Schleifleitung

申请号 EP90100454.9 申请日 1990-01-10 公开(公告)号 EP0378200A1 公开(公告)日 1990-07-18
申请人 HERMANN MEHL GMBH; 发明人 Horn, Gerhard;
摘要 Bei einer Schleifleitung, bei der das Schienengehäuse (4) an seiner Unterseite mittels elastischer Dichtlippen (44, 46) verschlossen ist, ist das Kabelaufnahmeteil (74) des Stromabnehmer-Wagens (6) im Bereich der Lippen (44, 46) schräg verlaufend ausgebildet, und die Lippen sind im we­sentlichen in einer horizontalen Ebene angeordnet und über­lappen sich, wodurch eine besonders gute Dichtung bei gleichzeitig geringem Verschleiß gewährleistet ist. Im In­neren des Schienengehäuses (4) sind innere Wandungsabschnit­te (40, 42) nach oben hochgezogen, wodurch ein sicherer Berührungsschutz und gleichzeitig ein Schutz gegen eindrin­gendes Wasser erzielt wird.
权利要求 1. Schleifleitung mit einem unten zumindest teilweise geöff­neten Schienengehäuse (4), in dem ein auf Rollen (30) gelagerter Stromabnehmer-Wagen (6), der über mehrere Schleifkontakte (64 bis 72) mehrere, im inneren des Schienengehäuses verlaufende Leiter (16 bis 24) kontak­tiert, längsverschieblich geführt ist, wobei die Unter­seite des Schienengehäuses mittels eines in Längsrich­tung des Schienengehäuses verlaufenden, elastisch ver­formbaren Lippenpaars (44, 46) verschließbar ist und der Wagen ein sich nach unten zwischen den Lippen hin­durch aus dem Schienengehäuse heraus erstreckendes Kabel­aufnahmeteil (74) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lippen (44, 46) des Lippenpaars in ihrer Aus­gangsstellung im wesentlichen parallel angeordnet sind und daß das Kabelaufnahmeteil (74) den zwischen den bei­den Lippen definierten Spalt unter einem Winkel kleiner als 90 Grad durchdringt, gemessen zur Ebene des in Aus­gangsstellung befindlichen Lippenpaars.
2. Schleifleitung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel kleiner als 45 Grad, vorzugsweise kleiner als 30 Grad ist.
3. Schleifleitung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel derart gewählt ist, daß die freien Enden der Lippen (44, 46) im Bereich des Kabelaufnahmeteils (74) im wesentlichen parallel zum Kabelaufnahmeteil ver­laufen.
4. Schleifleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Lippen (44, 46) an ihren freien Enden über­lappen.
5. Schleifleitung insbesondere nach einem der vorhergehen­den Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kabelaufnahmeteil (74) in dem Bereich, in dem es die Lippen (44, 46) durchdringt, an seinem in Lauf­richtung des Wagens (6) gesehen vorderen und hinteren Ende derart in etwa keilförmig ausgebildet ist, daß es den vor und hinter dem Kabelaufnahmeteil (74) zwischen den beiden Lippen entstehenden, in etwa keilförmigen Spaltraum im wesentlichen schließt.
6. Schleifleitung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kabelaufnahmeteil (74) von zwei quer zur Lauf­richtung beabstandeten parallelen Plattenabschnitten (78, 80), insbesondere Metallblechen, gebildet ist, und daß im Bereich der keilförmigen Ausbildung des Kabelauf­nahmeteils (74) Keilstücke vorgesehen sind, die gleich­zeitig Abstandshalter (82, 84) für die Plattenabschnitte (78, 80) bilden.
7. Schleifleitung mit einem unten zumindest teilweise geöff­neten Schienengehäuse (4), in dem ein auf Rollen (30) gelagerter Stromabnehmer-Wagen (6), der über mehrere Schleifkontakte (64 bis 72) mehrere, im Inneren des Schienengehäuses (4) verlaufende Leiter (16 bis 24) kon­taktiert, längsverschieblich geführt ist, wobei der Stromabnehmer-Wagen (6) einen sich nach unten aus dem Schienengehäuse (4) heraus erstreckenden Kabelaufnahme­teil (74) umfaßt und das Schienengehäuse (4) zwei unte­re, aufeinander zu weisende, in Längsrichtung des Schie­nengehäuses verlaufende Wandungsabschnitte (36, 38) auf­weist, die zwischen sich einen Spalt für das Kabelauf­nahmeteil (74) definieren, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich entlang der dem Spalt zugewandten Innenkanten der unteren Wandungsabschnitte (36, 38) zu beiden Seiten des Spalts je ein innerer Wandungsabschnitt (40, 42) anschließt, der sich nach oben in das Innere des Schie­nengehäuses (4) erstreckt.
