Universalhandschneidgerät

申请号 EP91119495.9 申请日 1991-11-15 公开(公告)号 EP0489290B1 公开(公告)日 1994-10-05
申请人 Weschenfelder, geb. Klotz, Sonja; 发明人 Weschenfelder, Ralf;
摘要
权利要求 Universalhandschneidgerät, bestehend aus einem Handgriff mit eingesetztem Klappmesser, Glasschneider und Rollmesser dadurch gekennzeichnet, daß im Handgriff (3) mindestens eine längsverlaufende Führungsnut (6) angeordnet ist, in welcher ein erster Schlitten (7) mit einem zur Ausführung eines bogen- oder kreisförmigen Schnittes mit dem Glasschneider drehbar angesetztem Gummisauger (8) und ein zweiter Schlitten (15) verstell- und festlegbar angeordnet sind, wobei an dem zweiten Schlitten über einen schräg nach unten verlaufenden Steg (16) ein Gleitschuh (17) angeordnet ist, in dem eine trapezförmige Schneidklinge (21) auswechselbar angeordnet ist, und daß der Glasschneider (10) auf einem im Handgriff verstell- und/oder verdrehbaren Träger (11) befestigt ist.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den beiden Seitenwänden des Handgriffes (3) je eine rechteck- oder trapezförmige, längsverlaufende Nut (6) angeordnet ist, in die je ein U-förmiger Schlitten (7, 15) für den Gummisauger (8) und den Gleitschuh (17) gleitend eingreifen, wobei an der Unterseite der Schlitten Schrauben (14, 23) zum Festlegen derselben am Handgriff angeordnet sind.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem zweiten Schlitten (15), dem schräg nach unten verlaufenden Steg (16) und dem an der Unterseite angebrachten Gleitschuh (17) schlitz- bzw. nutenartige Öffnungen (18, 19) bzw. eine Aussparung (20) zum Einsetzen der trapezförmigen Schneidklinge (21) vorgesehen sind, die durch eine Schraubenvorrichtung (22) darin festlegbar ist.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der einen Stirnseite des Handgriffes (3) eine schräg nach vorne gerichtete Aussparung (12) und im vorderen Bereich des Handgriffes (3) eine nach unten gerichtete, Aussparung (13) angeordnet sind, in die ein entsprechend geformter, stabförmiger Träger (11), an dessen Spitze sich der Glasschneider (10) befindet, entsprechend der Benutzungsart verdreht einsteckbar ist, wobei zur Festlegung des Trägers (11) in den Aussparungen in diesen mehrere, vorzugsweise zwei, Erhöhungen bzw. Einstellrippen (12') vorgesehen sind, die in entsprechende Vertiefungen im Träger (11) eingreifen.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in die im Handgriff (3) vorgesehenen Führungsnuten (6) auch ein dritter Schlitten eingesteckt und festgelegt werden kann, an dessen Unterseite eine Vorrichtung für einen Ovalschnitt mit dem Glasschneider angeordnet ist.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Gleitschuh (17) eine an den Ecken abgebogene, dreieckförmige Leiste (24) aufgesteckt ist, die eine Führung des Handgriffes im Winkel von 45 Grad zur Grundfläche ermöglicht.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Handgriff (3) eine Führungsnut (6) angeordnet ist.Universalhandschneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Handgriff (3) zwei Führungsnuten (6) angeordnet sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Universalhandschneidgerät, bestehend aus einem Handgriff mit eingesetztem Klappmesser, Glasschneider und ggf. Rollmesser.

In dem DE-U 90 03 291.8 ist ein Universalhandschneidgerät der eingangs genannten Art beschrieben, das aus einem Griff besteht, in dessen hinterem Teil ein ausklappbares Messer angeordnet ist und in dessen mittlerem Teil sich eine Schärfevorrichtung für Messer und Scheren befindet und an dessen vorderem Ende ein Glasschneider angebracht ist, der aus einem kleinen, kreisrunden Teller mit einem Schaft besteht, der in eine Öffnung am vorderen, spitzen Ende des Griffes eingesetzt und durch eine Schraube festlegbar ist.

