Trainingsgerät

申请号 EP88109805.7 申请日 1988-06-20 公开(公告)号 EP0300206A1 公开(公告)日 1989-01-25
申请人 Christopeit Sport GmbH; 发明人 Christopeit, Horst;
摘要 Die Erfindung betrifft ein Trainingsgerät für gymnastische Übungen, - mit einem Rahmen (1, 2), einem darauf zumindest teil­weise abgestützten Polsterbrett (11, 12) und wenigstens einer im Kopfbereich des Polsterbrettes angeordneten Trainings­einrichtung (415). Damit mit diesem Trainingsgerät ohne Umbau oder Anbau von Trainingseinrichtungen verschiedene Übungen durchgeführt werden können, soll der Rahmen (1, 2) eine sich in Richtung des Polsterbrettes (11, 12) erstreckende Führung (8) für das daran längsverschiebliche Polsterbrett (11, 12) aufweisen und soll im Verschiebebereich des Polsterbrettes wenigstens eine weitere Trainingseinrichtung (7) angeordnet sein.
权利要求 1. Trainingsgerät für gymnastische Übungen, - mit einem Rahmen, einem darauf zumindest teilweise abgestützten Polsterbrett und wenigstens einer im Kopfbereich des Polsterbrettes ange­ordneten Trainingseinrichtung, dadurch gekenn­zeichnet, daß der Rahmen (1, 2) eine sich in Richtung des Polsterbrettes (11, 12) erstreckende Führung (8) für das daran längsverschiebliche Polsterbrett (11, 12) aufweist und daß im Verschiebebereich des Polsterbrettes (11, 12) eine weitere Trainingseinrichtung (7) angeordnet ist.2. Trainingsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­zeichnet, daß die Führung aus zwei zueinander paral­lelen Führungsstangen (8) besteht, an denen ein das Polster­brett (11, 12) stützender Querholm (10) geführt ist.3. Trainingsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Führungsstangen (8) beid­seits des Polsterbrettes (11, 12) mit einem als Beinfreiraum dienenden Abstand angeordnet sind.4. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Polsterbrett (11, 12) bzw. der Querholm (10) an der Führung (8) fixierbar ist.5. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Trainingsein­richtung Langhantelauflagen (7) aufweist, die am Ende der Führungsstangen (8) angeordnet sind.6. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1, 2) im Kopf­bereich des Polsterbrettes (11, 12) eine Butterfly-Station (4) und außerdem eine Latissimus-Einrichtung (5) aufweist, wobei das Zugseil (23) der Latissimus-Einrichtung (5) über eine Rol­le (24) geführt ist, die an einem oberhalb der Butterfly-­Station (4) endenden Träger (26) angebracht ist.7. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugseile (21) der Butterfly-Station (4) und der Latissimus-Einrichtung (5) an ein gemeinsames Gewicht (19) angeschlossen sind, wobei das Gewicht (19) an einer mit dem Rahmen (1, 2) verbundenen Schie­ne (16) zwangsgeführt ist.8. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (16) ein Vier­kantprofil ist, an dem ein mit Gewichten belastbares Führungs­stück (17) mit entsprechendem Innenprofil verschiebbar ist.9. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugseile (21) der Butterfly-Station (4) an eine Seite des Führungsstück (17) angeschlossen sind und das Zugseil (21) der Latissimus-Ein­richtung an eine andere Seite.10. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (16) mit Ab­stand von der Unterseite des Rahmens (1, 2) einen Anschlag (20) für das Führungsstück (17) aufweist.11. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (26) der Latissimus-­Einrichtung (5) eine Ablage oder einen Haken (27) zum Halten des Bügels (25) der Latissimus-Einrichtung (5) aufweist.12. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (26) der Latissimus-Einrichtung (5) von der Tragkonstruktion (3) der Butterfly-Station (4) ausgeht und sich mit einer Abwinklung oder einem Bogen bis über den Kopfbereich des Polsterbrettes (11, 12) erstreckt.13. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (26) der Latissimus-Einrichtung (5) von einer an Rahmenstützen (29) gehaltenen Traverse (28) ausgeht und sich bis über den Kopf­bereich des Polsterbrettes (11, 12) erstreckt, wobei die Rah­menstützen (29) rückseitig Langhantelauflagen (31) für stehen­des Langhanteltraining aufweisen.14. Trainingsgerät nach Anspruch 13, dadurch gekenn­zeichnet, daß die das Gewicht (19) führende Schiene (16) mit einem Querholm (30) lösbar an die Rahmenstützen (29) angeschlossen ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Trainingsgerät für gymnasti­sche Übungen, - mit einem Rahmen, einem darauf zumindest teilweise abgestützten Polsterbrett und wenigstens ei­ner im Kopfbereich des Polsterbrettes angeordneten Trainingseinrichtung.

