Notrufschalter mit einem bistabilen Schaltelement |
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申请号 | EP08101740.2 | 申请日 | 2008-02-19 | 公开(公告)号 | EP2093735A1 | 公开(公告)日 | 2009-08-26 |
申请人 | SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT; | 发明人 | Lange, René; | ||||
摘要 | Es wird eine Vorrichtung (700) und ein Verfahren zum manuellen Auslösen einer Gefahrmeldung beschrieben. Die Vorrichtung (700) weist ein Chassis (706) und ein Schaltelement (710) auf, welches innerhalb des Chassis (706) angeordnet ist. Das Schaltelement (710) ist ein einstückiges Element. Das Schaltelement (710) ist derart ausgebildet, dass es durch eine Auslösebewegung von einem ersten räumlichen Zustand in einen zweiten räumlichen Zustand überführbar ist. Dabei ist der erste räumliche Zustand dafür indikativ, dass mit der Vorrichtung (700) keine Gefahrmeldung ausgelöst wurde, und der zweite räumliche Zustand ist dafür indikativ, dass mit der Vorrichtung (700) bereits eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Die Vorrichtung (700) kann zusätzlich eine optische Anzeigeeinrichtung (760, 766) zum Anzeigen der Information aufweisen, ob bereits eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Dabei kann die optische Anzeigerichtung ein transparentes und strukturiertes Alarmanzeigeelement (760) aufweisen, welches abhängig von dem räumlichen Zustand des Schaltelements (710) mit einem optischen Indikatorelement (766) in mechanischem Eingriff gebracht werden kann, so dass sich für eine Bedienperson die optische Erscheinung des Alarmanzeigeelements (760) ändert. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Gefahrmeldetechnik. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine Vorrichtung zum manuellen Auslösen einer Gefahrmeldung. Derartige Auslösevorrichtungen werden auch als Notrufschalter oder, da sie meistens im Zusammenhang mit einem Brandschutz eingesetzt werden, als Handfeuermelder bezeichnet. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum manuellen Auslösen einer Gefahrmeldung unter Verwendung der oben beschriebenen Vorrichtung. Notrufschalter werden in Sicherheitsnetzwerken eingesetzt und dienen zur Erzeugung eines Alarms im Falle eines Notfalls wie z.B. eines Feuers oder Überfalls etc. und können grob in automatische und nicht-automatische Notrufschalter unterteilt werden. Das Spektrum der Einsatzgebiete von manuell betätigbaren Notrufschalter ist aufgrund der weiten Verbreitung sehr groß und reicht von Büroanwendungen bis zum Einsatz mit starker Umwelt- und Umgebungsbeeinflussung, wie z. B. in sehr feuchter oder schadstoffhaltiger Umgebung. Unter allen diesen Betriebsumgebungen müssen die manuell betätigbaren Notrufschalter fehlerfrei funktionieren, da jeder unnötige Fehlalarm zu teueren Einsätzen von Sicherheitskräften wie z.B. Polizei oder Feuerwehr führen kann. Bei bekannten Notrufschaltern ist es für eine Bedienperson häufig schwierig eindeutig zu erkennen, ob die Betätigung des Notrufschalters tatsächlich erfolgreich war. Im Falle einer fehlenden Gewissheit über das tatsächliche Auslösen eine Gefahrmeldung wird die jeweilige Bedienperson den Notrufschalter zur Sicherheit mehrfach betätigen, um aus ihrer Sicht die gewünschte Alarmmeldung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgelöst zu haben. Auf diese Weise wird jedoch abgesehen von der verbleibenden Restunsicherheit über den Erfolg der Gefahrmeldung auch noch wertvolle Zeit verschwendet, die beispielsweise dazu genutzt werden könnte, sich oder anderer Personen aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Prozedur des Auslösens einer Gefahrmeldung dahingehend zu verbessern, dass eine Bedienperson automatisch über den Erfolg des Auslösevorgangs informiert wird. Diese Aufgabe wird gelöst durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben. Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum manuellen Auslösen einer Gefahrmeldung beschrieben. Die beschriebene Vorrichtung weist ein Chassis und ein Schaltelement auf, welches innerhalb des Chassis angeordnet ist. Das das Schaltelement ist ein einstückiges Element. Ferner ist das Schaltelement derart ausgebildet, dass es durch eine Auslösebewegung von einem ersten räumlichen Zustand in einen zweiten räumlichen Zustand überführbar ist, wobei (a) der erste räumliche Zustand dafür indikativ ist, dass mit der Vorrichtung keine Gefahrmeldung ausgelöst wurde, und (b) der zweite räumliche Zustand dafür indikativ ist, dass mit der Vorrichtung bereits eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Der beschriebenen Vorrichtung, welche im Folgenden auch kurz Notrufschalter bezeichnet wird, liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch die Verwendung eines bistabilen Schaltelements für eine Bedienperson bei der Auslösung einer Gefahrmeldung ein eindeutig wahrnehmbarer und klar definierter Schalteffekt entsteht, der den genauen Schaltpunkt des Notrufschalters spürbar werden lässt. Durch dieses klare Schaltverhalten kann somit mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden, dass eine einwandfreie Alarmauslösung vom Bediener auch korrekt erkannt wird. Der beschriebene Notrufschalter kann auf vorteilhafte Weise ohne in vertikaler Richtung bewegliche Bauteile realisiert werden. Der mechanische Aufwand für die Realisierung des Notrufschalters kann außerdem durch die Verwendung von lediglich wenigen beweglichen Teilen sehr klein gehalten werden. Die Verwendung von lediglich sehr wenigen beweglichen Teilen hat den Vorteil, dass der Notrufschalter auf einfache Weise mit einer hohen Dichtigkeit vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Schmutz und Wasser realisiert werden kann. Einer Verwendung des beschriebenen Notrufschalters in feuchten und/oder stark staubbehafteten Räumen steht demzufolge nichts im Wege. Die bekannte Norm IP65, welche die Funktionsfähigkeit des Notrufschalters auch bei feuchten und schmutzbehafteten Umweltbedingungen fordert, kann somit auf einfache Weise erfüllt werden. Dazu kann auch ein spezielles Dichtelement beitragen, welches zwischen einer Abdeckung des Notrufschalters und dem Chassis angeordnet ist. Dadurch kann beispielsweise verhindert werden, dass feuchte oder warme Luft in den Notrufschalter eindringt und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Der beschriebene Notrufschalter kann somit universell eingesetzt werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Schaltelement in dem ersten räumlichen Zustand mechanisch entspannt und steht in dem zweiten räumlichen Zustand unter einer gewissen mechanischen Spannung. Dies hat den Vorteil, dass eine versehentliche Selbstauslösung des beschriebenen Notrufschalters auf einfache Weise verhindert werden kann. Der Kraftaufwand zum Auslösen einer Alarmmeldung bzw. zum Überführen des Schaltelements von dem ersten in den zweiten räumlichen Zustand ist dann typischerweise geringer als der Kraftaufwand zum Rückstellen des Schaltelements von dem zweiten räumlichen Zustand in den ersten räumlichen Zustand. Ein derartiges Rückstellen ist beispielsweise nach einer Alarmauslösung erforderlich. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Schaltelement ein Schnappelement, welches für einen Übergang von dem ersten räumlichen Zustand in den zweiten räumlichen Zustand einen vorgegebenen Verstellweg aufweist. Dabei erfordert eine erste Bewegung des Schnappelements entlang eines ersten Teils des Verstellweges bis hin zu einem Übergangspunkt zumindest einen gewissen Kraftaufwand erfordert. Ferner erfolgt eine zweite Bewegung des Schnappelements entlang eines zweiten Teils des Verstellwegs ohne einen Kraftaufwand. Die beiden Teile des Verstellweges sind dabei durch einen Übergangspunkt voneinander getrennt. Falls durch eine manuelle direkte oder indirekte Krafteinwirkung auf das Schnappelement dieser Übergangspunkt auch nur geringfügig überschritten wird, dann erfolgt eine automatische weitere Bewegung des Schnappelements bis hin zum stabilen zweiten räumlichen Zustand. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verfahrweg für unterschiedliche Bereiche bzw. für unterschiedliche Stellen des Schnappelements unterschiedlich sein kann. Für ein und dieselbe Stelle ist der Verstellweg jedoch genau definiert. Die Verwendung des beschriebenen bistabilen Schnappelements hat den Vorteil, dass dieses bei der Durchführung eines Auslösevorgangs von einer Bedienperson nicht in einer bestimmten Zwischenposition festgehalten werden kann. Der Auslösevorgang kann somit nicht unterbrochen werden, so dass immer eine einwandfreie Auslösung einer Gefahrmeldung gewährleistet werden kann. Dies gilt sowohl für absichtliche als auch für versehentliche Unterbrechungen des Auslösevorgangs. Energetisch betrachtet ist somit eine gewisse Aktivierungsenergie erforderlich, um das beschriebene bistabile Schnappelement von dem ersten räumlichen Zustand in den zweiten räumlichen Zustand zu überführen. Die Aktivierungsenergie ergibt sich dabei aus dem Integral der aufzuwendenden Kraft über den Verstellweg von dem ersten räumlichen Zustand bis zu dem oben beschriebenen Übergangspunkt. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Schnappelement derart ausgebildet, dass es bei einem Übergang von dem ersten räumlichen Zustand in den zweiten räumlichen Zustand an einem Übergangspunkt ein charakteristisches Geräusch erzeugt. Die Erzeugung eines charakteristischen Geräusches hat den Vorteil, dass eine Bedienperson nicht nur durch eine taktile Wahrnehmung sondern zusätzlich auch noch akustisch über die Auslösung einer Alarmmeldung informiert wird. Das charakteristische Geräusch kann beispielsweise ein Knackgeräusch sein. Dies bedeutet, dass eine Alarmauslösung durch ein hörbares Knacken begleitet wird. Dies kann einer Bedienperson eine zusätzliche Gewissheit vermitteln, dass sie tatsächlich einen Alarm ausgelöst hat. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Schnappelement eine runde Scheibe mit einer am Rand der Scheibe nach unten gezogenen Seitenwand auf. Dies hat den Vorteil, dass das Schnappelement mittels einer einfachen Geometrie realisiert werden kann. Die beschriebene deckelartige Struktur des Schnappelements kann beispielsweise mittels eines gezielten Pressvorgangs hergestellt werden. Das Schnappelement kann beispielsweise aus dem Material Weißblech hergestellt sein. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dieses Material kein Federmaterial im engeren Sinne darstellt. Es unterscheidet sich von einem typischen Federmaterial in erheblicher Weise durch eine deutlich geringere Elastizität. Es wird darauf hingewiesen, dass die runde Scheibe eine gewisse Beulung aufweisen kann. Wenn sich das als Schnappelement ausgebildete Schaltelement in dem ersten räumlichen Zustand befindet, dann ist die Scheibe in einer ersten Richtung ausgebeult. Wenn sich das als Schnappelement ausgebildete Schaltelement in dem zweiten räumlichen Zustand befindet, dann ist die Scheibe in einer zu der ersten Richtung entgegen gesetzten zweiten Richtung ausgebeult. Die beschriebene runde Scheibe kann auch als bistabile Membran aufgefasst werden, die in zwei unterschiedlichen räumlichen Zuständen, die jeweils durch eine entsprechende Ausbeulung charakterisiert sind, vorliegen kann. Das Schnappelement kann dann auch als Membranelement bezeichnet werden. Die Realisierung des Schnappelements mittels der beschriebenen runden Scheibe mit einer nach unten gezogenen Seitenwand hat den Vorteil, dass das Schaltelement ein flaches Bauelement sein kann. Damit kann nicht nur der Schalteinsatz des Notrufmelders sondern der gesamte Notrufmelder in einer flachen Bauweise und/oder in einem optisch sehr ansprechenden Design realisiert werden. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzlich eine elektrische Schalteinrichtung auf, welche mit dem Schaltelement derart zusammenwirkt, dass dem ersten räumlichen Zustand des Schaltelements eine erste Schalterstellung zugeordnet ist und dem zweiten räumlichen Zustand des Schaltelements eine zweite Schalterstellung zugeordnet ist. Durch die beschriebene elektrische Schalteinrichtung, welche in geeigneter Weise mit dem Schaltelement gekoppelt ist, kann der Zustand des Notrufschalters über eine elektrische Leitung weiter an eine Alarmierungsvorrichtung signalisiert werden. Die elektrische Schalteinrichtung kann dabei einen oder mehrere elektrische Schalter aufweisen, die beispielsweise als Tastschalter ausgebildet sind. Die elektrische Schalteinrichtung kann jedoch auch mittels anderer Schalteinrichtungen wie beispielsweise einem Hall-Sensor realisiert sein. Der Hall-Sensor kann dabei ein ggf. vorhandenes Magnetfeld des Schaltelements oder ein Magnetfeld eines mit dem Schaltelement gekoppelten Magneten erfassen. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzlich einen Rückstellmechanismus auf, welcher derart eingerichtet ist, dass das Schaltelement nach einer Auslösung einer Gefahrmeldung von dem zweiten räumlichen Zustand in den ersten räumlichen Zustand überführbar ist. Der Rückstellmechanismus kann beispielsweise ein Rückstellhebel sein, welcher in geeigneter Weise mit einem keilförmigem Rückstellelement zusammen wirkt. Bei der Rückstellung kann das Schalt- bzw. das Schnappelement wieder in die mechanisch ungespannte Position zurückspringen. Der maximale Wegunterschied zwischen der mechanisch entspannten Normalposition und der mechanisch vorgespannten Auslöseposition kann beispielsweise ca. 2 mm betragen. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Rückstellmechanismus derart ausgebildet, dass eine Rückstellung des Schaltelements von dem zweiten räumlichen Zustand in den ersten räumlichen Zustand lediglich mit einem Spezialwerkzeug durchführbar ist. Dies hat den Vorteil, dass nur speziell autorisierte Personen eine Rückstellung des Notrufschalters vornehmen können. Damit kann nach dem Auslösen einer Gefahrmeldung durch eine Gefahrmeldeanlage, welche mehrere Notrufschalter aufweist, zuverlässig erkannt werden, von welchem oder von welchen speziellen Notrufschaltern die Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Dadurch kann beispielsweise bei einer missbräuchlichen Auslösung einer Gefahrmeldung ein Personenkreis eingegrenzt werden, der für die missbräuchliche Auslösung verantwortlich sein könnte. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzlich ein zerbrechliches Element auf, welches an dem Chassis angeordnet ist und welches von einer Bedienperson zerstört werden muss, bevor eine Gefahrmeldung ausgelöst werden kann. Das zerbrechliche Element kann eine Glasscheibe sein, die in bekannter Weise den beschriebenen Notrufschalter vor einer missbräuchlichen Auslösung einer Gefahrmeldung schützt. Der mit einem zerbrechlichen Element versehene Notrufschalter wird auch als "nicht rückstellbar" (non resetable) bezeichnet. Dies bedeutet, dass eine Rückstellung typischerweise nur durch ein Öffnen des Gehäuses und durch das Einlegen einer neuen Glasplatte erfolgen kann. Das Öffnen des Gehäuses kann dabei lediglich durch ein Spezialwerkzeug, beispielsweise einen Schlüssel, möglich sein. Damit wird die für Notrufschalter relevante gesetzliche Vorschrift EN 54-11 erfüllt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Notrufschalter selbstverständlich auch als "rückstellbarer" (resetable) Notrufschalter ausgebildet werden kann. In diesem Fall kann eine Rückstellung beispielsweise durch den oben beschriebenen Rückstellmechanismus bevorzugt auch ohne eine Öffnung des Gehäuses des Notrufschalters durchgeführt werden. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzlich ein Testauslöseelement auf, welches durch eine Öffnung des Chassis zwischen dem zerbrechlichen Element und dem Schaltelement einbringbar ist und welches derart ausgebildet ist, dass ohne eine Beschädigung des zerbrechlichen Elements das Schaltelement von dem ersten räumlichen Zustand in den zweiten räumlichen Zustand überführbar ist. Dies hat den Vorteil, dass auf einfache Weise von einer Bedienperson zu Testzwecken die Funktion des Notrufschalters und/oder die Funktion einer Alarmierungseinheit überprüft werden kann, welche dem Notrufschalten nachgeschaltet ist. Auf vorteilhafte Weise wird bei einer derartigen Testauslösung das zerbrechliche Element nicht zerstört, so dass die Testauslösung eine einfache durchzuführende Prozedur darstellt. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Testauslöseelement ein Spezialwerkzeug. Dies hat den Vorteil, dass nur speziell autorisierte Personen eine Testauslösung vornehmen können. Eine missbräuchliche Auslösung des Notrufschalters wird damit insofern ausgeschlossen, als sich eine für eine missbräuchliche Auslösung in Frage kommende Person durch das erforderliche Zerstören des zerbrechlichen Elements von einer missbräuchlichen Auslösung abhalten lässt. Das Spezialwerkzeug kann beispielsweise ein Schlüssel oder ein Element mit einer vorgegebenen Kontur sein, die mit einer komplementären Kontur eines entsprechenden Testauslösemechanismus zusammen wirkt. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzlich auf eine optische Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Information, ob eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Dies hat den Vorteil, dass einer Bedienperson zusätzlich visuell signalisiert wird, dass mit dem betreffenden Notrufschalter bereits eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Somit können auch potentielle Bedienpersonen, welche die Gefahrmeldung nicht selbst ausgelöst und demzufolge einen ggf. akustischen Hinweis während der Auslösung nicht gehört haben, auf einfache Weise einen schnellen Überblick über den Zustand des Notrufschalters bekommen. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die optische Anzeigerichtung ein transparentes und strukturiertes Alarmanzeigeelement auf, welches abhängig von dem räumlichen Zustand des Schaltelements mit einem optischen Indikatorelement in mechanischem Eingriff gebracht werden kann, so dass sich für eine Bedienperson die optische Erscheinung des Alarmanzeigeelements ändert. Das Alarmanzeigeelement kann beispielsweise an seiner Unterseite zumindest ein optisches Prisma aufweisen, durch welches der Strahlengang eines Beobachtungslichts derart umgelenkt wird, dass eine Bedienperson das Indikatorelement im Wesentlichen von der Seite sieht. Abhängig von der Stärke des mechanischen Eingriffs zwischen dem Alarmanzeigeelement und dem Indikatorelement werden somit unterschiedliche Teilbereiche des Indikatorelements für eine das Alarmanzeigeelement beobachtende Bedienpeson sichtbar. Beispielsweise kann durch eine entsprechende Farbgebung des Indikatorelements der Zustand des gesamten Notrufschalters visualisiert werden. Optoelektronische Anzeigeelemente wie beispielsweise Leuchtdioden sind dabei nicht unbedingt erforderlich Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum manuellen Auslösen einer Gefahrmeldung mittels einer Vorrichtung des oben beschriebenen Typs angegeben. Das angegebene Verfahren weist auf ein Überführen eines einstückigen Schaltelements mittels einer Auslösebewegung von einem ersten räumlichen Zustand in einen zweiten räumlichen Zustand, wobei (a) der erste räumliche Zustand dafür indikativ ist, dass mit der Vorrichtung keine Gefahrmeldung ausgelöst wurde, und (b) der zweite räumliche Zustand dafür indikativ ist, dass mit der Vorrichtung bereits eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Auch dem beschriebenen Verfahren liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch die Verwendung eines bistabilen Schaltelements bei der Auslösung einer Gefahrmeldung ein eindeutig wahrnehmbarer Schalteffekt entsteht, welcher von der Bedienperson taktil wahrgenommen werden kann. Durch dieses klare Schaltverhalten kann somit mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden, dass eine einwandfreie Alarmauslösung vom Bediener erkannt wird. Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden beispielhaften Beschreibung derzeit bevorzugter Ausführungsformen. Die An dieser Stelle bleibt anzumerken, dass sich in der Zeichnung die Bezugszeichen von gleichen oder von einander entsprechenden Komponenten lediglich in ihrer ersten Ziffer unterscheiden. Der hier beschriebene Notrufschalter 100 weist ein Aufputzgehäuse 102 auf. An dem Aufputzgehäuse 102 sind mehrere Einrastelement 102a ausgebildet. Innerhalb des Aufputzgehäuses 102 befindet sich ein inneres Chassis 106. Das Chassis 106 weist mehrere Einrastnasen 106a auf, so dass das Chassis 106 bei der Montage des Notrufschalters 100 mit einem einfachen Einschnappvorgang fixiert werden kann. Der beschriebene Notrufschalter 100 weist ferner eine Abdeckhaube 104 auf. Die Abdeckhaube 104 kann ebenfalls unter Verwendung der Einrastelemente 102a mittels eines einfachen Einschnappvorgangs an dem Aufputzgehäuses 102 fixiert werden. Die Abdeckhaube 104 weist eine Öffnung 104a auf, durch welche der Bedieneingriff beim Auslösen des Notrufschalters 100 erfolgt. In dem Chassis 106 ist ein Schnappelement 110 angeordnet, welches bei einem Auslösen einer Alarmmeldung von einem ersten räumlichen Zustand in einen zweiten räumlichen Zustand überführt wird. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schnappelement 110 ist ein bistabiles Schaltelement 110, welches in dem ersten räumlichen Zustand mechanisch entspannt ist und in dem zweiten räumlichen Zustand unter einer gewissen mechanischen Spannung steht. Das Schnappelement 110 ist ferner derart ausgebildet, dass es bei einem Übergang von dem ersten räumlichen Zustand in den zweiten räumlichen Zustand an einem Übergangspunkt ein charakteristisches Geräusch erzeugt. Dieses Geräusch kann ein Knacken sein, welches einer eine Alarmmeldung auslösenden Bedienperson auch auf akustische Weise eine erfolgreiche Alarmauslösung signalisiert. Zwischen dem Schnappelement 110 und der Abdeckhaube 104 befindet sich unmittelbar unter der Abdeckhaube 104 ein Auslöseelement 130, welches beim Auslösen einer Gefahrmeldung von einer Bedienperson eingedrückt wird. Das Auslöseelement 130 weist Markierungen auf, die im Gefahrenfall ein zielsicheres Eindrücken des Auslöseelements 130 erleichtern sollen. Unterhalb des Auslöseelements 130 ist ein Rahmen 135 vorgesehen. In diesen wird bei der Montage des Notrufschalters 100 das Auslöseelement 130 positionsgenau eingelegt. Zwischen dem Rahmen 135 und dem Schnappelement 110 ist noch ein Anzeigeelement 160 angeordnet. Das Anzeigeelement 160 dient, wie nachfolgend noch genauer erläutert werden wird, einem sichtbar Machen der Information, ob mit dem Notrufschalter 100 bereits eine Gefahrmeldung ausgelöst wurde. Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Notrufschalter 100 um einen rückstellbaren Notrufschalter. Zur Rückstellung ist in dem Chassis 106 ferner eine Öffnung 106b vorgesehen, durch welche ein als Schlüssel ausgebildetes Rückstellwerkzeug 120 eingeführt werden kann. Die Rückstellung des Notrufschalters 100, d. h. das Überführen des Schnappelements 110 von dem zweiten räumlichen Zustand in den ersten räumlichen Zustand, erfolgt mittels einer Drehung des in die Öffnung 106b eingeführten Schlüssels 120. Dabei verschiebt ein Bart 120a des Schlüssels 120 ein keilartiges Element 122, welches wiederum einen Rückstellhebel 124 von der Seite an das Schnappelement 110 herandrückt. Dadurch wird das Schnappelement 110 in seinen energetisch günstigeren, d. h. mit einer geringeren mechanischen Spannung versehenen, ersten räumlichen Zustand überführt. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt das Auslösen des Notrufschalters 100 durch ein senkrechtes Drücken einer Bedienperson auf das Auslöseelement 130. Dieses wird daraufhin durchgebogen und betätigt unmittelbar das Schnappelement 110, das mit einem hörbaren markanten Knackgeräusch sofort in seine gespannte Position nach innen springt. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel legt es dabei einen Weg von ca. 2 mm zurück. Die dafür benötigte Auslösekraft beträgt 25N +/- 3N und erfüllt damit die gesetzliche Vorschrift EN 54-11. Das Schnappelement 110 betätigt seinerseits einen in den Durch die Bewegung des Auslöselements 130 wird die Alarmanzeige 160 ebenfalls unmittelbar aktiviert und die Indikation Alarm wird gut und verständlich interpretierbar am Notrufschalter 100 angezeigt. Die Rückstellung des Alarms bzw. des Notrufschalters 100 erfolgt mit dem als Schlüssel ausgebildeten Spezialwerkzeug 120. Mit dem Einschieben des Schlüssels 120 in die Öffnung 106b und einer anschließenden Drehung um 90° wird über das keilartige Element 122 und den Rückstellhebel 124 das Schnappelement 110 in seine Ausgangsposition zurück gestellt. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel genügt eine Rückstellkraft von ca. 15 N um das Schnappelement 110, welches unter Spannung im Zustand "Alarm" verharrt, in seine Ausgangsposition zurück zu bringen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem bistabilen Schnappelement 110 nicht um eine Feder im klassischen Sinn handelt. Das bistabile Schnappelement 110 kann vielmehr als eine metallische Membran bezeichnet werden. Dabei ist der erste räumliche Zustand der Membran durch eine erste Ausbeulung der Membran und der zweite räumliche Zustand durch eine der ersten Ausbeulung entgegen gesetzte zweite Ausbeulung gekennzeichnet. Für das Schnappelement 110 gibt es demzufolge zwei definierte Zustände. Im ersten Normalzustand ist die Membran entspannt und weist eine Beulung nach außen auf. Das Schnappelement 110 ist bereit für eine Alarmauslösung. Im zweiten Zustand steht die Membran unter Spannung und weist eine Beulung nach innen auf. Das beschriebene Schnappelement 210 stellt somit ein deckelartiges Metallteil dar, welches an seiner Seitenwand 214 Schlitze 214a aufweist, die sich in Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel wird durch einen Druck senkrecht von oben auf das Schnappelement 210 die Ausbeulung 212a um ca. 2 mm nach innen bewegt. Diese Bewegung kann dann mit einem Schaltvorgang eines beispielsweise als Tastschalter ausgebildeten elektrischen Schalters gekoppelt werden. Die beschriebene räumliche Umkehrung der Ausbeulung 212a erfolgt ab einem definierten Übergangspunkt sprungartig. Dabei entsteht durch das Schnappelement 210 selbst ein deutlich hörbares Knackgeräusch. Dieses Knackgeräusch kann einer Bedienperson das korrekte Auslösen einer Alarmmeldung auch akustisch anzeigen. Durch die Formgebung und die Dimensionierung des Durchmessers sowie der Materialstärke des Schnappelements 210 kann die durch die Norm 54-11 vorgegebene Auslösekraft von 25N +/- 3N problemlos eingestellt werden. Die Wie aus den Durch das Einstecken des Schlüssels 320 und der anschliessenden Drehung um 90° nach rechts wird von dem Schlüsselbart 320a ein keilartiges Element 322 auf einen Rückstellhebel 324 geschoben. Dieser Rückstellhebel 324 wird dann seitlich gegen das Schnappelement 310 gedrückt. Durch diese seitliche Druckeinwirkung wird das gespannte Schnappelement 310 in seinen weitgehend entspannten Ausgangszustand überführt. Das Spezialwerkzeug 320 ist derart geformt, dass