Kontaktelement zur Befestigung an einem auf einer Tragschiene aufzurastenden, elektrischen Schaltgerät |
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申请号 | EP07022524.8 | 申请日 | 2007-11-20 | 公开(公告)号 | EP1936744A2 | 公开(公告)日 | 2008-06-25 |
申请人 | Moeller GmbH; | 发明人 | Knörrchen, Oliver; Stanke, Stephan; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft ein Kontaktelement zur Befestigung an einem auf einer Tragschiene aufzurastenden, elektrischen Schaltgerät. Das Kontaktelement (10) dient vorrangig zur Herstellung eines Kontakts zum elektrischen Potential der Tragschiene (90). Auf Tragschienen angeordnete Schaltgeräte dienen unterschiedlichen Aufgaben, wobei die Notwendigkeit vorliegen kann, eine Massepotentialverbindung (PE-Kontakt) bereitzustellen. Ein solcher Kontakt kann am einfachsten über die Tragschiene (90) erreicht werden, da Tragschienen in der Regel metallisch ausgeführt sind, und die Tragschienen in der Schaltanlage oder auf der Montagewand geerdet sind. Es wird vorgeschlagen, dass an dem Kontaktelement (10) eine Kontaktfahne (12) zur Aufnahme einer Kontaktbuchse (30) ausgebildet ist, die das Einführen eines elektrischen Steckers (80) erlaubt und dass die Kontaktbuchse (30) von einem Gehäuse (50) aus Isoliermaterial umschlossen ist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Kontaktelement zur Befestigung an einem auf einer Tragschiene aufzurastenden, elektrischen Schaltgerät. Das Kontaktelement dient vorrangig zur Herstellung eines Kontakts zum elektrischen Potential der Tragschiene. Auf Tragschienen angeordnete Schaltgeräte dienen unterschiedlichen Aufgaben, wobei die Notwendigkeit vorliegen kann, eine Massepotentialverbindung (PE-Kontakt) bereitzustellen. Ein solcher Kontakt kann am einfachsten über die Tragschiene erreicht werden, da Tragschienen in der Regel metallisch ausgeführt sind, und die Tragschienen in der Schaltanlage oder auf der Montagewand geerdet sind. Aus der Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Kontaktelement anzugeben, welches als Baugruppe ausgeführt ist und welches bedarfsweise und ohne zusätzliche Befestigungsmittel oder Werkzeuge an einem Schaltgerät anbringbar ist. Die Lösung findet sich im Kennzeichen des Hauptanspruchs. Weiterführende, vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen formuliert. Der Kern der Erfindung besteht aus einem elektrisch leitenden Kontaktelement, an dem eine Kontaktfahne zur Aufnahme einer Kontaktbuchse ausgebildet ist, die das Einführen eines elektrischen Steckers erlaubt, wobei die Kontaktbuchse von einem Gehäuse aus Isoliermaterial umschlossen ist. Den Gegenstand der Erfindung kann man auch als zweiteilige Baugruppe ansprechen, wobei ein Kontaktelement aus leitfähigem, vorzugsweise als Flachmaterial mit federnden Eigenschaften, mit einer Kontaktfahne das erste Teil und das Gehäuse aus Isoliermaterial das zweite Teil darstellt. Eine Gerätekombination auf Tragschienen kann eine Anordnung aus Schütz und Motorschutzschalter sein. In der Regel haben Schütze keinen Masseanschluss, so dass mit dem erfindungsgemäßen Gegenstand ein Masseanschluss bereitgestellt werden kann. Besondere Ausgestaltungen können einzeln oder in Kombination miteinander verwirklicht sein. In der Kontaktbuchse befindet sich eine Anschlussklemme zur werkzeugfreien Kontaktierung mit einem von außen steckbaren Steckerstift, beispielsweise ein Litzenanschluss. Das Kontaktelement ist aus leitfähigem Flachmaterial ausgebildet. Vorzugsweise wird oberflächenbehandelte Zinn-Bronze (Cu-Sn 2 .. 