VORRICHTUNG ZUR AUFBEWAHRUNG VON FAHRZEUGRÄDERN

申请号 EP99938246.8 申请日 1999-07-14 公开(公告)号 EP1143833A2 公开(公告)日 2001-10-17
申请人 Reifenspinne GmbH; 发明人 FIJALKOWSKI, Georg; HARSCH, Oskar;
摘要 The present invention relates to a device (10) which can be mounted on the ceiling, or the like, of a building and which is intended for storing the wheels (26) or the tyres of a vehicle. The device includes a base (12) comprising a plurality of support members (14) which are connected to said base (12) at one end and which are fitted with retaining members (16) for the wheels (26) or the tyres of a vehicle at the other end. The support members (14) are pivotally connected to the base (12) and can be displaced from a reception position to a storage position.
权利要求
Patentansprüche
1. Vorrichtung (10) zur Aufbewahrung von Fahrzeugrädern (26) oder Fahrzeugreifen, mit einer Basiseinheit (12; 13) und Trageinrichtungen (14) , die mit einem ersten Ende an der Basiseinheit (12; 13) angeschlossen und an dem entgegengesetzten zweiten Ende mit Halteeinrichtungen (16) für die Fahrzeugräder (26) oder Fahrzeugreifen versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (12; 13) an einer Decke oder einer Wand eines Gebäudes anbringbar ist, und dass die Trageinrichtungen (14) jeweils bezüglich der Basiseinheit (12) zwischen einer Aufnahmeposition und einer Aufbewahrungspos it ion verschwenkbar und in der Aufbewahrungsposition mit einer Verriegelungseinrichtung
(18) fixierbar sind.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (18) aus einem Steckbolzen (20) , einem Exzenterhebel (21) , einem Sicherungsbügel (22) oder einer Rasteinrichtung besteht.
3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtungen (16) jeweils einen an dem zweiten Ende der Trageinrichtung (14) angeschlossenen Gewindebolzen (24) aufweist, an dem das Fahrzeugrad (26) mit mindestens einer Gewindemutter (28a; 28c) befestigbar ist.
4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine weitere Gewindemutter (28b; 28d) , die das Fahrzeugrad (26) auf der abgewandten Seite kontert.
5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch eine mit einem radial verlaufenden Langloch (38) versehene Haltescheibe (30) , die an wenigstens einem Bolzenloch des Fahrzeugrades (26) anbringbar ist und eine mit der Nabenöffnung.. (40) des Fahrzeugrades (26) konzentrisch ausrichtbare Öffnung (42) aufweist, durch welche der Gewindebolzen (24) hindurchsteckbar ist.
6. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, gekennzeichnet durch Schutzelemente (32, 34, . 36), die am Fahrzeugrad (26) abgestützt sind.
7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch Schutzelemente in Form einer topfförmigen Abdeckkappe (32) , die auf dem Gewindebolzen (24) aufsteckbar ist, oder in Form einer konusförmigen, hohlen Abdeckkappe (34) , deren Seite mit dem größeren Durchmesser das Fahrzeugrad (26) ergreift, oder deren Abschnitt mit kleinerem
Durchmesser durch das Nabenloch (40) des Fahrzeugrades (26) hindurchsteckbar ist .
8. Vorrichtung (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindemuttern (28c, 28d) in den entsprechenden Abschnitten mit kleineren Durchmessern der Abdeckkappen
(34, 36) aufgenommen sind.
9. Vorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageinrichtungen als U- förmige Arme (14) ausgebildet und über Schwenkzapfen (46) angelenkt sind.
10. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageinrichung (14) mehrere Aufnahmen (15) zur wahlweisen Positionierung des Gewindebolzens (24) aufweist.
11. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch Federeinrichtungen, die die Schwenkbewegung der Trageinrichtungen bzw. Arme (14) unterstützen.
12. Vorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit als Grundplatte (12) mit Aufnahmeelementen (44) für die Trageinrichtungen (14) ausgelegt ist.
13. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit aus zwei im Wesentlichen deckungsgleichen U-förmigen Profilabschnitten
(13) besteht.
说明书全文

Vorrichtung zur Aufbewahrung von Fahrzeugrädern

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Fahrzeugrädern oder Fahrzeugreifen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.

