Vorrichtung zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall

申请号 EP12175678.7 申请日 2012-07-10 公开(公告)号 EP2559495A1 公开(公告)日 2013-02-20
申请人 Weber Ultrasonics GmbH; 发明人 Weber Florian; Brenner Udo;
摘要 Vorgeschlagen wird eine Vorrichtung (1) zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall, aufweisend eine Tragrahmenkonstruktion (2);
eine in der Tragrahmenkonstruktion (2) aufgenommene Ultraschallwanne (9), die zum Aufnehmen eines Reinigungsmediums ausgebildet ist; Ultraschallerzeugungsmittel (11) umfassend Generatormittel (11a, b) und Wandlermittler (11c, d), die zum Erzeugen von Ultraschallschwingungen und zum Einkoppeln derselben in die Ultraschallwanne (9) und das darin aufgenommene Reinigungsmedium ausgebildet und innerhalb der Tragrahmenkonstruktion (2) angeordnet sind; und
Aufnahmemittel (10) für die zu reinigenden Schusswaffen und/oder für Teile davon, welche Aufnahmemittel (10) vorzugsweise entnehmbar innerhalb der Ultraschallwanne (9) angeordnet sind, welche sich dadurch auszeichnet, dass die Tragrahmenkonstruktion (2) Einrichtungen (3, 3',5) zum vertikalen Anheben und/oder seitlichen Bewegen der Vorrichtung (1) aufweist, sodass die Vorrichtung (1) mobil ist.
权利要求 Vorrichtung (1) zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall, aufweisend:eine Tragrahmenkonstruktion (2);eine in der Tragrahmenkonstruktion (2) aufgenommene Ultraschallwanne (9), die zum Aufnehmen eines Reinigungsmediums ausgebildet ist;Ultraschallerzeugungsmittel (11) umfassend Generatormittel (11a, b) und Wandlermittler (11c, d), die zum Erzeugen von Ultraschallschwingungen und zum Einkoppeln derselben in die Ultraschallwanne (9) und das darin aufgenommene Reinigungsmedium ausgebildet und innerhalb der Tragrahmenkonstruktion (2) angeordnet sind; undAufnahmemittel (10) für die zu reinigenden Schusswaffen und/oder für Teile davon, welche Aufnahmemittel (10) vorzugsweise entnehmbar innerhalb der Ultraschallwanne (9) angeordnet sind;dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrahmenkonstruktion (2) Einrichtungen (3, 3',5) zum vertikalen Anheben und/oder seitlichen Bewegen der Vorrichtung (1) aufweist, sodass die Vorrichtung (1) mobil ist.Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrahmenkonstruktion (2) zum seitlichen Bewegen der Vorrichtung als Rollwagen ausgebildet ist und an ihrer Unterseite eine Mehrzahl von Laufrollen (3, 3') aufweist, vorzugsweise kugelgelagerte Vollgummilaufrollen, von denen höchst vorzugsweise eine erste Anzahl (3') feststehend und eine zweite Anzahl (3) lenkbar ausgebildet ist, vorzugsweise lenkbar mit Feststellung (3a).Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrahmenkonstruktion (2) eine integrierte Höhenverstelleinrichtung (3a') umfasst, indem vorzugsweise wenigstens eine der Laufrollen (3, 3') höhenverstellbar (h) mit der Tragrahmenkonstruktion (2) verbunden ist, höchst vorzugsweise über einen manuell verstellbaren Gewindefuß (3a').Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrahmenkonstruktion (2) zum vertikalen Anheben der Vorrichtung wenigstens eine Aufnahme (5) für Hubmittel eines Flurfördergeräts aufweist, vorzugsweise eine Anzahl von Staplertaschen für den Gabelträger eines Gabelstaplers.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein schwenkbar mit der Tragrahmen (2) verbundenes Deckelelement (7), welches dazu ausgebildet und angeordnet ist, die Vorrichtung (1) im Bereich der Ultraschallwanne (9) nach außen zu verschließen, wobei das Deckelelement (7) als Abtropfdeckel ausgebildet ist und wenigstens einen Ablauf (7e) aufweist, über welchen Ablauf (7e) auf der Innenseite des Deckelelements (7) vorhandenes Reinigungsmedium der Ultraschallwanne (9) zuführbar ist.Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckelelement (7) Halte-/Stützeinrichtungen (8) angeordnet sind, welche dazu ausgebildet sind, das Deckelelement (7) in seinem geöffneten Zustand zu halten, vorzugsweise mit im Wesentlichen waagerecht ausgerichteter Innenseite (7d) des Deckelelements (7).Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte-/Stützeinrichtungen (8) in Form wenigstens eines ein- und ausklappbaren Stellfußes ausgebildet sind, welcher Stellfuß vorzugsweise an das Deckelelement (7) anklappbar und höchst vorzugsweise im angeklappten Zustand in dem Deckelelement (7) aufnehmbar ist.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraschallerzeugungsmittel (11) unabhängig von weiteren elektrischen Verbrauchern (9g) der Vorrichtung, vorzugsweise unabhängig von einer Heizeinrichtung (9g) für das Reinigungsmedium, betreibbar sind, wobei vorzugsweise die Ultraschallerzeugungsmittel (11) und optional weitere elektrische Verbraucher (9g) der Vorrichtung (1) wahlweise mit einphasiger Stromversorgung, vorzugsweise mit Einphasen-Dreileiter-Stromversorgung, oder mit dreiphasiger Stromversorgung betreibbar sind.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Ultraschall-Generatoren (11a, b), vorzugsweise zwei Ultraschall-Generatoren, welche dazu ausgebildet sind, zur Ultraschallerzeugung elektrische Signale mit unterschiedlichen Frequenzen zu erzeugen, wobei vorzugsweise die Ultraschall-Generatoren (11a, b) dazu ausgebildet sind, wenigstens ein erstes Signal mit einer ersten relativ tiefen Frequenz und wenigstens ein zweites Signal mit einer relativen hohen Frequenz zu erzeugen, wobei die erste Frequenz vorzugsweise zwischen 20 kHz und 30 kHz liegt, höchst vorzugsweise bei etwa 25 kHz, und wobei die zweite Frequenz vorzugsweise zwischen 35 kHz und 45 kHz liegt, höchst vorzugsweise bei etwa 40 kHz.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmemittel (10) aus der Vorrichtung (1) entnehmbar und vorzugsweise auf dem Deckelelement (7) gemäß Anspruch 6 in dessen geöffnetem Zustand abstellbar sind.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraschallwanne (9) in Form einer geschweißten, insbesondere lasergeschweißten, Metallwanne ausgebildet ist, höchst vorzugsweise in Edelstahl.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass freie Felder (2d) der Tragrahmenkonstruktion (2) nach außen jeweils durch Kassetteneinsätze (2e, 2f, 2f') verschlossen oder verschließbar sind, wobei vorzugsweise wenigstens eine Anzahl der Kassetteneinsätze (2e, 2f, 2f') Schallschutzelemente umfasst.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zu wartende und/oder zu reinigende Komponenten der Vorrichtung, vorzugsweise die Ultraschallerzeugungsmittel (11), weitere elektrische Verbraucher (9g), Steuerungsmittel und/oder Sensoren (9d-f), wie Füllstandsensoren (9d, e) oder Temperatursensoren (9f) für das Reinigungsmedium, durch freie Felder (2d) der Tragrahmenkonstruktion (2) von außen zugänglich sind.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein Prüfgerät zu ihrer horizontalen oder vertikalen Ausrichtung, vorzugsweise eine Wasserwaage.Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Transportbox, vorzugsweise aus Metall, höchst vorzugsweise Aluminium oder dergleichen, in welcher die Vorrichtung (1) vollständig aufnehmbar ist, wobei vorzugsweise die Transportbox Einrichtungen zum vertikalen Anheben und/oder räumlichen Fixieren und/oder zum Stapeln mehrerer Transportboxen übereinander aufweist, sodass die Vorrichtung (1) mitsamt Transportbox mobil und transporttauglich ist, vorzugsweise lufttransporttauglich.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall.

Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der EP 1 464 913 A2 bekannt. Sie umfasst eine Tragrahmenkonstruktion, in der eine Ultraschallwanne aufgenommen ist. Die Ultraschallwanne dient ihrerseits zum Aufnehmen eines Reinigungsmediums, beispielsweise Wasser mit entsprechenden Reinigungszusätzen. Außerdem umfasst die Vorrichtung Ultraschallerzeugungsmittel (Generatormittel und Wandlermittel), die zum Erzeugen von Ultraschallschwingungen und zum Einkoppeln derselben in die Ultraschallwanne und das darin aufgenommene Reinigungsmedium ausgebildet und die ebenfalls innerhalb der Tragrahmenkonstruktion angeordnet sind. Außerdem umfassen Vorrichtungen der genannten Art Aufnahmemittel für die zu reinigenden Schusswaffen und/oder Teile davon, wobei die Aufnahmemittel entnehmbar innerhalb der Ultraschallwanne angeordnet sein können.

Die Sauberkeit einer Schusswaffe hat wesentlichen Einfluss auf die Schusspräzision und der Lebensdauer der Waffe. Dies betrifft alle relevanten Bauteile, wie Lauf, Kompensatoren, Schall- und Mündungsfeuerdämpfer, Verschlussteile sowie Mechanik. Für Militär und Polizei gehört die schnelle und effiziente Waffenreinigung daher zu den essentiellen Aufgaben.

Die Verwendung von Ultraschall zu Reinigungszwecken ist insbesondere im Zusammenhang mit der Reinigung von Schmuck, Uhren oder dergleichen bekannt. Bei den entsprechenden Vorrichtungen, welche in diesem Zusammenhang zum Einsatz kommen, handelt es sich jedoch in der Regel um relativ großformatige und schwere Vorrichtungen für den stationären Einsatz, welche sich schon aus diesem Grunde, jedoch auch bedingt durch fehlende Robustheit und komplexe Bedienanforderungen, nicht für einen örtlich ungebundenen Einsatz, beispielsweise im Felde, eignen.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, nach militärischen Vorgaben ein neuartiges Ultraschall-Waffenreinigungssystem zu entwickeln, das sich durch einfache Handhabung, robuste Bauweise und hohe Reinigungsleistung auszeichnet und das insbesondere örtlich ungebunden einsetzbar ist. Auf diese Weise sollen alle Arten von Verschmutzungen, vom Schmauchspuren und Pulverrückständen über Öl und Fett bis zu Tarnanstrichen rückstandfrei auch aus solchen Bereichen von Schusswaffen entfernt werden, die einer herkömmlichen manuellen Reinigung, wie sie derzeit im Felde ausschließlich praktiziert wird, nicht zugänglich sind.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mittels einer Vorrichtung zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall mit den Merkmalen des beigefügten Schutzanspruchs 1, welche nachfolgend auch als (Ultraschall-)Reinigungssystem bezeichnet wird. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand von Unteransprüchen, deren Wortlaut hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme in die Beschreibung aufgenommen wird, um unnötige Textwiederholungen weitestgehend zu vermeiden.

Erfindungsgemäß weist eine Vorrichtung zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall zumindest folgende Merkmale auf: eine Tragrahmenkonstruktion; eine in der Tragrahmenkonstruktion aufgenommene Ultraschallwanne, die zum Aufnehmen eines Reinigungsmediums ausgebildet ist; Ultraschallerzeugungsmittel, umfassend Generatormittel und Wandlermittler, die zum Erzeugen von Ultraschallschwingungen und zum Einkoppeln derselben in die Ultraschallwanne und das darin aufgenommene Reinigungsmedium ausgebildet und innerhalb der Tragrahmenkonstruktion angeordnet sind; sowie Aufnahmemittel für die zu reinigenden Schusswaffen und/oder für Teile davon, welche Aufnahmemittel entnehmbar innerhalb der Ultraschallwanne angeordnet sind.

Gegenüber dem vorbekannten Stand der Technik zeichnet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch aus, dass die Tragrahmenkonstruktion Einrichtungen zum vertikalen Anheben und/oder seitlichen Bewegen der Vorrichtung aufweist, sodass die Vorrichtung mobil ist.