8. Schleifleitung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden inneren Wandungsabschnitte (40, 42) bis in die Nähe der oberen Wand (12) des Schienengehäuses (4) hochgezogen sind.
9. Schleifleitung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die beiden inneren Wandungsabschnitte (40, 42) definierte Spaltbreite kleiner ist als der Abstand eines jeden inneren Wandungsabschnitts (40, 42) von der ihm zugewandten Seitenwand (8 bzw. 10) des Schienengehäu­ses (4) bzw. den hieran angeordneten stromführenden Lei­tern (16, 18 bzw. 20, 22).
10. Schleifleitung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (6) zwei jeweils einstückig insbesondere aus Blechteilen (32, 34) gebildete Hälften umfaßt, wo­bei jede Hälfte folgendes umfaßt:
- einen mittleren, zwischen den inneren Wandungsab­schnitten (40, 42) des Schienengehäuses (4) angeordne­ten Abschnitt (48, 50), der dem mittleren Abschnitt der anderen Hälfte gegenüberliegt und mit diesem über Abstandshalter o.dgl. verbunden ist,
- einen äußeren Abschnitt (56, 58), der zwischen dem inneren Wandungsabschnitt (40 bzw. 42) des Schienen­gehäuses (4) und einer Seitenwand (8 bzw. 10) des Schienengehäuses (4) angeordnet ist und Rollen (30) und Schleifkontakte (64, 66 bzw. 68, 70) trägt, und
- einen oberen Abschnitt (52, 54), der zwischen dem oberen Ende des inneren Wandungsabschnitts (40, 42) und der oberen Wand (12) des Schienengehäuses (4) angeordnet ist und den mittleren Abschnitt (48, 50) mit dem äußeren Abschnitt (56, 58) verbindet.
11. Schleifleitung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden mittleren Abschnitten (48, 50) die elektrischen Kabel angeordnet sind.
12. Schleifleitung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Hälfte weiterhin einen unteren Abschnitt (78, 80) aufweist, der sich aus dem Schienengehäuse (4) her­aus erstreckt, dem unteren Abschnitt der anderen Hälfte gegenüberliegt und mit diesem über Abstandshalter (82, 84) o.dgl. verbunden ist, wobei die beiden unteren Ab­schnitte (78, 80) zusammen das Kabelaufnahmeteil (74) definieren.
13. Schleifleitung insbesondere nach einem der vorhergehen­den Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Seitenwänden (8, 10) des Schienengehäuses (4) je eine Schiene (26, 28) für die Rollen (30) des Wagens (6) ausgebildet ist, die oberhalb der unteren Wandungsabschnitte (36, 38) des Schienengehäuses (4) angeordnet ist.
14. Schleifleitung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiene (26, 28) in einer solchen Höhe angeord­net ist, daß zwischen der auf ihr laufenden Rolle (30) bzw. deren Spurkranz und der oberen Wand (12) des Schie­nengehäuses (4) nur ein vergleichsweise geringes Spiel verbleibt.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Schleifleitung mit einem unten zumindest teilweise geöffneten Schienengehäuse, in dem ein auf Rollen gelagerter Stromabnehmer-Wagen, der über mehrere Schleifkontakte mehrere, im Inneren des Schienengehäuses verlaufende Leiter kontaktiert, längsverschieblich geführt ist, wobei die Unterseite des Schienengehäuses mittels eines in Längsrichtung des Schienengehäuses verlaufenden, elastisch verformbaren Lippenpaares verschließbar ist und der Wagen ein sich nach unten zwischen den Lippen hindurch aus dem Schienengehäuse heraus erstreckendes Aufnahmeteil umfaßt.

