GEHÄUSE

申请号 EP15153772.7 申请日 2015-02-04 公开(公告)号 EP2918944B1 公开(公告)日 2017-04-05
申请人 Vaillant GmbH; 发明人 Dorenburg, Michael;
摘要
权利要求 Gehäuse (1), insbesondere für Heizungsgeräte, mit einer Geräterückwand (2), 2 Seitenwänden (3, 4), einem Deckel (5), einem Boden (6) und einer Vorderwand, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig an einer Seite der Geräterückwand (2), des Deckels (5) oder des Bodens (6) eine federnde nutenförmige Aufnahmen (7) angeordnet sind,
die beiden Seitenwände (3, 4) ferner zumindest an zu den federnde nutenförmige Aufnahmen (7) korrespondierenden Kanten über Verkröpfungen (8) verfügen, welche in die nutenförmige Aufnahmen (7) eingreifen,
auf den Verkröpfungen (8) der Seitenwände (3, 4) an den mit dem Geräterückwand (2), dem Deckel (5) oder dem Boden (6) verbundenen Fläche ein aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente (11) aufgebracht ist.
Gehäuse (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Vorderseite des Deckels (5) eine federnde nutenförmige Aufnahme (7) angeordnet ist,
die Vorderwand an der zu der federnden nutenförmige Aufnahmen (7) korrespondierenden Oberkanten über eine Verkröpfungen (8) verfügt, welche in die nutenförmige Aufnahme (7) eingreift und
auf der Verkröpfung (8) der Vorderwand an der mit dem Deckel (5) verbundenen Fläche ein aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente (11) aufgebracht ist.
Gehäuse (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Seitenwände (3, 4) an mindestens einer Kante, die nicht in die nutenförmige Aufnahme (7) eingreift, ein aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente (11) aufgebracht ist, wobei dieses Dichtelement (11) eine einstückige Einheit mit dem Dichtelement (11) in der nutenförmigen Aufnahme (7) bildet.Gehäuse (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Vorderwand an mindestens einer Kante, die nicht in die nutenförmige Aufnahme (7) eingreift, ein aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente (11) aufgebracht ist, wobei dieses Dichtelement (11) eine einstückige Einheit mit dem Dichtelement (11) in der nutenförmigen Aufnahme (7) bildet.Verfahren zur Montage eines Gehäuses (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zunächst an die Einheit aus Geräterückwand (2) der Deckel (5) und Boden (6) die Seitenwände (3, 4) durch Einschieben der Verkröpfungen (8) in die nutenförmigen Aufnahmen (7) verbunden werden und anschließend die Seitenwände (3, 4) vorzugsweise an der gegenüberliegenden Seite mit anderen Teilen (2, 5, 6) des Gehäuses verbunden, vorzugsweise verschraubt oder vernietet werden.Verfahren zur Montage eines Gehäuses (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand durch Einschieben der Verkröpfung (8) in die die nutenförmigen Aufnahme (7) mit dem Deckel (5) verbunden wird und anschließend die Vorderwand vorzugsweise an der gegenüberliegenden Seite mit anderen Teilen (3, 4, 6) des Gehäuses verbunden, vorzugsweise verschraubt oder vernietet wird.Verfahren zur Montage eines Gehäuses (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das aufgespritzte, geschäumte Dichtelemente (11) nach der Montage 10 bis 80 %, insbesondere 30 bis 50 % gestaucht ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse, insbesondere für Heizungen.

Bei raumluftunabhängigen Heizgeräten ist der Austritt von Brenn- und Verbrennungsabgasen in den Aufstellraum zu verhindern. Dies wird gemäß dem Stand der Technik dadurch erreicht, dass die brenngas- und abgasführenden Bauteile von einer Unterdruckkammer umschlossen sind. Die Verbrennungsluft wird über die Unterdruckkammer aus der Umgebung angesaugt und dem Brenner zugeführt; hierdurch herrscht in der Unterdruckkammer ein Unterdruck im Vergleich zur Umgebung. Sollte es beim Betrieb des Heizgerätes zu ungewolltem Austritt von Brenngas und / oder Abgas kommen, so strömten diese Gase in die Unterdruckkammer und würden mit der Verbrennungsluft in den Brenner geführt. Ein Austritt aus der Unterdruckkammer in den Aufstellraum ist somit ausgeschlossen. Die Unterdruckkammer kann ein separates Bauteil innerhalb des Gerätegehäuses darstellen. Es ist jedoch auch möglich, das Gerätegehäuse derart zu gestalten, dass es selbst als Unterdruckkammer fungiert. Aufgrund des herrschenden Unterdrucks muss eine Unterdruckkamer nicht absolut dicht sein, da der Unterdruck lediglich einen Luftstrom aus dem Aufstellraum in die Unterdruckkamer zulässt, nicht jedoch umgekehrt einen Gasstrom in den Aufstellraum.

Ein Gehäuse gemäß der Präambel des Anspruchs 1 ist aus dem Patentdokument AT 390 670 B bekannt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse derart zu vereinfachen, dass die Dichtheit bei einfacher Montage ermöglicht wird.

Dies wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.

Vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die Merkmale der abhängigen Ansprüche geschützt.