Trainingsgeräte dieser Gattung sind in der Praxis in verschiedenen Ausführungen bekannt. Das Polsterbrett, welches auch eine verstellbare Lehne aufweisen kann, so daß es für Übungen im Sitzen und im Liegen eingesetzt werden kann, befindet sich im Bereich der am Rahmen an­geordneten Trainingseinrichtung. Der Rahmen kann auch weitere Trainingseinrichtungen aufweisen, die aber nicht vom Polsterbrett aus zugänglich sind, sondern von der Seite oder von der Rückseite des Rahmens. Vom Pol­sterbrett kann also immer nur diejenige Übung ausgeführt werden, die die im Kopfbereich des Polsterbrettes ange­ordnete Trainingseinrichtung ermöglicht. Sollen vom Pol­sterbrett aus andere Übungen durchgeführt werden, dann muß die Trainingseinrichtung vom Rahmen abgenommen wer­den und muß eine andere Trainingseinrichtung am Rahmen montiert werden.

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Trainingsgerät anzu­geben, mit dem ohne Umbau oder Anbau von Trainingsein­richtungen verschiedene Übungen durchgeführt werden kön­nen.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Rahmen eine sich in Richtung des Polsterbrettes erstreckende Führung für das daran längsverschiebliche Polsterbrett aufweist und daß im Verschiebebereich des Polsterbrettes eine weite Trainingseinrichtung angeordnet ist. Dieses Trainingsgerät ermöglicht die Ausführung unterschied­licher Übungen ohne aufwendigen Umbau. Es genügt, wenn das Polsterbrett aus dem Bereich der einen Trainings­einrichtung in den Bereich der anderen Trainingsein­richtung verschoben wird. Selbstverständlich sollte der Abstand dieser Trainingseinrichtungen und damit der Ver­schiebeweg des Polsterbrettes so groß sein, daß Übun­gen an einem Trainingsgerät durch das andere Trainings­gerät nicht behindert werden.

Die Führung für das Polsterbrett kann aus zwei zueinan­der parallelen Führungsstangen bestehen, an denen ein das Polsterbrett stützender Querholm geführt ist. Die Führungsstangen sind am Rahmen befestigt und tragen über dem Querholm wenigstens das eine Ende des Polsterbrettes. Das andere Ende des Polsterbrettes kann mit einem geson­derten Fuß am Boden abgestützt sein. Um eine Behinderung der Übungen jedenfalls dann zu vermeiden, wenn das Pol­sterbrett sich größtenteils im Bereich der Führung be­findet, sollten die Führungsstangen beidseits des Pol­sterbrettes mit einem als Beinfreiraum dienenden Abstand angeordnet sein. Dann können die Übungen auch derart durchgeführt werden, daß die auf dem Polsterbrett sit­zende Person ihre Füße beidseits des Polsterbrettes auf dem Boden abstützt. Zweckmäßig sollte das Polsterbrett bzw. der Querholm an der Führung fixierbar sein. Zur Fixierung können Klemm-, Steck- oder Schraubverbindun­gen verwendet werden.

Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weist die weitere, im Verschiebebereich des Polsterbrettes angeordnete Trainingseinrichtung Langhantelauflagen auf, die am Ende der Führungsstangen angeordnet sind. Im Kopfbereich des Polsterbrettes kann der Rahmen neben einer Butterfly-Station auch eine Latissimus-Einrichtung aufweisen, wobei das Zugseil der Latissimus-Einrichtung über eine Rolle geführt ist, die an einem oberhalb der Butterfly-Station endenden Träger angebracht ist. Da­durch kann das Trainingsgerät zumindest drei verschie­dene Trainingseinrichtungen aufweisen, denn bei der be­schriebenen Anordnung werden Übungen an der Butterfly-­Station einerseits oder der Latissimus-Einrichtung an­dererseits durch die jeweils andere Trainingseinrich­tung nicht gestört.