Um ein besonders hohes Maß an Mobilität zu gewährleisten, sieht eine erste Weiterleitung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor, dass die Tragrahmenkonstruktion zum seitlichen oder horizontalen Bewegen der Vorrichtung als Rollwagen ausgebildet ist. Dieser kann an seiner Unterseite bzw. an der Unterseite der Tragrahmenkonstruktion eine Mehrzahl von Laufrollen aufweisen, vorzugsweise jeweils eine Laufrolle an jeder der vier Ecken der Tragrahmenkonstruktion. Bei den Laufrollen kann es sich um kugelgelagerte Vollgummilaufrollen handeln, von denen höchst vorzugsweise eine erste Anzahl feststehend und eine zweite Anzahl lenkbar ausgebildet ist. Dabei weisen die lenkbaren Laufrollen vorzugsweise jeweils eine Feststelleinrichtung auf. Im Zuge einer besonders bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sind zwei Laufrollen feststehend und zwei Laufrollen lenkbar mit Feststellung ausgebildet.

Im Zuge einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann vorgesehen sein, dass die Tragrahmenkonstruktion eine integrierte Höhenverstelleinrichtung umfasst. Vorzugsweise ist zu diesem Zweck wenigstens eine der Laufrollen höhenverstellbar mit der Tragrahmenkonstruktion verbunden, beispielsweise über einen manuell verstellbaren Gewindefuß. Im Zusammenhang mit der beschriebenen Höhenverstellung kann vorzugsweise zumindest eine Nivellierungsanzeige vorgesehen sein, beispielsweise in Form eines Prüfgeräts zur Überprüfung der horizontalen oder vertikalen Ausrichtung der Vorrichtung, welche beispielsweise nach Art einer Wasserwaage ausgebildet sein kann. Vorteilhafterweise sind mehrere, vorzugsweise zwei derartige Prüfgeräte an der Vorrichtung vorhanden.

Eine wieder andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass neben den beschriebenen Laufrollen zum seitlichen Bewegen der Vorrichtung die Tragrahmenkonstruktion zum vertikalen Anheben der Vorrichtung mindestens eine Aufnahme für Hubmittel eines Flurfördergeräts aufweist. Im Zuge einer konkreten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann die genannte Aufnahme in Form einer Staplertasche für den Gabelträger eines Gabelstaplers ausgebildet sein, wobei in diesem Zusammenhang vorzugsweise zwei derartige Staplertaschen in einem geeigneten Abstand voneinander vorgesehen sind.

Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen wartungsfreien Reinigungssystems ist die unkomplizierte Bedienung. Reinigungsleistung und -dauer können einfach an entsprechenden Bedienelementen an der Vorrichtung eingestellt werden.

Ein weiteres Merkmal gemäß einer besonderen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die lasergeschweißte Edelstahlkonstruktion der Reinigungswanne (Ultraschallwanne), die im Gegensatz zu herkömmlichen tiefgezogenen Modellen eine längere Lebensdauer der Vorrichtung gewährleistet.

Im Einsatz bei Militär und Polizei werden Waffen unterschiedlichster Verschmutzung ausgesetzt, daher ist die Edelstahl-Reinigungswanne (Ultraschallwanne) im Rahmen einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Ultraschallgeneratoren ausgestattet, die elektrische Signale mit Frequenzen von 25 und 40 kHz erzeugen, sowie entsprechenden Ultraschallschwingern (Ultraschallwandlern). Diese besondere Ausgestaltung gewährleistet, dass sowohl grobe als auch feine Verschmutzungen rückstandsfrei, schnell und schonend von den Präzisionsteilen der Waffen, wie Rohre von Flinten und Büchsen, Feld-, Zug- und Polygonläufen, Kompensatoren, Mündungsfeuerdämpfern und Schalldämpfern sowie Verschluss- und Mechanikkomponenten entfernt werden können.

Im Zuge einer wieder anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist diese detaillierte Vorbereitungs- und Abtropfeinheiten auf, so dass sich alle Teile auch unter beengten Verhältnissen und im Außenbetrieb übersichtlich ordnen lassen. Insbesondere kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass die Vorrichtung ein schwenkbar mit dem Tragrahmen verbundenes Deckelelement aufweist, welches dazu ausgebildet bzw. angeordnet ist, die Vorrichtung im Bereich der Ultraschallwanne nach außen zu verschließen, wobei das Deckelelement als Abtropfdeckel ausgebildet ist und zu diesem Zweck wenigstens einen Ablauf aufweist. Über diesen Ablauf kann auf der Innenseite des Deckelelements vorhandenes Reinigungsmedium wieder der Ultraschallwanne zugeführt werden. Des Weiteren kann in diesem Zusammenhang vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Aufnahmemittel, welche zweckmäßigerweise in Form eines Metallkorbs ausgebildet sind, aus der Vorrichtung bzw. der Ultraschallwanne entnehmbar und vorzugsweise auf dem Deckelement in dessen geöffnetem Zustand abstellbar sind. Das dann aus den Aufnahmemitteln und den darin befindlichen Waffen bzw. Waffenteilen heraustretende Reinigungsmedium lässt sich - wie gesagt - über den Ablauf wieder der Ultraschallwanne zuführen.

Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass an dem Deckelelement Halte-/Stützeinrichtungen angeordnet sind, welche dazu ausgebildet sind, das Deckelelement nach Art eines Abtropftisches in seinem geöffneten Zustand zu halten, um so die Aufnahmemittel darauf abstellen zu können. Vorzugsweise sind die genannten Halte-/Stützeinrichtungen dazu ausgebildet, das Deckelelement mit im Wesentlichen waagerecht ausgerichteter Innenseite zu stützen. Die Halte- und Stützeinrichtungen, die in Form wenigstens eines ein- und ausklappbaren Stellfußes ausgebildet sein können, weisen vorzugsweise eine Möglichkeit zur Längenverstellung auf, um Niveauunterschiede des Aufstelluntergrunds ausgleichen zu können. Der genannte Stellfuß bzw. die Halte-/Stützeinrichtung ist vorzugsweise an das Deckelelement anklappbar und höchst vorzugsweise im angeklappten Zustand in dem Deckelelement aufnehmbar, um die Kompaktheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung noch zu erhöhen. Für den Transport lässt sich das System somit einfach zusammenklappen und ist an jedem beliebigen Einsatzort mit wenigen Handgriffen betriebsbereit.

