Verschlussvorrichtung für eine Schusswaffe

申请号 EP06010884.2 申请日 2006-05-24 公开(公告)号 EP1726908A1 公开(公告)日 2006-11-29
申请人 Engel, Heinz-Eckhard, Dr.; 发明人 Engel, Heinz-Eckhard, Dr.;
摘要 Verschlussvorrichtung (40) für eine Schusswaffe, mit einem Verschlusskopf (41), der zum Verschliessen der Waffe axial mit einem Lauf (30) in Eingriff bringbar ist und der zentrisch von einem Schlagbolzen (18) durchsetzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskopf (41) mit einem Schaft (44) axialverschieblich und/oder drehbar in einem Gehäuseblock (90) gelagert ist und zur Festlegung im oder am Ende (32,33) des Laufs (30) radiale und/oder radial wirkende Verschlussorgane (60) aufweist, die durch Längsbewegen des Laufs (30) mit korrespondierenden Verschlusselementen (65) im oder am Laufende (32,33) in Eingriff bringbar sind.
权利要求 Verschlussvorrichtung (40) für eine Schusswaffe, mit einem Verschlusskopf (41), der zum Verschließen der Waffe axial mit einem Lauf (30) in Eingriff bringbar ist und der zentrisch von einem Schlagbolzen (18) durchsetzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskopf (41) mit einem Schaft (44) axialverschieblich und/oder drehbar in einem Gehäuseblock (90) gelagert ist und zur Festlegung im oder am Ende (32, 33) des Laufs (30) radiale und/oder radial wirkende Verschlussorgane (60) aufweist, die durch Längsbewegen des Laufs (30) mit korrespondierenden Verschlusselementen (65) im oder am Laufende (32, 33) in Eingriff bringbar sind.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen in Bezug auf die Achse des Laufs (30) im Wesentlichen axialsymmetrischen und/oder rotationssymmetrischen Aufbau.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussorgane (60) beim Öffnen und Schließen der Waffe (10) eine zumindest phasenweise mit der Längsbewegung des Laufs (30) gekoppelte Stellbewegung ausführen, die radial und/oder azimutal zur Laufachse verläuft.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Axial- und/oder Drehbewegung des Verschlusskopfs (41) zumindest phasenweise mit der Längsbewegung des Laufs (30) gekoppelt oder koppelbar ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehbewegung des Verschlusskopfs (41) mit dessen Axialbewegung gekoppelt oder koppelbar ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskopf (41) zwischen einer ersten Winkelstellung und einer zweiten Winkelstellung drehbar gelagert ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (44) des Verschlusskopfs (41) in einer Bohrung (92) im Gehäuseblock (90) gelagert ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (44) des Verschlusskopfs (41) ein Hohlzylinder ist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gehäuseblock (90) und dem Schaft (44) des Verschlusskopfs (41) eine Kulissenführung (70) ausgebildet ist, die wenigstens ein in einer Führungsausnehmung (72) gleitgeführtes Steuerorgan (74) aufweist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsausnehmung (72) im Schaft (44) des Verschlusskopfs (41) ausgebildet ist und dass das Steuerorgan (74) wenigstens ein Querbolzen ist, der die Führungsausnehmung (72) im Schaft (44) quer zur Laufachse durchragt.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Schaft (44) ein Trägerrohr (50) angeordnet ist, das gegenüber dem Gehäuseblock (90) ortsfest fixiert ist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Querbolzen (74) der Kulissenführung das Trägerrohr (50) in dem Gehäuseblock (90) lagefixiert.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerrohr (50) und der Gehäuseblock (90) einen Ringspalt (96) bilden, in dem der Schaft (44) des Verschlusskopfs (41) gleitgeführt ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerrohr (50) den Schlagbolzen (18) aufnimmt.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlagbolzen (18), der Verschlusskopf (41) mit dem Schaft (44) und das Trägerrohr (50) eine koaxiale Anordnung sind oder bilden.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussorgane (60) radial am Verschlusskopf (41) ausgebildete Bolzen, Stege, Warzen, Zähne (67) o.dgl. sind, die mit dem Laufende (32, 33) in Eingriff bringbar sind.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusselemente (65) radial und/oder axial im Laufende (32, 33) ausgebildete Nuten, Hinterschneidungen, Zähne (68) o.dgl. sind.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (67) am Verschlusskopf (41) eine Außenverzahnung und die Zähne (68) im Laufende (32, 33) eine dazu korrespondierende Innenverzahnung bilden.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die halbe Zahnteilung der Außenverzahnung (67) und der Innenverzahnung (68) dem Winkelabstand zwischen der ersten Winkelstellung und der zweiten Winkelstellung des Verschlusskopfs (41) entspricht.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Lauf (30) an oder in einer Linearführung axialverschieblich gelagert ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufende (32) mit einer Ausnehmung (34) zur Aufnahme des Verschlusskopfs (41) versehen ist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Ausnehmung (34) eine Anschlagfläche (35) ausgebildet ist, die beim Schließen der Waffe (10) am Verschlusskopf (41) zur Anlage kommt.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufende (32) von einer Verschlussmuffe (33) gebildet ist, die fest mit dem Lauf (30) verbunden oder mit diesem einstückig ist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussmuffe (33) stirnseitig eine Stoßfläche (38) aufweist, die in Schließstellung des Laufs (30) formschlüssig an einer korrespondierenden Anschlagfläche (94) am Gehäuseblock (90) zur Anlage kommt.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoßfläche (38) und die Anschlagfläche (94) im Wesentlichen konzentrisch zur Laufachse ausgebildet sind.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Lauf (30) und/oder der Verschlusskopf (41) in Schließstellung der Waffe mit einer in Schließrichtung (Z) wirkenden Haltekraft beaufschlagt oder beaufschlagbar sind.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltekraft von einer Verriegelungseinrichtung (80) erzeugt wird.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (80) innerhalb der von dem Schlagbolzen (18), dem Verschlusskopf (41) mit dem Schaft (44) und dem Trägerrohr (50) gebildeten koaxialen Anordnung ausgebildet ist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (80) im Wesentlichen axialsymmetrisch und/oder rotationssymmetrisch zur Laufachse ausgebildet ist.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (80) radiale und/oder radial wirkende Rast- oder Riegelelemente (81) aufweist, die beim Schließen der Waffe (10) mit dem Schaft (44) des Verschlusskopfs (41) in Eingriff bringbar sind.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Rast- oder Riegelelement (81) beim Schließen der Waffe (10) eine mit der Längsbewegung des Schlagbolzens (18) gekoppelte Stellbewegung ausführt, die radial und/oder azimutal zur Laufachse verläuft.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Rast- oder Riegelelemente (81) radialbeweglich in Querbohrungen (82) des Trägerrohrs (50) gelagert sind und von dem Schlagbolzen (18) in Radialrichtung ausstell- oder ausbringbar sind.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlagbolzen (18) mit wenigstens einem Steuerorgan (112) für die Rast- oder Riegelelemente (81) versehen ist, beispielsweise mit wenigstens einer Schräg- oder Schlüsselfläche, oder einer Konusfläche (112), die mit den Rast- oder Riegelelementen (81) in Wirkverbindung steht.Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlagbolzen (18) in Schließrichtung (Z) federbelastet ist.Verschlussvorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Schlagbolzen (18) und dem Verschlusskopf (41) eine Druckfeder (114) angeordnet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung für eine Schusswaffe gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.