Eine derartige Vorrichtung ist aus der G 93 17 025.4 bekannt. Diese auch als Reifenbaum bezeichnete Vorrichtung weist eine Basiseinheit in Form eines Ständerfußes mit Ständersäule auf, an welcher Tragarme rechtwinklig zur Ständersäule und parallel zum Ständerfuß angeordnet sind. Diese Tragarme dienen zur Aufnahme von Fahrzeugrädern oder Fahrzeugreifen, die einfach auf diese Tragarme aufgesteckt werden. Obwohl diese bekannte Vorrichtung eine gewünschte schonende Aufbewahrung der Fahrzeugreifen oder Fahrzeugräder ermöglicht, sind dennoch einige Nachteile vorhanden. Hierzu gehört der große Platzbedarf infolge der Stellfläche und insbesondere der ausladenden Tragarme. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Vorrichtung bei einseitiger Belastung kippt, beispielsweise beim Wechsel von Rädern.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die einen möglichst geringen Platzbedarf aufweist und gleichzeitig eine problemlose Handhabung gewährleistet.

Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst .

Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Die Erfindung basiert auf der Idee, die Basiseinheit so zu gestalten, dass sie an einer Decke oder auch an einer Wand eines Gebäudes anbringbar ist . Somit kann beispielsweise die Decke einer Garage zur Aufbewahrung der Fahrzeugräder oder Fahrzeugreifen genutzt werden, die bislang übliche Stellfläche wird nicht mehr benötigt . Darüber hinaus sieht die Erfindung vor, die Trageinrichtungen jeweils bezüglich der Basiseinheit verschwenkbar auszuführen, wobei der Schwenkbereich zwischen einer Aufnahmeposition und einer Aufbewahrungsposition definiert ist. In der Aufbewahrungsposition sind die Trageinrichtungen mit einer Verriegelungseinrichtung fixierbar.

Die schwenkbare Anbindung der Trageinrichtungen an die Basiseinheit ermöglicht eine äußerst bequeme Handhabung der Fahrzeugräder oder Fahrzeugreifen bei der Anbringung bzw. Entnahme, da beispielsweise im Falle einer Deckenmontage die Trageinrichtungen abgeklappt werden können. Die Trageinrichtungen befinden sich bei entsprechender Dimensionierung in einer Höhe, die bequem erreichbar ist. In der Aufbewahr- ungsposition hingegen sind die an den Trageinrichtungen befestigten Fahrzeugräder dicht unterhalb der Decke angeordnet und beanspruchen dadurch wenig Platz. Der Verlust an Raumhöhe im Bereich der Vorrichtung ist in den meisten Anwendungsfällen ohne Belang, so dass die Aufbewahrung der Fahrzeugräder die Nutzbarkeit der Garage nicht einschränkt .

Die Verriegelungseinrichtungen können aus Steckbolzen, Exzenterhebeln, Sicherungsbügeln oder aus Rasteinrichtungen bestehen. Diese einfachen Bauteile ermöglichen eine sichere und rasche Fixierung der Trageinrichtungen in der Aufbewahrungs- position.

Eine technisch besonders einfache Ausgestaltung der Vorrichtung ist möglich, wenn die Halteeinrichtungen jeweils einen an dem zweiten Ende der Trageinrichtung angeschlossenen Gewindebolzen aufweisen, an dem das Fahrzeugrad mit mindestens einer Gewindemutter befestigbar ist. In der abgeklappten Aufnahmeposition der Trageinrichtung kann das betreffende Fahrzeugrad leicht zugänglich auf den Gewindebolzen aufgeschoben und mittels der Gewindemutter gesichert werden.

Obwohl die Anbringung von nur einer Gewindemutter zur Halterung des Fahrzeugrades völlig ausreicht, ist es von Vorteil, wenn eine weitere Gewindemutter vorgesehen ist, die das Fahrzeugrad auf der der ersten Gewindemutter abgewandten Seite kontert . Dadurch wird das Fahrzeugrad fest eingespannt und kann keine Kippbewegüngen mehr durchführen.

