ANLAGE ZUR HERSTELLUNG VON FAHRWEGELEMENTEN

申请号 EP00985052.0 申请日 2000-11-18 公开(公告)号 EP1242690A1 公开(公告)日 2002-09-25
申请人 Fahrion, Otmar; 发明人 Fahrion, Otmar;
摘要 The invention relates to a unit (10) for the production of track elements (32), comprising a number of retaining devices (14), arranged serially in the longitudinal direction of the unit. Said units each comprise a base element (20), which can be moved on wheels (34) and at least one support device (28), connected at least indirectly thereto. The above is arranged, such that a section (30, 172) of a pre-assembled track element (32) may be placed thereon, in the alignment which essentially corresponds to that of the most recent fitting position. Furthermore, the above may be positionally adjusted relative to the base element (20).
权利要求
Ansprüche
1. Anlage (10) zur Herstellung von Fahrwegelementen (32) mit einer Mehrzahl von in Anlagenrichtung hintereinander angeordneten Haltevorrichtungen (14, 16), welche jeweils ein auf Rädern (34) bewegliches Basiselement (20) und mindestens eine mit diesem zumindest mittelbar verbundene Auflagereinrichtung (28) umfassen, die so ausgestaltet ist, daß ein Abschnitt (30, 172) eines vormontierten Fahrwegelements (32) in im wesentlichen der späteren Einbaulage entsprechender Ausrichtung auflegbar ist, und die gegenüber dem Basiselement (20) in ihrer Position verstellbar ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagereinrichtung (28) mindestens einer Halte- Vorrichtung (14) um eine im wesentlichen vertikale Achse verschwenkbar ist.
3. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagereinrichtung (28) minde- stens einer Haltevorrichtung (14) auf einem gegenüber dem Basiselement (20) beweglichen oberen Zwischenelement (26) gehalten ist.
4. Anlage nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , daß die Auflagereinrichtung (28) mindestens einer Halte-
Vorrichtung (14) gegenüber dem oberen Zwischenelement (26) um die im wesentlichen vertikale Achse verschwenkbar ist .
5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Haltevorrichtungen (14, 16) voneinander beabstandete längenverstellbare, einerseits mit dem Basiselement (20) und andererseits zumindest mittelbar mit der Auflage- reinrichtung (28) verbundene Stützelemente (24) umfaßt, über welche eine vertikale Verstellung der Auf- lagereinrichtung (28) der Haltevorrichtung erfolgt.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Haltevorrichtungen (14, 16) Führungen (46) und mit diesen zusammenarbeitende Führungsschütten (44) umfaßt, welche eine Verstellung der Position der Auflagereinrichtung (28) in einer Richtung im wesentlichen quer zur Anlagenlängsachse ermöglichen.
7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Halte-
Vorrichtungen (14, 16) hydraulische (157, 166) oder elektrische (36, 64, 88, 100, 118) Aktuatoren, vorzugsweise elektrische selbsthemmende Spindelantriebe, umfaßt, welche die entsprechenden Bewegungen bewirken.
8. Anlage nach Anspruch 7, welche eine Steuereinheit (120) mit einem Speicher umfaßt, die Signale erzeugt und mit den Aktuatoren (36, 64, 88, 100, 118, 157, 166) verbunden ist, derart, daß die Aktuatoren (36, 64, 88, 100, 118, 157, 166) abhängig von im Speicher für ein bestimmtes Fahrwegelement (32) abgelegten Da- ten in die entsprechenden Positionen bewegbar sind.
9. Anlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einer der Haltevorrichtungen (14, 16)
Sensoren (122, 124, 126, 128, 130, 132, 176, 178, 180, 182) vorgesehen sind, welche die Stellung der Auflage- reinrichtung (28) erfassen und ein entsprechendes Signal an die Steuereinheit (120) abgeben, die wiederum eine Komparatoreinrichtung aufweist, welche die erfaßten Werte mit im Speicher abgelegten Sollwerten ver- gleicht, wobei eine Warnmeldung erzeugt wird, wenn die erfaßten Werte und die Sollwerte um mehr als einen festgelegten Wert voneinander abweichen.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, daß die Auflagereinrichtung (28] mindestens einer der Haltevorrichtungen (14) mindestens ein Auflagerelement (110, 161)) umfaßt, welches um eine quer zur Anlagenlängsachse verlaufende und im wesentlichen horizontale Achse verschwenkbar ist.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflagerelement (110) einen seitlichen Anschlag (116) umfaßt und/oder als Spannbacke (161) ausgebildet ist .
12. Anlage nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Feineinstelleinrichtung (118) vorgesehen ist, mit der die Höhe des Auflagerelements (110) gegenüber dem Basiselement (20) individuell ein- gestellt werden kann.
13. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Auflagerelemente
(110, 161) vorgesehen sind, deren gegenseitiger Ab- stand veränderbar ist.
14. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Haltevorrichtungen als Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen (14) ausgebildet ist, auf deren Auflagereinrichtung (28) ein Hauptlager (30) eines in Einbaulage ausgerichteten Fahrwegelements (32) auflegbar ist, und mindestens eine der Haltevorrichtungen als Spann- und Dämpfvorrichtung (16) ausgebildet ist, auf deren Auflagereinrich- tung (28) ein Abschnitt eines Basiskörpers (172) eines in Einbaulage ausgerichteten Fahrwegelements (32) auflegbar ist.
15. Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagereinrichtung (28) der Spann- und DämpfVorrichtung gelenkig an einem ersten Aktuator (157) befestigt ist, welcher mit dem Basiselement (20) um eine im wesentlichen in Anlagenlängsrichtung verlaufende Achse gelenkig verbunden ist und an dem ein zweiter Aktuator (166) angreift, mit dem der Winkel zwischen erstem Aktuator (157) und Basiselement (20) einstellbar ist.
16. Anlage nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei Hauptlager-Aufnahmevor- richtungen (14) mindestens eine, vorzugsweise vier, Spann- und DämpfVorrichtungen (16) angeordnet sind.
说明书全文

