VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG EINES TRAGBAREN DATENTRÄGERS |
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申请号 | EP06791507.4 | 申请日 | 2006-04-28 | 公开(公告)号 | EP1877967B1 | 公开(公告)日 | 2014-05-14 |
申请人 | Giesecke & Devrient GmbH; | 发明人 | SCHRÖDER, Sönke; JANSEN, Jens; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers. Weiterhin betrifft die Erfindung einen tragbaren Datenträger. Im Rahmen des Herstellungsprozesses für einen tragbaren Datenträger besteht eine übliche Vorgehensweise darin, eine elektronische Schaltung ganz oder teilweise mit einem Material, insbesondere mit einem Kunststoffmaterial zu umgeben. Bei der elektronischen Schaltung handelt es sich in der Regel um einen integrierten Schaltkreis, insbesondere um einen Mikrocontroller. Je nach dem Anwendungsgebiet, für das die tragbaren Datenträger vorgesehen sind, werden die tragbaren Datenträger jeweils zusätzlich zur elektronischen Schaltung mit weiteren Komponenten ausgestattet, insbesondere auch mit einem oder mehreren Schalteinrichtungen. Aufgrund ihrer flachen Bauweise und der niedrigen Herstellungskosten eignen sich für diesen Zweck Folientaster besonders gut. Es ist bereits bekannt, zur Herstellung eines Folientasters einzelne Folienlagen, zwischen denen ein Schaltkontakt realisiert werden soll, übereinander zu schichten und kalt miteinander zu verkleben. Dabei wird zwischen zwei elektrisch leitende Schaltfolien eine gelochte und elektrisch isolierende Zwischenfolie angeordnet, die als Abstandshalter dient und verhindert, dass sich die Schaltfolien im Ruhezustand des Folientasters berühren. Die Zwischenfolie bewirkt somit, dass der Folientaster im Ruhezustand geöffnet ist. Durch Ausübung eines Drucks auf wenigstens eine der beiden Schaltfolien im Bereich der Lochung der Zwischenfolie wird die Schaltfolie deformiert und ein elektrischer Kontakt zwischen den beiden Schaltfolien hergestellt. Infolge ihrer Elastizität nimmt die Schaltfolie wieder ihre ursprüngliche Form an, sobald der Druck nicht mehr vorhanden ist. Dadurch wird der elektrische Kontakt zwischen den beiden Schaltfolien wieder unterbrochen. Der Folientaster ist somit nur während der Ausübung eines Drucks auf wenigstens eine der beiden Schaltfolien geschlossen. Der bekannte Folientaster kann vielfältig eingesetzt werden und hat sich gut bewährt. Allerdings ist die bekannte Vorgehensweise bei der Herstellung des Folientasters beispielsweise dann nicht anwendbar, wenn die Folien durch Heißlamination miteinander verbunden werden sollen, da die bei der Heißlamination auftretende Materialerweichung dazu führen würde, dass die Lochung der Zwischenfolie ausgefüllt würde und dadurch die Funktion des Folientasters beeinträchtigt wäre. Die Heißlamination wird aber gerade bei der Herstellung von tragbaren Datenträgern, insbesondere von Chipkarten, häufig eingesetzt, da sich damit eine untrennbare Verbindung der bei der Herstellung verwendeten Folien erzielen lässt. Zwar ist es auch möglich, tragbare Datenträger mittels Kaltverklebung herzustellen und dadurch eine Kompatibilität mit der bekannten Herstellungsweise des Folientasters zu erreichen. Allerdings lässt sich die durch die Heißlamination realisierte Untrennbarkeit der einzelnen Folien durch Kaltverklebung nicht erreichen. Der nächstliegende Stand der Technik Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung eines tragbaren Datenträgers mit wenigstens einer Schalteinrichtung möglichst optimal zu gestalten und insbesondere auch den Einsatz von materialerweichenden Fertigungstechniken zur Herstellung des tragbaren Datenträgers zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird durch ein Herstellungsverfahren mit der Merkmalskombination des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Verfahren bezieht sich auf die Herstellung eines tragbaren Datenträgers gemäß Anspruch 1. Die Ausgestaltung hat den Vorteil, dass ein in Heißlamination hergestellter tragbarer Datenträger mit einer kostengünstigen und sehr flach bauenden Schalteinrichtung ausgerüstet wird. Durch die Heißlamination sind die Kunststoffteile, aus denen der tragbare Datenträger besteht, untrennbar miteinander verbunden. Ein weiterer Vorteil der Heißlamination besteht darin, dass eine qualitativ hochwertige Oberfläche des Körpers ausgebildet werden kann. Die Schalteinrichtung wird vorzugsweise als ein mechanischer Taster ausgebildet, da bei tragbaren Datenträgern insbesondere ein Bedarf an Tastern besteht. Bei der Ausbildung der Kavität kann wenigstens ein elektrisch leitender Bereich freigelegt, der mit der elektronischen Schaltung verbunden ist. Dadurch können ohne zusätzlichen Aufwand Vorbereitungen zum Anschließen der Schalteinrichtung an die elektronische Schaltung getroffen werden. Weiter werden im Bereich der Kavität Schaltkontakte freigelegt oder ausgebildet. Auf Basis dieser Schaltkontakte kann dann die Schalteinrichtung hergestellt werden. Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird innerhalb der Kavität ein elastisch deformierbares Element angeordnet. Dieses Element kann beispielsweise dazu dienen eine taktile Rückmeldung beim Betätigen der Schalteinrichtung zu erzeugen. Beispielsweise um ein Verrutschen des elastisch deformierbaren Elements zu verhindern, kann das elastisch deformierbare Element in die Kavität eingeklebt werden. Die Kavität wird vorzugsweise mit einem Deckel verschlossen. Insbesondere wird der Deckel elastisch deformierbar ausgebildet. Auf diese Weise wird eine Betätigung der Schalteinrichtung mit Hilfe des Deckels ermöglicht. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Geometrie der Kavität so gewählt wird, dass die Schaltkontakte durch eine elastische Deformation des Deckels elektrisch miteinander verbunden werden können. Dadurch lässt sich eine sehr einfach gestaltete und kompakte Schalteinrichtung herstellen. Wenn die Unterseite des Deckels elektrisch leitend ausgelegt wird, kann der Taster ohne taktiles Element ausgeführt sein. Besonders effizient lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren gestalten, wenn das elastisch deformierbare Element und/oder der Deckel einem flachstückartigen Halbzeug entnommen werden. Dabei besteht zudem die Möglichkeit, einen Verfahrensschritt dadurch einzusparen, dass das elastisch deformierbare Element und der Deckel in Form einer dauerhaft miteinander verbundenen Einheit verarbeitet werden. Eine separate Handhabung des elastisch deformierbaren Elements und des Deckels entfällt somit. Bei einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Vielzahl von Kavitäten in den Körper eingearbeitet. In diesem Fall ist es im Hinblick auf eine effiziente Herstellung von Vorteil, wenn mehrere Kavitäten durch einen gemeinsamen Deckel verschlossen werden. Ist die elektronische Schaltung nicht durch eine berührende Kontaktierung von außerhalb des tragbaren Datentragers zugänglich, wird der tragbare Datenträger vorzugsweise mit einer Rücksetzeinrichtung ausgerüstet, die von außerhalb des tragbaren Datenträgers betätigbar ist und mit deren Hilfe eine Überführung der elektronischen Schaltung in einen definierten Zustand auslösbar ist. Dieser weitere Aspekt der Erfindung birgt den Vorteil, dass der tragbare Datenträger nicht unbrauchbar wird, wenn die elektronische Schaltung in einen undefinierten Zustand versetzt wird. Dabei können der Aufbau des tragbaren Datenträgers und der Herstellungsprozess weitgehend beibehalten werden. Es ist lediglich erforderlich, den tragbaren Datenträger mit der Rücksetzeinrichtung auszurüsten. Die Schalteinrichtung ist vorzugsweise als ein mechanischer Taster ausgebildet. Innerhalb der Kavität kann ein elastisch deformierbares Element angeordnet sein und die Kavität kann mit einem elastisch deformierbaren Deckel verschlossen sein. Bei einer Variante ist die Schalteinrichtung des tragbaren Datenträgers so ausgebildet, dass sie durch Deformation des tragbaren Datenträgers betätigbar ist. Dies ermöglicht eine Betätigung der Schalteinrichtung über die Handhabung des tragbaren Datenträgers. Weiterhin kann der erfindungsgemäße tragbare Datenträger so ausgebildet sein, dass die Position der Schalteinrichtung von außerhalb des tragbaren Datenträgers nicht erkennbar ist. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn eine Betätigung durch den Inhaber des tragbaren Datenträgers möglichst unterbleiben soll. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Schalteinrichtung mehrere Betätigungsmodi aufweist. Dies hat den Vorteil, dass mit derselben Schalteinrichtung unterschiedliche Ereignisse auslösbar sind. Die Betätigungsmodi können beispielsweise über die Stärke der Betätigung auswählbar sein. Ebenso ist es aber auch möglich, dass mehrere Schalteinrichtungen vorgesehen sind. Der tragbare Datenträger kann so ausgebildet sein, dass die elektronische Schaltung nicht durch eine berührende Kontaktierung von außerhalb des tragbaren Datenträgers zugänglich ist. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn eine von außerhalb des tragbaren Datenträgers betätigbare Rücksetzeinrichtung zur Überführung der elektronischen Schaltung in einen definierten Zustand vorgesehen ist. Beispielsweise kann die Schalteinrichtung als Rücksetzeinrichtung vorgesehen sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass eine weitere elektronische Schaltung als Rücksetzeinrichtung vorgesehen ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die weitere elektronische Schaltung ohnehin vorhanden ist. Der erfindungsgemäße tragbarer Datenträger ist vorzugsweise als eine Chipkarte ausgebildet. Schließlich betrifft eine Ausgestaltung ein flachstuckartiges Halbzeug zur Herstellung der Schalteinrichtungen der erfindungsgemäßen Datenträger. Das Halbzeug zeichnet sich dadurch aus, dass es eine Vielzahl von elastisch deformierbaren Elementen zum Einsetzen in die Kavitäten der tragbaren Datenträger und/oder eine Vielzahl von Deckeln zum Verschließen der Kavitäten aufweist. Das Halbzeug hat den Vorteil, dass es eine effiziente Zuführung der für die Herstellung der Schalteinrichtungen benötigten Komponenten ermöglicht. Vorzugsweise ist das Halbzeug als ein Band ausgebildet. Bei einem Ausführungsbeispiel ist das Halbzeug als ein Metallband ausgebildet, das eine Vielzahl vorgefertigter, noch miteinander verbundener elastisch deformierbarer Elemente als integrale Bestandteile des Metallbands aufweist. Dies hat den Vorteil, dass kein zusätzliches Trägermaterial benötigt wird. Die elastisch deformierbaren Elemente können beispielsweise durch Ausstanzen aus dem Metallband vereinzelt werden. Ebenso ist es aber auch möglich, dass das Halbzeug als ein Trägerband ausgebildet ist, auf das die elastisch deformierbaren Elemente abziehbar aufgeklebt sind. Insbesondere können die elastisch deformierbaren Elemente mittels Klebeelementen, die der Fixierung der elastisch deformierbaren Elemente in den Kavitäten dienen, auf das Trägerband aufgeklebt sein. Dadurch vereinfacht sich die Herstellung und es verringert sich das Risiko, fehlerhafte Schalteinrichtungen zu produzieren. Außerdem kann das Halbzeug als ein Kunststoffband zum Ausstanzen der Deckel ausgebildet sein. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn auf dem Kunststoffband eine Vielzahl von elastisch deformierbaren Elementen angeordnet ist, die dauerhaft mit dem Kunststoffband verbunden sind. Dies ermöglicht es, die Deckel und die elastisch deformierbaren Elemente nach der Ausstanzung aus dem Kunststoffband jeweils als eine Einheit zu handhaben. Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert, bei denen der tragbare Datenträger jeweils als eine Chipkarte ausgebildet ist. Die Erfindung ist allerdings nicht auf Chipkarten beschränkt, sondern bezieht sich gleichermaßen auch auf andere tragbare Datenträger. Dabei ist als ein tragbarer Datenträger im Sinn der Erfindung ein Rechnersystem anzusehen, bei dem die Ressourcen, d.h. Speicherressourcen und/oder Rechenkapazität (Rechenleistung) begrenzt sind, z.B. eine Chipkarte (Smart Card, Mikroprozessor-Chipkarte) oder ein Token oder ein Chipmodul zum Einbau in eine Chipkarte oder in ein Token. Der tragbare Datenträger hat einen Körper, in dem eine CPU (ein Mikroprozessor) angeordnet ist, und der jede beliebige standardisierte oder nicht standardisierte Gestalt haben kann, beispielsweise die Gestalt einer flachen Chipkarte ohne Norm oder nach einer Norm wie z.B. ISO 7810 (z.B. ID-1, ID-00, ID-000) oder die eines volumigen Tokens. Der tragbare Datenträger kann weiter eine oder mehrere beliebige Schnittstellen für kontaktlose und/oder kontaktbehaftete Kommunikation mit einem Lesegerät oder Datenverarbeitungssystem (z.B. Personal Computer, Workstation, Server) haben. Es zeigen:
Die Chipkarte 1 weist einen Kartenkörper 2 auf, der bzgl. seiner Abmessungen gemäß der Norm ISO/IEC 7810 ausgebildet sein kann und beim dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer unteren Halbschale 3 und einer oberen Halbschale 4 zusammengesetzt ist. Die Halbschalen 3 und 4 sind vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt. Zwischen den Halbschalen 3 und 4 ist eine flexible Leiterplatte 5 mit einem ersten Mikrocontroller 6, einer Batterie 7, einem Taster 8 und einer Anzeigeeinrichtung 9 angeordnet. Der Taster 8 ist nur symbolisch dargestellt und wird auf die anhand der In einer zweistufig ausgebildeten Vertiefung 10 in der oberen Halbschale 4 ist ein Chipmodul 11 angeordnet und über elektrische Verbindungselemente 12 mit der Leiterplatte 5 