Sicherheitsschalteinrichtung

申请号 EP13153269.9 申请日 2013-01-30 公开(公告)号 EP2631926B1 公开(公告)日 2015-12-30
申请人 Menz, Jürgen; 发明人 Menz, Jürgen;
摘要
权利要求 Sicherheitsschalteinrichtung (1), insbesondere für kraftbetätige Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebe-, Arbeitsbühnen und dergleichen, aufweisend eine in einem strangartigen Hohlprofil (2) ausgebildete Schaltkammer (3) mit zumindest zwei gegeneinander isolierten und jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung (6, 7) aufnehmenden elektrisch leitenden Schaltleisten (4, 5), die bei einer gegenseitigen Berührung ein Schaltsignal auslösen, wobei die erste Schaltleiste (4) mit zumindest einer elektrisch leitenden Kontaktleiste (9) verbunden ist, und wobei die Kontaktleiste (9) parallel und beabstandet zu der ersten Schaltleiste (4) und der zweiten Schaltleiste (5) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleisten (4, 5) und die zumindest eine Kontaktleiste (9, 11) eine zumindest angenähert dreieckige Querschnittskontur aufweisen, dass die Schaltleisten (4, 5) und die zumindest eine Kontaktleiste (9, 11) mit jeweils einer Dreiecksseite in das Hohlprofil (2) eingebettet sind, dass die erste Schaltleiste (4) mittels zumindest eines Steges (8, 10) mit der zumindest einen Kontaktleiste (9, 11) verbunden ist, dass der zumindest eine Steg (8, 10) zumindest teilweise in das Hohlprofil (2) eingebettet ist und dass die Tiefe der Einbettung der Stege (8, 10) der Tiefe der Einbettung der Leisten (4, 5, 9, 11) entspricht.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schaltleiste (4) mit zwei parallel zu der ersten Schaltleiste (4) und zweiten Schaltleiste (5) angeordneten Kontaktleisten (9, 11) verbunden ist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schaltleiste (5) mit zumindest einer Kontaktleiste (9, 11) verbunden ist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofil (2) einen ringförmigen Querschnitt aufweist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleisten (4, 5) unter Einbettung der Schaltleitungen (6, 7) und die zumindest eine Kontaktleiste (9, 11) zusammen mit dem Hohlprofil (2) aus einem extrudierbaren Material, insbesondere Gummi oder Polymeren, vorzugsweise als endloses Profil hergestellt sind.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleitung (6, 7) ein elektrisch leitender Draht oder eine elektrisch leitende Litze aus Metall, Kohlefasern oder Grafitfasern ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsschalteinrichtung, insbesondere für kraftbetätige Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebe-, Arbeitsbühnen und dergleichen, aufweisend eine in einem strangartigen Hohlprofil ausgebildete Schaltkammer mit zumindest zwei gegeneinander isolierten und jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung aufnehmenden elektrisch leitenden Schaltleisten, die bei einer gegenseitigen Berührung ein Schaltsignal auslösen, wobei die erste Schaltleiste mit zumindest einer elektrisch leitenden Kontaktleiste verbunden ist, und wobei die Kontaktleiste parallel und beabstandet zu der ersten Schaltleiste angeordnet ist.

Eine derartige gattungsgemäße Sicherheitsschalteinrichtung ist aus der DE 10 2005 028 739 B3 bekannt. Dieses Dokument offenbart eine Sicherheitsschalteinrichtung mit einem äußeren strangartigen Hohlprofil, in das ein erster Kontaktabschnitt mit einem leitfähigen Schaltvorsprung sowie ein zweiter Kontaktabschnitt mit einem leitfähigen Schaltvorsprung eingesetzt sind. Die leitfähigen Kontaktabschnitte und Schaltvorsprünge bilden innerhalb des Hohlraums einen S-förmigen, einen U-förmigen oder einen zahnförmigen Schaltraum und weisen dementsprechend aufwändige, beispielsweise schlangenförmige Ausgestaltungen auf. Weiterhin sind die Kontaktabschnitte allesamt das rohrförmige Hohlprofil eingesetzt.