Um die erfindungsgemäße Vorrichtung im Notfall auch bei unzureichender Stromversorgung betreiben zu können, sieht eine äußerst bevorzugte Weiterbildung vor, dass die Ultraschallerzeugungsmittel unabhängig von weiteren elektrischen Verbrauchern der Vorrichtung, vorzugsweise unabhängig von einer Heizeinrichtung für das Reinigungsmedium, betreibbar sind. Somit ist die Ultraschallreinigung grundsätzlich auch dann möglich, wenn die zur Verfügung stehende elektrische Leistung nicht zum Beheizen des Reinigungsmediums ausreicht. Die Auswahl des betreffenden Betriebszustandes der Vorrichtung erfolgt vorzugsweise automatisch oder aber durch manuelle Umschaltung.

Wie weiter oben bereits angesprochen wurde, arbeitet die erfindungsgemäße Vorrichtung im Rahmen einer besonderen Weiterbildung vorzugsweise mit zwei unterschiedlichen Ultraschallfrequenzen. Verallgemeinernd kann im Rahmen entsprechender Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen sein, dass diese eine Mehrzahl von Ultraschall-Generatoren aufweist, vorzugsweise zwei Ultraschall-Generatoren, welche dazu ausgebildet sind, zur Ultraschallerzeugung elektrische Signale mit unterschiedlichen Frequenzen zu erzeugen. Weiterhin kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass zum Zwecke der Grobreinigung die Ultraschall-Generatoren dazu ausgebildet sind, wenigstens ein erstes Signal mit einer relativ tiefen Frequenz zu erzeugen, wobei diese Frequenz vorzugsweise zwischen 20 kHz und 30 kHz und höchst vorzugsweise bei 25 kHz liegt. Zur Feinreinigung ist dann die Erzeugung eines zweiten Signals mit einer relativ hohen Frequenz vorgesehen, welche vorzugsweise zwischen 35 kHz und 45 kHz und höchst vorzugsweise bei etwa 40 kHz liegt.

Im Zuge einer wieder anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung beträgt die Länge der Aufnahmemittel wenigstens 1200 mm. Hierdurch lassen sich auch größere Schusswaffen bzw. Waffenteile ohne weiteres in die Vorrichtung einlegen und reinigen. Je nach Art und Größe der zu reinigenden Komponenten können auch die Teile mehrerer Waffen gleichzeitig gereinigt werden, was bei minimalem Aufwand mit einem optimalen Reinigungsergebnis geschieht. Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit den weiter unten detailliert aufgelisteten technischen Merkmalen liegt die Reinigungszeit je nach Verschmutzung zwischen 40 und 180 Sekunden.

Die Reinigungswirkung von Ultraschall ist dem Fachmann natürlich grundsätzlich bekannt. Hier sei nur ausgeführt, dass die von dem Ultraschallgenerator bzw. den Ultraschallgeneratoren erzeugten elektrischen Signale über die Ultraschallschwinger (Ultraschallwandler) als Schallwellen im Wechsel von Unter- und Überdruck in das Reinigungsmedium (Reinigungsflüssigkeit) übertragen werden. In den Unterdruckphasen bilden sich mikroskopisch kleine Hohlräume, die in der anschließenden Überdruckphase in sich zusammen fallen (implodieren) und Stoßwellen mit erheblichen Energiedichten erzeugen. Dies löst im Reinigungsmedium Mikroströmungen aus, die an den zu reinigenden Teilen anhaftenden Schmutz geradezu "absprengen" und wegspülen. Mit Ultraschall lassen sich auf diese Weise feste Verschmutzungen, wie Schmauch, Pulver, Staub usw., filmische Kontaminationen (Öl, Fett) und sogar Tarnanstriche effizient entfernen.

Um den Betrieb und insbesondere die Wartung der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Möglichkeit zu vereinfachen, sieht eine andere Weiterbildung der genannten Vorrichtung vor, dass freie Felder der Tragrahmenkonstruktion nach außen jeweils durch sogenannte Kassetteneinsätze verschlossen oder verschließbar sind, welche Kassetteneinsätze sich vorzugsweise in einfacher Weise und ohne größeren Werkzeugaufwand anbringen und wieder entfernen lassen. Um zusätzlich die Lärmbelastung für das Bedienpersonal nach Möglichkeit zu reduzieren, kann weiterhin vorgesehen sein, dass wenigstens eine Anzahl der Kassetteneinsätze Schallschutzelemente, beispielsweise Matten oder Platten aus Schalldämmmaterial, umfasst.

Insbesondere nach dem Entfernen der genannten Kassetteneinsätze zeichnet sich eine entsprechende Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch aus, dass zu wartende oder zu reinigende Komponenten der Vorrichtung, vorzugsweise die Ultraschallerzeugungsmittel, weitere elektrische Verbraucher, Steuerungsmittel und/oder Sensoren, wie Füllstandsensoren oder Temperatursensoren für das Reinigungsmedium, durch die freien Felder der Tragrahmenkonstruktion von außen leicht und ohne größere Umstände zugänglich sind. Dies kann gleichermaßen für die Höhenverstelleinrichtungen der Laufrollen gelten.

Bei den genannten Flüssigkeitssensoren kann es sich ohne Beschränkung um Füllstandgrenzschalter für Flüssigkeiten des Herstellers Endress + Hauser mit der Bezeichnung "liquiphant FTL 20" handeln. Als Temperatursensor oder Temperaturfühler für das Reinigungsmedium können ohne Beschränkung Geräte der Firma NÜGA, beispielsweise vom Typ RCFE oder RCPP, zum Einsatz kommen.

Bei der Heizeinrichtung für das Reinigungsmedium handelt es sich beispielsweise und ohne Beschränkung um einen keramischen Patronenheizkörper im Rohrmantel mit Gewindemittel, Klemmenkontaktplatte 5320 und Kunststoffanschlusskopf Form B der Firma NÜGA.