Solche Schleifleitungen finden insbesondere in der Indu­strie Anwendung und sind im Deckenbereich angeordnet, um mobilen, stromverbrauchenden Aggregaten ortsunabhängig Strom zuführen zu können, ohne daß die Stromzufuhr beim Betriebsablauf stört.

Ein wesentlicher Aspekt solcher Strombahnen bzw. Schleiflei­tungen ist ihre Sicherheit. So ist insbesondere zu vermei­den, daß aus der Schleifleitung während des Betriebs Funken austreten können, wodurch beispielsweise explosive, staub­haltige Atmosphären in Brand gesetzt werden können.

Bei bekannten Schleifleitungen nach dem Stand der Technik, die in der Regel die elektrische Schutzklasse IP 23 aufwei­sen, ist die nach unten geöffnete Seite des Schienengehäu­ ses mittels Lippen verschließbar, die nach unten geneigt sind, schräg aufeinander zulaufen und vom Kabelaufnahmeteil im wesentlichen nach unten seitlich auseinander gedrückt werden. Eine ausreichende Sicherheit insbesondere gegen herausfallende Funken im Bereich des Kabelaufnahmeteils ist hierdurch jedoch nicht gewährleistet. Desweiteren tritt hier an den Lippen insbesondere auch im Bereich von Lei­tungskurven ein starker Abrieb des Gummimaterials der Lippen auf, wodurch einerseits die Dichtung der Lippen ver­schlechtert oder gar aufgehoben wird und andererseits Ab­riebmaterial anfällt, welches bei dem unterhalb der Schleif­leitung stattfindenden Produktionsablauf störend sein kann.

Der Erfindung liegt daher in erster Linie die Aufgabe zu­grunde, die bekannte Schleifleitung dahingehend zu verbes­sern, daß sie höheren Sicherheitsanforderungen genügt.

Diese Aufgabe wird gemäß einem Aspekt der Erfindung im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Lippen des Lippen­paares in ihrer Ausgangsstellung im wesentlichen parallel angeordnet sind und daß das Kabelaufnahmeteil den zwischen den beiden Lippen definierten Spalt unter einem Winkel von kleiner als 90 Grad durchdringt, gemessen zur Ebene des in Ausgangsstellung befindlichen Lippenpaares. Insbesondere kann dieser Winkel kleiner als 45 Grad sein. Besonders be­vorzugt ist es, wenn der Winkel derart gewählt ist, daß die freien Enden der Lippen im Bereich des Aufnahmeteils im wesentlichen parallel, vorzugsweise gegensinnig parallel zum Aufnahmeteil verlaufen.

Die erfindungsgemäße Konstruktion weist mehrere Vorteile auf. Zum einen ermöglicht die im wesentlichen parallele Anordnung der Lippen, bei der die Lippen in ihrer Ausgangs­ stellung im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen, daß die Lippen in ihrer Ausgangsstellung, in der sie sich vor­zugsweise gegenseitig überlappen, flächig aneinander anlie­gen, wodurch eine besonders sichere Dichtung geschaffen wird, insbesondere im Vergleich zu der linienförmigen Berüh­rung der Dichtlippen nach dem Stand der Technik. Selbst wenn die Dichtlippen an ihren Endbereichen etwas verschlei­ßen sollten, besteht noch eine gewisse Reserve, um einen solchen Verschleiß auszugleichen, ohne daß die sichere Dich­tung in Frage gestellt würde.

Nachdem das Kabelaufnahmeteil aus dem Schienengehäuse nicht, wie beim Stand der Technik, senkrecht nach unten, sondern erfindungsgemäß vielmehr schräg zur Seite hin aus­läuft, wobei die Neigung des auslaufenden Kabelaufnahme­teils nahe an der Horizontalen sein kann, werden die bei­den Lippen im Auslaufbereich des Kabelaufnahmeteils nur relativ geringfügig, nämlich jeweils um die halbe Dicke des Kabelaufnahmeteils, ausgelenkt. Dies hat zum einen den Vorteil, daß das Lippenmaterial nur wenig beansprucht wer­den muß, geringere Öffnungskräfte auftreten, geringere Rei­bungskräfte auftreten, so daß der Abrieb des Lippenmate­rials reduziert wird, und das Erinnerungsvermögen des Lip­penmaterials aufgrund der relativ geringen Beanspruchung auch nach langem Betrieb nicht negativ beeinflußt wird. Zum anderen ist vorteilhaft, daß sich im Bereich des Durch­tritts des Kabelaufnahmeteils durch die Lippendichtung die Lippen flächig an die beiden Seiten des Kabelaufnahmeteils anlegen, so daß auch im ausgelenkten Zustand der Lippen eine sichere Dichtung zwischen Kabelaufnahmeteil und Lippen­paar aufrechterhalten wird.

