ersten an die beim Gelenk liegende hintere Stirnfläche anschließenden Abteil ist das Aufnahmefach für die Stanzabfälle untergebracht. Daran anschließend ist das Fenster zur Positionierung des Lochgutes angeordnet. Im anschließenden Abteil ist das Rollmeter untergebracht, das seitlich am Fenster für den Locher und am Aufnahmefach für die Stanzabfälle vorbei durch einen an der hinteren Stirnseite angeordneten Schlitz aus dem Bauteil austritt. Auf dieser hinteren Stirnseite ist ebenfalls ein Arretierschalter für das Rollmeter angeordnet. Daran anschließend ist das Batteriefach und, mit einer Lichtaustrittsöffnung an der dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnfläche versehen, das Abteil zur Unterbringung von Lampe und "Laser-Pointer" vorgesehen. Batteriefach und Auffangraum für die Stanzabfälle sind über aufklappbare Abdeckungen an der Deckfläche des zweiten Bauteils zugänglich. An dem dem Gelenk gegenüberliegenden Ende der Deckfläche des zweiten Bauteils sind die Schalter zur Betätigung von Lampe und "Laser-Pointer" angeordnet. Zwischen dem Lampen/Laser-Abteil und der Grundfläche des zweiten Bauteils ist die oberhalb der Lichtaustrittsöffnung an der Stirnfläche ausfahrbare Lupe angeordnet.

Zwischen den mittig angeordneten Abteilen und den Seitenflächen des zweiten Bauteils ist auf der einen Seite die längsverschiebliche Messerklinge und auf der anderen Seite die längsverschiebliche Cutter-Klinge angeordnet, welche mittels den an den Seitenflächen angeordneten Schiebeschaltern durch Öffnungsschlitze in der dem Gelenk gegenüberliegenden Stirnwand in ihre Gebrauchslagen verschoben werden können. Die Führung der Messerklinge erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Bauteils; die Führung des Cutters erstreckt sich nur bis zum Rollmeter, welches sich auf der Cutter-Seite bis zur Seitenfläche des Bauteils erstreckt. Die Schiebeschalter sind in länglichen, sich in etwa über die Länge der Bauteile erstreckenden und gegen die Grundflächen offenen, muldenförmigen Vertiefungen in den Seitenflächen angeordnet. Die Mulden sind im ersten und zweiten Bauteil symmetrisch und bilden so bei geschlossenem Handgerät eine gemeinsame Mulde. Die Deck- und Stirnflächen der Bauteile werden vorzugsweise durch schalenförmige einteilige Kappen aus Kunststoff gebildet, welche auf die vorzugsweise aus Metall gefertigten U-förmig gebogenen Teile, welche die Grund und Seitenflächen der Bauteile bilden, aufgesetzt werden, wobei die Seitenflächen gegenüber den Kunststoffkappen leicht eingesenkt sind, so daß die Schiebeschalter in etwa bündig mit den Außenkonturen der Kunststoffkappen liegen. Die auf den Deck- und Stirnflächen angeordneten Bedienelemente liegen vorzugsweise bündig mit den Außenseiten der Kunststoffkappen. Das Handgerät könnte alternativ oder ergänzend mit weiteren Utensilien herkömmlicher Taschenmesser ausgestattet bzw. ergänzt werden. Auch könnten die Utensilien im Handgerät anders angeordnet bzw. kombiniert werden. Ebenso könnte das Handgerät nur einzelne der beschriebenen Utensilien bzw. Funktionen umfassen.

Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden nachstehend im einzelnen beschrieben.

Die Figuren 1 bis 10 zeigen eine erste Ausführungsform, Figur 11 stellt eine Variante dieser Ausführungsform dar, Figuren 12 und 13 zeigen eine zweite, bevorzugte Ausführungsform, und Figuren 14 und 15 zeigen eine Variante, die bei den beiden ersten Ausführungsformen anwendbar ist. Die Figuren 16 bis 70 schließlich beziehen sich auf eine dritte, bevorzugte Ausführungsform.

  • Fig. 1 ist eine Längsschnittansicht des Geräts im geöffneten Zustand,
  • Fig. 2 ist eine Längsschnittansicht des Geräts im geschlossenen Zustand,
  • Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht in vergrößertem Maßstab,
  • Fig. 4 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung,
  • Fig. 5 bzw. 6 zeigen das Gerät mit Schere bzw. Brieföffner in Benutzungsposition bzw. Aufbewahrungsposition,
  • Fig. 7 zeigt das Gerät perspektivisch mit Schere in Benutzungsposition,
  • Fig. 8 zeigt perspektivisch das Gerät mit Brieföffner, Cutter und Lupe in Benutzungsposition,
  • Fig. 9 zeigt perspektivisch das Gerät mit Schere, Enthefter und Maßband, das letztere teilweise gezogen,
  • Fig. 10 zeigt das Gerät perspektivisch im geöffneten Zustand mit Locherschablone,
  • Fig. 11 ist ein Teilschnitt einer Variante der Locherfunktion,
  • Fig. 12 bzw. 13 zeigen die zweite Ausführungsform des Geräts perspektivisch bzw. im Längsschnitt,
  • Fig. 14 bzw. 15 sind zwei zueinander senkrechte Schnittansichten einer Variante mit Klebstreifenspender,
  • Fig. 16 bzw. 17 zeigen perspektivisch von zwei Seiten eine weitere, bevorzugte Ausführungsform,
  • Fig. 18 ist ein Längsschnitt durch das Gerät nach Fig. 16/17,
  • Fig. 19 ist ein Längsschnitt senkrecht zu dem Schnitt nach Fig. 18 nahe der Unterseite des Geräts,
  • Fig. 20 ist ein Querschnitt nahe der Lochermechanik,
  • Fig. 21 bis 24 zeigen im Längsschnitt das Gerät der Fig. 16/17 in vier verschiedenen Funktionsstellungen,
  • Fig. 23a-23c sind Detaildarstellungen zu Fig. 23,
  • Fig. 24a-24c sind Detaildarstellungen zu Fig. 24,
  • Fig. 25 ist eine Explosionsdarstellung des "Skeletts" des Geräts,
  • Fig. 26 bis 30 dienen der Erläuterung des öffnungs- und Schließmechanismus,
  • Fig. 31 bis 33 zeigen eine Variante des Verschlusses,
  • Fig. 34 bis 39 zeigen die Ausbildung von Schubriegeln,
  • Fig. 40 zeigt ein Detail der Sicherheitssperre,
  • Fig. 41 bis 45 erläutern die Scherenmechanik,
  • Fig. 46 bis 48 zeigen eine Variante der Scherengestaltung,
  • Fig. 49 bis 53 zeigen eine weitere Scherenvariante,
  • Fig. 54 bis 57 dienen der Erläuterung des Cutterwerkzeugs,
  • Fig. 58 bis 61 beziehen sich auf den Klammerentferner,
  • Fig. 62 zeigt ein Detail des Geräts in einer Variante,
  • Fig. 63 bis 65 beziehen sich auf die Lupenanordnung,
  • Fig. 66 bis 69 erläutern die Stanzabfallkammer, und
  • Fig. 70 zeigt perspektivisch eine alternative äußere Gestaltung des Geräts.

Allgemeiner Aufbau.

Bei dem hier vorgestellten Gerät handelt es sich um ein Mehrzweck-Handgerät insbesondere für Büroarbeiten. Das Gerät besteht aus einem ersten Bauteil in Form einer Oberschale 20 und einem zweiten Bauteil in Form einer Unterschale 22. Die Schalen weisen einander zugekehrte Grundflächen 2 bzw. 3, einander abgekehrte Deckflächen 4 bzw. 5, Seitenflächen 6, 8 bzw. 7, 9 sowie Stirnflächen 10, 12 bzw. 11, 13 auf. Der Begriff "Schale" besagt bereits, daß beide Bauteile eine größere oder kleinere Zahl von Hohlräumen aufweisen. Die Bauteile können aus Metall oder Kunststoff bestehen; auch Mischformen sind möglich, bei denen beispielsweise Abdeckungen aus Kunststoff auf Metallkerne gesetzt, vorzugsweise aufgeschnappt sind.

Ober- und Unterschale sind mittels eines Gelenks verbunden und werden von einer Federanordnung auseinandergedrückt. Schwenkbewegungen beider Schalen relativ zueinander ermöglichen die Betätigung bestimmter Utensilien, im vorliegenden Falle einer Schere, eines Lochers und eines Hefters. Andere Utensilien sind in Hohlräumen der Ober- und Unterschale untergebracht und werden zur Benutzung aus diesen herausgeschoben oder herausgezogen, gegebenenfalls vollständig entnommen.