Anlage zur Herstellung von Fahrwegelementen

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Herstellung von Fahrwegelementen.

Fahrwege, insbesondere Schienenfahrwege und hier insbeson- dere Schienenfahrwege für Magnetschwebebahnen, werden aus einzelnen Fahrwegelementen zusammengesetzt. Bei vom Markt her bekannten Fahrwegelementen für eine Magnetschwebebahn handelt es sich um Betonteile, welche vor Ort hergestellt werden. Um die Fertigung zu vereinfachen und die Herstell- kosten zu senken, sollen die Fahrwegelemente künftig als Metallteile in einer Fabrik vorgefertigt werden. Diese Metallteile sollen dann an die Fahrwegbaustelle verbracht und dort so miteinander verbunden werden, daß ein möglichst kontinuierlicher Verlauf des Fahrweges auch bei unter- schiedlichen Geländeprofilen realisiert wird. Die für ein

Projekt einer Magnetschwebebahn geplanten Fahrwegelemente sind zB 62 m lang und werden auf Stützen oberhalb der Bodenoberfläche angeordnet. Bei diesen Fahrwegelementen handelt es sich um Stahlbauteile aus dickwandigem Stahlblech. Im Querschnitt verfügen diese Fahrwegelemente über ein trapezförmiges Kastenprofil mit zwei in Einbaulage oberen transversalen Auslegern, so daß man insgesamt einen in etwa T-förmigen Querschnitt erhält.

Zwar sind die besagten Fahrwegelemente alle in etwa gleich lang, sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Detailgeometrie. Darunter ist zB eine individuelle Krümmung um eine vertikale Achse (Kurvenkrümmung) und um eine quer zur Längsachse des Fahrwegelements verlaufende horizontale Achse (Höhenprofil) zu verstehen. Diese geometrischen Ei- genschaften werden für jedes Fahrwegelement individuell entsprechend den geographischen Gegebenheiten an der Stelle festgelegt, an der das jeweilige Fahrwegelement verbaut werden soll.