es nicht möglich ist mit einem anderen Gegenstand als mit dem Spezialwerkzeug 320 den Notrufschalter zurück zu stellen. Damit ist die Forderung der gesetzlichen Vorschrift Norm EN 54-11 erfüllt, wonach eine Rückstellung nur durch befugte Personen erfolgen darf, welche exklusiv im Besitz des Spezialwerkzeugs 320 sind. Wie aus Bevorzugt weist der Schlüssel 420 eine kleine Formgebung auf, so dass der Schlüssel jederzeit durch ein Bedienpersonal mitgeführt werden kann. Ferner sind die beiden Nocken 420b hinsichtlich ihrer Formgebung und ihrer Beabstandung einmalig, so dass es nicht möglich ist mit einem anderen herkömmlichen Gegenstand als mit dem mitgelieferten Schlüssel 420 den Notrufschalter zu öffnen und/oder zurück zu stellen. Somit ist die Forderung der Norm EN 54-11 nach Rückstellung nur mit einem speziellem Schlüssel erfüllt. Zwischen einem Auslöseelement 530, auf welches eine Bedienperson beim Auslösen einer Gefahrmeldung drückt, und dem Schnappelement 510 befindet sich noch ein Halteelement 552, welches mehrere Positionierecken 552a aufweist. Eine Glasscheibe 550, welche beim Auslösen einer Gefahrmeldung zerstört werden muss, befindet sich unmittelbar auf dem Halteelement 552. Die relative Position zwischen Glasscheibe 550 und Halteelement 552 ist durch die Positionierecken 552a bestimmt. In Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Testauslösung des Notrufschalters 500 mittels eines Auslösewerkzeug 540, welches entlang einer Verschieberichtung 540a zwischen das Schnappelement 510 und das Halteelement 552 eingeschoben wird. Dabei wird ohne ein Zerbrechen der Glasscheibe 550 das Schnappelement 510 von dem entspannten ersten räumlichen Zustand in den gespannten zweiten räumlichen Zustand überführt. Nach einer erfolgreichen Testauslösung kann das Auslösewerkzeug 540 wieder entfernt werden. Nachfolgend kann das Schnappelement 510 durch eine Drehung des Schlüssels 520 wieder in seinen Ausgangszustand gebracht werden, so dass der Notrufschalter wieder normal funktionsbereit ist. Die Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Anzeigeelement 660 an seiner Oberseite eine plane Grenzfläche auf. Das Anzeigeelement 660 ist aus einem optisch transparenten Material gefertigt, so dass ein Beobachter, welcher das Anzeigeelement 660 entlang einer Blickrichtung 670a beobachtet, in das Innere des Anzeigeelements 660 blicken kann. An der Unterseite weist das Anzeigeelement 660 eine starke Strukturierung auf. Die Strukturierung umfasst dabei Prismen 662 und Aussparungen 664. Ferner sind innere Indikatorelemente 666 und zwei äußere Indikatorelemente 667 vorgesehen, welche hinsichtlich ihrer Farbgebung einen starken Kontrast aufweisen. Wie aus den Wie aus In der in In der in Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikatorelemente auch eine unterschiedliche Farbgebung aufweisen können. In diesem Fall wird für einen Beobachter in dem Blickfeld 672b ein farblich strukturiertes Muster zu erkennen sein. Die beschriebene optische Alarmanzeige hat den Vorteil, dass für ein deutliches sichtbar Machen des Zustands eines Notrufschalters abgesehen von dem optischen Anzeigeelement 660 keinerlei zusätzliche bewegliche Elemente erforderlich sind. Außerdem sind auf vorteilhafte Weise für die Anzeige auch keine elektrischen bzw. optoelektronischen Bauteile erforderlich. Die Wie insbesondere aus In der in Wie aus In den In der in In der in Es wird darauf hingewiesen, dass die hier beschriebenen Ausführungsformen lediglich eine beschränkte Auswahl an möglichen Ausführungsvarianten der Erfindung darstellen. So ist es möglich, die Merkmale einzelner Ausführungsformen in geeigneter Weise miteinander zu kombinieren, so dass für den Fachmann mit den hier explizit dargestellten Ausführungsvarianten eine Vielzahl von verschiedenen Ausführungsformen als offensichtlich offenbart anzusehen sind. |