Laufbandvorrichtung für Therapie und Rehabilitation von Gehbehinderten

申请号 EP78101202.6 申请日 1978-10-23 公开(公告)号 EP0002188A1 公开(公告)日 1979-06-13
申请人 Schönenberger, Willi; 发明人 Schönenberger, Rolf, Dr.; Schönenberger, Willi;
摘要 Bei einem Laufband zur Therapie und Rehabilitation sind für den Patienten Schutzmaßnahmen erforderlich, um Unfälle zu verhüten und um Überbeanspruchungen von Gelenken, Bändern und Sehnen, insbesondere bei behinderten Patienten, zu vermeiden.
Als Maßnahmen, um Gehbehinderten eine gefahrlose Benutzung eines Laufbandes zu gestatten, wird ein Geländer mit höhenverstellbaren Geländerpfosten (3) und Geländerstangen (4) vorgesehen, an welchem wenigstens eine in allen Richtungen verstellbare Achselstütze (5) mit drehbar gelagerten Achselpolstern (6) befestigt ist. Es können sowohl obere (4) als auch untere (4') Geländerstangen vorgesehen sein, wobei die unteren Geländerstangen (4') in senkrechter und waagerechter Richtung unabhänigig voneinander ein-und feststellbar sind.
权利要求 1. Laufbandvorrichtung für Therapie und Rehabilitation von Gehbehinderten mit einem um vordere und hintere Umlenkrollen geführten, antreibbaren endlosen Umlaufband und einem aus senkrechten Pfosten und mit diesen verbundenen, im wesentlichen horizontalen Stangen bestehenden Geländer, welches sich auf dem Geräterahmen abstützt, dadurch gekennzeichnet , daß die Geländerpfosten (3) und die Geländerstangen (4) in senkrechter Richtung verstellbar sind und daß wenigstens eine in allen Richtungen verstellbare Achselstütze (5) mit drehbar gelagerten Achselpolstern (6) vorgesehen ist.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Geländerstangen (4') in senkrechter und waagerechter Richtung allseitig verstellbar sind.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Geländerpfosten (3) in Richtung auf das Laufband (1) seitenverstellbar sind.4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß obere Geländerstangen (4) und untere Geländerstangen (4') vorgesehen sind, wobei die unteren Geländerstangen mit Hilfe von an Geländerpfosten (3) gehaltenen Ein- und Feststellein-. richtungen (8,8') in senkrechter und waagerechter Richtung unabhängig voneinander ein- und feststellbar sind.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Feststelleinrichtung (8,8') Schrägstellungen der unteren Geländerstangen (4') bezüglich auf die Senkrechte und auf die Waagerechte gestatten.6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Ein- und Feststelleinrichtungeu (8,8') aus kreuzweise miteinander verbundenen Kastenprofilen bestehen und daß die Geländerpfosten (3) sowie wenigstens die unteren Geländerstangen (4') aus Rundmaterial bestehen, dessen Durchmesser so gewählt ist, daß es in den Kastenprofilen aufnehmbar ist.7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß jede untere Geländerstange 4' aus einem sich parallel zur Laufbandachse erstreckenden Abschnitt und zwei abgewinkelten Endabschnitten besteht, wobei letztere in der Ein-und Feststelleinrichtung (8,8') aufnehmbar sind.8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß an jeder Laufbandseite wenigstens eine ortsfeste obere Geländestange (4) und wenigstens eine bewegliche untere Geländerstange (4') vorgesehen sind.9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Achselstützen (5) auf dem Geräterahmen (2) abgestützt sind.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Achselstützen (5) jeweils auf einem Geländerpfosten (3) abstützen.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurcl gekennzeichnet , daß die Achselstützen (5) entlang der Geländerstangen (4,4') verschieblich ge- ; halten sind.12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurc gekennzeichnet , daß die Achselpolster (6) auf den Geländerstangen (4,4') verschieblich befestigt sind.13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß zu beiden Seit des Laufbandes (1) Abschnitte des Geräterahmens (2) als Trittflächen für wenigstens einen Fuß des Benutzers auf gebildet sind.14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß ein in allen Richtungen ein- und feststellbarer sowie drehbarer Set(9) vorgesehen ist.15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß der Sitz (9) in Längsrichtung des Bandes verschieblich am Rahmen (2) befestigt ist.16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß der Sitz (9) auf einer Geländerstange (4,4') verschieblich befestigt ist.17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß eine mit dem Einstiegsende des Laufbandes (1) verbundene Schrägrampe (10) vorgesehen ist.18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an den oberen Geländerstangen (4) einwärts gekrümmte Bogenansätze (11) vorgesehen sind.19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß oberhalb des Laufbandes (1) eine am Rahmen (2) befestigte Einrichtung vorgesehen ist, die sich parallel zur Laufbandlängsachse erstreckt, um ein Überkreuzen der Beine des Benutzers zu verhindern.20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis19, dadurch gekennzeichnet, daß am Geländer (3, 4,4') oder an den Achselstützen (5) ein flexibler Haltegurt (12) angeordnet ist.21. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet , daß eine sich auf dem Geräterahmen (2) oder auf dem Geländer (3, 4,4') abstützende Suspensionseinrichtung (15) für den Patienten vorgesehen ist, die ein den Patienten tragendes Hängesystem (16) aufweist.22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet , daß die Ortslage der Suspensionseinrichtung (15) längs der Geländerstangen (4,4') veränderbar ist und daß die Tragseile des Hängesystems (16) dieserEinrichtung unabhängig voneinander längenverstellbar sind.23. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens ein Ende des Laufbandes (1) höhenverstellbar gelagert ist.24. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet , daß Neigung und/oder Geschwindigkeit des Laufbandes (1) mit Hilfe einer Pulsmeßeinrichtung automatisch in Abhängigkeit von vorgegebenen Pulsgrenzfrequenzen regulierbar sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Laufbandvorrichtung für Therapie und Rehabilitation von Gehbehinderten mit einem um vordere und hintere Umlenkrollen geführten, antreibbaren endlosen Umlaufband und einem aus senkrechten Pfosten und mit diesen verbundenen, im wesentlichen horizontalen Stangen bestehenden Geländer, welches sich auf dem Geräterahmen abstützt.