Ober- und Unterschale liegen mit kongruenten Konturen ihrer Grundflächen 2, 3 übereinander an und bilden im verriegelten Zustand einen geschlossenen Körper in Taschenmesserform nach. Der verriegelte Zustand wird mittels eines Doppel-Verschlußriegels 24 gesichert, der mittels einer Verschluß- oder Entriegelungstaste 26 entriegelbar ist.

Auf der Deckfläche 4 der Oberschale ist eine Mulde 28 eingeformt, in der ein Clip 30 liegt, welcher an die Oberschale um einen kleinen Winkel schwenkbar angelenkt ist und ermöglicht, das Gerät in einer Tasche oder dergleichen einzuhängen.

Im bzw. unter Clip 30 kann ein Fach vorgesehen sein, z.B. für Klebstreifen oder Haftetiketten.

Die Heftmechanik

(Fig. 1, 2, 4)

In der Oberschale befinden sich ein Klammermagazin, der Heftstempel, eine Magazinfeder und eine Sicherungstaste. Die beiden Riegel des oben erwähnten Verschlusses befinden sich beidseits des Klammermagazins.

In der Unterschale befindet sich die Heftmatrize oder der Amboß 32, in bekannter Weise mit einer Prägung für Innenheftung und einer für Außenheftung versehen und gegen Vorspannung einer Feder 34 aus einer formschlüssigen Ausnehmung der Unterschale herauszieh- und verdrehbar.

Das Klammermagazin 36 ist um dasselbe Gelenk relativ zur Oberschale schwenkbar wie die Oberschale relativ zur Unterschale. Es handelt sich hier um ein Stanz- und Biegeteil, das relativ zur Oberschale drei Positionen einnehmen kann: Beim Schließen des Geräts wird es in die Oberschale hineingedrückt (Fig. 2), und ein an der Sicherungstaste 38 angebrachter federbelasteter Haken 40 rastet ein und hält das Magazin. Für jeden folgenden Heftarbeitsgang ist also zunächst die Sicherungstaste zu betätigen, damit das Magazin unter der Vorspannung der Magazinfeder, hier einer Blattfeder 41, in die Arbeitsstellung gelangt. Diese Arbeitsstellung wird relativ zur Oberschale durch einen Riegel 42 definiert; in dieser Stellung befindet sich die vorderste Klammer einer Klammerstange 44 unter dem Heftstempel und über der gewählten Matrizenprägung.

Das Klammermagazin ist in seinem vorderen, die Klammern aufnehmenden Teil 46 mit einem nach oben offenen U-Profil ausgebildet, in das die Klammern von oben einsetzbar sind. In seinem hinteren Verbindungsabschnitt 48 zum Gelenk dagegen bildet es ein nach unten offenes Hohlprofil, um Platz für die Lochermechanik zu lassen. Aus diesem Grunde wäre es schwierig, hinter einer Klammerstange 44 noch eine Vorschub-Druckfeder unterzubringen; hier wird deshalb eine Uhrfeder verwendet, deren freies Ende nahe dem Klammeranschlag 50 festgelegt ist und die drehbar in dem Vorschubblock 52 aufgenommen ist.

Zum Nachladen einer frischen Klammerstange 44 wird der Riegel 42 verschoben, und das Magazin schwenkt in die in Fig. 1 strichpunktiert angedeutete Position, in der das Magazin von oben zugänglich ist.

Im Verbindungsabschnitt 48 ist ein versteifender Wulst 54 eingeprägt, dessen Funktion später erläutert wird.

Gelenk und Lochermechanik

(Fig. 1, 3, 4)

An der Unterschale ist ein einstückiges Stanz- und Biegeteil montiert, das eine Stempelführung 56 und einen Lagerbock 58 bildet. In der Stempelführung sitzt der geradgeführte Lochstempel 60 und liegt mit seinem Bund 62 unter Wirkung einer Rückstellfeder 64 innen an der Deckplatte 66 der Stempelführung an. Unter der Stempelführung befindet sich ein Einschubschlitz 68 für ein zu lochendes Blatt, und ausgefluchtet mit dem Lochstempel ist eine Lochmatrize 70 vorgesehen. Unter dieser befindet sich eine Kammer 72 zur Aufnahme der Stanzabfälle. Eine Entleerung erfolgt durch öffnen der Klappe 74.

Wird die Oberschale gegen die Unterschale gedrückt, trifft der Wulst 54 auf die Oberseite des Lochstempels und betätigt diesen, das heißt, verlagert ihn, bis er die Lochmatrize 70 vollständig durchsetzt.

Der Lagerbock 58 wird von zwei parallelen Schenkeln des Stanz-Biegeteils gebildet, die sich in Richtung der Enden der Schalen erstrecken. Sie sind von ausgefluchteten Löchern 76 durchsetzt, die kongruent sind zu gleichartigen Löchern 78 im Verbindungsabschnitt des Klammermagazins. Ein Gelenkbolzen 80 durchsetzt die Lochpaare 76/78, wenn sie zur Deckung gebracht worden sind, sowie den Lagerklotz 79 der Oberschale und ragt über die Löcher 78 beidseits hinaus. Auf diese auskragenden Stummel ist je eine Schenkelfeder 80 mit ihrem Wickel gesetzt, und ihre Arme stützen sich an Ober- bzw. Unterschale ab. Die Schalen sind demnach in öffnungsrichtung vorgespannt. Ihr öffnungswinkel ist durch zusammenwirkende Anschläge an Ober- und Unterschale begrenzt.

Schiebeutensilien

(Fig. 3, 5 bis 9)

In Kammern oder Kanälen 82, 84, 86, 88 der Oberschale, die zur Unterschale hin sowie jeweils an einer Stirnseite offen sind, sind Utensilien untergebracht, die aus der zugehörigen stirnseitigen öffnung herausschiebbar sind. Kanal 82 nimmt eine Messerklinge (oder einen Brieföffner) 83 auf; Kanal 84 nimmt eine Schere 85 auf; Kanal 86 nimmt einen Heftklammerentferner oder Enthefter 87 auf; Kanal 88 nimmt einen sogenannten Cutter 89 auf, das ist ein Schneidgerät mit abbrechbaren Teilklingen. Allen vier Utensilien ist gemeinsam, daß sie über geführte Schäfte mit einem Bedienelement in Form eines Schiebeknopfes 90 verbunden sind. Die vier Knöpfe sind paarweise in Längsnuten der Oberschale geführt und werden von Federn 92 nach außen in Rasten oder Arretierungen 94 gedrückt. Brieföffner, Schere und Enthefter haben nur eine innere und eine äußere Rastposition, während dem Cutter für jede Abbrechklinge eine Rastposition besitzt.

Man erkennt insbesondere aus einem Vergleich der Figuren 5 und 6, daß

  • die auf derselben Seite des Klammermagazins untergebrachten Utensilien aus entgegengesetzten Enden des Geräts ausgeschoben werden,
  • wobei der Schiebeknopf des einen Utensils den Ausschubweg des anderen begrenzt, und
  • ein ausgeschobenes Utensil den Ausschub des jeweils anderen Utensils blockiert.

Abgesehen davon, daß beim Cutter nach Verschleiß der letzten Teilklinge ein frischer Klingenstrang eingesetzt werden kann -- in Fig. 8 bei 96 angedeutet -- weisen Brieföffner, Cutter und Enthefter keine Besonderheiten auf.

Schere

(Fig. 5 bis 7)

Die Schere 85 ist neben dem Locher und dem Hefter das dritte Utensil, das durch Zusammendrücken der beiden Schalen 20 und 22 betätigt wird.

Die Schere besteht aus vier Teilen: Geführte Klinge 100, mit der der zugehörige Schiebeknopf verbunden ist, Gelenkzapfen 102, angelenkte Klinge 104, und Scherenfeder 106. Jede Klinge hat ein Schneidenteil diesseits und ein Betätigungsteil jenseits des Scherengelenks, wobei das Betätigungsteil der Klinge 100 zugleich deren Schaft ist. Zwischen den Betätigungsteilen ist die Scherenfeder 106 angeordnet und hat die Tendenz, diese auseinanderzuspreizen; das ist aber erst möglich, wenn die Schere in ihre Arbeitsstellung ausgeschoben wird, weil bis dahin die Klinge 104 mit ihrem Schneidenteil am Boden des Kanals 84 anliegt. In der Arbeitsstellung der Schere liegt ihr Gelenkzapfen mindestens annähernd ausgefluchtet mit dem Gelenkbolzen 80, und die angelenkte Klinge 104 wird durch den Druck der Scherenfeder 106 mit der Grundfläche 3 der Unterschale 22 in Anlage gehalten. Wenn die Schere mittels ihres Schiebeknopfes wieder eingefahren wird, schließt sich die Schere automatisch durch Auflaufen der Klinge 104 an die Oberschale 20.

