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WEGWERFBARES BEKLEIDUNGSSTÜCK FÜR DEN MEDIZINISCHEN, BIOTECHNOLOGISCHEN ODER CHEMISCHEN BEREICH SOWIE FALTUNG FÜR EIN WEGWERFBARES BEKLEIDUNGSSTÜCK

申请号 EP10722948.6 申请日 2010-05-27 公开(公告)号 EP2440079A1 公开(公告)日 2012-04-18
申请人 Paul Hartmann Aktiengesellschaft; 发明人 HÄUSSLER, Stefan; FERNAU, Martin; HAUG, Marion; NAGEL, Eva-Maria; SCHANZ, Judith; WENIG, Nicole; MUTTERER, Markus;
摘要 The invention relates to a disposable item of clothing for medical, biotechnological or chemical domains, having a continuous front area (12), arms and a back area (14), said back area (14) having an upper back part (50) which starts from the neck section (20) extending down into the back, and a lower back part (62) which adjoins the upper back part and extends from the back in the distal direction. Said invention is characterised in that the upper back part (50) is designed as a continuous, closed back part (50) and the lower back part (62) is designed as an open back part (62) having two lower back part sections (64, 66) of which the longitudinal edges (63, 67) abut each other or overlap along a slit extending in the longitudinal direction. The invention also relates to a method of folding for a disposable item of clothing.
权利要求
Patentansprüche
1. Wegwerfbares Bekleidungsstück (10) für den medizinischen, biotechnologischen oder chemischen Bereich mit einem durchgehenden Vorderelement (12) sowie Ärmeln (16) und einem Rückenelement ( 14 ), wobei das Rückenelement (14) einen sich ausgehend vom Halsausschnitt (20) bis in den Rücken hineinerstreckenden oberen Rückenteil (50) und einen sich hieran anschließenden sich vom Rücken nach distal erstreckenden unteren Rückenteil (62) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rückenteil (50) als durchgehender, geschlossener Rückenteil (50) und der untere Rückenteil (62) als offener Rückenteil (62) ausgebildet ist, und der untere Rückenteil (62) zwei untere Rückenteilabschnitte (64, 66) aufweist, die aneinander entlang eines in Längsrichtung verlaufenden Schlitzes entlang ihrer Längskanten (63, 67) anstoßen oder einander überlappen.
2. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rückenteil (50) aus zwei über eine, insbesondere in Längsrichtung verlaufende, Naht (54) miteinander verbundenen oberen Rückenteilabschnitten (51, 53) gebildet ist.
3. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rückenteil (50) im Taillenbereich (60) eines Trägers in den unteren Rückenteil (62) übergeht.
4. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gürteleinrichtung (22) vorgesehen ist zur Regulierung der Weite des Bekleidungsstücks (10).
5. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gürteleinrichtung (22) aus einem ersten (26) und einem zweiten (28) Band gebildet ist, die mit jeweils einem Ende am Bekleidungsstück (10) festgelegt sind und die miteinander in einem Verschlingungsbereich (30) miteinander verschlungen sind, wobei die Gürteleinrichtung (22) so am Bekleidungsstück (10) angebracht ist, dass die Bänder (26, 28) zumindest einen Teil des Umfangs eines Trägers umschließen und dass durch Ziehen an den freien Bandenden (27, 29) in entgegengesetzter Richtung die Länge der Gürteleinrichtung und damit der Umfang des Bekleidungsstücks (10) stufenlos verkleinerbar ist.
6. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gürteleinrichtung (22) herstellerseitig vorkonfektioniert ist.
7. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zur Längeneinstellung (32) vorgesehen ist.
8. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Längeneinstellung (32) durch eine in Umfangsrichtung umlaufende Faltung gebildet ist, die mittels Halteelementen lösbar am Bekleidungsstück festlegbar ist.
9. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rückenteil (50) insbesondere im Bereich des Halsausschnitts (20) eine in Längsrichtung verlaufende Sollbruchlinie aufweist.
10. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Vorderelement (12) mindestens eine Gürtelschlaufe (24) und/oder eine Bandführungsvorrichtung (24) zur zumindest abschnittsweisen Führung der Gürteleinrichtung (22) vorgesehen ist.
11. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Rückenelement (14), insbesondere im Übergang zwischen dem oberen Rückenteil (50) und dem unteren Rückenteil (62) ein Anfassbandabschnitt (68) vorgesehen ist zur Erleichterung des Anziehens.
12. Wegwerfbares Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ärmel (16) an ihren unteren distalen Enden Bündchen (18) aufweisen, wobei zusätzlich zu den
Austrittsöffnungen (46) für die Hände separate Austrittsöffnungen (48) für die Daumen in den Bündchen ( 18 ) vorgesehen sind.
13. Faltung für ein wegwerfbares Bekleidungsstück. ( 10) , insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein durchgehendes Vorderelement (12) sowie ein Rückenelement (14) mit einem oberen, durchgehenden Rückenteil (50) und einem unteren, aus zwei unteren Rückenteilabschnitten (64, 66) bestehenden Rückenteil
(62), bei dem sich die unteren Rückenteilabschnitte (64, 66) entlang ihrer Längskanten (63, 67 ) überlappen oder gegeneinander anliegen, mit folgenden Schritten:
Umschlagen der unteren Rückenteilabschnitte (64, 66) auf das Vorderelement (12) entlang jeweils einer in Längsrichtung verlaufenden Faltlinie (55, 57) und einer daran anschließenden distal schräg zur Längsrichtung verlaufenden Faltlinie (56, 58), so dass die Längskanten (63, 67) der unteren Rückenteilabschnitte (64, 66) in Umfangsrichtung verlaufen, und dass ein dreieckiger Abschnitt (83) mit einer distalen Spitze (80) ausgebildet wird,
ein- oder zweimalige teleskopartige Einstülpung der Ärmel (16) jeweils in sich selbst,
Falten des Bekleidungsstücks (10) ausgehend von seinem distalen, unteren Ende (80) auf das Vorderelement (12) entlang dreier in Umfangsrichtung verlaufender Faltlinien (82, 84, 86), wobei die erste Faltlinie (82) auf Höhe der Basis des gebildeten dreieckigen distalen Abschnitts (83) erfolgt und die dritte Faltlinie (86) unterhalb der Umfangslinie, die mit der Unterkante der Ärmel (16) zusammenfällt,
Falten des Bekleidungsstücks (10) um zwei in Längsrichtung verlaufende Faltlinien (88, 89) ausgehend von den in diesem Zwischenzustand vorliegenden Rändern (91, 93) zur Mitte auf den oberen Rückenteil (50), derart, dass die Ränder (91, 93) gegeneinander anliegen,
Falten um eine in Längsrichtung zwischen den gegeneinander anliegenden Rändern (91, 93) gebildete Faltlinie (94) .
说明书全文

Titel : Wegwerfbares Bekleidungsstück für den medizinischen, biotechnologischen oder chemischen Bereich sowie Faltung für ein wegwerfbares Bekleidungsstück

Beschreibung

Die Erfindung betrifft ein wegwerfbares Bekleidungsstück für den medizinischen, biotechnologischen oder chemischen Bereich mit einem durchgehenden Vorderelement sowie Ärmeln und einem Rückenelement, wobei das Rückenelement einen sich ausgehend vom Halsausschnitt bis in den Rücken eines Trägers, insbesondere bis zur Taille oder Hüfte hinein erstreckenden oberen Rückenteil und einen sich hieran anschließenden sich vom Rücken nach distal erstreckenden unteren Rückenteil aufweist .