Trotz der auf diese Weise relativ komplexen und individuell unterschiedlichen Detailgeometrie der einzelnen Fahrwegelemente ist bei der Herstellung eine hohe Präzision gefordert. Bei den besagten Fahrwegelementen ist bei einer Ge- samtlänge eines Fahrwegelements von ungefähr 62 m an den Stoßstellen eine Fertigungstoleranz von maximal 1 mm gestattet . Um diesen hohen Genauigkeitsforderungen genügen zu können, werden an die Anlagen, in denen die einzelnen Fahrwegelemente vorgefertigt werden, ebenfalls sehr hohe Anfor- derungen gestellt. Dabei sollen die Anlagen selbst und auch die Herstellung der Fahrwegelemente möglichst preiswert sein. Die Fahrwegelemente werden zunächst auf einer Anlage, welche Spannvorrichtungen umfaßt, vormontiert. In einer weiteren Anlage sollen die Fahrwegelemente dann mechanisch bearbeitet, z. B. gebohrt, gefräst und entgratet werden. Hierfür ist die in Anspruch 1 angegebene erfindungsgemäße Anlage gedacht .

Die erfindungsgemäße Anlage ist aus einer Mehrzahl von in Anlagenlängsrichtung hintereinander angeordneten Haltevorrichtungen mit Auflagereinrichtungen aufgebaut . Die Aufla- gereinrichtungen sind dabei jeweils so in ihrer Position verstellbar, daß jede Auflagereinrichtung an die individuelle Geometrie und Position jenes Abschnitts eines Fahrwe- gelements angepaßt werden kann, der auf ihn aufgelegt werden soll. Die Auflagereinrichtung ist dabei so ausgebildet, daß das Fahrwegelement in seiner im wesentlichen der späteren Einbaulage entsprechenden Ausrichtung aufgelegt werden kann. Auf diese Weise wird eine Art "Bett" geschaffen, wel- ches die individuelle Detailgeometrie des jeweilige Fahrwe- gelements wiedergibt. Aufgrund der Verstellbarkeit können unterschiedliche Fahrwegelemente unter Benutzung der gleichen Anlage hergestellt werden, wodurch die Anlagenkosten und die Herstellkosten der einzelnen Fahrwegelemente erheb- lieh gesenkt werden.

Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.

Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 stellt die bevorzugten Verstellrichtungen und Verschwenkachsen der Auflagereinrichtungen der Haltevorrichtungen der Anlage zur Verfügung.

Die gemäß Anspruch 3 ausgebildeten Haltevorrichtungen sind relativ robust.

Eine schnelle und sichere Schwenkbewegung der Auflagereinrichtung ist bei der Weiterbildung der Erfindung gemäß An- spruch 4 gegeben.

Die in Anspruch 5 dargelegte Weiterbildung der Erfindung ermöglicht eine einfache vertikale Verstellung der Auflagereinrichtung einer Haltevorrichtung.

Die translatorische Verstellung der Auflagereinrichtung in auf die Anlagenlängsrichtung bezogen seitlicher Richtung wird durch die in Anspruch 6 beschriebene Weiterbildung der Erfindung auf einfache Art und Weise ermöglicht. Dabei kön- nen relativ hohe vertikale Kräfte aufgenommen werden.

Im Betrieb komfortabel und automatisierbar ist die Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anlage gemäß Anspruch 7.

Die Herstellung des individuellen "Bettes", in dem das Fahrwegelement hergestellt werden soll, wird durch die in Anspruch 8 angegebene Weiterbildung der Erfindung automatisiert .

Dabei ist die Weiterbildung gemäß Anspruch 9 insbesondere für die Erhöhung der Präzision, die Dokumentation und die Qualitätssicherung hilfreich.

Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 10 wird eine optima- le Lagerung des Fahrwegelements auf dem Auflagerelement sichergestellt .

In die gleiche Richtung zielt Anspruch 11, welcher für das Fahrwegelement auch eine seitliche Führung bereitstellt.