Herausziehbare Utensilien

(Fig. 1, 2, 8, 9)

Auch die Unterschale 22 enthält Utensilien. In Fig. 1 erkennt man eine Lupe mit Linse 120 und Halterung 122, die in einer Ausnehmung 124 untergebracht ist. In eingeschobener Position (Fig. 2) ragt eine Fingereingriffsmulde 126 geringfügig über die Kontur der Unterschale 22 hinaus.

Im Raum unter dem Gelenk enthält die Unterschale ein Rollmaßband 130. In an sich bekannter Weise ist das Band auf eine mit einer Selbsthemmung und Vorspannfeder 134 versehene Nabe 132 gewickelt, wobei durch Druck auf den Auslöser 136 die Selbsthemmung gelöst wird und das Maßband eingezogen wird. In der eingezogenen Position erlaubt ein Einschnitt 138 der Unterschale das Erfassen des Maßbandendes (Fig. 2).

Stationäre Utensilien

(Fig. 1, 2, 13)

In der Unterschale befindet sich ein Lämpchen 140, das aus Knopfzellen 142 oder Stabzellen 144 (Fig. 13) gespeist wird. Der Schalter 146 befindet sich unter der Lupenaufnahme; das Licht tritt durch ein transparentes, in den Korpus der. Unterschale eingesetztes Fenster 148 aus. In der Ausführungsform nach Fig. 13 ist neben dem Lämpchen noch eine Miniatur-Laseranordnung mit zugehöriger Optik 150 untergebracht, nämlich ein sogenannter Laserpointer, der als "Zeigestab" dient. Der Schalter 146 hat dann natürlich drei Stellungen: Aus, Lämpchen ein, Laserpointer ein. Der Batteriewechsel wird durch die Klappe 152 ermöglicht.

Entnehmbare Utensilien

(Fig. 3, 10)

In einem Büro findet man gewöhnlich auch ein Lineal, das meist mit einer Teilung in Millimetern und/oder Zoll versehen ist und dann als Maßstab zu bezeichnen ist. Seiner Natur nach sollte ein solcher Maßstab nicht fest oder beweglich mit dem Handgerät verbunden sein. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß der Maßstab 160 aus einer Kammer 162 entnehmbar ist. In vorteilhafter Weise wird dieser Maßstab auch als Locherschablone vorgesehen:

Die Unterschale ist über der Lochermatrize mit einer flachen Nut oder Geradführung 164 ausgebildet, und der Maßstab weist einen L-förmigen Querschnitt auf mit einem längeren Schenkel 166 (der auch mit der Indexierung 168 versehen ist) und einem kürzeren Schenkel 170. Der längere Schenkel ist komplementär zu der Geradführung 164 bemessen und in dieser verschieblich. An beiden Enden besitzt der Maßstab Anschlagnasen 172. Außerdem weist er im kürzeren Schenkel 170 mittig zwischen beiden Anschlägen 172 eine Dreieckskerbe 171 auf. Schließlich sind noch zwei Lochmatrizen 174 in den Maßstab eingearbeitet, passend zum Lochstempel. Wenn der Maßstab mit der einen oder anderen Anschlagnase 172 an der Unterschale 22 anliegt, ist die jeweils nächstgelegene Lochmatrize 174 mit der Lochmatrize 70 in der Unterschale kongruent. Der Abstand der beiden Lochmatrizen 174 entspricht dem im jeweiligen Land üblichen Standard.

Ein zu lochendes Blatt 176 wird nun mit seinem Rand an dem kürzeren Schenkel 170 zur Anlage gebracht, mit der Mitte dieses Randes ausgefluchtet mit der Dreieckskerbe 171. Mit der ersten Anschlagnase in Anlage an der Unterschale erfolgt die erste Lochung; dann werden Blatt 176 und Maßstab 160 gemeinsam erfaßt und längs der Geradführung verschoben, bis die andere Anschlagnase zur Anlage gelangt, und die zweite Lochung wird ausgeführt. Obwohl also nur eine Lochstanze vorhanden ist, kann man mit der Handgerät gleichwohl eine Doppellochung mit vorgegebenem Lochabstand vornehmen.

Alternative Lochermechanik

(Fig. 11)

Die bisher beschriebene Lochermechanik ist nicht unbedingt optimal in der Handhabung, weil die beiden Schalen über das zu lochende Papier ragen und daher nicht vollständig erfaßt werden können. Bevorzugt ist deshalb die Gestaltung nach Fig. 11, bei der das zu lochende Blatt von der anderen Seite eingeschoben wird. Es versteht sich, daß die Gestaltung des Lagerbocks entsprechend anzupassen ist und der Einschiebeschlitz 180 durch eine Abstufung an der Ober- und/oder Unterschale vorzusehen ist. Die Schablone 160 ist dann natürlich spiegelverkehrt einzulegen, wie in Fig. 11 angedeutet.

Alternative Utensilunterbringung

(Fig. 12 und 13)

Bei der bisher beschriebenen Ausführungsform sind die Utensilien Messer, Schere, Enthefter und Cutter sämtlich in der Oberschale 20 untergebracht. Dies verkürzt den möglichen Ausschubweg wegen des Auflaufens der Schiebeknöpfe gegeneinander und bewirkt eine nicht notwendige Verbreiterung der Oberschale, denn man kann je zwei dieser vier Utensilien in der Oberschale, die beiden anderen in der Unterschale unterbringen, wie in Fig. 12 und 13 dargestellt. Die entsprechenden Schiebeknöpfe 190 laufen dabei aneinander vorbei. Während in Fig. 1 bis 11 die Oberschale deutlich höher ist als die Unterschale, sind in der Ausführungsform nach Fig. 12 und 13 beide etwa gleich hoch.

Bei dieser Variante ist die Halterung 122 der Lupe mit einem Scharnier 121 versehen, so daß die Lupe abgewinkelt werden kann, um einen von dem Lämpchen 140 beleuchteten Gegenstand zu besichtigen.

Alternatives Utensil

(Fig. 14, 15)

Es versteht sich, daß die Auswahl der im Handgerät untergebrachten Utensilien hier ganz willkürlich erfolgte und weitgehend abhängt vom Gebrauchszweck. So kann man beispielsweise an der Stelle, wo das Rollmaßband untergebracht ist, stattdessen einen Klebstreifenspender vorsehen, wie in Fig. 14 und 15 dargestellt.

An die Unterschale ist eine Nabe 200 angeformt, auf die ein Klebstreifenröllchen 202 aufgesetzt werden kann, nachdem eine federnde oder verriegelbare Klappe 201 geöffnet worden ist. Ein Austrittsschlitz 204 erlaubt den Durchtritt des Klebstreifens. Oben wird der Schlitz 204 von dem freien Rand einer Klappe 208 mit einer Zähnung 206 begrenzt, an der der Klebstreifen abreißbar ist. Das verbleibende Streifenende legt sich dann an den Wulst 210. Zieht man die Klappe 208 nach außen, kann man dieses Streifenende erfassen; beim Schließen der Klappe bildet er eine Schlaufe, deren Tendenz, sich an der Innenseite der Klappe anzuheften, dadurch minimiert werden kann, daß diese mit Teflon oder dergleichen beschichtet ist.

Die folgenden Zeichnungsfiguren zeigen eine bevorzugte Ausführungform mit einigen Varianten.

Das Gerät hat eine Oberschale 300 und eine Unterschale 302, doch werden diese Bezeichnungen nur zur Unterscheidung beider Schalen gewählt, da eine bestimmte Lage im Raum für die Benutzung nicht vorgesehen ist. Die beiden Schalen liegen einander im wesentlichen spiegelsymmetrisch gegenüber und haben jeweils abgerundete Konturen, die symmetrisch zu einer Längsebene und zu einer Querebene sind. Eine der Schalen kann auf der Außenseite etwas abgeplattet sein, damit das Gerät, wenn man es auf einem Tisch ablegt, nicht schaukeln kann.

