SCHLÜSSELKARTENSCHALTER

申请号 EP11799150.5 申请日 2011-12-16 公开(公告)号 EP2633537B1 公开(公告)日 2017-04-12
申请人 Schneider Electric Industries SAS; 发明人 RAO, Arjun;
摘要
权利要求 Kartenschalter (10), umfassend:- einen Wippschalter (12) mit einer um eine erste horizontale Achse (22) kippbaren Schaltwippe (18), die eine EIN- und eine AUS-Stellung aufweist;- eine Betätigungsbaugruppe (14) mit einem mittels einer Schlüsselkarte (24) betätigbaren einarmigen Schalthebel (26), der die Schaltwippe (18) zumindest teilweise überdeckt; und- eine Abdeckkappe (16) mit einem Schlitz (40) zum Einstecken einer Karte (24) in den Kartenschalter (10), wobei sich der Schlitz (40) in der Einbauposition des Kartenschalters (10) oberhalb der ersten horizontalen Achse (22) befindet, so dass eine in der Einbauposition des Kartenschalters (10) in den Schlitz (40) einsteckbare Karte nicht schwerkraftbedingt aus dem Schlitz (40) herausfallen kann;dadurch gekennzeichnet, dass
die Schaltwippe (18) in ihrer AUS-Stellung derart in Bezug auf die Einbauposition des Kartenschalters (10) orientiert ist, dass ein in der Einbauposition des Kartenschalters (10) oberhalb der ersten horizontalen Achse (22) gelegener Abschnitt (30) der Schaltwippe (18) einen Überhang in Bezug auf den unterhalb der ersten horizontalen Achse (22) gelegenen Abschnitt (32) der Schaltwippe (18) bildet, und dass der Schalthebel (26) oberhalb der ersten horizontalen Achse (22) an der Betätigungsbaugruppe (14) befestigt ist und die Schaltwippe (18) zumindest in ihrer AUS-Stellung oberhalb der ersten horizontalen Achse (22) berührt.
Kartenschalter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Schalthebel (26) um eine zweite horizontale Achse (28) kippbar an der Betätigungsbaugruppe (14) angelenkt ist.
Kartenschalter nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich die zweite horizontale Achse (28) oberhalb der ersten horizontalen Achse (22) befindet.
Kartenschalter nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Schaltwippe (18) in Richtung ihrer AUS-Stellung durch eine Feder (20) vorbelastet ist, wohingegen der Schalthebel (26) nur infolge
der Berührung der Schaltwippe (18) in seine unbetätigte Stellung vorgespannt ist.
Kartenschalter nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Betätigungsbaugruppe (14) einen entgegen einer Karteneinsteckrichtung (A) ansteigenden Rampenabschnitt (34) aufweist, welcher derart positioniert und ausgerichtet ist, dass eine darauf in Karteneinsteckrichtung aufreitende Schlüsselkarte (24) den Schalthebel (26) in seine betätigte Stellung auslenkt.
Kartenschalter nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
das freie Ende (36) des Schalthebels (26) mit dem Rampenabschnitt (34) kämmt.
Kartenschalter nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
das freie Ende (36) des Schalthebels (26) derart abgewinkelt ist, dass es in der betätigten Stellung des Schalthebels (26) zu dem Rampenabschnitt (34) parallel ist.
Kartenschalter nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Kartenschalter (10) ferner eine Abdeckkappe (16) mit einem Schlitz (40) zum Einstecken einer Karte (24) in den Kartenschalter (10) umfasst, wobei die Abdeckkappe (16) entweder an der Betätigungsbaugruppe (14) oder am Wippschalter (12) unter Zwischenschaltung der Betätigungsbaugruppe (14) und gegebenenfalls eines den Tragring (42) des Wippschalters (12) abdeckenden Rahmens (13) lösbar befestigt ist.
Verwendung eines Wippschalters (12) mit einer um eine horizontale Achse kippbaren Schaltwippe (18), die eine EIN-und eine AUS-Stellung aufweist, als Schaltmodul für einen Kartenschalter (10);
dadurch gekennzeichnet, dass
der Wippschalter (12) in seiner Einbauposition derart orientiert wird, dass ein oberhalb der ersten horizontalen Achse gelegener Abschnitt (30) der Schaltwippe (18) in deren AUS-Stellung einen Überhang in Bezug auf den unterhalb der ersten horizontalen Achse (22) gelegenen Abschnitt (32) der Schaltwippe (18) bildet.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kartenschalter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie die Verwendung eines an sich herkömmlichen Wippschalters gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10, wie er aus der Gebäudesystemtechnik beispielsweise als Lichtschalter grundsätzlich bekannt ist.

