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Vorrichtung zur Vorbereitung von Betonflächen für das Aufkleben von Laschenverstärkungen, insbesondere im Bereich der Hohlkasteninnenräume von Brückenbauwerken

申请号 EP92118134.3 申请日 1992-10-23 公开(公告)号 EP0540952B1 公开(公告)日 1996-06-12
申请人 TORKRET GmbH; 发明人 Thomsen, Hans Peter, Dipl.-Kfm.; Schmidt, Heinz-Günther, Dipl.-Ing.;
摘要
权利要求 Vorrichtung zur Vorbereitung von Betonflächen für das Aufkleben von Laschenverstärkungen, insbesondere im Bereich der Hohlkasteninnenräume von Brückenbauwerken, mit einem Fahrwerk (2), das entlang der vorzubereitenden Betonfläche verfahrbar ist, einem Schneidkörper (6), mittels dem die Betonfläche einfräsbar ist, einer Antriebswelle (3), die drehbar am Fahrwerk (2) und auf der der Schneidkörper (6) zentrisch und drehfest gelagert ist, einem Antriebsmotor (5), mittels dem die Antriebswelle (3) drehbar und der am Fahrwerk (2) gelagert ist, und einer Absaugeinrichtung (14, 15), mittels der vom Schneidkörper (6) gelöste Partikel etc. ableitbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidkörper (6) mittels einer Abdeckhaube (12) abgedeckt ist und daß ein Ventilator (14) der Absaugeinrichtung (14, 15) mittels eines Schlauchs (13) mit der Abdeckhaube (12) verbunden ist, wobei die Abdeckhaube (12) eine Ansaugöffnung aufweist, die so angeordnet ist, daß über sie angesaugte Luft zumindest teilweise durch zwischen Schneidblättern (7) des Schneidkörpers (6) ausgebildete Zwischenräume (9) strömt.Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der eine Schienenführung (1) vorgesehen ist, die in den Hohlkasteninnenräumen entlang der Erstreckungsrichtung einer Laschenverstärkung installierbar ist und entlang der das Fahrwerk (2) hin und her verfahrbar ist.Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der am Fahrwerk (2) ein Vorschubbügel (17) lösbar angebracht ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Schneidblätter (7) mit Abstand zueinander auf der Antriebswelle (3) sitzen.Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der zwischen den Schneidblättern (7) Distanzscheiben (8) angeordnet sind.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die Antriebswelle (3) in Vertikalrichtung verstellbar am Fahrwerk (2) gelagert ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der der Ventilator (14) und ein diesen antreibender Motor (15) der Absaugeinrichtung (14, 15) auf einer Halteplatte (16) angeordnet sind, die oberhalb des Fahrwerks (2) sitzt und von der oder mit der sie vom Fahrwerk (2) abklappbar oder demontierbar sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Vorbereitung von Betonflächen für das Aufkleben von Laschenverstärkungen, insbesondere im Bereich der Hohlkasteninnenräume von Brückenbauwerken nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Zur Sanierung bzw. Konsolidierung genannter Brückenbauwerke ist es erforderlich, die in den Betonkörpern der Brückenbauwerke vorhandene Armierung durch Laschenverstärkungen zu stabilisieren, die in einen Verbund mit den genannten Betonkörpern gebracht werden müssen. Hierzu wird die Oberfläche der genannten Betonkörper von zur Herstellung eines Verbunds ungeeigneten Ablagerungen, Schichten etc. befreit, wonach dann an der betreffenden Stelle die Laschenverstärkungen an das noch intakte Korngerüst des Betonkörpers befestigt werden. Hierzu werden normalerweise rinnenförmige Ausnehmungen in den Betonkörper eingebracht, in die die Laschenverstärkungen dann eingelegt werden.

Aus der DE-U-89 12 406 ist eine Vorrichtung zur Vorbereitung von Betonflächen bekannt, bei der ein entlang der vorzubereitenden Betonfläche verfahrbares Fahrwerk vorhanden ist. Des weiteren gehört zu der bekannten Vorrichtung ein Schneidkörper, mittels dem die Betonfläche einfräsbar ist; der Antrieb des Schneidkörpers erfolgt mittels einer Antriebswelle, die drehbar am Fahrwerk gelagert ist und auf der der Schneidkörper zentrisch und drehfest gelagert ist. Die Antriebswelle wird mittels eines Antriebsmotors gedreht, der am Fahrwerk gelagert ist. Zu der Vorrichtung gehört darüber hinaus eine Absaugeinrichtung, mittels der vom Schneidkörper gelöste Partikel etc. ableitbar sind.

