Vorrichtung für die Einführung von Installationsleitungen in ein Gebäude

申请号 EP80100745.1 申请日 1980-02-14 公开(公告)号 EP0016335A1 公开(公告)日 1980-10-01
申请人 Ellrott, Egon; 发明人 Ellrott, Egon;
摘要 Für die Einführung von Installationsrohren und - leitungen in einGebäude, insbesondere in ein kellerloses Gebäude, wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die eine Anzahl von Leerrohren in fixierter Relativstellung zueinander aufweist. Die Vorrichtung wird mit den Leerrohren derart eingebaut, daß danach die Installationsleitungen und - rohre hindurchgezogen und so in das Gebäude geführt werden können. Die Vorrichtung ist insbesondere im Bereich zwischen einer aufrechten Frostschürze und der horizontalen Bodenplatte des Gebäudes angeordnet.
权利要求 1. Vorrichtung für die Einführung von Installationsleitungen und rohren von außen in ein Gebäude, insbesondere ohne Keller und mit einer in den Boden eingelassenen Frostschürze, dadurch gekennzeichnet, daß Leerrohrabschnitte (12, 13, 14, 15, 16) zur Aufnahme jeweils einzelner oder mehrerer Installationsleitungen oder - rohre in festgelegter Relativstellung zueinander in einer vorgefertigten Halterung fixiert und mit dieser als Einheit in das Gebäude einbaubar sind.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung ein aus formbarem, insbesondere gießfähigem Werkstoff bestehender, ausgehärteter Block (35) ist, in dem die Leerrohrabschnitte (12, 13, 14, 15, 16) durch Einbetten festgelegt sind.3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Block (35) aus Kunststoff, insbesondere Kunststoffhartschaum, Beton, insbesondere Schaumbeton, oder dergleichen besteht.4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung ein Gestell (11) aus Metall- oder Kunststoffprofilen ist, insbesondere ein dreidimensionales Rahmentragwerk aus zwei im Abstand voneinander angeordneten Rahmen (19, 20), die durch Querverbindungen, insbesondere Querstreben (21, 22, 23, 24), miteinander verbunden sind, wobei die Leerrohrabschnitte (12, 16) zwischen den Rahmen (19, 20) montiert sind.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Leerrohrabschnitte (12 .. 16) zwischen einer aufrechten Eintrittsseite (26) der Halterung (11, 35) und einer daran anschließenden, quergerichteten bzw. im wesentlichen horizontalen Austrittsseite (25) erstrekken und mit Rohrenden (12a, 12b1 13a, 13b; 14a, 14b; 15a, 15b; 16a, 16b) aus der Halterung herausragen.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Leerrohrabschnitte (12.. 16) zwischen der Eintrittsseite (26) und der Austrittsseite (25) bogenförmig und/oder geradlinig erstrecken.7. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leerrohrabschnitte (12.. 16) innerhalb des Gestells (11) durch Halterungen verankert sind, insbesondere durch Rohrschellen (27,28), die seitlich mit dem Gestell (11) bzw. den Rahmen (19,20) verbunden sind.8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leerrohrabschnitte (12.. 16) in einer Längsmittelebene der Halterung (Gestell 11 bzw. Block 35) verteilt angeordnet sind, derart, daß sie mit Abstand voneinander im Bereich der Austrittsseite (25) und/oder der Eintrittsseite (26) liegen.9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leerrohrabschnitte (12.. 16) vorzugsweise im Bereich der Eintrittsseite (26) ungleichförmig verteilt verankert sind, insbesondere im unteren Bereich des Gestells (11) liegend.10. Vorrichtung nach Anspruch 9 sowie einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Eintrittsseite (26) Leerrohrabschnitte (12 und 13) für Elektroversorgung sowie Wasserleitung (32) im unteren Bereich des Gestells (11) verankert sind, der Leerrohrabschnitt (14) für eine Gasleitung (30) darüberliegend und Leerrohrabschnitte (15, 16) für Postleitungen (33) und Antenne (34) über diesem.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Leerrohrabschnitt (12) für die Elektroversorgung insgesamt bogenförmig ausgebildet, Leerrohrabschnitte (13 und 14) hingegen geradlinig, schräg durch das Gestell (11) hindurchtreten.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Einführung von Installationsleitungen und rohren von außen in ein Gebäude, insbesondere ohne Keller und mit einer in den Boden eingelassenen Frostschürze.