verbunden. Die elektrischen Verbindungselemente 12 können insbesondere als "Flexible Bumps" ausgebildet sein, die einen gewissen Spielraum bei der Positionierung des Chipmoduls 11 zulassen, so dass das Chipmodul 11 bündig zur Oberfläche des Kartenkörpers 2 ausgerichtet werden kann. Zur mechanischen Fixierung ist das Chipmodul 11 mit dem Kartenkörper 2 verklebt. Das Chipmodul 11 weist einen zweiten Mikrocontroller 13 auf, in dem beispielsweise eine Anwendungssoftware der Chipkarte 1 implementiert ist. Die Verbindungselemente 12 können alternativ auch seitlich beabstandet zum Mikrokontroller 13 zwischen dem Chipmodul 11 und der Leiterplatte 5 angeordnet sein. Weiterhin kann das Chipmodul 11 ein Kontaktfeld 14 aufweisen, das von einem nicht figürlich dargestellten externen Gerät insbesondere für eine Datenübertragung berührend kontaktierbar ist. Das Kontaktfeld 14 kann aber auch entfallen, wenn ausschließlich eine kontaktlose Datenübertragung vorgesehen ist. Der erste Mikrocontroller 6 dient beim dargestellten Ausführungsbeispiel der Ansteuerung der Anzeigevorrichtung 9, so dass der zweite Mikrocontroller 13 über den ersten Mikrocontroller 6 Zugriff auf die Anzeigevorrichtung 9 hat. Der Taster 8 kann je nach Ausführungsbeispiel unterschiedliche und insbesondere auch mehrere Aufgaben übernehmen. Beispielsweise kann der Taster 8 der Aktivierung der Anzeigevorrichtung 9 dienen. Alternativ dazu oder zusätzlich kann der Taster 8 dazu dienen, den ersten Mikrocontroller 6 in einen definierten Zustand zurückzusetzen. Eine derartige Maßnahme ist erforderlich, wenn der erste Mikrocontroller 6 beispielsweise durch elektrostatische Aufladungseffekte in einen undefinierten Zustand gebracht wurde. Dies kann insbesondere bei der Herstellung der Chipkarte 1 geschehen. Kommt es tatsächlich zu einem undefinierten Zustand des ersten Mikrocontrollers 6, kann die Chipkarte 1 nur dann ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden, wenn es gelingt, den ersten Mikrocontroller 6 in einen definierten Zustand zurückzusetzen. Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, kann dies im Rahmen der Erfindung mit Hilfe des Tasters 8 oder auch auf andere Weise geschehen. Ebenso kann auch vorgesehen sein, den zweiten Mikrocontroller 13 mit Hilfe des Tasters 8 in einen definierten Zustand zurückzusetzen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel kann der zweite Mikrocontroller 13 allerdings auch über eine berührende Kontaktierung des Kontaktfeldes 14 in einen definierten Zustand zurückgesetzt werden, so dass der Taster 8 hierfür nicht zwingend benötigt wird. Für dieses Ausführungsbeispiel wird daher lediglich das Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 näher beschrieben. Das Zurücksetzen des zweiten Mikrocontrollers 13 kann auf analoge Weise erfolgen. Um ein Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 mit Hilfe des Tasters 8 zu ermöglichen, wird der Taster 8 beispielsweise zwischen Masse und einen nicht figürlich dargestellten Reset-Eingang des ersten Mikrocontrollers 6 geschaltet. Der Reset-Eingang des ersten Mikrocontrollers 6 liegt über einen Pull-up-Widerstand, der ebenfalls nicht figürlich dargestellt ist, auf Versorgungsspannungsniveau. Durch Betätigen des Tasters 8 wird der Reset-Eingang des ersten Mikrocontrollers 6 auf Masse gelegt und nach Beendigung der Tasterbetätigung durch den Pull-up-Widerstand wieder auf Versorgungsspannungsniveau hoch gezogen. Eine derartige Potentialänderung am Reset-Eingang des ersten Mikrocontrollers 6 löst ein Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 aus, so dass sich der erste Mikrocontroller 6 nach dem Betätigen des Tasters 8 in einem definierten Zustand befindet. Wenn der Taster 8 ausschließlich für das Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 vorgesehen ist, kann ein sehr einfach ausgebildeter Taster 8 verwendet werden, der lediglich zwischen einem geöffneten und einem geschlossenen Zustand umgeschaltet werden kann. Diverse Ausführungsbeispiele eines derartigen Tasters 8 werden einschließlich ihrer Herstellung im Folgenden noch näher beschrieben. Der Taster 8 kann so in den Kartenkörper 2 der Chipkarte 1 eingebaut werden, dass er von außen nicht sichtbar ist. In diesem Fall kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Taster 8 nach Fertigstellung der Chipkarte 1 maschinell betätigt wird, um einen durch den Herstellungsprozess gegebenenfalls entstandenen undefinierten Zustand des ersten Mikrocontrollers 6 wieder zu beseitigen. In