Je nach Größe und Gestalt der Nabenöffnung kann es von Vorteil sein, das Fahrzeugrad nicht unmittelbar über die Gewindemutter am Gewindebolzen zu sichern, sondern eine Haltescheibe vorzusehen, die an wenigstens einem Bolzen des Fahrzeugrades anbringbar ist und eine mit der Nabenöffnung des Fahrzeugrades konzentrisch ausrichtbare Öffnung aufweist, durch welche der Gewindebolzen hindurchsteckbar ist. In diesem Fall erfolgt zunächst die Vormontage der Haltescheibe am Fahrzeugrad, welches danach zusammen mit der angebrachten Haltescheibe auf den Gewindebolzen aufgeschoben wird. Die Gewindemutter stützt sich dann nicht mehr unmittelbar am Fahrzeugrad, sondern an der Haltescheibe ab. Zur Anpassung an verschiedene Lochkreis- durchmesser von Fahrzeugrädern ist die Haltescheibe mit einem radial verlaufenden Langloch versehen, welches die gängigen Lochkreisdurchmesserbereiche abdeckt .

Da der Gewindebolzen die Nabenöffnung des Fahrzeugrades durchdringt, können bei unsachgemäßem Gebrauch der Vorrichtung, zum Beispiel durch zu festes Anziehen der Gewindemuttern, bei den Nabenöffnungen Beschädigungen auftreten. Dies gilt insbesondere für Aluminiumräder, da die Aluminiumlegierungen deutlich weicher als Stahllegierungen sind. Um dies zu vermeiden, ist es von Vorteil, Schutzelemente vorzusehen, die sich am Fahrzeugrad abstützen.

Gemäß einer bevorzugten Variante sind Schutzelemente in Form einer topfförmigen Abdeckkappe vorzuziehen, die auf den Gewindebolzen aufsteckbar sind. Diese eignen sich besonders im Zusammenwirken mit den vorstehend beschriebenen Haltescheiben, so dass das Fahrzeugrad zwischen der Abdeckkappe und der Haltescheibe sicher aufgenommen ist.

Eine alternative Ausführungsform für die Schutzelemente sieht eine konusförmige, hohle Abdeckkappe vor, deren Seite mit dem größeren Durchmesser das Fahrzeugrad auf der von der Trageinrichtung abgewandten Seite ergreift und. deren Abschnitt mit kleinerem Durchmesser durch das Nabenloch des Fahrzeugrades hindurchsteckbar ist.

Diese Variante erlaubt infolge der Konuskontur eine selbsttätige, optimale Anpassung an die jeweilige Geometrie der Nabenöffnung, wodurch das Fahrzeugrad stets zentriert ist. Zudem kann bei der Verwendung zweier derartiger konusförmiger Abdeckkappen eine optimale Anpassung an Fahrzeugräder unterschiedlichster Breite und Gestaltung vorgenommen werden. Die Abdeckkappen sind je nach Anwendungsfall entweder gleich- oder gegensinnig anordenbar.

Diese alternative Ausführungsform für die Schutzelemente bietet zudem noch die Möglichkeit, die Gewindemuttern in den ent- sprechenden Abschnitten mit dem kleineren Durchmesser zu integrieren. Dies ermöglicht beispielsweise auch die exakte Positionierung der Abdeckkappe auf dem Gewindebolzen.

Obwohl eine Vielzahl von Ausführungsformen für die Trageinrichtungen möglich ist, ist es aus Gewichts- und Stabilitätsgründen von Vorteil, wenn die Trageinrichtungen als U-förmige Arme ausgebildet und an der Basiseinheit über Schwenkzapfen angelenkt sind.

Bevorzugt ist jede der Trageinrichtungen mit mehreren Aufnahmen zur wahlweisen Positionierung des Gewindebolzens ausgestattet. Damit kann eine optimale Anpassung der Vorrichtung an den jeweils vorhandenen Raddurchmesser erfolgen. Bei Rädern kleineren Durchmessers können die Gewindebolzen relativ weit innenliegend angebracht werden, so dass sich der Flächenbedarf an der anzubringenden Fläche, also beispielsweise an der Decke, minimal halten läßt .