Für mit dem Gerät bzw. mit der Vorrichtung durchzuführende Fräsarbeiten sind an dem Gerät mit unterschiedlichen Durchmessern versehene Frässcheiben vorgesehen, die je nach Anforderungsprofil eingesetzt werden können. Des weiteren gehören zu der bekannten Vorrichtung andere Arbeitsgerätschaften, wie Sägen und Schneiden, die auf der gleichen Antriebswelle wie die Frässcheiben in geeigneter Form angeordnet sind.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Vorrichtung zur Vorbereitung von Betonflächen derart weiterzubilden, daß sie bei Verminderung der Temparaturbelastung des Schneidkörpers eine bessere Schneidleistung erbringt.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Abdeckung des Schneidkörpers mittels der Abdeckhaube im Zusammenwirken mit der Ausgestaltung des Schneidkörpers aus separaten, voneinander durch einen Axialabstand getrennten Schneidblättern und der Anordnung der Ansaugöffnung, durch die hindurch Luft unter die Abdeckhaube eingesaugt wird, hat zur Folge, daß die zum Abtransport der von der Betonfläche gelösten Partikel eingesetzte Luft durch die Zwischenräume zwischen den Schneidblättern des Schneidkörpers unter die Abdeckhaube gesogen wird, wodurch die Schneidblätter, die einer beträchtlichen Wärmebelastung ausgesetzt sind, besonders effektiv gekühlt werden. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Verlängerung der Standzeiten der Schneidblätter. Die Erwärmung der Luft durch die von den Schneidkörpern abgeführte Wärme hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Qualitätseigenschaften der Luft hinsichtlich des Abtransports der von der Betonfläche abgetrennten Partikel. Erfindungsgemäß ist es somit möglich, die Ansaugluft sowohl zur Kühlung der einzelnen, den Schneidkörper ausbildenden Schneidblätter als auch zum Abtransport der von der Betonfläche abgelösten Partikel zu benutzen.

Sofern eine Schienenführung gemäß Patentanspruch 2 vorgesehen ist, kann auch bei besonders langen Laschenverstärkungen eine exakt gerade Ausrichtung der rinnenförmigen Ausnehmung gewährleistet werden, wobei darüber hinaus eine weitere Vergleichmäßigung der Tiefe der zu schaffenden rinnenförmigen Ausnehmung erzielbar ist.

Zur Erleichterung der Verfahrbarkeit der Vorrichtung kann gemäß Patentanspruch 3 am Fahrwerk ein Vorschubbügel lösbar angebracht sein; dies ist sinnvoll, da die Begehung der genannten Hohlkasteninnenräume nur durch verhältnismäßig kleine Mannlöcher möglich ist. Durch diese Mannlöcher müssen auch etwaig in den Hohlkasteninnenräumen zu verwendende Maschinen und Vorrichtungen in die Hohlkasteninnenräume eingebracht werden.

Zweckmäßigerweise werden die Schneidblätter gemäß Patentanspruch 4 mit Abstand zueinander auf der Antriebswelle angeordnet, wodurch die Zwischenräume zwischen den Schneidblättern in einfacher Weise ausgebildet werden können.

Die Einhaltung eines exakten Abstands zwischen den Schneidblättern kann gemäß Patentanspruch 5 in konstruktiv einfacher Weise bewerkstelligt werden.

Die Ausgestaltung gemäß Patentanspruch 6 erlaubt eine quasi beliebige Tiefe der herzustellenden Ausnehmungen.

Eine Ausgestaltung gemäß Patentanspruch 7 ist zum Einführen der Vorrichtung in die genannten Hohlkasteninnenräume vorteilhaft.

Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.

Es zeigen:

Figur 1
eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;

Figur 2
eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und

Figur 3
eine Prinzipdarstellung des Schneidkörpers sowie angrenzender Vorrichtungsteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung.