Einschüssige zerlegbare Jagdwaffen sind gewöhnlich als Kipplaufwaffen ausgebildet. Sie haben meist eine vordere Baugruppe (Lauf mit Vorderschaft) und eine hintere Baugruppe (Basküle mit Hinterschaft), die durch ein Scharnier schwenkbar miteinander verbunden sind. Problematisch ist, dass sich die Patrone bei der klassischen Bauart direkt an der Basküle abstützt, wodurch das Scharnier sämtliche bei der Schussabgabe auftretenden Kräfte aufnehmen muss. Dies führt auf Dauer nicht nur zu Schäden im Scharnier. Auch die Treffgenauigkeit wird beeinträchtigt.

Um dem zu begegnen schlägt DE-PS-209 113 einen Blockverschluss vor. Dieser hat einen schwenkbar gelagerten Block, der mit einem oberen und einem unteren Ansatz in am Laufende eingebrachte Ausnehmungen eingreift. Nach dem Schließen der Waffe bildet der Block mit dem Lauf eine geschlossene Einheit, wobei die Patrone an der Vorderseite des Blocks anliegt. Dadurch kann der Gasdruck der Pulverladung nicht mehr unmittelbar auf die Basküle einwirken. Das Kipplaufscharnier wird nahezu vollständig entlastet. Ein wesentlicher Nachteil dieser Bauart liegt jedoch darin begründet, dass der Block in Axialrichtung möglichst spielfrei in den Lauf eingreifen muss, was fertigungstechnisch allenfalls in aufwendiger Handarbeit erreicht werden kann. Die Umsetzung dieser richtungsweisenden Entwicklung musste daher nicht zuletzt aus Kostengründen scheitern.

Abhilfe schafft hier ein aus DE-PS-28 41 938 bekannter Blockverschluss, bei dem der Block in Schließstellung der Waffe stets spielfrei am Lauf dieser wiederum an den Abstützflächen der Basküle anliegt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Drehachse des Blocks nunmehr zwischen dem Kipplaufscharnier und der unteren Abstützfläche zwischen Block und Laufende liegt. Überdies ist am Block eine Ausnehmung vorgesehen, in die ein nockenartiges Verriegelungselement eingreift. Letzteres kippt den Block um seine Drehachse nach hinten, bis der Lauf an die Abstützfläche der Basküle gedrückt wird und der Verschlusskeil unabhängig von allen Fertigungstoleranzen jegliches Axialspiel zwischen Block, Lauf und Basküle ausschaltet.

Trotz dieser Vorteile konnten weitere bauartbedingte Nachteile nicht ausgeräumt werden. So ist bei den herkömmlichen Kipplaufwaffen ein oft benötigter rascher Folgeschuss nicht möglich, weil das Nachladen der Waffe sehr zeitaufwendig ist. Diese muss zunächst aus dem Anschlag genommen werden. Anschließend wird der Lauf abgekippt, die leere Hülse manuell entnommen und durch eine neue Patrone ersetzt. Erst danach kann man die Waffe wieder schließen und erneut in Anschlag nehmen. Auch die Geometrie der gesamten Verschlussvorrichtung gestaltet sich weiterhin relativ aufwendig, insbesondere das mit dem Block beim Zukippen der Waffe in Eingriff zu bringende Hakenstück am Laufende. Sämtliche Bauteile sind präzise zu fertigen und aufeinander abzustimmen, was sich ungünstig auf die Herstellkosten auswirkt.

Ein weiterer Nachteil liegt ferner darin begründet, dass Kipplaufwaffen gewöhnlich für sogenannte Randpatronen konzipiert sind. Andere Patronen können daher nicht verwendet werden, insbesondere die bei den stark verbreiteten Repetierbüchsen eingesetzten und beliebten Patronen.

Ziel der Erfindung ist es, diese und weitere Nachteile des Standes der Technik auszuräumen und eine Verschlussvorrichtung für eine Schusswaffe zu entwickeln, die kompakt aufgebaut ist und mit der das äußere Erscheinungsbild einer Kipplaufwaffe realisiert werden kann. Gleichzeitig soll die Verschlussvorrichtung einfach zu handhaben sein und bei manuellem Patronenwechsel eine rasche Schussfolge ermöglichen. Angestrebt wird ferner ein einfacher Aufbau, der wirtschaftlich herstellbar ist und den Einsatz einer breiten Palette von Patronen ermöglicht.

Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 35.

Bei einer Verschlussvorrichtung für eine Schusswaffe, mit einem Verschlusskopf, der zum Verschließen der Waffe axial mit einem Lauf in Eingriff bringbar ist und der zentrisch von einem Schlagbolzen durchsetzt wird, sieht die Erfindung vor, dass der Verschlusskopf mit einem Schaft axialverschieblich und drehbar in einem Gehäuseblock gelagert ist und zur Festlegung im oder am Ende des Laufs radiale und/oder radial wirkende Verschlussorgane aufweist, die durch Längsbewegen des Laufs mit korrespondierenden Verschlusselementen im oder am Laufende in Eingriff bringbar sind.