Bei Hochbauten, insbesondere bei Wohnbauten, stellt sich die Aufgabe, von außen ankommende Leitungen, Rohre etc. in geeigneter Weise in das Gebäude einzuführen. Bisher ist es üblich, unterhalb der Sohle des Gebäudes (Kellerplatte oder Bodenplatte bei nichtunterkellerten Gebäuden) Leerrohrstücke für die in Betracht kommenden Installationseinrichtungen anzuordnen und diese in die Betonplatte sowie gegebenenfalls in eine außen in den Boden eingelassene Frostschürze aus Beton einzubetten. Die dabei verwendeten Leerrohrstücke haben überwiegend gleichen Durchmesser und sind mehr oder weniger ungeordnet und unsystematisch in diesem Bereich des Eintritts von außen in das Gebäude angeordnet. Die Folge davon ist, daß in der Praxis die betreffenden Leerrohrstücke nicht in einer für den betreffenden Installationsstrang erforderlichen oder erwünschten Relativstellung liegen. Weiterhin muß häufig beobachtet werden, daß die bestimmten Installationen zugeordneten Leerrohrstücke verwechselt und demnach nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Auch ist der Einbau mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Schließlich'liegen die Installationsleitungen selbst im Bereich zwischen Frostschürze und Sohle frei.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend aufgezeigten Probleme zu beseitigen und insbesondere den Montage- und Einbauaufwand an Ort und Stelle bei der Errichtung des Bauwerks beträchtlich zu vermindern und darüber hinaus eine exakte, genau eingehaltene Relativlage der Leerrohrstücke zu gewährleisten.

Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß Leerrohrabschnitte zur Aufnahme jeweils einzelner oder mehrerer Installationsleitungen oder - rohre in festgelegter Relativstellung zueinander in einer vorgefertigten Halterung fixiert und mit dieser als Einheit in das Gebäude einbaubar sind.

Die Erfindung verläßt demnach das System des Einbaus einzelner Leerrohrstücke in der Betonsohle und/oder der Frostschürze. Statt dessen wird eine gegebenenfalls fabrikmäßig vorgefertigte Halterung zur Aufnahme von ausgewählten, zugeordneten Leerrohrabschnitten als insgesamt einbaubare Einheit geschaffen.

Die vorgenannte Halterung kann in verschiedener Weise ausgebildet sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Leerrohrabschnitte individuell in einem rahmenartigen Gestell aus Kunststoff- oder Metallprofilen befestigt.

Alternativ kann die Haltevorrichtung für die Leerrohrabschnitte aus einem Halteblock bestehen, in dem die Leerrohrabschnitte in der erforderlichen Relativlage eingebettet sind. Dieser Halteblock besteht erfindungsgemäß aus einem Werkstoff, der im Ursprungszustand formbar oder gießfähig ist. Der Werkstoff wird dabei um die in der erwünschten Relativstellung gelegten oder fixierten Leerrohre herumgeformt. Durch Aushärten des Werkstoffes erhalten die Leerrohrabschnitte ihre Fixierung.

Verfahrenstechnisch kann dabei so vorgegangen werden, daß eine zwei- oder mehrteilige Gießform gewählt wird, in der die Leerrohrabschnitte unter Herausragen ihrer Enden Aufnahme finden. Die Leerrohrabschnitte können dabei durch Löcher in Seitenwandungen dieser Form gehalten werden. Sodann wird in diese Form der Werkstoff zur Bildung des Halteblocks eingegeben. Nach dem Aushärten desselben wird die Form in geeigneter Weise entfernt.

Als Werkstoff kommen Kunststoff, zum Beispiel Polyurethan, insbesondere aber Beton, und zwar vornehmlich Schaumbeton in Betracht.

Bei der Ausführung der Haltevorrichtung als dreidimensionales Rahmentragwerk sind die Leerrohrabschnitte in diesem derart verankert, daß sie eintrittsseitig und austrittsseitig jeweils mit einem Ende aus dem Gestell herausragen. Dieses Ende ist so bemessen, daß es auch durch die anschließenden Bauteile des Bauwerks (Betonsohle bzw. Frostschürze) hindurchzutreten vermag.

