WERKZEUGMASCHINE

申请号 EP12790492.8 申请日 2012-11-12 公开(公告)号 EP2794195B1 公开(公告)日 2015-09-16
申请人 Robert Bosch GmbH; 发明人 BOECK, Cornelius; BARTH, Daniel; SCHADOW, Joachim; ANDRASIC, Sinisa;
摘要
权利要求 Werkzeugmaschine, insbesondere Winkelschleifmaschine, mit zumindest einem Handgriffgehäuse (14), mit zumindest einer Schalteinheit (16), die zumindest ein am Handgriffgehäuse (14) angeordnetes Schaltklinkenelement (18) aufweist, und mit zumindest einer Lagereinheit (20), die dazu vorgesehen ist, das Schaltklinkenelement (18) zumindest beweglich relativ zum Handgriffgehäuse (14) zu lagern, wobei die Lagereinheit (20) zumindest eine Hebelgetriebeeinheit (22) umfasst, die dazu vorgesehen ist, bei einer Betätigung des Schaltklinkenelements (18) eine Hubbewegung über eine gesamte Bedienfläche (24) des Schaltklinkenelements (18) zu ermöglichen, wobei die Hubbewegung als eine Bewegung der Bedienfläche des Schaltklinkenelements in zumindest eine Richtung definiert ist, bei der zumindest zwei sich abgewandte Enden der Bedienfläche eine maximale Begwegungsstreckendifferenz, insbesondere eine durch Fertigungstoleranzen und/oder durch ein Lagerspiel bedingte Bewegungsstreckendifferenz, aufweisen, die insbesondere kleiner als 10 mm, bevorzugt kleiner als 5 mm und besonders bevorzugt kleiner als 2 mm ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Hebellagerelement (26) der Hebelgetriebeeinheit (22) an einem einem Anbindungsbereich (28) des Handgriffgehäuses (14) zugewandten Ende (30) des Schaltklinkenelements (18) beweglich mit dem Schaltklinkenelement (18) verbunden ist, wobei die Hebelgetriebeeinheit (22) zumindest ein weiteres Hebellagerelement (32) aufweist, das an dem Anbindungsbereich (28) des Handgriffgehäuses (14) zugewandten Ende (30) des Schaltklinkenelements (18) beweglich mit dem Schaltklinkenelement (18) verbunden ist und beweglich an einem Lagerelement (34) der Lagereinheit (20) angeordnet ist, das auf einer dem Anbindungsbereich (28) des Handgriffgehäuses (14) zugewandten Seite (36) eines Betätigungsbereichs (38) eines Schaltelements (40) der Schalteinheit (16) angeordnet ist.Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelgetriebeeinheit (22) als Parallelogrammhebelgetriebeeinheit (42) ausgebildet ist.Werkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelgetriebeeinheit (22) zumindest ein Hebellagerelement (26) aufweist, das in Abhängigkeit einer Bewegung des Schaltklinkenelements (18) ein Schaltelement (40) der Schalteinheit (16) betätigt.Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltklinkenelement (18) eine maximale Längserstreckung (44) aufweist, die zumindest 60 % einer maximalen Längserstreckung (46) eines stielförmigen Griffbereichs (48) des Handgriffgehäuses (14) entspricht.Werkzeugmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis der maximalen Längserstreckung (44) des Schaltklinkenelements (18) zu der maximalen Längserstreckung (46) des stielförmigen Griffbereichs (48) des Handgriffgehäuses (14) zumindest größer ist als 1 zu 1,4.Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltklinkenelement eine maximale Quererstreckung (50) aufweist, die zumindest 60 % einer maximalen Quererstreckung (52) eines stielförmigen Griffbereichs (48) des Handgriffgehäuses (14) entspricht.Werkzeugmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis der maximalen Quererstreckung (50) des Schaltklinkenelements (18) zu der maximalen Quererstreckung (52) des stielförmigen Griffbereichs (48) des Handgriffgehäuses (14) zumindest größer ist als 1 zu 2,5.Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinheit (16) zumindest ein Schaltelement (40) aufweist, das einen mit einem Federelement (54) der Schalteinheit (16) belasteten Betätigungsbereich (38) umfasst, der in zumindest einem Betriebszustand das Schaltklinkenelement (18) infolge einer Federkraft des Federelements (54) mit einer Kraft in Richtung einer Ausgangsstellung des Schaltklinkenelements (18) beaufschlagt.Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, aufweisend eine Werkzeugmaschinenschaltvorrichtung mit zumindest der Schalteinheit (16) und mit zumindest der Lagereinheit (20) zu einer beweglichen Lagerung eines Schaltklinkenelements (18) der Schalteinheit (16).
说明书全文

Stand der Technik

Aus der DE 197 07 215 A1 ist bereits eine Werkzeugmaschine, insbesondere eine Winkelschleifmaschine, bekannt, die ein Handgriffgehäuse, eine Schalteinheit, welche ein am Handgriffgehäuse angeordnetes Schaltklinkenelement aufweist, und eine Lagereinheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, das Schaltklinkenelement zumindest beweglich relativ zum Handgriffgehäuse zu lagern.

Offenbarung der Erfindung

Die Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, insbesondere von einer Winkelschleifmaschine, mit zumindest einem Handgriffgehäuse, mit zumindest einer Schalteinheit, die zumindest ein am Handgriffgehäuse angeordnetes Schaltklinkenelement aufweist, und mit zumindest einer Lagereinheit, die dazu vorgesehen ist, das Schaltklinkenelement zumindest beweglich relativ zum Handgriffgehäuse zu lagern.

Eine derartige Werkzeugmaschine geht beispielsweise aus der EP 1 327 497 A2 hervor.

Es wird vorgeschlagen, dass die Lagereinheit zumindest eine Hebelgetriebeeinheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, bei einer Betätigung des Schaltklinkenelements eine zumindest im Wesentlichen gleichmäßige Hubbewegung über eine gesamte Bedienfläche des Schaltklinkenelements zu ermöglichen, insbesondere bei einer Bewegung des Schaltklinkenelements in Richtung des Handgriffgehäuses. Die Werkzeugmaschine ist vorzugsweise als tragbare Werkzeugmaschine, insbesondere als tragbare, handgehaltene Werkzeugmaschine, ausgebildet. Unter einer "tragbaren Werkzeugmaschine" soll hier insbesondere eine Werkzeugmaschine zu einer Bearbeitung von Werkstücken verstanden werden, die von einem Bediener transportmaschinenlos transportiert werden kann. Die tragbare Werkzeugmaschine weist insbesondere eine Masse auf, die kleiner ist als 40 kg, bevorzugt kleiner ist als 10 kg und besonders bevorzugt kleiner ist als 7 kg. Die tragbare Werkzeugmaschine ist besonders bevorzugt als Winkelschleifmaschine ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die tragbare Werkzeugmaschine eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Bohr- und/oder Meißelhammer, als Bohrmaschine, als Säbelsäge, als Stichsäge, als Heckenschere usw..