einer Abwandlung wird der Taster 8 so ausgeführt, dass er durch ein starkes Biegen der Chipkarte 1 betätigt wird. Dies bedeutet, dass der erste Mikrocontroller 6 durch Biegen der Chipkarte 1 zurückgesetzt werden kann. Auch bei dieser Abwandlung kann der Taster 8 beispielsweise nach Fertigstellung der Chipkarte 1 betätigt werden. Hierzu wird die Chipkarte 1 über entsprechend angeordnete Transportrollen geführt und dabei gebogen. Alternativ zu einem einfach ausgebildeten Taster 8 kann auch ein Taster 8 eingesetzt werden der zwischen einem geöffneten und zwei verschiedenen geschlossenen Zuständen umgeschaltet werden kann. Der erste geschlossene Zustand wird durch mäßigen Druck auf den Taster 8 erreicht. In den zweiten geschlossenen Zustand wird der Taster 8 durch einen entsprechend stärkeren Druck versetzt. Dabei ist der Taster 8 beispielsweise derart angeschlossen, dass im ersten geschlossenen Zustand die Anzeigevorrichtung 9 aktiviert wird und im zweiten geschlossenen Zustand ein Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 ausgelöst wird. Durch Verwendung eines derartigen zweistufigen Tasters 8 kann somit ein andernfalls erforderlicher zusätzlicher Taster 8 eingespart werden. In den Fällen, in denen ein Taster 8 ohnehin vorgesehen ist, ist zur Realisierung einer Chipkarte 1 mit Rücksetzmöglichkeit der vorgesehene Taster 8 lediglich durch einen zweistufigen Taster 8 zu ersetzen. Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, den ersten Mikrocontroller 6 ohne die Hilfe des Tasters 8 zurückzusetzen, so dass der Taster 8 für andere Zwecke eingesetzt werden kann. Für das Zurücksetzen ist dann anstelle des Tasters 8 ein Sensor vorgesehen, der beispielsweise als ein Infrarot-Sensor ausgebildet ist und in gleicher Weise, wie für den Taster 8 beschrieben, angeschlossen ist. Der Sensor befindet sich vorzugsweise im Inneren des Kartenkörpers 2. Wenn der Sensor mit Infrarot-Strahlung oberhalb eines Schwellwerts bestrahlt wird, löst er ein Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 aus. Der Schwellwert wird dabei so gewählt, dass er durch das übliche Umgebungslicht nicht überschritten wird. Erst durch Einwirkung starker Infrarot-Strahlung wird der Schwellwert überschritten. Dabei kann zur Erzielung einer ausreichenden Strahlungsintensität eine Fokussierung der Infrarot-Strahlung vorgesehen werden. Als Sensor kann beispielsweise auch eine Solarzelle, ein lichtempfindlicher Widerstand (LDR) usw. verwendet werden. Weiterhin ist es auch möglich, den ersten Mikrocontroller 6 mit Hilfe des zweiten Mikrocontrollers 13 zurückzusetzen, so dass für das Zurücksetzen weder ein Taster 8 noch ein Sensor benötigt wird und wiederum die Möglichkeit besteht, den Taster 8 für andere Zwecke einzusetzen. Diese Variante kann mit Hilfe eines zweiten Mikrocontrollers 13 realisiert werden, der eine zusätzliche I/O-Leitung aufweist. Diese I/O-Leitung dient dazu, den Reset-Eingang des ersten Mikrocontrollers 6 auf Masse zu legen und dadurch ein Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 auszulösen. Bei dieser Variante wird ein Befehl an den zweiten Mikrocontroller 13 übermittelt, auf den hin der zweite Mikrocontroller 13 ein Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6 auslöst. Der Befehl kann gleichermaßen über eine berührende Kontaktierung der Chipkarte 1 oder kontaktlos übermittelt werden, so dass sich diese Vorgehensweise sowohl für kontaktlose als auch für kontaktbehaftete Chipkarten 1 eignet. Der Kartenkörper 2 der Chipkarte 1 ist aus mehreren Kunststofffolien 15 hergestellt. Bei der dargestellten Variante wurden sieben Kunststofffolien 15 verwendet. Als Material für die Kunststofffolien 15 eignet sich beispielsweise PVC. Zur Herstellung der Chipkarte 1 werden die Kunststofffolien 15 im Bogenformat übereinander gestapelt und durch Heißlamination miteinander verbunden. Zuvor werden auf wenigstens eine der Kunststofffolien 15 Leiterbahnen 16 aufgebracht, beispielsweise durch Bedrucken mit Silberleitpaste. Die Leiterbahnen 16 können zur Ausbildung von elektrischen Verbindungen und auch als Antenne dienen. Bei der Heißlamination erweichen die Kunststofffolien 15 und verschmelzen miteinander. Optional kann dabei ein Laminierkleber eingesetzt werden, der die Kunststofffolien 15 miteinander verbindet. Der Laminierkleber kann beispielsweise in Form dünner Folien eingesetzt werden, die jeweils zwischen benachbarten Kunststofffolien 15 angeordnet werden. Ebenso ist es möglich, die Kunststofffolien 15 