Da die Fahrzeugräder meist relativ schwer sind, kann es insbesondere für schwächere Personen Schwierigkeiten bereiten, die nach unten abgeklappte und das Fahrzeugrad tragende Trageinheit in ihre Aufbewahrungsposition zu verschwenken. Dies kann durch eine geeignet angebrachte Federeinrichtung erleichtert werden.

Eine formschlüssige Anbringungsmöglichkeit an der Decke ergibt sich darin, wenn die Basiseinheit als Grundplatte mit Aufnahmeelementen für die Trageinrichtung ausgebildet ist . In diesem Fall kann die Basiseinheit über die Grundplatte unmittelbar mit der Gebäudedecke verschraubt werden.

Eine Alternative sieht vor, die Basiseinheit aus zwei im Wesentlichen deckungsgleichen U-förmigen Profilabschnitten aufzubauen. Einerseits sind solche Profilabschnitte einfach und preisgünstig herzustellen, wobei die gewählte Profilform eine optimale Anbindung der Trageinrichtungen, beispielsweise über Schwenkbolzen, ermöglicht. Andererseits ermöglicht die zweigeteilte Ausführung die wahlweise Anordnung zu einer Vorrichtung zur gemeinsamen Aufbewahrung von beispielsweise vier Rädern oder aber die getrennte Anbringung von jeweils zwei Rädern, die bei extrem beengten Platzverhältnissen von Vorteil sein kann.

Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele sowie aus den Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. Es zeigen:

Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform in Aufbewahrungsposition;

Fig. 2A, und B eine Seitenansicht eines Fahrzeugrades mit vormontierter Halteplatte sowie eine Querschnittsansicht durch dieses Fahrzeugrad vor der Anbringung der Halteplatte;

Fig. 3A, B und C eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß

Fig. 1, wobei eine Trageinrichtung zur Anbringung eines Fahrzeugrades heruntergeklappt und eine weitere Trageinrichtung bereits in die Aufbewahrungsposition verschwenkt ist, sowie eine Querschnittsansicht entlang der Linie AA von Fig. 3A, sowie eine Querschnittsansicht durch ein Aufnahmeelement mit einer alternativen Ausgestaltung eines Steckbolzens;

Fig. 4 einen Querschnitt durch eine Trageinrichtung mit angeschlossenem Fahrzeugrad gemäß einer zweiten Ausführungsform,•

Fig. 5A und B eine Untenansicht bzw. einen Querschnitt eines konusförmigen Schutzelements;

Fig. 6A, B und C verschiedene Anordnungsvarianten von konusförmigen Schutzelementen; Fig. 7A und B eine Variante der Vorrichtung, bei der die

Basiseinheit zweigeteilt ausgeführt ist, in Einzelteildarstellung und als Zusammenbauzeichnung.

Anhand der Figuren 1 bis 3 wird ein erstes Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung 10 zur Aufbewahrung von Fahrzeugrädern 26 oder Fahrzeugreifen beschrieben.

Die Vorrichtung 10 weist eine Basiseinheit in Form einer Grundplatte 12 auf, die an einer Gebäudedecke befestigt werden kann.

Obwohl die Grundplatte 12 verschiedene Formen aufweisen kann, ist sie in dem gezeigten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen quadratisch ausgebildet und weist an den jeweiligen Ecken Auf- nahmeelemente 44 auf, die einen U-förmigen Querschnitt haben, wobei die freien Schenkel im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte 12 verlaufen und im montierten Zustand der Vorrichtung 10 nach unten weisen.

In diesen vier Aufnahmevorrichtungen 44 sind Trageinrichtungen in Form von Armen 14 aufgenommen und über Schwenkzapfen 46 verschwenkbar an diesen Aufnahmevorrichtungen 44 angeschlossen.

Die Arme 14 weisen ebenfalls einen U-förmigen Querschnitt auf, wobei in dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Arme 14 innerhalb der Schenkel der Aufnahmeelemente 44 angeordnet sind.