Derartige wegwerfbare Bekleidungsstücke, wie sie insbesondere als Operations- oder Chirurgenbekleidungsstücke eingesetzt werden, sind im Stand der Technik vielfach bekannt. So beschreibt beispielsweise die US-PS 3,911,499 einen wegwerfbaren chirurgischen Kittel, der zwei Rückenteile aufweist, die gemeinsam ein Rückenelement bilden, wobei die Rückenteile aufeinander mittels Haftelementen überlappend verankert werden können.

Ein weiteres entsprechendes wegwerfbares Bekleidungsstück ist aus der FR 2 709 643 Al vorbekannt, die einen sogenannten Bindekittel beschreibt, wobei zwei Rückenteile, die an ein durchgehendes Vorderteil anschließen, in Überlappung gebracht werden, indem die Rückenteile mittels Bindebändern überlappend festlegbar sind. Neben diesen im Rückenbereich geöffneten Mänteln sind auch geschlossene Bekleidungsstücke bekannt, wobei ein entsprechender Mantel und dessen Faltung beispielsweise in der US-PS 4,942,987 beschrieben ist.

Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik liegt nun der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein wegwerfbares Bekleidungsstück der eingangs genannten Art zu schaffen, welches einfach und schnell, insbesondere auch ohne Hilfe einer weiteren Person anziehbar ist.

Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der obere Rückenteil als in Umfangsrichtung durchgehender, geschlossener Rückenteil und der untere Rückenteil als offener Rückenteil ausgebildet ist, der zwei untere Rückenteilabschnitte aufweist, die aneinander entlang eines in Längsrichtung verlaufenden Schlitzes anstoßen oder einander überlappen.

Unter Längsrichtung ist dabei die in Gebrauchslage des Bekleidungsstückes, nämlich in Längsrichtung bzw. Längsachse eines aufrecht stehenden Trägers (auch synonym als Körperhochachse zu verstehen) des Bekleidungsstücks vorgesehene Richtung zu verstehen, und unter Querrichtung die Richtung senkrecht hierzu. Unter Umfangsrichtung ist die um den Umfang eines Trägers verlaufende Richtung zu verstehen, wobei im vorliegenden Fall sich die Umfangsrichtung somit auch in Querrichtung erstreckt.

Als Längsmittelachse wird die in Längsrichtung und mittig gelegene Achse des Bekleidungsstückes verstanden. Sofern eine Bezeichnung "oben" bzw. "unten" definiert ist, wird hierbei stets von der Anordnung des Bekleidungsstückes in Gebrauchslage an einem aufrecht stehenden Träger ausgegangen. Die Bezeichnungen distal und proximal beziehen sich ebenfalls auf die Gebrauchslage des Bekleidungsstücks an einem aufrecht stehenden Träger. Hiermit wird auf der einen Seite der Vorteil erreicht, dass ähnlich einem Pullover das Bekleidungsstück allein anziehbar ist, da kein Verschluss im Bereich des Rückens vorgesehen werden muss, wie beispielsweise bei einem Bindekittel etc., der durch eine weitere im medizinischen Bereich tätige Person verschlossen werden muss. Auf der anderen Seite wird der Vorteil eines wegwerfbaren Bekleidungsstücks bereitgestellt, wie er bei solchen Bekleidungsstücken vorliegt, die zwei Rückenteile aufweisen, nämlich eine größere Bewegungsfreiheit, vor allem im Beinbereich als diese bei vollständig einteiligen im Rückenabschnitt geschlossenen wegwerfbaren Bekleidungsstücken gegeben ist. Es herrscht damit eine größere Bewegungsfreiheit, die ein bequemeres Tragen des wegwerfbaren Bekleidungsstücks ermöglicht. Auch fällt das Bekleidungsstück durch die offene Gestaltung des unteren Rückenteils beim Anziehen leichter an einem Träger herab, wohingegen ein bis unten geschlossener Kittel heruntergestreift werden muss.

Dabei kann vorgesehen sein, dass der obere Rückenteil aus zwei über eine insbesondere in Längsrichtung verlaufende Naht miteinander verbundenen oberen Rückenteilabschnitten gebildet ist. Die Naht kann dabei eine nur mittels Nadel und Faden erstellte Nähnaht sein. Besonders bevorzugt kann die Naht auch eine Schweißnaht, die beispielsweise durch Kalanderschweißen, Thermoschweißen und/oder Ultraschallschweißen entstanden ist, sein. Alternativ kann der obere Rückenteil einteilig ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die oberen und unteren Rückenteilabschnitte einstückig miteinander verbunden und damit einteilig mit dem Vorderelement verbunden. Weiter vorzugsweise sind die beidseits am Vorderelement jeweils angeordneten oberen und unteren Rückenteilabschnitte einstückig mit dem Vorderelement verbunden . Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass der obere Rückenteil im Taillenbereich eines Trägers in den unteren Rückenteil übergeht. Hierdurch wird auf der einen Seite sichergestellt, dass der obere Rückenteil ähnlich einem Pullover vorgesehen ist und das Bekleidungsstück damit durch einen Träger selbständig angezogen werden kann, ohne dass eine zweite Person, beispielsweise eine Krankenschwester, beim Anlegen des wegwerfbaren Bekleidungsstücks behilflich ist. Auf der anderen Seite kann der untere Rückenteil einen zusätzlichen Bewegungsfreiraum ermöglichen, so wie er durch Kittel, die hinten offen ausgebildet sind, gegeben ist, die in der Regel auch ab Taillenbereich, in dem sie gebunden sind, einen zusätzlichen Bewegungsspielraum ermöglichen. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das wegwerfbare Bekleidungsstück eine Gürteleinrichtung zur Regulierung der Weite, also des Umfangs des Bekleidungsstücks aufweist. Hierdurch kann eine Anpassung des Bekleidungsstücks an den Umfang, insbesondere im Taillen- oder Bauchbereich eines Trägers erfolgen. Dabei kann die Weitenanpassung insbesondere stufenlos oder auch in Stufen erfolgen. Besonders bevorzugt ist dabei, wenn die Gürteleinrichtung bereits vorkonfektioniert herstellerseitig geschlossen ist, so dass kein aufwendiges Verschließen der Gürteleinrichtung seitens des Trägers des Bekleidungsstücks mehr vorgenommen werden muss. Dabei können insbesondere Verschlusselemente beispielsweise in Form von Schnallen, aber auch Zwei-D- Ringen, durch die ein Bandelement hindurchgezogen wird und wobei die beiden D-Ringe mit einem weiteren Bandelement verbunden sind, vorgesehen sein.

Besonders bevorzugt ist dabei eine Gürteleinrichtung zum Anpassen des Umfangs des Bekleidungsstücks an einen Körperumfang, wobei die Gürteleinrichtung ein erstes Band aufweist, welches mit dem Bekleidungsstück verbunden ist und ein erstes freies Bandende aufweist, wobei die Gürteleinrichtung ein zweites Band aufweist, welches mit dem Bekleidungsstück verbunden ist und ein zweites freies Bandende aufweist, wobei in einem herstellerseitig angebotenen Ausgangszustand des Bekleidungsstücks das erste Band und das zweite Band in einem Verschlingungsbereich derart miteinander verschlungen sind, dass durch Ziehen an dem ersten freien Bandende und an dem zweiten freien Bandende in entgegengesetzten Richtungen der Umfangs des Bekleidugnsstücks stufenlos verkleinerbar ist.