Die Verschlussvorrichtung ist in Bezug auf die Achse des Laufs im wesentlichen axialsymmetrisch und/oder rotationssymmetrisch aufgebaut, wobei die Verschlussorgane beim Öffnen und Schließen der Waffe eine zumindest phasenweise mit der Längsbewegung des Laufs gekoppelte Stellbewegung ausführen, die radial und/oder azimutal zur Laufachse verläuft.

Der Verschlusskopf ist zwischen einer ersten Winkelstellung und einer zweiten Winkelstellung drehbar gelagert. Zur Ausführung der an die Längsbewegung gekoppelten Drehbewegung des Verschlusskopfs ist zwischen dem Gehäuseblock und dem Schaft des Verschlusskopfs eine Kulissenführung ausgebildet, die wenigstens ein in einer Führungsausnehmung gleitgeführtes Steuerorgan aufweist, das zugleich ein in dem Schaft des Verschlusskopfs angeordnetes Trägerrohr gegenüber dem Gehäuseblock lagefixiert. Das Trägerrohr nimmt den in Schließrichtung federbelasteten Schlagbolzen auf. Der Schaft des Verschlusskopfs ist in einer Bohrung im Gehäusebloch gelagert, deren Achse mit der des Laufes zusammenfällt.

Der Schaft des Verschlusskopfs ist bevorzugt ein Hohlzylinder, der in einem von dem Trägerrohr und dem Gehäuseblock gebildeten Ringspalt gleitgeführt ist. Eine weitere wichtige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Schlagbolzen, der Verschlusskopf mit dem Schaft und das Trägerrohr eine koaxiale Anordnung sind oder bilden, was die Realisierung einer besonders kompakten Bauform ermöglicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn innerhalb der koaxialen Anordnung eine Verriegelungseinrichtung ausgebildet ist, welche die Waffe in ihrer Schließstellung verriegelt und zugleich den längsverschieblichen Lauf und/oder den Verschlusskopf mit einer in Schließrichtung wirkenden Haltekraft beaufschlagt.

Die Verriegelungseinrichtung ist ebenfalls im Wesentlichen axialsymmetrisch und/oder rotationssymmetrisch zur Laufachse ausgebildet. Sie hat radiale und/oder radial wirkende Rast- oder Riegelelemente, die beim Schließen der Waffe mit dem Schaft des Verschlusskopfs in Eingriff bringbar sind, wobei jedes Rast- oder Riegelelement beim Schließen der Waffe eine mit der Längsbewegung des Schlagbolzens gekoppelte Stellbewegung ausführt, die radial und/oder azimutal zur Laufachse verläuft. Der in Schließrichtung federbelastete Schlagbolzen ist hierzu mit wenigstens einem Steuerorgan versehen, beispielsweise mit wenigstens einer Schräg- oder Schlüsselfläche, die mit den Rast- oder Riegelelementen in Wirkverbindung steht.

Wesentliche Vorteile der Erfindung stellen sich wie folgt dar:

  • ■ Die gesamte Verschlussvorrichtung läßt sich mit äußerst geringen Abmessungen realisieren und ist entsprechend kompakt aufgebaut,
  • ■ Die Fertigung der Verschlussvorrichtung ist aufgrund der wenigen symmetrischen Bauteile äußerst einfach und kostengünstig. Das gleiche gilt für die Montage der Verschlussvorrichtung.
  • ■ Durch die Verwendung eines längsverschieblich gelagerten Laufs muss die Waffe zum Nachladen nicht mehr aus dem Anschlag genommen werden. Ein rascher Folgeschuss läßt sich daher relativ rasch realisieren.
  • ■ Die Verschlussvorrichtung läßt sich für nahezu beliebige Patronen verwenden.
  • ■ Die Waffe ist für Transport- und Reisezwecke werkzeuglos zerlegbar.
  • ■ Die Waffe hat aufgrund des längsbeweglich ausgebildeten Laufs eine insgesamt geringe Länge.
  • ■ Aufgrund der kompakten Abmessungen der Verschlussvorrichtung lassen sich Waffen realisieren, die das Erscheinungsbild schlanker Kipplaufwaffen aufweisen.
  • ■ Beim Öffnen der Waffe wird die abgeschossene Hülse automatisch ausgeworfen.

Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:

Fig. 1
eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung im schussbereiten Ausgangszustand,

Fig. 2
die Verschlussvorrichtung von Fig. 1 im Zeitpunkt der Schussabgabe,

Fig. 3
die geöffnete Verschlussvorrichtung von Fig. 1 nach der Schussabgabe,

Fig. 4
eine Funktionsstellung der Verschlussvorrichtung von Fig.1 zum Öffnen der Schusswaffe ohne Schussabgabe,

Fig. 5
den Endabschnitt eines Laufs für eine mit der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung ausgestatteten Schusswaffe, teilweise im Schnitt und

Fig. 6
die Verschlussvorrichtung von Fig. 1 im schussbereiten Ausgangszustand und im Eingriff mit dem Laufende von Fig. 5.

Die in Fig. 1 allgemein mit 40 bezeichnete Verschlussvorrichtung ist in der Art eines Drehzylinderverschlusses ausgeführt und für den Einbau in eine (nicht weiter dargestellte) Schusswaffe konzipiert. Letztere hat einen Schaft mit einem Schafthauptteil, der rückwärtig einen Gewehrkolben (Hinterschaft) aufweist und vorderseitig in einen Vorderschaft übergeht. Zwischen dem Schafthauptteil und dem Hinterschaft ist ein Pistolengriff ausgebildet, der die bequeme Betätigung eines Abzugs ermöglicht. Letzterer steht zwecks Schussauslösung über eine Spann- und Auslösemechanik mit einem Hahn oder Schlagstück in Verbindung, der/das einen Schlagbolzen 18 betätigt. Am vorderen Ende des Hinterschafts ist das Gehäuse 90 befestigt.