Gleichmäßige Auflagerkräfte werden durch die in Anspruch 12 angegebene vertikale Feineinstelleinrichtung erzielt.

Unterschiedlich breite Fahrwegelemente können von der gemäß Anspruch 13 weitergebildeten Anlage aufgenommen werden.

Besonders günstig ist es, das Fahrwegelement so zu lagern, wie es auch in der Realität gelagert ist, dh über seine Hauptlager. Außerdem sollte das Fahrwegelement in den Be- reichen zwischen zwei Hauptlagern stabilisiert werden. Eine entsprechende Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anlage ist in Anspruch 14 angegeben.

Ein einfach zu realisierendes Beispiel für eine sogenannte Spann- und DämpfVorrichtung ist in Anspruch 15 angegeben.

Optimale Bedingungen für die Herstellung eines Fahrwegelements insbesondere für die Bearbeitung eines zB durch Punktschweißungen zusammengehefteten Fahrwegelements werden durch die Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anlage gemäß Anspruch 16 geschaffen. In ihr ist das Fahrwegelement si- eher und schwingungsarm gehalten.

Nun wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung im Detail erläutert. In dieser zeigen:

Figur 1: eine schematisierte Draufsicht auf eine Anlage zur

Herstellung von Fahrwegelementen mit einer

Mehrzahl von Haltevorrichtungen;

Figur 2 : eine schematisierte und teilweise geschnittene

Vorderansicht einer der Haltevorrichtungen von

Figur 1, welche als Hauptlager-Aufnahmevorrichtung ausgebildet ist;

Figur 3 : eine schematisierte und teilweise geschnittene

Seitenansicht der Hauptlager-Aufnahmevorrichtung von Figur 2 ;

Figur 4: eine schematisierte und teilweise geschnittene Vorderansicht einer der Haltevorrichtungen von Figur 1, welche als Spann- und DämpfVorrichtung ausgebildet ist; und

Figur 5: eine Seitenansicht der Spann- und DämpfVorrichtung von Figur 4.

Eine Anlage zur Herstellung von Fahrwegelementen trägt in Figur 1 insgesamt das Bezugszeichen 10. Sie umfaßt eine im Boden vorhandene längliche, in der Draufsicht rechteckige Vertiefung 12, in der über ihre Länge verteilt insgesamt 11 Haltevorrichtungen angeordnet sind.

Die beiden Haltevorrichtungen an den jeweiligen Enden der Vertiefung 12 sowie die mittlere Haltevorrichtung sind als Hauptlager-Aufnahmevorrichtung 14 ausgebildet . Die zwischen zwei solchen Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 angeordneten Haltevorrichtungen sind als Spann- und Dämpfvorrichtung 16 ausgebildet. Die Länge der Vertiefung 12 ist etwas grö- ßer als die Länge eines Fahrwegelements (in Figur 1 nicht dargestellt) . Die Abstände zwischen den einzelnen Haltevorrichtungen, also den Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 und den Spann- und DämpfVorrichtungen 16, sind bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel gleich. Sie kön- nen jedoch, je nach Art des herzustellenden Fahrwegelements, auch variieren. Zu diesem Zweck sind die Hauptlager- Aufnahmevorrichtungen 14 und die Spann- und Dämpfvorrichtungen 16 auf Schienen 18 in Längsrichtung der Anlage 10 verfahrbar, wie weiter unten noch genauer erläutert ist.

Eine der Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 wird nun unter Bezugnahme auf die Figuren 2 und 3 im Detail erläutert . Es versteht sich, daß die einzelnen Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 der Anlage 10 alle identisch sein können.

Die Hauptlager-Aufnahmevorrichtung 14 umfaßt ein Basiselement 20, ein auf diesem angeordnetes unteres Zwischenelement 22, ein mit dem unteren Zwischenelement 22 über insgesamt vier vertikale Stützelemente 24 verbundenes oberes Zwischenelement 26 und zwei oberhalb des Zwischenelements 26 angeordnete Auflagereinrichtungen 28. Auf diesen liegt ein Hauptlager 30 eines vormontierten Fahrwegelements 32 so auf, daß das Fahrwegelement 32 entsprechend seiner späteren Einbaulage ausgerichtet ist .