Durch einfaches Ziehen an den freien Bandenden kann die Gürteleinrichtung in ihrem Umfang so verkleinert werden, dass der Umfang des Bekleidungsstücks verkleinert wird, bis er an den Körperumfang beispielsweise eines Chirurgen angepasst ist. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Träger selbst oder das Hilfspersonal, beispielsweise eine Krankenschwester, die freien Bandenden nach Anlegen des Bekleidungsstücks miteinander verknotet. Somit kann das erfindungsgemäße Bekleidungsstück schnell und auch ohne Hilfspersonal angezogen werden.

Da die Einstellung der Gürteleinrichtung beziehungsweise des Bekleidungsstücks an den Körperumfang durch einfaches Ziehen an den freien Bandenden erfolgen kann, beansprucht das Anpassen des Bekleidunsstücks an einen Körperumfang nur sehr wenig Zeit. Darüber hinaus wird das Risiko, das Bekleidungsstück durch längere Handhabung und Verknoten der Gürteleinrichtung zu verunreinigen, auf ein Minimum reduziert .

Da der Verschlingungsbereich ausschließlich durch das miteinander Verschlingen des ersten und des zweiten Bandes gebildet wird, wird auf das Einbringen weiterer zusätzlicher Materialkomponenten verzichtet, was auch eine Kosteneinsparung mit sich bringt. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn der Verschlingungsbereich an einem Vorderelement des Bekleidungsstücks angeordnet ist. Prinzipiell ist es möglich, den Verschlingungsbereich auch an einem Rückenelement des Bekleidungsstücks anzuordnen. Bei Anordnung an einem Vorderelement jedoch wird das Anlegen des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks ohne Hilfspersonal erheblich erleichtert.

Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das erste Band und das zweite Band unterschiedliche Längen aufweisen. Auf diese Weise kann der Verschlingungsbereich zu einer Körpermitte seitlich versetzt angeordnet werden. Auf diese Weise können der Verschlingungsbereich und die freien Bandenden in einem Hüftbereich des Trägers oder hierzu benachbart angeordnet werden.

In vorteilhafter Weise bildet das erste Band eine Schlinge, in welcher das zweite Band reibschlüssig fixiert ist. Hierdurch kann ein besonders einfach ausgestalteter Verschlingungsbereich geschaffen werden, mit dem gewährleistet ist, dass die Bänder verliersicher aneinander gehalten sind und dass das zweite Band mit Handkraft relativ zu der Schlinge des ersten Bands bewegbar ist.

Der Verschlingungsbereich ist dabei insbesondere so gestaltet, dass eines der Bänder einen normalen einfachen Knoten aufweist und das andere der Bänder durch die hierdurch gebildete Schlinge des einfachen Knotens hindurchgezogen werden kann. Das durch die Schlinge hindurchgezogene Band kann dann durch den einfachen Knoten, der in dem anderen Band vorgesehen ist, reibschlüssig hinsichtlich seiner Länge in dieser Schlaufe festgelegt sein, lässt sich jedoch beliebig längenverstellbar durch diesen Umschlingungsbereich hindurch ziehen. Der einfache Knoten wird dadurch gebildet, dass das Band unter Ausbildung einer Schlinge sich selber kreuzt und dann das freie Ende nochmals durch die Schlinge geführt wird. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn das erste Band kürzer ist als das zweite Band. Wenn das erste Band eine Schlinge aufweist, ist durch die Länge des ersten Bands die Lage des Verschlingungsbereichs vorgegeben und unabhängig von dem anzupassenden Urnfang des Bekleidungsstücks. Das zweite und längere Band ist in der Schlinge des ersten Bandes bewegbar. Durch Ziehen an dem freien Bandende des zweiten Bandes werden die Schlinge des ersten Bandes und das darin liegende zweite Band relativ zueinander verschoben, so dass über die Länge des zweiten Bandes der vom Träger gewünschte und der an den Träger angepasste Umfang der Gürteleinrichtung und damit einhergehend der Umfang des Bekleidungsstücks regulierbar und justierbar ist.

In einer vorteilhaften Weise sind das erste Band und das zweite Band jeweils im Bereich des Übergangs zwischen einem Vorderelement und einem Rückenelement des Bekleidungsstücks mit dem Bekleidungsstück verbunden, und insbesondere bezogen auf eine Körperhochachse auf derselben Höhe angeordnet.

In einer alternativen vorteilhaften Weise sind das erste Band an einem Vorderelement des Bekleidungsstücks oder im Bereich des Übergangs zwischen einem Vorderelement und einem Rückenelement des Bekleidungsstücks und das zweite Band an einem Rückenelement des Bekleidungsstücks angebracht, und insbesondere bezogen auf eine Körperhochachse auf derselben Höhe angeordnet. Durch die Verkleinerung des Umfangs der Gürteleinrichtung unter Einbeziehen des Rückenelementes kann auf diese Weise besonders vorteilhaft eine Anpassung des Umfangs des unterhalb des ersten und zweiten Bandes angeordneten Bekleidungsstücks erreicht werden. Besonders bevorzugt ist damit, dass die Bänder zumindest einen Teil des Umfangs eines Trägers umschließen und dass durch Ziehen an den freien Bandenden in entgegengesetzter Richtung die Länge der Gürteleinrichtung und damit der Umfang des Bekleidungsstücks stufenlos verkleinerbar sind. Insbesondere vorteilhaft sind die Bänder derart an das Bekleidungsstück angebracht, dass eine Umschließung des Umfangs eines Trägers um 180° oder mehr als 180° vorgesehen sein kann.

In einer weiteren alternativen Weise sind das erste und das zweite Band an einem Rückenteil des Bekleidungsstücks fixiert, und insbesondere bezogen auf eine Körperhochachse auf derselben Höhe angeordnet.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind das erste Band und das zweite Band an den den freien Bandenden entgegengesetzten Bandenden miteinander verbunden, so dass die Befestigung eines Bands an dem Bekleidungsstück auch mittelbar erfolgen kann, nämlich durch Befestigung des anderen Bands am Bekleidungsstück. Die Bänder können dabei einstückig oder über einen Verbindungsbereich, in dem sie über Verbindungsmittel miteinander zu einem Band verbunden sind, verbunden sein.

Wenn das erste Band und das zweite Band miteinander einstückig ausgebildet sind, bilden diese ein gemeinsames Band, wobei ein Endabschnitt des gemeinsamen Bands das erste Band mit dem ersten freien Bandende bildet und der entgegengesetzte Endabschnitt das zweite Band mit dem zweiten freien Bandende. Vorzugsweise weist ein solches gemeinsames Band einen mittleren Bandabschnitt auf, welcher an der Rückseite des Bekleidungsstücks angeordnet ist.

Das erste und zweite Band sind mit dem Bekleidungsstück im Bereich von Befestigungsabschnitten verbunden. Für die Verbindung zwischen dem ersten und/oder zweiten Band und dem Bekleidungsstück können vorzugsweise adhesive und/oder nicht- adhesive Fügemittel eingesetzt werden. Als adhesives Fügemittel wird insbesondere Hotmeltkleber eingesetzt. Als nicht-adhesive Fügemittel werden insbesondere Schweißstellen, insbesondere thermische Schweißstellen und/oder Ultraschallschweißstellen eingesetzt. In einer weiteren Alternative kann eine Verbindung auch durch mechanische Fügestellen mittels Nähen, also Nähte erhalten werden. Weiter vorteilhaft können die verschiedenen Fügemittel auch kombiniert eingesetzt werden.

Neben der räumlichen Anordnung von Elementen zum Bekleidungsstück, kann eine Längsrichtung der Bänder definiert sein, deren Richtung durch eine Bandachse bestimmt ist. Die Bandachse kann dabei von den Definitionen für das Bekleidungsstück abweichen.

Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Band vom ersten freien Bandende aus gesehen einen ersten Bandabschnitt, einen zweiten Bandabschnitt, einen dritten Bandabschnitt und einen vierten Bandabschnitt aufweist, und dass in dem Verschlingungsbereich die vier Bandabschnitte und das zweite Band übereinander angeordnet sind, wobei der erste Bandabschnitt zwischen dem zweiten Band und dem vierten Bandabschnitt, das zweite Band zwischen dem ersten Bandabschnitt und dem dritten Bandabschnitt und der vierte Bandabschnitt zwischen dem ersten Bandabschnitt und dem zweiten Bandabschnitt angeordnet ist. Dies ermöglicht eine einfache Umschlingung des zweiten Bands, wobei gleichzeitig verhindert wird, dass eine mit Hilfe des ersten Bands gebildete Schlinge unbeabsichtigt gelöst wird.

In vorteilhafter Weise kann eine Schlaufe zur Führung des ersten Bandes und/oder des zweiten Bandes, insbesondere des zweiten Bandes am Bekleidungsstück vorgesehen sein.

Die Gürtelschlaufe kann dabei als einfache Gürtelschlaufe ausgebildet sein, die entlang zweier in Umfangsrichtung verlaufender Bereiche mit dem Bekleidungsstück verbunden ist, so dass sich ein in Umfangsrichtung verlaufender Tunnel bildet, durch den die Gürteleinrichtung hindurchgeführt werden kann.

In besonders vorteilhafter Weise kann anstelle einer Schlaufe, insbesondere auf dem Vorderelement oder zusätzlich zu einer Schlaufe eine Bandführungsvorrichtung zur abschnittsweisen Führung des ersten Bandes und/oder des zweiten Bandes, insbesondere des zweiten Bandes vorgesehen sein. Diese Bandführungsvorrichtung umfasst ein, insbesondere rechteckiges, Führungsteil mit einer Oberkante und einer Unterkante und Längskanten. Besonders vorteilhaft weist das Führungsteil insbesondere zwei sich quer, insbesondere senkrecht zu einer Bandachse, also in Längsrichtung des Bandes, und insbesondere in Längsrichtung des

Bekleidungsstücks und innerhalb der Oberkante und Unterkante erstreckende Schlitze auf, so dass durch diese Schlitze eine Schlaufe einsteht. Diese Schlaufe ermöglicht, dass das erste und/oder zweite Band, insbesondere das zweite Band über die Außenseite des Führungsteils durch einen ersten Schlitz über die Rückseite der Schlaufe und durch den zweiten Schlitz wieder auf die Außenseite des Führungsteils geführt werden kann. Die diese Schlaufe bildenden Schlitze sind vorzugsweise noch verstärkt, so dass beim Durchführen des ersten und/oder zweiten Bandes durch die Schlaufe ein Freisetzen von dem diese Schlaufe bzw. dieses Führungsteil bildenden Material, wie beispielsweise Faserbruchstücke, was ua auch unter dem Stichwort Linting bekannt ist, reduziert und auch vermieden wird. Insbesondere vorzugsweise sind die Schlitze entlang ihrer Kanten randständig durch Einsäumen mittels Nähfaden verstärkt. Zusätzlich kann das Führungsteil an den Kanten, insbesondere an den Querkanten verstärkt oder gesäumt sein.

Vorteilhafterweise ist das Führungsteil entlang den Randabschnitten der ' Längskanten an dem Bekleidungsstück, insbesondere an dem Vorderelement des Bekleidungsstücks befestigt. Diese Befestigung erfolgt insbesondere jeweils mittels Fügemitteln, welche insbesondere entnommen sind aus der Gruppe Nähnaht, Kleber, wie insbesondere Hotmeltkleber und Schweißstellen, wie insbesondere Thermoschweißstellen und/oder Ultraschallschweißstellen, und Kombinationen davon. Besonders bevorzugt werden Schweißstellen, insbesondere Ultraschallschweißstellen als Fügemittel eingesetzt.

Weiter vorteilhaft ist das Führungsteil nur entlang den Randabschnitten der Längskanten an dem Bekleidungsstück unter Beibehalt von freien, ungebundenen Bereichen der Unterkante und/oder Oberkante des Führungsteils an dem Bekleidungsstück befestigt. Eine solche Bandführungsvorrichtung bietet den Vorteil, dass nicht die Gefahr besteht, dass sich hinsichtlich der Hygiene bedenkliche Bereiche innerhalb der Bandführungsvorrichtung bilden, da diese zum Bekleidungsstück in Längsrichtung hin offen ausgebildet ist. Darüber hinaus bietet dies die Möglichkeit, die Befestigungsnähte der Bandführungsvorrichtung relativ weit voneinander zu positionieren und dennoch eine gute Führung der Gürteleinrichtung zu gewährleisten. Hierdurch wird das Material des Bekleidungsstücks weniger beansprucht. Insbesondere wird jedoch eine Taschenbildung verhindert, in der sich Schmutzpartikel oder Flüssigkeiten sammeln können.

Besonderes bevorzugt ist die Bandführungsvorrichtung auf dem Vorderelement körpermittig angebracht.

Vorzugsweise ist die Gürtelschlaufe und/oder die Bandführungsvorrichtung aus Vliesmaterial gebildet, insbesondere aus einem Vlieslaminat. Besonders bevorzugt ist das Vliesmaterial dabei als Laminat aus einer Abfolge von Spunbond (S)- und/oder Meltblown (M) -Schichten gebildet, insbesondere als Laminat aus Spunbond (S-) und Meltblown (M) - Schichten, insbesondere mit einer Spunbondschicht als äußere Schicht, insbesondere bevorzugt als SM, SMS, SMMS, SMMMS gebildet. Insbesondere bevorzugt besteht das Vliesmaterial aus Polypropylen.

Insbesondere bevorzugt ist die Gürtelschlaufe und/oder die Bandführungsvorrichtung aus den das Bekleidungsstück im Wesentlichen als äußere Schicht bildende Materialien gebildet .

Insbesondere ist es bevorzugt, wenn das erste Band vom ersten freien Bandende aus gesehen einen ersten Bandabschnitt, einen zweiten Bandabschnitt, einen dritten Bandabschnitt und einen vierten Bandabschnitt aufweist, und dass der Verschlingungsbereich hergestellt wird, indem der vierte Bandabschnitt und das zweite Band einander kreuzend übereinander angeordnet werden, indem der dritte Bandabschnitt um das zweite Band gelegt wird, so dass in einem Zwischenzustand das zweite Band zwischen dem dritten Bandabschnitt und dem vierten Bandabschnitt angeordnet ist, und indem der zweite Bandabschnitt und der erste Bandabschnitt um den vierten. Bandabschnitt gelegt werden, so dass der vierte Bandabschnitt zwischen dem zweiten Bandabschnitt und dem ersten Bandabschnitt angeordnet ist und so dass in einem Endzustand das zweite Band zwischen dem ersten Bandabschnitt und dem dritten Bandabschnitt angeordnet ist. Auf diese Weise kann das erste Band sowohl um das zweite Band als auch in Abschnitten um sich selbst verschlungen werden, so dass eine Schlinge entsteht, in welcher das zweite Band reibschlüssig fixiert, dabei jedoch bewegbar gehalten ist. Gleichzeitig kann durch die Umschlingung des ersten Bands um sich selbst eine Sicherung gegen ein Lösen des Verschlingungsbereichs geschaffen werden.

