Anordnung von Einrichtungs- oder Sanitärgegenständen vor einer Fläche

申请号 EP04026276.8 申请日 2004-11-05 公开(公告)号 EP1533138A2 公开(公告)日 2005-05-25
申请人 Hansgrohe AG; 发明人 Grohe, Phillip;
摘要 Es kann bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Anordnung von Einrichtungs- oder Sanitärgegenständen (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) vor einer senkrechten Wand (12) geschaffen werden mit einer Darstellung (9) zumindest eines Teils einer Möblierung an der Fläche. Die Gegenstände können entweder in der Darstellung zumindest abschnittsweise enthalten sein oder stellen von der Art der Zweckbestimmung eines Raumes mit dieser Einrichtung oder Möblierung her eine funktional notwendige oder passende Ergänzung dazu dar. So kann beispielsweise an der Wand eine Darstellung eines Badezimmers enthalten sein und eine Badewanne (26) davorstehen.
权利要求 Anordnung von Einrichtungs- oder Sanitärgegenständen (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) vor einer Fläche, insbesondere vor einer senkrechten Wand (12), gekennzeichnet durch eine Darstellung (9) zumindest eines Teiles einer Einrichtung oder einer Möblierung an der Fläche, wobei die Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände entweder in der Darstellung (9) zumindest abschnittsweise enthalten sind oder von der Art der Zweckbestimmung eines Raumes mit dieser Einrichtung oder Möblierung her eine funktional notwendige oder passende Ergänzung dazu darstellen.Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gesamterscheinung für einen Betrachter die Einrichtungsoder Sanitärgegenstände (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) in funktional passender oder technisch notwendiger Anordnung zu der Darstellung (9) sind.Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Darstellung (9) der Einrichtung oder Möblierung maßstabsgetreu ist im Verhältnis zu den Einrichtungs- oder Sanitärgegenständen (16-18, 26, 29, 30, 32, 33), insbesondere auch bezüglich der Entfernung der Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände von der Fläche (12).Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche eine senkrechte Wand (12) ist, wobei sie vorzugsweise mit einer zweiten Fläche bzw. Wand (13) verbunden ist zur Bildung eines Winkels, insbesondere der Innenseite eines Winkels.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Darstellung fotografisch ist, wobei sie vorzugsweise dauerhaft auf die Fläche aufgebracht ist, insbesondere nach Art einer Plakatierung (9) odgl..Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Darstellung auf der Fläche (12) veränderbar ist, wobei sie vorzugsweise auf die Fläche wie auf einen Schirm projiziert ist.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der dargestellte Raum mehrere, insbesondere zwei, Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) aufweist, wobei einer der Gegenstände vor der Fläche angeordnet ist und der andere Gegenstand in der Darstellung (9) auf der Fläche (12) enthalten ist, wobei vorzugsweise die Perspektive und/oder die Ausrichtung gleich sind.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einrichtungs- oder Sanitärgegenstand (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) in der Darstellung (9) im Verhältnis zu dem davor angeordneten Stand in einer anderen Perspektive gezeigt ist, vorzugsweise um 90° verdreht.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Darstellung (9) an der Fläche (12) und davor angeordnete Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) auf eine gemeinsame, gleiche Bodenfläche bezogen sind, wobei vorzugsweise ein Gegenstand auf dem Boden steht und sich dieser Boden auf derselben Höhe in die Darstellung erstreckt.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einrichtungs- oder Sanitärgegenstand (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) relativ nahe an der Fläche (12) steht, vorzugsweise mit einem Abstand von weniger als einem Meter, insbesondere einem halben Meter.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fläche (12) ein Spiegel (31) vorgesehen ist, wobei der Spiegel entweder derart ausgebildet ist, dass sich ein davor angeordneter Einrichtungs- oder Sanitärgegenstand (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) darin widerspiegelt um den optischen Eindruck zu erwecken, zwei solcher Gegenstände seien vorhanden, oder aber dass der Spiegel derart angeordnet ist, dass sich ein Benutzer darin im wesentlichen ganz betrachten kann, wobei insbesondere der Spiegel mitten in der Darstellung (9) angeordnet ist.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fläche (12) ausschließlich die Darstellung (9) ist und keine weiteren Einrichtungen (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) oder Bauteile daran befestigt sind.Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fläche (12) weitere Einrichtungsoder Sanitärgegenstände (16-18, 26, 29, 30, 32, 33) befestigt sind, wobei sie vorzugsweise lösbar und wechselbar befestigt sind.Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fläche (12) Beleuchtungseinrichtungen angeordnet sind, insbesondere Einrichtungs-Lampen oder Wandstrahler.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Darstellung (9) einen Sanitärraum zeigt, insbesondere ein Badezimmer, wobei vorzugsweise die Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände (16-18, 26, 29, 30, 32, 33), welche vor der Fläche (12) stehen, auf den Sanitärbereich bezogen sind, beispielsweise Waschbecken, Duscheinrichtungen oder Badewannen samt Zubehör, insbesondere Sanitärarmaturen oder Brausen.Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche (12) durchschnittliche Raumhöhe aufweist, vorzugsweise mindestens 2,4 Meter hoch ist.
说明书全文