Über dem Schafthauptteil ist ein in Axialrichtung längsverschieblich und bevorzugt drehfest zum Gehäuse 90 gelagerter Gewehrlauf 30 angeordnet (siehe Fig. 5 und 6), der beispielsweise in oder auf einer (ebenfalls nicht gezeigten) Linearführung sitzt. Diese hat oder bildet an ihrem freien Ende einen Anschlag, der die drehfeste Längsbewegung des Laufs 30 nach vorne hin begrenzt. Durch Aufhebung des Axialanschlags kann man den Lauf 30 rasch und bequem von der Linearführung lösen und ebenso einfach wieder aufsetzen. Die Waffe ist mithin jederzeit in zwei Teile bzw. Baugruppen zerlegbar, was sowohl die Handhabung als auch den Transport erheblich vereinfacht.

Das rückwärtige Laufende 32 wird bevorzugt von einer Verschlussmuffe 33 gebildet, die beispielsweise mit einer (nicht dargestellten) Gewindebohrung auf den Rohrkörper des Laufs 30 aufgeschraubt oder - wie in Fig. 5 zu sehen - mit diesem einstückig ist. Endseitig hat die Muffe 33 eine Ausnehmung 34 in Form eines umlaufenden Einstichs zur Aufnahme eines Verschlusskopfs 41, der während der Schussabgabe ein endseitig im Lauf 30 ausgebildetes Patronenlager 31 abschließt und dabei das Widerlager für eine (nicht gezeigte) abzufeuernde Patrone bildet. Zu diesem Zweck ist stirnseitig im Zentrum des Verschlusskopfs 41 ein Stoßboden 42 mit einer Axialbohrung 43 für den Schlagbolzen 18 eingebracht. Eine seitliche (nicht gezeigte) Auszieherkralle sowie ein außermittig angeordneter, axialgefederter (ebenfalls nicht dargestellter) Auswerferstift dienen dem Auswurf der leeren Patronenhülse aus der Waffe.

Das rückwärtige Ende der Verschlussmuffe 33 weist konzentrisch und vorzugsweise senkrecht zur Laufachse eine Stoßfläche 38 auf, die in Schließstellung der Waffe an einem Gehäuseblock (Basküle) 90 zur Anlage kommt (siehe Fig. 6). Letztere ist hierzu mit einer Anschlagfläche 94 versehen und fest im Schafthauptteil der Waffe montiert, so dass im Moment der Schussabgabe die gesamte Rückstoßkraft unmittelbar auf den Gehäuseblock 90 und damit auf den Gewehrhinterschaft übertragen wird.

Der Verschlusskopf 41 hat rückseitig einen hohlzylindrischen Schaft 44, der begrenzt axialverschieblich und drehbar im Gehäuseblock 90 geführt ist. Letzterer weist hierzu eine koaxial zur Laufachse liegende Durchgangsbohrung 92 auf.

Der Verschlusskopf 41 hat ferner umfangsseitig radiale (nicht näher gezeigte) Verschlussorgane 60 in Form von Radialstiften oder einer Außenverzahnung 67, die durch die Längsbewegung des Laufs 30 und die daran gekoppelte Längs- und Drehbewegung des Verschlusskopfs 41 um die Laufachse mit korrespondierenden Verschlusselementen 65 in der Verschlussmuffe 33 in Eingriff bringbar sind. Letztere besitzt hierzu im Innenumfang eine zu den Radialstiften bzw. der Außenverzahnung 67 gegengleiche Innenverzahnung 68, so dass die Waffe im Moment der Schussabgabe stets sicher verschließbar ist.

Wie Fig. 5 zeigt, liegen die Verschlusselemente 65 der Verschlussmuffe 33 in Schussrichtung S vor dem Einstich 34, der am gegenüberliegenden Ende vor dem Patronenlager 31 von einer Anschlagfläche 35 begrenzt wird. Der Abstand zwischen den Verschlusselementen 65 und der Anschlagfläche 35 ist geringfügig größer als die axiale Länge des Verschlusskopfes 41. Dessen Außendurchmesser ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Ausnehmung 34, so dass der Verschlusskopf 41 vollständig in die Ausnehmung 34 eingreifen und zum Verschließen der Waffe 10 mit seinen Verschlussorganen 60 die Verschlusselemente 65 hintergreifen kann.

Für die Ausführung der Drehbewegung des Verschlusskopfs 41 innerhalb des Gehäuseblocks 90 ist eine Kulissenführung 70 vorgesehen, die ein oder mehrseitig ausgebildet sein kann. Sie besteht aus einer in dem Schaft 44 des Verschlusskopfs 41 ausgebildeten Führungsausnehmung 72 und einem darin gleitgeführten Steuerorgan 74. Letzteres ist bevorzugt ein Querstift, der in eine Querbohrung 89 im Gehäuseblock 90 fest eingesetzt ist und die Führungsausnehmung 72 im Schaft 44 durchragt.

Die in den Zeichnungen nur schematisch angedeutete Führungsausnehmung 72 hat ein vorderes Langloch und ein dazu in Umfangsrichtung winkelversetzt angeordnetes hinteres Langloch, die beide parallel zur Laufachse verlaufen und über einen wendelförmigen (ebenfalls nicht sichtbaren) Übergangsbereich miteinander verbunden sind. Der Winkelabstand der Langlöcher in Bezug auf die Laufachse entspricht der halben Zahnteilung der Außen- bzw. Innenverzahnung 67, 68 von Verschlusskopf 41 und Verschlussmuffe 33, wobei der Verschlusskopf 41 in seiner vorderen Anschlagposition im Gehäuseblock 90 in einer ersten Winkelstellung derart zu dem drehfest gelagerten Lauf 30 ausgerichtet ist, dass die Zähne der Außenverzahnung 67 den Längsnuten der Innenverzahnung 68 fluchtend gegenüberstehen und umgekehrt. Das hintere Ende des hinteren Langlochs oder - bei Wegfall des hinteren Langlochs - das hintere Ende des wendelförmigen Übergangsbereichs definieren eine vordere Anschlagposition für den Verschlusskopf 41, wobei das hintere Langloch eine zusätzlich Verdrehsicherung bildet.