Die gattungsgemäße Verwendung eines Wippschalters als Schaltmodul für einen Kartenschalter ist grundsätzlich bekannt und wird beispielsweise in der DE 44 46 790 A1 beschrieben. Diese Druckschrift beschreibt einen gattungsgemäßen Schlüsselkartenschalter, bei dem ein an und für sich bekannter Wippschalter als Schaltmodul zum Einsatz kommt. Derartige Schlüsselkartenschalter finden insbesondere im Hotelgewerbe als Hauptstromschalter Anwendung, um damit mehrere in einem Zimmer befindliche elektrische Verbraucher auf einmal ein- und ausschalten zu können. Hierzu muss nach dem Betreten des Zimmers eine Schlüsselkarte in den Schlüsselkartenschalter gesteckt werden, wodurch die angeschlossenen elektrischen Verbraucher eingeschaltet werden. Die Schlüsselkarte verbleibt normalerweise im Kartenschalter, bis das Zimmer wieder verlassen wird. Durch das Entfernen der Schlüsselkarte aus dem Kartenschalter werden dann die daran angeschlossenen elektrischen Verbraucher wieder ausgeschaltet.

Häufig sind solche Karten- bzw. Schlüsselkarten mit empfindlichen Oberflächen wie beispielsweise Aufdrucken und/oder empfindlichen Funktionselementen wie beispielsweise Magnetstreifen versehen, die durch das häufige Einführen und Herausziehen in bzw. aus dem Kartenschalter beschädigt werden können. So gleitet beispielsweise bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Schlüsselkartenschalter die Schlüsselkarte während des Einführens in den Kartenschalter an dessen Schalthebel entlang, wodurch nicht nur die Oberfläche der Schlüsselkarte mit der Zeit unansehnlich wird sondern vielmehr auch die Funktionselemente der Schlüsselkarte beschädigt werden können. Hinzu kommt, dass bei diesem Schlüsselkartenschalter die Schlüsselkarte durch den Schalthebel derart belastet wird, dass die Schlüsselkarte leicht verbogen wird, was ebenfalls zu einer Beschädigung der Funktionselemente der Schlüsselkarte führen kann.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter zumindest eine Realisierung anzugeben, mit der sich die mechanischen Beanspruchungen der Schlüsselkarte während des Einführens und Herausziehens aus dem Kartenschalter reduzieren lassen.

Diese Aufgabe wird gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung mit einem Kartenschalter gelöst, der die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.

Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird die derselben zugrunde liegende Aufgabe auch durch die Verwendung eines Wippschalters gemäß Anspruch 10 gelöst.

Bei dem erfindungsgemäßen Kartenschalter ist die Schaltwippe in ihrer AUS-Stellung derart orientiert, dass ein oberhalb der ersten horizontalen Achse gelegener Abschnitt der Schaltwippe in der AUS-Stellung einen Überhang in Bezug auf den unterhalb der ersten horizontalen Achse gelegenen Abschnitt der Schaltwippe bildet. Der Schalthebel ist dabei oberhalb der ersten horizontalen Achse an der Betätigungsbaugruppe befestigt und berührt die Schaltwippe zumindest in ihrer AUS-Stellung oberhalb der ersten horizontalen Achse an deren oberen Abschnitt.

Erfindungsgemäß wird somit gewissermaßen erstmals vorgeschlagen, den Wippschalter eines Kartenschalters gegenüber der aus der DE 44 46 790 A1 bekannten Orientierung um 180° gedreht als Schaltmodul für einen Kartenschalter zu verwenden, wodurch der in der AUS-Stellung einen Überhang bildende Abschnitt der Schaltwippe in der Einbauposition des Kartenschalters sich näher am Einführschlitz für die Karte des Kartenschalters befindet, als der unterhalb der horizontalen Kippachse gelegene Abschnitt der Schaltwippe.