Eine in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung zur Vorbereitung von Betonflächen für das Aufbringen von Laschenverstärkungen im Bereich der Hohlkasteninnenräume von Brückenbauwerken ist als ein von Hand verfahrbares Gerät ausgestaltet.

Hierzu ist eine Schienenführung 1 vorgesehen, die längs der zu behandelnden Oberfläche des Betonteils bzw. längs der zu installierenden Laschenverstärkung im Hohlkasteninnenraum eingebaut werden kann. Entlang dieser Schienenführung 1 ist ein Fahrwerk 2 des verfahrbaren Geräts hin und her verfahrbar. Auf dem Fahrwerk 2 ist mittels einer nicht näher dargestellten Lagerung eine Antriebswelle 3 gelagert. Die Antriebswelle 3 wird über ein in Einzelheiten nicht dargestelltes Getriebeglied 4 von einem Antriebsmotor 5 angetrieben. Auch der Antriebsmotor 5 sowie das Getriebeglied 4 sind am Fahrwerk 2 angebracht. An ihrem dem Getriebeglied 4 gegenüberliegenden freien Ende ist ein Schneidkörper 6 konzentrisch und drehfest auf der Antriebswelle 3 angebracht. Der Schneidkörper 6 besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus mehreren Schneidblättern 7, die mit gleichem Abstand zueinander drehfest auf der Antriebswelle 3 angebracht sind. Zur Konstanthaltung des Abstands zwischen den Schneidblättern 7 sind zwischen den Schneidblättern Distanzscheiben 8 vorgesehen. Hierdurch ergeben sich zwischen den Schneidblättern Hohl- bzw. Zwischenräume 9.

Die Antriebswelle 3 ist in Vertikalrichtung verstellbar am Fahrwerk 2 gelagert. Hierdurch ergibt sich eine quasi beliebig einstellbare Tiefe t der in den Betonkörper einzufräsenden rinnenförmigen Ausnehmung 10. Die Einstellung der Antriebswelle 3 und damit des Schneidkörpers 6 in Vertikalrichtung erfolgt mittels einer Höhenverstelleinrichtung 11.

Der Schneidkörper 6 ist mittels einer Abdeckhaube 12 in weiten Bereichen abgedeckt, wobei die Abdeckhaube 12 vorteilhaft bis an die Oberfläche des Betonkörpers heranreicht, so daß ein Herumschleudern gelöster Betonteile und Partikel sicher ausgeschlossen ist. Die Abdeckhaube 12 ist mittels eines in Fahrtrichtung des Geräts am hinteren Abschnitt der Abdeckhaube 12 an diese angeschlossenen Schlauchs 13 an einen Ventilator 14 angeschlossen, der durch einen Motor 15 betrieben wird. Diese aus Ventilator 14 und Motor 15 bestehende Absaugeinrichtung 14, 15 ist auf einer Halteplatte 16 gelagert. Mit dieser Halteplatte 16 sind Ventilator 14 und Motor 15 vom übrigen Gerät abbaubar, um dessen Abmessungen so zu verkleinern, daß es durch die oben erwähnten Mannlöcher in die Hohlkasteninnenräume einbringbar ist.

An der Abdeckhaube 12 ist eine Ansaugöffnung so ausgebildet, daß die durch sie angesaugte Luft, mittels der das vom Betonkörper gelöste Material abtransportiert wird, zumindest teilweise durch die zwischen den Schneidblättern 7 des Schneidkörpers 6 ausgebildeten Zwischenräume 9 geführt wird. Hierdurch wird eine sehr vorteilhafte Kühlwirkung erzielt, mittels der die Standzeiten des Schneidkörpers 6 erheblich verlängert werden.

Zur Erleichterung der Verfahrbarkeit des Geräts kann an seinem Fahrwerk 2 ein Vorschubbügel 17 lösbar angebracht sein, mittels dem eine leichte Bewegung des Geräts möglich ist. Auch die Lösbarkeit des Vorschubbügels 17 ist dadurch bedingt, daß das Gerät bzw. seine Einzelteile in die Hohlkasteninnenräume eingebracht werden muß.

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