Die EP 1 310 624 A2 offenbart eine Sicherheitsschalteinrichtung mit einem Schließkantensicherheitsprofil, aufweisend einen Innenkörper mit wulstförmigen Vorsprüngen, dem auf einer gegenüberliegenden Längsseite der Sicherheitsschalteinrichtung ein Mantelkörper mit leistenartigen Erhebungen gegenüberliegt. Der Innenkörper und der Mantelkörper sind jeweils in das Schließkantensicherheitsprofil eingelassen. Der sich seitlich über den aufgesetzten wulstförmigen Vorsprung hinaus erstreckende Innenkörper ist notwendig, damit die gegenüberliegenden leistenförmigen Erhebungen bei einer Verformung des Schließkantensicherheitsprofils auf den in den Körper zur Auslösung eines Schaltkontakts auftreffen.

Die EP 0 935 268 A2 beschreibt eine Sicherheitsschalteinrichtung mit einem mantelförmigen Hohlprofil, in das zwei gegenüberliegende Schaltleisten angeordnet sind. Zusätzlich sind eigenständige Kontaktleisten in dem Hohlprofil angeordnet.

Die EP 0 866 201 A1 offenbart eine Sicherheitsschalteinrichtung, die einen ersten, angenähert ringförmig mit Vorsprüngen ausgebildeten Schaltkörper aufweist, in den ein klöppelförmiger zweiter Schaltkörper isoliert über einen Rippenkörper eingesetzt ist. Die so gebildete Sicherheitsschalteinrichtung wird anschließend in ein nicht dargestelltes Hohlprofil eingesetzt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Sicherheitsschalteinrichtung bereitzustellen, bei der eine zuverlässige Kontaktnahme aus allen Richtungen möglich ist und die besonders flexibel ist.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste eine zumindest angenähert dreieckige Querschnittskontur aufweisen, dass die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste mit jeweils einer Dreiecksseite in das Hohlprofil eingebettet sind, dass die erste Schaltleiste mittels zumindest eines Steges mit der zumindest einen Kontaktleiste verbunden ist, dass der zumindest eine Steg zumindest teilweise in das Hohlprofil eingebettet ist, und dass die Tiefe der Einbettung der Stege der Tiefe der Einbettung der Leisten entspricht. Dabei sind nur in die vorzugsweise zwei Schaltleisten jeweils eine Schaltleitung eingesetzt, während die zumindest eine Kontaktleiste ohne Schaltleitung ausgebildet ist. In einer allgemeinsten Ausführung sind folglich zwei Schaltleisten und eine Kontaktleiste in dem Hohlprofil verteilt angeordnet. Dadurch ist die Sicherheitsschalteinrichtung einerseits sehr flexibel und kann problemlos an beispielsweise beliebig gebogenen Anlagen montiert werden, während eine Kontaktnahme aus allen Richtungen möglich und sichergestellt ist. Bevorzugt weisen die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste mit einer Dreiecksseite in den mittleren Bereich der Schaltkammer auf. Dabei ist die Ausrichtung dieser Dreiecksseiten gleichmäßig versetzt zu der Mittellinie durch das Hohlprofil. Dabei beträgt der Winkel der Versetzung bevorzugt zwischen 5° und 25°, ganz bevorzugt ca. 15°. Durch diese außermittige Ausrichtung wirken bei einer (Schalt-) Verformung des Hohlprofils (normalerweise) Seitenflächen der Leisten zusammen, wodurch eine großflächige Kontaktfläche für eine zuverlässige Schaltkontaktauslösung gewährleistet ist. Schließlich ist insbesondere die in den mittleren Bereich ausgerichtete Dreiecksseite abgerundet ausgebildet. Die angegebene Querschnittskontur und Ausrichtung ist bei allen Leisten gleich ausgebildet, wodurch eine gute Kontaktnahme und eine hohe Flexibilität gewährleistet sind. Dabei sind die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste jeweils mit gleichen Abständen zueinander in dem Hohlprofil verteilt angeordnet. Auch diese Ausgestaltung trägt zu einer guten Kontaktnahme und einer hohen Flexibilität bei. Die Tiefe der Einbettung in dem Hohlprofil beträgt bis angenähert einem Drittel der Gesamthöhe einer Schaltleiste oder Kontaktleiste, während die Tiefe der Einbettung in dem Hohlprofil bis angenähert der Hälfte der Dicke des Hohlprofils beträgt. Das Hohlprofil weist im Übrigen eine Wanddicke auf, die etwa 15% bis 25%, ganz bevorzugt etwa 20% des Durchmessers des Hohlprofils entspricht Die Länge einer Dreiecksseite beträgt etwa 20% bis 40%, ganz bevorzugt etwa 30% des Durchmessers des Hohlprofils auf. Dadurch, dass die erste Schaltleiste mittels zumindest eines Steges mit der zumindest einen Kontaktleiste verbunden ist, ist gewährleistet, dass ein zuverlässiger elektrischer Kontakt zwischen der Schaltleiste und der Kontaktleiste besteht, während die Flexibilität durch den Steg nicht oder nicht nachteilig beeinträchtigt ist. Der Steg kann durchgehend entlang der gesamten Länge der Sicherheitsschalteinrichtung oder aber auch abschnittsweise vorhanden sein. Schließlich ist der zumindest eine Steg zumindest teilweise in das Hohlprofil eingebettet und verbindet somit die Schaltleiste und die Kontaktleiste an der jeweils in das Hohlprofil eingebetteten Grundfläche. Die Tiefe der Einbettung des Stegs entspricht dabei der Tiefe der Einbettung der Leisten. Bevorzugt ist der Steg vollständig in das Hohlprofil eingebettet, so dass die Wanddicke des Hohlprofils in dem Bereich ohne Steg gleich der Wanddicke des Hohlprofils in dem Bereich mit Steg ist.