Dabei kann insbesondere auch vorgesehen sein, dass die so gestaltete Gürteleinrichtung bereits herstellerseitig vorkonfektioniert ist und in einer vergleichsweise langen, also einen großen Umfang einschließenden Stellung herstellerseitig vorgesehen ist, so dass das wegwerfbare Bekleidungsstück insbesondere enger hinsichtlich seines Umfangs ausgebildet ist als die Gürteleinrichtung und die Gürteleinrichtung dann durch einen Träger nur noch zur Anpassung an seinen eigenen Umfang verkleinert werden kann. Da die Gürteleinrichtung dann einen größeren Umfang einschließt als das Bekleidungsstück selbst, kann verhindert werden, dass der Fall eintreten kann, dass ein Träger das Bekleidungsstück nicht anzuziehen vermag, weil die Gürteleinrichtung herstellerseitig zu eng eingestellt ist.

Vorzugsweise sind die Gürteleinrichtung, also das erste und das zweite Band, aus Vliesmaterial gebildet, insbesondere aus einem Vlieslaminat. Besonders bevorzugt ist das Vliesmaterial dabei als Laminat aus einer Abfolge von Spunbond (S)- und/oder Meltblown (M) -Schichten gebildet, insbesondere als Laminat aus Spunbond (S-) und Meltblown (M) -Schichten, insbesondere mit einer Spunbondschicht als äußere Schicht, insbesondere bevorzugt als SM, SMS, SMMS, SMMMS gebildet. Insbesondere bevorzugt besteht das Vliesmaterial aus Polypropylen .

Insbesondere bevorzugt ist die Gürteleinrichtung aus den beim Bekleidungsstück im Wesentlichen die äußere Schicht bildenden Materialien gebildet.

Darüber hinaus kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass eine Einrichtung zur Längeneinstellung vorgesehen ist. Eine derartige Längeneinstellung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass eine in Umfangsrichtung verlaufende Faltung vorgesehen ist und dass der eingefaltete Bereich mittels Halteelementen lösbar am Bekleidungsstück festlegbar ist. Als Halteelement können dabei klebende Elemente, aber auch sonstige haftende Elemente, wie beispielsweise Haken- und Schlaufenbefestigungselemente, sowie Bindebänder dienen. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass eine Verbindung durch zerreißbare mit Sollbruchstellen versehene Elemente vorgesehen ist. Die Faltung kann dabei so erfolgen, dass die Öffnung der Falte nach oben in Tragerichtung oder nach unten in Tragerichtung weist, wobei bevorzugt eine Faltung nach unten vorgesehen ist, um eine Taschenbildung, die gegebenenfalls zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder Partikeln führt, zu verhindern.

Besonders bevorzugt ist weiterhin vorgesehen, dass der obere Rückenteil, insbesondere im Bereich des Halsausschnitts, gegebenenfalls bis zum Bereich des unteren Rückenteils, so dass der gesamte obere Rückenteil hiermit versehen ist, eine Sollbruchlinie aufweist. Hierdurch kann erreicht werden, dass ein einfacheres Ausziehen des wegwerfbaren Bekleidungsstücks ermöglicht ist, indem die Halsausschnittsöffnung zum Ausziehen des Bekleidungsstücks vergrößert werden kann oder gegebenenfalls sogar der gesamte obere Rückenteil geöffnet werden kann, um so ein Ausziehen in der Art eines Kittels zu ermöglichen. Durch die verbesserte Ausziehbarkeit, wobei insbesondere eine Ausziehbarkeit ähnlich einem Kittel vorgesehen sein kann, wird darüber hinaus auch erreicht, dass eine geringere Gefahr des Inkontaktkommens mit Flüssigkeiten oder weiteren Dingen, die mit dem Kittel während des Arbeitens in Kontakt gekommen sind, durch Bekleidungsstücke, die vorher unter dem wegwerfbaren Bekleidungsstück getragen wurden, oder den Träger selbst erfolgt. Insbesondere kann verhindert werden, dass die darunter getragene Bekleidung durch Blut oder Partikel verschmutzt oder kontaminiert wird.

Weiterhin kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass am Rückenteil ein Anfassabschnitt vorgesehen ist zur Erleichterung des Anziehens. Besonders vorzugsweise ist der Anfassabschnitt im Übergang zwischen oberen Rückenteil und unteren Rückenteil, und insbesondere in einem Verbindungsbereich zwischen den beiden unteren Rückenteilabschnitten angeordnet. Dabei erfolgt das Anziehen eines entsprechenden Bekleidungsstücks derart, dass der Träger zunächst in die Ärmel hineinschlüpft und dann der Rumpfteil, gebildet durch das Vorderelement sowie das Rückenelement, vor seiner Brust angeordnet ist. Es kann dann vorgesehen sein, dass der Träger den Anfassabschnitt, der am Rückenelement befestigt ist, ergreift und hierdurch das Rückenelement über seinen Kopf hebt, ohne weitergehenden Kontakt mit dem Rückenelement aufzunehmen, um dieses hinsichtlich seiner Sterilität nicht zu beeinträchtigen. Der Anfassabschnitt bietet daher eine Erleichterung insbesondere auch des sterilen Anziehens, sofern das Anziehen eines entsprechenden Bekleidungsstücks durch eine Person alleine ohne Zuhilfenahme einer Hilfsperson erfolgen soll. Insbesondere vorteilhaft ist der Anfassabschnitt bandförmig gestaltet und mit einem Ende am Rückenteil, insbesondere im Übergang zwischen oberen und unteren Rückenteil, weiter insbesondere in einem Verbindungsbereich zwischen den beiden unteren Rückenteilabschnitten befestigt, derart dass das freie Ende des Anfassabschnitts in Richtung Halsausschnitt orientiert ist.

Die Ärmel können dabei an ihren unteren distalen Enden Bündchen aufweisen, wobei zusätzlich zu den

Austrittsöffnungen für die Hände separate Austrittsöffnungen für die Daumen in den Bündchen vorgesehen sind. Dies bietet den Vorteil, dass dann ein Bereich des Bündchens zwischen Zeigefinger und Daumen zu liegen kommt, wodurch verhindert werden kann, dass die Bündchen ungewollt nach oben in Richtung auf den Ellbogen hochgestreift werden und somit Haut zwischen den ebenfalls getragenen Handschuhen bzw. den Händen der das Bekleidungsstück tragenden Person und den Ärmelbündchen freigelegt wird und es so zu einer mangelnden Sterilität sowohl des Behandelnden kommt als auch für diesen die Gefahr besteht, dass dieser mit Flüssigkeiten, insbesondere Blut oder Partikeln in Kontakt kommt.

Das Bekleidungsstück kann dabei insbesondere aus einem Vliesmaterial als äußere Schicht gebildet sein, insbesondere einem Vlieslaminat. Besonders bevorzugt ist das Vliesmaterial dabei als Laminat aus einer Abfolge von Spunbond (S)- und/oder Meltblown (M) -Schichten gebildet, insbesondere als Laminat aus Spunbond (S-) und Meltblown (M) -Schichten, insbesondere mit einer Spunbondschicht als äußere Schicht, insbesondere bevorzugt als SM, SMS, SMMS, SMMMS gebildet. Insbesondere bevorzugt besteht das Vliesmaterial aus Polypropylen. Hierdurch kann bereits eine gewisse Flüssigkeitsundurchlässigkeit des Materials bereitgestellt werden. Des Weiteren können bereichsweise Barriereelement, zb aus einer Folie oder einem Vliesfolienlaminat vorgesehen sein .