mit dem Laminierkleber zu beschichten oder koextrudierte Kunststofffolien 15 zu verwenden. Nach der Heißlamination werden die Chipkarten 1 durch Ausstanzen vereinzelt. Das Chipmodul 11 kann bereits bei der Heißlamination in den Folienstapel eingebunden sein oder nachträglich implantiert werden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel verfügt das Chipmodul 11 über ein Kontaktfeld 14, das bündig mit der Oberfläche des Kartenkörpers 2 abschließt. Zur Ausbildung des Tasters 8 wird eine Kavität 17 in den Kartenkörper 2 gefräst. Die Kavität 17 wird bevorzugt zweistufig ausgebildet, so dass sie eine umlaufende Schulter 18 aufweist. Bei der Ausbildung der Kavität 17 werden im Bereich der Schulter 18 die Leiterbahnen 16, an die der Taster 8 angeschlossen werden soll, freigelegt. Durch eine vor der Heißlamination durchgeführte Ablackierung der an die Leiterbahnen 16 angrenzenden Kunststofffolie 15 im freizulegenden Bereich kann das Freilegen der Leiterbahnen 16 erleichtert und dadurch etwaige Beschädigungen vermieden werden. Am Boden der Kavität 17 wird ein erster Schaltkontakt 19 in Form einer Kreisscheibe beispielsweise durch Aufbringen von Silberleitpaste ausgebildet. Weiterhin wird am Boden der Kavität 17 in entsprechender Weise ein zweiter Schaltkontakt 20 ausgebildet, der die Form eines einseitig offenen Rings aufweist und den ersten Schaltkontakt 19 in einem Abstand konzentrisch umgibt. Der erste Schaltkontakt 19 und der zweite Schaltkontakt 20 sind durch je ein Anschlusselement 21 mit je einer der Leiterbahnen 16 verbunden, die sich bis zum Rand der Kavität 17 erstrecken. Die Anschlusselemente 21 können mittels Silberleitpaste ausgebildet werden, die jeweils streifenförmig auf die Seitenwand der Kavität 17 aufgebracht wird. Ebenso können dünne Metallstreifen für die Anschlusselemente 21 verwendet werden. Um eine zuverlässige elektrische Verbindung zwischen den Anschlusselementen 21 und den Leiterbahnen 16 zu gewährleisten, weisen die Leiterbahnen 16 verbreiterte Anschlussbereiche 22 auf, die beim Ausbilden der Kavität 17 freigelegt werden. In die Kavität 17 wird eine metallische Schnappscheibe 23 eingesetzt, die in eine Aussparung 24 eines Deckels 25 eingreift. Der Deckel 25 besteht aus einer Deckelfolie 26, insbesondere einer FR4-Folie und einer Metallschicht 27, die zur Außenseite des Kartenkörpers 2 hin auf der Deckelfolie 26 ausgebildet ist. Der Deckel 25 wird beispielsweise mittels eines Heißsiegelklebers im Bereich der Schulter 18 der Kavität 17 derart mit dem Kartenkörper 2 verklebt, dass er die Kavität 17 abdeckt und bündig mit der Oberfläche des Kartenkörpers 2 abschließt. Anstelle einer vollständig metallischen Schnappscheibe kann wahlweise auch eine teilweise metallische Schnappscheibe mit Kunststoffdom verwendet werden. Der Taster 8 wird durch Druckausübung auf den Deckel 25 betätigt. Dadurch wölbt sich der Deckel 25 zum Boden der Kavität 17 hin und verschiebt und verformt die Schnappscheibe 23 so, dass diese berührend an beiden Schaltkontakten 19 und 20 anliegt. Somit wird über die Schnappscheibe 23 eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den beiden Schaltkontakten 19 und 20 ausgebildet und dadurch die an die Schaltkontakte 19 und 20 angeschlossenen Leiterbahnen 16 miteinander verbunden. Sobald der Druck auf den Deckel 25 aufgehoben wird, federt dieser infolge seiner eigenen Elastizität und der Elastizität der Schnappscheibe 23 in seine Ausgangslage zurück. Dadurch wird der berührende Kontakt zwischen der Schnappscheibe 23 und den beiden Schaltkontakten 19 und 20 wieder aufgehoben und die über die Schnappscheibe 23 ausgebildete elektrische Verbindung wieder unterbrochen. Durch die Schnappscheibe 23 ist bei Betätigung des Tasters 8 eine taktile Rückmeldung spürbar. Die Ausprägung der taktilen Rückmeldung hängt insbesondere von der Ausbildung der Schnappscheibe 23 und des Deckels 25 ab. Die Schaltkontakte 19 und 20 sind in entsprechender Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel des Tasters 8 geformt und direkt mit den Leiterbahnen 16 verbunden. Die beim ersten Ausführungsbeispiel des Tasters 8 vorhandenen Anschlusselemente 21 und verbreiterten Anschlussbereiche 22 der Leiterbahnen 16 sind beim zweiten Ausführungsbeispiel nicht vorgesehen. Im Übrigen entspricht das zweite Ausführungsbeispiel des Tasters 8 hinsichtlich seiner Ausbildung und Funktionsweise dem ersten Ausführungsbeispiel. Zur Herstellung des dritten Ausführungsbeispiels des Tasters 8 wird auf