Die beiden Schalen sind von einem umlaufenden Schlitz getrennt, wobei an einem als "vorn" bezeichneten Ende V die Schalen voneinander wegbewegbar sind, um den Heftmechanismus in Betriebsstellung zu bringen, während auf dem als "hinten" bezeichneten Ende H der Einschubschlitz E für den Locher ist. An diesem Ende ist die Oberschale mit einer Abschrägung A versehen, damit das zu lochende Papier auch dann eingeschoben werden kann, wenn das Gerät geöffnet ist. An den Stirnseiten (vorn und hinten) verjüngt sich die Außenkontur der Schalen sehr stark. Die Seitenflächen S sind eingesenkt und im wesentlichen eben. Die Kontur beider Schalen ist so ausgelegt, daß bequem einhändig und ohne Aufsetzen auf einer Unterlage gelocht und geheftet werden kann, während die Schalen im verriegelten Zustand gut als Griff für ein Werkzeug in der Hand liegen. Das Gerät umfaßt eine Reihe von in Fig. 16 und 17 dargestellten Utensilien sowie weitere, die erst im Verlauf der Beschreibung verdeutlicht werden. Im Innern des in Fig. 16 und 17 geschlossen dargestellten Geräts sind eine Hefteinrichtung und eine Locheinrichtung vorgesehen. Ferner sind vorhanden: Ein Messer 304, eine Cutterklinge 306, ein Zeigestab 308, eine Lupe 310, ein Klammerentferner 312, eine Schere 314 und ein Bandmaß 316. Anstelle des Zeigestabes kann auch ein sogenannter Laser-Pointer vorgesehen sein. Messer, Cutterklinge, Schere und Klammerentferner werden mittels Schubriegeln 318 aus dem Innern des Geräts nach außen verlagert und auch wieder zurückgezogen.

Aus Fig. 18 bis 20 läßt sich der prinzipielle Aufbau des Geräts erkennen. Ein metallisches "Skelett" mit einem Oberteil 320 und einem Unterteil 322 bildet die Aufnahme für bzw. Teile von Hefter und Locher und begrenzt Räume zur Aufnahme der anderen Utensilien. Ober- und Unterteil sind jeder mit einer an passenden Stellen befestigten Kunststoffkappe versehen.

In der oberen Kappe 324 befinden sich drei Bedienelemente: Eine Haupttaste 326 für die Ver- und Entriegelung von Ober- und Unterteil, eine Hefteraktiviertaste 328 und eine Magazinentriegelungstaste 330.

In der unteren Kappe 332 erkennt man eine Lupenfreigabetaste 334, zwei Mikroschaltertasten 336, 338, eine Entsicherungstaste 340, eine Klappe 342, über welche der Zugang zu einem Batteriefach freigegeben wird, einen Lichtleiter 344 und eine Klappe 346, die das Entleeren der Kammer 348 ermöglicht, in die die vom Locher ausgestanzten Abfälle gelangen. Das Bandmaß 316 ist mit der üblichen Rückholmechanik versehen (nicht dargestellt) sowie mit einem Bremshebel 350, der manuell in eine Freigabeposition gegen die Vorspannung der Feder 351 verlagerbar ist. Wie in Figur 19 erkennbar, erstreckt sich der das Messer 304 aufnehmende Kanal 352 fast über die gesamte Längserstreckung des Geräts, während der Kanal 354 für die Cutterklinge 306 nur etwa halb so lang ist; dies schafft Raum für den Durchmesser des Bandmaßes 316, das auf diese Weise eine Ausziehlänge von z.B. 100 cm erhalten kann. In Fig. 19 sind noch die beiden Knopfbatterien 356 und ein Lämpchen 358 erkennbar, während sich der Laser-Pointer 360 hinter den Mikroschaltern 336, 338 befindet.

Unter Bezugnahme auf die Fig. 21 bis 24 soll zunächst der Hefter beschrieben werden. Es handelt sich um einen sogenannten "flat-clinch"-Hefter, das heißt einen solchen, bei dem zunächst die Klammer in die zu heftenden Papiere eingetrieben wird und erst dann, wenn der Klammertreiber seine Endstellung erreicht hat, die freien Klammerenden umgelegt werden. Fig. 21 zeigt das Gerät in geschlossenem und verriegeltem Zustand. Die Hauptfeder 362 spannt Oberteil und Unterteil in öffnungsrichtung vor. Fig. 22 zeigt das offene Gerät, bei dem jedoch das Klammermagazin noch nicht in Betriebsposition ist. In Fig. 23 ist das Klammermagazin freigegeben, und in Fig. 24 ist der Klammerträger ausgeschoben.

Ausgehend von Fig. 23 soll der Ablauf des Heftens erläutert werden.

Durch Druck auf die Taste 328 ist der Hefter betriebsbereit gemacht worden. Die Taste ist bei 364 angelenkt und wird von der Schenkelfeder 366 in ihre Ruheposition vorgespannt, in der sie mit zwei Haken 368 über zwei -- in Figur 25 dargestellte -- Zapfen 430 greift, die seitlich am Außenkanal 370 angebracht sind, in welchem der Klammerträger 408 geführt ist. Bei Betätigung der Taste wird der Außenkanal freigegeben und gelangt unter der Wirkung der Blattfeder 372 in die Position nach Fig. 23, wo er mit Nasen 374 am Ende von in den Klammertreiber 376 eingebrachten Schlitzen anschlägt. Der Klammertreiber oder das Messer 376 ist einstückig mit der Blattfeder 372 ausgebildet.

Es ist anzumerken, daß in der Position nach Fig. 22 und 23 der Außenkanal 370 mit einem Ende 378 an einem Anschlag 380 anliegt. Bei Betätigung der Taste 328 bewegt sich demgemäß nicht der Außenkanal nach unten, sondern das Oberteil 320 nach oben; da man das Gerät aber im allgemeinen nicht abstützt, sondern frei in der Hand hält, wird der von der recht kräftigen Blattfeder 372 erzeugte Ruck teils von der Hauptfeder 362, teils von der Hand selbst gedämpft. Ein gesonderter Dämpfer kann optional vorgesehen werden. Ein Übertragungsdoppelhebel 384 für die flat-clinch-Mechanik ist um ein Lager 386 schwenkbar und von einer Feder derart vorgespannt, daß seine längeren Enden 387 sich stets an das Oberteil 320 anlegen.

Im Unterteil 322 ist der Heftamboß 388 auf einem Steg 389 abgestützt und an diesem verankert. Seine Arbeitsfläche liegt im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Unterteils. In der in Figur 23 dargestellten Position ist der Amboß 388 peripher vollständig von einer Kunststoffbühne 390 umgeben, die um ein am Unterteil angebrachtes Gelenk 392 schwenkbar und von einer Druckfeder 394 gegen einen (nicht dargestellten) Anschlag gedrückt ist. Die Bühne stützt sich dabei auf einem Sperrwinkel 396 ab, der seinerseits parallel zur Oberseite des Unterteils gleitbeweglich ist und von einer Druckfeder 398 in Anlage an dem Amboß 388 gehalten wird. Die den Amboß umgebende Partie der Bühne 390 liegt mit ihrer Oberseite um die Länge der Klammerschenkel höher als die Arbeitsfläche des Amboß.

Soll ein Heftvorgang stattfinden, legt man die zu heftenden Papiere in den Spalt zwischen Unter- und Oberteil ein und schließt das Gerät. Der Heftkopf kommt zum Aufsitzen auf den auf der Bühne abgestützten Papieren, so daß er bei der weiteren Schließbewegung gegen die Kraft der Blattfeder 372 in das Oberteil zurückgedrückt wird. Dabei stößt der Klammertreiber eine Klammer aus dem Klammerträger heraus und in die Papiere. Infolgedessen wird der Übertragungshebel 384 verschwenkt; seine Schwenkposition ist also repräsentativ für den Winkel zwischen Außenkanal und Oberteil. Wenn der Hebel eine Position erreicht hat entsprechend dem vollständigen Herausdrücken der Klammer durch den Klammertreiber, hat er den hochstehenden Schenkel 400 des Sperrwinkels gegen die Kraft seiner Vorspannfeder 398 soweit verlagert, daß der Bühne 390 die Abstützung entzogen wird: Sie wird vom Oberteil schlagartig heruntergedrückt, und die über die eingelegten Papiere hinausragenden freien Schenkel der Klammer werden dabei umgelegt. Dabei hakt sich der Außenkanal selbsttätig wieder in den Haken 368 der Taste 328 ein. Für jeden Heftvorgang muß daher diese Taste erneut betätigt werden. Es versteht sich, daß dies nicht zwingend ist: Man könnte beispielsweise eine Raste für die Taste vorsehen, um sie für mehrere Heftungen im Freigabezustand zu halten.