Obwohl mit dem vorbekannten Universalhandschneidgerät die verschiedensten Schneidvorgänge durchgeführt werden können, ist es jedoch damit nur schwer möglich, bogen- oder kreisförmige Glasschnitte durchzuführen. Außerdem ist es nur schwer möglich, mit dem eingesetzten Klappmesser einwandfreie Schnitte von Bodenbelägen, beispielsweise Teppichen, durchzuführen.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Universalhandschneidgerät der eingangs genannten Art vorzuschlagen, mit dem weitere wesentliche Schneidvorgänge der verschiedensten Art mit einem Gerät durchgeführt werden können.

Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird ein Universalhandschneidgerät, bestehend aus einem Handgriff mit eingesetztem Klappmesser, Glasschneider und Rollmesser vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß im Handgriff mindestens eine längsverlaufende Führungsnut angeordnet ist, in welcher ein erster Schlitten mit einem zur Ausführung eines bogen- oder kreisförmigen Schnittes mit dem Glasschneider drehbar angesetztem Gummisauger und ein zweiter Schlitten verstell- und festlegbar angeordnet sind, wobei an dem zweiten Schlitten über einen schräg nach unten verlaufenden Steg ein Gleitschuh angeordnet ist, in dem eine trapezförmige Schneidklinge auswechselbar angeordnet ist, und daß der Glasschneider auf einem im Handgriff verstell- und/oder verdrehbaren Träger befestigt ist.

Mit dem Universalhandschneidgerät gemäß der Erfindung wird der wesentliche Vorteil erreicht, daß einerseits durch Festlegung des Gummisaugers auf der Scheibe und Drehung des Handgriffes bei entsprechend eingesetztem Glasschneider ein kreisbogenförmiger Glasschnitt erreicht werden kann. Andererseits wird durch den am zweiten Schlitten befestigten Gleitschuh mit der eingesetzten, trapezförmigen Schneidklinge ein bequemes Schneiden von Bodenbelägen, insbesondere Teppichen, ermöglicht.

In den Unteransprüchen sind wertvolle Bereicherungen des Universalhandschneidgerätes gemäß der Erfindung angegeben.

Gemäß Anspruch 2 sind in den beiden Seitenwänden des Handgriffes je eine rechteck- oder trapezförmige, längsverlaufende Nut angeordnet, in die je ein U-förmiger Schlitten für den Gummisauger und den Gleitschuh gleitend eingreifen, wobei an der Unterseite der Schlitten Schrauben zum Festlegen derselben am Handgriff angeordnet sind.

Gemäß Anspruch 3 sind in dem zweiten Schlitten, dem schräg nach unten verlaufenden Steg und dem an der Unterseite angebrachten Schuh schlitz- bzw. nutenartige Öffnungen bzw. eine Aussparung zum Einsetzen der trapezförmigen Schneidklinge vorgesehen, die durch eine Schraubenvorrichtung darin festlegbar ist.

Gemäß Anspruch 4 sind in der einen Stirnseite des Handgriffes eine schräg nach vorne gerichtete Aussparung und im vorderen Bereich des Handgriffes eine nach unten gerichtete, Aussparung angeordnet, in die ein entsprechend geformter, stabförmiger Träger, an dessen Spitze sich der Glasschneider befindet, entsprechend der Benutzungsart verdreht einsteckbar ist. Zur Festlegung des Trägers in den Aussparungen sind in darin mehrere, vorzugsweise zwei, Einstellrippen vorgesehen, die in entsprechende Vertiefungen im Träger eingreifen und ihn so nach dem Einsetzen festlegen.

Schließlich kann in die im Handgriff vorgesehenen Führungsnuten auch ein dritter Schlitten eingesteckt und festgelegt werden, an dessen Unterseite eine Vorrichtung für einen Ovalschnitt mit dem Glasschneider angeordnet ist.

Anhand der Zeichnung soll am Beispiel einer bevorzugten Ausführungsform das Universalhandschneidgerät gemäß der Erfindung näher erläutert werden.

In der Zeichnung zeigt

Fig. 1
eine Seitenansicht des Universalhandschneidgerätes gemäß der Erfindung und

Fig. 2
eine Draufsicht auf das Universalhandschneidgerät mäß der Erfindung von unten.

Fig. 3
zeigt einen Querschnitt der Schlitten.