die bereits beschriebene Weise die Kavität 17 ausgebildet. Dabei werden die verbreiterten Anschlussbereiche 22 der Leiterbahnen 16 im Bereich der Schulter 18 der Kavität 17 freigelegt. Der Boden der Kavität 17 wird mit einer elektrisch leitenden Beschichtung 28 versehen. Alternativ dazu kann die Beschichtung 28 bereits vorhanden sein und durch die Ausbildung der Kavität 17 freigelegt werden. Der Deckel 25 weist auf seiner der Kavität 17 zugewandten Seite die beiden Schaltkontakte 19 und 20 auf, die als zueinander benachbarte Segmente einer Kreisscheibe ausgebildet sind und in einem Abstand zueinander angeordnet sind. Der Deckel 25 wird mittels eines anisotropen Leitklebers im Bereich der Schulter 18 der Kavität 17 mit dem Kartenkörper 2 verklebt. Durch den anisotropen Leitkleber wird eine elektrisch leitende Verbindung lediglich in einer Richtung senkrecht zur Oberfläche der Schulter 18 ausgebildet. Dies führt dazu, dass die beiden Schaltkontakte 19 und 20 auch bei einem vollflächigen Auftrag des anisotropen Leitklebers nicht kurzgeschlossen werden, sondern jeweils lediglich mit dem darunter angeordneten Anschlussbereich 22 einer der Leiterbahnen 16 verbunden werden. Beim Betätigen des Tasters 8 durch Druck auf den Deckel 25 wölbt sich der Deckel 25 in die Kavität 17 hinein, so dass ein berührender Kontakt zwischen den Schaltkontakten 19 und 20 und der Beschichtung 28 am Boden der Kavität 17 ausgebildet wird. Dies bedeutet, dass durch die Beschichtung 28 die beiden Schaltkontakte 19 und 20 und somit auch die daran angeschlossenen Leiterbahnen 16 elektrisch leitend miteinander verbunden werden. Nach Beendigung der Druckausübung auf den Deckel 25 federt der Deckel 25 in seine Ausgangsposition zurückt, so dass die elektrische Verbindung zwischen den Schaltkontakten 19 und 20 wieder aufgehoben wird. Zur Herstellung des vierten Ausführungsbeispiels des Tasters 8 wird zunächst wieder die Kavität 17 ausgebildet. Dabei werden die Schaltkontakte 19 und 20 freigelegt, die beim vierten Ausführungsbeispiel des Tasters 8 am Boden der Kavität 17 angeordnet und direkt mit den Leiterbahnen 16 verbunden sind. Die Schaltkontakte 19 und 20 sind beispielsweise als Segmente einer Kreisscheibe ausgebildet und in einem Abstand voneinander angeordnet. Die Kavität 17 wird mit dem Deckel 25 verschlossen, der beim vierten Ausführungsbeispiel des Tasters 8 auf seiner der Kavität 17 zugewandten Seite die elektrisch leitende Beschichtung 28 aufweist, die beim dritten Ausführungsbeispiel am Boden der Kavität 17 angeordnet ist. Der Deckel 25 wird mittels eines Heißsiegelklebers im Bereich der Schulter 18 der Kavität 17 mit dem Kartenkörper 2 verklebt. Die Verwendung eines leitfähigen Klebers ist nicht erforderlich. Bei Betätigung des Tasters 8 wird in ähnlicher Weise wie für das dritte Ausführungsbeispiel des Tasters 8 beschrieben durch die Beschichtung 28 eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den beiden Schaltkontakten 19 und 20 ausgebildet. Unterschiede bestehen dabei insofern als die Schaltkontakte 19 und 20 und die Beschichtung 28 beim dritten und vierten Ausführungsbeispiel zueinander vertauscht angeordnet sind. Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele des Tasters 8 können zum Zurücksetzen des ersten Mikrocontrollers 6, des zweiten Mikrocontrollers 13 oder einer sonstigen elektronischen Schaltung in einen definierten Zustand verwendet werden. Ebenso ist es auch möglich, einen derart hergestellten Taster 8 für andere Zwecke zu verwenden. Das beschriebene Verfahren bezieht sich somit auch allgemein auf die Herstellung einer Chipkarte 1 oder eines sonstigen tragbaren Datenträgers, wobei eine Kavität 17 für einen Taster 8 oder eine sonstige Schalteinrichtung ausgebildet wird. Bei einer Abwandlung der Erfindung wird auf die beschriebene Weise jeweils nicht nur ein einzelner Taster 8, sondern eine Anordnung mit mehreren Tastern 8 hergestellt. Dabei wird vorzugsweise ein gemeinsamer Deckel 25 verwendet, der mehrere Kavitäten 17 abdeckt. Um den Aufwand für die Ausbildung des Tasters 8 möglichst gering zu halten, ist insbesondere eine effiziente Handhabung der für die Ausbildung des Tasters 8 verwendeten Komponenten, die zum Teil sehr kleine Abmessungen aufweisen, erforderlich. Mögliche Vorgehensweisen und geeignete Hilfsmittel werden im Folgenden näher beschrieben. Soll eine Anordnung mit mehreren Tastern 8 mit Deckeln 25 bestückt werden, so werden zunächst alle Schnappscheiben 23 eingelegt, die einzeln oder gruppenweise aus dem Metallband 29 ausgestanzt werden und dann alle Deckel 25 aufgelegt und gleichzeitig mit dem Kartenkörper 2 verklebt. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit für die Anordnung von Tastern 8 einen gemeinsamen Deckel 25 vorzusehen. In diesem Fall werden wiederum zunächst alle Schnappscheiben 23 in die Kavitäten 17 eingelegt. Anschließend wird der gemeinsame Deckel 25 aufgelegt und mit dem Kartenkörper verklebt. Bei der Herstellung des Tasters 8 wird jeweils eine Schnappscheibe 23 inklusive Klebering 34 vom Trägerband 33 abgezogen und in die Kavität 17 eingeklebt. Da der Klebering 34 radial über die Schnappscheibe 23 übersteht, wird die Kavität 17 etwas größer bemessen als es dem Außendurchmesser der Schnappscheibe 23 entspräche. Die Fertigstellung des Tasters 8 erfolgt dann in der bereits beschriebenen Form. Auf einer Hauptfläche des Kunststoffbands 31 sind die Schnappscheiben 23 mit ihren geschlossenen Enden mittels des Klebstoffs 32 aufgeklebt oder auf andere Weise, zum Beispiel durch Nieten, Schweißen, Krimpen, befestigt. Auf der dazu rückwärtigen Hauptfläche des Kunststoffbands 31 ist analog zu dem in Zur Bestückung des Kunststoffbands 31 mit den Schnappscheiben 23 wird zunächst der Klebstoff 32 in Form von Klebepunkten oder vollflächig aufgebracht. Die Klebepunkte werden vorzugsweise durch Dosieren des Klebstoffs 32 oder durch Aufbringen eines Films ausgebildet. Ein vollflächiger Kleberauftrag lässt sich insbesondere durch auflaminieren einer beispielsweise thermoaktivierbaren Klebefolie erzielen. Soweit dies erforderlich ist wird der Klebstoff 32 beispielsweise mittels UV-Bestrahlung aktiviert. Dann werden die Schnappscheiben 23 mittels eines Pick-and-Place-Automaten auf das Kunststoffband 31 aufgebracht und mittels eines Andruckstempels, insbesondere eines Heizstempels, fixiert. Soweit erforderlich, wird das bestückte Kunststoffband 31 einer Kleberaushärtestation zugeführt und anschließend aufgerollt. Zum Herstellen des Tasters 8 werden Lochstanzungen in eine Klebefolie eingebracht, die Klebefolie über die Schnappscheiben 23 gestreift und auf das Kunststoffband 31 auflaminiert. Diese Schritte können entfallen, wenn das Kunststoffband 31 bereits bei der Bestückung mit den Schnappscheiben vollflächig mit einer Klebefolie versehen wurde. Anschließend wird die Kontur des Deckels 25 aus dem Kunststoffband 31 ausgestanzt und die Einheit aus Deckel 25 und Schnappscheibe 23 in die Kavität 17 eingesetzt und verklebt. In analoger Weise können zur Ausbildung einer Anordnung von Tastern 8 gleichzeitig mehrere Einheiten aus je einem Deckel 25 und je einer Schnappscheibe 23 implantiert werden. Ebenso ist es auch möglich, zur Ausbildung einer Anordnung von Tastern 8 einen gemeinsamen Deckel 25, der mehrere Schnappscheiben aufweist, aus dem Kunststoffband 31 auszustanzen und mit dem Kartenkörper 2 zu verkleben. Die bisher beschriebenen Taster 8 werden jeweils von der Vorderseite des Kartenkörpers 2 in den Kartenkörper 2 eingebaut. Die Aktivierung des Tasters 8 erfolgt dann ebenfalls von der Vorderseite des Kartenkörpers 2 beispielsweise durch ein Niederdrücken des Deckels 25. Alternativ kann der Taster 8 aber auch von der Rückseite des Datenträgers eingebaut und mit einem Deckel versehen werden. In diesem Fall wird der rückseitige Deckel möglichst formstabil (z. B. aus FR4) ausgelegt. Die Aktivierung des Tasters erfolgt weiterhin über die Vorderseite des Kartenkörpers. Insbesondere wird die Kavität ausreichend tief von der Rückseite her in den Kartenkörper ausgebildet, so daß das verbleibende Material des Kartenkörpers die vorderseitige Aktivierung des rückseitig eingebauten Tasters ermöglicht. Eine solche Ausbildung hat den Vorteil, daß auf der Vorderseite des Kartenkörpers auch im Bereich des Tasters gedruckt werden kann. Zudem kann die Schnappscheibe leicht auf dem Tape vormontiert werden. Bei dieser Variante muß auf der Innenseite des Tapes das Schaltungslayout für den Taster abgebildet sein. Die Anbindung der Tape-Schaltung zur Schaltung in der Karte erfolgt beispielsweise mittels "flexible-Bumps" oder ACF-Kleber. Das Tape kann beispielsweise rund oder eckig ausgestanzt werden. Die Vormontage der Schnappscheiben auf dem Tape kann beispielsweise mittels Klebering, ACF oder Löten erfolgen. Die Anordnung auf dem Tape erfolgt analog Ein piezoelektrisches Tastermodul wird im Folgenden mit Bezug auf die In Piezoelektrische Taster können analog wie zu den Für die Schnittlinie A aus |