Da von den im Kopfbereich des Polsterbrettes angeord­neten Trainingseinrichtungen immer nur eine in Betrieb ist, können die Zugseile der Butterfly-Station und der Latissimus-Einrichtung vorteilhaft auch an ein gemein­sames Gewicht angeschlossen sein, wobei das Gewicht an einer mit dem Rahmen verbundenen Schiene zwangsgeführt ist. Die Zwangsführung des Gewichtes verhindert einer­seits unerwünschte Pendelbewegungen des Gewichtes bei den Übungen und ermöglicht andererseits eine weitgehend freie Anordnung der Führung der Zugseile. Dazu ist es vorteilhaft, wenn die Schiene ein Vierkantprofil ist, an dem ein mit Gewichten belastbares Führungsstück mit entsprechendem Innenprofil verschiebbar ist, weil dann auch Drehbewegungen des Gewichtes um seine Schiene aus­geschlossen sind. Die Zugseile lassen sich dementspre­chend an beliebigen Stellen des Führungsstückes an­schließen. Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfin­dung sind die Zugseile der Butterfly-Station an eine Seite des Führungsstückes angeschlossen und das Zugseil der Latissimus-Einrichtung an eine andere Seite.

Obgleich durch die Verbindung des gewichtsbelasteten Führungsstückes mit verschiedenen Trainingseinrichtun­gen und durch entsprechende Bemessung der Länge der Zug­seile auch der Verschiebeweg des Führungsstückes und damit des Gewichtes begrenzt werden kann, ist es möglich, die Schiene mit Abstand von der Unterseite des Rahmens mit einem Anschlag für das Führungsstück auszurüsten, um auch strengen Sicherheitsvorschriften zu genügen.

Der Anschlag verhindert in jedem Fall, daß das Führungs­stück und damit sein Gewicht in unmittelbare Nähe des Bodens gelangt.

Damit Übungen an der Butterfly-Station nicht durch Bewe­gungen der über Zugseile und Führungsstück gekoppelten Latissimus-Einrichtung gestört werden, sollte der Trä­ger der Latissimus-Einrichtung eine Ablage oder einen Haken zum Halten des Bügels der Latissimus-Einrichtung aufweisen.

Für die Anordnung der Latissimus-Einrichtung am Trainings­gerät bestehen verschiedene Möglichkeiten. Bei einer Ausführung geht der Träger der Latissimus-Einrichtung von der Tragkonstruktion der Butterfly-Station aus und erstreckt sich mit einer Abwinklung oder einem Bogen bis über den Kopfbereich des Polsterbrettes.

Bei einer anderen Ausführung geht der Träger der Latissimus-­Einrichtung von einer an Rahmenstützen gehaltenen Traver­se aus und erstreckt sich bis über den Kopfbereich des Polsterbrettes, wobei die Rahmenstützen rückseitige Lang­hantelauflagen für stehendes Langhanteltraining aufwei­sen. Damit bietet dieses Trainingsgerät eine weitere Übungsmöglichkeit, nämlich das stehende Langhantel­training. Wenn dabei die das Gewicht führende Schiene im Bereich der Rahmenstützen angeordnet ist, kann sie das stehende Langhanteltraining stören. Für diesen Fall kann die das Gewicht führende Schiene mit einem Quer­holm und lösbar an die Rahmenstützen angeschlossen sein.

Im folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Aus­führungsbeispiele der Erfindung erläutert; es zeigen:

  • Fig. 1 die Seitenansicht eines Trainingsgerätes,
  • Fig. 2 eine andere Ausführung des Gegenstandes nach Figur 1,
  • Fig. 3 eine rückseitige Ansicht des Gegenstandes nach Figur 2.

Zu dem in Figur 1 dargestellten Trainingsgerät gehört ein Rahmen mit horizontalen, auf einem nicht dargestell­ten Boden aufliegenden Rahmenholmen 1 und vertikalen Rahmenstielen 2, an denen eine Tragkonstruktion 3 für eine Butterfly-Station 4 und eine Latissimus-Einrichtung 5 befestigt sind. Die vertikalen Rahmenstiele 2 sind im Bereich des einen Endes der horizontalen Rahmenholme 1 angeordnet. Im Bereich des anderen Endes der Rahmenhol­me 1 gehen von diesen vertikale Stützen 6 aus, die an ihren oberen freien Enden Langhantelauflagen 7 aufweisen. Auf jeder Längsseite des Rahmens erstreckt sich zwischen dem Rahmenstiel 2 und der Stütze 6 eine Führungsstange 8. Die Führungsstangen 8 bestehen bei der dargestellten Ausführung aus Vierkantprofilen. Auf den zueinander pa­rallelen Führungsstangen 8 ist mit Gleitschuhen 9 ein Querholm 10 geführt, auf dem das eine Ende eines zwei­teiligen Polsterbrettes 11, 12 abgestützt ist. Zum Pol­sterbrett gehört eine Sitzfläche 11 und eine demgegenüber kippbare Rückenlehne 12. Beide sind auf einem Längsholm 13 abgestützt, der einerseits mit dem Querholm 10 ver­bunden ist und andererseits über einen Fuß 14 auf dem Boden abgestützt ist. An das freie Ende des Polsterbret­tes 11, 12 ist ein Bein-Curl 15 angeschlossen.