Die Erfindung wird nun anhand der Figuren detailliert erläutert. Hierbei zeigen:

  • Figur 1: Das erfindungsgemäße Gehäuse im montierten Zustand ohne Vorderwand mit einem eingebauten Heizgerät von vorne,
  • Figur 2: dasselbe Heizgerät von oben,
  • Figur 3: die erfindungsgemäße Verbindung von Geräterückwand und eine Seitenwand,
  • Figur 4: eine Seitenwand,
  • Figur 5: dieselbe Seitenwand aus einer anderen Perspektive,
  • Figur 6: ein Dichtelement auf einer Seitenwand,
  • Figur 7: die Einheit aus Rückwand und Deckel sowie,
  • Figur 8: eine nutenförmige Aufnahme an der Rückwand.

Die Figuren zeigen ein Gehäuse 1 eines Heizungsgeräts mit einer Geräterückwand 2, zwei Seitenwänden 3, 4, einem Deckel 5 und einem Boden 6. Dazu gehört eine nicht dargestellt Vorderwand gegenüber der Geräterückwand 2, welche das Gehäuse 1 abschließt. An den beiden Seiten der Geräterückwand 2 sind federnde nutenförmige Aufnahmen 7 angeordnet. Die beiden Seitenwände 3, 4 verfügen ferner über Verkröpfungen 8, welche in die nutenförmige Aufnahmen 7 eingreifen. Auf den Verkröpfungen 8 der Seitenwände 3, 4 ist ein aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente 11 aufgebracht. Die Seitenwände 3, 4 verfügen ferner über rechtwinklige Abwinklungen 10 mit jeweils 2 Befestigungslaschen 9.

Wie Figur 3 zu entnehmen ist, ergibt sich die nutenförmige Aufnahmen 7 durch Umbiegungen an den Seiten der Geräterückwand 2. Zunächst ist das Blech um 90° nach vorne abgewinkelt, nach einer kurzen Strecke wiederum ist das Blech wieder um 90° abgewinkelt, dass das Blech wieder parallel zur Geräterückwand 2 verläuft und letztgenannte quasi verbreitert. Dann folgt eine Abwinklung um etwa 120°, so dass das Blech eine federnde Nut bildet. Wiederum nach einer kurzen Strecke ist eine Abrundung 12 angebracht.

Die dazu korrespondierende Verkröpfung 8 ergibt sich durch eine Umformung des Blechs der Seitenwände 3, 4, wobei zunächst das Blech um 90° nach zur Seite abgewinkelt ist und nach einer kurzen Strecke das Blech um etwa 135° abgewinkelt ist. Nach einer weiteren kurzen Strecke ist das Blech um etwa 45° abgewinkelt, so dass das weiterführende Blech parallel zu der entsprechenden Seitenwand 3, 4 verläuft. Auf dieser zur entsprechenden Seitenwand 3, 4 parallelen Fläche ist das aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente 11. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein thixotropes Zweikomponentensystem auf Polyurethanbasis.

Beim Montageverfahren werden zunächst die inneren Komponenten mit der Einheit aus Geräterückwand 2, Deckel 5 und Boden 6 verbunden. Die Verrohrung der Komponenten (Gasleitung, Wasserleitungen) wird beim Durchgang des Bodens ebenso abgedichtet wie der elektrische Anschluss. Dann werden an die Einheit aus Geräterückwand 2, Deckel 5 und Boden 6 die Seitenwände 3, 4 durch Einschieben der Verkröpfungen 8 in die die nutenförmigen Aufnahmen 7 an der Geräterückwand 2 verbunden. Hierzu wird ausreichend Spiel zur Montagewand benötigt. Die Seitenwände 3, 4 können hierbei etwas vertikal verdreht eingesetzt werden. Anschließend werden die Seitenwände 3, 4 mit den Befestigungslaschen 9 an der gegenüberliegenden Seite mit dem Deckel 5 und Boden 6 verschraubt. Die Vorderwand wird durch Einschieben der Verkröpfung 8 in die nutenförmigen Aufnahme 7 mit dem Deckel 5 verbunden. Anschließend wird die Vorderwand mit den Befestigungslaschen 9 an der gegenüberliegenden Seite mit dem Boden 6 verschraubt.

Verfügen die Seitenwände 3, 4 - wie in Figur 4 dargestellt - über ein an drei Seiten (hinten, oben und unten) aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente 11, so findet eine Abdichtung zwischen der Geräterückwand 2, den zwei Seitenwänden 3, 4, dem Deckel 5 und dem Boden 6 statt. Die Vorderwand sollte an allen 4 Seiten über ein aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente 11 verfügen, damit auch hier die Dichtigkeit gewährleistet ist.

Der Abstand zwischen der Verkröpfungen 8 und der Geräterückwand 2 sollte im Bereich des aufgespritzten, geschäumten Dichtelements 11 derart groß sein, dass das aufgespritzte, geschäumte Dichtelement 11 nach der Montage um 30 bis 50 % gestaucht wird. Ausreichend ist eine Stauchung 13 auf 80 % des Ursprungsvolumens.

Bezugszeichenliste

1
Gehäuse

2
Geräterückwand

3, 4
Seitenwände

5
Deckel

6
Boden

7
federnde nutenförmige Aufnahme

8
Verkröpfung

9
Befestigungslasche

10
rechtwinklige Abwinklungen

11
aufgespritztes, geschäumtes Dichtelemente

12
Abrundung

13
Stauchung

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