Beim Basiselement 20 handelt es sich um einen Laufwagen, welcher insgesamt vier Räder 34 aufweist, die in Radkästen 35 untergebracht sind und auf den Schienen 18 in der Vertiefung 12 laufen. Mindestens eines der Räder 34 wird von einem Elektromotor 36 angetrieben, so daß sich das Basiselement 20 auf den Schienen 18 bewegen kann. Das Basiselement 20 hat in der Draufsicht in etwa rechteckige Grundform und ist aus Doppel-T-Trägern 38 und einer unteren Deckplatte 40 sowie einer oberen Deckplatte 42 aufgebaut. An der unteren Deckplatte 40 ist ein sich in Anlagenlängsrichtung erstreckendes Führungsstück 44 befestigt, welches in einer aus einem U-Profil gebildeten Führungsschiene 46 geführt ist. Auf diese Weise wird die Hauptlager- AufnähmeVorrichtung 14 bei ihrer Bewegung auf den Schienen 18 in seitlicher Richtung zusätzlich sicher geführt.

Auf die obere Deckplatte 42 ist zwischen den seitlichen Radkästen 35 ein Führungsteil 48 montiert, welches einen mittigen, sich quer zur Anlagenlängsrichtung erstreckenden Steg 50 sowie zwei sich ebenfalls quer zur Anlagenlängsrichtung erstreckende seitliche Vorsprünge 52 und 54 aufweist. Auf dem Führungsteil 48 liegt das als Schlitten ausgebildete untere Zwischenelememt 22 auf, welches eine mittige Nut 56 aufweist, in die der mittige Steg 50 des Füh- rungsteils 48 eingreift, und dessen in Anlagenlängsrichtung gesehen vordere und hintere Randbereiche 58 und 60 so ausgebildet sind, daß sie die seitlichen Vorsprünge 52 und 54 des Führungsteils 48 übergreifen. Auf diese Weise ist das untere Zwischenelement 22 auf dem Basiselement 20 in in An- lagenlängsrichtung gesehen seitlicher Richtung verschieb- lich geführt .

Der Spalt zwischen dem unteren Zwischenelement 22 und den Radkästen 35 ist zu beiden Seiten durch Lamellenabdeckungen 62 geschlossen. Zur Bewegung des Zwischenelements 22 gegenüber dem Basiselement 20 ist ein Elektromotor vorgesehen, welcher jedoch in den Figuren nicht sichtbar ist.

Auf der Oberseite des Basiselements 20 sind im Bereich sei- ner vier Ecken vier elektrische Stellantriebe 64 angeord- net, welche auf die vertikalen Stützelemente 24 arbeiten, so daß diese vertikal verschieblich sind. Die elektrischen Stellantriebe 64 sind über Wellen 66 mit einem mittig auf dem unteren Zwischenelement 22 angeordneten zentralen Zwangs-Synchronisiergetriebe 68 verbunden. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß sich die vertikalen Stützelemente 24 linear und mit jeweils identischem Hub bewegen.

Auf dem unteren Zwischenelement 22 sind ferner ebenfalls im Bereich seiner Ecken angeordnete Führungsblöcke 70 vorgesehen, in denen am oberen Zwischenelement 26 befestigte vertikale Führungsstäbe 72 geführt sind. Die Vertikalbewegung der vertikalen Stützelemente 24 und der Führungsstäbe 72 nach unten wird durch in der Figur nicht sichtbare Durch- brüche in der oberen Deckplatte 42 des Basiselements 20 ermöglicht .

Das obere Zwischenelement 26 ist ähnlich wie das Basiselement 20 aus in Längs- und Querrichtung verlaufenden Doppel- T-Trägern 74, einer unteren Deckplatte 76 und einer oberen Deckplatte 78 aufgebaut. Der zwischen oberem Zwischenelement 26 und unterem Zwischenelement 22 aufgespannte Raum ist seitlich durch in vertikaler Richtung elastische Faltwände 80 verschlossen.