Das Polsterbrett 11, 12 ist längs der Führungsstangen 8 verschiebbar und kann dementsprechend in Positionen ge­bracht werden, die entweder Übungen an der Butterfly-­Station 4 bzw. der Latissimus-Einrichtung 5 oder sitzen­de bzw. liegende Langhantelübungen im Bereich der Lang­hantelauflagen 7 ermöglichen. Nicht dargestellt ist, daß das Polsterbrett 11, 12 relativ zu den Führungsstangen 8 fixierbar ist. Dazu können Klemm-, Steck- oder Schraub­verbindungen zwischen dem Querholm 10 oder den Gleit­schuhen 9 und den Führungsstangen 8 vorgesehen sein.

Zwischen den Führungsstangen 8 und dem Polsterbrett 11, 12 besteht ein hinreichender Abstand als Beinfreiraum, so daß eine auf dem Polsterbrett 11, 12 sitzende oder liegende Person ihre Füße auch auf dem Boden abstellen kann, ohne durch die Führungsstangen 8 behindert zu sein.

Hinter den Rahmenstielen 2 befindet sich etwa in der Längsmittelebene des Trainingsgerätes eine mit dem Rah­men verbundene, vertikale Führungsschiene 16, an der ein Führungsstück 17 auf- und abbewegbar ist. Die Führungs­schiene 16 besteht bei der dargestellten Ausführung aus einem Vierkantprofil. Das Führungsstück 17 weist ein entsprechendes Innenprofil auf. Außerdem besitzt das Führungsstück 17 an gegenüberliegenden Seiten Zapfen 18, auf die Gewichte 19 aufgeschoben werden können. Die Be­wegung des Führungsstückes 17 nach unten ist durch einen Anschlag 20 begrenzt.

An der in der Figur 1 rechten Seite des Führungsstückes 17 befindet sich eine nicht dargestellte Rolle, über die ein Zugseil 21 geführt ist, dessen beide Enden über Um­lenkrollen 22 mit zugeordneten Teilen der Butterfly-­Station 4 verbunden sind. An die in der Figur 1 linke Seite des Führungsstückes 17 ist ein Zugseil 23 ange­schlossen, welches über eine Umlenkrolle 24 zum Bügel 25 der Latissimus-Einrichtung 5 führt. Diese Umlenkrolle 24 sitzt am Ende eines abgewinkelten Trägers 26, der von der Tragkonstruktion 3 der Butterfly-Station 4 ausgeht, so daß die Latissimus-Einrichtung 5 oberhalb der Butterfly-Station 4, jedoch noch im Übungsbereich des in den Rahmen eingeschobenen Polsterbrettes 11, 12, angeordnet ist.

Damit die Latissimus-Einrichtung 5 bei Übungen mit der Butterfly-Station 4 nicht stört, kann der Bügel 25 in einen Haken 27 am Ende des Trägers 26 eingehängt werden.

Bei der in den Figuren 2 und 3 dargestellten Ausführung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile. Bei die­ser Ausführung ist der Träger 26 der Latissimus-Einrich­tung 5 an einer Traverse 28 befestigt, die von zwei Rah­menstützen 29 getragen wird. Zwischen den Rahmenstützen 29 ist die Führungsschiene 16 für das gewichtsbelastbare Führungsstück 17 angeordnet. Die Führungsschiene 16 weist zumindest am oberen Ende einen Querholm 30 auf, über den sie lösbar an den Rahmenstützen 29 befestigt ist. Als Befestigung können Steck-, Klemm- oder Schraubver­bindungen vorgesehen sein.

An der Rückseite der Rahmenstützen 29 befinden sich Langhantelauflagen 31 für stehendes Langhanteltraining. Wenn bei derartigen Übungen die Führungsschiene 16 mit dem gewichtsbelastbaren Führungsstück 17 stört, kann sie nach Lösen der Befestigungen zwischen dem Querholm 30 und den Rahmenstützen 29 entfernt werden.

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