Weiterhin betrifft die Erfindung eine Faltung für ein wegwerfbares Bekleidungsstück insbesondere der vorstehend beschriebenen Art mit einem durchgehenden Vorderelement sowie einem Rückenelement mit einem oberen durchgehenden Rückenteil und einem unteren aus zwei Rückenteilabschnitten bestehenden Rückenteil, bei dem sich die Rückenteilabschnitte überlappen oder gegeneinander anliegen, wobei insbesondere eine Überlappung bevorzugt vorgesehen ist. Die Faltung erfolgt dabei wie folgt. In der Ansicht, dass das Rückenelement nach oben zu liegen kommt, werden im ersten Faltschritt zunächst die unteren Rückenteilabschnitte auf das Vorderelement umgeschlagen. Dabei werden die Rückenteilabschnitte um jeweils eine im Wesentlichen in Längsrichtung verlaufende Faltlinie und eine davon ausgehend nach distal schräg zur Längsmittelachse verlaufende Faltlinie so auf das Vorderelement umgeschlagen, dass die Längskanten, mit der die Rückenteilabschnitte im ursprünglich ausgebreiteten und ungefalteten Ausgangszustand gegeneinander anliegen oder einander überlappen, dann in Umfangsrichtung verlaufen. Der minimale mögliche Abstand dieser in Längsrichtung verlaufenden Faltlinien ist dabei durch den Umfang des flach ausgebreiteten Bekleidungsstückes vorgegeben. Durch dieses Umschlagen der unteren Rückenteilabschnitte wird die Innenseite der unteren Rückenteilabschnitte nach außen gewendet. Die auf das Vorderelement umgeschlagenen unteren Rückenteilabschnitte decken damit die Außenseite des Vorderelements ab. Durch dieses Umschlagen der unteren Rückenteilabschnitte kommt es am unteren Ende des Bekleidungsstückes zur Ausbildung eines dreieckförmigen Abschnitts, derart, dass ausgehend von im Wesentlichen beidseits in Längsrichtung verlaufenden Faltkanten beidseits schräg einander zulaufende Faltkanten in einer distal gelegenen Spitze münden. Durch dieses Umschlagen der unteren Rückenteilabschnitte werden im Zuge der gesamten Materialführung auch Bereiche des Vorderelements auf sich selbst zurückgefaltet, deren Faltung entlang der schräg zueinander zulaufenden Faltlinien erfolgt.

Danach kann das wegwerfbare Bekleidungsstück gewendet werden, so dass nun die Vorderseite nach oben zu liegen kommt, wobei das Rückenelement vorher während des ersten Faltschritts nach oben zu liegen kam. Es erfolgt nun ein ein- oder zweimaliges teleskopartiges Einstülpen der Ärmel in sich selber. Das Einstülpen der Ärmel ist dabei bevorzugt derart, dass die zu den Händen gerichteten Öffnungen der Ärmel, damit auch die Ärmelbündchen, weiterhin distal nach außen gerichtet sind. Anschließend wird das Bekleidungsstück ausgehend von seinem distalen unteren Ende auf das Vorderelement entlang dreier in Umfangsrichtung verlaufender Faltlinien gefaltet. Durch das Umfalten der Rückenteilabschnitte hat sich am unteren Ende ein dreieckiger Abschnitt gebildet, wobei die erste Faltlinie auf Höhe der Basis des gebildeten dreieckigen distalen Abschnitts liegt und die dritte Faltlinie unterhalb einer Umfangslinie, die mit der Unterkante der Ärmel zusammenfällt. Dabei wird unter Längsrichtung stets die für die Gebrauchslage des Bekleidungsstückes vorgesehene Richtung, nämlich die Längsrichtung eines Trägers und unter Umfangsrichtung die Richtung quer hierzu, die alternativ auch als Querrichtung bezeichnet sein kann, verstanden.

Die zweite Faltlinie liegt dabei zwischen der ersten und der dritten Faltlinie. Beim Falten um die dritte Faltlinie werden der obere Rückenteil, und damit auch die darin teleskopartig integrierten Ärmel auf den unteren Rückenteil umgeschlagen. Es bildet sich dann ein im Wesentlichen rechteckiges gefaltetes Paket, wobei nun wiederum die Rückseite nach oben zu liegen kommt und zwei in Längsrichtung verlaufende Faltlinien vorgesehen sind, um die ausgehend von den Rändern das Paket auf den oberen Rückenteil derart zusammengefaltet wird, dass die Ränder gegeneinander anliegen. Es erfolgt dann ein weiterer letzter Faltschritt, um eine im Bereich zwischen den Rändern liegende, in Längsrichtung verlaufende Faltlinie, so dass sich nun ein Paket in der Art einer Buchfaltung ergibt. Nach dieser letzten Faltung werden Eingreifstellen für die Hände bereitstellt, so dass bei einem Entfalten des Bekleidungsstücks die Hände unmittelbar im Bereich der Ärmel zu liegen kommen und in diese eingreifen können, so dass dann die Arme durch die Ärmel und die Bündchen hindurchgeführt werden können und dann mittels des Anfassabschnitts des Rückenelements der Rumpfabschnitt , dh der Teil des Bekleidungsstücks, der den Rumpf des Trägers im getragenen Zustand bedeckt, des Bekleidungsstückes über den Kopf eines Trägers hinübergehoben werden kann.

Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Anmeldungsunterlagen. Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen : Figur 1 ein wegwerfbares Bekleidungsstück in einer Vorderansicht ;

Figur Ia einen Ausschnitt aus Figur 1;

Figur 2 eine alternative Ausgestaltung;

Figur 2a einen Ausschnitt aus Figur 2;

Figur 3 eine Bandführungsvorrichtung in einer Draufsicht;

Figur 4 eine Bandführungsvorrichtung im Querschnitt;

Figur 5 ein Bündchen sowie ein Teil eines Ärmels;

Figur 6 eine Faltung eines erfindungsgemäßen wegwerfbaren Bekleidungsstücks und

Figuren 7 bis 11 aufeinander folgende Herstellungsphasen zur Herstellung des Verschlingungsbereichs

Figur 1 zeigt ein wegwerfbares Bekleidungsstück, das in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 versehen ist, mit einem Vorderelement 12 sowie einem Rückenelement 14. Das Vorderelement 12 und das Rückenelement 14 können miteinander einstückig ausgebildet oder über Nähte miteinander verbunden sein. Die Ausgestaltung des Rückenelements 14 wird dabei insbesondere zu Figur 6a näher erläutert. Das Bekleidungsstück weist darüber hinaus Ärmel 16 auf, welche vorzugsweise an ihren freien Enden mit Bündchen 18 versehen sind. Darüber hinaus ist ein Halsausschnitt 20 vorgesehen.

Figuren 1 und 2 zeigen eine Gürteleinrichtung 22 mit einer Bandführungsvorrichtung 24, die in Figuren 3 und 4 näher erläutert werden soll. Die Gürteleinrichtung 22 wird hierbei aus zwei Bändern 26 und 28 gebildet, die in einem Verschlingungsbereich 30, der seitlich versetzt zur Mitte des Bekleidungsstücks 10 angeordnet sein kann, vorgesehen sind. Der Verschlingungsbereich 30 wird insbesondere dadurch gebildet, dass ein einfacher Knoten in eines der beiden Bänder 26 und 28, insbesondere in das kürzere Band 26, gemacht wird und das andere Band 28 durch diesen einfachen Knoten, der eine Schlaufe ausbildet, hindurchgeführt und beim Zuziehen des Knotens in diesem Knoten reibschlüssig festgelegt wird. Es kann dann durch Ziehen an den beiden freien Bandenden 29 und 27 in entgegengesetzter Richtung zu jedem Zeitpunkt eine stufenlose Feststellung der Gürteleinrichtung 22 erfolgen.