Im Außenkanal ist eine Schieberstange 402 montiert, auf der eine Schubfeder 404 sitzt, die über den Schieber 406 die im Klammerträger 408 enthaltenen Klammern nach vorn drückt. Löst man eine weiter unten im einzelnen erläuterte Verriegelung, schiebt die Feder 404 den Klammerträger 408 aus dem Außenkanal 370 so weit nach außen, daß man ihn herausziehen und mit einem frischen Klammerstab beladen kann; diese Position ist in Fig. 24 wiedergegeben.

Außenkanal, Klammerträger, Schieberstange, Schieber und Klammerstab bilden gemeinsam das Klammermagazin.

In Fig. 23a bis 23c ist noch einmal vergrößert die Kinematik des Entriegelns des Klammermagazins dargestellt.

In Fig. 24a bis 24c ist das Zusammenwirken der Entriegelungstaste 330 für den Klammerträger mit dessen gabelförmigen Verlängerungen gezeigt; an der um das Gelenk 331 schwenkbaren Taste 330 sitzen kleine Bolzen 333, die bei Druck auf die Taste aus den Hakenn 434 des Klammerträgers herausgehoben werden und dadurch den letzteren freigeben. Beim Wiedereinschub des Klammerträgers rasten die Haken selbsttätig wieder ein. Die Taste 330 wird von der Feder 335 in ihre Ruhe- und Einrastposition vorgespannt.

Die beschriebene Inaktivierung des Heftmechanismus dient primär dazu zu vermeiden, daß bei jeder anderen Betätigung von Ober- und Unterschale, etwa beim Lochen oder beim Betätigen der Schere, eine Klammer verlorengeht. Die gewählte Konstruktion, bei der der Außenkanal in dem Oberteil versenkt wird, ist vorteilhaft insofern, als damit auch die harte Hefterfeder 372 inaktiviert wird, welche sonst der Betätigung des Lochers bzw. der Schere entgegenwirken würde. Darüber hinaus wird das Gerät im geschlossenen Zustand kompakt. Es gibt aber natürlich noch andere Möglichkeiten, den Hefter zu inaktivieren: Verlagern des Klammertreibers so, daß er nicht mehr auf eine im Magazin befindliche Klammer auftrifft, Sperren des Magazinvorschubs, Sperren der Relativbewegung zwischen Oberteil und Klammermagazin, Versenken von Oberteil und Magazin soweit in der Oberschale, daß der Treiber den Amboß nicht mehr erreicht, und schließlich das Verlagern des Amboß derart, daß bei der Schließstellung die Klammerspitze frei bleibt.

Anhand der Figuren 21-24 soll nun die Funktion des Lochers erläutert werden. Übliche Bürolocher sind mit zwei oder mehr Lochstempeln, eingestellt auf eine bestimmte Teilung der Ablagemechanik, versehen, während das erfindungsgemäße Gerät nur einen Lochstempel aufweist. Da das Gerät vor allem für die Benutzung außerhalb des eigenen Büros gedacht ist, wird man die Locherfunktion dann benutzen, wenn auch eine Mappe bereitliegt, in der das betreffende Papier abzulegen ist. Der Benutzer legt dann das abzuheftende Papier an die Ablagemechanik an und markiert z.B. mit einem Bleistift die Stellen, wo Löcher erforderlich sind, und zwar unmittelbar am Rand des Blattes. Man könnte außen an dem Gerät einen Pfeil oder dergleichen anbringen, um das Zentrum des Lochstempels zu markieren. Wegen des relativ großen Abstands des Lochstempels von der äußeren Kontur des Geräts, wo eine solche Markierung angebracht wäre, führt dies aber zu Ungenauigkeiten. Deshalb ist vorgesehen, daß das zu lochende Blatt (oder Blätter) mit der Markierung nach unten in den Schlitz 410 eingeführt wird, wobei der Lichtleiter 344 es ermöglicht, die Markierung von außen zu sehen; der Lichtleiter ist mit einem Pfeil oder dergleichen versehen,der mit der Lochstempelachse ausgefluchtet ist. Es versteht sich, daß der Lichtleiter nicht zwingend von unten zur Stempelbühne geführt ist, denn bei einer Variante könnte er auch von oben auf das Papier zu ragen (wobei die Begriffe "oben" und "unten" wie bereits erläutert sich nur auf die zeichnerische Darstellung beziehen, nicht aber auf die Gebrauchslage des Geräts). Im Prinzip könnte anstelle des Lichtleiters 344 auch einfach nur ein Loch vorgesehen sein, durch das man auf das eingeschobene Papier sehen könnte.Es ist jedoch bevorzugt,den Lichtleiter aus transparentem Kunststoff auszubilden,wobei vorzugsweise sein Querschnitt sich nach außen vergrößert.Zum Schutz gegen Verkratzungen sind seine beiden Enden leicht eingesenkt. An einem oder beiden Enden könnten vergrößernd wirkende linsenförmige Krümmungen angeformt sein.Der Querschnitt des Lichtleiters ist vorzugsweise rechteckig.

Der Lochstempel 412 ist in einem gelochten Bügel 414 und einer Bohrung oder einem Stanzloch 416 eines später im einzelnen zu beschreibenden Böckchens 418 geradegeführt. Die Kraftübertragung auf den Stempel 412 erfolgt durch eine angeprägte Zunge 420 des Oberteils, während er von dem Außenkanal nach oben mit zurückgenommen wird; hierfür ist er mit einem Sprengring 422, eingelegt in eine Nut des Stempels, versehen. Diese Konstruktion ist platzsparend gegenüber der herkömmlichen Bauweise, bei der der Stempel mit einer Rückstellfeder versehen ist.

Fig. 25 zeigt in Explosionsdarstellung das "Skelett" des Geräts.Obere Kappe 324 und untere Kappe 332 sind Kunststoffteile,vorzugsweise aus schlagfestem Kunststoff gespritzt, während die übrigen Teile des Skeletts vorzugsweise aus Metall bzw. Chromstahl je als Stanzbiegeteile gefertigt sind. Das Oberteil 320 ist beidseitig dreifach im rechten Winkel abgebogen, so daß sich ein mittlerer Abschnitt und seitlich daran anschließende Paare jeweils paralleler Flanken 424/425, 427/429 ergeben, welche die Führungskanäle der verschiebbaren Werkzeuge (Schere und Entklammerer) bilden.Der mittlere ebene Abschnitt ist mit Ausnehmungen und Deformationen versehen, deren Zweck später erläutert wird. Die inneren abgebogenen Flanken 424 und 427 sind nach hinten ("hinten" ist das locherseitige Ende) verlängert und mit ausgefluchteten Lagerbohrungen versehen. Der Außenkanal 370 hat einen umgekehrt U-förmigen Querschnitt und ist mit einer abgewinkelten Zunge 426 versehen, an der die Schieberstange 402 befestigt ist;am vorderen Ende befinden sich einwärts ragende Lappen 401 zur Abstützung des Klammerträgers. Ein Durchbruch 428 ermöglicht den Durchtritt des Lochstempels mit seinem nach dem Einsetzen des Stempels oberhalb des Durchbruchs aufgeschobenen Sprengring 422, so daß er mit der am Oberteil angeformten Zunge 420 in Wirkverbindung gelangen kann, um den Lochstempel zu betätigen. Die Zapfen 430 wirken mit der Hefterauslösetaste 328 zusammen. Die Verlängerung nach hinten der beiden U-Schenkel ist mit Lagerbohrungen 432 versehen.

Der Klammerträger 408 ist im Querschnitt U-förmig, und seine U-Schenkel sind nach hinten verlängert und mit Haken 434 versehen, die mit dem Bolzen 333 der Taste 330 zusammenwirken, wie oben erläutert.