Während die vorstehend beschriebenen Maßnahmen eine sichere Dichtung zwischen den Seitenflächen des Kabelaufnahmeteils und den Dichtlippen gewährleisten, entsteht im Bereich vor und hinter dem Kabelaufnahmeteil zwischen den sich öffnen­den bzw. schließenden Lippen ein sich zum Kabelaufnahmeteil hin erweiternder, in etwa keilförmiger Spaltraum, durch den nach wie vor Funken aus dem Inneren des Schienengehäu­ses nach außen entweichen könnten. Um auch in diesem Be­reich die gewünschte Dichtung zu gewährleisten, ist gemäß einem weiteren Aspekt dieser Erfindung vorgesehen, daß das Kabelaufnahmeteil in dem Bereich, in dem es die Lippen durchdringt, an seinem in Laufrichtung des Wagens gesehenen vorderen und hinteren Ende derart in etwa keilförmig ausge­bildet ist, daß es den vor und hinter dem Kabelaufnahmeteil zwischen den beiden Lippen entstehenden, in etwa keilförmi­gen Spaltraum im wesentlichen schließt.

Für den Fall, daß in bevorzugter Weiterbildung der Erfin­dung das Kabelaufnahmeteil von zwei quer zur Laufrichtung beabstandeten parallelen Platten, insbesondere Metallble­chen, gebildet ist, sind im Bereich der keilförmigen Ausbil­dung des Kabelaufnahmeteils Keilstücke vorgesehen, die gleichzeitig Abstandshalter für die Platten bilden.

Bei den bekannten Schleifleitungen, bei denen das Schienen­gehäuse zwei untere, aufeinander zu weisende, in Längsrich­tung des Schienengehäuses verlaufende Wandungsabschnitte aufweist, die zwischen sich einen Spalt für das Kabelaufnah­meteil definieren, besteht ein weiterer sicherheitsrelevan­ter Aspekt darin, daß die zwischen diesen unteren Wandungs­abschnitten definierte Spaltbreite nicht größer als 10 mm sein darf, um sicherzustellen, daß man mit dem Finger nicht in das Innere des Schienengehäuses an die stromführenden Leiter langen kann. Aufgrund dieser maximalen Spaltbreite von 10 mm ergibt sich zwangsläufig die Forderung einer ent­sprechend schmalen Ausgestaltung des sich durch den Spalt hindurchstreckenden Kabelaufnahmeteils, was eine gewisse konstruktive Einschränkung darstellt. Desweiteren schließt eine solche bekannte Konstruktion nicht die Gefahr aus, daß man mit einem Gegenstand wie etwa einem gebogenen Draht oder dgl. an die stromführenden Leiter kommen kann.

Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist daher vorge­sehen, daß sich entlang der dem Spalt zugewandten Innenkan­ten der unteren Wandungsabschnitte zu beiden Seiten des Spalts je ein innerer Wandungsabschnitt anschließt, der sich nach oben in das Innere des Schienengehäuses er­streckt, wobei die beiden inneren Wandungsabschnitte vor­zugsweise bis in die Nähe der oberen Wand des Schienengehäu­ses hochgezogen sind.

