Sicherheitsschalteinrichtung

申请号 EP13153269.9 申请日 2013-01-30 公开(公告)号 EP2631926A1 公开(公告)日 2013-08-28
申请人 Menz, Jürgen; 发明人 Menz, Jürgen;
摘要 Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsschalteinrichtung 1, insbesondere für kraftbetätige Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebe-, Arbeitsbühnen und dergleichen, mit zumindest einer in einem strangartigen Hohlprofil 2 ausgebildeten Schaltkammer 3 mit zumindest zwei gegeneinander isolierten und jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung 6, 7 aufnehmenden elektrisch leitenden Schaltleisten 4, 5, die bei einer gegenseitigen Berührung ein Schaltsignal auslösen. Erfindungsgemäß wird eine Sicherheitsschalteinrichtung 1 bereitgestellt, bei der eine Kontaktnahme aus allen Richtungen möglich ist und die besonders flexibel ist. Erreicht wird dies dadurch, dass die erste Schaltleiste 4 mit zumindest einer elektrisch leitenden Kontaktleiste 9 verbunden ist, und dass die Kontaktleiste 9 parallel und beabstandet zu der ersten Schaltleiste 4 und der zweiten Schaltleiste 5 angeordnet ist.
权利要求 Sicherheitsschalteinrichtung (1), insbesondere für kraftbetätige Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebe-, Arbeitsbühnen und dergleichen, aufweisend eine in einem strangartigen Hohlprofil (2) ausgebildete Schaltkammer (3) mit zumindest zwei gegeneinander isolierten und jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung (6, 7) aufnehmenden elektrisch leitenden Schaltleisten (4, 5), die bei einer gegenseitigen Berührung ein Schaltsignal auslösen,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schaltleiste (4) mit zumindest einer elektrisch leitenden Kontaktleiste (9) verbunden ist, und dass die Kontaktleiste (9) parallel und beabstandet zu der ersten Schaltleiste (4) und der zweiten Schaltleiste (5) angeordnet ist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schaltleiste (4) mit zwei parallel zu der ersten Schaltleiste (4) und zweiten Schaltleiste (5) angeordneten Kontaktleisten (9, 11) verbunden ist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schaltleiste () mit zumindest einer Kontaktleiste (9, 11) verbunden ist.Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleisten (4, 5) und die zumindest eine Kontaktleiste (9, 11) eine zumindest angenähert dreieckige Querschnittskontur aufweisen.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleisten (4, 5) und die zumindest eine Kontaktleiste (9, 11) mit jeweils einer Dreiecksseite in das Hohlprofil (2) eingebettet sind.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schaltleiste (4) mittels zumindest eines Steges (8, 10) mit der zumindest einen Kontaktleiste (9, 11) verbunden ist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Steg (8, 10) zumindest teilweise in das Hohlprofil (2) eingebettet ist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofil (2) einen ringförmigen Querschnitt aufweist.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleisten (4, 5) unter Einbettung der Schaltleitungen (6, 7) und die zumindest eine Kontaktleiste (9, 11) zusammen mit dem Hohlprofil (2) aus einem extrudierbaren Material, insbesondere Gummi oder Polymeren, vorzugsweise als endloses Profil hergestellt sind.
Sicherheitsschalteinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltleitung (6, 7) ein elektrisch leitender Draht oder eine elektrisch leitende Litze aus Metall, Kohlefasern oder Grafitfasern ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsschalteinrichtung, insbesondere für kraftbetätige Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebe-, Arbeitsbühnen und dergleichen, aufweisend eine in einem strangartigen Hohlprofil ausgebildete Schaltkammer mit zumindest zwei gegeneinander isolierten und jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung aufnehmenden elektrisch leitenden Schaltleisten, die bei einer gegenseitigen Berührung ein Schaltsignal auslösen.