Anwendungsgebiet und Stand der Technik

Die Erfindung betrifft eine Anordnung von Einrichtungs- oder Sanitärgegenständen vor einer Fläche oder Wand. Beispielsweise können dies Gegenstände in Form von normalen Möbeln oder aber auch Sanitärgegenständen wie Waschbecken oder Badewannen sein. Die Fläche kann vorteilhaft eine senkrechte Fläche sein, welche im wesentlichen eine Wand bildet.

In Einrichtungshäusern wird vielfach in abgetrennten Bereichen eine Art Ausschnitt eines Wohnbereichs simuliert bzw. durch entsprechende Aufstellung der Möbel dargestellt. Dies ist jedoch relativ aufwendig, da sämtliche Möbel, welche eine praxistaugliche Möblierung ergeben, aufgestellt werden müssen. Das Ändern eines solchen Einrichtungsbeispiels ist ebenfalls aufwendig.

Des weiteren ist es beispielsweise bekannt, ebenfalls in Einrichtungshäusern, eine Art Fototapete an den Wänden anzubringen, welche die Ansicht eines möblierten bzw. eingerichteten Raumes darstellt. Soll hier eine Änderung der Darstellung vorgenommen werden, so muß eine neue Fototapete aufgezogen werden. Auch dieses ist sehr aufwendig.

Aufgabe und Lösung

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Anordnung zu schaffen, mit der die Probleme des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere eine einfache und praxistaugliche Möglichkeit geschaffen werden kann, Darstellungen von mit Möbeln oder Sanitärgegenständen eingerichteten Räumen oder Aufstellungen zu variieren.

Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.

Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Darstellung zumindest einen Teil einer Einrichtung oder Möblierung enthält und diesen an der Fläche wiedergibt. Die Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände können entweder in der Darstellung zumindest abschnittsweise enthalten sein, beispielsweise ein Teil einer Regalwand oder eine Badezimmerwand in einer Dusche, wobei an dieser Wand die Bedienungsarmaturen angebracht sind in der Darstellung. Alternativ können die Einrichtungsoder Sanitärgegenstände von der Art der Zweckbestimmung des Raumes, beispielsweise als Badezimmer oder Schlafzimmer, zu dieser Einrichtung bzw. Möblierung passen. Dabei sollten sie funktional notwendig oder einrichtungstechnisch ergänzend dazu passen. Dies bedeutet, dass an der Fläche die Darstellung eines Badezimmers bzw. eines Teils eines Badezimmers, beispielsweise eine Wand, enthalten sein kann. Als davor angeordnete Gegenstände können Waschbecken, auf Gestellen ruhende Waschtische, Badewannen oder dergleichen in echt stehen. So ist es möglich, lediglich die Gegenstände auszutauschen, zu variieren oder von der Stellung her zu verändern, um eine Ansicht dessen zu erhalten, was einem Gesamtergebnis entsprechen könnte. Des weiteren ist für einen Betrachter durch die an der Fläche vorhandene Darstellung der optische Eindruck sehr nahe an dem möglichen Endergebnis.