Darüber hinaus ist eine Längenverstelleinrichtung 32 vorgesehen, die in zwei Ausgestaltungen in den Figuren 1 und 2 dargestellt ist. Hierzu ist vorgesehen, dass in Umfangsrichtung eine Falte im Material des Bekleidungsstücks vorgesehen ist, wie insbesondere den Figuren Ia und 2a entnommen werden kann. Diese Falte wird dann durch Halteelemente, die hier nicht dargestellt sind, lösbar fixiert. Dabei kann eine Faltung insbesondere gemäß der Schnittansicht AA aus der Figur 1 und in der in Figur Ia gezeigten Form erfolgen mit nach unten umgelegter Falte, wobei hier keine Taschenbildung, im Gegensatz zu der aus der Figur 2 gemäß der Schnittansicht BB entnommenen und in der Figur 2a gezeigten Ausgestaltung, vorliegt. Gegebenenfalls kann jedoch ein Lösen der Längenverstelleinrichtung bei einer Gestaltung gemäß Figur 2a leichter vorgenommen werden, da hier die Halteelemente weiter im Taillenbereich am Träger angeordnet sind, weil die Falte nach oben umgeschlagen wird.

Figuren 3 und 4 zeigen nun die Bandführungsvorrichtung 24, mittels der das Band 28 an einem Vorderelement 12 des Bekleidungsstücks festgelegt ist. Die Bandführungsvorrichtung besitzt hierbei ein rechteckiges Führungsteil 36, das insbesondere aus dem gleichen Material wie das

Bekleidungsstück gebildet werden kann, und das entlang zweier Längskanten 38 und 40 insbesondere über Vernähen, Verkleben oder Verschweißen, besonders bevorzugt über Ultraschallverschweißen am Bekleidungsstück 10 festgelegt werden kann. Das Führungsteil 36 weist des Weiteren zwei Schlitze 42 und 44 auf, durch die das Band 38 hindurchgeführt wird, wie insbesondere Figur 4 entnommen werden kann. Durch die Schlitzung 42, 44 des Führungsteils 36 entsteht eine Schlaufe, welche es ermöglicht, das zweite Band 38 über die Außenseite des Führungsteils 36 durch einen ersten Schlitz 44 über die Rückseite der Schlaufe und durch den zweiten Schlitz 42 wieder auf die Außenseite des Führungsteils 36 zu führen. Hierdurch wird der Vorteil erreicht, dass zum einen die Befestigungsstellen des Führungsteils 36, die in Figur 4 mit 41 und 39 bezeichnet sind, an das Bekleidungsstück, wie vorzugsweise am Vorderelement 12, vergleichsweise weit auseinander angeordnet sein können im Vergleich zu einer einfachen Gürtelschlaufe, die zwei in Umfangsrichtung verlaufende Nähte aufweisen würde und darüber hinaus hier keine Tasche gebildet wird, in die Schmutzpartikel eintreten können. Sämtliche Schmutzpartikel werden hier durch die Schwerkraft unmittelbar weiter gefördert.

Figur 5 zeigt nun einen Ärmel 16 mit einem Bündchen 18, das hier zusätzlich zu einer Austrittsöffnung 46 für die Hände eines Trägers eine Daumenöffnung 48 aufweist, durch die der Daumen getrennt von den übrigen Fingern und der übrigen Hand auszutreten vermag. Durch einen Abschnitt 47 des Bündchens, der dann im Bereich zwischen Zeigefinger und Daumen des Trägers zu liegen kommt, werden die Ärmel sicher am unteren Ende der Arme fixiert und so ein Hochschieben der Bündchen in Richtung der Ellbogen eines Trägers verhindert, was zu einem Freilegen von Haut zwischen einem Handschuh und dem Bündchen 18 führen könnte. Hierdurch kann die Sterilität weiter verbessert werden. Figur 6 zeigt nun in den Darstellungen a) bis t) das Falten eines wegwerfbaren Bekleidungsstücks gemäß der Erfindung.

Hierbei soll zunächst anhand Darstellung a) das Rückenelement 14 näher erläutert werden. Das Rückenelement 14 umfasst hierbei einen oberen Rückenteil 50, der aus zwei oberen Rückenteilabschnitten 51 und 53 gebildet ist, die entlang einer Naht 54 miteinander verbunden sind, wobei die Naht im Wesentlichen in Längsrichtung, jedoch auch möglicherweise unter einer gewissen Neigung zur Längsrichtung, vom Halsausschnitt 20 bis in den Taillenbereich 60 verläuft. Es bildet sich damit ein oberer geschlossener durchgehender Rückenteil 50. Der untere Rückenteil 62 wird durch zwei untere Rückenteilabschnitte 64 und 66 gebildet, die sich im Bereich, der mit 65 bezeichnet ist, überlappen. Darüber hinaus ist am unteren Rückenteilabschnitt 66 ein Bandabschnitt als Anfasshilfe 68, also Anfassbandabschnitt vorgesehen, der beim Anziehen des wegwerfbaren Bekleidungsstücks dazu dient, das Rückenelement 14 des wegwerfbaren Bekleidungsstücks 10 über den Kopf eines Trägers zu heben, ohne Kontakt mit dem Rückenelement 14 selber vornehmen zu müssen.

Darüber hinaus ist das Band 28 zu erkennen, das im Bereich des Rückenteilabschnitts 64 festgelegt ist.

Eine Faltung erfolgt nun wie folgt. Zunächst wird der von den beiden sich überlappenden unteren Rückenteilabschnitte 64, 66 der oben aufliegende untere Rückenteilabschnitte 66 so auf das Vorderelement 12 umgefaltet, dass seine im ausgebreiteten, noch ungefalteten Ausgangszustand in Längsrichtung verlaufende Kante 67 im Wesentlichen in Umfangsrichtung zu liegen kommt, wie in Darstellung b) gezeigt ist. Der untere Rückenteilabschnitt 66 wird entlang einer in Längsrichtung verlaufenden Faltkante 55 ausgehend vom Rückenteil 14 auf das Vorderelement 12, auch unter Wendung seiner ursprünglichen Innenseite nach außen, geführt. Ausgehend von dieser in Längsrichtung verlaufenden Faltkante 55 verläuft eine weitere Faltkante 56 nach distal und zwar schräg zur Längsrichtung in Richtung einer Längsmittelachse des Bekleidungsstückes, wobei um diese Faltkante 56 im Zuge der Materialführung neben dem unteren Rückenteilabschnitt auch untere Bereiche des Vorderelements 12 gefaltet werden. Im Zuge der Materialführung wird das Vorderelement 12 auch auf sich selbst zurückgefaltet. Der umgeschlagene Zustand ist in Darstellung c) gezeigt. Danach erfolgt das Gleiche mit dem zweiten Rückenteilabschnitt 64, der ebenfalls um eine in Längsrichtung verlaufende Faltkante 57 so auf das Vorderelement 12 umgelegt wird, dass seine ursprünglich in Längsrichtung verlaufende Kante 63 rechtwinklig zur Längsrichtung verläuft und insbesondere in Umfangsrichtung angeordnet ist. Der Rest des unteren Rückenteilabschnitts 64 wird um eine schräg verlaufende Faltkante 58 auf das Vorderelement 12 umgeschlagen. Damit einhergehend wird auch ein unterer Bereich des Vorderelements 12 auf sich selbst zurückgefaltet. Durch dieses Umschlagen der beiden unteren Rückenteilabschnitte 64, 66 entlang jeweils im Wesentlichen beidseits in Längsrichtung verlaufenden Faltkanten 55, 57 und daran beidseits daran anschließenden schräg einander zulaufende Faltkanten 56, 58, kommt es am unteren Ende des Bekleidungsstückes zur Ausbildung eines dreieckförmigen Abschnitts 83 mit einer distal gelegenen Spitze 80. Die Fertigstellung dieses Faltschritts ist dann in Darstellung e) gezeigt. Der nächste Schritt ist dann das Wenden des wegwerfbaren Bekleidungsstücks, so dass nun die Vorderseite nach oben weist für den nächsten Faltschritt. Dies ist in Darstellung f) gezeigt. Es erfolgt nun eine teleskopartige zweifache Einstülpung der Ärmel 16, wie durch die Pfeile 70 und 71, und wie in den Darstellungen g),h) und i) schrittweise dargestellt ist. Die Einstülpung der Ärmel 16 in sich selber erfolgt dabei so weit, dass lediglich noch die Bündchen 18 über das Vorderelement 12 sowie das Rückenelement 16 im eingestülpten Zustand hinausstehen, wobei dies für den einen Ärmel in Darstellung i) und für beide Ärmel in Darstellung j) gezeigt ist.