Die Aufnahmemittel für die zu reinigenden Schusswaffen oder Waffenteile sind vorzugsweise nach Art eines Einsatzwarenkorbs (VA-Korb) ausgebildet. Dieser Korb weist vorzugsweise einen Kantenschutz, Hebelaschen und verstärkte Auflageflächen auf, wobei die maximale Tragkraft beispielsweise 150 kg beträgt. Zur Aufnahme der gesamten Vorrichtung inklusive Fahrgestell (Rollwagen), Aufnahmemitteln und allem Zubehör ist vorzugsweise eine Leichtmetall-Transportbox (beispielsweise von der Firma Zarges) vorgesehen. Diese Transportbox weist vorzugsweise einen abnehmbaren Deckel auf, der aus Gründen der Dichtigkeit eine in den Deckel eingeschäumte Dichtung aufweisen kann. In der Transportbox können Profilschaumeinlagen oder dergleichen zur formschlüssigen Fixierung der Vorrichtung vorgesehen sein. Die Transportbox ist nach Möglichkeit stapelbar und/oder lufttransporttauglich.

Der Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann im Zuge einer entsprechenden Weiterbildung mit 1- und 3-phasiger Stromversorgung erfolgen. Hierzu kann vorgesehen sein, dass die Ultrascllallerzeugungsmittel und optional weitere elektrische Verbraucher der Vorrichtung, insbesondere eine Heizung für das Reinigungsmedium, wahlweise mit einphasiger Stromversorgung, vorzugsweise mit Einphasen-Dreileiter-Stromversorgung, oder mit dreiphasiger Stromversorgung betreibbar sind. Hierdurch ist ein länderübergreifender Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich.

Die Abmessung des Systems sind den beim Militär üblichen Standardmaßen aus den Bereichen Logistik und Waffentechnik angepasst. Ohne Beschränkung haben sich folgende Spezifikationen als besonders vorteilhaft erwiesen:

Betriebsspannung:

400 V, 50/60 Hz

Gesamtleistung:

5000 Watt

Netzanschluss:

Cekon 16 A

Abmessungen (B x H x T):

2100 x 910 x 700 mm

Abmessungen Aufnahmemittel (B x H x T):

1260 x 260 x 250 mm

Material Gehäuse:

pulverbeschichteter Stahl

Material Wanne:

1.4462 / 2,0 mm

Füllmenge:

170 Liter

Heizleistung:

2000 Watt

Frequenz 1:

25 kHz

Leistung 1:

1500 Watt

Frequenz 2:

40 kHz

Leistung 2:

1500 Watt

- intelligente programmierbare Temperatursteuerung

- Integrierter Abtropftisch (Deckelement)

- Höhenverstellung mit Nivellierungsanzeigen

- Mobilität durch Hochlastrollen sowie Gabelstaplertaschen

Optional erhältlich

- Aluminium-Transportbox (Zarges)

- Ersatz-Einsatzwarenkorb als Aufnahmemittel

- Kunststoffabdeckung für Ultraschallwanne

Entwickelt und getestet wurde das erfindungsgemäße Reinigungssystem nach spezifischen, militärischen Vorgaben. es ist daher nicht nur mobil und lufttransporttauglich, sondern zeichnet sich auch durch eine ausgesprochen kompakte und extrem robuste Bauweise sowie durch einfache Handhabung aus.

Bei der weiter oben erwähnten Kunststoffabdeckung für die Ultraschallwanne handelt es sich beispielsweise ohne Beschränkung um eine Kunststoffabdeckung zur Schallreduktion mit Hebegriff zur Abdeckung der Ultraschallwanne im laufenden Betrieb. Das Material für die genannte Kunststoffabdeckung kann medienbeständiger Industriekunststoff mit einer Stärke von etwa 10 mm Verwendung finden.

Durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich bei der Verwendung von Schusswaffen Funktionsstörungen durch Schmutz weitestgehend ausschließen. Konstruktionsbedingt lässt sich Schmutz mit der herkömmlichen manuellen Reinigung nicht aus allen Bereichen einer Waffe entfernen. Zurückbleibende Schmauchspuren, Pulverreste, Staub und sonstige Verschmutzungen haben jedoch eine abrasive Wirkung an den entsprechenden Bauteilen. Dies kann eine Gefährdung der Funktionssicherheit bishin zur Waffenstörung verursachen. Auf jeden Fall entsteht dadurch erhöhter Verschleiß, der zu Lasten der Lebensdauer und Präzision geht. Das hier vorgeschlagene neuartige Ultraschall-Waffenreinigungssystem holt dagegen Verunreinigungen auch aus feinen Strukturen und manuell unzugänglichen Bereichen von Schusswaffen heraus, wobei es schnell und zuverlässig arbeitet. Dies sorgt nicht nur für eine längere Lebensdauer der Waffen, sondern ermöglicht auch eine deutliche Zeitersparnis bei der Reinigung, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgrund ihrer Mobilität auch im Felde außerhalb fester Lokalitäten, wie Kasernen oder dergleichen, einsetzbar ist.

Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen.

Figur 1
zeigt eine perspektivische Gesamtansicht der erfindungsgemäßen Schusswaffenreinigungsvorrichtung;

Figur 2
zeigt die Vorrichtung gemäß Figur 1 in geöffnetem Zustand;

Figur 3
zeigt eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Figur 1;

Figur 4
zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in Figur 3;

Figur 5
zeigt eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Figur 1;

Figur 6
zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in Figur 5; und

Figur 7
zeigt eine Detailansicht der Vorrichtung gemäß Figur 1 im Bereich der Laufrollen gemäß Bezugszeichen X in Figur 6.

Figur 1 zeigt in einer schematischen Gesamtansicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Reinigen von Schusswaffen mittels Ultraschall, welche nachfolgend auch als (Ultraschall-)Waffenreinigungsvorrichtung oder einfach als Vorrichtung bezeichnet wird und in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 umfasst, wie insbesondere der Darstellung in Figur 2 zu entnehmen ist, eine Tragrahmenkonstruktion 2, welche vorzugsweise als robuster Edelstahlrahmen, beispielsweise in Edelstahl 1.4301, ausgebildet ist. Die Tragrahmenkonstruktion 2 umfasst ein ebenes oberes Rahmenteil 2a und ein ebensolches unteres Rahmenteil 2b, welche über vertikale Verbindungsstreben 2c miteinander verbunden sind, wobei letztere aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in ihrer Gesamtheit mit Bezugszeichen versehen sind. In ihrem unteren Bereich ist die Tragrahmenkonstruktion 2 nach Art eines Rollwagens ausgebildet und weist zu diesem Zweck an allen vier Ecken der Konstruktion entsprechende Laufrollen 3 auf, von denen in Figur 1 und in Figur 2 jeweils nur eine erkennbar ist. Die Laufrollen 3 sind vorzugsweise als kugelgelagerte Vollgummilaufrollen ausgebildet. Weitere Laufrollen 3 und deren Anordnung bezüglich der Tragrahmenkonstruktion 2 sind den Figuren 3, 4, 6 und 7 zu entnehmen, worauf weiter unten noch genauer eingegangen wird.