Sofern hier davon die Rede ist, dass der oberhalb der ersten horizontalen Achse gelegene Abschnitt der Schaltwippe in deren AUS-Stellung einen Überhang in Bezug auf den unterhalb der ersten horizontalen Achse gelegenen Abschnitt der Schaltwippe bildet, so ist hierbei der Begriff "Überhang" in dem Sinne zu verstehen, wie er zur Kennzeichnung einer Felsformation verwendet wird, die sich dadurch auszeichnet, dass sie eine Steigung von mehr als 90° besitzt, was bedeutet, dass die Felswand steiler als vertikal ist. Dementsprechend beziehen sich auch die hier verwendeten Formulierungen "oben" oder "oberer Abschnitt" bzw. "unten" oder "unterer Abschnitt" odgl. auf die normale Einbauposition derartiger Kartenschalter, bei der die Karte derart in den Kartenschalter eingesteckt wird, dass sie nicht schwerkraftbedingt aus dem Kartenschalter herausfallen kann.

Dadurch, dass der Schalthebel oberhalb der ersten horizontalen Achse an der Betätigungsbaugruppe befestigt ist und die Schaltwippe in ihrer AUS-Stellung oberhalb der ersten horizontalen Achse bzw. deren Kippachse berührt, gelingt es ohne weiteres, den Schalthebel in seiner unbetätigten Stellung, die mit der AUS-Stellung der Schaltwippe korrespondiert, derart zu orientieren, dass die Schlüsselkarte beim Einführen in den Kartenschalter unter einem spitzen Winkel auf den Schalthebel trifft, ohne dass hierzu der Schalthebel an seinem freien Ende abgewinkelt werden muss, wie dies bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter erforderlich ist. Vielmehr gelingt es dadurch, dass sich sowohl der Einführschlitz, der in der Abdeckkappe des Kartenschalters zum Einstecken der Karte in den Kartenschalter ausgebildet ist, als auch die Befestigungsstelle, an der der Schalthebel an der Betätigungsbaugruppe befestigt ist, oberhalb der Kippachse der Schaltwippe bzw. auf der gleichen Seite der Schaltwippe relativ zur Kippachse befinden, dass die Schlüsselkarte beim Einstecken in den Kartenschalter nur mit ihrer Vorderkante unter einem spitzen Winkel auf den Schalthebel trifft, ohne dass dabei die Schlüsselkarte mit ihrer Oberfläche mit dem Schalthebel in Anlage gelangt.

Beim Einführen und Herausziehen einer Schlüsselkarte wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Kartenschalters somit lediglich die Vorderkante der Schlüsselkarte mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, so dass auf der Oberfläche der Karte vorgesehene Funktionselemente in der gewünschten Weise zugunsten der Erhöhung der Lebensdauer der zum Einsatz kommenden Karten nicht beschädigt werden.

Dadurch, dass sich der Einführschlitz und die Stelle, an der der Schalthebel an der Betätigungsbaugruppe angelenkt ist, oberhalb der Kippachse der Schaltwippe bzw. auf derselben Seite in Bezug auf die Kippachse der Schaltwippe befinden, nähert sich die Vorderkante der Schlüsselkarte während des Einsteckens in den Kartenschalter zunehmend dem freien Ende des Schalthebels, so dass dieser keinen Druckbelastungen ausgesetzt wird. Demgegenüber trifft bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter das vordere Ende der Schlüsselkarte im Bereich des freien Endes des Schalthebels auf denselben auf, wodurch dieser unter anderem mit Druckkräften belastet wird, was insbesondere dann zum Abknicken des Schalthebels führen kann, wenn die Schlüsselkarte etwas schief in den Kartenschalter eingeschoben wird. Eine derartige Abknickgefahr ist demgegenüber bei dem erfindungsgemäßen Kartenschalter nicht gegeben, da dort der Schalthebel infolge der Tatsache, dass sich sowohl der Einführschlitz als auch die Stelle, an der der Schalthebel an der Betätigungsbaugruppe angelenkt ist, auf ein- und derselben Seite der Schaltwippe befinden.

Darüber hinaus hat die erfindungsgemäße Orientierung des Schalthebels, derzufolge sich die Vorderkante der Schlüsselkarte während des Einsteckens in den Kartenschalter zunehmend dem freien Ende des Schalthebels nähert, zur Folge, dass dadurch während des Einsteckens der Schlüsselkarte in den Kartenschalter zwangsweise der Schalthebel zunehmend ausgelenkt wird. Im Unterschied dazu ist es zu diesem Zweck bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter erforderlich, das freie Ende des Schalthebels abzuwinkeln, damit die Karte unter einem spitzen Winkel auf den Schalthebel trifft, um so während des Einschiebens der Karte in den Kartenschalter eine zunehmende Schalthebelauslenkung sicherstellen zu können.

Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Kartenschalters ergeben sich aus der Beschreibung, den Zeichnungen sowie den abhängigen Ansprüchen.

So ist es gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass der Schalthebel um eine zweite horizontale Achse kippbar an der Betätigungsbaugruppe angelenkt ist, was bedeutet, dass eine definierte Drehachse existiert, um die sich der Schalthebel als Ganzes drehen kann. Anders als bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter, wird der Schalthebel somit keinen Biegebeanspruchungen ausgesetzt, wenn er durch eine Schlüsselkarte in seine Betätigungsstellung ausgelenkt wird. Durch die gelenkige Anbringung des Schalthebels an der Betätigungsbaugruppe kann somit die Gefahr, dass der Schalthebel infolge von Biegebeanspruchungen bricht, reduziert werden.

Durch die gelenkige Anbringung des Schalthebels an der Betätigungsbaugruppe kann jedoch nicht nur die Bruchgefahr des Schalthebels reduziert werden; vielmehr gelingt es durch die gelenkige Anbringung des Schalthebels an der Betätigungsbaugruppe auch die Beschädigungsgefahr infolge mechanischer Beanspruchungen für die Schlüsselkarte zu reduzieren. So ist es nämlich gemäß einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, dass nur die Schaltwippe in Richtung ihrer AUS-Stellung durch eine Feder vorbelastet ist, wohingegen der Schalthebel ausschließlich infolge der Berührung der Schaltwippe durch deren Feder in seine unbetätigte Stellung vorgespannt ist und somit keine eigene Feder benötigt. Beim Einstecken einer Schlüsselkarte in den erfindungsgemäßen Kartenschalter muss somit lediglich die Vorspannkraft der Feder der Schaltwippe überwunden werden, wodurch gegenüber dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter geringere mechanische Beanspruchungen auf die Schlüsselkarte einwirken, da dort nicht nur die Rückstellkraft der Feder der Schaltwippe sondern zusätzlich die Kraft überwunden werden muss, welche durch den elastischen Schalthebel selbst auf die Schlüsselkarte einwirken.

Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform kann die Betätigungsbaugruppe einen entgegen einer Karteneinsteckrichtung ansteigenden Rampenabschnitt aufweisen, welcher derart positioniert und ausgerichtet ist, dass eine darauf in Karteneinsteckrichtung aufreitende Schlüsselkarte den Schalthebel in seine Betätigungsstellung auslenkt. Hierbei kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn das freie Ende des Schalthebels mit dem Rampenabschnitt kämmt bzw. mit diesem verzahnt ist, was bedeutet, dass der Rampenabschnitt und/oder das freie Ende des Schalthebels ein Zahnprofil aufweist, um mit dem jeweils anderen Verzahnungspartner kämmend in Eingriff zu stehen. Hierdurch kann der Auslenkwinkel des Betätigungshebels zwischen seiner betätigten Stellung und seiner unbetätigten Stellung vergrößert werden, wodurch sehr zuverlässig der Schaltpunkt der Schaltwippe, welcher zwischen der EIN- und der AUS-Stellung der Schaltwippe liegt, zuverlässig überwunden werden kann, sodass eine dauerhaft zuverlässige Funktionsweise des erfindungsgemäßen Kartenschalters sichergestellt ist.

Darüber hinaus erweist sich die in Rede stehende Verzahnung dahingehend als vorteilhaft, das dadurch sicher gestellt werden kann, dass sich die Vorderkante der Karte während des Einsteckens in den Kartenschalter stets in dem Schnittpunkt befindet, an dem der Schalterhebel im Querschnitt betrachtet den Rampenabschnitt schneidet. Hierdurch wird verhindert, dass die dem Schalthebel zugewandte Oberseite der Karte an dem Schalthebel entlang reibt, wodurch andernfalls - wie bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter - dort befindliche Funktionselemente beschädigt werden können.

Zwar ist es anders als bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter nicht unbedingt erforderlich, das freie Ende des Schalthebels abgewinkelt auszubilden. Es kann sich jedoch als vorteilhaft erweisen, das freie Ende des Schalthebels derart abzuwinkeln, dass es in der betätigten Stellung des Schalthebels zu dem Rampenabschnitt der Betätigungsbaugruppe parallel ist, da hierdurch eine gleichmäßige Flächenpressung erreicht werden kann, welche von dem Schalthebel infolge dessen Vorspannung durch den Wipptaster auf die Schlüsselkarte ausgeübt wird. Die von dem Schalthebel auf die Schlüsselkarte ausgeübte Kraft verteilt sich somit gleichmäßiger auf die Schlüsselkarte, wodurch diese nochmals geringeren mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt wird.

Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Betätigungsbaugruppe am Wippschalter, insbesondere an dessen Tragring lösbar, beispielsweise durch eine Schraub- oder Schnappbefestigung, befestigt ist. Hierdurch ist es möglich, dass als Schaltmodul für den Kartenschalter handelsübliche Wippschalter bzw. Wipptaster, also durch eine Feder vorbelastete Wippschalter, zum Einsatz kommen können. Bei der Betätigungsbaugruppe handelt es sich somit um einen Schalthebelaufsatz, der sich auf den Wippschalter aufsetzen lässt, wodurch der Wippschalter zum gewissermaßen zum Kartenschalter wird.

Die Modularität des Kartenschalters kann dadurch ergänzt werden, dass er über eine lösbar anbringbare Abdeckkappe verfügt, in der in der bereits zuvor erläuterten Weise ein Einführschlitz zum Einstecken einer Karte in den Kartenschalter vorgesehen ist. Die Abdeckkappe kann dabei entweder an der Betätigungsbaugruppe oder am Wippschalter unter Zwischenschaltung der Betätigungsbaugruppe und gegebenenfalls eines den Tragring des Wippschalters abdeckenden Rahmens lösbar durch eine Klemm- oder Schnappbefestigung angebracht werden.

Im Folgenden wird nun der erfindungsgemäße Kartenschalter beispielhaft anhand einer exemplarischen Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, wobei:

Fig. 1
eine perspektivische, teilweise geschnittene Darstellung eines erfindungsgemäßen Kartenschalters zeigt;

Fig. 2
den Kartenschalter der Fig. 1 in einer Querschnittdarstellung während des Einsteckens einer Schlüsselkarte zeigt; und

Fig. 3
den Kartenschalter der Fig. 1 in einer Querschnittdarstellung nach erfolgtem Einstecken einer Schlüsselkarte zeigt.

Wie am besten den Querschnittdarstellungen der Fig. 2 und 3 entnommen werden kann, setzt sich der Kartenschalter 10 gemäß der dargestellten beispielhaften Ausführungsform von rechts nach links betrachtet aus im Wesentlichen vier Komponenten zusammen, nämlich einem Wippschalter 12, einem Abdeckrahmen 13, einer Betätigungsbaugruppe 14 und einer Abdeckkappe 16.

Bei dem Wippschalter 12 handelt es sich um einen handelsüblichen Wippschalter, wie er aus der Gebäudesystemtechnik hinlänglich bekannt ist. Der Wippschalter 12 weist einen Tragring 42 auf, mit dem sich der Wippschalter 12 in bekannter Weise in Unterputzausführung an einer Unterputzdose befestigen lässt. Der Tragring 42 trägt seinerseits einen Sockel 46, welcher zusätzlich zu hier nicht genauer dargestellten elektrischen Anschlüssen auf seiner Vorderseite eine Schaltwippe 18 trägt, welche sich um eine erste horizontale Achse 22 zwischen der in der Fig. 2 dargestellten AUS-Stellung und der in der Fig. 3 dargestellten EIN-Stellung verkippen lässt. Die Schaltwippe 18 wird durch eine Rückstellfeder 20 in ihre AUS-Stellung gedrängt, wozu sich die Rückstellfeder 20 oberhalb der ersten horizontalen Achse 22 einerseits an dem Sockel 46 und andererseits an der Rückseite der Schaltwippe 18 abstützt. Dadurch, dass die Schaltwippe 18 durch die Rückstellfeder 20 in ihre AUS-Stellung gedrängt wird, handelt es sich bei dem Wippschalter 12 genau genommen um einen Wipptaster.

Der Abdeckrahmen 13 überdeckt den Tragring 42 des Wippschalters 12 und wird durch die in den Abdeckrahmen 13 einpassbare Betätigungsbaugruppe 14 in Position gehalten, welche ihrerseits am Tragring 42 angeschraubt oder festgeklippst werden kann.