Eine derartige Sicherheitsschalteinrichtung ist aus der EP 0 993 003 B1 bekannt. Diese Sicherheitsschalteinrichtung weist ein ringförmiges Hohlprofil auf, in dem insgesamt vier jeweils eine Schaltleitung aufweisende Schaltleisten isoliert zueinander auf der inneren Oberfläche des Hohlprofils angeordnet sind. Von diesen vier Schaltleitungen sind auf einer Seite des Hohlprofils vorzugsweise zwei Schaltleitungen über endseitige Kontaktbrücken in Form von beispielsweise Widerständen oder Dioden miteinander verschaltet, während die restlichen zwei Schaltleitungen mit einer Auswerteeinrichtung verbunden sind. Auf der gegenüberliegenden Seite des Hohlprofils sind jeweils zwei Schaltleitungen durch Parallelbügel miteinander verbunden.

Eine weitere Sicherheitsschalteinrichtung ist aus der GB 465 069 bekannt. Diese Sicherheitsschalteinrichtung ist als Schaltschlauch ausgebildet, der im Inneren eine durchgehende Öffnung hat, an den sich Hohlräume anschließen, in denen als Streifen ausgeführte leitende Vorsprünge eingesetzt sind. Die Vorsprünge treten nur an ihren Stirnflächen aus den Hohlräumen hervor. Durch diese Ausgestaltung ist der Schallschlauch wegen seiner großen Materialanhäufung steif und unbeweglich. Weiterhin kann die Kontaktnahme nicht durch eine Krafteinwirkung aus allen Richtungen erfolgen, sondern im Wesentlichen nur in Richtung der streifenförmigen Vorsprünge, so dass dieses Profil nicht den Anforderungen an eine zuverlässige und schnelle Kontaktgabe bei geringen Kräften genügt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Sicherheitsschalteinrichtung bereitzustellen, bei der eine zuverlässige Kontaktnahme aus allen Richtungen möglich ist und die besonders flexibel ist.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die erste Schaltleiste mit zumindest einer elektrisch leitenden Kontaktleiste verbunden ist, und dass die Kontaktleiste parallel und beabstandet zu der ersten Schaltleiste angeordnet ist. Dabei sind nur in die vorzugsweise zwei Schaltleisten jeweils eine Schaltleitung eingesetzt, während die zumindest eine Kontaktleiste ohne Schaltleitung ausgebildet ist. In einer allgemeinsten Ausführung sind folglich zwei Schaltleisten und eine Kontaktleiste in dem Hohlprofil verteilt angeordnet. Dadurch ist die Sicherheitsschalteinrichtung einerseits sehr flexibel und kann problemlos an beispielsweise beliebig gebogenen Anlagen montiert werden, während eine Kontaktnahme aus allen Richtungen möglich und sichergestellt ist.

In Weiterbildung der Erfindung ist die erste Schaltleiste mit zwei parallel zu der ersten und zweiten Schaltleiste angeordneten Kontaktleisten verbunden. Hierbei können die Kontaktleisten beide auf einer Seite der Schaltleiste oder aber beidseits der Schaltleiste angeordnet sein. Es ist aber im Rahmen der Erfindung auch möglich, sowohl die erste Schaltleiste als auch die zweite Schaltleiste mit jeweils einer Kontaktleiste zu verbinden. Dabei kann die Anordnung und Ausrichtung der Schaltleisten und Kontaktleisten beliebig sein weiterhin können auch mehr als zwei Kontaktleisten mit einer Schaltleiste verbunden sein. Beispielsweise ist es möglich auf jeder Seite einer Schaltleiste zwei Kontaktleisten anzuordnen und mit dieser zu verbinden.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist aber die zweite Schaltleiste eigenständig ohne Verbindung mit einer Kontaktleiste ausgebildet. Diese Ausführung ist die bevorzugte Ausgestaltung.