Die erfindungsgemäße Einheit aus Haltevorrichtung und Leerrohrabschnitten wird vor dem Betonieren der Sohle bzw. Platte sowie einer eventuellen Außenwand oder aufrechten Frostschürze in eine entsprechende Vertiefung des Bodens eingelassen, derart, daß die Austrittsenden nach oben, die Eintrittsseiten zur Seite gerichtet sind. Es können dann die Betonierarbeiten erfolgen, durch die zugleich die Rohrenden mit einbetoniert werden.

Die Leerrohrabschnitte sind erfindungsgemäß in dem Gestell durch Rohrschellen fixiert, die ihrerseits mit dem Gestell verbunden sind. Des weiteren kann der Innenraum des dreidimensionalen Gestells mit einer Füllmasse, insbesondere mit Beton, ausgefüllt sein,

Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die konstruk-tive Ausgestaltung des Gestells sowie auf eine besondere Relativanordnurg und Gestaltung der Leerrohrabschnitte in dem Gestell.

Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:

  • Fig. 1 die eingebaute Haltevorrichtung, zum Teil mit Installationseinrichtungen, in Seitenansicht,
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf die Haltevorrichtung,
  • Fig. 3 eine Seitenansicht der Haltevorrichtung,
  • Fig. 4 eine alternative Ausführungsform der Halterung als Block aus gießfähigem Werkstoff zur Aufnahme von Leerrohrabschnitten im Vertikalschnitt.

In Fig. 1 ist ein mögliches Installationsbeispiel für ein Einfamilienhaus oder dergleichen gezeigt, welches hier ohne Keller ausgeführt ist. Im seitlichen Bereich eines Raumes zur Aufnahme der Installationsanschlüsse ist unterhalb einer Betonplatte 10 ein Gestell 11 als Halterung für eine Mehrzahl von Leerrohrabschnitten 12, 13, 14, 15 und 16 angeordnet. Das Gestell 11 ist mit den -Leerrohrabschnitten 12.. 16 in eine entsprechende Vertiefung des Bodens unterhalb der Betonplatte 10 eingelassen. Zur Seite, nämlich nach außen weisend, schließt an das Gestell 11 eine aufrechte Frostschürze 17 etwa in Verlängerung von aufgehendem Mauerwerk 18 des Gebäudes an.

Das Gestell 11 ist im vorliegenden Fall als Rahmenwerk ausgebildet, und zwar mit etwa trapezförmiger Gestalt in Seitenansicht. Die Umrisse und Abmessungen des Gestells 11 sind demnach so gewählt, daß entsprechend der Anzahl und Anordnung der Leerrohrabschnitte 12.. 16 kein Freiraum verbleibt.

Das Gestell 11 besteht im vorliegenden Fall aus zwei seitlichen, geschlossenen, nämlich hier trapezförmigen Rahmen 19 und 20. Diese bestehen beispielsweise aus handelsüblichen Profilen, insbesondere Winkelprofilen, die durch Schweißung miteinander verbunden sind. Die beiden Rahmen 19, 20 werden durch eine den statischen Anforderungen entsprechende Anzahl von Querstreben 21, 22, 23, 24 miteinander verbunden, die zweckmäßigerweise ebenfalls aus Winkelprofilen bestehen. Die Querstreben 21.. 24 sind hier jeweils an den vier Ecken des Gestells 11 bzw. der Rahmen 19, 20 angeordnet.

Die Anordnung des Gestells 11 ist derart getroffen, daß der obere Bereich des Gestells 11 in die Betonplatte 10 einbetoniert ist. Eine im wesentlichen horizontale Austrittsseite 25 des Gestells 11 liegt etwa bündig mit der Oberseite der Betonplatte 10. Darüber befinden sich in üblicher Weise Isolierung, Estrich und sonstige Lagen einer Bodenplatte eines Gebäudes.

Seitlich schließt das Gestell 11 an die aufrechte Frostschürze 17 an, und zwar derart, daß eine im wesentlichen aufrechte Eintrittsseite 26 an der Innenseite dieser Frostschürze 17 Anlage erhält.