Unter einem "Handgriffgehäuse" soll hier insbesondere zumindest ein Gehäuse oder zumindest ein Gehäuseteilbereich verstanden werden, das bzw. der von einer Lagerung einer Antriebs- und/oder Abtriebseinheit der Werkzeugmaschine weitestgehend entkoppelt ist, wobei zumindest ein Griffbereich des Gehäuses oder der Gehäuseteilbereich, insbesondere ein als stielförmiger Griffbereich ausgebildeter Gehäuseteilbereich, von einem Bediener zu einer Handhabung der Werkzeugmaschine mit zumindest einer Hand zumindest größtenteils umgreifbar ist. Der Ausdruck "größtenteils umgreifbar" soll hier insbesondere eine Umgreifbarkeit eines Bauteils oder eines Bauteilbereichs mittels einer Hand eines Bedieners entlang zumindest mehr als 70 %, bevorzugt mehr als 80 % und besonders bevorzugt mehr als 90 % einer Gesamterstreckung eines in einer sich zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Längserstreckungsrichtung des Bauteils oder des Bauteilbereichs erstreckenden Ebene verlaufenden Gesamtaußenumfangs des Bauteils oder des Bauteilbereichs definieren, wobei die Gesamterstreckung des Gesamtumfangs insbesondere kleiner ist als 40 cm, bevorzugt kleiner ist als 30 cm und besonders bevorzugt kleiner ist als 25 cm. Vorzugsweise liegen bei einem Umgreifen des Bauteils oder des Bauteilbereichs eine Handinnenfläche und Fingerinnenflächen der Hand des Bedieners zumindest entlang einer Strecke größer als 70 %, bevorzugt größer als 80 % und besonders bevorzugt größer als 90 % der Gesamterstreckung des Gesamtaußenumfangs am Gesamtaußenumfang an. Bevorzugt ist das Handgriffgehäuse getrennt von einem Antriebsgehäuse der Werkzeugmaschine ausgebildet, das dazu vorgesehen ist, die Antriebs- und/oder Abtriebseinheit zu einer Abstützung von Antriebsund/oder Abtriebslagerkräften aufzunehmen. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Handgriffgehäuse und das Antriebsgehäuse einstückig ausgebildet sind.

Vorzugsweise weist das Handgriffgehäuse einen stielförmigen Griffbereich auf. Der Ausdruck "stielförmiger Griffbereich" soll hier insbesondere einen Gehäuseteilbereich des Handgriffgehäuses definieren, der in einer Längsschnittebene, in der sich die Haupterstreckungsrichtung der Werkzeugmaschine erstreckt, entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung verlaufenden Richtung betrachtet, eine maximale Erstreckung, insbesondere kleiner als 10 cm, bevorzugt kleiner als 8 cm und besonders bevorzugt kleiner als 6 cm, aufweist, wobei zumindest eine Bedienfläche des Handgriffgehäuses im Gehäuseteilbereich des Handgriffgehäuses angeordnet ist. Bevorzugt wird die maximale Erstreckung, betrachtet in der Längsschnittebene, von zumindest zwei parallelen Geraden oder von zumindest zwei um einen Winkel kleiner als 10°, bevorzugt kleiner als 8° und besonders bevorzugt kleiner als 6° relativ zueinander geneigten Geraden begrenzt, die von einer Außenkontur des Gehäuseteilbereichs des Handgriffgehäuses gebildet werden. Der stielförmige Griffbereich ist insbesondere zumindest um einen Winkel kleiner als 60°, bevorzugt kleiner als 40° und besonders bevorzugt kleiner als 30° relativ zu einer Haupterstreckungsrichtung der Werkzeugmaschine geneigt angeordnet. Vorzugsweise ist der stielförmige Griffbereich, entlang einer Rotationsachse eines Antriebselements, insbesondere einer Ankerwelle, einer Antriebseinheit der Werkzeugmaschine und insbesondere entlang der Haupterstreckungsrichtung der Werkzeugmaschine betrachtet, hinter der Antriebseinheit angeordnet. Zudem ist es denkbar, dass das Handgriffgehäuse zusätzlich zum stielförmigen Griffbereich einen bügelförmigen Teilbereich aufweist, der einstückig an den stielförmigen Griffbereich angeformt ist. Der bügelförmige Teilbereich kann vorzugsweise eine L-förmige Ausgestaltung aufweisen, die sich ausgehend von einem dem Anbindungsbereich des Handgriffgehäuses abgewandten Ende des stielförmigen Griffbereichs L-förmig in Richtung des Anbindungsbereichs erstreckt. Besonders bevorzugt umfasst das Handgriffgehäuse zumindest zwei Handgriffgehäuseschalenelemente, die in einer Verbindungsebene miteinander verbindbar sind. Somit weist das Handgriffgehäuse bevorzugt eine Schalenbauweise auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Handgriffgehäuse eine Topfbauweise aufweist.

Der Begriff "Schalteinheit" soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die zumindest ein Bauteil, insbesondere das Schaltklinkenelement, aufweist, das direkt von einem Bediener betätigbar ist und die dazu vorgesehen ist, durch eine Betätigung und/oder durch eine Eingabe von Parametern einen Prozess und/oder einen Zustand einer mit der Schalteinheit gekoppelten Einheit zu beeinflussen und/oder zu ändern. Das Schaltklinkenelement ist vorzugsweise zu einer Betätigung zumindest eines Schaltelements der Schalteinheit vorgesehen. Unter einem "Schaltklinkenelement" soll hier insbesondere ein Bedienelement verstanden werden, das entlang einer Längserstreckungsrichtung des Bedienelements eine Längserstreckung aufweist, die größer ist als eine zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längserstreckungsrichtung verlaufende Quererstreckung des Bedienelements, die zumindest im Wesentlichen quer zu einer Hauptbewegungsrichtung des Bedienelements verläuft.