Zur Befestigung eines Fahrzeugrades 26 an der Vorrichtung 10 bzw. an den Armen 14 sind an den freien Enden der Arme 14 Gewindebolzen 24 befestigt, die im Wesentlichen senkrecht zu den Armen 14 verlaufen.

Diese Gewindebolzen 24 haben einen Durchmesser, der es ermöglicht, alle gängigen Fahrzeugräder mit unterschiedlichen Nabenöffnungen 40 auf diesen Gewindebolzen 24 aufzuschieben.

Um ein auf den Gewindebolzen 24 aufgestecktes Fahrzeugrad 26 zu befestigen, ist es an sich ausreichend, das Fahrzeugrad 26 nach dem Aufstecken mittels einer Gewindemutter 28a zu fixieren. Dabei könnte dann die der Gewindemutter 28a abgewandte Seite des Fahrzeugrades 26 an dem Arm 1.4 anliegen.

Durch Aufschrauben einer weiteren Gewindemutter 28b auf die Gewindestange 24 kann der Aufsteckweg bzw. die axiale Position des Fahrzeugrades 26 voreingestellt werden, so dass die Gewindemutter 28a zum Festziehen des Fahrzeugrades einen kürzeren Weg zurücklegen muss. Die Gewindemutter 28b kontert somit das Fahrzeugrad 26.

Um eine Beschädigung der Nabenöffnung 40 vollständig auszuschließen, weist die Vorrichtung 10 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels eine Haltescheibe 30 und ein Schutzelement 32 auf, zwischen denen das Fahrzeugrad 26 aufgenommen werden kann, so dass die Gewindemuttern 28a und 28b nicht mehr direkt mit den Fahrzeugrädern in Kontakt kommen können.

Wie sich aus den Figuren 2 und 3A ergibt, ist die Haltescheibe 30 so ausgebildet, die an der der Gewindestange 24 abgewandten Seite des Fahrzeugrades 26 befestigt werden kann. Die Befestigung dieser Haltescheibe 30 erfolgt über ein Bolzenloch 54 des Fahrzeugrades 26 mit einem Schraubenbolzen 50 und einer Mutter 52.

Für unterschiedliche Lochkreisdurchmesser weist die Haltescheibe 30 ein radial verlaufendes Langloch 38 auf, so dass eine Öffnung 42 der Haltescheibe 30 immer koaxial mit dem Nabenloch 40 ausgerichtet werden kann.

Auf der entgegengesetzten Seite des Fahrzeugrades 26 ist das Schutzelement in Form einer Abdeckkappe 32 angeordnet. Diese Abdeckkappe 32 ist topfähnlich ausgebildet, wobei die offene Seite zu dem Fahrzeugrad 26 weist.

Die besonders einfache Handhabung der Vorrichtung ergibt sich beispielsweise aus der Fig. 3A. Die linke Hälfte der Vorrichtung 10 stellt die Aufnahmeposition dar, während die rechte Hälfte die Aufbewahrungsposition symbolisiert.

Die abklappbaren Arme 14 lassen das Anbringen der Fahrzeugräder 26 in ergonomischer Arbeitshöhe zu. Zur Aufbewahrung werden die Arme 14 nach oben verschwenkt und durch eine entsprechende Verriegelungseinrichtung 18 fixiert. Allerdings können die abgeklappten Arme 14 ebenfalls fixierbar ausgestaltet werden, da dadurch das Aufstecken der Fahrzeugräder 26 erleichtert wird, indem die Arme 14 nicht mehr bei Berührung wegpendeln können.

Die Verriegelungseinrichtungen 18 können auch aus einem in Fig. 3C angedeuteten Steckbolzen 20, einem in Fig. 3A gezeigten umsteckbaren Sicherungsbügel 22 oder aus einer nicht dargestellten Rasteinrichtung bestehen. Wie in Fig. 3A gezeigt, kann entweder der Steckbolzen 20 oder der Sicherungsbügel 22 umgesteckt werden, um den Arm 14 in den beiden Positionen zu fixieren.