Das Böckchen 418 ist ein weiteres Stanz- und Biegeteil. Es stützt den Lagerzapfen 436 ab, um den der Außenkanal und das Oberteil schwenkbar sind. Der Lagerzapfen 436 ist in auskragenden Wangen 440 angeordnet, unter denen sich ein Freiraum für das Einlegen von zu lochenden Papieren befindet. Die vertikalen Kanten am Ende dieses Freiraums bilden den Anschlag 458 zum Anlegen der Papiere. Die Wangen sind durch ein Querblech 442 verbunden, versehen mit der unteren Lochstempelführung und oberhalb des Papierschlitzes angeordnet. Der Bügel 414 ist auf dem Querblech befestigt, z.B. angepunktet. Das Böckchen weist einen Fußteil 444 auf, mittels dem es in dem Unterteil zentriert wird, an welchem es außerdem mittels Punktschweißung oder Durchsetzfügung befestigt wird. Die Gestaltung der oberen Ränder des Böckchens werden weiter unten in Verbindung mit der Verschließmechanik beschrieben.

Das Unterteil 322 besteht aus zwei umgekehrt U-förmig abgewinkelten Blechen, von denen der obere Blechwinkel 446 das Matrizenloch 448 für das Lochen,eine Ausnehmung 450 für den Durchtritt des Lichtleiters 344 und das Einfügen des Böckchenfußes 444 sowie als Durchtrittsöffnung für die Feder 362 und einen Durchbruch 452 aufweist,in den hinein die Bühne 390 verlagerbar ist.Die Gestaltung der abgewinkelten Schenkel 453, 455 wird später in Verbindung mit den verlagerbaren Utensilien erläutert.

Der untere Blechwinkel 454 ist mit dem oberen z.B. durch Punktschweißung verbunden.Er weist einen Durchbruch 456 für den Durchlaß der Stanzabfälle des Lochers und die Aufnahme des Lichtleiters,eine Einsenkung 438 für die Abstützung der Hauptfeder 362,Montagelöcher 460 für den Böckchenfuß,sowie einen dem Durchbruch 452 entsprechenden Durchbruch 462 auf.In der Einsenkung 438 (Fig. 22) stützt sich die Hauptfeder 362 ab, deren anderes Ende sich am Außenkanal zwischen dem Lochstempel und der Zunge 426 abstützt; die Feder ist so kurz im Verhältnis zu ihrem Durchmesser,daß keine besonderen Maßnahmen gegen Ausknicken der Feder getroffen zu werden brauchen. Die beiden Öffnungen 464 im oberen Blechwinkel und 466 im unteren Blechwinkel ermöglichen den Durchtritt des vertikal abgekröpften Teils 400 des Sperrwinkels 396. Der aus gehärtetem Stahl bestehende Amboß 388 ist in einen Einsatz 468 gepreßt, der seinerseits mit dem unteren Blechwinkel 454 verpreßt oder in anderer Weise verbunden wird.Der untere Blechwinkel ist schmaler als der obere, so daß zwischen den abgewinkelten Schenkeln 457,459 des inneren und 453, 455 des äußeren Blechwinkels jeweils ein Führungskanal zur Aufnahme von weiteren verschiebbaren Werkzeugen (Messer, Cutter) begrenzt wird.Der untere Blechwinkel weist in dem abgewinkelten Schenkel 459 einen Einschnitt 470 auf,der den erforderlichen seitlichen Platz für das Bandmaß freimacht.

Aus der vorstehenden Erläuterung ergibt sich, daß das Oberteil beidseits des für die Heftmechanik benötigten Platzes einen von den abgewinkelten Flanken begrenzten Kanal aufweist,und daß auch das Unterteil auf beiden Seiten von den Schenkelpaaren begrenzte Kanäle hat.

Man erkennt, daß sowohl in der Oberschale als auch in der Unterschale die freiliegenden sichtbaren äußeren Seitenflächen der Metallteile Abwinkelungen bilden,die die inneren Kanäle für die Utensilien begrenzen und diese gegen außen abschirmen. Gleichzeitig kann dadurch die Stabilität des Geräts erhöht und eine Minimierung der Breite der Bauteile erreicht werden.

Unter Bezugnahme auf die Figuren 26 bis 30 wird nun beschrieben, wie in diesem Ausführungsbeispiel die beiden Schalen miteinander verriegelt und entriegelt werden. Wenn das Gerät geschlossen ist -- Fig. 28 -- , ragt aus der Oberschale ganz geringfügig die Taste 326, die zum Entriegeln zunächst gegen die Kraft einer Federzunge 472 eingedrückt und dann nach hinten, also in Richtung auf den Locher zu, verschoben wird. Die Zunge 472 ist an eine Blattfeder 474 angeformt, die auf der Oberseite des Oberteils 320 angeordnet ist und dort von übergreifenden Laschen 475 gehalten und geführt ist. Auskragungen 476 an den oberen Kanten des Böckchens 418 greifen im verriegelten Zustand (Fig. 28 und 30) über seitliche Lappen 465 der Blattfeder 474, die bei Verlagerung der Taste in Öffnungsrichtung von den Auskragungen freikommen. Bei der Verlagerung der Blattfeder überlaufen an sie angeformte, an ihren Enden mit einer nach unten gerichteten Nase versehene Lappen 478 an das Oberteil angeformte Zinken 463 (in Fig. 25 markiert), so daß die Blattfeder nur zwei stabile Positionen einehmen kann: Ver- oder Entriegelungs-Endlage. An dem der Taste 326 abgekehrten Ende ist eine Zunge 480 ausgeschnitten, die nach unten abgewinkelt ist und in der Entriegelungs-Endlage in eine Ausnehmung 479 des Oberteils 320 einrastet. Die Blattfeder 474 kann also, sobald das Gerät geöffnet wird, nicht wieder in die Verriegelungs-Endlage verschoben werden. Erst wenn die beiden Schalen in die in Fig. 27 gezeigte Schließstellung gebracht worden sind, heben die an das Böckchen angeformten Nocken 482 die Zunge 480 so weit an, daß sie von der Ausnehmung 479 freikommt und das Gerät durch Zurückverlagern der Taste verriegelt werden kann; die zweite Ausnehmung für den zweiten Nocken 482 vergleichmäßigt das Heben der Zunge 480. Die hier vorgestellte Lösung ist wegen ihrer Einfachheit bevorzugt. Alternativ könnte man auch auf die Sperre verzichten und stattdessen eine selbsttätige Verriegelung am Böckchen vorsehen, die wirksam wird, sobald die Taste 326 -- auch bei geöffnetem Gerät -- in die Schließposition verschoben würde. Dann wäre es aber erforderlich, die Hefter-Auslösetaste 328 einerseits, die Haupt- oder Verriegelungstaste 326 andererseits gegenseitig zu sperren: Wenn bei freigegebener Heftmechanik das Gerät verriegelt wird, bleibt eine lose deformierte Klammer in dem Raum oberhalb des Ambosses zurück, und wenn sich das Gerät selbsttätig verriegelt, solange noch Heftgut zwischen Ober- und Unterschale liegt, könnten sie so stark aufgespreizt werden, daß das Gerät sich nicht mehr öffnen läßt. Es ist noch anzumerken, daß bei geschlossenem Gerät zwar die Tasten 328 und 330 gedrückt werden können, daß jedoch beim Loslassen das Klammermagazin bzw. der Klammerträger wieder einrasten, beim Öffnen des Geräts also die in Fig. 26 dargestellte Konfiguration erhalten bleibt.

Die Auslösetaste 328 für die Heftmechanik ist gemäß Fig. 24 oben angelenkt. Bevorzugt ist jedoch die in Fig. 31 bis 33 dargestellte alternative Konstruktion. Bei ihr erfolgt die Tastenbewegung nicht nach "unten", sondern nach "hinten". Die Taste 328 hat hier eine Anschlagfläche 484, mit der sie an einer Gegenfläche des Lenkers 486 anliegt, welcher von einer U-förmigen Blattfeder 488 in Schließposition vorgespannt ist. Der Lenker 486 ist bei 490 angelenkt und untergreift mit Haken 492 die Zapfen 430 des Außenkanals. Wie zuvor, verriegelt sich der Lenker bei jedem Heftvorgang selbsttätig.

In den durch die Flanken 424/425 bzw. 427/429 im Oberteil 320 sowie den Schenkeln 455/457 bzw. 453/459 im Unterteil 322 gebildeten seitlichen Führungskanälen sind die Utensilien Messer, Cutter, Entklammerer und Schere über entsprechende, an diese Utensilien angeformte bzw. umspritzte Führungsschäfte 493, 494, 495 bzw. 496 aus Metall oder Kunststoff oder kunststoffumspritztem Metall längsverschieblich geführt. Da die Führungen durch die stark gerundeten Außenkonturen des Geräts in den Eckbereichen sehr verkürzt sind, insbesondere jedoch in den ausgeschobenen Gebrauchslagen eine möglichst hohe Stabilität der Werkzeugführungen erforderlich ist, werden die Utensilien zusätzlich über Nutensteine 497, die in Führungsschlitzen 498 gleiten, geführt.