Laufbänder sind anerkannte Vorrichtungen für ein allgemeines Körpertraining, wobei insbesondere die Herz-Kreislauf-Leistungsfähigkeit verbesserbar ist, was die Anfälligkeit gegen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems vermindert.

Eine Laufbandvorrichtung mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 enthaltenen technischen Merkmalen, welche jedoch nicht für Gehbehinderte bestimmt ist, ist bereits aus der DE-OS 2 503 118 bekannt. Bei dieser bekannten Laufbandvorrichtung besteht das Geländer aus vier in den Rahmenecken angeordneten Geländerpfosten, deren obere Enden mit Hilfe von drei Horizontalstangen verbunden sind, so daß zwei Horizontalstangen parallel zueinander laufen, welche von einer vorderen Horizontalstange geschnitten werden, die das vordere Ende der Laufbandvorrichtung markiert. Die Geländerpfosten stützen sich auf dem Geräterahmen ab und tragen die horizontalen Geländerstangen.

Wie bereits erwähnt, stellt ein solches Laufband ein äußerst wertvolles Mittel zur Körperertüchtigung und zur Leistungssteigerung des Herz-Kreislauf-Systems dar. Gehbehinderten oder gar Beinamputierten würde die körperliche Betätigung auf einer Laufbandvorrichtung der genannten Art äußert gute Dienste erweisen, da derartig Behinderte in aller Regel unter Bewegungsmangel leiden. Die bisher bekannten Laufbandvorrichtungen eigenen sich jedoch nicht für die Benutzung durch Körperbehinderte, weil das bekannte Geländer nicht ausreicht, um hinreichend Schutz vor Unfall- und Verletzungsgefahr zu geben.

Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist, löst die Aufgabe,eine Laufbandvorrichtung so mit Sicherheitseinrichtungen zu versehen, daß Gehbehinderten die Be- . nutzung gestattet werden kann, wobei außerdem Einrichtungen vorgesehen sein können, die den Behinderten gewichtsmäßig so weit entlasten und stabilisieren, daß der geschädigte Bewegungsapparat differenziert beansprucht werden kann.

Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß selbst bei Schwerbehinderten eine funktionelle Mobilisation bei gleichzeitiger Stabilisation ermöglicht ist. Der Behinderte ist vor Stürzen gesichert und kann sich daher gezielt auf den Bewegungsablauf seiner unteren Gliedmaßen konzentrieren. Die Beanspruchung seines Bewegungsapparates läßbsich differenziert dosieren und die sich daraus ergebende Schmerzverminderung sowie das Fehlen von Angst vor Unfällen motivieren den Behinderten zur Fortsetzung der Therapie.

Gehunsichere erwerben mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung Sicherheit und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit.

Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die Figur zeigt:

  • Eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäß ausgestalteten Laufbandvorrichtung.

Die in der Zeichnung dargestellte Laufbandvorrichtung dient in erster Linie für die Therapie und Rehabilitation von Gehbehinderten, aber auch zur diagnostischen Untersuchung sowie zur Ergometrie gehunsicherer Personen. Dabei sei unterstrichen, daß die Stabilisations-und Schutzeinrichtungen für den Gehbehinderten insbesondere an die jeweiligen Körperabmessungen und an das jeweilige Therapieprogramm oder dergl. anpaßbar sind.

Mit Hilfe eines nicht näher dargestellten Antriebs läßt sich ein um vordere und hintere Umlenkrollen geführtes endloses Band 1 in Bewegung versetzen, so daß eine auf der Bandoberfläche stehende Person zum Ausführen einer Geh- oder Laufbewegung veranlaßt wird, um an Ort und Stelle zu bleiben. Das Laufband und seine Umlenkrollen ist in einem Geräterahmen 2 so aufgenommen, daß im wesentlichen lediglich die Oberfläche des oberen Laufbandtrums frei liegt. Zu beiden Seiten der zur Verfügung stehenden Lauffläche sind wenigstens fußbreite Trittflächen ausgebildet, die dem Gehbehinderten ermöglichen, wenigstens mit einem Fuß von dem sich bewegenden Laufband herunterzutreten. Dadurch kann ein Fuß auf eine feste Unterlage abgestützt werden, so daß je nach Gelenkdruckempfindlichkeit mehr oder weniger große Anteile des Körpergewichts auf dieses Bein gelegt werden können, wodurch das andere Bein, welches sich noch auf dem Laufband befindet, entlastet wird. (Diese Körperhälfte wird zusätzlich durch das Stützpolster 6 seitlich fixiert). Zu beiden Seiten des Laufbandes stützen sich mehrere senkrechte Geländerpfosten 3 auf dem Rahmen ab und diese Geländerpfosten sind in senkrechter sowie in waagerechter Richtung allseitig verstellbar. Zu diesem Zweck sind in der Zeichnung nicht dargestellte Befestigungseinrichtungen im Geräterahmen vorgesehen, die parallel zur Laufbandrichtung und senkrecht dazu Befestigungsstellen für die Geländerpfosten aufweisen. Zur Höhenverstellung können die Geländerpfosten entweder mehr oder weniger tief im Geräterahmen aufgenommen sein oder können die Geländerpfosten teleskopisch ausgebildet sein.