In Weiterbildung der Erfindung weisen die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste eine zumindest angenähert dreieckige Querschnittskontur auf. Bevorzugt weisen die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste mit einer Dreiecksseite in den mittleren Bereich der Schaltkammer. Dabei ist die Ausrichtung dieser Dreiecksseiten gleichmäßig versetzt zu der Mittellinie durch das Hohlprofil. Dabei beträgt der Winkel der Versetzung bevorzugt zwischen 5° und 25°, ganz bevorzugt ca. 15°. Durch diese außermittige Ausrichtung wirken bei einer (Schalt-) Verformung des Hohlprofils (normalerweise) Seitenflächen der Leisten zusammen, wodurch eine großflächige Kontaktfläche für eine zuverlässige Schaltkontaktauslösung gewährleistet ist. Schließlich ist insbesondere die in den mittleren Bereich ausgerichtete Dreiecksseite abgerundet ausgebildet. Die angegebene Querschnittskontur und Ausrichtung ist bei allen Leisten gleich ausgebildet, wodurch eine gute Kontaktnahme und eine hohe Flexibilität gewährleistet sind. Dabei sind die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste jeweils mit gleichen Abständen zueinander in dem Hohlprofil verteilt angeordnet. Auch diese Ausgestaltung trägt zu einer guten Kontaktnahme und einer hohen Flexibilität bei.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Schaltleisten und die zumindest eine Kontaktleiste mit jeweils einer Dreiecksseite in das Hohlprofil eingebettet. Dabei beträgt die Tiefe der Einbettung in dem Hohlprofil bis angenähert einem Drittel der Gesamthöhe einer Schaltleiste oder Kontaktleiste, während die Tiefe der Einbettung in dem Hohlprofil bis angenähert der Hälfte der Dicke des Hohlprofils beträgt. Das Hohlprofil weist im Übrigen eine Wanddicke auf, die etwa 15% bis 25%, ganz bevorzugt etwa 20% des Durchmessers des Hohlprofils entspricht Die Länge einer Dreiecksseite beträgt etwa 20% bis 40%, ganz bevorzugt etwa 30% des Durchmessers des Hohlprofils auf.

In Weiterbildung der Erfindung ist die erste Schaltleiste mittels zumindest eines Steges mit der zumindest einen Kontaktleiste verbunden. Ein solcher Steg gewährleistet einen zuverlässigen elektrischen Kontakt zwischen der Schaltleiste und der Kontaktleiste, während die Flexibilität durch den Steg nicht oder nicht nachteilig beeinträchtigt ist. Der Steg kann durchgehend entlang der gesamten Länge der Sicherheitsschalteinrichtung oder aber auch abschnittsweise vorhanden sein.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der zumindest eine Steg zumindest teilweise in das Hohlprofil eingebettet und verbindet somit die Schaltleiste und die Kontaktleiste an der jeweils in das Hohlprofil eingebetteten Grundfläche. Die Tiefe der Einbettung des Stegs entspricht dabei der Tiefe der Einbettung der Leisten. Bevorzugt ist der Steg vollständig in das Hohlprofil eingebettet, so dass die Wanddicke des Hohlprofils in dem Bereich ohne Steg gleich der Wanddicke des Hohlprofils in dem Bereich mit Steg ist.

In weiterer Ausbildung der Erfindung ist das Hohlprofil ringförmig ausgebildet. Die ringförmige Ausbildung trägt zu einer guten Kontaktname und hohen Flexibilität bei. Grundsätzlich kann das Hohlprofil aber auch elliptisch, rechteckig oder vieleckig ausgebildet sein.

In Weiterbildung der Erfindung sind die Schaltleisten unter Einbettung der Schaltleitungen und die zumindest eine Kontaktleiste zusammen mit dem Hohlprofil aus einem extrudierbaren Material, insbesondere Gummi, Elastomeren oder Polymeren, vorzugsweise als endloses Profil hergestellt. Dadurch entsteht ein homogenes Profil.