Der Schaft 44 ist mit einer zentrischen Innenbohrung (Sackbohrung) 45 versehenen, die im Bereich des Verschlusskopfs 41 von einem Boden 47 begrenzt wird. Innerhalb der Sackbohrung 45 sitzt schwimmend ein Trägerrohr 50, das gegenüber dem Gehäuseblock 90 ortsfest fixiert ist. Hierzu wird bevorzugt der Querstift 74 verwendet, der durch die Führungsausnehmung 72 im Schaft 44 hindurch in eine Radialbohrung 54 im Trägerrohr 50 formschlüssig eingreift. Eine ebenfalls koaxial zur Laufachse liegende Durchgangsbohrung 52 im Träger 50 nimmt den federbelasteten Schlagbolzen 18 auf, der zur Schussauslösung mit einer Spitze 19 die Axialbohrung 43 im Verschlusskopf 41 durchsticht.

Für das Verriegeln der Waffe ist innerhalb der Verschlussvorrichtung 40 eine Verriegelungsvorrichtung 80 integriert. Diese wird im Wesentlichen von mehreren radial ausstellbaren Rastelementen 81 gebildet, die über eine mit der Längsbewegung des Laufs 30 und des Verschlusskopfs 41 gekoppelte Stellbewegung mit dem Schaft 44 und dem Trägerrohr 50 in Eingriff bringbar sind.

Die Rastelemente 81 sind bevorzugt Rastkugeln, die umfangsseitig in einer Reihe von Querbohrungen 82 im Trägerrohr 50 radial verschieblich geführt sind. Der relativ zu dem Trägerrohr 50 axial verschieblich gelagerte Schaft 44 ist zur Aufnahme der Rastkugeln 81 am Innenumfang der Innenbohrung 45 mit einem umlaufenden Einstich 83 oder - je nach Anzahl der Rastkugeln 81 - mit einer entsprechenden Anzahl an diskreten Rastvertiefungen - z.B. Querbohrungen - versehen, die beim Verriegeln der Waffe die Rastkugeln 81 kraft- und/oder formschlüssig aufnehmen.

Die Betätigung der Rastkugeln 81 erfolgt über den koaxial zur Laufachse ausgebildeten Schlagbolzen 18. Dieser hat im Anschluss an die Spitze 19 einen zylindrischen Hauptteil 111, dessen Außendurchmesser bis auf ein geringes Bewegungsspiel dem Innendurchmesser der Bohrung 52 im Trägerrohr 50 entspricht. Im vorderen Bereich des Hauptteils 111 ist als Steuerorgan für die Rastkugeln 81 eine in Schließrichtung Z abfallende Konusfläche 112 ausgebildet. Eine die Schlagbolzenspitze 19 umschließende Schraubenfeder 114 stützt sich innerhalb der Bohrung 52 im Trägerrohr 50 am Hauptteil 111 des Schlagbolzens 18 ab, der stirnseitig mit einer entsprechenden Stützfläche 119 versehen ist. Das vordere Ende der Feder 114 stützt sich am Boden 47 der Schaftbohrung 45 ab, so dass der Schlagbolzen 18 permanent in Schließrichtung Z federbelastet ist und die Rastkugeln 81 permanent nach außen gedrückt werden.

Der Einstich 83 bildet - wie Fig. 3 näher zeigt - zumindest an seiner rückwärtigen Flanke eine stumpfe Kegelfläche 88, wodurch die radial nach außen strebenden Rastkugeln 81 eine in Schließrichtung Z gerichtete Kraftkomponente erzeugen, die den Verschlusskopf 41 in Schließrichtung Z nach hinten zieht. Dadurch wird der Lauf 30 in seiner Schließstellung mit seiner Stoßfläche 38 über die axial hintergreifenden Verzahnungen 67, 68 von dem Verschlusskopf 41 stets spiel- und klapperfrei gegen die Anschlagfläche 94 gedrückt. Die Verriegelungseinrichtung 80 der Verschlussvorrichtung 40 dient mithin nicht nur zum Verriegeln der Waffe. Sie gleicht zudem Fertigungstoleranzen und verschleißbedingte Maßänderungen aus.

Man erkennt ferner, dass der Lauf 30 und die Verschlussmuffe 33 - ebenso wie die wenigen Bauteile der Verschlussvorrichtung 40 - wenigstens axialsymmetrisch, vorzugsweise im wesentlichen jedoch rotationssymmetrisch zur Laufachse ausgebildet sind, was nicht nur eine wirtschaftliche Fertigung auf Drehautomaten ermöglicht, sondern auch die Montage und die Kinematik der Waffe erheblich vereinfacht. Die auszuführende Offnungs- bzw. Schließbewegung erfolgt in nur einer Richtung, nämlich entlang der Laufachse, d.h. die den am Lauf 30 befestigten Vorderschaft greifende Führungshand des Schützen muss weder umgreifen noch sonstige Stell- oder Kippbewegungen ausführen. Überdies sind in der Längsbewegung alle weiteren Stellbewegungen zum Verschließen und Verriegeln der Waffe integriert bzw. eingebunden, denn die Verschlussorgane 60 des Verschlusskopfs 41 werden ausschließlich durch die Längsbewegung des Laufs 30 betätigt und mit Erreichen der Schließstellung gedreht. Weitere Schwenk- oder Hubbewegungen sind nicht erforderlich. Die gesamte Kinematik der Verschlussvorrichtung 40 ist auf zwei Dimensionen beschränkt und die Schusswaffe damit kaum störanfällig.

Der Verschluss 40 bildet überdies einen insgesamt koaxial aufgebauten Kompaktverschluss mit äußerst geringen Abmessungen. Er kann damit problemlos in die Baskülen gängiger Kipplaufwaffen integriert werden, ohne dass sich deren Abmessungen ändern. Man erhält mithin eine einschüssige Repetierbüchse mit einer "natürlichen" über den Lauf auszuführenden Repetierbewegung, die optisch von einer Kipplaufwaffe nicht zu unterscheiden ist. Der Repetiervorgang ermöglicht jedoch eine rasche Schussfolge, was mit einer Kipplaufwaffe gewöhnlich nicht zu erreichen ist.

