Bedienanordnung

申请号 EP87118217.6 申请日 1987-12-09 公开(公告)号 EP0274670A2 公开(公告)日 1988-07-20
申请人 Blaupunkt-Werke GmbH; 发明人 Strohmeier, Wolfgang;
摘要 Bei einer Bedienanordnung für ein nachrichtentechni­sches Gerät mit mehreren Betriebsarten, insbesondere für einen Radioempfänger mit Kassettentonbandgerät, wobei mehrere Tasten mit mehreren den Betriebsarten zugeordneten Funktionen vorgesehen sind, sind auf drehbaren Scheiben, die den Tasten zugeordnet sind, Zeichen aufgebracht, welche die Funktionen der jewei­ligen Taste betreffen. Die Scheiben sind mit einem die Funktionen der Tasten umschaltenen Umschaltele­ment gekoppelt, und eine Deckplatte mit Sichtfen­stern ist vorgesehen, welche die Zeichen der jeweils eingestellten Funktion freigeben. Vorzugsweise ist jeweils eine Taste mit der ihr zugeordneten drehba­ren Scheibe einstückig und gleichachsig hergestellt.
权利要求 1. Bedienanordnung für ein nachrichtentechni­sches Gerät mit mehreren Betriebsarten, insbesondere für einen Radioempfänger mit Kassettentonbandgerät, wobei mehrere Tasten mit mehreren den Betriebsarten zugeordneten Funktionen vorgesehen sind, dadurch ge­kennzeichnet,
daß auf drehbaren Scheiben (14, 15, 16), die den Tasten (11, 12, 13) zugeordnet sind, Zeichen aufge­bracht sind, welche die Funktionen der jeweiligen Taste (11, 12, 13) betreffen,
daß die Scheiben (14, 15, 16) mit einem die Funkti­onen der Tasten (11, 12, 13) umschaltenen Umschalt­element (20) gekoppelt sind und
daß eine Deckplatte (7) mit Sichtfenstern (21) vorge­sehen ist, welche die Zeichen der jeweils eingestell­ten Funktion freigeben.
2. Bedienanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils eine Taste (11, 12, 13) mit der ihr zuge­ordneten drehbaren Scheibe (14, 15, 16) einstückig und gleichachsig hergestellt ist.
3. Bedienanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheiben (14, 15, 16) als Stirnräder ausge­bildet sind und mit dem Umschaltelement (20) und gegebenenfalls untereinander im Eingriff stehen.
4. Bedienanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tasten (11, 12, 13) drehbar und axial ver­schiebbar in der Deckplatte (7) und in einem Gehäuse­teil (6) gelagert sind.
5. Bedienanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseteil (6) Aussparungen (22) zur Auf­nahme der drehbaren Scheiben (14, 15, 16) enthält, daß die Aussparungen derart tief sind, daß sie eine axiale Bewegung der Tasten (11, 12, 13) und Scheiben (14, 15, 16) zulassen, und
daß das Gehäuseteil (6) zwischen den Aussparungen eine Ebene (4) zur Auflage und gegebenenfalls Kle­bung der Deckplatte (7) aufweist.
6. Bedienanordnung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tasten (11, 12, 13) in einem quadratischen Raster angeordnet sind.
7. Bedienanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Umschaltelement eine weitere als Stirnrad ausgebildete Scheibe (20) umfaßt, welche mit Bezeich­nungen für die Betriebsarten versehen ist.
8. Bedienanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die weitere Scheibe (20) seitlich aus dem Ge­häuse (2, 6) derart herausragt, daß sie als Rändel­rad bedienbar ist.
9. Bedienanordnung nach einem der vorherge­henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tasten (11, 12, 13) mit ihren in das Gehäuse (2, 6) gerichteten Enden auf einer an sich bekann­ten, Kontakte tragenden Gummimatte (9), aufliegen, welche mit einer Leiterplatte (5) verbunden ist.
10. Bedienanordnung nach einem der vorherge­henden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine Ausbildung als Fernbedienanordnung.
说明书全文

Die Erfindung geht aus von einer Bedienanordnung nach der Gattung des Hauptanspruchs.

Mit zunehmender Weiterentwicklung von nachrichten­technischen Geräten, wie beispielsweise Autoradios, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, wächst die Zahl der notwendigen Stellteile. Da auf den Frontplatten der Geräte bzw. der dazugehörigen Fernbedienungsgeber nur eine begrenzte Fläche zur Verfügung steht, wer­den den Stellteilen häufig mehrere Funktionen zuge­ordnet. Die Funktion der einzelnen Stellteile wird dann je nach Betriebsart des Gerätes umgeschaltet. So werden beispielsweise bei einem bekannten Auto­radio mit eingebautem Kassettentonbandgerät mehreren Stellteilen beim Empfang eines Senders andere Funk­tionen zugeordnet, als bei der Wiedergabe einer Kas­sette. Zur Erläuterung der einzelnen Stellglieder sind bei bekannten Bedienanordnungen Mehrfach-Be­druckungen vorgesehen. Dabei können die den verschie­denen Betriebsarten zugeordneten Bedruckungen ver­ schiedene Farben aufweisen oder durch elektrische Steuerung hervorgehoben werden (elektrische Wechsel­bedruckung).

Die bekannten Bedienanordnungen haben jedoch den Nachteil, daß bei einer statischen Mehrfach-Bedruk­kung die Übersichtlichkeit mangelhaft ist und daß eine Wechselbedruckung durch starkes Auflicht häufig nicht sichtbar ist und außerdem zusätzliche Energie benötigt.

Die erfindungsgemäße Bedienanordnung mit den kenn­zeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demge­genüber den Vorteil, daß lediglich die jeweils für eine Betriebsart gültigen Bedruckungen sichtbar sind und daß keine zusätzliche Energie zur Steuerung einer Wechselbedruckung erforderlich ist.