Unter "im Wesentlichen quer" soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung und/oder einer Achse relativ zu einer Bezugsrichtung und/oder einer Bezugsachse verstanden werden, wobei die Ausrichtung der Richtung und/oder der Achse zumindest verschieden von einer zumindest im Wesentlichen parallelen Ausrichtung zur Bezugsrichtung und/oder zur Bezugsachse ist und insbesondere windschief oder senkrecht zur Bezugsrichtung und/oder zur Bezugsachse ist. Unter einem "Schaltklinkenelement" soll hier insbesondere ein Bedienelement verstanden werden, das entlang einer Längserstreckungsrichtung des Bedienelements eine Längserstreckung aufweist, die größer ist als eine zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längserstreckungsrichtung verlaufende Quererstreckung des Bedienelements, die zumindest im Wesentlichen quer zu einer Bewegungsrichtung des Bedienelements verläuft. Bevorzugt ist eine maximale Längserstreckung des Schaltklinkenelements zumindest 2-mal größer, bevorzugt zumindest 4-mal größer und besonders bevorzugt zumindest 6-mal größer als eine maximale Quererstreckung des Schaltklinkenelements. Das Schaltklinkenelement weist insbesondere eine maximale Längserstreckung auf, die größer ist als 3 cm, bevorzugt größer ist als 6 cm und besonders bevorzugt größer ist als 8 cm. Ferner umfasst das Schaltklinkenelement bevorzugt eine Bedienfläche, auf der ein Bediener zumindest drei Finger zu einer Betätigung des Schaltklinkenelements anordnen kann und die zumindest eine entlang der Längserstreckungsrichtung des Schaltklinkenelements verlaufende Längserstreckung aufweist, die größer ist als 5 cm.Das Schaltklinkenelement umfasst bevorzugt eine Bedienfläche, insbesondere eine von einem Griffflächenbereich des Schaltklirikenelements gebildete Bedienfläche, auf der ein Bediener zumindest drei Finger zu einer Betätigung des Schaltklinkenelements anordnen kann und die zumindest eine entlang der Längserstreckungsrichtung des Schaltklinkenelements verlaufende Längserstrecküng aufweist, die größer ist als 5 cm.

Der Ausdruck "im Wesentlichen senkrecht" soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung definieren, wobei die Richtung und die Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene betrachtet, einen Winkel von 90° einschließen und der Winkel eine maximale Abweichung von insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft klei- ner als 2° aufweist. Vorzugsweise ist die Schalteinheit dazu vorgesehen, mittels einer Betätigung des Schaltklinkenelements das Schaltelement zu betätigen, um einen Stromkreis zu einer Energieversorgung zumindest einer Antriebseinheit der Werkzeugmaschine zu öffnen oder zu schließen. Somit ist die Schalteinheit bevorzugt dazu vorgesehen, eine Inbetriebnahme oder eine Deaktivierung der Werkzeugmaschine zu ermöglichen. Unter "vorgesehen" soll insbesondere speziell ausgelegt und/oder speziell ausgestattet verstanden werden. Das Schaltelement wird bevorzugt von einem mechanischen, elektrischen und/oder elektronischen Schaltelement gebildet.

Der Begriff "Lagereinheit" soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die dazu vorgesehen ist, eine Anzahl von Bewegungsfreiheitsgraden zumindest eines Bauteils zu begrenzen, wobei die Einheit zumindest ein Lagerelement aufweist, das eine geführte Bewegung des Bauteils entlang und/oder um zumindest eine Bewegungsachse des Bauteils ermöglicht. Die Lagereinheit kann hierbei als Translationslagereinheit und/oder als Rotationslagereinheit ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist die Lagereinheit als Rotationslagereinheit ausgebildet. Unter einer "Hebelgetriebeeinheit" soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine translatorische Bewegung eines Elements, insbesondere des Schaltklinkenelements, infolge einer Betätigung durch einen Bediener, in eine rotatorische Bewegung des Elements um zumindest eine Achse zu überführen, wobei die Einheit vorzugsweise zumindest ein stabförmiges Lagerelement aufweist, das beweglich an dem zu bewegenden Element angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Hebelgetriebeeinheit als Koppelgetriebeeinheit ausgebildet. Der Ausdruck "zumindest im Wesentlichen, gleichmäßige Hubbewegung über eine gesamte Bedienfläche" soll hier eine Bewegung der Bedienfläche des Schaltklinkenelements in zumindest eine Richtung definieren, bei der zumindest zwei sich abgewandte Enden der Bedienfläche eine maximale Begweungsstreckendifferenz, insbesondere eine durch Fertigungstoleranzen und/oder durch ein Lagerspiel bedingte Bewegungsstreckendifferenz, aufweisen, die insbesondere kleiner ist als 10 mm, bevorzugt kleiner ist als 5 mm und besonders bevorzugt kleiner ist als 2 mm. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Werkzeugmaschine kann vorteilhaft eine exakte Führung des Schaltklinkenelements während einer Bewegung infolge einer Betätigung des Schaltklinkenelements erreicht werden. Somit kann vorteilhaft ein hoher Bedienkomfort erreicht werden. Ferner kann vorteilhaft eine gleichmäßige Hubbewegung des Schaltklinkenelements erreicht werden, die weitestgehend unabhängig von einer Lage eines von einem Bediener auf der Bedienfläche des Schaltklinkenelements betätigten Betätigungspunkts ist.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass zumindest ein Hebellagerelement der Hebelgetriebeeinheit an einem einem Anbindungsbereich des Handgriffgehäuses zugewandten Ende des Schaltklinkenelements beweglich mit dem Schaltklinkenelement verbunden ist. Unter dem Ausdruck "Anbindungsbereich" soll hier insbesondere ein Bereich des Handgriffgehäuses verstanden werden, über den das Handgriffgehäuse mit dem Antriebsgehäuse formschlüssig, kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig verbunden ist bzw. mit dem das Handgriffgehäuse direkt an dem Antriebsgehäuse anliegt. Unter "einem einem Anbindungsbereich zugewandten Ende des Schaltklinkenelements" soll hier insbesondere eine Anordnung von Punkten des Schaltklinkenelements bezogen auf eine Mittelebene des Schaltklinkenelements verstanden werden, die zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längserstreckungsrichtung des Schaltklinkenelements verläuft und die zumindest im Wesentlichen gleichmäßig von zwei zueinander entlang der Längserstreckungsrichtung des Schaltklinkenelements beabstandet angeordneten Enden des Schaltklinkenelements angeordnet ist, wobei alle Punkte des Schaltklinkenelements, die ausgehend von der Mittelebene in Richtung des Anbindungsbereichs angeordnet sind, betrachtet entlang der Längserstreckungsrichtung des Schaltklinkenelements, als dem Anbindungsbereich zugewandt gelten. Hierbei ist es denkbar, dass das dem Anbindungsbereich zugewandte Ende des Schaltklinkenelements in einem Lagerpunkt, an dem zumindest ein Lagerelement der Lagereinheit an dem Schaltklinkenelement angeordnet ist, entkoppelt von einer Hubbewegung ist. Vorzugsweise übt das dem Anbindungsbereich zugewandte Ende des Schaltklinkenelements, insbesondere in dem Lagerpunkt, infolge einer Betätigung eine Hubbewegung entlang einer Strecke aus, die insbesondere größer ist als 0,5 mm, bevorzugt größer ist als 1 mm und besonders bevorzugt größer ist als 2 mm. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann vorteilhaft ein außerhalb des Schaltklinkenelements angeordneter Drehpunkt des Schaltklinkenelements erreicht werden, wodurch eine vorteilhafte Hebelübersetzung erzielbar ist.