Darüber hinaus weist die Tragrahmenkonstruktion 2 im unteren Bereich eine umlaufende Schürze oder Blende 4 auf, in welcher Ausnehmungen 5 zum Aufnehmen des Gabelträgers eines Gabelstaplers vorgesehen sind, um die gesamte Vorrichtung 1 vertikal anheben und transportieren zu können. Die Ausnehmungen der Aufnahmen 5 bzw. deren Begrenzungsflächen stehen mechanisch mit der Tragrahmenstruktur 2 in Wirkverbindung.

Zwischen den vertikalen Streben 2c der Tragrahmenstruktur 2 einerseits und dem oberen 2a und unteren Rahmenteil 2b sind eine Reihe von freien Feldern 2d (vgl. Figur 2) definiert, die wiederum aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in ihrer Gesamtheit bezeichnet sind und die in der Darstellung gemäß Figur 1 mit Kassetteneinsätzen 2e verschlossen sind. Die Kassetteneinsätze 2e sind lösbar innerhalb der freien Felder 2d der Tragrahmenstruktur 2 angeordnet, beispielsweise unter Verwendung von Schraubmitteln, Schnellverschlussmitteln oder anderen geeigneten Verbindungsmitteln. Aus der Darstellung gemäß Figur 2 sind in den unteren Eckbereichen der Tragrahmenstruktur 2, insbesondere oberhalb der (nicht erkennbaren) Laufrollen im linken Teil der Abbildung noch weitere Abteilungselemente 6, 6' angeordnet, welche in Form von abgewinkelten Blechelementen ausgebildet sein können. Diese Abteilungselemente 6, 6' definieren weitere freie Felder der Tragrahmenstruktur, welche in Figur 2 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht näher bezeichnet und gemäß Figur 1 mit den dort eingezeichneten weiteren Kassetteneinsätzen 2f, f' reversibel bzw. öffenbar verschlossen sind, wie weiter oben bereits für die freien Felder 2d und die entsprechenden Kassetteneinsätze 2e beschrieben. Auch die Kassetteneinsätze 2e, 2f, 2f' sind vorzugsweise zumindest auf ihrer Außenseite aus Metall, beispielsweise Stahlblech oder Edelstahlblech, ausgebildet und können zumindest auf ihrer Innenseite oder als Zwischenlage ein Schalldämmmaterial umfassen, um Geräuschentwicklung innerhalb der Vorrichtung 1 nach außen abzuschirmen.

Ein erster, größerer Abschnitt der Vorrichtung 1 ist nach oben hin durch ein Deckelelement 7 verschlossen, welches in Figur 1 im geschlossenen und in Figur 2 im geöffneten Zustand dargestellt ist. Das Deckelelement 7 ist über Scharniere 7a mit dem oberen Rahmenteil 2a der Rahmentragkonstruktion 2 schwenkbar verbunden. Es weist bei Bezugszeichen 7b Griffmulden zum Öffnen und Schließen des Deckelelements 7 durch einen Benutzer der Vorrichtung 1 auf. Bei Bezugszeichen 7c ist eine längliche Vertiefung dargestellt, in der gemäß der Darstellung in Figur 1 zwei ausklappbare und in ihrer Länge L verstellbare Stellfüße 8 aufgenommen sind, von denen in Figur 2 nur einer erkennbar ist. Die Stellfüße 8 dienen dazu, das aufgeklappte, geöffnete Deckelelement 7 in seiner geöffneten Stellung gemäß Figur 2 zu halten, in welcher die im wesentlichen ebene Innenseite 7d des Deckelelements 7 eine tischartige, im wesentliche ebene Abstellfläche bildet. Dabei ist das Deckelelement 7 als Abtropfdeckel ausgebildet und weist zu diesem Zweck - neben einer in Figur 2 durch die Pfeile N symbolisierte Neigung seiner Innenseite 7d - noch einen Ablauf 7e auf, über welchen ein fließfähiges Medium (das Reinigungsmedium) gemäß dem Pfeil F in Figur 2 in den Innenbereich der Vorrichtung 1 zurückfließen kann. Auf diese Umstände wird weiter unten noch genauer eingegangen.

Wie der Figur 2 weiterhin zu entnehmen ist, weist das Deckelelement 7 an seinem Rand eine umlaufende Dichtung 7f auf, welche im geschlossenen Zustand des Deckelelements 7 für einen fluiddichten Abschluss gegenüber der restlichen Vorrichtung 1 sorgt und welche in geöffnetem Zustand des Deckelelements 7 gewährleistet, dass auf der Innenseite 7d des Deckelements 7 das Reinigungsmedium nicht seitlich vom Deckelelement 7 herunterfließt.

Innerhalb der Tragrahmenkonstruktion 2 ist eine Ultraschallwanne 9 angeordnet, bei der es sich um eine lasergeschweißte Edelstahlwanne zum Aufnehmen des Reinigungsmediums in Form einer Ultraschall-Reinigungsflüssigkeit, beispielsweise Wasser mit entsprechenden Zusätzen, handelt. Die Ultraschallwanne 9 ist nach oben, d.h. zum Deckelelement 7 hin offen und fluiddicht sowie mechanisch belastbar mit der Tragrahmenkonstruktion 2 verbunden. Innerhalb der Ultraschallwanne 9 ist ein korbartiges Aufnahmemittel 10 für die zu reinigenden Schusswaffen oder Schusswaffenteile (nicht gezeigt) angeordnet bzw. anordenbar, welches gemäß der gestrichelten Pfeile E in Figur 2 aus der Ultraschallwanne 9 entnehmbar und insbesondere auf dem geöffneten Deckelelement 7 abstellbar ist. Gegebenenfalls noch an dem Aufnahmemittel 10 und/oder den darin enthaltenen Reinigungsgegenständen anhaftendes Reinigungsmedium kann so über den Ablauf 7e in das Innere der Ultraschallwanne 9 zurückströmen (Pfeil F in Figur 2), worauf weiter oben bereits hingewiesen wurde.