Auf der oberen Deckplatte 78 des oberen Zwischenelements 26 liegt eine Grundplatte 82 für die Auflagereinrichtungen 28 auf. Diese weist eine mittige Lagerbuchse 84 auf, in die ein an die obere Deckplatte 78 des oberen Zwischenelements 26 festgeschweißter Lagerbolzen 86 eingreift. Auf diese

Weise ist die Grundplatte 82 gegenüber dem oberen Zwischenelement 26 um eine vertikale Achse verschwenkbar. Die Gleitbewegung der Grundplatte 82 gegenüber der oberen Deckplatte 78 des oberen Zwischenelements 26 wird dabei durch in den Figuren nicht sichtbare Gleitlager erleichtert. Die Bewegung selbst wird durch einen Elektromotor 88 bewirkt, der eine Welle 90 antreibt.

Auf der Grundplatte 82 sind in der Nähe ihrer in Anlagen- längsrichtung gesehen seitlichen Ränder zwei Führungsplatten 92 montiert, die das unterste Element der jeweiligen Auflagereinrichtung 28 darstellen und in deren sich quer zur Anlagenlängsrichtung erstreckende horizontale Ränder jeweils eine Nut 94 eingebracht ist. In diese greifen jeweils seitliche Führungsabschnitte 96 eines Schlittens 98. Dieser trägt einen Elektromotor 100, der eine Spindel 102 antreibt, welche wiederum mit einem Gewindeabschnitt 104 der entsprechenden Führungsplatte 92 zusammenarbeitet. Auf diese Weise können die Schlitten 98 gegenüber den Führungsplatten 92 in in Anlagenlängsrichtung gesehen seitlicher Richtung unabhängig voneinander bewegt werden .

In die oberen Ränder der beiden Schlitten 98 ist eine kreissegmentförmige Ausnehmung 106 eingebracht, in der jeweils ein komplementärer Lagerabschnitt 108 eines Auflagerelements 110 gelagert ist. Längs der Begrenzungsfläche der kreissegmentförmigen Ausnehmung 106 können Wälz- oder Gleitlager vorhanden sein, welche die Relativ- bewegung des Lagerabschnitts 108 des Auflagerelements 110 gegenüber der Ausnehmung 106 des Schlittens 98 erleichtern. Hierdurch ist eine freie Bewegung der beiden Auflagerelemente 110 gegenüber dem jeweiligen Schlitten 98 um eine in Anlagenlängsrichtung gesehen quer und horizontal verlaufende Achse möglich.

Der obere Bereich eines jeden Auflagerelements 110 weist eine flache Auflagerplatte 112 und einen seitlichen, einen schrägen Einführabschnitt 114 aufweisenden Seitenabschnitt 116 auf. Der vertikale Abstand der Auflagerplatte 112 gegenüber dem Lagerabschnitt 108 eines jeden Auflagerelements 110 ist durch einen Elektromotor 118 auf in den Figuren nicht näher dargestellte Art und Weise einstellbar. Die Hauptlager 30 des Fahrwegelements 32 liegen auf den Auflagerplatten 112 der beiden Auflagerelemente 110 auf.

In Figur 2 ist ferner eine Datenerfassungs- und Steuereinheit 120 dargestellt, welche die verschiedenen Elektromotoren ansteuert und Signale von Stellungssensoren 122, 124, 126, 128, 130 und 132 bei den Elektromotoren sowie von Kraftaufnehmern 134 und 136 erhält, welche die Auflager- kräfte an den beiden Auflagerelementen 110 erfassen.