Ferner wird vorgeschlagen, dass die Hebelgetriebeeinheit zumindest ein weiteres Hebellagerelement aufweist, das an dem dem Anbindungsbereich des Handgriffgehäuses zugewandten Ende des Schaltklinkenelements beweglich mit dem Schaltklinkenelement verbunden ist und beweglich an einem Lagerelement der Lagereinheit angeordnet ist, das auf einer dem Anbindungsbereich des Handgriffgehäuses zugewandten Seite eines Betätigungsbereichs eines Schaltelements der Schalteinheit angeordnet ist. Mittels der erfindungsgemäßen Anordnung und eines Zusammenwirkens des Hebellagerelements und des weiteren Hebellagerelements kann vorteilhaft eine präzise Führung des Schaltklinkenelements bei einer Bewegung des Schaltklinkenelements realisiert werden.

Besonders bevorzugt ist die Hebelgetriebeeinheit als Parallelogrammhebelgetriebeeinheit ausgebildet. Unter einer "Parallelogrammhebelgetriebeeinheit" soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die eine Ausrichtung der Bedienfläche relativ zum Handgriffgehäuse bei einer Bewegung des Schaltklinkenelements, insbesondere bei einer Bewegung um die Schwenkachse des Schaltklinkenelements, relativ zum Handgriffgehäuse zumindest im Wesentlichen konstant hält. Bevorzugt stellen Lagerelemente der Parallelogrammhebelgetriebeeinheit bei einer fiktiven, geradlinigen Verbindung der Lagerelemente miteinander, insbesondere in einer Ebene betrachtet, eine parallelogrammartige Anordnung dar. Es kann somit vorteilhaft eine gleichmäßige Hubbewegung über die gesamte Bedienfläche des Schaltklinkenelements in Richtung des Handgriffgehäuses infolge einer Betätigung des Schaltklinkenelements erreicht werden. Somit kann vorteilhaft eine komfortable Bedienbarkeit des Schaltklinkenelements erreicht werden.

Ferner wird vorgeschlagen, dass die Hebelgetriebeeinheit zumindest ein Hebellagerelement aufweist, das in Abhängigkeit einer Bewegung des Schaltklinkenelements einen Betätigungsbereich eines Schaltelements der Schalteinheit betätigt. Bevorzugt ist das Hebellagerelement als Hebel ausgebildet, der zumindest an zwei sich abgewandten Enden des Hebellagerelements jeweils eine Lagerausnehmung aufweist. Das Hebellagerelement ist vorzugsweise mit einem Ende mit einem im Handgriffgehäuse angeordneten Lagerelement der Lagereinheit verbunden. Das Hebellagerelement betätigt vorzugsweise in Abhängigkeit einer Bewegung des Schaltklinkenelements den als Schaltstößel ausgebildeten Betätigungsbereich des Schaltelements zu einer Inbetriebnahme der Werkzeugmaschine. Es kann vorteilhaft eine bauteilsparende Betätigung des Schaltelements realisiert werden, indem das Hebellagerelement eine Lagerfunktion und eine Betätigungsfunktion übernehmen kann.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Schaltklinkenelement eine maximale Längserstreckung aufweist, die zumindest 60 % einer maximalen Längserstreckung eines stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses entspricht. Insbesondere entspricht eine maximale Längserstreckung des Schaltklinkenelements insbesondere mehr als 75 %, bevorzugt mehr als 80 % und besonders bevorzugt mehr als 90 % der maximalen Längserstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses. Die maximale Längserstreckung des Schaltklinkenelements und die maximale Längserstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses erstrecken sich in einem montierten Zustand des Schaltklinkenelements und des Handgriffgehäuses entlang einer in der Verbindungsebene des Handgriffgehäuses, in der die Handgriffgehäuseschalenelemente in einem montierten Zustand aneinander anliegen bzw. miteinander verbunden sind, verlaufenden Richtung, die zumindest im Wesentlichen quer zur Hauptbewegungsrichtung des Schaltklinkenelements verläuft. Es kann vorteilhaft eine große nutzbare Bedienfläche des Schaltklinkenelements erreicht werden. Somit kann vorteilhaft ein komfortabel zu bedienendes Schaltklinkenelement geschaffen werden.

Vorteilhafterweise ist ein Verhältnis der maximalen Längserstreckung des Schaltklinkenelements zu der maximalen Längserstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses zumindest größer als 1 zu 1,4. Bevorzugt ist das Verhältnis der maximalen Längserstreckung des Schaltklinkenelements zu der maximalen Längserstreckung des stielförmigen Griffbereichs zumindest größer als 1 zu 1,3 und besonders bevorzugt ist das Verhältnis größer als 1 zu 1. Es kann vorteilhaft eine komfortable Betätigung des Schaltklinkenelements zumindest im Wesentlichen über die maximale Längserstreckung des stielförmigen Griffbereichs ermöglicht werden. Somit kann ein hoher Bedienkomfort erreicht werden.

Zudem wird vorgeschlagen, dass das Schaltklinkenelement eine maximale Quererstreckung aufweist, die zumindest 60 % einer maximalen Querstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses entspricht. Der Ausdruck "maximale Quererstreckung" soll hier insbesondere eine maximale Erstreckung eines Bauteils oder eines Gehäuses, insbesondere eines mehrteiligen Gehäuses in einem montierten Zustand, entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung der Werkzeugmaschine und zumindest im Wesentlichen quer zumindest zu einer Hauptbewegungsrichtung des Schaltklinkenelements verlaufenden Richtung definieren. Bevorzugt entspricht eine maximale Quererstreckung des Schaltklinkenelements insbesondere mehr als 65 %, bevorzugt mehr als 70 % und besonders bevorzugt mehr als 75 % der maximalen Quererstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Werkzeugmaschine kann vorteilhaft eine ergonomisch sinnvolle Ausgestaltung des Schaltklinkenelements erreicht werden. Somit kann vorteilhaft ein hoher Bedienkomfort erreicht werden.