Eine solche Konstruktion hat den Vorteil, daß die Breite des zwischen den beiden inneren Wandungsabschnitten defi­nierten Spalts nicht mehr auf 10 mm beschränkt ist, sondern breiter sein kann, nachdem ein zwischen die beiden inneren Wandungsabschnitte eingeschobener Finger nicht mehr abge­knickt werden kann und somit nicht mehr zu den regelmäßig im Bereich der Seitenwände des Schienengehäuses angeordne­ten stromführenden Leitern gelangen kann. Die vergrößerte Spaltbreite zwischen den inneren Wandungsabschnitten ermög­licht eine entsprechend größere Breite des Kabelaufnahme­teils bzw. entsprechend größere Toleranzen. Werden die inne­ren Wandungsabschnitte ausreichend weit nach oben bis in die Nähe der oberen Wand des Schienengehäuses hochgezogen und ist der Abstand der inneren Wandungsabschnitte zu den stromführenden Leitern größer als der Durchmesser des zwi­schen den inneren Wandungsabschnitte definierten Spalts, so ist es auch nicht mehr möglich, mit einem abgebogenen Draht oder dgl. die stromführenden Leiter zu kontaktieren. Die erfindungsgemäße Maßnahme der zusätzlichen, nach oben hochgezogenen inneren Wandungsabschnitte stellt daher in einfacher Weise einen sehr wirksamen Berührungsschutz si­ cher, ohne daß die beim Stand der Technik erforderliche Spaltbreite von 10 mm eingehalten werden müßte.

Die erfindungsgemäße Konstruktion ist auch gegen Eindringen von Spritz- oder Druckwasser ausreichend gesichert. Sind die inneren Wandungsabschnitte ausreichend weit nach oben hochgezogen, so ist davon auszugehen, daß eindringendes Druckwasser wie beispielsweise ein scharfer Wasserstrahl oder dgl. sich in Längsrichtung der Schleifleitung ver­teilt, bevor es die Höhe der Oberkanten der inneren Wan­dungsabschnitte erreicht, so daß es in den zwischen den inneren Wandungsabschnitten und den Außenwänden des Schie­nengehäuses definierten Raum, welcher die aktiven Leitungs­teile aufnimmt, gar nicht erst gelangt.

Die erfindungsgemäße Schleifleitung erfüllt somit, im Gegen­satz zum bekannten Stand der Technik, der der elektrischen Schutzklasse IP 23 zuzuordnen ist, die Normen der elektri­schen Schutzklasse IP 44, wobei selbst die Normen der elek­trischen Schutzklasse IP 55 realisierbar sind und dies auf konstruktiv relativ einfache und kostengünstige Weise.

Beim Stand der Technik laufen die Rollen des Stromabnehmer-­Wagens auf den beiden unteren Wandungsabschnitten des Schie­nengehäuses. Demgegenüber sieht die vorliegende Erfindung vor, daß an den Seitenwänden des Schienengehäuses je eine Schiene für die Rollen des Wagens ausgebildet ist, die ober­halb der unteren Wandungsabschnitte des Schienengehäuses angeordnet ist; insbesondere ist die Schiene in bevorzug­ter Weiterbildung der Erfindung in einer solchen Höhe ange­ordnet, daß zwischen der auf ihr laufenden Rolle bzw. deren Spurkranz und der oberen Wand des Schienengehäuses nur ein vergleichsweise geringes Spiel verbleibt.

Eine solche Konstruktion hat zum einen den Vorteil, daß hierdurch die Seitenwände des Schienengehäuses durch das Gewicht des Wagens in geringerem Umfang als beim Stand der Technik auseinandergedrückt werden, nachdem die entsprechen­den Hebelarme kürzer sind. Zum zweiten entsteht zwischen den Rollen des Wagens und der Innenseite der oberen Wand des Schienengehäuses ein definiertes Spiel, welches ein übermäßiges Anheben, Verkippen oder Verkanten des Stromab­nehmer-Wagens relativ zum Schienengehäuse verhindert.

Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben ist. In der Zeichnung zeigen in halbschematischer Darstellung:

  • Figur 1 einen Vertikalschnitt durch die erfindungsgemäße Schleifleitung mit Schienengehäuse und Stromabnehmer-Wagen, und
  • Figur 2 einen Schnitt durch das Kabelaufnahmeteil des Strom­abnehmer-Wagens der Schleifleitung gemäß Figur 1 im Be­reich des Lippenpaares.

In Figur 1 ist mit der Bezugsziffer 2 eine Schleifleitung bezeichnet, die ein Schienengehäuse 4 beispielsweise aus Hart-PVC und einen hierin geführten, insgesamt mit der Be­zugsziffer 6 bezeichneten Stromabnehmer-Wagen umfaßt. Die Schleifleitung kann mittels nicht dargestellter Metallklam­mern, die die unteren Enden der Seitenwände 8, 10 des Schie­nengehäuses umgreifen und die entlang der Schleifleitung 2 unter regelmäßigen Abständen vorgesehen sind, in bekann­ter Weise an einer Raumdecke befestigt oder abgehängt wer­den.