Die senkrechten Geländerpfosten 3 sind mit Hilfe von im wesentlichen horizontel verlaufenden Geländerstangen 4 miteinander verbunden. Somit verläuft wenigstens eine Geländerstange 3 vom vordersten linksseitigen Geländerpfosten zum vordersten rechtsseitigen Geländerpfosten und ist wenigstens eine Geländerstange 3 an jeder der beiden Seiten des Laufbandes angeordnet, um die linksseitigen bzw. rechtsseitigen Geländerpfosten 3 miteinander zu verbinden. In der Zeichnung sind die vorstehend genannten Geländerstangen als obere Geländerstangen 4 dargestellt. Diese oberen Geländerstangen 4 können starr oder verstellbar mit den Geländerpfosten 3 verbunden sein. Zwischen den Trittflächen des Geräterahmens 2 und den oberen Geländerstangen 4 sind untere Geländerstangen 4' vorgesehen, die im wesentlichen horizontal und parallel zur Laufbandrichtung verlaufen, aber sowohl in senkrechter Richtung als auch in waagerechter Richtung verstellbar sind. So kann der Abstand einer jeden unteren Geländerstange 4' von der oberen Geländerstange 4 in senkrechter und waagerechter Richtung unabhängig eingestellt werden, was mit Hilfe von Ein- und Feststelleinrichtungen 8 erfolgt, die in Höhenrichtung verstellbar an wenigstens 2 Geländerpfosten 3 zu jeder Seite des Laufbandes angeordnet sind und die abgewinkelten Enden der unteren Geländerstangen 4' so verschieblich aufnehmen und festlegen können, daB die unteren Geländerstangen 4' mehr oder weniger stark einander angenähert werden können. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Ein- und Feststelleinrichtungen 8 aus zwei kreuzweise miteinander verschweißten Kastenprofilen hergestellt, die jeweils einen solchen Innendurchmesser haben, daB die vorzugsweise aus Rundmaterial bestehenden Geländerpfosten 3 und unteren Geländerstangen 4' mit leichtem Spiel darin aufgenommen sind. Mit Hilfe von Feststellknebeln 8' sind die Einrichtungen 8 an den Geländerpfosten 3 fixierbar und sind die abgewinkelten Enden der Horizontalstangen 4' in den quer verlaufenden Kastenprofilen einer jeden Ein- und Feststelleinrichtung 8 fixierbar. Die Ein- und Feststelleinrichtungen 8 gestatten jedoch Schrägstellungen der unteren Geländerstangen 4', beispielsweise von vorne nach hinten in Bandbewegungsrichtung, sowie von der Parallelstellung zueinander abweichende Einstellungen, wie beispielsweise in Gestalt eines sich von vorn nach hinten öffnenden oder schließenden Trichters. D.h. wenigstens eine der beiden unteren Geländerstangen 4' kann aus der vorderen Ein- und Feststelleinrichtung 8 weiter herausgezogen werden als aus der hinteren, so daß ein sich verbreiternder Durchtritt zwischen den beiden Geländerstangen 4' erzielt wird. Dadurch, daß auf einer Seite des Geländers die eine Ein- und Feststelleinrichtung 8 höher bzw. tiefer angeordnet wird als die andere Ein- und Feststelleinrichtung der gleichen Seite ergibt sich die bereits erwähnte Schrägstellung einer jeden unteren Geländerstange 4'.

Es versteht sich, daß die Ein- und Feststelleinrichtung anstelle der vorstehend beschriebenen Ausführungsform auch anders ausgebildet und beispielsweise mit Drehgelenken versehen sein kann. Es ist lediglich wichtig, daß die unteren Geländerstangen 4' sowohl in senkrechter als auch in waagerechter Richtung unabhängig voneinander ein- und feststellbar sind, um Personen jeder Größe und Breite hinreichend Sicherheit zu bieten.

Um den Oberkörper zu stabilisieren, fixieren und zu entlasten,ist wenigstens eine in allen Richtungen verstellbare Achselstütze 5 mit drehbar gelagerten Achselpolstern 6 vorgesehen. Vorzugsweise sind zwei dieser Achselstützen 5 vorgesehen, je eine zur linken und eine auf gleicher Höhe zur rechten des Laufbandes. Die Achselstützen sitzen vorzugsweise auf Geländerpfosten 3, in welchen sie drehbar gelagert sind. Die Achselstützen besitzen jeweils ein mehrfach gebogenes Verbindungsrohr zwischen dem oberen Ende des betreffenden Geländerpfostens 3 und dem Achselpolster 6. Dabei ist das Verbindungsrohr 13 so gestaltet, daß in Abhängigkeit von dem Ausmaß des Verschwenkens in Richtung auf die Laufbandlängsachse ein mehr oder weniger enger . Zwischenraum zwischen den beiden Achselpolstern 6 vorhanden ist. Es versteht sich, daß die Achselstützen 5 und die Achselpolster 6 in ihrer gewählten Stellung arretierbar sind, um jedem Patienten größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Sowohl die Geländerpfosten 3 als auch die Geländerstangen 4' und die Achselstützen 5 sind somit anthropometisch an den jeweiligen Patienten anpaßbar.