Die Fig. 1 und 6 zeigen die Verschlussvorrichtung 40 in schussbereiter Stellung, d.h. die Waffe befindet sich im geschlossenen und verriegelten Zustand. Der Verschlusskopf 41 ist mit seinem kreiszylindrischen Schaft 44 in der Axialbohrung 92 der Basküle 90 begrenzt axialverschieblich gelagert. Die Wegbegrenzung entsteht durch den radial im Gehäuse 90 eingelassenen Querstift 74. Dieser durchdringt den hohlen Schaft 44 in der Steuerkurve 72, die als langlochähnlicher Durchbruch mit hoher Gewindesteigung ausgebildet ist. Diese Schrägnut besitzt an ihren beiden Enden zwei axial verlaufende Langlöcher. Diese geben die Winkelpositionen des Verschlusskopfes 41 in dessen beiden Endlagen exakt vor. Die beiden Langlöcher sind in Umfangsrichtung um eine halbe Teilung der Außen- und Innenverzahnung 67, 68 des Verschlusskopfes 41 bzw. der Verschlussmuffe 33 zueinander winkelversetzt.

Im axial und in Umfangsrichtung begrenzt beweglichen Hohlschaft 44 ist das Trägerrohr 50 ortsfest zum Gehäuse 90 gelagert. Dies gelingt mit dem Querstift 74 der Kulissenführung 70, der in eine entsprechende Radialbohrung im Trägerrohr 50 hineinragt. In technisch unüblicher Weise wird hier ein Kreiszylinderrohr 50 koaxial und ortsfest in einer wesentlich größeren Bohrung 92 gelagert, wobei der zwischen dem Gehäuseblock 90 und dem Trägerrohr 50 bestehende und beide vollständig durchdringende Ringspalt 96 von dem schwimmend gelagerten achsengleichen Hohlzylinder 44 ausgefüllt wird, der zugleich das Trägerrohr 50 zentriert.

In der Bohrung 52 des Trägerrohres 50 ist der axial federbelastete Schlagbolzen 18 axialverschieblich und koaxial gelagert. Die Schlagbolzendruckfeder 114 stützt sich mit ihrem einen Ende am Boden 47 der Schaftbohrung 45 ab und drückt mit ihrem anderen Ende den Schlagbolzen 18 über dessen Stützfläche 119 mit dessen Konusfläche 112 gegen die Rastelemente 81, die in den umlaufenden Querbohrungen 82 des Trägerrohres 50 radialbeweglich gelagert sind. Die vorzugsweise als Kugeln ausgebildeten Rastelemente 81 werden, wenn sich der Verschlusskopf 41 in einer definierten Position befindet, in die Rastvertiefungen 83 gedrückt und liegen an den darin ausgebildeten Kegelflächen 88 an.

Im Ausgangszustand der Fig. 1 steht die Außenverzahnung 67 des Verschlusskopfes 41 mit der korrespondierenden Innenverzahnung 68 der Verschlussmuffe 33 bajonettartig in axialem Formschluss. In diesem (schussbereiten) Zustand liegt das Laufende 32 (wie in Fig. 6 angedeutet) mit seiner kreiszylindrischen Stoßfläche 38 stumpf an der Anschlagfläche 94 des Gehäuseblocks 90 an. Der federbelastete Andruck der Rastelemente 81 gegen die Kegelfläche 88 in der Schaftbohrung 45 stellt dies fortwährend und spielfrei sicher. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass die geschulterte oder transportierte Waffe stets geschlossen bleibt und sich nicht versehentlich öffnen kann.

Fig. 2 zeigt den Kompaktverschluss 40 unmittelbar nach der Schussabgabe. Der (auch hier nicht gezeigte und zuvor gespannte) Hahn hat den Schlagbolzen 18 in Schussrichtung S geschlagen, so dass dessen Spitze 19 durch die Bohrung 43 hindurch aus dem Stoßboden 42 des Verschlusskopfs 41 ausgetreten ist. Die Patrone im Patronenlager 31 wurde gezündet und abgeschossen. Der abgeschlagene Hahn bleibt unter dem Druck der relativ starken Schlagfeder auf dem Flachkopf 39 liegen und hält dabei den Schlagbolzen 18 gegen den Druck der Schlagbolzenfeder 114 in seiner stets definierten vorderen Position. Mit dem Vorschnellen des Schlagbolzens 18 verlieren die Rastkugeln 81 ihre radiale Abstützung. Sie gleiten an der Konusfläche 112 herab und geben dadurch den Schaft 44 und damit den Verschlusskopf 41 frei. Um stets gleiche maßliche Verhältnisse zu erreichen, trägt der Schlagbolzen 18 rückseitig einen scheibenförmigen Flachkopf 39, der an der hinteren Kreisringfläche des Trägerrohrs 50 anschlägt. Das stellt zudem sicher, dass der Schlagbolzen 18 nur dann eine Patrone zünden kann, wenn Verschlusskopf 41 und Verschlussmuffe 33 vollständig miteinander verriegelt sind.

Zieht man nun den Lauf 30 über den Vorderschaft 14 in Schussrichtung S nach vorne, nimmt die Verschlussmuffe 33 den Verschlusskopf 41 über die bajonettartige Verzahnung 67, 68 zunächst mit, bis dieser von der Kulissenführung 70 von einer zweiten Winkellage in die erste Winkellage gedreht worden ist, d.h. die Steuerkurve 72 passiert den Querstift 74. Infolgedessen verdreht sich der Verschlusskopf 41 um die halbe Teilung seiner Außenverzahnung 67. Anschließend gibt die Verschlussmuffe 33 bzw. deren Innenverzahnung 68 den Verschlusskopf 41 vollständig frei, der von der Schlagbolzenfeder 114 in seine vordere Anschlagposition geschoben und dort gehalten wird (siehe Fig. 3). Die Rastkugeln 81 werden von dem Schaft 44 in den Querbohrungen 82 gesichert und können nicht herausfallen. Der Lauf 30 gelangt entlang der Linearführung in seine vordere Anschlagposition.

Die Waffe ist nunmehr geöffnet. Bevor der Lauf 30 in seinen vorderen Axialanschlag gelangt, wird die leere Patronenhülse von dem Verschlusskopf 41 aus dem Patronenlager 31 herausgezogen und von der Auszieherkralle und dem außermittig angeordneten Auswerferstift aus dem Verschlusskopf 41 entfernt bzw. ausgeworfen. Eine vom Schützen bereitgehaltene neue Patrone kann durch die Ausnehmung 34 in der Verschlussmuffe 33 des geöffneten Laufs 30 hindurch in das Patronenlager 31 eingeführt werden.