Als nächstes erfolgt nun ein Umschlagen des distalen Endes, das mit 80 bezeichnet ist, auf das Vorderelement 12 des wegwerfbaren Bekleidungsstücks, und zwar zunächst entlang einer Faltlinie 82, die durch die Basis des dreieckigen Bereichs 83, der durch das Umschlagen der

Rückenteilabschnitte 64 und 66 am distalen Ende gebildet wird, erfolgt. Dieser Faltschritt ist dann in den Darstellungen k) und 1) gezeigt. Als nächstes erfolgt eine weitere Faltung um eine Faltlinie 84 des distalen Endes wiederum auf das Vorderelement, wobei dies in den Darstellungen m) und n) gezeigt ist. Schließlich erfolgt, wie in Darstellung o) gezeigt eine dritte Faltung um eine Faltlinie 86,- die ebenfalls in Umfangsrichtung verläuft, wobei hier insbesondere das verbliebene Vorderelement 12 auf das durch die vorangehenden Faltungen erhaltene distale Ende heraufgeklappt wird und die Faltlinie unterhalb der unter den Ärmeln 16 liegenden Umfangslinie verläuft. Es bildet sich so, wie in Darstellung p) gezeigt ist, ein im Wesentlichen rechteckiges Paket 90, mit in Längsrichtung verlaufenden Rändern 91, 93, aus dem lediglich die Bündchen 18 seitlich herausragen.

Dieses Paket wird nun entlang zweier in Längsrichtung verlaufender Faltlinien 88 und 89 so gefaltet, dass die beiden in Längsrichtung verlaufenden Ränder 91, 93 mit den Ärmelbündchen 18 aufeinander zu gefaltet werden und mit ihren Rändern gegeneinander anliegen, wie in dem Faltschritt, der in den Darstellungen q) und r) gezeigt ist. Dabei erfolgt das Falten auf den oberen Rückenteil 50. Schließlich, im letzten Faltschritt, liegt eine in Längsrichtung verlaufende Faltlinie zwischen den Rändern 91 und 93 vor, die mit 94 bezeichnet ist, so dass am Ende ein im Wesentlichen rechteckiges Paket 100 gebildet wird. Dieses weist nun zwei Eingriffsöffnungen 101 auf, in die, wie in Darstellung t) gezeigt, die Hände einer das Bekleidungsstück anlegenden Person eingreifen können und dann beim Entfalten des Bekleidungsstücks 10 unmittelbar so zu liegen kommen, dass sie in die Ärmel 16 eingreifen und hineinschlüpfen können, um dann das Bekleidungsstück mittels des Anfassabschnitts 68 über den Kopf zu heben und mit dem Kopf durch den Halsausschnitt 20 hindurchzutreten. Es kann dann, nachdem das Bekleidungsstück nach distal unten gezogen worden ist, eine Einstellung der Weite über die Gürteleinrichtung 22 erfolgen.

Zum Ausziehen des Bekleidungsstücks 10 kann vorgesehen sein, dass im oberen Rückenteil 50 Sollbruchstellen vorgesehen sind, mittels derer dann das Bekleidungsstück zerrissen werden kann, so dass es leichter durch einen Träger ausgezogen werden kann.

Die Bänder 26 und 28 der Gürteleinrichtung 22 sind bereits in einem herstellerseitig dem Verbraucher angebotenen Zustand des Wegwerf-Kittels 10 miteinander verschlungen. Zur Herstellung des Verschlingungsbereichs 30 können insbesondere in den Figuren 7 bis 11 dargestellte Herstellungsphasen durchlaufen werden.

Das erste Band 26 weist von seinem freien Ende 27 aus gesehen aufeinander folgende Bandabschnitte auf, nämlich einen ersten Bandabschnitt 103, einen zweiten Bandabschnitt 104, einen dritten Bandabschnitt 105 und einen vierten Bandabschnitt 106.

In einer in Figur 7 dargestellten Herstellungsphase werden das erste Band 26 und das zweite Band 28 so übereinander gelegt, dass die Bänder 26 und 28 einander kreuzen und dass der vierte Bandabschnitt 106 auf dem zweiten Band 28 zur Auflage kommt . In einer in Figur 8 dargestellten folgenden Phase wird der dritte Bandabschnitt um das zweite Band 28 herum gelegt, so dass in dem in Figur 8 dargestellten Zwischenzustand das zweite Band 28 zwischen dem dritten Bandabschnitt 105 und dem vierten Bandabschnitt 106 angeordnet ist.

In einer folgenden, in Figur 9 dargestellten Phase wird der zweite Bandabschnitt 104 so umgefaltet, dass sich der zweite Bandabschnitt 104 in etwa parallel zu dem zweiten Band 28 erstreckt. Hierbei kommt der zweite Bandabschnitt 104 in Auflage auf das erste Band 26.

Schließlich wird in einer in Figur 10 dargestellten Phase der erste Bandabschnitt 103 des ersten Bands 26 um den vierten Bandabschnitt 106 des ersten Bands 30 herum gelegt und zwischen dem vierten Bandabschnitt 106 und dem zweiten Band 28 angeordnet.

Durch Ziehen an dem vierten Bandabschnitt 106 oder einem sich hieran anschließenden fünften Bandabschnitt 107 einerseits und an dem ersten freien Ende 27 des ersten Bands 26 andererseits kann die Umschlingung des zweiten Bands 28 in ihrem Umfang verkleinert werden, so dass eine in Figur 11 dargestellte Schlinge 31 entsteht, in welcher das zweite Band 28 reibschlüssig fixiert ist.

Das wegwerfbare Kleidungsstück 10 gemäß Figur 1 mit dem Verschlingungsbereich 30 in dem in Figur 11 dargestellten Zustand ermöglicht es einem Träger, den Umfang der Gürteleinrichtung 22 stufenlos an einen Körperumfang des Trägers anzupassen. Hierfür können die freien Enden 27 und 29 der Bänder 26 und 28 ergriffen und in einander entgegengesetzten Richtungen 110 und 112 auseinander gezogen werden. Hierdurch verschiebt sich das in der Schlinge 31 aufgenommene zweite Band 28. Hierdurch ist eine stufenlose Verkleinerung des Umfangs der Gürteleinrichtung 22 und somit des Umfangs des Bekleidungsstücks 10 ermöglicht.

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