Besonders bevorzugt ist ein Verhältnis der maximalen Quererstreckung des Schaltklinkenelements zu der maximalen Quererstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses zumindest größer als 1 zu 2,5. Bevorzugt ist das Verhältnis der maximalen Querstreckung des Schaltklinkenelements zu der maximalen Quererstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses zumindest größer als 1 zu 2 und besonders bevorzugt ist das Verhältnis größer als 1 zu 1,4. Es kann vorteilhaft bei einer Betätigung des Schaltklinkenelements eine Ausübung eines geringen Drucks auf Fingerinnenflächen und/oder eine Handinnenfläche einer Hand eines Bedieners infolge einer durch das Verhältnis der maximalen Quererstreckung des Schaltklinkenelements zu der maximalen Quererstreckung des stielförmigen Griffbereichs des Handgriffgehäuses erreichbaren vorteilhaften Geometrie des Schaltklinkenelements erreicht werden.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Schalteinheit zumindest ein Schaltelement aufweist, das einen mit einem Federelement der Schalteinheit belasteten Betätigungsbereich umfasst, der in zumindest einem Betriebszustand das Schaltklinkenelement infolge einer Federkraft des Federelements mit einer Kraft in Richtung einer Ausgangsstellung des Schaltklinkenelements beaufschlagt. Unter einem "Federelement" soll insbesondere ein makroskopisches Element verstanden werden, das zumindest eine Erstreckung aufweist, die in einem normalen Betriebszustand um zumindest 10 %, insbesondere um wenigstens 20 %, vorzugsweise um mindestens 30 % und besonders vorteilhaft um zumindest 50 % elastisch veränderbar ist, und das insbesondere eine von einer Veränderung der Erstreckung abhängige und vorzugsweise zu der Veränderung proportionale Gegenkraft erzeugt, die der Veränderung entgegenwirkt. Unter einer "Erstreckung" eines Elements soll insbesondere ein maximaler Abstand zweier Punkte einer senkrechten Projektion des Elements auf eine Ebene verstanden werden. Unter einem "makroskopischen Element" soll insbesondere ein Element mit einer Erstreckung von zumindest 1 mm, insbesondere von wenigstens 5 mm und vorzugsweise von mindestens 10 mm verstanden werden. Mittels des Federelements kann vorteilhaft eine Totmannschaltung der Schalteinheit erreicht werden. Somit kann vorteilhaft eine hohe Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes Inbetriebbleiben der Werkzeugmaschine erreicht werden.

Ferner wird in dem Ausführungsbeispiel eine Werkzeugmaschinenschaltvorrichtung für eine erfindungsgemäße Werkzeugmaschine beschrieben, wobei die Werkzeugmaschinenschaltvorrichtung zumindest die Schalteinheit und zumindest die Lagereinheit umfasst. Es kann somit vorteilhaft ein einfaches Nachrüsten bereits bestehender Werkzeugmaschinen mit der Schalteinheit und der Lagereinheit erreicht werden.

Die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine und/oder die Werkzeugmaschinenschaltvorrichtung sollen/soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine und/oder die Werkzeugmaschinenschaltvorrichtung zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.

Zeichnung

Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.

Es zeigen:

Fig. 1
eine erfindungsgemäße Werkzeugmaschine in einer schematischen Darstellung,

Fig. 2
eine Detailansicht einer Schalteinheit der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine und einer Lagereinheit der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine in einem in einem Handgriffgehäuse der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine montierten Zustand in einem unbetätigten Zustand der Schalteinheit in einer schematischen Darstellung,

Fig. 3
eine Detailansicht der Schalteinheit und der Lagereinheit aus Figur 2 in einem im Handgriffgehäuse montierten Zustand in einem betätigten Zustand der Schalteinheit in einer schematischen Darstellung,

Fig. 4
eine Detailansicht eines am Handgriffgehäuse angeordneten Schaltklinkenelements der Schalteinheit in einer schematischen Darstellung und

Fig. 5
eine weitere Detailansicht des am Handgriffgehäuse angeordneten Schaltklinkenelements in einer schematischen Darstellung.

Beschreibung des Ausführungsbeispiels

Figur 1 zeigt eine Werkzeugmaschine 10, die von einer als Winkelschleifmaschine 12 ausgebildeten, tragbaren Werkzeugmaschine 10 gebildet wird. Die tragbare Werkzeugmaschine 10 umfasst zumindest ein Handgriffgehäuse 14, zumindest eine Schalteinheit 16, die zumindest ein am Handgriffgehäuse 14 angeordnetes Schaltklinkenelement 18 zu einer Betätigung eines Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 aufweist, und zumindest eine Lagereinheit 20, die dazu vorgesehen ist, das Schaltklinkenelement 18 zumindest beweglich relativ zum Handgriffgehäuse 14 zu lagern. Hierbei weist die tragbare Werkzeugmaschine 10 zumindest eine Werkzeugmaschinenschaltvorrichtung auf, die zumindest die Schalteinheit 16 und zumindest die Lagereinheit 20 zur beweglichen Lagerung des Schaltklinkenelements 18 der Schalteinheit 16 umfasst.Die Lagereinheit 20 umfasst zumindest eine Hebelgetriebeeinheit 22, die dazu vorgesehen ist, bei einer Betätigung des Schaltklinkenelements 18 eine gleichmäßige Hubbewegung über eine gesamte Bedienfläche 24 des Schaltklinkenelements 18 zu ermöglichen. Das Handgriffgehäuse 14 umfasst hierbei einen stielförmigen Griffbereich 48, an dem das Schaltklinkenelement 18 angeordnet ist. Der stielförmige Griffbereich 48 des Handgriffgehäuses 14 bildet einen Haupthandgriff der tragbaren Werkzeugmaschine 10. Hierbei erstreckt sich der von dem stielförmigen Griffbereich 48 gebildete Haupthandgriff, zumindest im Wesentlichen ausgehend von einem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14, in eine vom Anbindungsbereich 28 abgewandte Richtung bis zu einer Seite 56 des Handgriffgehäuses 14, an der ein Kabel der als Winkelschleifmaschine 12 ausgebildeten tragbaren Werkzeugmaschine 10 zur Energieversorgung angeordnet ist. Der stielförmige Griffbereich 48 des Handgriffgehäuses 14 ist um einen Winkel kleiner als 30° relativ zu einer Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14a bzw. zu einer Haupterstreckungsrichtung 60 der tragbaren Werkzeugmaschine 10 geneigt angeordnet.

Die als Winkelschleifmaschine 12 ausgebildete, tragbare Werkzeugmaschine 10 umfasst ferner eine Schutzhaubeneinheit 62, ein Antriebsgehäuse 64 und ein Abtriebsgehäuse 66. Aus dem Abtriebsgehäuse 66 heraus erstreckt sich eine als Spindel (hier nicht näher dargestellt) ausgebildete Ausgangswelle einer Abtriebseinheit 68 der tragbaren Werkzeugmaschine 10, an der ein Bearbeitungswerkzeug 70 zu einer Bearbeitung eines Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) fixiert werden kann. Das Bearbeitungswerkzeug 70 ist als Schleifscheibe ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Bearbeitungswerkzeug 70 als Trenn- oder Polierscheibe ausgebildet ist. Die tragbare Werkzeugmaschine 10 umfasst das Antriebsgehäuse 64 zur Aufnahme einer Antriebseinheit 72 der tragbaren Werkzeugmaschine 10 und das Abtriebsgehäuse 66 zu einer Aufnahme der Abtriebseinheit 68. Die Antriebseinheit 72 ist dazu vorgesehen, das Bearbeitungswerkzeug 70 über die Abtriebseinheit 68 rotierend anzutreiben. Das Bearbeitungswerkzeug 70 kann hierbei mittels eines Befestigungselements (hier nicht näher dargestellt) zur Bearbeitung eines Werkstücks drehfest mit der Spindel verbunden werden. Somit kann das Bearbeitungswerkzeug 70 in einem Betrieb der tragbaren Werkzeugmaschine 10 rotierend angetrieben werden. Die Abtriebseinheit 68 ist über ein als Ritzel ausgebildetes und rotierend antreibbares Antriebselement (hier nicht näher dargestellt) der Antriebseinheit 72 auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise mit der Antriebseinheit 72 verbunden. Zudem ist an dem Abtriebsgehäuse 66 ein Zusatzhandgriff 74 angeordnet. Der Zusatzhandgriff 74 erstreckt sich in einem am Abtriebsgehäuse 66 montierten Zustand quer zur Haupterstreckungsrichtung 60 der tragbaren Werkzeugmaschine 10.