In dem im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmigen Schienengehäuse 4 sind an den Seitenwänden 8, 10 und an der oberen Wand 12 diverse Halterungen 14 angeformt, welche zum Halten diverser stromführender Leitungen in Form von Kupferbändern dienen; im Falle des hier beschriebenen Aus­führungsbeispiels ist an der linken Seitenwand unten der Null-Leiter 16, oben ein aktiver Leiter 18, an der rechten Seitenwand oben und unten je ein aktiver Leiter 20 und 22 und an der oberen Wand 12 ein Schutzleiter 24 angeordnet. In geeignete Halterungen 14 jeweils in der Mitte der linken und rechten Seitenwand können bei Bedarf zusätzliche aktive Leiter eingezogen werden.

An den Seitenwänden 8 und 10 sind etwa bei einem Drittel der Höhe der jeweiligen Seitenwand in das Innere des Schie­nengehäuses 4 gerichtete Stege 26, 28 ausgebildet, die sich horizontal in Längsrichtung der Schleifleitung erstrek­ken und als Schienen für die Rollen 26 des Wagens 6 dienen. Der Wagen 6 weist vier solcher Rollen 26 auf, nämlich zwei an jeder Seite und jeweils zwei senkrecht zur Zeichenebene hintereinander angeordnet. Die Rollen 26 sind derart dimen­sioniert, daß zwischen dem Spurkranz einer jeden Laufrolle 26 und der Unterseite der oberen Wand 12 ein relativ klei­ner Abstand von etwa 1 bis 2 mm besteht, welcher für ein definiertes Spiel gegen Anheben, Kippen oder Verkanten des Wagens relativ zum Schienengehäuse 4 sorgt.

Etwas oberhalb der unteren Kanten der beiden Seitenwände 8, 10 sind an jeder Seitenwand je ein unterer, in horizonta­ler Richtung verlaufender Wandungsabschnitt 36, 38 vorgese­hen, wobei sich die Wandungsabschnitte 36, 38 unter Bil­dung eines in Längsrichtung der Schleifleitung verlaufenden Spaltes gegenüberliegen. An den dem Spalt zugewandten Längs­kanten der beiden unteren Wandungsabschnitte 36, 38 schließt sich jeweils ein innerer Wandungsabschnitt 40, 42 an, der sich jeweils senkrecht nach oben bis in die Nähe der oberen Wand 12 des Schienengehäuses 4 erstreckt.

Der zwischen den beiden inneren Wandungsabschnitten 40, 42 definierte Abstand ist kleiner als der Abstand der inneren Wandungsabschnitte zu der dem jeweiligen Wandungsabschnitt zugewandten Seitenwand 8 bzw. 10 bzw. zu den dort angeord­neten stromführenden, kupferbandförmigen Leitern 16 bis 22.

An der Unterseite des Schienengehäuses 4 sind zwei jeweils im wesentlichen horizontal verlaufende elastisch deformier­bare Lippen 44, 46 angeordnet, die an ihren außenliegenden, den Seitenwänden 8 bzw. 10 zugewandten Enden in geeigneter Weise am Schienengehäuse 4 fixiert, beispielsweise verra­stet sind und die sich in ihrem Ausgangszustand, der in der Figur 1 durch die gestrichelten Linien angedeutet ist, überlappen, wobei die Lippen 44, 46 im Überlappungsbereich dichtend aneinanderliegen, so daß das Innere des Schienenge­häuses durch die Lippen 44, 46 dichtend abgeschlossen ist.

Der Wagen 6 umfaßt zwei im Bereich des Schienengehäuses 4 im wesentlichen symmetrisch ausgebildete Hälften, von denen eine jede als tragendes Teil ein mehrfach abgewinkeltes Blechteil aufweist, welches neben den zugeordneten Rollen 26 auch noch die jeweiligen Schleifkontaktteile trägt. Die abgewinkelten Blechteile sind in Figur 1 mit den Bezugs­ziffern 32 und 34 versehen.