Als weiterer Vorteil ist anzusehen, daß auch bei einer großen Anzahl von Funktionen ein kleiner Fern­bedienungsgeber möglich ist, der bei Nichtgebrauch wenig Raum einnimmt und bei Gebrauch gut in einer Hand zu halten und dabei mit Fingern der gleichen Hand zu bedienen ist.

Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnah­men sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesse­rungen der im Hauptanspruch angegebenen Erfindung möglich. Dabei ermöglicht ein Verfahren zur Herstel­lung der erfindungsgemäßen Bedienanordnung das Bedrucken der Scheiben mit nur einem Druckvorgang.

Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeich­nung an Hand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:

  • Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel mit teilweise entfernter Deckplatte,
  • Fig. 2 einen Schnitt durch das erste Ausführungs beispiel,
  • Fig. 3 eine Ansicht des ersten Ausführungsbeispiels bei der Einstellung einer ersten Betriebsart,
  • Fig. 4 das erste Ausführungsbeispiel bei der Ein­stellung einer zweiten Betriebsart und
  • Fig. 5 die Ansicht eines zweiten Ausführungsbei­spiels.

Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.

Bei den in den Figuren dargestellten Fernbedienungs­gebern sind lediglich die zum Verständnis der Erfin­dung notwendigen Teile dargestellt. Insbesondere bei der Schnittzeichnung gemäß Fig. 2 sind weitere Tei­le, wie die elektrische Schaltung, Batterien und ein Infrarotsender nicht dargestellt, da diese Teile an sich bekannt sind und zum Verständnis der Erfindung nicht erläutert zu werden brauchen. Der in den Figu­ren 1 bis 4 dargestellte Fernbedienungsgeber umfaßt ein IR-durchlässiges Fenster 1 zum Austritt der Infrarotstrahlen, ein Gehäuseunterteil 2 und ein Gehäuseoberteil 6. Das Gehäuseoberteil 6 weist Aus­ sparungen 22 und Bohrungen 23 auf, in welche Tasten mit jeweils angeformter Scheibe eingelegt sind.

In der Schnittzeichnung nach Fig. 2 sind von den Tasten lediglich drei Tasten 11, 12, 13 dargestellt, wobei die Taste 11 geschnitten ist. Die Scheiben 14, 15, 16 der Tasten 11 weisen Stirnverzahnungen auf, welche ineinandergreifen. Über ein weiteres Zahnrad 17 ist die Scheibe 18 der Taste 19 mit einem zur Umschaltung dienenden Rad 20 gekoppelt. Das Rad 20 ragt über das Gehäuseoberteil 6 seitlich heraus, so daß es leicht mit einem Finger um 90° gedreht werden kann. Damit wird die Betriebsart des zugeordneten Gerätes umgeschaltet - im dargestellten Beispiel ein Autoradio mit Kassettentonbandgerät von der Betriebs­art AR = Autoradio auf die Betriebsart CR = Kasset­tentonbandgerät. Die ausgesendeten IR-Signale werden dabei entsprechend geändert.

Mit diesem Umschaltvorgang, der auch in nicht darge­stellter Weise die entsprechenden elektrischen Funk­tionen auslöst, werden die Scheiben jeweils derart gedreht, daß die zugehörigen Beschriftungen in den Fenstern 21 der Deckplatte 7 erscheinen. Die Deck­platte 7 ist aus klarem Werkstoff, beispielsweise Acrylglas, hergestellt und derart bedruckt, daß die Fenster 21 frei bleiben. Die Deckplatte 7 weist Löcher auf, die als Lagerung für die Tasten 11, 12, 13 dienen. Eine weitere Lagerung der Tasten 11, 12, 13 erfolgt im Gehäuseoberteil 2. Die Lager sind der­art ausgebildet, daß sowohl eine Drehung der Tasten als auch eine axiale Verschiebung erfolgen kann. Dabei können die Wellen der Tasten als Spreizwelle ausgebildet sein, so daß eine axiale Klippsrastung erfolgt.

Die für die Scheiben 14, 15, 16, 17 vorgesehenen Aussparungen 22 des Gehäuseoberteils 6 sind derart tief, daß die Scheiben und damit die Tasten den zur Betätigung erforderlichen axialen Weg zurücklegen können. Mit ihren nach innen gerichteten Enden lie­gen die Tasten 11, 12, 13 auf einer Gummimatte 9 auf, welche zusammen mit einer Leiterplatte 5 Kontak­te zur Auslösung der entsprechenden Bedienfunktion tragt Die zwischen den Aussparungen 22 verbleiben­den Flächen 4 des Gehäuseoberteils 6 bilden eine Ebene, auf welcher die Deckplatte 7 aufliegt und gegebenenfalls festgeklebt werden kann.

Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Betriebsarten vorgesehen, wobei die Scheiben jeweils um 90° gedreht werden. Es ist jedoch auch im Rahmen der Erfindung möglich, mehr als zwei Betriebsarten vorzusehen und die Scheiben entsprechend zu bedruk­ken.

Während bei dem in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Fernbedienungsgeber die Tasten in drei Reihen ange­ordnet sind, zeigt Fig. 5 einen Fernbedienungsgeber mit zwei Tastenreihen.

Beide Ausführungsbeispiele weisen außer denjenigen Tasten, welchen mehrere Funktionen zugeordnet sind, Tasten auf, welche nicht umschaltbar sind. Dieses sind beispielsweise die mit Ziffern bezeichneten Stationstasten 23 sowie Wippen 24 zur Einstellung der akustischen Wiedergabeparameter wie Lautstärke usw.

QQ群二维码
意见反馈