8%) vorgeschlagen, welches als Stanzteil vorgefertigt und an den entsprechenden Stellen zur Ausbildung einer Kontaktfahne und mindestens eines Federwinkels umgebogen wird. Die Kontaktfahne ist rechtwinklig abgewinkelt. Die Kontaktfahne dient der Befestigung der Kontaktbuchse. Vorzugsweise wird eine Klemme nach dem Prinzip der Push-In-Klemme oder eine andere geeignete, möglichst werkzeuglos klemmende Kontaktbuchse (beispielsweise eine Zugfederklemme) eingesetzt. Klemmen nach dem Push-In-Prinzip werden beispielsweise von de Fa. Weidmüller angeboten. Neben der mindestens einen Federzunge ist mindestens ein Federwinkel, vorzugsweise auch zwei Federwinkel angeordnet. Der oder die Federwinkel geraten beim Aufrasten des Schaltgeräts auf der Tragschiene mit der Tragschiene ebenfalls in Kontakt. In dem die Kontaktbuchse umgebenden Gehäuse aus Isoliermaterial ist eine von außen zugängliche Kammer zur Aufnahme der Kontaktfahne und zur Aufnahme der Kontaktbuchse vorgesehen. Vorzugsweise soll die Kontaktbuchse als vorgefertigtes Teil auf die Kontaktfahne aufschiebbar und dort sicher gehalten platziert werden können. Alternativ kann auch vorgesehen sein, eine Kontaktbuchse oder Klemme unverlierbar an der Kontaktfahne zu befestigen, beispielsweise durch anlöten. Es ist jedoch von Vorteil einen Aufbau zu wählen, bei dem möglichst geringer Montageaufwand notwendig ist. Das Isolierstoffgehäuse wird nach Befestigung der Kontaktbuchse auf das die Kontaktfahne tragende Ende des Kontaktelements aufgeschoben. Das Gehäuse ist an fünf Seiten geschlossen, und hat nur eine größere Öffnung, nämlich zu der Seite, in die das Kontaktelement bei der Montage eingeführt wird. Die Öffnung ist verschließbar mit einem Kammerverschluss, der passend zur Öffnung ausgebildet ist. Vorzugsweise dient der Kammerverschluss auch der Stabilisierung des Sitzes der Kontaktbuchse im Gehäuse, daher ist der Kammerverschluss passend profiliert zur Anlage an die Kontaktbuchse. In der Kammer und am Kammerverschluss sind jeweils miteinander zusammenwirkende Rastelemente ausgebildet, so dass der Kammerverschluss in der Kammer unverlierbar verrastbar ist. In dem Gehäuse ist neben der Steckereinführöffhung eine Entriegelöffnung zum Eingriff eines Entriegelungswerkzeugs zur Freisetzung des eingeführten Steckerstifts vorhanden. An dem Gehäuse sind zwei Nuten ausgebildet, die zur Verrastung mit an dem Schaltgerät ausgebildeten Vorsprüngen zusammenwirken. Die Nuten verlaufen in Richtung senkrecht zur Ebene des Flachmaterials des Kontaktelements, welches - wie erwähnt - parallel zu Unterseite des Gehäuses liegt. Die Vorsprünge, die mit den Nuten zusammengeführt werden, befinden sich an einer Fußleiste des Schaltgeräts, und haben dort eine senkrecht zur Gehäuseunterseite gerichtet Lage. Um einen nachträglichen Einsatz des Kontaktelements an einem Schaltgerät zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, an der Fußleiste des Schaltgeräts eine Öffnung derart vorzubereiten, dass in der Fußleiste eine ausbrechbare Gehäuseecke vorhanden ist. An dem Kontaktelement sind Befestigungsmittel ausgebildet zur Befestigung