Wie sich aus den Figuren der Zeichnung ergibt, besteht das Universalhandschneidgerät gemäß der Erfindung aus einem aus zwei Schalen 1, 2 zusammengesetzten Handgriff 3, in welchem am vorderen, oberen Ende ein Klappmesser 4 eingesetzt ist. An der Hinterseite ist ein Rollmesser 5 in eine entsprechende Öffnung eingesteckt.

Der Handgriff 3 weist in den Seitenwänden rechteck- oder trapezförmige, längsverlaufende Nuten 6 auf, in die je ein U-förmiger Schlitten (Fig. 3) gleit- und verschiebbar eingreift.

In die Nuten 6 ist ein erster Schlitten 7 eingesetzt, in welchem an der Unterseite ein Gummisauger 8 drehbar gelagert ist. Der Gummisauger 8 ist mittels einer Schraube 9 an der Unterseite des Schlittens lose eingeschraubt, so daß dieser sich drehen und auch in einem gewissen Winkel gegenüber der Horizontalen geneigt werden kann.

Die beschriebene Anordnung des Gummisaugers arbeitet mit dem im vorderen Bereich des Handgriffes 3 eingesetzten Glasschneider zusammen.

Im Normalzustand ist der Glasschneider 10, der sich an der Spitze eines rechteckförmigen Stabes 11 als Träger befindet, in eine schräg nach vorne verlaufende Aussparung 12 im Handgriff 3 eingesetzt. Wenn das Universalhandschneidgerät gemäß der Erfindung als Kreisschneider benutzt werden soll, wird der Stab 11 aus der vorderen Aussparung 12 herausgezogen, um 90 Grad gedreht und in eine senkrecht nach unten verlaufende weitere Aussparung 13 eingesetzt. Zur Festlegung des Trägers in den Aussparungen sind in darin Erhöhungen oder Einstellrippen 12' vorgesehen, die beim Einsetzen des Trägers in seine entsprechende Aussparungen 11' eingreifen und ihn so in der Aussparung festlegen.

Der Gummisauger 8 wird dann auf die Glasfläche aufgedrückt und der Handgriff 3 kreisförmig unter Aufsetzen des Glasschneiders 10 auf der Glasfläche gedreht. Dabei kann in einfacher Weise ein kreisbogenförmiger Glasschnitt erzeugt werden. Die Festlegung des Schlittens 7 am Handgriff 3 erfolgt mittels einer Feststellschraube 14.

In die Nuten 6 ist ferner ein weiterer, U-förmiger Schlitten 15 gleitend und verstellbar eingesetzt, der einen schräg nach unten verlaufenden Steg 16 aufweist, an dessen Ende ein Gleitschuh 17 angeordnet ist. Der Schlitten 15 und der Gleitschuh 17 weisen je eine schlitzartige Öffnung 18, 19 auf, und der schräg nach unten verlaufende Steg besitzt eine nutenartige Aussparung 20. In die Öffnungen und die Aussparung ist eine trapezförmige Schneidklinge 21 eingesetzt, die mittels einer Schraube 22 festlegbar ist. Die dargestellte Schneidvorrichtung eignet sich insbesondere zum Schneiden von Bodenbelägen, insbesondere Teppichen, wobei durch den Gleitschuh 17 eine besonders gute Führung des Schneidmessers 21 erzielt wird. Die Festlegung des Schlittens 15 erfolgt durch eine Schraube 23.

Es ist selbstverständlich möglich, noch einen dritten, nicht dargestellten Schlitten vorzusehen, an dem eine Einrichtung zur Führung des Handgriffes 3 vorgesehen ist, die einen Ovalschnitt oder eine andere Kurvenform erzeugt. Der als Träger dienende Stab 11 des Glasschneiders 10 befindet sich dann ebenfalls in der Aussparung 13.

Es ist ferner möglich, wie bei 24 in Fig. 1 im Prinzip dargestellt, auf den Gleitschuh 17 eine an den Ecken abgebogene, dreieckförmige Leiste 24 aufzustecken, die eine Führung des Handgriffes im Winkel von 45 Grad zur Grundfläche ermöglicht. Dadurch ist ein leichtes Bearbeiten von Bodenbelägen, insbesondere Teppichen, an Ecken und Kanten möglich. Die kreisförmig umrahmte Darstellung zeigt einen Blick von vorne auf den Gleitschuh 17 mit der aufgesteckten Leiste 24.

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