Die Blechpartien beidseits der Schlitze sind an Stellen, wo die Stabilität es erfordert, durch einwärts herausgedrückte Verbindungen 499 überbrückt, die aber die Führungsfunktion für die Nutensteine nicht behindern. Wie später noch zu erläutern, hat der Nutenstein der Schere einen Hintergriff 524, und aus diesem Grund läßt sich die Schere nicht, wie die anderen drei Utensilien, durch Einschieben in den betreffenden Kanal einfügen; der Hintergriff 524 wird vielmehr durch den in Fig. 25 erkennbaren Zweigkanal 433 eingesetzt.

In den Führungsschäften 493 bis 496 der Utensilien sind Ausnehmungen 503 vorgesehen, in denen eine Schubriegelmechanik zum Verschieben und Arretieren der Utensilien angeordnet ist.

Die Schubriegel 318 können über direkte Verbindungsstege 500 mit der Schubriegelmechanik verbunden sein, was entsprechende Längsschlitze 505 in den äußeren Kanalbegrenzungen 425, 429, 453 und 455 erforderlich macht, an denen auch die Rastfallen 507 für die Utensilien angeordnet sein können. Alternativ, können solche Schlitze auch in den Grundflächen 511 von Ober- und Unterschale vorgesehen und -- wie in Fig. 38/39 gezeigt -- die Verbindungsstege zu den Schubriegeln im Bereich der Trennfuge zwischen Oberteil und Unterteil U-förmig um die äußeren Kanalbegrenzungen, z.B. 453, herumgeführt sein.

Sowohl in der inneren als auch in der äußeren Endlage soll jedes Utensil blockiert sein; für die Deblockierung verlagert der Benutzer den jeweiligen Schubriegel in einer Richtung senkrecht zur Schlitzerstreckung, entweder nach "oben" bzw. "unten" (entsprechende Riegelfallen sind in Fig. 25 erkennbar), oder "einwärts". Bei der erstgenannten Konstruktion läßt sich das Gerät etwas dünner bauen, doch ist dafür die Bedienung der Schubriegel weniger handlich. Zur möglichst einfachen Bedienung wird daher ein Konstruktion bevorzugt, bei der die Entsicherung durch Einwärtsdrücken der Schubriegel erfolgt. Damit die Schubriegel nicht unabsichtlich eingedrückt werden, liegen sie etwa bündig mit der Außenkontur der Schale in dem betreffenden Bereich.

In Fig. 34 bis 37 ist ein Beispiel für die letztgenannte Konstruktion wiedergegeben: Die Taste 318 sitzt auf einem schwenkbaren Hebel 500, an den eine Blattfeder 502 angeformt ist, welche einen Riegelklotz 504 trägt. Durch einseitiges Niederdrücken der Taste wird der Klotz 504 aus der Falle 506 gelöst. Die Blattfeder sorgt dafür, daß der Klotz in den Endlagen selbsttätig einrastet.Die aus Kunststoff bestehende Taste 318 ist an den metallischen Hebel angeformt,z.B. angespritzt, und die Baugruppe ist so ausgebildet,daß sie von außen durch den Schlitz 505 montierbar ist. Bei der in Fig. 38 und 39 dargestellten Konstruktion sitzt die Taste 318 auf einer Klinke 508, die unter Vorspannung durch eine Blattfeder 510 einrastet (Fig. 38) und aus dieser Rastposition in Freigabeposition angehoben wird (Fig. 39). Wie man erkennt, weisen hier die Seitenwände, z.B. 453, keine Schlitze auf, sondern die Verbindung zwischen Taste und Utensil ist außen um die freie Kante herumgeführt. Zusätzlich zu diesen Arretierungen der einzelnen Utensilien könnte, insbesondere für solche mit Verletzungsgefahr bei ungewolltem Ausschieben, eine zusätzliche Sicherheitsverriegelung vorgesehen werden, die solche Utensilien einzeln oder gruppenweise blockiert. In Figur 18 und 40 ist schematisch eine solche zusätzliche Sicherheitsverriegelung in Form einer im Unterteil gelagerten Wippe 512 dargestellt, die gabelförmig ist und mit ihren Armen 513 in die Führungskanäle für das Messer und den Cutter greift, so daß diese in ihren inneren Endlagen blockiert sind. Durch Druck auf die Taste 340 werden die Utensilien deblockiert und können mittels ihrer Schubriegel ausgeschoben werden.

Bevor verschiedene Varianten von Scheren erläutert werden, sind einige für alle Varianten geltenden Anmerkungen von Nutzen. Es ist keineswegs gleichgültig, in welchem Kanal man die Schere anordnet. Die Schere soll derart ausgebildet und plaziert sein, daß das geschnittene Material nicht auf die Schalen aufläuft oder sogar in den Schlitz des Lochers einläuft, sondern an den Schalen vorbeigeführt wird. Das wird durch speziell ausgebildete und auf die Geräteform abgestimmte Leitflanken an den Scherenblättern eingeleitet. Das Schnittgut, vor allem Papier, hängt aber nach dem Schnitt durch, und die gewählte Anordnung der Schere in der Oberschale sorgt dafür, daß der Weg über die Oberschale, welche vom Schnittgut auf einer größeren Breite überlaufen werden muß, einen geringen Höhenunterschied ergibt und das Papier deshalb auch nicht seitlich im Bereich des Kanals für den Klammerentferner aufstößt. Umgekehrt ist für das Überlaufen der Unterschale zwar ein großer Höhenunterschied zu überwinden, doch ist dafür die Breite, an der das untere Papier anstoßen könnte, gering. Es versteht sich, daß die Anordnung der Schere und die Ausbildung der Leitflächen an den Scherenblättern jeweils auf deren Orientierung entsprechend abgestimmt sein müssen.

Fig. 41 bis 45 zeigen eine erste,bevorzugte Variante der Schere, wobei Fig. 44 bzw. 45 Schnitte nach den Linien A-A bzw. B-B der Fig. 42 sind. Die Schere hat ein geführtes Blatt 520 und ein an dieses bei 521 angelenktes mitgenommenes Blatt 522. Das Blatt 520 wird nicht nur über einen einfachen Führungsstein,wie die anderen Utensilien, sondern über einen solchen mit Hintergriff geführt, weil Blatt 520 sich nicht an der äußeren Wand des Führungskanals abstützen kann. Dieser hintergreifende Stein 524 ist in Fig. 44 erkennbar. Da von der dem Hintergriff abgekehrten Seite des Blattes 520 eine Verbindung zu dem betreffenden Schubriegel vorhanden sein muß, ist das Blatt 522 entsprechend kurz. Es verankert sich in der Ausschubstellung selbsttätig an der Unterschale, beispielsweise, wie dargestellt, mittels eines federvorgespannten Hakens 526, der sich beim Einschieben der Schere aus der Unterschale löst und in eine entsprechende Ausnehmung 528 des Blatts 520 legt. Ein Durchbruch 527 in der Unterschale ermöglicht den Durchtritt des Hakens 526; dazu dient auch die öffnung 529. Eine Drahtfeder 523 spannt Blatt 522 in die Öffnungsposition vor. Die Schere wird durch Zusammendrücken und Lösen der beiden Schalen betätigt. Um eine möglichst optimale Abweisung des Schnittguts zu erreichen, ist die Schere so weit ausfahrbar, daß das Scherengelenk nicht deckungsgleich mit dem Zapfen 436 ist, so daß beim Schneiden eine relative Verschiebung zwischen Blatt 522 und der Unterschale 302 vorgesehen werden muß.

Bei der in Fig. 46 bis 48 dargestellten Variante ist das mitgenommene Scherenblatt 522 annähernd ebenso lang wie das geführte Blatt, jedoch so schlank ausgebildet, das die Verbindung zum Schubriegel der Schere noch an ihm vorbei geführt werden kann. Die Drahtfeder 530 spannt die beiden Blätter in Öffnungsrichtung vor und hält Blatt 522 in Anlage an dem Unterteil. Auch hier verschiebt sich natürlich das mitgenommene Blatt 522 beim Schneiden längs der Unterschale.