Figur 2 zeigt eine Detailansicht der Schälteinheit 16 und der Lagereinheit 20 in einem im Handgriffgehäuse 14 montierten Zustand in einem unbetätigten Zustand der Schalteinheit 16, wobei eines von zumindest zwei Handgriffgehäuseschalenelementen 76, 78 des Handgriffgehäuses 14a demontiert ist. Die Hebelgetriebeeinheit 22 weist zumindest ein Hebellagerelement 26 auf, das an einem dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Ende 30 des Schaltklinkenelements 18 angeordnet ist. Hierbei ist das Hebellagerelement 26 beweglich mit dem Schaltklinkenelement 18 verbunden und beweglich an einem Lagerelement 80 der Lagereinheit 20 angeordnet, das auf einer dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Seite 36 eines Betätigungsbereichs 38 des Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 angeordnet ist. Ferner weist die Hebelgetriebeeinheit 22 zumindest ein weiteres Hebellagerelement 32 auf, das an dem dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Ende 30 des Schaltklinkenelements 18 beweglich mit dem Schaltklinkenelement 18 verbunden ist und beweglich an einem weiteren Lagerelement 34 der Lagereinheit 20 angeordnet ist, das auf einer dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Seite 36 des Betätigungsbereichs 38 des Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 angeordnet ist. Somit weist die Lagereinheit 20 zumindest zwei Lagerelemente 34, 80 auf, die auf der dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Seite 36 des Betätigungsbereichs 38 des Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 angeordnet ist. Die zwei auf der dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Seite 36 des Betätigungsbereichs 38 des Schaltelements 40 angeordneten Lagerelemente 34, 80 sind hierbei ausgehend von dem Schaltklinkenelement 18, betrachtet entlang der Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 in Richtung des Anbindungsbereichs 28, in zumindest einem Betriebszustand des Schaltklinkenelements 18 nach dem Schaltklinkenelement 18 im Handgriffgehäuse 14 angeordnet. Die zwei auf der dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Seite 36 des Betätigungsbereichs 38 des Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 angeordneten Lagerelemente 34, 80 sind somit als Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 ausgebildet. Des Weiteren weist die Lagereinheit 20 zumindest zwei weitere Lagerelemente 82, 84 auf, die an dem dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14 zugewandten Ende 30 des Schaltklinkenelements 18 angeordnet sind. Hierbei ist eines der zwei weiteren Lagerelemente 82, 84 dem Hebellagerelement 26 und eines dem weiteren Hebellagerelement 32 zugeordnet. Die zwei weiteren an dem dem Anbindungsbereich 28 zugewandten Ende 30 des Schaltklinkenelements 18 angeordneten Lagerelemente 82, 84 sind somit als Schaltklinkenlagerelemente 86, 88 ausgebildet.

Die als Schaltklinkenlagerelemente 86, 88 ausgebildeten weiteren Lagerelemente 82, 84 und die als Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 ausgebildeten Lagerelemente 34, 80 sind jeweils als bolzenförmige Lagerelemente ausgebildet. Hierbei sind die als Schaltklinkenlagerelemente 86, 88 ausgebildeten weiteren Lagerelemente 82, 84 einstückig mit dem Schaltklinkenelement 18 ausgebildet. Ferner sind die als Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 ausgebildeten Lagerelemente 34, 80 einstückig mit dem Handgriffgehäuse 14 ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die weiteren als Schaltklinkenlagerelemente 86, 88 ausgebildeten Lagerelemente 82, 84 und die als Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 ausgebildeten Lagerelemente 34, 80 getrennt von dem Schaltklinkenelement 18 bzw. getrennt von dem Handgriffgehäuse 14 ausgebildet sind und jeweils mittels einer, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Verbindungsart, wie beispielsweise einer form- und/oder kraftschlüssigen Verbindungsart, fest mit dem Schaltklinkenelement 18 bzw. dem Handgriffgehäuse 14 verbunden sind.

Die Hebelgetriebeeinheit 22 ist als Parallelogrammhebelgetriebeeinheit 42 ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Hebelgetriebeeinheit 22 eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Dreigelenkkoppelgetriebe, als Fünfgelenkkoppelgetriebe usw.. Die Hebelgetriebeeinheit 22 weist zumindest das Hebellagerelement 26 auf, das in Abhängigkeit einer Bewegung des Schaltklinkenelements 18 den Betätigungsbereich 38 des Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 betätigt (Figur 3). Das Schaltelement 40 ist hierbei fest in einer Aufnahmeausnehmung 94 zumindest eines der Handgriffgehäuseschalenelemente 76, 78 angeordnet. Die Aufnahmeausnehmung 94 ist ausgehend von dem Schaltklinkenelement 18, betrachtet entlang der Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 in Richtung des Anbindungsbereichs 28, zumindest teilweise nach dem Schaltklinkenelement 18 im Handgriffgehäuse 14 angeordnet. Das Hebellagerelement 26, das als Hebel ausgebildet ist, weist zu einer beweglichen Verbindung mit dem Schaltklinkenelement 18 zumindest zwei an sich abgewandten Enden des Hebellagerelements 26 angeordnete Lagerausnehmungen 96, 98 auf. Eine der zwei Lagerausnehmungen 96, 98 ist mit einem der zwei Schaltklinkenlagerelemente 86, 88 verbunden. Ferner ist eine der zwei Lagerausnehmungen 96, 98 mit einem der zwei Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 verbunden. Zudem weist das Hebellagerelement 26 in einem Teilbereich 100 zwischen den Lagerausnehmungen 96, 98 eine bogenförmige Ausgestaltung auf. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Hebellagerelement 26 in dem Teilbereich 100 eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine höckerartige Erhebung usw.. Der Teilbereich 100 ist dazu vorgesehen, in Abhängigkeit einer Bewegung des Schaltklinkenelements 18 den als Schaltstößel ausgebildeten Betätigungsbereich 38 des Schaltelements 40 der Schalteinheit 16 zu betätigen.