In Weiterbildung der Erfindung ist die erste Schaltleiste mit zwei parallel zu der ersten und zweiten Schaltleiste angeordneten Kontaktleisten verbunden. Hierbei können die Kontaktleisten beide auf einer Seite der Schaltleiste oder aber beidseits der Schaltleiste angeordnet sein. Es ist aber im Rahmen der Erfindung auch möglich, sowohl die erste Schaltleiste als auch die zweite Schaltleiste mit jeweils einer Kontaktleiste zu verbinden. Dabei kann die Anordnung und Ausrichtung der Schaltleisten und Kontaktleisten beliebig sein. weiterhin können auch mehr als zwei Kontaktleisten mit einer Schaltleiste verbunden sein. Beispielsweise ist es möglich auf jeder Seite einer Schaltleiste zwei Kontaktleisten anzuordnen und mit dieser zu verbinden.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist aber die zweite Schaltleiste eigenständig ohne Verbindung mit einer Kontaktleiste ausgebildet. Diese Ausführung ist die bevorzugte Ausgestaltung.

In weiterer Ausbildung der Erfindung ist das Hohlprofil ringförmig ausgebildet. Die ringförmige Ausbildung trägt zu einer guten Kontaktname und hohen Flexibilität bei. Grundsätzlich kann das Hohlprofil aber auch elliptisch, rechteckig oder vieleckig ausgebildet sein.

In Weiterbildung der Erfindung sind die Schaltleisten unter Einbettung der Schaltleitungen und die zumindest eine Kontaktleiste zusammen mit dem Hohlprofil aus einem extrudierbaren Material, insbesondere Gummi, Elastomeren oder Polymeren, vorzugsweise als endloses Profil hergestellt. Dadurch entsteht ein homogenes Profil.