Der kleinere Bereich innerhalb der Tragrahmenstruktur 2, welcher nicht durch das beschriebene Deckelelement 7 verschlossen bzw. verschließbar ist, sondern zu diesem Zweck einen entsprechende Kassetteneinsatz 2e aufweist, dient zur Aufnahme insbesondere der Steuerungselektronik sowie zumindest eines Teils der Ultraschallerzeugungsmittel 11 der Vorrichtung 1, welche in den vorliegenden Figuren nur schematisch dargestellt sind. Die Ultraschallerzeugungsmittel 11 umfassen - wie der Fachmann weiß - Generatormittel und Wandlermittel, die zum Erzeugen von Ultraschallschwingungen und zum Einkoppeln derselben in die Ultraschallwanne 9 bzw. das darin enthaltene Reinigungsmedium ausgebildet sind. Hierauf wird weiter unten insbesondere anhand der Darstellung in Figur 6 noch genauer eingegangen. Die Wandlermittel oder Ultraschallwandler bzw. Ultraschallschwinger sind in Figur 6 mit den Bezugszeichen 11 a und 11 b versehen. Die Generatormittel tragen die Bezugszeichen 11 c und 11 d. Bei Bezugszeichen 11e ist eine Stromversorgungseinheit eingezeichnet, welche unter anderem zur Versorgung der Ultraschallerzeugungsmittel 11 dient, worauf ebenfalls weiter unten noch genauer eingegangen wird.

Auf die in Figur 2 noch erkennbaren weiteren Bestandteile der Vorrichtung 1 im Bereich unterhalb der Ultraschallwanne 9 wird aus Gründen der Übersichtlichkeit ebenfalls weiter unten insbesondere anhand der Figur 4 und 6 noch genauer eingegangen.

Zunächst zeigt die Seitenansicht der Vorrichtung 1 gemäß Figur 3 nochmals anschaulich den äußeren Aufbau der Waffenreinigungsvorrichtung 1. Erstmals erkennbar ist hier neben der bereits aus den Figuren 1 und 2 ersichtlichen Laufrolle 3, welche als lenkbare Laufrolle mit Feststellung oder Feststelleinrichtung 3a ausgebildet ist, noch eine weitere Laufrolle 3' im gegenüberliegenden Eckbereich der Tragrahmenkonstruktion 2, welche Laufrolle 3' feststehend, d.h. nicht lenkbar ausgebildet ist. Entsprechende Laufrollen finden sich auf der anderen (hinteren) Seite der Vorrichtung 1 und sind gemäß der Darstellung in Figur 3 durch die dort gezeigten Laufrollen 3, 3' verdeckt.

Die Figur 4 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in Figur 3. Hier sind nun die beiden feststehenden Laufrollen 3' gut erkennbar. Beide Laufrollen 3' sind über einen manuell einstellbaren Gewindefuß 3a' in Richtung des Doppelpfeils h (aus Gründen der Übersichtlichkeit nur für die linke Laufrolle 3' in Figur 4 eingezeichnet) höhenverstellbar mit der Tragrahmenkonstruktion 2 verbunden. Wie sich der Figur 4 noch entnehmen lässt, dienen die Abteilungselemente 6, 6' insbesondere dazu, nach Entfernen der entsprechenden Kassetteneinsätze 2f (vgl. Figur 1) leicht an die genannten Gewindefüße 3a' zu gelangen, um die Höhenverstellung h der Laufrollen 3' vorzunehmen.

Gut zu entnehmen sind der Darstellung in Figur 4 noch weitere Bestandteile der Vorrichtung 1, welche an der Ultraschallwanne 9 angeordnet sind und mit dieser bzw. dem darin enthaltenen Reinigungsmedium (Reinigungsfluid) zusammenwirken. Nachfolgend sei auf diese Bestandteile der Vorrichtung, welche auch der Figur 6 zu entnehmen sind, genauer eingegangen:

Gemäß der Darstellung in Figur 6 weist die Ultraschallwanne 9 einen geneigten Boden 9a auf, welcher in Richtung der Laufrollen 3' (links in Figur 6) abfällt. Am hierdurch definierten tiefen Ende der Ultraschallwanne 9 (links in Figur 6) ist der in Figur 4 und Figur 6 mit dem Bezugszeichen 9b versehene Auslauf für das Reinigungsmedium aus der Ultraschallwanne 9 angeordnet, der bei Bezugszeichen 9c mit einem Verschlussmittel, vorzugsweise einem Kugelhahn, versehen und entsprechend verschlossen bzw. verschließbar ist. Das genannte Verschlussmittel 9c ist nach Entfernen des Kassetteneinsatzes 2f leicht von außen zugänglich.

Weiterhin sind an der Ultraschallwanne bei Bezugszeichen 9d und 9e Füllstandsensoren für das Reinigungsmedium vorgesehen, wobei der obere Füllstandsensor 9d anzeigt, dass die Ultraschallwanne 9 vollständig mit dem Reinigungsmedium gefüllt ist, während der untere Füllstandsensor 9e anzeigt, dass sich praktisch kein Reinigungsmedium mehr in der Ultraschallwanne 9 befindet.

Bei Bezugszeichen 9f ist ein Temperatursensor eingezeichnet, welcher die Temperatur des Reinigungsmediums innerhalb der Ultraschallwanne 9 bestimmen kann. Bezugszeichen 9g bezeichnet einen in einem VA-Mantel eingeschlossenen Eintauchheizkörper, welcher eine Mehrzahl von nicht explizit dargestellten elektrischen Heizelementen umfassen kann, die in dem genannten VA-Mantel bzw. einer entsprechenden VA-Hülse 9h erschütterungsunempfindlich eingegossen sind. Der Heizkörper 9g ist im Wesentlichen waagerecht in der Nähe des Bodens 9a der Ultraschallwanne 9 angeordnet, wie insbesondere der Figur 6 zu entnehmen ist. Die elektrische Energieversorgung erfolgt mittels der bereits erwähnten Stromversorgungseinheit 11g, was in den Figuren nicht explizit eingezeichnet ist und worauf weiter unten noch genauer eingegangen wird.