Nun werden die Spann- und Dämpfvorrichtungen 16 unter Be- zugnahme auf die Figuren 4 und 5 im Detail erläutert, wobei funktional zur oben beschriebenen Hauptlager-Aufnahmevorrichtung identische Teile im allgemeinen die gleichen Bezugszeichen tragen:

Jede Spann- und Dämpfvorrichtung 16 umfaßt ein als auf den Schienen 18 verfahrbarer Wagen ausgebildetes Basiselement 20 mit vier Rädern 34. Dieser Wagen 20 wird von einem in den Figuren nicht sichtbaren Elektromotor angetrieben. In einer mittigen Ausnehmung 142 des Wagens 20 sind quer zur Anlagenlängsrichtung laufende im wesentlichen horizontale Schienen 52 und 54 angeordnet. Auf diesen ist ein als Schlitten ausgebildetes Zwischenelement 22 über Führungsstücke 148 verschieblich gelagert. Auch das Zwischenelement 22 ist von einem in den Figuren nicht sichtbaren Elektromotor bewegbar.

Der Zwischenelement 22 hat nach oben offene wannenför ige Gestalt mit einer Bodenplatte 150. An diese sind vier in einer sich quer zur Anlagenlängsrichtung erstreckenden Li- nie angeordnete Gabellaschen 152 angeformt, welche sich in Anlagenlängsrichtung erstreckende Schwenkachsen vorgeben. Zwei dieser Lagerlaschen 152 sind in der Nähe des seitlichen Randes des Zwischenelements 22 angeordnet. In ihnen ist jeweils ein Anschlussabschnitt 154 eines Zylindergehäu- ses 156 eines Hydraulikzylinders 157 über einen Bolzen 158 schwenkbar gehalten. Die Hydraulikzylinder 157 umfassen jeweils Kolbenstangen 159 und bilden vertikale Stützelemente 24. Die oberen Enden der Kolbenstangen 159 tragen jeweils eine Auflagereinrichtung 28, die vorliegend als Lagerwinkel ausgebildet ist.

An die oberen Enden der Zylindergehäuse 156 sind jeweils sich in Anlagenlängsrichtung erstreckende Lagerzapfen

160 angeformt. In die Lagerzapfen 160 greifen Gabellaschen 162 ein, welche wiederum jeweils an das distale Ende der

Kolbenstange 164 eines Hydraulikzylinders 166 anmontiert sind. Dessen Zylindergehäuse 168 weist wiederum einen Anschlußabschnitt 170 auf, welcher jeweils mit einer der inneren Lagerlaschen 152 auf der Bodenplatte 150 verbunden ist. Durch die Lagerlaschen 152 und die Anschlußabschnitte 154 und 170 sind die Hydraulikzylinder 157 und 166 kippsicher gehalten.

Durch die Hydraulikzylinder 166 kann der Winkel zwischen den Hydraulikzylindern 157 und der Ebene der Bodenplatte

150 und hierdurch die seitliche Position der Lagerwinkel

161 eingestellt werden.

Die Hydraulikzylinder 157 und 166 sind mit einem Ven- tilblock 174 verbunden, der wiederum von der Steuer- und Datenerfassungseinrichtung 120 angesteuert wird. Diese erhält auch Signale von Stellungs- bzw. Wegsensoren 176, 178, 180 und 182, durch die der tatsächliche Hub der Hydraulikzylinder 157 und 166 angezeigt wird. Die Anlage 10 wird folgendermaßen betrieben:

Zunächst zur Einstellung der Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 :

Die in einem Speicher der Steuer- und Datenerfassungseinrichtung 120 abgelegten individuellen Einstelldaten werden für jede der drei Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 der Anlage 10 für das individuelle herzustellende Fahr- egelement 32 abgerufen. Dann werden von der Steuer- und Datenerfassungseinrichtung 120 die elektrischen Stellantriebe 64 der vertikalen Stützelemente 24 angesteuert, so daß sich diese vertikal verstellen und das obere Zwischenelement 26 und die Auflagereinrichtung 28 in die ge- wünschte vertikale Position verfahren. Dabei wird durch das Zwangs-Synchronisiergetriebe 68 sichergestellt, daß der Hub der vertikalen Stützelemente 24 gleich ist, das obere Zwischenelement 26 also in jeder vertikalen Lage parallel zum unteren Zwischenelement 22 ausgerichtet ist. Von der Steu- er- und Datenerfassungseinrichtung 120 werden ferner die

Elektromotoren 88 der Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 so angesteuert, daß sich die Grundplatte 82 der jeweiligen Auflagereinrichtungen 28 in die gewünschte Position um die durch den Lagerbolzen 86 vorgegebene vertikale Achse ver- schwenkt.