Ferner weist das weitere Hebellagerelement 32, das als Hebel ausgebildet ist, zumindest zwei an sich abgewandten Enden des weiteren Hebellagerelements 32 angeordnete Lagerausnehmungen 102, 104 auf. Eine der zwei Lagerausnehmungen 102, 104 ist mit einem der zwei Schaltklinkenlagerelemente 86, 88 verbunden. Ferner ist eine der zwei Lagerausnehmungen 102, 104 mit einem der zwei Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 verbunden. Das Hebellagerelement 26 und das weitere Hebellagerelement 32 sind bezogen auf eine geradlinige, gedachte Verbindungslinie der Lagerausnehmungen 96, 98 des Hebellagerelements 26 und bezogen auf eine geradlinige, gedachte Verbindungslinie der Lagerausnehmungen 102, 104 des weiteren Hebellagerelements 32 zumindest im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet. Infolge der zumindest im Wesentlichen parallelen Anordnung des Hebellagerelements 26 und des weiteren Hebellagerelements 32 wird eine Parallelführung des Schaltklinkenelements 18 infolge einer Betätigung des Schaltklinkenelements 18 realisiert. Ein weiteres dem Anbindungsbereich 28 abgewandtes, greifbares Ende 106 des Schaltklinkenelements 18 ist hierbei entkoppelt von einer Anordnung von Lagerpunkten der Lagereinheit 20.

Mittels der als Parallelogrammhebelgetriebeeinheit 42 ausgebildeten Hebelgetriebeeinheit 22 wird ein Verhältnis einer Hebelübersetzung zwischen dem Betätigungsbereich 38 des Schaltelements 40 und dem Schaltklinkenelement 18 erreicht, das größer ist als 1 zu 2,7. Das Verhältnis der Hebelübersetzung entspricht einer Länge einer Strecke, gemessen von der Längsachse des Handgriffgehäuselagerelements 90, das mit einer der Lagerausnehmungen 96, 98 des Hebellagerelements 26 verbunden ist, bis zu einer Mittelachse des als Schaltstößel ausgebildeten Betätigungsbereichs 38 des Schaltelements 40, zu einer Länge einer Strecke, gemessen von der Längsachse des Handgriffgehäuselagerelements 90, das mit einer der Lagerausnehmungen 96, 98 des Hebellagerelements 26 verbunden ist, bis zu einer Längsachse des Schaltklinkenlagerelements 86, das mit einer der Lagerausnehmungen 96, 98 des Hebellagerelements 26 verbunden ist.

Des Weiteren weist die Schalteinheit 16 zumindest das Schaltelement 40 auf, das den mit einem Federelement 54 der Schalteinheit 16 belasteten Betätigungsbereich 38 umfasst, der in zumindest einem Betriebszustand das Schaltklinkenelement 18 infolge einer Federkraft des Federelements 54 mit einer Kraft in Richtung einer Ausgangsstellung des Schaltklinkenelements 18 beaufschlagt. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Schalteinheit 16 zusätzlich oder alternativ zum Federelement 54 des Schaltelements 40 ein weiteres Federelement aufweist, das sich am Schaltklinkenelement 18 und dem Handgriffgehäuse 14 abstützt und dazu vorgesehen ist, das Schaltklinkenelement 18 mit einer Federkraft in Richtung einer Ausgangsstellung des Schaltklinkenelements 18 zu beaufschlagen. Der mit einem Federelement 54 der Schalteinheit 16 belastete Betätigungsbereich 38 ist zu einer Bildung einer Totmannschaltungsfunktion der Schalteinheit 16 vorgesehen. Das Federelement 54 ist dazu vorgesehen, infolge einer Einwirkung einer Federkraft über den Betätigungsbereich 38 auf das Schaltklinkenelement 18 eine Bewegung des Schaltklinkenelements 18 nach einer Aufhebung einer Einwirkung einer Betätigungskraft eines Bedieners auf das Schaltklinkenelement 18 in eine vom Handgriffgehäuse 14 abgewandte Richtung in eine Ausgangsstellung des Schaltklinkenelements 18 zu ermöglichen. Somit übt das Federelement 54 über den Betätigungsbereich 38 und über das Hebellagerelement 26, das infolge einer Bewegung des Schaltklinkenelements 18 in Richtung des Handgriffgehäuses 14 den als Schaltstößel ausgebildeten Betätigungsbereich 38 des Schaltelements 40 betätigt, eine Federkraft auf das Schaltklinkenelement 18 aus. Hierdurch wird das Schaltklinkenelement 18 nach einer Aufhebung einer Einwirkung einer Betätigungskraft eines Bedieners in die vom Handgriffgehäuse 14 abgewandte Richtung bewegt. Das Schaltklinkenelement 18 ist schwenkbar um Schwenkachsen 108, 110, die durch die Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 verlaufen, gelagert. Die Schwenkachsen 108,110 bilden hierbei Längsachsen der Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92, um die die Handgriffgehäuselagerelemente 90, 92 rotationssymmetrisch ausgebildet sind. Eine Ausrichtung der Bedienfläche 24 des Schaltklinkenelements 18 relativ zum Handgriffgehäuse 14 wird mittels der Lagereinheit 20 bei einer Bewegung des Schaltklinkenelements 18 relativ zum Handgriffgehäuse 14 zumindest im Wesentlichen beibehalten.

Figur 4 zeigt eine Detailansicht des am Handgriffgehäuse 14 angeordneten Schaltklinkenelements 18 der Schalteinheit 16. Das Schaltklinkenelement 18 ist schwenkbar um die Schwenkachsen 108, 110 des Schaltklinkenelements 18 am Handgriffgehäuse 14 gelagert. Die Schwenkachsen 108, 110 des Schaltklinkenelements 18 verlaufen zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 bzw. zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung 60 der tragbaren Werkzeugmaschine 10. Hierbei verlaufen die Schwenkachsen 108, 110 zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14. In der Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14 sind die zwei Handgriffgehäuseschalenelemente 76, 78 des Handgriffgehäuses 14 in einem montierten Zustand miteinander verbunden. Das Schaltklinkenelement 18 ist an dem dem Anbindungsbereich 28 des Handgriffgehäuses 14a zugewandten Ende 30 schwenkbar um die Schwenkachse 108, 110 gelagert.

Des Weiteren weist das Schaltklinkenelement 18 eine maximale Quererstreckung 50 auf, die zumindest 60 % einer maximalen Quererstreckung 52 des stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 entspricht. Hierbei ist ein Verhältnis der maximalen Quererstreckung 50 des Schaltklinkenelements 18 zu der maximalen Quererstreckung 52 des stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 zumindest größer als 1 zu 2,5. Die maximale Quererstreckung 50 des Schaltklinkenelements 18 verläuft entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 bzw. zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung 60 der tragbaren Werkzeugmaschine 10 und zumindest im Wesentlichen quer zumindest zu einer Hauptbewegungsrichtung des Schaltklinkenelements 18 verlaufenden Richtung. Somit verläuft die maximale Quererstreckung 50 des Schaltklinkenelements 18 zumindest im Wesentlichen parallel zu den Schwenkachsen 108, 110 des Schaltklinkenelements 18. Die maximale Quererstreckung 52 des stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 verläuft ebenfalls entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 bzw. zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsrichtung 60 der tragbaren Werkzeugmaschine 10 und zumindest im Wesentlichen quer zumindest zu einer Hauptbewegungsrichtung des Schaltklinkenelements 18 verlaufenden Richtung.