Wie in Fig. 3C gezeigt, ist der Steckbolzen 20 in der Mitte nach Art eines Exzenters ausgebogen. Dadurch besteht die Möglichkeit, bei dem Fixieren der Trageinrichtung 14 im hochgeklappten Zustand, ein eventuell vorhandenes Spiel auszugleichen und die Trageinrichtung 14 fest an das Aufnahmeelement 44 anzudrücken.

Über eine nicht näher dargestellte Federeinrichtung kann die Schwenkbewegung des Armes 14 unterstützt werden, so dass auch schwächere Personen in der Lage sind, diese Vorrichtung zu betätigen'.

Obwohl bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen lediglich Fahrzeugräder 26 beschrieben sind, können selbstverständlich über geeignete Halteeinrichtungen auch Fahrzeugreifen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung platzsparend aufbewahrt werden.

In den Figuren 4, 5 und 6 sind alternative Ausgestaltungen bzw. Anordnungen von Schutzelementen in Form von konusförmigen hohlen Abdeckkappen 34 und 36 dargestellt.

Gemäß Fig. 4 sind zwei Abdeckkappen 34, 36 in gleichsinniger Ausrichtung vorgesehen. Die obere, dem Arm 14 zugewandte Abdeckkappe 36 durchsetzt die Nabenöffnung 40 des Fahrzeugrades 26, die untere Abdeckkappe 34 stützt mit dem Ende des grossen Durchmessers das Fahrzeugrad 26 ab. Die Konusform ist hierbei so gewählt, dass einerseits Nabenlöcher 40 in den gängigen Durchmesserbereichen durchsetzt werden, so dass stets eine sichere Anlage des Nabenlochs 40 erreicht wird. Andererseits muss der maximale Durchmesser so groß gewählt sein, dass eine sichere Abstützung des Fahrzeugrades 26 gewährleistet ist.

Die Befestigung der Abdeckkappen 34, 36 erfolgt über die Gewindemuttern 28c und 28d, die im hier vorliegenden Fall in die Abdeckkappen 34, 36 integriert sind. Soweit die Abdeckkappen 34, 36 aus Kunststoff gefertigt sind, können die Gewindemuttern 28c, 28d unmittelbar beim Herstellungsprozess eingegossen werden.

Somit ergibt sich eine sichere und unverlierbare Anbindung der Gewindemuttern 28c, 28d an die Abdeckkappen 34, 36, wie in Fig. 5 schematisch dargestellt.

Fig. 6 zeigt verschiedene Möglichkeiten der Anbringung der Abdeckkappen 34, 36 an den Gewindebolzen 24.

Fig 6B entspricht der vorstehend beschriebenen gleichsinnigen Anordnung der zwei Abdeckkappen 34, 36. Im Gegensatz hierzu sind die Abdeckkappen 34, 36 gemäß Fig. 6A gegensinnig am Gewindebolzen 24 angebracht.

Fig. 6C zeigt einerseits die Möglichkeit, den Gewindebolzen 24 an verschiedenen Positionen am Arm 14 anzubringen. Hierzu weist der Arm 14 beabstandet zueinander angeordnete Bohrungen 15 auf, in die der Gewindebolzen 24 wahlweise eingesetzt werden kann.

Eine weitere Modifikation des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 6C bezieht sich auf einen zusätzlichen Gewindebolzen 24a, der auf den Gewindebolzen 24 aufschraubbar ist. Diese Alternative ermöglicht eine optimale Höhenanpassung bzw. Positionierung des Fahrzeugrades 26 in Bezug auf den Arm 14. Bezugszeichenliste

Vorrichtung

Basiseinheit, Grundplatte

Basiseinheit, Profilabschnitt

Trageinrichtung, Arm

Aufnahme , Bohrung

Halteeinrichtung

Verriegelungseinrichtung

Steckbolzen

Exzenterhebel

Sicherungsbügel , 24a Gewindebolzen

Fahrzeugrad a,b, c,d, Gewindemutter

Haltescheibe

Schutzelement, topfförmige Abdeckkappe

Schutzelement, konusformige Abdeckkappe

Schutzelement, konusformige Abdeckkappe

Langloch

Nabenloch

Öffnung

Aufnahmelement

Schwenkzapfen

Schraubenbolzen

Mutter

Bolzenloch

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