In weiterer Ausgestaltung ist die Schaltleitung ein elektrisch leitender Draht oder eine elektrisch leitende Litze aus Metall, beispielsweise Kupfer, Kohlefasern oder Grafitfasern. Wichtig sind eine hohe Flexibilität der Schaltleitung und eine zuverlässige Beständigkeit gegenüber Bruch durch Verbiegung. Beispielsweise hat sich ein Durchmesser des Drahts oder der Litze von bis zu einem halben Millimeter als ausreichend dimensioniert erwiesen.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der Zeichnungsbeschreibung zu entnehmen, in der in der Figur dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben ist.

Es zeigen:

Fig.1
einen Schnitt durch eine Sicherheitsschalteinrichtung.

In Figur 1 ist ein Sicherheitsschaltprofil 1 dargestellt, das ein ringförmiges Hohlprofil 2 mit einem Außendurchmesser von beispielsweise weniger als 1 cm aufweist. Das Sicherheitsschaltprofil 1 eignet sich besonders zum Einschieben in Gummiprofile, die beispielsweise bei kraftbetätigten Anlagen, wie Rolltore, Rollgitter, Türen, Hebebühnen, Arbeitsbühnen und dergleichen zur Absicherung gegenüber Personen oder Objekten, die sich während eines Verfahrens in dem Verfahrensweg der kraftbetätigten Anlage befinden verbaut werden. Durch ein Auftreffen des Gummiprofils auf einen Körperteil einer Person oder auf ein Objekt, wird das Sicherheitsschaltprofil 1 in dem Gummiprofil so verformt, dass zwei in dem Gehäuse 2 angeordnete Schaltelemente in Kontakt kommen und dadurch in einer angeschlossenen Sicherheitsschalteinrichtung ein Schaltimpuls ausgelöst wird, der die Bewegung der Anlage beispielsweise stoppt.

In dem Hohlprofil 2 des Sicherheitsschaltprofils 1 ist eine Schaltkammer 3 ausgebildet, in der eine erste Schaltleiste 4 und eine zweite Schaltleiste 5 angeordnet sind. Die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 weisen einen angenähert dreieckigen Querschnitt auf, und sind aus einem elektrisch leitenden Material, insbesondere einem Gummimaterial oder einen Elastomer gefertigt. Die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 sind in das Hohlprofil 2, das ebenfalls aus einem Gummimaterial oder einem Elastomer, das aber elektrisch nicht leitend ist, gefertigt ist, so eingelassen, dass jeweils eine Dreiecksseite angenähert zu der Mitte der Schaltkammer 3 ausgerichtet ist. In die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 ist jeweils eine elektrisch leitende Schaltleitung 6, 7 aus einem Draht, einer Litze aus Metall, Kohlefaser oder Grafitfasern eingebettet.

Die erste Schaltleiste 4 ist über einen Steg 8 mit einer ersten Kontaktleiste 9 und diese über einen weiteren Steg 10 mit einer zweiten Kontaktleiste 11 verbunden. Die Stege 8, 9 sind genau so tief in das Hohlprofil 2 wie die Schaltleisten 4, 5 sowie die Kontaktleisten 9, 11 eingelassen, so dass die Wanddicke des Hohlprofils 2 in den Bereichen mit und ohne Stege 8, 9 gleich ist. Die Kontaktleisten 9, 11 und die Stege 8, 10 sind vorzugsweise aus dem gleichen elektrisch leitenden Material wie die erste Schaltleiste 4 und die zweite Schaltleiste 5 gefertigt. Die Schaltleisten 4, 5 sind zusammen mit den Kontaktleisten 9, 11 symmetrisch auf dem Innenumfang des Hohlprofils 2 verteilt angeordnet.

Bezugszeichenliste:

1
Sicherheitsschalteinrichtung

2
Hohlprofil

3
Schaltkammer

4
erste Schaltleiste

5
zweite Schaltleiste

6
Schaltleitung

7
Schaltleitung

8
Steg

9
Kontaktleiste

10
Steg

11
Kontaktleiste

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