Zudem weist das Schaltklinkenelement 18 eine maximale Längserstreckung 44 auf, die zumindest 60 % einer maximalen Längserstreckung 46 eines stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 entspricht. Ein Verhältnis der maximalen Längserstreckung 44 des Schaltklinkenelements 18 zu der maximalen Längserstreckung 46 des stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 ist zumindest größer als 1 zu 1,4. Die maximale Längserstreckung 44 des Schaltklinkenelements 18 erstreckt sich in einem montierten Zustand des Schaltklinkenelements 18 am Handgriffgehäuse 14 entlang einer in der Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14 verlaufenden Richtung, die zumindest im Wesentlichen quer zu einer Hauptbewegungsrichtung des Schaltklinkenelements 18 verläuft. Somit erstreckt sich die maximale Längserstreckung 44 des Schaltklinkenelements 18 entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen 108, 110 des Schaltklinkenelements 18 verlaufenden Richtung. Die maximale Längserstreckung 46 des stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 erstreckt sich ebenfalls entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen 108, 110 des Schaltklinkenelements 18 verlaufenden Richtung.

Ferner weist das Schaltklinkenelement 18 zumindest einen Seitenwandbereich 112 auf, der über einen bogenförmigen Teilbereich 116 des Schaltklinkenelements 18 mit einem zumindest im Wesentlichen senkrecht zum Seitenwandbereich 112 verlaufenden Griffflächenbereich 120 des Schaltklinkenelements 18 verbunden ist, wobei ein Verhältnis eines Radius des bogenförmigen Teilbereichs 116 zur maximalen Quererstreckung 52 des stielförmigen Griffbereichs 48 des Handgriffgehäuses 14 zumindest größer ist als 1 zu 8 (Figur 5). Insgesamt weist das Schaltklinkenelement 18 zwei Seitenwandbereiche 112, 114 auf, die jeweils über einen von zwei bogenförmigen Teilbereichen 116, 118 des Schaltklinkenelements 18 mit dem zumindest im Wesentlichen senkrecht zu den Seitenwandbereichen 112, 114 verlaufenden Griffflächenbereich 120 des Schaltklinkenelements 18 verbunden ist. Der Griffflächenbereich 120 des Schaltklinkenelements 18 erstreckt sich, entlang der Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 betrachtet, zumindest über einen Großteil der maximalen Längserstreckung 44 des Schaltklinkenelements 18. Ferner weist der Griffflächenbereich 120 des Schaltklinkenelements 18, entlang der Haupterstreckungsrichtung 58 des Handgriffgehäuses 14 betrachtet, einen zumindest im Wesentlichen ebenen Verlauf auf. Somit ist der Verlauf des Griffflächenbereichs 120 des Schaltklinkenelements 18 zumindest weitestgehend von stufenartigen Absätzen entkoppelt. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Griffflächenbereich 120 des Schaltklinkenelements 18 zumindest einen Fingermuldenbereich aufweist, der dazu vorgesehen ist, zumindest einen Finger einer Hand eines Bedieners bei einer Betätigung bzw. bei einem Halten des Schaltklinkenelements 18 aufzunehmen.

Des Weiteren weist die tragbare Werkzeugmaschine 10 zumindest eine Einschaltsperreinheit 122 auf, die dazu vorgesehen ist, eine Bewegung des Schaltklinkenelements 18 infolge einer unbeabsichtigten Betätigung des Schaltklinkenelements 18 zumindest weitestgehend zu vermeiden (Figur 1). Die Einschaltsperreinheit 122 ist als mechanische Sperreinheit ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Einschaltsperreinheit 122 als elektrische und/oder elektronische Sperreinheit ausgebildet ist. Die Einschaltsperreinheit 122 weist zumindest ein Freigabeelement 124 auf, das einen Betätigungsbereich 126 umfasst, der zumindest teilweise seitlich neben einem der Seitenwandbereiche 112, 114 des Schaltklinkenelements 18 angeordnet ist (Figur 5). Ferner weist die Einschaltsperreinheit 122 zumindest ein weiteres Freigabeelement 128 auf, das einen Betätigungsbereich 130 aufweist, der zumindest teilweise seitlich neben einem der Seitenwandbereiche 112, 114 des Schaltklinkenelements 18 angeordnet ist (Figur 5). Einer der Seitenwandbereiche 112, 114 ist dem Freigabeelement 124 zugewandt und einer der Seitenwandbereiche 112, 114 ist dem weiteren Freigabeelement 128 zugewandt. Hierbei sind die Betätigungsbereiche 126, 130 des Freigabeelements 124 und des weiteren Freigabeelements 128, jeweils ausgehend von der Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14 in eine zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14 und weg von dem Handgriffgehäuse 14 verlaufende Richtung betrachtet, beabstandet zum jeweiligen Seitenwandbereich 112, 114 angeordnet. Das Freigabeelement 124 und das weitere Freigabeelement 128 sind, bezogen auf die Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14, spiegelsymmetrisch angeordnet. Zudem sind das Freigabeelement 124 und das weitere Freigabeelement 128 schwenkbar um zumindest eine Freigabebewegungsachse 132 gelagert. Die Freigabebewegungsachse 132 verläuft hierbei in der Verbindungsebene des Handgriffgehäuses 14. Zudem verläuft die Freigabebewegungsachse 132 zumindest im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen 108, 110 des Schaltklinkenelements 18.

In einer hier nicht näher dargestellten, alternativen Ausgestaltung der tragbaren Werkzeugmaschine 10 ist es denkbar, dass die tragbare Werkzeugmaschine 10 zusätzlich zur Einschaltsperreinheit 122 eine elektrische und/oder elektronische Anlaufsperre aufweist, die beispielsweise erst eine Bestromung der Antriebseinheit 72 ermöglicht, sobald eine Sensoreinheit der tragbaren Werkzeugmaschine 10 ein Anliegen einer weiteren Hand eines Bedieners am Zusatzhandgriff 74 zusätzlich zum Anliegen einer Hand an dem Handgriffgehäuse 14, insbesondere dem stielförmigen Griffbereich 48, sensiert und somit über eine Steuer- und/oder Regeleinheit der tragbaren Werkzeugmaschine 10, die mittels der Sensoreinheit sensierte Kenngrößen auswertet und verarbeitet, die elektrische und/oder elektronische Anlaufsperre deaktiviert, um eine Inbetriebnahme der tragbaren Werkzeugmaschine 10 zu ermöglichen.

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