Das Schließen der Waffe erfolgt durch Zurückziehen des Laufs 30 über den Vorderschaft in Schließrichtung Z. Dabei wird durch eine (nicht gezeigte) Mechanik zunächst der Hahn gespannt, der den Schlagbolzenkopf 39 des Schlagbolzens 18 freigibt. Dadurch kann die Schlagbolzenfeder 114 den Schlagbolzen 18 wieder nach hinten schieben, wodurch sich dessen Konusfläche 112 an die Rastelemente 81 anlegt. Diese werden von innen gegen die Schaftbohrung 45 gedrückt.

Erreicht die Verschlussmuffe 33 den Verschlusskopf 41, stülpt sich die Laufinnenverzahnung 68 über die Außenverzahnung 67 des Verschlusskopfs 41, bis dessen (nicht näher bezeichnete) Stirnfläche an der Anschlagfläche 35 im Lauf 30 oder bei geladener Waffe der (Auswerferstift im) Stoßboden 42 am Patronenboden anschlägt. Nun schiebt der Lauf 30 den daran gekoppelten Verschlusskopf 41 entgegen der Schussrichtung S vor sich her, wobei die Steuerkurve 72 den Querstift 74 passiert und der Verschlusskopf 41 von der ersten Winkelstellung in die zweite Winkelstellung gedreht wird. In dieser hintergreifen die Verschlussorgane 60 des Verschlusskopfs 41 die Verschlusselemente 65 der Verschlussmuffe 33, d.h. der Lauf verriegelt sich selbsttätig mit dem winkelbegrenzt rotierenden Verschlusskopf 41. Erst danach kann die Schlagbolzenspitze 19 den Patronenboden erreichen.

Der weiterhin zurückgleitende Verschlusskopf 41 erreicht schließlich mit seiner Rastvertiefung 83 die Rastelemente 81. Diese werden von dem federbelasteten Schlagbolzen und dessen Konusfläche 112 weiter nach außen und in Rastvertiefungen 83 hinein gedrückt. Aufgrund der schräg liegenden Kegelflächen 88 entsteht eine axiale Kraftkomponente, die den Verschlusskopf 41 wenige 1/10 Millimeter nach hinten zieht. Dabei gleitet der Schlagbolzen 18 noch wenige Millimeter nach hinten, bis der Lauf 30 mit seiner Stoßfläche 38 an der Anschlagfläche 94 der Basküle 90 zum Anliegen kommt (siehe Fig. 6). Der Ausgangszustand von Fig. 1 ist wieder erreicht.

Die von der Rastvertiefung 83 bzw. den Kegelflächen 88 erzeugte Längszugkraft stellt sicher, dass das Axialspiel zwischen Verschlusskopf 41 und Laufeinstich 34 stets ausgeglichen wird. Praktisch bedeutet dies, dass die geschmeidig geschlossene Waffe absolut spiel- und klapperfrei geschlossen bleibt und der gefederte Schlagbolzen 18 eventuell entstehenden Verschleiß elegant kompensiert.

Um die Waffe auch ohne Schussabgabe öffnen zu können, beispielsweise zum Entladen oder zum Reinigen, kann man den Schlagbolzen 18 - wie in Fig. 4 ersichtlich

  • in eine axiale Mittelstellung bringen, so dass die Konusfläche 112 die Rastelemente 81 und damit den Verschlusskopf 41 soweit freigibt, dass die Schlagbolzenspitze 19 die Patrone noch nicht berühren kann. Diese Schlagbolzenstellung wird beispielsweise durch einen über seine hintere Ruhestellung federnd nach hinten hinauszuschiebenden (nicht dargestellten) Spannschieber bewirkt. Dadurch ist sichergestellt, dass die öffnende Waffe stets entspannt und somit ungefährlich ist. Diese Bedienart erübrigt den ansonsten erforderlichen (Ober- oder Unter-) Hebel zum Öffnen von Kipplaufwaffen.

Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar.

So kann man beispielsweise den Schlagbolzen 18 zweigestaltet gestalten, wobei der Hauptkörper 111 und die Konusfläche 112 separat ausgebildet sind. Letztere bildet dadurch ein eigenständiges Steuerorgan und kann manuell bedient werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Verschlusskopf 41 mit einem Schaft 44 axialfest um die Laufachse drehbar in einem Gehäuseblock 90 gelagert ist und zur Festlegung im oder am Ende 32, 33 des Laufs 30 radiale und/oder radial wirkende Verschlussorgane 60 aufweist, die nach Längsbewegung des Laufs 30 in Schließstellung der Waffe durch Drehen des Verschlusskopfes 41 mit korrespondierenden Verschlusselementen 65 im oder am Laufende 32,33 in Eingriff bringbar sind. Ferner kann die Vorrichtung auch der Art gestaltet sein, dass der Verschlusskopf 41 mit einem Schaft 44 starr in einem Gehäuseblock 90 gelagert ist und zur Festlegung im oder am Ende 32, 33 des Laufs 30 radiale und/oder radial wirkende Verschlussorgane 60 aufweist, die nach Längsbewegung des Laufs 30 um seine Achse mit korrespondierenden Verschlusselementen 65 im oder am Laufende 32,33 in Eingriff bringbar sind.

Kommt die Verschlussvorrichtung 40 bei mehrläufigen Schusswaffen zum Einsatz, kann jedem Lauf eine eigene Verschlussvorrichtung 40 zugeordnet sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Verschlussvorrichtung 40 derart auszuführen, dass der Lauf 30 um eine Drehachse kippbar und bei geschlossener Waffe der Verschlusskopf 41 axialverschieblich und drehbar mit dem Laufende formschlüssig in- und außer Eingriff bringbar ist. Eine weitere Variante sieht vor, dass die laufparallel angeordnete Längsführung nur dem Zweck der Aufnahme eines (Wechsel-)Laufes dient, der durch eine Verriegelungseinrichtung 80 axial am Gehäuse 90 festlegbar ist und dort auch bei Folgeschüssen verbleibt.