Bevorzugt ist die Darstellung der Einrichtung oder Möblierung maßstabsgetreu im Verhältnis zu den Einrichtungs- oder Sanitärgegenständen. Dies sollte auch für die Entfernung gelten, welche diese Gegenstände zu der Fläche aufweisen und somit in welchem Bezug diese zu dem dadurch dargestellten Raum aufweisen. Es ist des weiteren bevorzugt, wenn die Perspektive der Darstellung so ist, dass ein Betrachter mit durchschnittlicher Größe und durchschnittlich üblichem Abstand den Eindruck gewinnt, dass der Gegenstand passend in dem Raum steht, also so wie wenn die Darstellung eine reale Möblierung oder Einrichtung wäre.

Vorteilhaft ist die Fläche eine Wand bzw. eine senkrechte Wand. Diese kann insbesondere mit einer zweiten Fläche oder Wand verbunden werden und so einen Winkel bilden. Die Darstellung sollte sich an der Innenseite des Winkels befinden. Die Gegenstände wiederum können entweder an einem oder an beiden Winkeln angeordnet sein, wobei beide Winkelflächen eine Darstellung aufweisen sollten. Es kann auch eine U-Form mit zwei Winkeln oder einer Rundung vorgesehen sein.

Eine Darstellung kann sich auf alle Flächenteile erstrecken, auch über einen Winkel hinweg.

Einerseits ist es möglich, die Darstellung fotografisch auszubilden, also als Bedruckung oder eine Art Fototapete, bedruckte Folie, aufgespannte Plane oder dergleichen. So kann sie dauerhaft auf der Fläche aufgebracht sein. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, die Darstellung zumindest teilweise, insbesondere vollständig, auf die Fläche zu projizieren. Dies ermöglicht es, besonders schnell und variabel die Darstellung zu ändern. Insbesondere können Teile einer Projektion verändert werden und dadurch an jeweils davor angeordnete Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände angepasst werden.

Es ist des weiteren möglich, dass zu dem dargestellten Raum mehrere Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände gehören. Diese können teilweise in der Darstellung enthalten sein und teilweise real davor aufgestellt sein. Beispielsweise können sie symmetrisch angeordnet sein zueinander, so wie teilweise in Badezimmern zwei Waschbecken nebeneinander an einer entsprechenden Vormauerung angeordnet sind. Ein Waschbecken samt entsprechender Vormauerung kann in der Darstellung enthalten sein. Das andere Waschbecken steht real davor, beispielsweise ebenfalls mit einer Vormauerung, welche eine Fortsetzung derjenigen aus der Darstellung ist. Perspektive bzw. Ausrichtung der Gegenstände sollten dabei gleich bzw. real sein.

Vorteilhaft ist es möglich, dass Darstellung und davor angeordneter Gegenstand nicht eine Ergänzung sind wie sie in der Realität passend wäre, sondern sich ein davor angeordneter Gegenstand in der Darstellung in anderer Stellung bzw. in anderer Perspektive wiederfindet. So kann beispielsweise ein Sanitärgegenstand wie eine Badewanne in der Darstellung in einer Seitenansicht enthalten sein und davon in einer anderen Seitenansicht, vorteilhaft auf die Längsfläche, angeordnet sein. Beim Vorsehen einer anderen Perspektive wird eine Drehung um 90° bevorzugt. Der dadurch entstehende optische Eindruck ist besonders interessant und lässt den Gegenstand besonders gut zur Geltung kommen.

Wenn in der Darstellung ein Raum mit einer Bodenfläche enthalten ist, so wird es bevorzugt, wenn sich diese Bodenfläche in den tatsächlich vorhandenen Boden oder auf einen Boden, auf welchem die Gegenstände aufgestellt sind, erstreckt. So kann besonders gut der Eindruck erweckt werden, dass der in der Darstellung enthaltene Raum real sei. Vor allem kann dann möglichst gut nachvollzogen werden, wie in einem real und komplett eingerichtetem Raum der vor der Fläche angeordnete Gegenstand zu dem Rest aussieht.

Wenn vor die Fläche Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände gestellt werden, so ist es vorteilhaft, wenn sie relativ nahe an der Fläche stehen. Der Abstand kann weniger als einen oder, je nach Art des Gegenstandes, weniger als einen halben Meter betragen.