Ein jedes Blechteil 32, 34 umfaßt einen mittleren Abschnitt 48, 50, wobei sich die mittleren Abschnitte 48, 50 inner­halb des zwischen den inneren Wandungsabschnitten 40, 42 gebildeten Raums parallel gegenüberliegen und mittels geeig­neter, nicht näher dargestellter Abstandshalter aus Kunst­ stoff aneinander befestigt sind. Diese Abstandshalter sind vorzugsweise an den vorderen und hinteren Endbereichen der mittleren Abschnitte 48, 50 vorgesehen, so daß zwischen den mittleren Abschnitten 48, 50 und den Abstandshaltern ein Durchgangskanal für die Aufnahme von Kabeln gebildet wird.

Die mittleren Abschnitte 48, 50 erstrecken sich über die gesamte Länge der inneren Wandungsabschnitte 40, 42 des Schienengehäuses 4 und nach oben noch etwas über die oberen Kanten dieser inneren Wandungsabschnitte 40, 42 hinaus. An die mittleren Abschnitte 48, 50 schließen sich an deren oberen Enden jeweils ein oberer Abschnitt 52, 54 an, der jeweils horizontal nach außen gerichtet ist und sich je­weils in den zwischen dem inneren Wandungsabschnitt 40 bzw. 42 und der Seitenwand 8 bzw. 10 gebildeten Raum erstreckt. Anschließend an die oberen Abschnitte 52, 54 weist ein je­des Blechteil 32, 34 einen äußeren, sich nach unten erstrek­kenden Abschnitt 56 bzw. 58 auf, der vertikal ausgerichtet ist und sich nach unten bis in die Nähe des unteren Wan­dungsabschnittes 36 bzw. 38 des Schienengehäuses 4 er­streckt. Die beiden äußeren Abschnitte 56 und 58 tragen jeweils die beiden Rollen 30 einer jeden Wagenhälfte. An den äußeren Abschnitt 56 bzw. 58 kann sich jeweils ein wei­terer, horizontaler, nach oben gerichteter Abschnitt 60 bzw. 62 anschließen, wobei diese Abschnitte 60, 62 in der geeigneten Position die federnden Schleifkontaktelemente 64, 66 bzw. 68, 70 trägt, wobei diese Schleifkontaktelemen­te mit den entsprechenden stromführenden Leitern 16 bis 22 in elektrischem Kontakt stehen. Ein weiteres, beispiels­weises als Federblech ausgebildetes Kontaktelement 72 ist an den oberen Abschnitten 52, 54 der Blechteile 32, 34 be­festigt und steht mit dem Schutzleiter 24 in Schleifkontakt­verbindung.

An die mittleren Abschnitte 48, 50 schließt sich ein insge­samt mit der Bezugsziffer 74 bezeichneter Kabelaufnahmeteil an, der aus dem von den inneren Wandungsabschnitten 40, 42 gebildeten Raum nach unten herausragt und der in einen mit ihm starr verbundenen Kabelkasten 76 mündet. Das Kabel­aufnahmeteil 74 wird im wesentlichen ebenfalls von den Blechteilen 32, 34 gebildet und ist in der aus Figur 1 er­sichtlichen Weise geschwungen. Insbesondere ist es im Be­reich der Lippen 44, 46 zur Horizontalen unter einem spit­zen Winkel geneigt ausgebildet, so daß es die Dichtlippen bzw. den von den Dichtlippen gebildeten Spalt unter einem spitzen Winkel durchdringt. Dies hat den eingangs genannten Zweck, daß die Dichtlippen vom Kabelaufnahmeteil 74 in einem vergleichsweise nur geringen Ausmaß geöffnet werden und hierbei gleichzeitig nur geringe Reibungskräfte auftre­ten, während andererseits außerhalb des Bereichs des Kabel­aufnahmeteils 74 die Dichtlippen sich überlappend dichtend aneinanderliegen können. Wie aus Figur 1 ersichtlich, ist die Neigung des Kabelaufnahmeteils 74 so gewählt, daß die Lippen 44, 46 flächig an den jeweiligen Außenseiten des Kabelaufnahmeteils 74 anliegen, wodurch eine besonders gute Dichtung selbst im Bereich des Kabelaufnahmeteils erzielt wird. Im Falle des dargestellten Ausführungsbeispiels be­trägt der Winkel, den das Kabelaufnahmeteil 64 im Bereich der Lippen 44, 46 mit der Horizontalen bzw. mit der Ebene der Lippen einschließt, etwa 14 Grad. Der jeweils optimale Winkel hängt u.a. von der Dicke des Kabelaufnahmeteils und der Flexibilität der Lippen ab. Wie aus Figur 1 deutlich erkennbar, sind die Lippen bezüglich der vertikalen Mittel­ebene der Schleifleitung 2 asymmetrisch angeordnet, insbe­sondere ist der Überlappungsbereich der Lippen nach links versetzt, so daß der Kabelaufnahmeteil 74 sich mühelos zwi­schen die obenliegende, linke und die untenliegende, rechte Lippe schieben kann. Die rechte, untenliegende Lippe 46 kann beispielsweise länger ausgebildet sein als die linke Lippe 44, oder aber es wird die Befestigung der rechten Lippe bei gleicher Breite der Lippen nach links verschoben.