an der Unterseite, nämlich an der Seite des Schaltgeräts, die der Tragschiene hingerichtet ist. Das Befestigungsmittel besteht aus einem im Flachmaterial des Kontaktelements ausgebildeten, mit Rastzähnen versehenen Loch, welches auf einen an der Unterseite des Schaltgeräts ausgebildeten Rastzapfen aufrastbar ist. Vorzugsweise kann ein Anspritzpunkt aus der Spritzgussform, der in der Regel immer vorhanden ist, als Rastzapfen verwendet werden. Eine Ausführungsform der Erfindung wird in Figuren veranschaulicht, von denen im Einzelnen zeigen:
In Die Kontaktfahne 12 ist rechtwinklig abgewinkelt und dient der Befestigung der Kontaktbuchse 30. In In der Mitte der Fläche 11 ist ein Loch 19 ausgebildet, welches im inneren Rand mehrere Rastzähne 19Z aufweist. An der Unterseite des Schaltgeräts ist ein Rastzapfen (oder Anspritzpunkt) 103 ausgebildet (siehe Die Die Kontaktbuchse 30 wird von dem zweiteiligen Gehäuse (50, 70) aus Isoliermaterial umschlossen. Kontaktelement 10 und Gehäuse (50, 70) bilden eine zweiteilige Baugruppe. In dem Gehäuse ist eine Kammer 60 zur Aufnahme der Kontaktfahne und zur Aufnahme der Kontaktbuchse vorhanden. Vorzugsweise soll die Kontaktbuchse als vorgefertigtes Teil auf die Kontaktfahne aufschiebbar und dort sicher gehalten platziert werden können. An der Kontaktfahne 12 ist eine Rechteckausklinkung 12A vorhanden, die als Haltekante des Steges 30S für die aufsteckbare Push-In-Klemme 30 dient. Zwei Prägungen 12B dienen dem Ausgleich möglicherweise vorhandener Abstandsunterschiede zwischen der Dicke der Kontaktfahne 12 und der Dicke des Materials der Kontaktbuchse 30 um ausreichende Federkraft sicher zu stellen. Das Isolierstoffgehäuse 50 wird nach Befestigung der Kontaktbuchse auf der Kontaktfahne auf das Kontaktelement 10 aufgeschoben (siehe Pfeil links in Der Kammerverschluss dient der Stabilisierung des Sitzes der Push-In-Klemme im Gehäuse, daher ist der Kammerverschluss auf der Seite S 1 passend zur Anlage an die Klemme profiliert. Auf den beiden Seiten S2 des Kammerverschlusses 70 sind im unteren und im oberen Bereich je eine Nase 72, 74 ausgebildet. Die Nasen 72, 74 dienen der Verrastung mit dem Gehäuse 50, wobei im Gehäuse im oberen Bereich entsprechende Fenster 56 und im unteren Bereich ein Federelement 65 ausgebildet. Das Federelement 65 ist über seitliche Schlitze 64 scharnierartig an der Seitenfläche des Gehäuses angeordnet. Im Gehäuse ist neben der Steckereinführöffnung 66 eine Entriegelöffnung 68 zum Eingriff eines Entriegelungswerkzeugs zur Freisetzung des eingeführten Steckerstifts vorhanden. An dem Gehäuse 50 sind zwei Nuten 52 ausgebildet, die zur Verrastung mit an dem Schaltgerät ausgebildeten Vorsprüngen 104 (siehe Die Die Im Kontaktelement ist Loch 19 mit Rastzähnen 19Z ausgebildet, welches mit dem Rastzapfen 103 auf der Unterseite 102 des Schaltgeräts zusammenwirkt und dem Kontaktelement Halt am Schaltgerät gibt. Diese Art der Befestigung ist beispielhaft zu verstehen. Es kann auch vorgesehen sein, auf eine solche Befestigung an der Unterseite des Schaltgeräts zu verzichten, da nach dem Aufschieben auf eine Tragschiene ein eigener Halt entsteht, der keines weiteren Haltemittels bedarf. Die Vorsprünge 104 in einer Öffnung 107 an der Fußleiste 105 (siehe auch In der
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