Einerseits ist es möglich, an der Fläche lediglich die Darstellung vorzusehen und ansonsten sämtliche Gegenstände mit einem gewissen, wenn auch geringen, Abstand dazu vorzusehen. Alternativ ist es möglich, an der Fläche selber weitere Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände zu befestigen. Eine solche Befestigung ist vorteilhaft lösbar, insbesondere manuell und ohne aufwendiges Werkzeug. So ist es möglich, beispielsweise Regale oder selbst Sanitärkeramik wie beispielsweise Waschbecken an einer entsprechend verstärkten Wandfläche austauschbar anzuordnen. Ebenso könnten beispielsweise vorgefertigte Flächenpaneele mit Fliesen oder Tapetenmustern schnell und einfach an einer Wand befestigt werden und u.U. sogar noch davor weitere Gegenstände gesetzt werden. Gemäß einer weiteren Möglichkeit können Beleuchtungseinrichtungen, beispielsweise Wandlampen oder Einbau-Strahler, an der Fläche vorgesehen sein. Selbst wenn diese nicht direkt mit der Einrichtung des Raumes zusammenhängen, so verstärken sie doch den Eindruck, als ob der in der Darstellung enthaltene Raum real sei. Des weiteren können dadurch die vor der Fläche angeordneten Gegenstände angestrahlt und somit in Szene gesetzt werden.

Weiters ist es möglich, an der Fläche einen Spiegel vorzusehen. Dieser kann entweder derart ausgebildet sein, dass sich ein davor angeordneter Gegenstand widerspiegelt, um den optischen Eindruck zu erwecken, es seien mehrere bzw. zwei Gegenstände vorhanden. Durch diese Möglichkeit kann eine sehr schnelle Änderung der erzielten Darstellung erreicht werden, indem nämlich jeweils nur der Gegenstand ausgetauscht werden muss. Alternativ können ein Spiegel oder eine spiegelnde Fläche derart an der Fläche und in die Darstellung integriert vorhanden sein, dass sich ein durchschnittlich großer Benutzer in dem Spiegel sehen kann und aus der Darstellung einen optischen Eindruck davon gewinnen kann, wie der Raum samt davor angeordneten Gegenständen schlussendlich aussieht auch im Verhältnis dazu, wenn eine Person darin zu stehen scheint.

Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung geht es bei der Darstellung um einen sanitären Raum, insbesondere ein Badezimmer oder ein WC. Die Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände vor der Fläche sind demzufolge bevorzugt Waschbecken, Duscheinrichtungen oder Badewannen. Des weiteren können dies auch Glastrennwände oder dergleichen sein, welche für Duschkabinen benutzt werden. Außerdem sind als Sanitärgegenstände auch Sanitärarmaturen oder Brausen anzusehen. So kann beispielsweise in der Darstellung eine Innenwand einer Duschkabine enthalten sein und als Gegenstände verschiedene Mischerhebel oder Hand- oder Kopfbrausen angeordnet sein.

Um den optischen Eindruck eines realen Raums noch weiter zu verbessern, ist es von Vorteil, wenn die dargestellte Fläche entweder tatsächlich oder zumindest optisch erscheinend mindestens die Höhe eines normalen Raumes aufweist, also mindestens 2,4 Meter hoch ist.

Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und der Zeichnung hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.

Kurzbeschreibung der Zeichnung

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Die einzige Zeichnung zeigt eine Ansicht einer Anordnung von Sanitärgegenständen vor einer zweigeteilten Fläche.

Detaillierte Beschreibung des Ausführungsbeispiels

In der Zeichnung ist eine Anordnung 11 skizziert, welche aus einer breiten Wand 12 besteht. Etwas links von der Mitte der Wand 12 ist ein rechtwinklig dazu abstehendes Wandstück 13 vorgesehen, welches sich dem Betrachter entgegenstreckt und die Wand in einen linken Wandabschnitt 12a und einen rechten Wandabschnitt 12b teilt. Eine solche Anordnung mit der Wand 12 kann beispielsweise auf Messen, in Ausstellungsräumen oder an sonstigen Orten vorgesehen werden, an denen zu Dekorations- oder zu Informationszwecken dargestellte Einrichtungen oder Gegenstände ausgestellt werden. Es ist im dargestellten Beispiel eine Sanitärausstellung.