In gleicher Weise werden auch die Elektromotoren 100 der jeweiligen Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 so angesteuert, daß der Abstand zwischen den Auflagerelementen 110 der jeweiligen Hauptlager-Aufnahmevorrichtung 14 dem individuellen Hauptlager 30 des jeweiligen Fahrwegelements 32 entspricht.

Eine Überprüfung der tatsächlichen Einstellungen der ver- schiedenen elektrischen Stellelemente ist durch die Wegsen- soren 122 bis 132 möglich, welche die aktuellen Stellungen der Stellelemente der Steuer- und Datenerfassungseinrich- tung 120 anzeigen. Dies ist für die Erzielung der gewünschten hohen Fertigungsgenauigkeit und auf Grund der Anforde- rungen der Qualitätssicherung besonders hilfreich.

Nach den erfolgten Einstellungen wird das dieser Einstellung entsprechende Fahrwegelement 32 von oben so abgesenkt, daß die Hauptlager 30 auf den Auflagerplatten 112 der Auf- lagerelemente 110 der drei Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 der Anlage 10 zum Liegen kommen.

Von den Kraftaufnehmern 134 und 136 werden die Auflager- lasten eines jeden Auflagerelements 110 individuell be- stimmt. Von der Steuer- und Datenerfassungseinrichtung 120 werden dann die Elektromotoren 118 eines jeden Auf- lagerelements 110 so angesteuert und hierdurch die Höhe der Auflagerplatten 112 der jeweiligen Auflagerelemente 110 so feinjustiert, daß die gewünschte Verteilung der Auflagerkräfte vorliegt.

Dann wird der Ventilblock 174 der Steuer- und Datenerfassungseinrichtung 120 so angesteuert, daß die Hydraulikzylinder 157 und 166 der insgesamt acht Spann- und Dämpfvor- richtungen 16 in die dem Verlauf des individuellen Fahrwegelements 32 entsprechende Position bewegt werden, in denen die jeweiligen Lagerwinkel 161 am Basiskörper 172 des Fahrwegelements 32 angreifen. Auf diese Weise wird der zwischen zwei Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 liegende Abschnitt des Fahrwegelements 32 zusätzlich gestützt. Dies hat den

Vorteil, daß durch die Bearbeitung des vormontierten Fahrwegelements 32 auftretende Schwingungen des Fahrwegelements 32 gedämpft oder gegebenenfalls ganz unterdrückt werden, wodurch die Herstellgenauigkeit erhöht wird. In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Schienen 18 durch verschiedene Bearbeitungsstationen hindurch, so daß der aus den drei Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14, den acht Spann- und DämpfVorrichtungen 16 und dem Fahrwegelement 32 gebildete "Zug" als Ganzes zwischen Bearbeitungsstationen bzw. Rüststationen hin und her gefahren werden kann.

Die geschilderten Einstellungen können für jede der Hauptlager-Aufnahmevorrichtungen 14 und Spann- und Dampfvorrichtungen 16 individuell vorgenommen werden, so daß ein Fahrwegelement 32 mit einer bestimmten Kurvenkrümmung hergestellt werden bzw. bearbeitet werden kann.

Es versteht sich, daß anstelle elektrischer oder hydraulischer Stellelemente auch pneumatische oder manuelle Stelleinrichtungen verwendet werden können.

Die beschriebene Anlage kann außer zu der erwähnten mechanischen Bearbeitung des Fahrwegelements auch zur dessen Endvermessung eingesetzt werden.

Die von den verschiedenen Stellelementen eingenommene Position kann den Verzug, der sich bei der Bearbeitung des Fahrwegelements ergibt, antizipierend berücksichtigen, sodaß der Verzug automatisch kompensiert wird.

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