KINDER-SCHAUKELSPIELZEUG |
|||||||
申请号 | EP99965584.8 | 申请日 | 1999-12-30 | 公开(公告)号 | EP1146938B1 | 公开(公告)日 | 2003-04-09 |
申请人 | Kügler, Jost-Ulrich; | 发明人 | Kügler, Jost-Ulrich; | ||||
摘要 | The invention relates to a rocking toy for children, especially in the form of a stylized horse, comprising a one-piece base body made of an elastic plastic material, a simply curved rocking surface which forms the bottom of the rocking toy, and comprising a molded seating area. In one embodiment, the seating area is molded deep enough to produce a backrest area. The rocking toy comprises a horse head and a horse rear part which serve as a support for a child sat in the seat. The base body can be comprised of foamed material, in particular, of foam rubber. The base body has a Shore hardness which is hard enough to permit rocking and yields when a child lies on a lateral surface of the toy. The base body broadens in the cross-section thereof down to the floor in order to provide additional stability. The base body is preferably fabricated from a foamed material block and, in another embodiment, can comprise a fabric cover, i.e. a slipcover. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Spielzeug für Kinder. Es sind Spielzeuge in Form einer Tiernachbildung zum Schaukeln bekannt, auf die sich das Kind setzen kann. Das Tier ist in den meisten Fällen mit den Läufen auf eine Wiege oder auf ein Fahrgestell montiert. In dem deutschen Gebrauchsmuster 7403367 ist ein Spielzeug, bestehend aus einer Wiege als Trageteil und einem darauf angeordneten Sitz in Gestalt einer Tierfigur, offenbart, wobei die Wiege aus einem Polsterkörper besteht, auf dem der Sitz befestigt ist. Dabei können die Wiege und der Sitz aus einem mit einem Überzug umkleideten Polsterkörper bestehen. Ein U-förmiger Versteifungsrahmen in der Wiege sorgt dabei für eine gewisse Stabilität des Spielzeugs. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 9645664 ist ein einstückiger, selbsttragender Schaukel-Liegestuhl aus Schaumstoff bekannt, bei dem der Winkel zwischen Bein- und Sitzfläche mehr als 90° beträgt. Bei dem bekannten Spielzeug besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr, wenn Kinder unter die Wiegekufen geraten oder sich in dem Wiegerahmen verfangen. Eine Konstruktion, bei der der Tierbalg einer gepolsterten Wiege aufliegt, führt zu einer eingeschränkten Beinfreiheit für das Kind. Wird das Spielzeug entsprechend größer ausgeführt, so wird es so schwer, daß es sich durch das Kind nur mit Mühe zum Schaukeln bringen läßt. Durch den Versteifungsrahmen in der Wiege zur Stabilisierung ergibt sich auch eine Erhöhung des Gesamtgewichtes. Schließlich kann die Wiege bei Benutzung durch Kleinkinder mit Einrichtungsgegenständen in Berührung kommen und diese umwerfen oder anderweitig beschädigen. Aus US-A-1,846,393 ist ein Schaukelpferd bekannt, bei welchem der Rücken als Sitzmulde ausgeformt ist und das Kind sich am Hals des Tieres anlehnen kann. Problematisch ist bei diesem, daß Kinder, die sich zu weit nach hinten lehnen, vom Sitz herunter fallen können, was die Gefahr von Verletzungen mit sich bringt. Die Formgebung des bekannten Polsterkörpers wird durch den Zuschnitt des Überzugs bewerkstelligt, so daß die vorhandenen Nähte reißen können. Dann besteht die Gefahr, daß Kleinkinder das Polstermaterial verschlucken oder aspirieren. Außerdem ist der Fertigungsprozeß dieses bekannten Spielzeugs aufwendig. Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Kinder-Schaukelspielzeug zu schaffen, das leicht herstellbar und transportierbar ist und mit welchem die Gefährdung seines Benutzers, in der Regel eines Kleinkindes, beim Spielen und Beschädigungen benachbarter Einrichtungsgegenstände weitgehend ausgeschlossen sind. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kinder-Schaukelspielzeug nach Anspruch 1 gelöst. Zweckmäßige weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schaukelspielzeuges ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 16. Die mit dem erfindungsgemäßen Kinder-Schaukelspielzeug erreichbaren Vorteile bestehen darin, daß durch die einstückige Konstruktion seine Herstellung erleichtert und seine Stabilität erhöht wird. Durch die Verwendung eines elastischen Kunststoffmaterials bei der Herstellung des Grundkörpers und Bemessung seiner Größe kann einerseits mit dem Schaukelspielzeug ein Kind mit bis auf den Boden reichenden Füßen hüpfen und den Pferdehals umarmen, andererseits in gekipptem Zustand als Unterlage für das Kind zum Ausruhen oder Schlafen dienen. Ein unter die Schaukelfläche geratenes Kind kann sich nicht verletzen. Weiterhin ist die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen nicht möglich. Der Kontakt auch mit kleineren Einrichtungsgegenständen, wie Vasen und dergleichen durch das Schaukelspielzeug ist weitgehend ungefährlich. Der eingeformte Sitzbereich gibt insbesondere einem Kleinkind als Benutzer des Schaukelspielzeugs mehr Halt, so daß auch Stürze weitgehend vermieden werden. Durch die besondere Ausgestaltung des Grundkörpers wird der Schwerpunkt des Schaukelspielzeuges nach unten zur Aurlagefläche hin verlagert und damit ein ungewolltes Umkippen verhindert. Ein gewolltes Kippen oder Kullern ist aufgrund des Materials und der Konstruktion ohne Gefahr möglich. Durch die Wölbungen vor und hinter der Sitzfläche entsteht ein guter Halt für ein rittlings auf dem Schaukelpferd sitzendes Kind. Somit ist ein Herausfallen des Kindes aus dem Sitz und eine resultierende Verletzung weitgehend ausgeschlossen. Der Grundkörper besteht im wesentlichen aus einem Schaumstoff, speziell Schaumgummi (Latex). Dieses Material ist im Vergleich zu z.B. Holz billig und leicht. Ein Schaumstoffkörper zeigt im Vergleich zu gestopften Textilpolstern keine Tendenz zu Hausmilbenbefall und ist deswegen speziell für Haushalte geeignet, in denen sich Allergiker befinden. Da er kaum Flüssigkeit aufnimmt, ist er einfach zu desinfizieren und eignet sich auch für feuchte Standorte. Ein vorteilhaft verwendeter Überzug ermöglicht die Belüftung der Haut des Kindes und verhindert eine überrnäßige Schweißbildung an der Kontaktfläche zwischen Haut und Schaukelspielzeug. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Grundkörper einen Kern auf. Das Material dieses Kerns ist dabei härter als das Material des Grundkörpers, das den Kern umgibt. Bei dem Kernmaterial handelt es sich vorzugsweise um Partikelschaumstoffe aus expandierbarem Polystyrol (wie z.B. Styropor). Der Kern bewirkt eine zusätzliche Erhöhung der Stabilität ohne das Gewicht des Schaukelspielzeugs wesentlich zu erhöhen. Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schaukelspielzeugs wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Das Schaukelspielzeug nach Fig. 1 weist die Form eines stilisierten Pferdes mit einem einstückigen Grundkörper 1 aus einem elastischen Schaumstoff und einfach gekrümmter Schaukelfläche 2 sowie einem eingeformten Sitzbereich 3 auf. Der Grundkörper 1 verbreitert sich in seinem Querschnitt zum Boden hin. Der Sitzbereich 3 ist so weit in den Grundkörper 1 eingeformt, daß ein Rückenlehnenbereich 8 vorhanden ist. Der Grundkörper 1 weist beiderseits des Sitzbereichs 3 zwei Wölbungen 9, 10 auf, die als Pferdekopf 4 und als Pferdehinterteil 5 ausgestaltet sind. Diese Wölbungen 9, 10 bilden einen zusätzlichen Halt für das im Sitzbereich 3 sitzende Kind. Die Shore-Härte des Schaumstoffes des Grundkörpers 1 ist so gewählt, daß der Grundkörper einerseits beim Schaukeln eine ausreichende Stabilität besitzt (Fig. 1), andererseits genügend nachgibt, um einem auf einer Seitenfläche des Schaukelspielzeuges liegenden Kind eine bequeme Unterlage zu bieten (Fig. 2). Der Grundkörper 1 ist aus einem Schaumstoffklotz gefertigt, beispielsweise ausgeschnitten, oder in einer Form gegossen. In einer weiteren Ausführungsform ist der Grundkörper von einem Hussenbezug eingefaßt. Bei dem Schaukelspielzeug nach Fig. 2 dient eine Seitenfläche als Schlafunterlage für das Kind. Es ist auch möglich, das Schaukelspielzeug so zu fertigen, daß es als Rappe, Brauner, Fuchs, Schimmel, Zebra, erkennbar ist. Auf der Schaukelfläche ist eine rutschfeste Unterlage 2a vorhanden. Schweif 6 und Mähne 7 des Pferdes sind aus künstlichen Haaren gefertigt. In einer weiteren (nicht gezeigten) Ausführungsform sind Schweif 6 und Mähne 7 aus stilisierten Haaren (z.B. aus einer Kordel) gefertigt. Der Pferdekopf 4 weist weiterhin zwei seitlich angebrachte Augen auf, entweder als Vertiefungen des Grundkörpers (wie in Fig. 1 und 2 gezeigt) oder in Form zweier seitlich angenähter oder eingelassener Augen (nicht gezeigt). Um den Pferdekopf 4 ist Zaumzeug 12 gelegt. Gegebenenfalls kann der Sitzbereich 3 mit einem Sattel belegt werden (nicht gezeigt). Der Pferdekopf ist weiterhin mit Ohren 11 versehen, die als Haltegriffe dienen. |