Falls der Patient ermüdet, kann ihm ein über das Laufband 1 schwenkbarer Sitz 9 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Sitz 9 ist höhenverstellbar und seitenverstellbar, so daß er jede beliebige Position einnehmen kann. Außerdem ist er wie auch die Achselpolster 6 drehbar gelagert. Der Sitz 9 kann auf einer sich parallel zum Laufband erstreckenden Gleitschiene verschieblich und arretierbar angeordnet sein. Eine zur Senkrechten wie auch zur Waagerechten geneigt verlaufende Stütze 14 verbindet den Sitz 9 mit einem in der nicht dargestellten Gleitschiene verbundenen senkrechten Stützabschnitt. Infolge der geneigt verlaufenden Stütze 14 vermag der Sitz sich auf einem Kreis in einer Ebene parallel zur Laufbandoberfläche zu bewegen. Wie bereits gesagt, ist der Sitz 9 höhenverstellbar, drehbar und in jeder gewünschten Stellung fixierbar. Der Sitz 9 kann sich jedoch auch auf den Geländerstangen 4 oder 4' abstützen.

Um rollstuhlgebundenen Patienten das Benutzen der Laufbandvorrichtung zu gestatten, kann an der Eingangsseite der Vorrichtung, d.h. der in der Figur rechten Seite, eine Schrägrampe 10 vorgesehen sein, sofern die Laufbandvorrichtung nicht so weit in den Fußboden eingelassen ist, daß sich die Oberfläche des Laufbandes im wesentlichen niveaugleich mit dem übrigen Fußboden erstreckt.

Um zu verhindern, daß ein Patient trotz aller bereits genannten Sicherungsmaßnahmen stürzt und auf den Rücken fällt, kann am Geländer 3, 4 oder, wie in der Zeichnung dargestellt, an den beiden Achselstützen 5 ein flexible Gurt 12 vorgesehen sein. Dieser kann als Ges ßgurt oder Rückengurt oder als Kombination derartiger Gurte ausgebildet sein und gestattet außerdem eine gewisse Entlastung der oberen Körperpartien.

In Überkopfhöhe über dem Laufband kann eine sich auf dem Geräterahmen 2 oder auf dem Geländer 3,4,4' abstützende Suspension- und Extensionseinrichtung 15 für den Patienten vorgesehen sein, welche mit einem Hängesystem 16 versehen ist. Dieses Hängesystem weist Tragseile auf, die unabhängig voneinander längsverstellbar sind. Diese Suspensionseinrichtung ist im Stande, das Gewicht des Patienten aufzunehmen, so daß dessen Bewegungsapparat nicht vom Eigengewicht des Körpers belastet ist. Die Tragseile des Hängesystems 16 können mit Flaschenzügen oder anderen Hebeeinrichtungen verbunden sein. Damit entsteht auch eine Extensionswirkung der unteren Extremitäten bei genügender Entlastung durch die Einrichtung 15.

Im Geräterahmen 2 können nicht dargestellte Einrichtungen zur Höhenverstellung des einen oder anderen Laufbandendes vorgesehen sein. Eine solche Verstelleinrichtung gestattet ein Neigen der Laufbandoberfläche, so daß der Patient das Bewältigen von Gefällen bzw. von Anstiegen einüben kann. Bekanntlich entlasten Gefälle außerdem operierte, entzündliche oder versteifte Achilles-Sehnen. Auf dem Rahmen können in Längsrichtung der Gehrichtung beintrennende Schrittführer über der Lauffläche angeordnet sind, um ein Kreuzen der Beine beispielsweise bei Prothesenanpassungen zu verhindern. Zum Ausgleich ungleich langer Beine kann die Lauffläche in der Längsrichtung in unterschiedliche Niveaus unterteilt werden.

Die Bandgeschwindigkeit und die Höheneinstellung des Bandes ist nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung automatisch mit Hilfe eines Pulsmessers regulierbar. Der Puls des Patienten kann dabei gemessen und mit einem vorgegebenen Pulsgrenzbereich, wie einer maximalen Pulszahl oder einer minimalen Pulszahl, verglichen werden. Nähert sich der gemessene Puls des Patienten dem vorgegebenen Grenzwert an, so werden Bandgeschwindigkeit und/oder Bandneigung entsprechend automatisch verstellt, um den Patienten vor Überbeanspruchung zu schützen.

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