Eine weitere Scherenvariante ist in Fig. 49 bis 53 wiedergegeben. Hier wird die Scherbewegung nicht durch Verlagerung der Schalen erzeugt, sondern das mitgenommene Scherenblatt 522 wird, vorzugsweise bei geschlossenem Gerät, mit dem Daumen betätigt, während die Finger den Korpus halten. Das Blatt 522 ist mit einer drehbaren Daumenrast 532 versehen, die zugleich in der Ein- und Ausschubposition beide Blätter aneinander verriegelt hält. Eine Drahtfeder 534 spannt beide Blätter in öffnungsposition vor.Die Daumenrast 532 kann manuell in und außer Betriebsstellung gebracht werden oder auch beim Erreichen der äußeren Endlage automatisch ausklappen, während sie für den Einschub manuell zurückgesetzt wird. Ein federvorgespannter Sperrhebel 536, angebracht an dem geführten Blatt 520, sichert die Schere in der ausgeschobenen Position, nachdem die Daumenrast hochgeklappt und dadurch aus dem Fortsatz 538 ausgeschwenkt wurde. Beim Abklappen der Daumenrast greift diese in den Fortsatz 538 ein, wodurch der Sperrhebel 536 angehoben und dadurch die verriegelten Scherblätter für den Einschub freigegeben werden.

Fig. 54-57 zeigen Details des Klingenhalters für die Cutter-Klingen. Fig. 54 und 55 zeigen eine erste Ausführungsform. Der Klingenhalter 552, welcher vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt ist, läuft in einer, vorzugsweise aus Metall gefertigten, Stütze 550 mit C-förmigem Querschnitt, welche beim Ausschub des Klingenhalters, unter Wirkung einer Druckfeder, um einen vorgegebenen Weg mit ausfährt. Die Stütze dient dabei als Abstützung des Klingenhalters sowie zum Festhalten der Doppelklinge 556, welche mit ihrem Zentrierloch 558 auf den Zapfen 554 aufgesteckt werden kann, wenn der Klingenhalter 552 zum Auswechseln bzw. Drehen der Doppelklinge soweit über die Raststellung der Stütze 550 hinausgeschoben wird, daß die Doppelklinge frei wird und seitlich entnommen bzw. eingelegt werden kann. Bei dieser Ausführungsform sind drei Raststellungen des Schubriegels vorgesehen: Eingefahren, Schneiden, Klingenwechsel.

In der Variante nach Fig. 56 und 57 erfolgt der Klingenwechsel von vorne. Dabei rastet die Doppelklinge 556 beim Einschieben in den Klingenhalter 561 selbsttätig im angephasten Zapfen 560 ein. Zum Herausziehen der Klinge kann der Zapfen 560 mittels Taste 562 aus dem Zentrierloch 558 gestoßen und die Klinge nach vorne entnommen werden.

Fig. 58 bis 61 zeigen Details des Klammerentferners 312. Er umfaßt eine Einschiebenase 570, die auf der geschlossenen Seite einer zu entfernenden Klammer 571 zwischen diese und das geheftete Papierbündel geschoben wird. Seitlich angeformte, progressiv höher werdende Stege 572 drücken die Klammerschenkel aus dem Papier. Eine ausgeklinkte Lasche 574 legt sich über den Klammerrücken und verhindert, daß die Klammer einseitig gezogen und dann mühsam manuell entfernt werden muß. Im öffnungsbereich des Führungskanals, der den Klammerentferner aufnimmt, sind zwei kleine Stifte 576 beidseits der Lasche 574 befestigt, die die Klammer vom Klammerentferner abstreifen, wenn er in die Oberschale zurückgeschoben wird. Der Klammerentferner ist auf seiner äußeren, gegen die äußere Kanalbegrenzung gerichteten Seite vorzugsweise so angeschrägt, daß er bei leichter Schräglage des Geräts flach auf dem zu entklammernden Papier aufliegt, wie Fig. 70 entnehmbar.

Die Fig. 62 stellt im Teilschnitt eine Variante dar, bei der anstelle von Lampe und/oder Laser-Pointer ein Zeigestab 580 vorgesehen ist, der aus teleskopartig ausziehbaren Hülsen besteht. Eine in ihre Ruheposition mittels Druckfeder 590 vorgespannt gehaltene Auslösetaste 592 hintergreift die Hülsen 594 und schiebt sie bei Betätigung soweit nach außen, daß der Knopf 596 an der innersten Hülse erfaßt und herausgezogen werden kann. Alternativ könnte der Zeigestab auch an einem Schlitten angeordnet sein, der mittels einer Taste, vorzugsweise gegen die Kraft einer Rückstellfeder, so weit ausschiebbar ist, daß sein Knopf 596 erfaßt werden kann.

Die Figuren 63 bis 65 zeigen den Aufbau im Bereich der Lupe in größeren Einzelheiten. Von den Schenkeln 457 und 459 sind zwei Lappen 600 einwärts abgewinkelt, die der Führung der hinteren Verlängerung des Lupenrahmens 602 dienen. Diese Verlängerung ist unsymmetrisch gabelförmig mit einem breiteren Schenkel 604, der auf der Unterseite eine Ausnehmung mit teilkreisförmigem Querschnitt aufweist -- dort findet der Laser-Pointer 360 Platz --, und mit einem schmaleren Schenkel 606. Zwischen beiden Schenkeln befinden sich die Batterien 356; die Feder, die die Lupe in die öffnungsposition vorspannt, wirkt auf den breiteren Schenkel, ist aber der besseren Übersicht wegen nicht dargestellt. Über der Lupe ist die Verriegelungstaste 334 angeordnet, mittels der die Lupe in der Unterschale festgehalten wird. Unter der Lupe befindet sich ein transparenter Einsatz 608, der den Durchtritt des Laser- bzw. Lampenlichts ermöglicht.

Die Figuren 66 bis 69 zeigen Details der Kammer 348 für die Stanzabfälle und der Zugangsklappe 346 für die Entleerung der Kammer. Im Gegensatz zu Bürolochern hat diese Kammer ein relativ geringes Volumen, so daß der Benutzer möglicherweise vergißt, die Kammer rechtzeitig zu leeren. Um ein Überfüllen zu vermeiden ist vorgesehen, daß dem Benutzer signalisiert wird, wann die Kammer entleert werden sollte.

Fig. 66 zeigt die geschlossene Kammer im Querschnitt. An die untere Kappe 332 ist ein Kammergehäuse 620 angeformt, an das die Klappe 346 angelenkt ist. Die Klappe ist ihrerseits mit hochstehenden Wandungen versehen, die zusammen mit dem Kammergehäuse verhindern, daß Stanzabfälle unkontrolliert in das Innere der Unterschale gelangen können. Die Klappe 346 hat eine doppelte Rastverriegelung. In ihrer Schließposition rastet sie mit kleinen Nocken 622 an den einspringenden Rändern 624 des Kammergehäuses ein. Wird die Druckbelastung innerhalb der Kammer 348 zu groß, gibt diese erste Verriegelung nach, und die Klappe 346 öffnet sich in die Position gemäß Fig. 67, in welcher Position die Klappe aber erneut verriegelt wird, nämlich mit größeren Nocken 626. Deren Haltekraft muß manuell überwunden werden. Die leicht geöffnete Stellung der Klappe, in der noch keine Stanzabfälle freigesetzt werden, signalisiert dem Benutzer, daß die Kammer bei nächster Gelegenheit entleert werden sollte. Fig. 68 und 69 zeigen diese Entleerungsstellung der Klappe 346 im Quer- bzw. Längsschnitt.

Es versteht sich, daß anstelle eines herausklappbaren Verschlusses auch ein einschnappender oder verschieblicher Deckel vorgesehen sein könnte, doch wäre dann die vorteilhafte Wirkung der Signalisierung nicht mehr gegeben.

Schließlich zeigt Fig. 70 noch eine Ausführungsvariante, bei der die Oberschale als ein Hebel ausgebildet ist, der zwischen Flanken der Unterschale greift und im verschlossenen Zustand mit dessen Konturen bündig ist. Front- und rückseitige Schlitze ermöglichen das Einlegen von zu heftenden bzw. zu lochenden Papieren.

Es versteht sich, daß wiederum die Heft- und Locherteile, wie in Fig. 21-24 dargestellt, im Hebel 700 untergebracht sind. In den hochstehenden Seiten 702, 704 befinden sich die Utensilien, z.B. Schere 706, Entklammerer 708 usw..

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