Sowohl am linken Wandabschnitt 12a als auch am rechten Wandabschnitt 12b ist an der Wand selber eine Fototapete 9 als Darstellung eines zumindest teilweise abgebildeten Raums angebracht. Beide Räume betreffen Sanitärräume bzw. Badezimmer. Im linken Raum bzw. demjenigen Raum, welcher durch die Darstellung an dem linken Wandabschnitt 12a gezeigt wird, ist eine Badewanne 14 zu sehen, welche in einem Podest eingelassen und eingemauert ist. Des weiteren ist eine Darstellung einer Person, welche sich scheinbar in einem Spiegel 15 wiederspiegelt, in der Fototapete 9a enthalten. Darin kann beispielsweise als Spiegelbild der Designer bestimmter Einrichtungs- oder Sanitärgegenstände abgebildet sein.

Vor dem linken Wandabschnitt 12a steht ein Waschtisch 16, der an seiner Oberseite ein Waschbecken 17 samt Armatur 18 trägt. Links neben dem Waschbecken 17 ist eine von der Wand 12a abragende Haltestange 20 mit darüber gelegtem Handtuch 21 angebracht.

In einer Fototapete des rechten Wandabschnitts 12b ist ebenfalls ein Badezimmer dargestellt, welches im rechten Bereich eine Badewanne 23 zeigt, welche mit ihrer Längsrichtung senkrecht zum Wandschnitt 12b zu sein scheint. Auf der Badewanne steht eine Ablage 24. Ebenso ist an der Badewanne eine Armatur 25 vorgesehen, nämlich am rechten Rand.

Vor der rechten Wand 12b ist real eine Badewanne 26 positioniert, welche derjenigen aus der Fototapete 9b genau entspricht. Sie ist lediglich mit ihrer Längsrichtung parallel zu der Wand 12b angeordnet, also um 90° verdreht. Es sind ebenso die Armatur 29 und die Ablage 30 real vorgesehen. Von der Badewanne aus reicht eine reale Auflageplatte 33 nach links. Darauf wiederum ist ein Behälter 32 abgestellt.

Des weiteren ist vor dem rechten Wandabschnitt 12b ein Spiegel 31 angebracht, der echt ist. Dies bedeutet, dass sich ein vorübergehender Betrachter in dem Spiegel sehen kann. Bei entsprechender Auswahl und Aufhängung des Spiegels ist es möglich, bei einem Betrachter den Eindruck zu erwecken, er stehe sozusagen auf der anderen Seite dort, wo der Spiegel ist.

Das Besondere an der Anordnung vor der rechten Wand 12b liegt darin, dass dort die in der Fototapete abgebildete Badewanne in derselben Form, allerdings in veränderter Position, davorsteht. Diese sehr reizvolle Anordnung kann einem Betrachter durch die unterschiedlichen Perspektiven ein besseres Bild von der Badewanne, insbesondere auch anhand des Einbaubeispiels der Fototapete, vermitteln.

Ähnlich wie am Beispiel der Handtuch-Haltestange 20 vor dem linken Wandabschnitt 12a könnten Sanitärarmaturen oder dergleichen, insbesondere wenn sie aus einer Wand herausragen, an dem Wandabschnitt befestigt sein. Eine lösbare Befestigung wird bevorzugt, da dann die Sanitärarmatur schnell und einfach ausgetauscht werden kann. So könnte beispielsweise eine zu dem Waschbecken gehörende, aus der Wand direkt herausragende Einlaufarmatur an dem Wandabschnitt 12a befestigt sein, wobei sie leicht austauschbar befestigt sein sollte. Zur Auswahl einer bestimmten Sanitärarmatur zu einem vorgegebenen Waschbecken können verschiedene Sanitärarmaturen gegeneinander ausgetauscht werden, um den gewünschten optischen Eindruck zu erhalten.

An dem abstehenden Wandteil können an einer oder an beiden Seiten ebenfalls Darstellungen von passenden Räumen, also Badezimmern, angeordnet sein. Die Fototapeten 9a und 9b könnten einteilig oder mehrteilig sein, auch um kleinere Bereiche austauschen zu können. Möglich wäre auch eine Projektion der Darstellungen.

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