Die Leerrohrabschnitte 12.. 16 . laufen durch das Gestell 11 hindurch, und zwar von der Eintrittsseite 26 schräg und/oder bogenförmig zur Austrittsseite 25. Die Längsachsen der Leerrohrabschnitte 12.. 16 sind demnach jeweils unter einem Winkel zur Austrittsseite 25 und Eintrittsseite 26 gerichtet. Die Leerrohrabschnitte 12..16 sind weiterhin so in dem Gestell 11 verankert, daß beidendig Rohrenden 12a, 12b; 13a, 13b.. 16a, 16b- aus dem Gestell 11 herausragen, aber auch durch die jeweils anschließenden Bauwerksteile, nämlich die auf der Betonplatte 10 aufliegenden Schichten sowie durch die Frostschürze 17 hindurchtreten.

Die Leerrohrabschnitte 12.. 16 können in verschiedener Weise in dem Gestell 11 unter Bildung einer Einheit mit diesem verankert sein. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Leerrohrabschnitte 12..16 jeweils im Bereich der Austrittsseite 25 und der Eintrittsseite 26 durch Rohrschellen 27 und 28 mit dem Gestell 11 verbunden, und zwar durch seitwärtsgerichtete Stege 29, die an den seitlichen Rahmen 19, 20 angeschweißt sein können. Die Rohrschelleri 27, 28 sind dabei so fixiert, daß die Leerrohrabschnitte 12..16 in einer bestimmten, funktionsge- rechten Relativanordnung liegen und diese folglich beibehalten. Im Bereich der Austrittsseite 25 (Fig. 2) sind alle Leerrohrabschnitte 12.. 16 etwa in der Längsmittelebene des Gestells 11 bzw. mittig zwischen den beiden Rahmen 19 und 20 verankert. Dadurch kann das Gestell -11 nicht seitenverkehrt eingebaut werden. Im Bereich der Eintrittsseite 26 sind die Leerrohrabschnitte 12.. 16 bzw. deren Rohrenden ungleichförmig verteilt. Hier kommt es darauf an, welche Einbautiefen nach den einzuführenden Installationsleitungen erforderlich sind. Im vorliegenden Beispiel ist die Anordnung so getroffen, daß das Leerrohr 12 zur Aufnahme von Elektroversorgungsleitungen mit einem großzügigen Bogen entlang der unteren, äußeren Begrenzung des Gestells 11 verläuft, derart, daß dieser Leerrohrabschnitt 12 am äußeren Randbereich der Austrittsseite 25 das Gestell - 11 verläßt, im Bereich der Eintrittsseite 26 im unteren Bereich - unter Beachtung der Frosttiefe - eintritt. Das Rohrende 12b ist hier nahezu horizontalgerichtet.

Der Leerrohrabschnitt 13 für die Aufnahme einer Wasserleitung 32 erstreckt sich vom untersten Bereich der Eintrittsseite 26 geradlinig diagonal durch das Gestell 11 hindurch zur Austrittsseite 25. In gleicher Weise, jedoch darüberliegend, ist der Leerrohrabschnitt 14 für eine Gasleitung 30 montiert. Die im Verhältnis dazu erheblich dünneren Leerrohrabschnitte 15 für Postleitungen 33 sowie 16 für eine Antenne 34 sind demgegenüber eintrittsseitig etwa nebeneinanderliegend in einer Ebene befestigt, verlassen jedoch das Gestell 11 an der Austrittsseite 25 mit Abstand in der Längsmittelebene voneinander.

Die Leerrohrabschnitte 12.. 16 können durch eine zusätzliche Füllmasse 31, die den Raum des Gestells 11 ausfüllt, verankert und geschützt sein. Hierbei kann es sich um an Ort und Stelle eingefüllten Beton handeln. Die Füllmasse 31 kann aber auch Kunststoff, zum Beispiel Schaumkunststoff sein.

Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Halterung, die - ohne Verwendung von Rahmentragwerken - insgesamt aus einem homogenen Block 35 aus gießfähigem, erstarrtem Werkstoff besteht. Die Leerrohrabschnitte 12, 13.. sind in vorgegebener Relativstellung in den Block 35 eingebettet. Dies kann dadurch geschehen, daß die Leerrohrabschnitte in einer entsprechenden Gießform durch lösbare Halterungen fixiert und die Gießform sodann mit dem Werkstoff ausgefüllt wird. Der Block 35 besteht zweckmäßigerweise aus Kunststoff, und zwar vorzugsweise aus einem gegenüber Feuchtigkeit beständigen Hartschaumstoff.

QQ群二维码
意见反馈