Der Heizkörper 9g sowie die Sensoren 9d bis 9f sind nach Entfernen des entsprechenden Kassetteneinsatzes 2e (vgl. Figur 1) ebenfalls ohne weiteres von außen zugänglich. Alle vorstehend genannten elektronischen Einheiten wirken mit einer (nicht gezeigten) Steuerungselektronik der Vorrichtung zusammen, um deren bestimmungsgemäßen Betrieb zu ermöglichen, wie dem Fachmann an sich geläufig ist.

Der Figur 5 sind noch weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 im Bereich des Deckelelements 7 zu entnehmen. Gut erkennbar sind hierbei insbesondere die bereits erwähnten Griffmulden 7b und die Vertiefung 7c zum Aufnehmen der eingeklappten Stellfüße 8. Die Stellfüße 8 sind bei den jeweiligen Bezugszeichen 8a schwenkbar innerhalb der Vertiefung 7c des Deckelelements 7 angelenkt. Die Längenänderung gemäß Doppelpfeil L in Figur 2 erfolgt mittels ein- bzw. ausschraubbarer Einsätze 8b.

Im rechten Teil der Figur 5 ist noch der spezielle obere Kassetteneinsatz 2e mit dazugehörigem Griffelement 2g erkennbar, welcher denjenigen Bereich der Vorrichtung 1 verschließt, in dem die Ultraschallerzeugungsmittel 11 und grundsätzlich die gesamte Elektronik zur Steuerung und Versorgung der Vorrichtung 1 angeordnet ist.

Insbesondere letzterer Aspekt ist der Schnittdarstellung in Figur 6 zu entnehmen, auf welche bereits wiederholt eingegangen wurde. Wesentlich ist hierbei noch, dass die Vorrichtung 1 anhand der schematischen Darstellung in Figur 6 zwei Ultraschall-Generatoren 11c, 11d und zwei zugeordnete Ultraschallwandler 11a bzw. 11b bzw. entsprechende Wandlergruppen aufweist. Dabei ist der eine Ultraschallgenerator 11c dazu ausgebildet, ein Ultraschallsignal mit einer relativ tiefen Frequenz von 25 kHz zu erzeugen und an den zugehörigen Ultraschallwandler 11 a anzulegen, damit dieser innerhalb der Ultraschallwanne 9 bzw. in dem darin enthaltenen Reinigungsmedium die entsprechende Ultraschallschwingungen anregt. Des Weiteren ist der andere Ultraschallgenerator 11 b dazu ausgebildet, ein relativ hochfrequentes Ultraschallsignal mit einer Frequenz von 40 kHz zu erzeugen und über den zugehörigen Ultraschallwandler 11 b entsprechende Ultraschallschwingungen in der Ultraschallwanne 9 bzw. in dem darin enthaltenen Reinigungsmedium anzuregen. Auf diese Weise lassen sich in der Ultraschallwanne 9 bzw. dem Aufnahmemittel 10 angeordnete Reinigungsgegenstände (Schusswaffen oder Bestandteile von Schusswaffen) mit Ultraschallschwingungen bei zwei verschiedenen Frequenzen behandeln, was einer Grobreinigung (tiefe Frequenzen) und einer Feinreinigung (hohe Frequenzen) entspricht.

Mittels des Eintauchheizkörpers 9g wird das eingefüllte Reinigungsmedium auf einer für einen optimalen Reinigungserfolg zweckmäßigen Temperatur im Bereich von 35°C bis 70°C gehalten.

Die Stromversorgungseinheit 11 e ist derart ausgebildet, dass sie mit wahlweise mit einphasigem oder dreiphasigem Anschlussstrom betrieben werden kann. Darüber hinaus stehen die Ultraschallerzeugungsmittel 11 einerseits und die Heizeinrichtung bzw. der Heizkörper 9g andererseits derart in elektrischer Wirkverbindung mit der Stromversorgungseinheit 11e, dass entweder nur die Ultraschallerzeugungsmittel 11 oder sowohl die Ultraschallerzeugungsmittel 11 als auch der Heizkörper 9g betrieben werden können. Es ist dementsprechend mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 möglich, bei schwacher elektrischer Versorgungsleistung vorrangig nur die Ultraschallerzeugungsmittel 11 zu betreiben und auf die Beheizung des Reinigungsmediums gegebenenfalls zu verzichten, damit überhaupt ein Reinigungsbetrieb möglich ist.

Die Längsabmessung L' des Aufnahmemittels 10 für die zu reinigenden Gegenstände beträgt gemäß der Darstellung in Figur 6 vorzugsweise mindestens 1200 mm, um auch größere Schusswaffen bzw. die entsprechenden Rohre vollständig aufnehmen zu können. Die entsprechende Anpassung der Ultraschallwanne 9 liegt dabei im Bereich von 1400 mm. Das Aufnahmemittel 10 liegt auf entsprechenden Auflageelementen 10a innerhalb der Ultraschallwanne 9 oberhalb des Heizkörpers 9g auf.

Aufgrund der Gabelträger-Aufnahmen 5 sowie der Laufrollen 3, 3', welche Einrichtungen zum vertikalen Anheben bzw. seitlichen Bewegen der Vorrichtung 1 darstellen, ist die beschriebene Vorrichtung 1 hochgradig mobil und transporttauglich. Sie ist damit auch für den Einsatz im Feld und zur örtlich ungebundenen Reinigung von Schusswaffen - insbesondere auch bei starker Verschmutzung - geeignet.

Die Figur 7 zeigt nochmals im Wesentlichen entsprechend dem Ausschnitt X in Figur 6 die lenkbaren Laufrollen 3 im unteren Bereich der Tragrahmenkonstruktion 2. Beide Laufrollen 3 weisen eine Feststelleinrichtung 3a an sich bekannter Art auf und sind über den jeweiligen Gewindefuß 3a' höhenverstellbar h mit der Tragrahmenkonstruktion 2 verbunden. Dies geschieht vorzugsweise im Bereich einer unteren Befestigungsplatte 2h der Tragrahmenkonstruktion 2, welche über wenigstens ein vertikales Verbindungselement 2i mit der restlichen Tragrahmenkonstruktion 2 (in Figur 7 nur andeutungsweise dargestellt) in Verbindung steht.

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