Anschließend an den nach links abgewinkelten Abschnitt des Kabelaufnahmeteils 74 wird dieser wieder zurück in die Mit­telebene der Schleifleitung 2 geführt, so daß der sich hier­an anschließende Kabelkasten 76 ebenfalls symmetrisch zur vertikalen Mittelebene getragen wird.

Figur 2 zeigt einen Querschnitt durch den Kabelaufnahmeteil 74 im Bereich der Lippen 44, 46. Die Seitenwände 78, 80 des Kabelaufnahmeteils 74 werden von einstückigen unteren Abschnitten der Blechteile 32, 34 bzw. der mittleren Ab­schnitte 48, 50 gebildet. Diese unteren Abschnitte 78, 80 sind in Laufrichtung des Wagens gesehen vorne und hinten mit Abstandshaltern 82, 84 aus Kunststoff versehen, die einerseits die Abschnitte 78, 80 auf Abstand halten und aneinander fixieren und die andererseits sich nach vorne und hinten zuspitzende, in etwa keilförmig ausgebildete Abschnitte umfassen, welche dazu dienen, den zwischen den geschlossenen Lippen und den im Bereich des Kabelaufnahme­teils 74 geöffneten Lippen vor und hinter dem Kabelaufnahme­teil entstehenden, in etwa keilförmigen Raum ebenfalls abzu­dichten, so daß eine möglichst vollkommene Dichtung der Schleifleitung nach unten selbst im Bereich des Kabelaufnah­meteils gewährleistet ist. Mit der Bezugsziffer 86 ist der vom Kabelaufnahmeteil 74 definierte Hohlraum zur Aufnahme der zwischen den Schleifkontaktelementen 64 bis 72 und dem Kabelkasten 76 verlaufenden Kabel bezeichnet.

Bezugszeichenliste

  • 2 Schleifleitung
  • 4 Schienengehäuse
  • 6 Wagen
  • 8 Seitenwand
  • 10 Seitenwand
  • 12 obere Wand
  • 14 Halterungen
  • 16 Nulleiter
  • 18 aktiver Leiter
  • 20 aktiver Leiter
  • 22 aktiver Leiter
  • 24 Schutzleiter
  • 26 Steg
  • 28 Steg
  • 30 Rollen
  • 32 Blechteil
  • 34 Blechteil
  • 36 unterer Wandungsabschnitt
  • 38 unterer Wandungsabschnitt
  • 40 innerer Wandungsabschnitt
  • 42 innerer Wandungsabschnitt
  • 44 Lippe
  • 46 Lippe
  • 48 mittlerer Abschnitt
  • 50 mittlerer Abschnitt
  • 52 oberer Abschnitt
  • 54 oberer Abschnitt
  • 56 äußerer Abschnitt
  • 58 äußerer Abschnitt
  • 60 Abschnitt
  • 62 Abschnitt
  • 64 Schleifkontaktelem.
  • 66 Schleifkontaktelem.
  • 68 Schleifkontaktelem.
  • 70 Schleifkontaktelem.
  • 72 Kontaktelement
  • 74 Kabelaufnahmeteil
  • 76 Kabelkasten
  • 78 unterer Abschnitt
  • 80 unterer Abschnitt
  • 82 Abstandshalter
  • 84 Abstandshalter
  • 86 Hohlraum

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