In weiterer Ausgestaltung ist die Schaltleitung ein elektrisch leitender Draht oder eine elektrisch leitende Litze aus Metall, beispielsweise Kupfer, Kohlefasern oder Grafitfasern. Wichtig sind eine hohe Flexibilität der Schaltleitung und eine zuverlässige Beständigkeit gegenüber Bruch durch Verbiegung. Beispielsweise hat sich ein Durchmesser des Drahts oder der Litze von bis zu einem halben Millimeter als ausreichend dimensioniert erwiesen.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der Zeichnungsbeschreibung zu entnehmen, in der in der Figur dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben ist.

Es zeigen:

Fig.1
einen Schnitt durch eine Sicherheitsschalteinrichtung.

In Figur 1 ist ein Sicherheitsschaltprofil 1 dargestellt, das ein ringförmiges Hohlprofil 2 mit einem Außendurchmesser von beispielsweise weniger als 1 cm aufweist. Das Sicherheitsschaltprofil 1 eignet sich besonders zum Einschieben in Gummiprofile, die beispielsweise bei kraftbetätigten Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebebühnen, Arbeitsbühnen und dergleichen zur Absicherung gegenüber Personen oder Objekten, die sich während eines Verfahrens in dem Verfahrensweg der kraftbetätigten Anlage befinden verbaut werden. Durch ein Auftreffen des Gummiprofils auf einen Körperteil einer Person oder auf ein Objekt, wird das Sicherheitsschaltprofil 1 in dem Gummiprofil so verformt, dass zwei in dem Gehäuse 2 angeordnete Schaltelemente in Kontakt kommen und dadurch in einer angeschlossenen Sicherheitsschalteinrichtung ein Schaltimpuls ausgelöst wird, der die Bewegung der Anlage beispielsweise stoppt.

In dem Hohlprofil 2 des Sicherheitsschaltprofils 1 ist eine Schaltkammer 3 ausgebildet, in der eine erste Schaltleiste 4 und eine zweite Schaltleiste 5 angeordnet sind. Die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 weisen einen angenähert dreieckigen Querschnitt auf, und sind aus einem elektrisch leitenden Material, insbesondere einem Gummimaterial oder einen Elastomer gefertigt. Die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 sind in das Hohlprofil 2, das ebenfalls aus einem Gummimaterial oder einem Elastomer, das aber elektrisch nicht leitend ist, gefertigt ist, so eingelassen, dass jeweils eine Dreiecksseite angenähert zu der Mitte der Schaltkammer 3 ausgerichtet ist. In die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 ist jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung 6, 7 aus einem Draht, einer Litze aus Metall, Kohlefaser oder Grafitfasern eingebettet.

Die erste Schaltleiste 4 ist über einen Steg 8 mit einer ersten Kontaktleiste 9 und diese über einen weiteren Steg 10 mit einer zweiten Kontaktleiste 11 verbunden. Die Stege 8, 9 sind genau so tief in das Hohlprofil 2 wie die Schaltleisten 4, 5 sowie die Kontaktleisten 9, 11 eingelassen, so dass die Wanddicke des Hohlprofils 2 in den Bereichen mit und ohne Stege 8, 9 gleich ist. Die Kontaktleisten 9, 11 und die Stege 8, 10 sind vorzugsweise aus dem gleichen elektrisch leitenden Material wie die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 gefertigt. Die Schaltleisten 4, 5 sind zusammen mit den Kontaktleisten 9, 11 symmetrisch auf dem Innenumfang des Hohlprofils 2 verteilt angeordnet.

Bezugszeichenliste:

1
Sicherheitsschalteinrichtung

2
Hohlprofil

3
Schaltkammer

4
erste Schaltleiste

5
zweite Schaltleiste

6
Schaltleitung

7
Schaltleitung

8
Steg

9
Kontaktleiste

10
Steg

11
Kontaktleiste

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