Wie am besten der Fig. 1 entnommen werden kann, weist die Betätigungsbaugruppe 14 einen Trägerrahmen 15 auf, welcher einen einarmigen Schalthebel 26 trägt. Der Schalthebel 26 überdeckt dabei die Schaltwippe 18 des Wippschalters 12 und ist um eine zweite horizontale Achse 28 kippbar an der Betätigungsbaugruppe 14 bzw. an deren Trägerrahmen 15 angelenkt. Darüber hinaus trägt der Trägerrahmen 15 der Betätigungsbaugruppe 14 eine mit einem Einführschlitz 40 ausgebildete Abdeckkappe 16, welche mit Hilfe von Klemmstiften und/oder Rastzapfen 44 lösbar an dem Trägerrahmen 15 befestigt ist. Bei der Betätigungsbaugruppe 14 handelt es sich somit um einen auf den Wippschalter 12 aufsetzbaren Schalthebelaufsatz, mit dem sich der Wippschalter 12 zum Kartenschalter 10 umrüsten lässt.

Wie der Fig. 2 entnommen werden kann, ist die Schaltwippe 18 in ihrer AUS-Stellung derart orientiert, dass ihr oberhalb ihrer Kippachse 22 gelegener Abschnitt 30 einen Überhang in Bezug auf den unterhalb der Kippachse 22 gelegenen unteren Abschnitt 32 der Schaltwippe 18 bildet, so dass der Schalthebel 26, der oberhalb der Kippachse 22 um die zweite horizontale Achse 28 kippbar an dem Trägerrahmen 15 angelenkt ist, die Schaltwippe 18 in ihrer AUS-Stellung oberhalb ihrer Kippachse 22 an ihrem oberen Ende berührt.

Wenn ausgehend von dieser AUS-Stellung der Schaltwippe 18, welche der in der Fig. 2 dargestellten unbetätigten Stellung des Schalthebels 26 entspricht, eine Schlüsselkarte 24 durch den ebenfalls oberhalb der ersten horizontalen Achse 22 befindlichen Einführschlitz 40 in den Kartenschalter 10 eingeführt wird, so führt dies dazu, dass die Vorderkante der Schlüsselkarte 24 auf den Schalthebel 26 trifft, so dass dieser in die in der Fig. 3 dargestellte betätigte Stellung geschwenkt wird, welche der EINStellung der Schaltwippe 18 entspricht.

Da der Schalthebel 26 oberhalb der ersten horizontalen Achse 22 an der Betätigungsbaugruppe 14 angelenkt ist, und auch der Einführschlitz 40 sich oberhalb der ersten horizontalen Achse 22 befindet, trifft die Vorderkante der Schlüsselkarte 24 unter einem spitzen Winkel auf den Schalthebel 26, ohne dass dieser hierzu an seinem vorderen Ende abgewinkelt sein muss, wie dies bei dem in der DE 44 46 790 A1 beschriebenen Kartenschalter der Fall ist.

Während des Einführens der Schlüsselkarte 24 gleitet diese ausschließlich mit ihrer Vorderkante auf der Oberfläche des Schalthebels 26 entlang, so dass die Schlüsselkarte 24 in der gewünschten Weise entlang ihrer Oberfläche keinerlei mechanische Beanspruchungen erfährt. Darüber hinaus wird die mechanische Beanspruchung der Schlüsselkarte 24 dadurch klein gehalten, dass der Schalthebel 26 ausschließlich durch die Rückstellfeder 20, die die Schaltwippe 18 in ihre AUS-Stellung drängt, in seine unbetätigte Stellung gemäß Fig. 2 vorgespannt wird.

Durch die oberhalb der ersten horizontalen Achse 22 befindliche Position sowohl des Einführschlitzes 40 als auch der zweiten horizontalen Achse 28 kann darüber hinaus die Beschädigungsgefahr des Schalthebels 26 durch die Schlüsselkarte 24 klein gehalten werden, da dieser beim Einstecken der Schlüsselkarte 24 keinerlei Druckbeanspruchungen ausgesetzt wird.

Wie am besten der Fig. 1 entnommen werden kann, kämmt das freie Ende 36 des Schalthebels 26 mit einem Rampenabschnitt 34 der Betätigungsbaugruppe 14, welcher als Einführhilfe für die Schlüsselkarte 24 entgegen der Karteneinsteckrichtung A ansteigt. Hierzu weist das freie Ende 36 des Schalthebels 26 eine Ausnehmung 38 auf, die den Rampenabschnitt 34 aufnimmt. Hierdurch kann der Auslenkwinkel vergrößert werden, den der Schalthebel 26 zwischen seiner betätigten und seiner unbetätigten Stellung überstreicht, wodurch eine dauerhaft zuverlässige Betätigung der Schaltwippe 18 durch den Schalthebel 26 sichergestellt werden kann.

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