Eine weitere wichtige Ausführungsform besteht darin, dass die Stoßfläche 38 an ihrer Außenkante mit einer Fase, einem Prisma o.ä. versehen ist, welche/s beim Schließen der Waffe zwecks Zentrierung und Arretierung des Laufes quer zu seiner Achse am Gehäuse 90 mit einer korrespondierenden Gegenform an der Anschlagfläche 94 in Eingriff tritt.

Man erkennt jedoch, dass eine Verschlussvorrichtung 40 für eine Schusswaffe, mit einem Verschlusskopf 41, der zum Verschließen der Waffe axial in einem Lauf 30 festlegbar ist und der zentrisch zur Laufachse von einem Schlagbolzen 18 durchsetzt wird, im wesentlichen axialsymmetrisch und/oder rotationssymmetrisch aufgebaut ist, wobei der Verschlusskopf 41 axialverschieblich und drehbar in einem Gehäuseblock 90 gelagert ist und zur Festlegung im Ende 32, 33 des Laufs 30 radiale und/oder radial wirkende Verschlussorgane 60 aufweist, die durch Längsbewegen des Laufs 30 mit korrespondierenden Verschlusselementen 65 im Laufende 32, 33 in Eingriff bringbar sind.

Um ein rasches Nachladen im Anschlag zu ermöglichen, werden die beiden Waffenhälften (Lauf 30 mit Vorderschaft und Basküle 90 mit Schafthauptteil und Hinterschaft) nicht gegeneinander geschwenkt, sondern translatorisch zueinander verschoben.

Dabei bleibt der Hinterschaft im Anschlag und während dieser von der Schusshand am Pistolengriff festgehalten wird, schiebt die Führungshand den Vorderschaft samt Lauf 30 bis an einen Axialanschlag in Schussrichtung S nach vorne. Dabei wird die abgeschossene Patronenhülse von der Verschlussvorrichtung 40 ausgeworfen. Das Patronenlager 31 ist leer und man kann mit der Schusshand rasch eine neue Patrone in das offene Laufende 34 einführen, während die Waffe weiterhin von der Schulter und der Führungshand gehalten wird. Anschließend wird die Waffe wieder geschlossen, indem die Führungshand die Laufbaugruppe bis zur Schließstellung heranzieht. Auf diese Weise lassen sich Schussfrequenzen erzielen, die an solche heranreichen, die man von Repetierbüchsen her kennt. Im Gegensatz zu Kipplaufwaffen muss jedoch das Gewehr nicht mehr aus dem Anschlag genommen, der Lauf abgekippt und die abgeschossene Patronenhülse von Hand entnommen werden.

Hinzu kommt, dass der erfindungsgemäße Verschluss die Ausbildung einer äußerst kompakten Waffe ermöglicht, deren Länge lediglich von der Lauflänge und der Länge der Hinterschaftbaugruppe bestimmt wird, so wie man dies von Kipplaufwaffen her gewohnt ist. Deren attraktives Erscheinungsbild bleibt mithin vollständig erhalten, wobei allerdings das Öffnen und Schließen der Waffe einer Repetierbewegung entspricht, ohne dass sich der Repetierhub zur Lauflänge addiert.

Die lineare Repetiertechnik ist bewegungsgleich mit der Zerlegetechnik. Durch Aufhebung des vorderen Axialanschlags für den Lauf 30 läßt sich die Laufbaugruppe von der Hinterschaftbaugruppe abziehen bzw. lösen. Umgekehrt wird die Waffe ebenso einfach wieder zusammengesetzt, indem die Baugruppen mittels der Linearführung zusammengesteckt werden. Von Vorteil ist dabei gegenüber Kipplaufwaffen, dass der Vorderschaft nicht vom Lauf abgenommen werden muss.

Die wirtschaftliche Fertigung der Verschlussvorrichtung 40 gelingt aufgrund des nahezu vollständig rotationssymmetrischen Aufbaus der meisten Verschlussteile. Diese lassen sich äußerst rationell und kostengünstig auf einfachen Drehautomaten herstellen sowie weitgehend einbaufertig vorbereiten. Darüber hinaus reduziert der Aufbau der Verschlussvorrichtung 40 den Kraftfluss auf ein Minimum. Eine Schusswaffe mit dem erfindungsgemäßen Verschluss erlaubt mithin sogar die Verwendung selbst stärkster Patronen.

Durch einfaches Auswechseln des Verschlusskopfes 41 können die verschiedensten Patronen verwendet werden, insbesondere solche, die ansonsten nur bei den relativ weit verbreiteten Repetierbüchsen eingesetzt werden können. Daneben lassen sich aber auch die sonst bei Kipplaufwaffen oder Flinten üblichen Patronen verwenden. Besonders komfortabel stellt sich der Laufwechsel innerhalb derselben Patronengruppe - d.h. unter Beibehaltung desselben Verschlusskopfes - dar: Die komplette Laufbaugruppe ist ohne ansonsten übliche Anpassarbeiten vom Laien - durch bloßes Überfahren der vorderen Endlage und Aufstecken des neuen Laufes - austauschbar. Die axialgefederte Konusfläche 112 gleicht sämtliche Fertigungstoleranzen aus.

Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.

Bezugszeichenliste

S
Schussrichtung

Z
Schließrichtung

18
Schlagbolzen

19
Spitze

30
Lauf

31
Patronenlager

32
Laufende

33
Verschlussmuffe

34
Ausnehmung

35
Anschlagfläche, Innenkegel

38
Stoßfläche

39
Flachkopf

40
Verschlussvorrichtung

41
Verschlusskopf

42
Stoßboden

43
Axialbohrung

44
Schaft

45
Innenbohrung

46
Stufenbohrung

47
Boden

50
Träger

52
Axialbohrung

54
Radialbohrung

60
Verschlussorgan

65
Verschlusselement

67
Außenverzahnung

68
Innenverzahnung

70
Kulissenführung

72
Führungsausnehmung

74
Steuerorgan, Querstift

80
Verriegelungseinrichtung

81
Rastelement

82
Querbohrung

83
Rastvertiefung

88
Kegelfläche

89
Querbohrung

90
Gehäuse

92
Bohrung

94
Anschlagfläche

96
Ringspalt

111
Hauptkörper

112
Konusfläche

114
Feder

119
Stützfläche

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